2420/2018
Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 Vorlagen-Nummer 2420/2018 Freigabedatum 24.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxis -Kölner Taxitarif - gemäß Anlage 1 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Mit der Beschlussvorlage sollen die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr in Köln neu festgesetzt werden. Der aktuelle Taxitarif wurde am 12.05.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist seit dem 08.07.2015 gültig. Die Taxi Ruf Köln e.G. hat am 22.05.2018 eine Erhöhung des Taxitarifs beantragt und diesen im We- sentlichen mit gestiegenen Kosten, der wirtschaftlichen Entwicklung im Taxigewerbe und einem Infla- tionsausgleich begründet. Die Verwaltung schlägt nach differenzierter Überprüfung und Bewertung des Erhöhungsantrags vor, den Tarif wie folgt anzupassen: Tarifstufen Tarif 2015 Antrag Taxi Ruf + % Vorschlag Verwaltung + % Grundpreis 3,50 € 4,00 € 14.3 % 3,90 € 11,4 % Km Preis bis 7 km 1,90 € 2,00 € 5,3 % 2,00 € 5,3 % Km Preis ab 8. km 1,70 € 1,80 € 5,9 % 1,80 € 5,9 % Fahrpreis 7 Km /4 min. Wartezeit (Durch- schnittsstrecke) 18,80 € 20,00 € 6,4 % 19,90 € 5,9 % Die Wartezeitgebühren (0,50 € pro Minute) sowie der erhöhte Grundpreis für Großraumtaxis (6,00 €) sollen unverändert bleiben. Der Kreditkartenzuschlag (1,00 €) entfällt zukünftig. Damit steigt der Fahrpreis auf der Durchschnittsstrecke (7 Km. + Wartezeiten 4 min.) um 1,10 € von 18,80 € auf 19,90 €. Die Erhöhung zum aktuellen Tarif 2015 beträgt 5,9 Prozent (%). 1. Antrag der Taxi Ruf Köln eG. Mit Schreiben vom 22.05.2018 hat der Vorstand der Taxi Ruf Köln e.G. im Namen der rund 760 an- geschlossenen selbständigen Taxiunternehmen die Änderung und Erhöhung des Taxitarifs beantragt. Die Anpassungen der einzelnen Tarifstufen können der vorstehenden Übersicht entnommen werden. Die verkehrsbedingte und sonstige Wartezeitgebühr (0,50 € /Minute) sowie der erhöhte Grundpreis für Beförderungen mit Großraumtaxis (6,00 €) sollen unverändert bleiben. Begründet wird der Antrag mit einem Inflationsausgleich, der wirtschaftlichen Entwicklung des Taxi- gewerbes im Speziellen, der Tarifentwicklung im Umland sowie der Erhöhung des Mindestlohns und steigenden Kraftstoffpreisen. Die Taxitarife werden von der Stadt Köln als Genehmigungsbehörde durch Rechtsverordnung ver- bindlich festgelegt. Nach § 39 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist zu überprüfen, ob der Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmen noch ange- messen ist. 3 2. Anhörverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2.1 Anzuhörende Stellen Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Taxitarifordnung sind die örtliche Industrie- und Han- delskammer (IHK Köln), der Verkehrsverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe (hier: Fachverei- nigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.), die zuständige Fachgewerkschaft (hier: Ver.di) sowie die für die Gewerbeaufsicht zuständige Landesbehörde (hier: Bezirksregierung Köln) anzuhören. Darüber hinaus wurde auch Taxi 17 als weitere in Köln tätige Taxizentrale mit aktuell 14 angeschlos- senen Unternehmen und 75 vermittelbaren Fahrzeugen beteiligt. Die wesentlichen Inhalte der eingegangen Stellungnahmen sind nachfolgend ausgeführt. Die Be- zirksregierung Köln sowie Ver.di haben auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. 2.2 Stellungnahme der IHK Köln Die IHK Köln hält es für erforderlich, den Taxitarif insbesondere an die durch den Mindestlohn gestie- genen Kosten und die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Die IHK verweist darauf, dass der Mindestlohn seit dem 01.01.2017 bereits um rund 4 % gestiegen sei und sich zum 01.01.2019 erneut um rund 4 % erhöhe. Darüber hinaus stiegen die Kraftstoffpreise an. Die Erhöhung des Tarifs sei insgesamt notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Taxiunternehmen nachhaltig zu gewährleisten. Ein Grundpreis von 3,90 € wird vor dem Hintergrund der marktwirtschaft- lichen Bedingungen als ausreichend erachtet. 