V/0081/2009
Meßkamp - Verbesserung der Querungsmöglichkeit in Höhe Einmündung Salzmannstraße
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Beschlussvorlage
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V/0081/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Meßkamp - Verbesserung der Querungsmöglichkeit in Höhe Einmündung Salzmannstraße Beratungsfolge 17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung von Dezember 2008 zur Markierung einer Sperrfläche und Aufstellung von zwei Betonkegeln auf der Straße Meßkamp wird zugestimmt. 2. Die Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 137/2008) gilt damit als erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 300,00 €, aber keine Folgekosten ent- stehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Teilergebnisplan (Zeile) 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2009 (Ermächti- gungsübertra- gung aus 2008 21.406,41 Insgesamt: 21.406,41 Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0081/2009 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0081/2009 Mit der Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 137/2008) wurde die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Querungssituation für Schulkinder auf der Straße Meßkamp in Höhe der Einmündung Salzmannstraße zu prüfen. Die Antragstellerin begründet die Notwendigkeit mit schlechten Sichtverhältnissen durch parkende Fahrzeuge und unangepasste Geschwindigkeit. Die Erschließung der ansässigen, zum Teil stark frequentierten Firmen aus dem Gewerbegebiet Nienkamp/Meßkamp, wie Hengst Filterwerke, Provinzial-Versicherung und Wyeth, erfolgt u.a. über die Straße Meßkamp. Im Abschnitt zwischen Salzmannstraße und Hs.Nr.15 wurde die Straße aufgrund dieser Verkehre und der angrenzenden Wohnbebauung als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In der Zeit vom 28.10. - 31.10.2008 wurden mit dem Seitenradarmessgerät Geschwindigkeitsmes- sungen durchgeführt. Der mittlere Geschwindigkeitswert (V m) der Fahrzeuge lag bei 37,0 km/h und der Geschwindig- keitswert von 85 % der Fahrzeuge (V 85) lag bei 48 km/h. Hieraus wird ersichtlich, dass der überwiegende Kfz-Verkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Tempo-30-Zone deutlich überschreitet. Eine gerichtsfeste Geschwindigkeitsüberwachung ist aufgrund der geringen Zonenlänge jedoch technisch nicht möglich. Zur Verbesserung der Querungssituation wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Fahrbahn auf der Straße Meßkamp auf einer Länge von ca. 15 m auf 3,50 m einzuengen. Dies sollte kosten- günstig durch Markierung erfolgen. Mit der Markierung und der Aufstellung von zwei Betonkegeln kann eine Aufstellfläche geschaffen werden die es ermöglicht, den Fußgänger näher in das Sicht- feld des Kfz-Verkehrs zu bringen. Zudem wird das Parken in diesem Bereich unterbunden, so dass auch hier eine bessere Erkennbarkeit der querenden Kinder erzielt werden kann. Für die Maßnahme können auf dem Bauhof vorhandene Kegel genutzt werden. Die Kosten für die Aufarbeitung der Betonkegel und die Markierung betragen ca. 300 €. Die Finanzierung kann aus Mitteln der Bezirksvertretung Münster-Mitte erfolgen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag § 24 GO (137/2008) Lageplan
Antrag nach § 24 GO (137/2008)
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Anregung Nr. 137/2008 Anregung Nr. 137/2008
Lageplan
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© U ‚Anlage STADT Dat nr. _|1 Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung |) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name arbeitet |Dez.08 |Hecht Meßkamp FA za hnet|Dez. 08 _|Revermann] Salzmannstraße jastab_| 1: 250 Aufstellen von Betonkegeln Plotdatum 11.02.2009
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Salzmannstraße
- Nienkamp
- Meßkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0081/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37