V/1195/2019
Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse
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Berichtsvorlage
5105 Zeichen
V/1195/2019
V/1195/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse
Beratungsfolge
11.02.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Bericht
Bericht:
1. Hintergrund
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2015 auf der Basis der Vorlage V/0569/2015 die Verwaltung
beauftragt, die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – so-
weit organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren.
Über den Stand der Umsetzung soll jährlich berichtet werden.
2. Umsetzung
Zum Schuljahr 2016/2017 wurde im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (OGS) ein Teil der Stellen
zu sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen zusammengefasst.
Hierzu erhalten die OGS seitdem anstelle der zuvor bereitgestellten 21 Wochenstunden für den Ei n-
satz von Niedrigteilzeitkräften entsprechend pro Gruppe eine Unterstützungskraftstelle sozialversiche-
rungspflichtig und unbefristet in Teilzeit.
In der Zwischenzeit wurden insgesamt 104 Unterstützungskraftstellen besetzt und werden im Stelle n-
plan ausgewiesen. Da die Einrichtung der neuen Teilz eitbeschäftigungsverhältnisse sozialverträglich
erfolgen soll, wird sich die Umwandlung noch über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Außerdem wurde im Bereich der offenen Kinder - und Jugendarbeit im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien geprüft, ob e ine weitere Umwandlung von Niedrigteilzeitstellen in sozialversicherung s-
pflichtige Beschäftigungen möglich ist. Soweit sich diese Möglichkeit ergab, wurde sie ebenfalls u m-
gesetzt.
Personal- und
Organisationsamt
12.12.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehlert
Telefon: 492-1122
Ehlert@stadt-muenster.de
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3. Ergebnis zum 31.10.2019
Im Ergebnis sind durch den Einsatz der Unter stützungskräfte im OGS -Bereich nun insgesamt 2.184
NTK-Stunden entfallen. Dies entspricht ca. 312 Niedrigteilzeit-Beschäftigungsverhältnissen.
Von den insgesamt vorhandenen 224 Unterstützungskraftstellen (= 118,72 VZÄ) sind zurzeit 46 %
besetzt (104 Stellen = 55,12 VZÄ).
In 2019 wurden diese Stellen erstmalig auch extern ausgeschrieben, so dass im Vergleich zum Vo r-
jahr mehr Stellen besetzt werden konnten. Parallel werden weiterhin interne Bewerbungen berüc k-
sichtigt.
Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden in 2019 als Ergebnis der Prüfung insgesamt
29,5 NTK -Stunden in 0,75 VZÄ umgewandelt, die von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
besetzt werden.
Die Gesamtzahl der NTK beträgt zurzeit 908 (Stand Oktober 2019). Die Aufteilung auf die einzelnen
Bereiche stellt sich wie folgt dar:
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen:
Amt/Einrichtung Anzahl
07/2015
Anzahl
10/2016
Anzahl
10/2017
Anzahl
10/2018
Anzahl
10/2019
33
Bestuhlung Stadtweinhaus 4 4 4 4 4
Hiltrup (Stadthalle) 12 11 12 10 9
Nord 1 1 1 1 0
40
Schulen¹ 209 185 154 167 169
VHS 19 19 19 23 22
41
Begegnungszentrum Meerwiese 1 1 1 1 1
BKI 6 7 7 4 4
51
offene Kinder- und Jugendarbeit 196 185 186 183 172
Schulen² 566 534 488 527 522
MM 4 4 3 4 3
Villa ten Hompel 2 2 2 1 1
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 0 5 2 1
Summe 1.023 953 882 927 908
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB)
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen)
Im OGS -Bereich wurden zum Schuljahr 2019/2020 wiederum neue Gruppen eingerichtet, dadurch
konnte die Zahl der Niedrigteilzeitkräfte nur geringfügig gesenkt werden.
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Hinweis:
Nicht alle Niedrigteilzeitkräfte arbeiten sozialversicherungsrechtlich in einem geringfügigen Beschäft i-
gungsverhältnis. Bei ca. 181 Personen liegt das durchschnittliche monatliche Entgelt mittlerweile
durch z. B. Tariferhöhungen, Stufenanstiege etc. über 450 €, so da ss sie sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sind.
4. weiteres Vorgehen
Durch die nun erfolgte externe Dauerausschreibung wird sichergestellt, dass die vorhandenen Unte r-
stützungskraftstellen sukzessive weiter besetzt werden. Aufgrund der geringen Nach frage, wird dies
noch einige Zeit dauern
Eine Besetzung ist weiterhin allerdings nur dann möglich, wenn auch entsprechende NTK -Stunden
durch z. B. Personalfluktuation oder auch durch auslaufende Verträge abgebaut werden können.
In vielen Bereichen ist der Einsatz von Niedrigteilzeitkräften aufgrund der erforderlichen „Kopfzahl“
bzw. der nur für eine geringe Stundenzahl benötigten Anwesenheit nur schwer zu reduzieren. Die
Verwaltung wird jedoch weiterhin versuchen auch hier möglichst auf den Einsatz von Nie drigteilzeit-
kräften zu verzichten.
Im Ergebnis konnten aufgrund des obengenannten Ratsbeschlusses bisher rund 312 sogenannte
prekäre Beschäftigungsverhältnisse in 104 unbefristete Teilzeitverhältnisse umgewandelt werden, die
den Beschäftigten nun ein verbessertes Einkommen und eine erhöhte soziale Absicherung bieten.
In Vertretung
Gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage A
1061 Zeichen
Anlage A zur V/1195/2019 Kurzüberblick Es wird über den Stand zum Abbau von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bei der Stadt Münster berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde beauftragt sogenannte prekäre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen und zukünftig zu vermeiden. Im Rahmen der Berichtsvorlage wird über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte berichtet. Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1195/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37