2.3 Stellungnahme der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., verweist ebenfalls auf die bereits erfolgte und bevorstehende Mindestlohnerhöhung. Dazu kämen gestiegene Lohnnebenkosten und Beiträge. Die Personalkosten beliefen sich auf rund 60 % der Gesamtkosten eines Taxiunter- nehmens. Als weitere Kostenfaktoren seit der letzten Tarifanpassung werden u.a. die seit November 2016 vor- geschriebenen teureren Fiskaltaxameter und Erhöhungen im Zusammenhang mit einem neuen Eich- gesetz angeführt. Weiterhin wird auf die zwischenzeitlichen Tarifanhebungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) verwiesen, der im Gegensatz zum Taxigewerbe öffentlich subventioniert werde. Die beantragte Erhöhung wird daher für zwingend erforderlich gehalten, damit die Unternehmen den Geschäftsbetrieb weiterführen könnten. 2.4 Stellungnahme von Taxi 17 Die Geschäftsführung von Taxi 17 unterstützt den Antrag des Taxi Ruf Köln. Die allgemeinen Kosten- steigerungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Mindestlohnerhöhungen, machten eine Ta- riferhöhung erforderlich. 3. Betriebskosten- und Fahrpreisentwicklung 2014 bis 2017/2018 (Anlage 3) 3.1 Betriebskostenentwicklung In Anlage 3 ist die Kostenentwicklung seit der letzten Tarifüberprüfung durch die Verwaltung Ende 2014 dargestellt. Daraus ergibt sich der zur Deckung der gestiegenen Kosten erforderliche Fahrpreis pro Kilometer und für die Referenzstrecke (7 Km + 4 min. Wartezeiten). Die Anhebung des gesetzli- 4 chen Mindestlohns ab 01.01.2019 auf 9,19 € wurde eingerechnet, um den Tarif auch über den 01.01.2019 hinaus betriebswirtschaftlich angemessen zu gestalten. Die Bundesregierung hat ange- kündigt, die Empfehlung der Mindestlohnkommission zum 01.01.2019 umzusetzen (Quelle: Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales). Die Gesamtkostensteigerung von rund 4.000 € (+6 %) seit 2014 ergibt sich im Wesentlichen durch die Erhöhung der jährlichen Personalkosten um rund 2.750 € (+8,1 %) infolge der Mindestlohnerhö- hungen vom 01.01.2017 (von 8,50 € auf 8,84 € ohne Zuschläge für Nacht- Sonn- und Feiertage) und ab dem 01.01.2019 (von 8,84 € auf 9,19 € ohne Zuschläge). Angestiegen sind auch die fixen Kosten für die Fahrzeuge (Neubeschaffung/Abschreibung) und die allgemeinen Verwaltungskosten (u.a. Bürokosten, Buchführung/Steuerberater und Beiträge). In die allgemeinen Verwaltungskosten sind neu die Bereitstellungs- und Transaktionskosten für Kreditkar- tenzahlungen eingeflossen. Dafür wird der bisherige Kreditkartenzuschlag für die Fahrgäste entfallen (1,00 € pro Zahlung). Bei den variablen Kosten sind niedrigere Treibstoffkosten von ca. 500 € /Jahr angefallen. Die Tank- stellenpreise sind in der 1. Jahreshälfte 2018 (Jan. bis Juni) immer noch niedriger als bei der letzten Erhebung im Jahr 2014, befinden sich aber wieder in steigender Tendenz. Angegeben sind Jahres- durchschnittspreise für Dieselkraftstoff ohne Mehrwertsteuer (für 2018 = Januar bis Juni). Die Treibstoffkosten als variabler Kostenbestandteil haben allerdings nur einen Anteil von ca. 6 bis 7 % an den Gesamtkosten eines Taxis und sind damit keine maßgebliche Größe für eine Tarifanpas- sung. Maßgeblicher Kostenfaktor für die Tarifkalkulation sind aber die Personalkosten, die rund 50 % der Gesamtkosten eines Taxisbetriebs ausmachen. Da im Taxigewerbe eine Betriebspflicht über 24 Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen besteht, wurde nach § 6 Abs.5 Arbeitszeitgesetz in den ab dem 01.01.2019 gültigen Mindestlohn (9,19 €) für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 % eingerechnet. Der Mindestlohn er- höht sich damit auf 11,49 € in der