Mandari Insight

1670/2018

Bürgereingabe gemäß § 24 GO einer Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaft aus dem Bereich Meister-Ekkehart-Straße hinsichtlich einer möglichen Häufung von Nutzungen der Uniwiese und der sich damit ergebenden Beeinträchtigungen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.06.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.07.2018, TOP 5.1

Eingabe anonymisiert

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Eingabe anonymisiert

1410 Zeichen

Die Oberb
Bürgera

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Zu Händen von Horst Thelen
Ludwigstraße 8

50667 Köln

Postfach 10 35 64

50475 Köln

Wohnwertminderung für Anlieger des Inneren Grüngürtels

Sehr geehrter Herr Thelen, 1.05.2018

unsere Familie ist Eigentümer des Mehrparteienhauses Meister-Ekkehart-Straße im Stadtteil Linden-
thal. Unser Haus ist generationenübergreifend geführt und wir vermieten bevorzugt an Familien mit Kin-
dern.

Im Januar 2018 meldeten unsere Hausbewohner, dass sie in Sorge um den Schutzraum der Uniwiese
sind. Bereits in den vergangenen Jahren wurde eine verstärkte Nutzung der Grünflächen für Partys be-
obachtet. Trotz des verstärkten Einsatzes der AWB, sind die Wiesen zunehmend durch Kronkorken, Ziga-
rettenkippen und Glasscherben verschmutzt. Durch die Ausweitung der Partyzone an Karneval zur Entlas-
tung der Zülpicherstraße fühlen sich die Bewohner der Meister-Ekkehart-Straße 3 erneut gestört!

Wir unterstützen die Position unserer Hausbewohner. Wir möchten, dass sich unsere Bewohner auch
zukünftig wohlfühlen, indem ihre Wohnsituation wieder ruhiger und sauberer wird. Wir möchten eine ge-
pflegte Grünfläche vorfinden, in der man Kinder spielen lassen kann. Wir Eigentümer fordern die Unter-
lassung weiterer Party-Veranstaltungen auf der Uniwiese.

Wir bitten Sie, sich für unsere Belange einzusetzen, um Natur und Lebensraum zu schützen.

Freundliche Grüße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
327/ZAP 
Vorlagen-Nummer 
 1670/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO einer Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaft aus dem Bereich 
Meister-Ekkehart-Straße hinsichtlich einer möglichen Häufung von Nutzungen der Uniwiese 
und der sich damit ergebenden Beeinträchtigungen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt der Petentin für die Eingabe und verweist auf den derzeitigen 
grundsätzlichen Ausschluss von Nutzungen der Uni-Wiese und beschließt, die Fläche der sogenann-
ten Uni-Wiese auch zukünftig bis auf die stadteigenen Nutzungen an Karneval (Weiberfastnacht) so-
wie am 11.11. zur Entzerrung des Menschenaufkommens im Bereich Zülpicher Straße/Kwartier 
Latäng von Veranstaltungen freizuhalten. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Erben- bzw. Eigentümergemeinschaft eines Gebäudes im Bereich der Meister-Ekkehart-Straße 
beklagt die aus ihrer Sicht zugenommene Anzahl von Nutzungen und Veranstaltungen auf der soge-
nannten Uni-Wiese und die sich daraus für die Hausbewohner ergebenden Beeinträchtigungen sowie 
die nach dortiger Ansicht wachsende Verschmutzung der Wiesenfläche. Die Eingabe ist anonymisiert 
als Anlage beigefügt. 
Der Bereich der sogenannten Uni-Wiese wurde bislang mit Ausnahme der Bespielung des Teilberei-
ches unmittelbar an der Zülpicher Straße an Weiberfastnacht zur Entlastung und Entzerrung des Pub-
likumsaufkommens im Kwartier Latäng von Veranstaltungen freigehalten. Eine ähnliche Bespielung 
bzw. Nutzung dieses Teilbereiches ist in ähnlichem Umfang ebenfalls am kommenden 11.11. vorge-
sehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hierfür lediglich ein sehr kleiner Teilbereich der Wiese ent-
lang der Fahrbahn der Zülpicher Straße genutzt wird und im unmittelbaren Umfeld eine Vielzahl an 
zusätzlichen Müllbehältnissen aufgestellt wurde, wodurch eine Verunreinigung der Wiesen - auch mit 
Splittern und Scherben - weitgehend vermieden werden konnte. Die Dauer des an Weiberfastnacht 
dargebotenen musikalischen Programms wurde bedarfsorientiert gegen 20 Uhr beendet. Die Veran-
staltung führte faktisch zu keinen Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft und konnte dem gegen-
über zu einer wesentlichen Entzerrung des Personenaufkommens im Bereich der Zülpicher Straße 
stadteinwärts vom Südbahnhof beitragen. 
Neben der erstmaligen Nutzung der Fläche an Weiberfastnacht und der sich am kommenden 11.11. 
gegebenenfalls anschließenden Nutzung wurden auf der Fläche in den vergangenen Jahren keine 
weiteren Veranstaltungen durchgeführt. Die Uni-Wiese wird, ähnlich wie die übrigen Grün- und Wie-
senflächen des inneren Grüngürtels, vielmehr im Rahmen der Kölner Stadtordnung von der Bevölke-
rung als Freizeit und Erholungsfläche genutzt. Auch, wenn die Stadt Köln im Hinblick auf die grund-
sätzliche Freigabe entsprechend § 9 der Kölner Stadtordnung keine Begrenzung insbesondere des 
Grillens vornehmen kann, ist jedoch festzustellen, dass sich die Häufigkeit und Intensität der entspre-
chend der Kölner Stadtordnung erlaubnisfreien Nutzungen im Bereich der Uni-Wiese weit unter den 
Ausmaßen der Nutzungen im Umfeld des nördlich der Uni-Wiese gelegenen Aachener Weihers be-
wegen. So gingen in 2016 insgesamt 8 (Lärm-) Beschwerden und in 2017 insgesamt 12 (Lärm-) Be-
schwerden ein, wobei sich eine der Beschwerden im vergangenen Jahr auf eine von der Polizei be-
stätigte Demonstration bezog. Darüber hinaus wurde in 2017 eine nicht-genehmigte Veranstaltung 
mit circa 100 Personen aufgelöst und gegen den festgestellten Verantwortlichen ein Ordnungswidrig-
keitsverfahren eingeleitet. Bei einer Vielzahl der eingegangenen Beschwerden war jedoch vor Ort 
kein ordnungswidriges Verhalten der angetroffenen Personen festzustellen. Sofern im Bereich der 
Uni-Wiese sowie der übrigen Flächen des Inneren Grüngürtels Verunreinigungen bzw. Müllablage-
rungen festgestellt werden, ergeht unmittelbar eine entsprechende Mitteilung des städtischen Ord-
nungsdienstes an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, so dass eventuellen Missständen kurzfristig ab-
geholfen werden kann. 
Die von der Petentin befürchtete bzw. eintretende Minderung des Wohnwertes der umliegenden Ge-
bäude kann in der dargestellten Form – nicht zuletzt unter Verweis auf die seit Jahren bestehende 
Wohnungssituation - nicht nachvollzogen werden. 
 
 
Anlage 
 
Eingabe der Erben-/Eigentümergemeinschaft (anonymisiert)

Beratungsverlauf (1)

02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1670/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.06.2018
Erstellt
17.05.2018 11:00