0101/2022
Beantwortung einer Anfrage des Integrationsrats, Empfang und Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Köln zu Ehren von Herrn Dr. Ugur Sahin und Frau Dr. Özlem Türeci am 17. September 2021, zudem Frage zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an beide
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2675 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-3 Vorlagen-Nummer 10.01.2022 0101/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.01.2022 Beantwortung einer Anfrage des Integrationsrats, Empfang und Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Köln zu Ehren von Herrn Dr. Ugur Sahin und Frau Dr. Özlem Türeci am 17. September 2021, zudem Frage zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an beide - AN 1996/2021, AN 0631/2021, AN 0646/2021 Mit AN/1996//2021 stellt der Integrationsrat verschiedene Fragen zum o.g. Themenkomplex. Die Antworten der Verwaltung sind zur besseren Lesbarkeit unterhalb der Fragen eingefügt und be- antworten zeitgleich die vorherige Anfrage und die veränderte Anfrage alleinig zur Ehrenbürgerschaft. Frage 1: Warum wurde zu diesem Empfang der Integrationsrat nicht eingeladen? Antwort der Verwaltung: Der Empfang wurde gemeinsam mit der Universität Köln ausgerichtet. Coronabedingt war ein nur sehr begrenzter Teilnehmendenkreis möglich. Frage 2: Soll die Eintragung in das Goldene Buch der Stadt einen Ersatz für die vom Integrationsrat beantragte Ehrenbürgerwürde darstellen? - Wenn ja, warum wurde von der Verleihung der Ehrenbürgerschaft Abstand genommen? - Wenn nein, was ist der aktuelle Stand dieses Antrages? Antwort der Verwaltung: Die Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Köln ist grundsätzlich unabhängig zu der Verleihung einer Ehrenbürgerwürde zu betrachten. Das Ehrenbürgerrecht kann ein Gemeinde Persönlichkeiten verleihen, die sich um sie besonders ver- dient gemacht haben, § 34 Absatz 1 Satz 1 GO NRW. Besondere Verdienste liegen im Allgemeinen vor, wenn sich die betreffende Person weit über das übliche Maß hinaus und über einen langen Zeitraum für die Gemeinde eingesetzt hat. Die besonde- ren Verdienste müssen sich auf die Gemeinde beziehen. Nicht ausreichend ist es, wenn die Persön- lichkeit sich allgemeine Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, Europa oder weltweit oder in anderen Bereichen erworben hat. Derartige Verdienste rechtfertigen die Verleihung des Ehrenbürger- rechts dann, wenn sich die zu ehrende Person damit gleichzeitig einen besonderen Verdienst um die Gemeinde erworben hat. Um eine ungewollte Beschädigung der vorgeschlagenen verdienstvollen Personen durch eine öffent- liche Debatte zu vermeiden, unterbreitet der*die Oberbürgermeister*in dem Rat einen Vorschlag zur Verleihung einer Ehrenbürgerschaft jeweils erst nach entsprechender Klärung und (vertraulichen) Vorgesprächen. Eine Beantragung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde ist vom Gesetz nicht vorgesehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0101/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 12:35