zuschlagpflichtigen Zeit. Darüber hinaus sind auch an Sonn- und Feiertagen ebenfalls entsprechende Zuschläge üblich. Unter Berücksichtigung der zuschlagfreien und zuschlagpflichtigen Arbeitszeiten ergibt sich ein durchschnittlicher Stundensatz von 10,09 €, der als Mindestlohn berücksichtigt wurde. Bei der im Ta- xigewerbe üblichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zuzüglich Lohnnebenkosten (25%) sowie ei- nem Personalkostenfaktor von 1,17 (für Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten) ergeben sich damit Personal- kosten von rund 37.000 € im Jahr. Für selbst fahrende Unternehmerinnen und Unternehmer sind damit ebenfalls eigene Personalkosten in gleicher (Mindestlohn-) Höhe berücksichtigt. Dazu kommt noch ein üblicher kalkulatorischer Unter- nehmerlohn von 8 % der Selbstkosten bzw. 5.400 € im Jahr. Die Kostenrechnung und Fahrpreiskalkulation ist unabhängig davon zu sehen, ob im Taxibetrieb Fahrpersonal beschäftigt wird oder die Unternehmerin bzw. der Unternehmer selbst fährt. 3.2 Leistungsdaten und erforderlicher Fahrpreis Ein Durchschnittstaxi in Köln (Ein-Schicht) legt im Jahr ca. 55.000 km zurück, davon rund je die Hälfte (ca. 27.500 km) mit Fahrgästen bzw. leer (Rückfahrt und ggfls. Abholen der Fahrgäste). Aufgrund der Kostenentwicklung gemäß Anlage 3 steigt der zur Kostendeckung erforderliche Km- Preis je „Besetzt- Km“ von 2,51 € auf 2,66 € (ohne MwSt). Der Fahrpreis einer Durchschnittsfahrt von 7 km muss daher auf rechnerisch 19,92 € bzw. tariftech- nisch (ab-)gerundet auf 19,90 € (incl. 7 % MwSt.) angehoben werden. 3.3 Fahrpreisentwicklung im ÖPNV Im Vergleichszeitraum sind die Fahrpreise im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) am 01.01.2016 um 2,8 %, am 01.01.2017 um 1,4 % und am 01.01.2018 um 1,1% gestiegen. Ab dem 01.01.2019 wer- den die Fahrpreise um weitere 3,5 % steigen (VRS Presseinfo vom 29.06.2018: „TVöD Abschluss 5 und hohe Treibstoffkosten machen Preisanpassung unumgänglich“) . Die Gesamterhöhung im Vergleichszeitraum (Basis 2015= 100%) beträgt 9,1 Prozent. 4. Tarifvorschlag der Verwaltung 4.1 Rechtliche Anforderungen Nach § 39 Abs. 2 PBefG hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere da- raufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen an- gemessen sind und Investitionen in die technische Entwicklung ermöglichen. Taxiunternehmen werden nicht subventioniert und unterliegen damit den allgemeinen unternehmeri- schen Risiken. Gleichzeitig werden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen insbesondere durch die gesetzliche Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht Grenzen gesetzt. Die Genehmigungsbehörde hat daher mit dem Taxitarif eine ausreichende Renditeerwartung sicher- zustellen, um die Taxiunternehmen in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Beförderungsauftrag ordnungsgemäß nachzukommen und die Sicherheit der zu befördernden Fahrgäste zu gewährleisten. Es sind daher zumindest kostendeckende Erlöse unter Berücksichtigung einer angemessenen Ge- winnspanne (Unternehmerlohn) erforderlich. Die Prüfung ist dabei auf die betriebswirtschaftliche Lage zu beschränken; eine behördliche Überregulierung bei den Fahrpreisen kann die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Mit der Beschlussvorlage soll der Kölner Taxitarif an die Kostenentwicklung angepasst werden, um für die Unternehmen auch weiterhin eine auskömmliche Rendite sicherzustellen und diese insbeson- dere auch in die Lage zu versetzen, den Fahrerinnen und Fahrern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. 4.2 Angehobene/ geänderte Tarife (Anlage 4) Zur Kostendeckung ist es erforderlich, den Taxitarif so zu erhöhen, dass bei der durchschnittlichen Fahrtstrecke/Referenzstrecke ein Fahrpreis von 19,90 € erzielt wird (vgl. 3.2). Mit der Anhebung des Grundtarifs um 0,40 € auf 3,90 € und der Kilometerpreise um jeweils 0,10 € auf 2,00 € (bis einschließlich 7 km) bzw. auf 1,80 € (ab dem 8. Kilometer) kann die Kostenentwicklung aufgefangen werden. