A-H/0027/2026
Hiltrup - Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Hiltrup Hallenbad" (Linie 18/T 18)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2026-05-17 Barrierefreie Bushaltestelle Am Hallenbad
3395 Zeichen
17.05.2026 Antrag Hiltrup – Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Hiltrup Hallenbad" (Linie 18 / T18) Die Bezirksvertretung beschließt: 1.Für die Bushaltestelle „Hiltrup Hallenbad“ wird der BV-Hiltrup, spätestens zum vierten Quartal 2026, durch die Verwaltung eine aussagekräHige Planung zum barrierefreien Ausbau vorgelegt. 2.Die Verwaltung wird beauHragt mögliche Fördermöglichkeiten transparent darzustellen. 3.Die Haltestelle „Hiltrup Hallenbad“ wird als wichPger ÖPNV Haltepunkt im 4. NVP berücksichPgt. Weiteres Vorgehen / PrüfauHräge: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen: •den konkreten baulichen Anpassungsbedarf je Fahrtrichtung, •die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme, •einen realisPschen Umsetzungszeitraum, •Möglichkeiten der Förderung (insbesondere Landesförderung ÖPNV NRW), •die Einordnung der Haltestelle in die gesamtstädPsche Priorisierung (z. B. nach. Fahrgastaubommen und Umfeldnutzungen). Begründung: Die Bushaltestelle „Hiltrup Hallenbad" weist derzeit erhebliche Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit auf. Nach örtlichem Eindruck gilt insbesondere: • ein niveaugleicher EinsPeg ist nicht gewährleistet (fehlende bzw. nicht ausreichende Bordhöhe), • takPle Leitelemente für sehbehinderte Menschen fehlen oder sind unvollständig, • ein Wieerungsschutz (Fahrgastunterstand) ist nicht vorhanden, • Sitzgelegenheiten für wartende Fahrgäste fehlen. Damit ist die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen erheblich erschwert. Die Haltestelle ist die nächstgelegene Haltestelle der Linie 18 / T18 für das Hiltruper Hallenbad, das Schulzentrum Hiltrup sowie die Stadthalle Hiltrup. Sie erschließt damit mehrere Einrichtungen von erheblicher öffentlicher Bedeutung, die gezielt auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aufgesucht werden. Die benachbarte Haltestelle „Hiltrup Schulzentrum / Stadthalle" ist zwar barrierefrei ausgebaut, jedoch ist der Fußweg von dort zu den genannten Einrichtungen aufgrund regelmäßig auf dem Gehweg parkender Fahrzeuge in der Praxis häufig nicht barrierefrei passierbar. Die Haltestelle „Hiltrup Hallenbad" stellt für viele Nutzende daher die einzig verlässlich erreichbare ÖPNV-Anbindung dieser Einrichtungen dar. Der barrierefreie Ausbau ist gesetzlich vorgegeben (§ 8 Abs. 3 PBefG) und Bestandteil der kommunalen Verpflichtung zur Umsetzung eines inklusiven Nahverkehrs. Er verbessert konkret die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, stärkt die AerakPvität des ÖPNV im Stadtbezirk und unterstützt die Verkehrswende im suburban geprägten Raum. Ziel der Maßnahme: Ziel der Maßnahme ist eine deutliche Verbesserung der Nutzbarkeit für alle Fahrgäste im Sinne von „Design für alle". Die konkrete Ausführung ist im Rahmen der Planung durch die Verwaltung festzulegen. Als Mindeststandard gelten dabei: • stufenloser Ein- und AussPeg durch Anhebung der Bordsteine auf Regelhöhe (ca. 16–18 cm), • Einbau takPler Leitelemente gemäß DIN 32984, • Errichtung eines Wieerungsschutzes mit mindestens 1,50 × 1,50 m einbaufreier Fläche und ausreichender lichter Höhe, • Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten für wartende Fahrgäste. Bündnis 90 / Die Grünen SPD VOLT ChrisPane Schwab Anneee Ulrich Dr. MarPn Grewer Dr. Hauke Enno Helling Friedhelm Schade Petra Gericke Emily Zlateva Carsten Peters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-H/0027/2026
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 21.05.2026
- Erstellt
- 21.05.2026 07:58