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V/0705/2022

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 02.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 23.11.2022, TOP 7

Anlage 3 zur Vorlage V_0705_2022_Inklusion_Freiwilligendienste

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Anlage 4 zur Vorlage V_0705_2022_Tagung_EX_IN NRW e.V

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Anlage 2 zur Vorlage V_0705_2022_Veranstaltung_Inklusives_Wohnen

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Anlage 1_Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 3 zur Vorlage V_0705_2022_Inklusion_Freiwilligendienste

2156 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage 0705/2022 
 
Veranstaltung „Inklusion in Freiwilligendiensten“ 
Projektinhalt 
Der DRK-Kreisverband Münster hat das Ziel, den Freiwilligendienst für Menschen mit 
Behinderung weiter zu öffnen, Menschen mit Behinderung als Zielgruppe für 
Einsatzstellen sichtbar zu machen und dadurch Inklusion erlebbar zu machen. Dazu 
soll eine Informations- und Austauschveranstaltung zum Thema „Inklusion in 
Freiwilligendiensten“ durchgeführt werden. Zielgruppen dieser Veranstaltung sind 
junge Menschen mit Behinderung, die sich für einen Freiwilligendienst (Freiwilliges 
Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) interessieren, aktive Freiwillige mit 
Behinderung, betreuende und potenzielle Einsatzstellen sowie Kooperationspartner 
wie z.B. Förderschulen und der Integrationsfachdienst. Die Veranstaltung soll dazu 
dienen, die genauen Bedarfe von Freiwilligen mit Behinderung und deren 
Einsatzstellen besser erfassen zu können, um ausgehend davon ein erfolgreiches 
und langfristiges Konzept zur Inklusion in den Freiwilligendiensten des DRK Münster 
zu erstellen. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
DRK-Kreisverband Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.710 € 
Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit zur Veranstaltung (Flyer und Informationsmaterial, 
Übersetzung in einfache Sprache), Kosten für Gebärdensprachdolmetschende, 
Verpflegung 
Bewertung 
Die Veranstaltung dient dazu, Freiwilligendienste inklusiver auszurichten und 
Menschen mit Behinderung im Themenfeld Freiwilligendienste sichtbarer zu machen.  
Durch die Beteiligung aktiver Freiwilliger mit Behinderung werden Beispiele 
veranschaulicht, wie Menschen mit Behinderung im Freiwilligendienst arbeiten.  
Die geplante genaue Erfassung von Bedarfen von Freiwilligen mit Behinderung ist 
sinnvoll, um Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einen Freiwilligendienst 
zu ermöglichen. Die Veranstaltung trägt dazu bei, das Thema Inklusion im Bereich 
der Freiwilligendienste weiter zu verankern.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 4 zur Vorlage V_0705_2022_Tagung_EX_IN NRW e.V

2525 Zeichen

Anlage 4  
zur Vorlage 0705/2022 
 
Tagung „Gemeinsam für die Beteiligung von Menschen mit 
Psychiatrie-Erfahrung“ 
Projektinhalt 
EX-IN NRW e.V. führt anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums am 12.11.2022 im 
LWL-Landeshaus die Tagung „Gemeinsam für die Beteiligung von Menschen mit 
Psychiatrie-Erfahrung“ durch. Die Tagung dient der Vernetzung und Aufklärung über 
seelische Erkrankungen und die Arbeit von Genesungsbegleiterinnen und  
- begleitern. Im Fokus stehen Genesung und Kompetenzen von Menschen, die 
seelische Krisen durchlebt haben. Der Verein möchte mit Bürgerinnen und Bürgern 
ins Gespräch kommen über seelische Erkrankungen und deren Bewältigung. Die 
Tagung soll nach den Zeiten der coronabedingten Einschränkungen einen Auftakt 
bzw. Neustart bilden, um regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit in Münster zum Thema 
seelische Erkrankungen und zur beruflichen Kompetenz von Menschen mit 
Psychiatrieerfahrung als Expertinnen und Experten in psychosozialen 
Arbeitsbereichen durchzuführen.  
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
EX-IN NRW e.V. (gemeinnütziger Verein zur Beteiligung von Menschen mit 
Psychiatrie-Erfahrung, Sitz in Münster)  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.089 €  
Kosten für Raummiete und Hausmeister, Catering, Aufwandsentschädigungen für 
Referentinnen und Referenten 
Bewertung 
Der Beirat begrüßt die Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion von Menschen mit 
seelischer Erkrankung und insbesondere auch den nachhaltigen Ansatz, regelmäßig 
weitere Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Gleichwohl hat der Beirat die Förderung 
der Veranstaltung aus folgenden Gründen abgelehnt:  
Es handelt sich um eine Veranstaltung aus Anlass eines Vereinsjubiläums. Die 
Einladungen und das Programm der Tagung sind bereits veröffentlicht. Ferner 
werden die Kosten für Raummiete und Catering als zu hoch angesehen. Kosten für 
die barrierefreie Ausrichtung der Veranstaltung sind im Kostenplan nicht benannt. 
Der Beirat hat angeregt, zu prüfen, ob eine Förderung nach den Richtlinien zur 
Förderung von Projekten im Bereich der inklusiven Gesundheitsförderung möglich 
ist. Dies ist nicht der Fall, da die Richtlinien dazu verpflichten, bei Publikationen, die 
sich auf die geförderte Aufgabe beziehen, auf die Förderung durch die Stadt Münster 
hinzuweisen. Dies ist bei der Einladung nicht mehr möglich. 
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, die Tagung nicht zu fördern.  
Eine Förderung für die weitere geplante Öffentlichkeitsarbeit könnte in Betracht 
kommen.