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung des Grundtarifs auf 4,00 €, wie von der Taxi Ruf Köln eG. beantragt, war nach Prüfung der Verwaltung nicht erforderlich. Der bisher geregelte Zuschlag von 1,00 € für Zahlungen mit Kreditkarten wurde gestrichen. Aufgrund einer EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde, dürfen Extragebühren für gängige Kar- tenzahlungen nicht mehr erhoben werden und können daher auch in kommunalen Taxitarifen nicht mehr geregelt werden. 4.3 Durchschnittliche Tariferhöhung und Vergleichsstrecken (Anlage 5) Der Tarifvorschlag führt bei einer Durchschnittsfahrt von 7 Kilometern und einer verkehrsabhängigen Wartezeit von anteilig 4 Minuten zu einer Erhöhung des Fahrpreises um 1,10 € von bisher 18,80 € auf 19,90 €. Die prozentuale Erhöhung beträgt damit 5,9 %. Eine Tarifübersicht und Fahrpreisbeispiele auf verschiedenen Strecken sind in den Anlagen 4 und 5 dargestellt. 6 5. Kölner Taxitarif im bundesweiten Vergleich (Anlage 6) Die Anlage 6 zeigt den gültigen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Tarif im Ver- gleich mit anderen Großstädten (Stand 31.07.2018). Grundlage ist die durchschnittliche Referenz- strecke mit den jeweiligen Normaltarifen bzw. Tagtarifen. Nach der vorgesehen Erhöhung liegt der Kölner Taxitarif weiter im mittleren Bereich. Deutlich teurer ist Taxi fahren in Düsseldorf und Hamburg sowie in Stuttgart. Preiswerter fahren Taxis insbesondere in Dortmund. Allerdings verfügt Dortmund ebenso wie Hannover über einen höheren Nachttarif. In Berlin, München und Frankfurt mit ebenfalls noch etwas preiswerteren Tarifen sind aktuell Erhö- hungen beantragt. Auch in Düsseldorf und Stuttgart sind Anträge anhängig. Weitere Erläuterungen siehe Anlage(n) Nr. 1- 6 (1) Text Rechtsverordnung (1a) Tarifhinweis Fahrzeug (2) Synopse (3) Übersicht Kostenentwicklung/Fahrpreiskalkulation (4) Tarifübersicht 2015/2017/2018 (5) Tabelle Preise verschieden Strecken (6) Tarifvergleich Großstädte
Anlage 6 Vergleich Taxitarif Großstädte
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif - Anlage 6 Stadt Gültig seit Grund tarif Wartezeit Zuschläge1 Fahrpreis2 INDEX Jahr EUR ab km Tarif ab km Tarif ab km Tarif Euro/Std.* Euro Euro % Köln Aktuell 2015 3,50 > 0 1,90 € > 7 1,70 € 30,00 G 6,00/K 1,00 18,80 € 100 Dortmund 2015 3,50 > 0 2,10 € > 1 1,60 € 27,00 G 5,10 17,00 € 90 Berlin 2015 3,90 > 0 2,00 € > 7 1,50 € 30,00 G 5,00/K 1,50 18,10 € 96 München 2016 3,70 > 0 1,90 € > 5 1,70 € > 10 1,60 € 28,00 G 6,00 18,40 € 98 Hannover 2015 3,20 > 0 2,10 € > 3 1,90 € 30,00 G 4,00 19,10 € 102 Frankfurt/Main 2016 3,50 > 0 2,00 € > 15 1,75 € 33,00 G 7,00-10,00 19,70 € 105 Köln neu 2018 3,90 > 0 2,00 € >7 1,80 € 30,00 G 6,00/ 19,90 € 106 Stuttgart 2015 3,00 > 0 2,40 € > 4 1,90 € 30,00 G 7,00 20,30 € 108 Hamburg 2017 3,50 > 0 2,50 € > 4 2,30 € >9 1,60 € 30,00 G 6,00 20,60 € 110 Düsseldorf 2015 4,50 > 0 2,20 € 35,00 G 7,00 K 2,00 22,20 € 118 * HH und Berlin 1 min Karrenz je Halt bevor Wartezeittarif beginnt. Daher nur 0,30 min. Wartezeit berücksichtigt. HH Mittelwert aus Normal/Hauptverkehrstarif Ergebnis Kilometerpreis in Euro / Km- Stufen Vergleich Taxitarife Köln / Großstädte (Grundtarif + 7 Km + 4 min. Wartezeit) Anm. 2) Fahrpreis 7 km + 4 Minuten Wartezeit Tagtarife bzw.Einheitstarife gerundet Anm. 1) Abkürzungen für Zuschläge: G= Großraumtaxi (Maximalbelegung); K =Kreditkartenabrechnung Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif-
Anlage 2 Synopse
