V/0150/2018
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
2615 Zeichen
V/0150/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten hier: Antrag Reit- und Fahrverein Nienberge e. V./Anschaffung eines gebrauchten New Holland TL 70 Traktors Beratungsfolge 08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. wird für die Beschaffung eines Traktors ein 50 %iger stä d- tischer Zuschuss von 11.000,00 € gewährt: II. Finanzielle Auswirkungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 2018 - Zeile 15 Transferaufwendungen - 11.000,00 Begründung: Allgemeines Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinseig e- nen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Geräten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Ziffer 5.5.3, 2. Absatz der Richtlinie besagt, dass eine Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegerä- ten innerhalb eines Zeitraumes möglich ist, der im Einzelfall durch die jeweils normale Gebrauch s- dauer der Pflegegeräte bestimmt wird. Vorlagen-Nr.: V/0150/2018 Auskunft erteilt: Herr Bußwolder Ruf: 492-5213 E-Mail: Busswolder@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0150/2018 Mit Schreiben vom 28.12.2017 beantragt der Reit - und Fahrverein Nienberge e.V. für die Ersatzb e- schaffung des vorhandenen, nicht mehr reparablen Traktors [Baujahr 1994] einen richtliniengemäßen städtischen Zuschuss zu den Anschaffungskosten. Der Traktor (Frontlager) wird ausschließlich zur Pflege und Unterhaltung der vereinseigenen Gesamt- sportanlage genutzt. Neben der Reithalle (1.663 m²) werden auch der Außenreitplatz (4.215 m²) und der Dressurplatz (1.625 m²) gepflegt. Das wirtschaftlichste von den drei vorliegenden Angeboten beläuft sich gemäß Kostenvorans chlag der Firma Agrartechnik Altenberge auf 22.000,00 €. Gemäß Sportförderrichtlinie kann dem Verein danach ein städt. Zuschuss von 50 % = 11.000,00 € gewährt werden. Hinweis Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport - und Pflegegerä- ten nicht mehr gewährt. Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt, dem antragsstellenden Sportverein e i- nen städtischen Zuschuss von 50 % der Anschaffungskosten zu gewähren. In Vertretung gez. Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0150/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37