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A-H/0027/2026

Hiltrup - Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Hiltrup Hallenbad" (Linie 18/T 18)

Antrag an die BV Hiltrup 21.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 28.05.2026, TOP 9.11

2026-05-17 Barrierefreie Bushaltestelle Am Hallenbad

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2026-05-17 Barrierefreie Bushaltestelle Am Hallenbad

3395 Zeichen

17.05.2026 
Antrag 
Hiltrup – Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Hiltrup Hallenbad" (Linie 18 / 
T18) 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
1.Für die Bushaltestelle „Hiltrup Hallenbad“ wird der BV-Hiltrup, spätestens zum vierten Quartal 
2026, durch die Verwaltung eine aussagekräHige Planung zum barrierefreien Ausbau 
vorgelegt.  
2.Die Verwaltung wird beauHragt mögliche Fördermöglichkeiten transparent darzustellen.  
3.Die Haltestelle „Hiltrup Hallenbad“ wird als wichPger ÖPNV Haltepunkt im 4. NVP 
berücksichPgt.   
Weiteres Vorgehen / PrüfauHräge: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen: 
•den konkreten baulichen Anpassungsbedarf je Fahrtrichtung, 
•die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme, 
•einen realisPschen Umsetzungszeitraum, 
•Möglichkeiten der Förderung (insbesondere Landesförderung ÖPNV NRW), 
•die Einordnung der Haltestelle in die gesamtstädPsche Priorisierung (z. B. nach. 
Fahrgastaubommen und Umfeldnutzungen). 
Begründung: 
Die Bushaltestelle „Hiltrup Hallenbad" weist derzeit erhebliche Defizite hinsichtlich der 
Barrierefreiheit auf. Nach örtlichem Eindruck gilt insbesondere: 
• ein niveaugleicher EinsPeg ist nicht gewährleistet (fehlende bzw. nicht ausreichende 
Bordhöhe), 
• takPle Leitelemente für sehbehinderte Menschen fehlen oder sind unvollständig, 
• ein Wieerungsschutz (Fahrgastunterstand) ist nicht vorhanden, 
• Sitzgelegenheiten für wartende Fahrgäste fehlen.

Damit ist die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen sowie Personen mit 
Kinderwagen erheblich erschwert. 
Die Haltestelle ist die nächstgelegene Haltestelle der Linie 18 / T18 für das Hiltruper Hallenbad, das 
Schulzentrum Hiltrup sowie die Stadthalle Hiltrup. Sie erschließt damit mehrere Einrichtungen von 
erheblicher öffentlicher Bedeutung, die gezielt auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen 
aufgesucht werden. Die benachbarte Haltestelle „Hiltrup Schulzentrum / Stadthalle" ist zwar 
barrierefrei ausgebaut, jedoch ist der Fußweg von dort zu den genannten Einrichtungen aufgrund 
regelmäßig auf dem Gehweg parkender Fahrzeuge in der Praxis häufig nicht barrierefrei passierbar. 
Die Haltestelle „Hiltrup Hallenbad" stellt für viele Nutzende daher die einzig verlässlich erreichbare 
ÖPNV-Anbindung dieser Einrichtungen dar. 
Der barrierefreie Ausbau ist gesetzlich vorgegeben (§ 8 Abs. 3 PBefG) und Bestandteil der 
kommunalen Verpflichtung zur Umsetzung eines inklusiven Nahverkehrs. Er verbessert konkret die 
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, stärkt die AerakPvität des ÖPNV im Stadtbezirk und 
unterstützt die Verkehrswende im suburban geprägten Raum. 
Ziel der Maßnahme: 
Ziel der Maßnahme ist eine deutliche Verbesserung der Nutzbarkeit für alle Fahrgäste im Sinne von 
„Design für alle". Die konkrete Ausführung ist im Rahmen der Planung durch die Verwaltung 
festzulegen. Als Mindeststandard gelten dabei: 
• stufenloser Ein- und AussPeg durch Anhebung der Bordsteine auf Regelhöhe (ca. 16–18 
cm), 
• Einbau takPler Leitelemente gemäß DIN 32984, 
• Errichtung eines Wieerungsschutzes mit mindestens 1,50 × 1,50 m einbaufreier Fläche und 
ausreichender lichter Höhe, 
• Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten für wartende Fahrgäste. 
Bündnis 90 / Die Grünen  SPD    VOLT 
ChrisPane Schwab    Anneee Ulrich  Dr. MarPn Grewer 
Dr. Hauke Enno Helling  Friedhelm Schade 
Petra Gericke    Emily Zlateva 
Carsten Peters

Beratungsverlauf (1)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 9.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-H/0027/2026
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
21.05.2026
Erstellt
21.05.2026 07:58