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Synopse RVO 2015/2018 Anlage 2 Fassung vom 01.06.2015 Fassung Neu/ 2018 Bemerkung § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: Keine Änderung 1. Grundpreis 3,50 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 52,63 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 1. Grundpreis 3,90 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 52,00 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). Erhöhung Anpassung 2. Kilometerpreise 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,90 € (Schaltung nach 52,63 m = 0,10 EUR). 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,00 € (Schaltung nach 50,00 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,70 € (Schaltung nach je 58,82 m = 0,10 EUR). 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,80 € (Schaltung nach je 55,56 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. Keine Änderung 4. Erhöhter Grundpreis /Zuschlag 4.1 Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. Zuschlag entfällt keine Änderung 4.2 Bezahlung mit Kreditkarte (Zuschlag) 1,00 € Der Zuschlag muss auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt werden. Zuschlag entfällt
Anlage 3 Kosten_Fahrpreis
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Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Anlage 3
Kosten Ø Jahr* 2014 2017/18
Verän-
derung in
Prozent
Fixe Kosten /Euro (netto ohne MwSt./Ust.):
Fahrzeug (u.a.Versicherung, TÜV, Zinsen, Eichamt) 7.075,67 7.383,84 4,4%
Abschreibung Taxi (NP 2017= 33.920 € / 5 Jahre) 6.634,60 6.784,00 2,3%
Allg. Verwaltung (u.a. Beiträge, Steuerberater,Büro) 7.840,00 8.882,00 13,3%
Variable Kosten (netto ohne MwSt./Ust.):
Diesel/L 2014 = 1,15 €/ 2018 = 1,03 € (8 L./100km) 5.060,00 4.532,00 -10,4%
Sonstige variable Kosten (Reparatur, Insp.,Reifen) 3.254,00 3.343,00 2,7%
2015 = 9,34 € ML / 2019 = 10,09 € ML 34.094,74 36.841,99 8,1%
Gesamt Selbstkosten 63.959,01 67.766,83 6,0%
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Unternehmerlohn (8% der Selbstkosten/Jahr) 5.116,72 5.421,35 6,0%
Kosten Gesamt 69.075,73 73.188,18 6,0%
Leistungsdaten:
Gesamt Kilometer 55.000 55.000 0,0%
davon besetzt Kilometer (50 %) 27.500 27.500 0,0%
Kosten pro Kilometer besetzt/ Euro 2,51 2,66 6,0%
Durchschnittsstrecke in Km 7 7
Fahrpreis/Durchschnittsstrecke Netto/ Euro 17,57 18,62 6,0%
Zuzügl. ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Prozent 7 7
Fahrpreis/Durchschnittsstrecke (mit MwSt) 18,80 19,92 6,0%
Kosten- und Fahrpreisentwicklung
*Alle Angaben netto in Euro. Durchschnittliche Jahreskosten/Leistungsdaten für ein repräsentatives Taxiunternehmen mit einem
Fahrzeug das im 1 Schicht Betrieb unter Zugrundelegung des Mindestlohns von 9,19 € + anteilige Zuschläge Nacht,So, Fei / + 25
% LNK/ 48 Std. je Woche /52 Wochen/ PK Faktor x1,17 (für Ausfall,Urlaub) eingesetzt wird. Quellen: Taxigutachter Linne und
Krause, BZP Geschäftsbericht 2014/2017; IHK , Fachvereinigung Personenverkehr NRW,Taxi RufKöln , Presse, Internet
Fahrerkosten (Mindestlohn incl. anteiliger Zuschläge Nacht-Sonn-Feiertag)*:
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif-
Anlage 1 Änderungs VO Tarif 2018
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- Anlage 1 5. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif - vom _____________ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ____________aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8.8.1990 (BGBl. I S. 1690) und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015 S. 504), jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung, diese Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif erlassen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif – vom 11.07.2005 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 20.07.2005, Seite 417 ff.), zuletzt geändert mit der 4. Änderungs- verordnung vom 01.06.2015 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 10.06.2015, Seite 264 ff.), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 3 des Kölner Taxitarifs wird neu gefasst: (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundpreis 3,90 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 50,00 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe-1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,00 € (Schaltung nach 50,00 m = 0,10 €). 