Durchwegung Vorsterstraße in Köln-Kalk erhalten - Verkaufsmoratorium!
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0413/2021 vom 03.03.2021
Stand: Am 04.03.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Dringlichkeitsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-0413-2021
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Christian Robyns Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion E-Mail: christian.robyns@gmail.com Manuela Grube Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de Gero Fürstenberg Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion E-Mail: gero.fuerstenberg@cdu-kalk.de HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.03.2021 AN/0413/2021 Antrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021, TOP 7.21 -Tischvorlage- Durchwegung Vorsterstraße in Köln-Kalk erhalten - Verkaufsmoratorium! Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 01.03.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 04.03.2021 zu nehmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass die Verwaltung die Grundstücke der Gemarkungen 648 und 649 in Köln-Kalk, die in der Durchwegung parallel zur Vietor- straße zwischen Kalker Hauptstraße und Vorster Straße liegen, nicht verkaufen darf und der sich anschließende Bereich vorerst nicht dem Schulgrundstück Vietorstraße zugeschlagen wird, bevor mit Vertretern und Vertreterinnen des Liegenschaftsamtes, des Grünflächenamtes und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk ein Ortstermin erfolgt ist. 2 Begründung: Da es sich um eine viel genutzte öffentliche Wegeverbindung handelt, sind im Rah- men eines Ortstermins mit allen Beteiligten alternative Möglichkeiten zu einem Ver- kauf an Anwohnende zu suchen. Begründung der Dringlichkeit: Bei der Durchwegung an der Gemarkung 648 und 649 handelt sich um eine viel ge- nutzte öffentliche Wegeverbindung, die von den Einwohner*innen als Alternative zur Kalker Hauptstraße genutzt wird. Die Verwaltung teilt in Ihrer Antwort (AN/0508/2021) mit, dass der Verkauf des Weges an Anwohnende bereits umgesetzt werden soll. Aufgrund des bezirklichen Interesses, handelt es sich um einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Ein Verkauf und die damit verbundene Stilllegung der Wegeverbindung kann nicht ohne die Beteiligung der Bezirksvertretung Kalk vor- genommen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Manuela Grube SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gero Fürstenberg HP Fischer Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Der Fraktion DIE LINKE.
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