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0101/2022

Beantwortung einer Anfrage des Integrationsrats, Empfang und Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Köln zu Ehren von Herrn Dr. Ugur Sahin und Frau Dr. Özlem Türeci am 17. September 2021, zudem Frage zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an beide

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.01.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.01.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2675 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-3 
 
Vorlagen-Nummer 10.01.2022 
 0101/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.01.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage des Integrationsrats, Empfang und Eintrag in das Goldene Buch 
der Stadt Köln zu Ehren von Herrn Dr. Ugur Sahin und Frau Dr. Özlem Türeci am  
17. September 2021, zudem Frage zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an beide -  
AN 1996/2021, AN 0631/2021, AN 0646/2021 
Mit AN/1996//2021 stellt der Integrationsrat verschiedene Fragen zum o.g. Themenkomplex.  
Die Antworten der Verwaltung sind zur besseren Lesbarkeit unterhalb der Fragen eingefügt und be-
antworten zeitgleich die vorherige Anfrage und die veränderte Anfrage alleinig zur Ehrenbürgerschaft. 
 
Frage 1: 
Warum wurde zu diesem Empfang der Integrationsrat nicht eingeladen? 
Antwort der Verwaltung: 
Der Empfang wurde gemeinsam mit der Universität Köln ausgerichtet. Coronabedingt war ein nur 
sehr begrenzter Teilnehmendenkreis möglich. 
 
Frage 2: 
Soll die Eintragung in das Goldene Buch der Stadt einen Ersatz für die vom Integrationsrat beantragte 
Ehrenbürgerwürde darstellen? 
- Wenn ja, warum wurde von der Verleihung der Ehrenbürgerschaft Abstand genommen? 
- Wenn nein, was ist der aktuelle Stand dieses Antrages? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Köln ist grundsätzlich unabhängig zu der Verleihung 
einer Ehrenbürgerwürde zu betrachten. 
 
Das Ehrenbürgerrecht kann ein Gemeinde Persönlichkeiten verleihen, die sich um sie besonders ver-
dient gemacht haben, § 34 Absatz 1 Satz 1 GO NRW.  
Besondere Verdienste liegen im Allgemeinen vor, wenn sich die betreffende Person weit über das 
übliche Maß hinaus und über einen langen Zeitraum für die Gemeinde eingesetzt hat. Die besonde-
ren Verdienste müssen sich auf die Gemeinde beziehen. Nicht ausreichend ist es, wenn die Persön-
lichkeit sich allgemeine Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, Europa oder weltweit oder in 
anderen Bereichen erworben hat. Derartige Verdienste rechtfertigen die Verleihung des Ehrenbürger-
rechts dann, wenn sich die zu ehrende Person damit gleichzeitig einen besonderen Verdienst um die 
Gemeinde erworben hat. 
Um eine ungewollte Beschädigung der vorgeschlagenen verdienstvollen Personen durch eine öffent-
liche Debatte zu vermeiden, unterbreitet der*die Oberbürgermeister*in dem Rat einen Vorschlag zur 
Verleihung einer Ehrenbürgerschaft jeweils erst nach entsprechender Klärung und (vertraulichen) 
Vorgesprächen.  
Eine Beantragung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde ist vom Gesetz nicht vorgesehen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.01.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0101/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.01.2022
Erstellt
10.01.2022 12:35