2.2 Stufe-2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,80 € (Schaltung nach 55,56 m = 0,10 €). Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 €). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können). Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 € 2. Die Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Kölner Taxitarifs (Tarifauszug) wird durch die als Anlage 1 zu dieser Änderungsverordnung beigefügte Fassung ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten/ Übergangsregelung (1) Diese Änderungsverordnung tritt vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. (2) Ist ein Fahrpreisanzeiger bei In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung noch nicht auf die neuen Beförderungsentgelte umgestellt, sind bis zur Umstellung des Fahrpreisanzeigers § 2 Abs. 3 (Beförderungsentgelte) und die Anlage 1 zu § 5 Abs.2 des Kölner Taxitarifs vom 01.06.2015 weiter anzuwenden, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Wochen nach In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung gemäß Absatz 1. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin
Anlage 1.1 Tarifaufkleber zu § 5 Abs.2
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Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Anlage 1 zu
§ 5 Abs. 2 RVO
-Kölner Taxitarif-
K Ö L N E R T A X I T A R I F
Der vollständige Taxitarif wird in diesem Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Grundpreis 3,90 EUR Basic charge 3 ,90 EUR
Stufe-1 (bis 7 km) Fare-1 (till 7 km)
pro km 2,00 EUR per km 2,00 EUR
Stufe-2 (ab dem 8. km) Fare-2 (from 8 k m on)
pro km 1,80 EUR per km 1,80 EUR
Wartezeit (pro Minute ) 0,50 EUR Waiting time (per minute) 0,50 EUR
Bestellen eines Großraumtaxis oder Befördern Order a taxi-van by phone or transport of more
von mehr als 4 Personen (Zuschlag) 6,00 EUR than 4 passengers (Additional Charge)
6,00 EUR 6,00 EUR
Pflichtfahrgebiet: Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis,
Rheinisch-Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann
des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis
ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.
Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets.
Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
Breite des Tarifauszugs: 155 mm Farbe der Schrift: schwarz
Höhe des Tarifauszugs: 95 mm Farbe des Untergrundes: gelb
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Taxitarif in der Fassung vom <Datum>
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Anlage 7 Vorab-Auszug AVR 12.11.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schuster Telefon: (0221) 221 30205 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: janina.schuster@stadt-koeln.de Datum: 16.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 12.11.2018 öffentlich 10.2 Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif 2420/2018 Änderungsantrag zu TOP 10.2: Änderungsverordnung zum Kölner Ta- xitarif (2420/2018) AN/1585/2018 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zu TOP 10.2 ein Änderungsantrag der CDU - Fraktion vorliege. MdR Dr. Elster ergreift das Wort und äußert, dass der Änderungsantrag primär nichts mit der Erhöhung bzw. der Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif zu tun habe. Dennoch sei das Stellen des Änderungsantrags zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der Diskussionen um Dieselfahrzeuge sinnvoll, da es sich bei Taxen in der Regel um Dieselfahrzeuge handle. Es sei grundsätzlich wünschenswert, bereits mehr Elektrofahrzeuge als Taxen ei n- setzen zu können, wozu