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AN/0413/2021

Durchwegung Vorsterstraße in Köln-Kalk erhalten - Verkaufsmoratorium!

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 03.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021, TOP 7.21

Dringlichkeitsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-0413-2021

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Dringlichkeitsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-0413-2021

2949 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de 
 
Gero Fürstenberg 
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion 
E-Mail: gero.fuerstenberg@cdu-kalk.de 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.03.2021 
 AN/0413/2021 
 
Antrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021, TOP 7.21 
-Tischvorlage- 
 
Durchwegung Vorsterstraße in Köln-Kalk erhalten - Verkaufsmoratorium! 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 
01.03.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antrag stellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie, folgenden 
Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 
04.03.2021 zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass die Verwaltung die Grundstücke der 
Gemarkungen 648 und 649 in Köln-Kalk, die in der Durchwegung parallel zur Vietor-
straße zwischen Kalker Hauptstraße und Vorster Straße liegen, nicht verkaufen darf 
und der sich anschließende Bereich vorerst nicht dem Schulgrundstück Vietorstraße 
zugeschlagen wird, bevor mit Vertretern und Vertreterinnen des Liegenschaftsamtes, 
des Grünflächenamtes und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk ein Ortstermin 
erfolgt ist.

2 
 
 
 
Begründung: 
Da es sich um eine viel genutzte öffentliche Wegeverbindung handelt, sind im Rah-
men eines Ortstermins mit allen Beteiligten alternative Möglichkeiten zu einem Ver-
kauf an Anwohnende zu suchen. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Bei der Durchwegung an der Gemarkung 648 und 649 handelt sich um eine viel ge-
nutzte öffentliche Wegeverbindung, die von den Einwohner*innen als Alternative zur 
Kalker Hauptstraße genutzt wird. Die Verwaltung teilt in Ihrer Antwort 
(AN/0508/2021) mit, dass der Verkauf des Weges an Anwohnende bereits umgesetzt 
werden soll. Aufgrund des bezirklichen Interesses, handelt es sich um einen mitbe-
stimmungspflichtigen Tatbestand. Ein Verkauf und die damit verbundene Stilllegung 
der Wegeverbindung kann nicht ohne die Beteiligung der Bezirksvertretung Kalk vor-
genommen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Christian Robyns 
Christian Robyns   Manuela Grube 
SPD-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzende 
   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
 
 
 
 
 
Gero Fürstenberg   HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
der CDU-Fraktion   Der Fraktion DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.21 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Vorsterstraße
  • Vietorstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0413/2021
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
03.03.2021
Erstellt
01.03.2021 15:16