Anlage 2 zur Vorlage V_0705_2022_Veranstaltung_Inklusives_Wohnen

2522 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage 0705/2022 
 
Inklusives Wohnen – Veranstaltung zu innovativen Projekten für 
Menschen mit und ohne Behinderung und ältere Menschen 
Projektinhalt 
Ein Informationsabend zum inklusiven Wohnen (voraussichtlich im Mai / Juni 2023) 
soll die schwierige Wohnsituation für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen 
in Münster sichtbar machen und positive Veränderungsvorschläge aufzeigen. Die 
Veranstaltung soll Mut machen, neue Wohnprojekte in Münster zu verwirklichen. 
Zielgruppe der Veranstaltung sind insbesondere alle, die Interesse an inklusiven 
Wohnformen haben sowie Träger und Investoren. Eine öffentlichkeitswirksame 
Ankündigung der Veranstaltung ist vorgesehen.  
Die Veranstaltung sieht neben Informationsständen verschiedener Organisationen 
Kurzvorträge zu verschiedenen Themen vor. Unter anderem soll WOHN:SINN, eine 
bundesweit tätige Organisation für inklusives Wohnen, eingeladen werden, inklusive 
Wohnformen und innovative Konzepte vorzustellen. Fotos und Filmspots zum Leben 
mit Assistenz in eigener Wohnung in Münster sollen erstellt werden. Diese sollen im 
Sinne der Nachhaltigkeit nicht nur für die Veranstaltung, sondern unter anderem 
auch als Material für Schulen genutzt werden. Wichtige Informationen der 
Veranstaltung sollen auf der Homepage von AWA veröffentlicht werden. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. (AWA) 
(Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) 
Die Veranstaltung  wird von AWA in Zusammenarbeit mit der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und Gruppen, die 
aktuelle, innovative inklusive Wohnprojekte planen (u.a. Elterninitiativen) 
durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.290 € 
Kosten für die Vorbereitung des Programms (Fotoarbeiten und Filmspots), Honorare 
und Fahrtkosten für Vortragende und Gebärdensprachdolmetschende, Druckkosten 
für Plakate und andere Werbung, Kosten für Fahrten im Rahmen der Vorbereitung 
der Veranstaltung, Kosten für Assistenz / Unterstützung von Menschen mit 
Behinderung bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung 
Bewertung 
Die Veranstaltung zeigt konkrete, praxistaugliche Beispiele, wie inklusives Wohnen 
gelingen kann. Sie gibt Anregungen, Inklusion im Bereich des Wohnens in Münster 
nachhaltig zu verwirklichen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 1_Richtlinien

5970 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
0705/2022  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung
 
 
in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion  – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster 
 
stärken“ 
im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt 
 
–
 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten
 
-
rechtskonvention
 
“
 beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/201
 
3
/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern
 
-
 und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund 
 
sollen 
Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern
 
 
und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  
 
ko
nkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen
 
. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen
 
.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Beschlussvorlage

4089 Zeichen

V/0705/2022 
V/0705/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und 
Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 
 
 
1. Inklusives Wohnen – Veranstaltung zu innovativen Projekten für Menschen mit und 
ohne Behinderung und ältere Menschen 
Antragsteller: Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. (AWA) 
Zuschuss: 4.290 € 
 
2. Veranstaltung „Inklusion in Freiwilligendiensten“  
Antragsteller: DRK-Kreisverband Münster e.V. 
Zuschuss: 1.710 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Sozialamt 
 
10.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0705/2022 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 6.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung:  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüs-
sen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politi-
sche Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 
1). 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am 
05.05.2022 über die Förderung der bis zum 31.03.2022 vorliegenden Anträge entschieden 
(Beschlussvorlage V/0239/2022). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel in Höhe von 
14.900 € zur Verfügung standen, konnten noch bis zum 31.10.2022 Anträge gestellt werden. 
Es sind vier Anträge auf Förderung beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die An-
träge wurden vor Beginn der Maßnahmen gestellt. 
Einer der Anträge wurde parallel auch beim Gesundheitsamt der Stadt Münster gestellt. Für 
diesen Antrag ist eine Förderung nach den Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Ge-
sundheitsversorgung möglich. Daher ist über diesen Antrag nicht mehr zu entscheiden. 
 
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwi-
ckelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenz-
zentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für 
Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat in seiner Sitzung 
am 03.11.2022 eine Förderempfehlung für zwei Projekte ausgesprochen. Die Anlagen 2 und 
3 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Bewertung. Für ein 
Projekt hat der Beirat auf der Grundlage der in den Richtlinien genannten Fördergrundsätze 
keine Förderung empfohlen (Anlage 4). 
 
In der Sitzung der KIB mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Organisationen 
von und für Menschen mit Behinderung am 09.11.2022 wird über die Möglichkeit der Förde-
rung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipa-
tion von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ informiert, dazu wird u.a. ein geför-
dertes Projekt vorgestellt.  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen:

- 3 - 
V/0705/2022 
 
Anlage A 
 
Anlage 1:  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion -Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
 
Anlagen 2 bis 4:  
Förderanträge und Bewertungen

Anlage A

2336 Zeichen

Anlage A zur V/0705/2022 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die  
Förderung von drei Projekten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich 
„Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in 
Münster stärken“  wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Leistungs- und Erlebnisqualität weiter-
entwickeln: 
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rah-
men ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der 
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Beratungsverlauf (2)

16.11.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0705/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2022
Erstellt
02.11.2022 09:41