es auch seitens der Stadt Köln Möglichkeiten gebe, dies zu fördern. Insbesondere könne so die Auflade- Infrastruktur gefördert werden. Auch könne die Stadt Köln verantwortliche Akteure auf EU -, Bundes - und Landesebene kontaktieren, um bei der sukzessiven Umstellung der Kölner Taxiflotte auf Elektr o- mobilität oder andere alternative schadstoffarme Energieträger Unterstützung zu er- fahren. MdR Richter bedankt sich für die vollumfängliche Begründung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion. Er wolle sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch auch zur eigentlichen Vorlage äußern, der seine Fraktion zustimmen werde. Zw i- schen der letzten Erhöhung vor 3,5 Jahren und der nun beabsichtigen Erhöhung des Taxitarifes um 5,9% auf der Durchschnittsstrecke (7 Km. + Wartezeiten 4 min.) liege der gestiegene Mindestlohn sowie die Erhöhung anderer miteinzukalkulierender Kos- ten. Dennoch sei weiterhin die berei ts im letzten Taxigutachten verdeutlichte Probl e- matik aktuell, dass es schlicht zu viele Taxen im Kölner Stadtgebiet gebe. Hier seien auch die Bemühungen der Verwaltung bei den ohnehin seltenen Neuvergaben der Taxikonzession überwiegend ergebnislos. Seine Fraktion interessiere sich zudem dafür, ob die Erhöhung des Mindestlohnes hinsichtlich der nun beabsichtigen Erhöhung des Taxitarifes um 5,9% auf der Durc h- schnittsstrecke (7 Km. + Wartezeiten 4 min.) damit auch unmittelbar für die Taxifah- rerinnen und -fahrer bemerkbar sei. Insofern der Verwaltung Erkenntnisse hierzu vor- liegen, sollten diese mitgeteilt werden. Hintergrund seiner Nachfrage sei die vor eini- gen Wochen erfolgte Überprüfung der nicht selbstständigen Taxifahrer durch den deutschen Zoll auf die Ei nhaltung des Mindestlohnes, die auch in der Kölner Presse entsprechend publiziert worden sei. Da die Einhaltung des Mindestlohnes ein wicht i- ger Aspekt sei, seien auch Erkenntnisse zur Einhaltung dessen bei Nachtzuschlägen wünschenswert. Zudem bittet seine Fraktion die Verwaltung um Mitteilung des Sachstandes diesbe- züglich, wie sich die Entwicklung der Mietwagenfrequentierung im Vergleich zu den nicht reduzierten Taxi-Lizenzen verhalte. Herr Stadtdirektor Dr. Keller antwortet, dass die von MdR Richter angesprochenen Fragen schriftlich durch die Verwaltung beantwortet werden. MdR Dr. Krupp äußert sich ebenfalls zur Vorlage der Änderungsverordnung des Köl- ner Taxitarifes, die in der SPD -Fraktion kontrovers diskutiert worden sei. Dennoch werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen, da die Verwaltung nachvollziehbar dargelegt habe, woraus sich der geltend gemachte Erhöhungsbedarf zusammensetzt und die Erhöhung insgesamt noch maßvoll sei. Ebenso werde die SPD -Fraktion auch dem Änderungsantrag zustimmen. Eine Pr ü- fung möglicher Subventionen für Elektrofahrzeuge halte er für schwierig, jedoch solle diese dennoch nach Möglichkeit erfolgen. Im Allgemeinen stünden dem Taxigewerbe auch vor dem Hintergrund anderer mobiler Dienstleitungen wie beispielsweise Car- sharing oder Uber schwierige Zeiten bevor, sodass eine Lösung dieser übergeordne- ten Fragen nicht alleine auf Kölner Ebene gesucht werden könne. Auch wenn sicherlich niemand eine Erhöhung der Kölner Taxitarife begrüße, sei di e- se insgesamt für das Funktionieren dieses T eils des ÖPNV jedoch notwendig, s o- dass seine Fraktion der nachvollziehbar dargelegten Vorlage zustimme. MdR Görzel ergreift das Wort. Die FDP -Fraktion werde dieser Vorlage nicht zusti m- men, auch wenn die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmen durchaus f ür seine Fraktion von Relevanz sei. Er sei der Ansicht, dass das Kölner Taxigewerbe hier die Forderung nach Qualitätsoptimierungen der Taxiunternehmen und insbesondere der einzelnen Taxifahrten nicht erfüllt habe. In der Vergangenheit sei auch im AVR mit der Diskussion um die Erhöhungen der Kölner Taxitarife die Forderung nach Qual i- tätssteigerungen der einzelnen Taxifahrten verbunden gewesen. Hier bestehe nach wie vor deutliches Optimierungspotential, was beispielsweise die Freundlichkeit, die Sprachqualität, die schnelle Navigation von Zielen oder andere Qualitätsparameter betreffe. Leider könne er dieser Vorlage keinerlei Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Verwaltung um die Verbesserung des Rufes des Taxigewerbes bemüht sei. Dies be- dauere die FDP -Fraktion, weshalb diese der eigentlichen Vorlage nicht zustimmen könne. Nach dieser inhaltlichen Diskussion lässt der Vorsitzende zunächst über den Ände- rungsantrag zum Kölner Taxitarif (AN/1585/2018) abstimmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird am Ende durch den folgenden Absatz ergänzt: Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Umstieg von Tax i- unternehmen auf E-Fahrzeuge im Gebiet der Stadt Köln gefördert und gefordert wer- den kann. Insbesondere sind dabei die Anforderungen an die Infrastruktur zur Au f- rechterhaltung des ordnungsgemäßen Taxibetriebes im Stadtgebiet sowie Förder- möglichkeiten für die Umstellung der Taxiflotte auf Elektromobilität durch EU, Bund und Land zu betrachten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Darüber hinaus lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsen t- gelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxis - Kölner Taxitarif - gemäß Anlage 1. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Umstieg von Tax i- unternehmen auf E-Fahrzeuge im Gebiet der Stadt Köln gefördert und gefordert wer- den kann. Insbesondere sind dabei die Anforderungen an die Infrastruktur zur Auf- rechterhaltung des ordnungsgemäßen Taxibetriebes im Stadtgebiet sowie Förder- möglichkeiten für die Umstellung der Taxiflotte auf Elektromobilität durch EU, Bund und Land zu betrachten. Abstimmungsergebnis über die geänderte Vorlage: Bei Gegenstimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.
Anlage 4 und 5 Fahrpreisbeispiele
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Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Anlage 4
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif
+ bis 7 km 3,50 € 1,90 € 0,10 € 52,63 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
ab 8. km 1,70 € 0,10 € 58,82 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
T A X I
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif
+ bis 7 km 3,90 € 2,00 € 0,10 € 50,00 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
ab 8. km 1,80 € 0,10 € 55,56 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
T a x i t a r i f / 2 0 15
T a x i t a r i f / 2 0 18
Schaltwert/ je Sek.Schaltwert/ je m.
Schaltwert/ je SekSchaltwert/ je m.
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif-
Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Anlage 5
2015 Strecke Wartezeit Grundtarif Km- Preis Wartepreis Fahrpreis
2 km 1,5 Min 3,50 € 3,80 € 0,80 € 8,10 €
4 km 2,5 Min 3,50 € 7,60 € 1,30 € 12,40 €
7 km 4,0 Min 3,50 € 13,30 € 2,00 € 18,80 €
10 km 6,0 Min 3,50 € 18,40 € 3,00 € 24,90 €
20 km 10,0 Min 3,50 € 35,40 € 5,00 € 43,90 €
2018 Strecke Wartezeit Grundtarif Km-Preis Wartepreis Fahrpreis
Differenz
2015-2018
€
Differenz
2015-2018
%
2 km 1,5 Min 3,90 € 4,00 € 0,80 € 8,70 € 0,60 € 7,4%
4 km 2,5 Min 3,90 € 8,00 € 1,30 € 13,20 € 0,80 € 6,5%
7 km 4,0 Min 3,90 € 14,00 € 2,00 € 19,90 € 1,10 € 5,9%
10 km 6 Min 3,90 € 19,40 € 3,00 € 26,30 € 1,40 € 5,6%
20 km 10 Min 3,90 € 37,40 € 5,00 € 46,30 € 2,40 € 5,5%
2015 18,80 €
2018 19,90 €Durchschnittlicher Fahrpreis
Vergleichsstrecken inklusive Wartezeiten 2015/2018
TARIFERHÖHUNG
5,9 %
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif-
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2420/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.11.2018
- Erstellt
- 24.07.2018 08:40