V/0705/2022
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 3 zur Vorlage V_0705_2022_Inklusion_Freiwilligendienste
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Anlage 3 zur Vorlage 0705/2022 Veranstaltung „Inklusion in Freiwilligendiensten“ Projektinhalt Der DRK-Kreisverband Münster hat das Ziel, den Freiwilligendienst für Menschen mit Behinderung weiter zu öffnen, Menschen mit Behinderung als Zielgruppe für Einsatzstellen sichtbar zu machen und dadurch Inklusion erlebbar zu machen. Dazu soll eine Informations- und Austauschveranstaltung zum Thema „Inklusion in Freiwilligendiensten“ durchgeführt werden. Zielgruppen dieser Veranstaltung sind junge Menschen mit Behinderung, die sich für einen Freiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) interessieren, aktive Freiwillige mit Behinderung, betreuende und potenzielle Einsatzstellen sowie Kooperationspartner wie z.B. Förderschulen und der Integrationsfachdienst. Die Veranstaltung soll dazu dienen, die genauen Bedarfe von Freiwilligen mit Behinderung und deren Einsatzstellen besser erfassen zu können, um ausgehend davon ein erfolgreiches und langfristiges Konzept zur Inklusion in den Freiwilligendiensten des DRK Münster zu erstellen. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen DRK-Kreisverband Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.710 € Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit zur Veranstaltung (Flyer und Informationsmaterial, Übersetzung in einfache Sprache), Kosten für Gebärdensprachdolmetschende, Verpflegung Bewertung Die Veranstaltung dient dazu, Freiwilligendienste inklusiver auszurichten und Menschen mit Behinderung im Themenfeld Freiwilligendienste sichtbarer zu machen. Durch die Beteiligung aktiver Freiwilliger mit Behinderung werden Beispiele veranschaulicht, wie Menschen mit Behinderung im Freiwilligendienst arbeiten. Die geplante genaue Erfassung von Bedarfen von Freiwilligen mit Behinderung ist sinnvoll, um Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen. Die Veranstaltung trägt dazu bei, das Thema Inklusion im Bereich der Freiwilligendienste weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 4 zur Vorlage V_0705_2022_Tagung_EX_IN NRW e.V
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Anlage 4 zur Vorlage 0705/2022 Tagung „Gemeinsam für die Beteiligung von Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung“ Projektinhalt EX-IN NRW e.V. führt anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums am 12.11.2022 im LWL-Landeshaus die Tagung „Gemeinsam für die Beteiligung von Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung“ durch. Die Tagung dient der Vernetzung und Aufklärung über seelische Erkrankungen und die Arbeit von Genesungsbegleiterinnen und - begleitern. Im Fokus stehen Genesung und Kompetenzen von Menschen, die seelische Krisen durchlebt haben. Der Verein möchte mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen über seelische Erkrankungen und deren Bewältigung. Die Tagung soll nach den Zeiten der coronabedingten Einschränkungen einen Auftakt bzw. Neustart bilden, um regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit in Münster zum Thema seelische Erkrankungen und zur beruflichen Kompetenz von Menschen mit Psychiatrieerfahrung als Expertinnen und Experten in psychosozialen Arbeitsbereichen durchzuführen. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen EX-IN NRW e.V. (gemeinnütziger Verein zur Beteiligung von Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, Sitz in Münster) Finanzierung beantragte Förderung: 4.089 € Kosten für Raummiete und Hausmeister, Catering, Aufwandsentschädigungen für Referentinnen und Referenten Bewertung Der Beirat begrüßt die Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion von Menschen mit seelischer Erkrankung und insbesondere auch den nachhaltigen Ansatz, regelmäßig weitere Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Gleichwohl hat der Beirat die Förderung der Veranstaltung aus folgenden Gründen abgelehnt: Es handelt sich um eine Veranstaltung aus Anlass eines Vereinsjubiläums. Die Einladungen und das Programm der Tagung sind bereits veröffentlicht. Ferner werden die Kosten für Raummiete und Catering als zu hoch angesehen. Kosten für die barrierefreie Ausrichtung der Veranstaltung sind im Kostenplan nicht benannt. Der Beirat hat angeregt, zu prüfen, ob eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten im Bereich der inklusiven Gesundheitsförderung möglich ist. Dies ist nicht der Fall, da die Richtlinien dazu verpflichten, bei Publikationen, die sich auf die geförderte Aufgabe beziehen, auf die Förderung durch die Stadt Münster hinzuweisen. Dies ist bei der Einladung nicht mehr möglich. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, die Tagung nicht zu fördern. Eine Förderung für die weitere geplante Öffentlichkeitsarbeit könnte in Betracht kommen.
Anlage 2 zur Vorlage V_0705_2022_Veranstaltung_Inklusives_Wohnen
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Anlage 2 zur Vorlage 0705/2022 Inklusives Wohnen – Veranstaltung zu innovativen Projekten für Menschen mit und ohne Behinderung und ältere Menschen Projektinhalt Ein Informationsabend zum inklusiven Wohnen (voraussichtlich im Mai / Juni 2023) soll die schwierige Wohnsituation für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in Münster sichtbar machen und positive Veränderungsvorschläge aufzeigen. Die Veranstaltung soll Mut machen, neue Wohnprojekte in Münster zu verwirklichen. Zielgruppe der Veranstaltung sind insbesondere alle, die Interesse an inklusiven Wohnformen haben sowie Träger und Investoren. Eine öffentlichkeitswirksame Ankündigung der Veranstaltung ist vorgesehen. Die Veranstaltung sieht neben Informationsständen verschiedener Organisationen Kurzvorträge zu verschiedenen Themen vor. Unter anderem soll WOHN:SINN, eine bundesweit tätige Organisation für inklusives Wohnen, eingeladen werden, inklusive Wohnformen und innovative Konzepte vorzustellen. Fotos und Filmspots zum Leben mit Assistenz in eigener Wohnung in Münster sollen erstellt werden. Diese sollen im Sinne der Nachhaltigkeit nicht nur für die Veranstaltung, sondern unter anderem auch als Material für Schulen genutzt werden. Wichtige Informationen der Veranstaltung sollen auf der Homepage von AWA veröffentlicht werden. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. (AWA) (Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) Die Veranstaltung wird von AWA in Zusammenarbeit mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und Gruppen, die aktuelle, innovative inklusive Wohnprojekte planen (u.a. Elterninitiativen) durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 4.290 € Kosten für die Vorbereitung des Programms (Fotoarbeiten und Filmspots), Honorare und Fahrtkosten für Vortragende und Gebärdensprachdolmetschende, Druckkosten für Plakate und andere Werbung, Kosten für Fahrten im Rahmen der Vorbereitung der Veranstaltung, Kosten für Assistenz / Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung Bewertung Die Veranstaltung zeigt konkrete, praxistaugliche Beispiele, wie inklusives Wohnen gelingen kann. Sie gibt Anregungen, Inklusion im Bereich des Wohnens in Münster nachhaltig zu verwirklichen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 1_Richtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 0705/2022 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten - rechtskonvention “ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/201 3 /2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern - und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen ko nkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen . Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen . 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0705/2022 V/0705/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 16.11.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Inklusives Wohnen – Veranstaltung zu innovativen Projekten für Menschen mit und ohne Behinderung und ältere Menschen Antragsteller: Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. (AWA) Zuschuss: 4.290 € 2. Veranstaltung „Inklusion in Freiwilligendiensten“ Antragsteller: DRK-Kreisverband Münster e.V. Zuschuss: 1.710 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Sozialamt 10.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/0705/2022 Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 6.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüs- sen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politi- sche Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am 05.05.2022 über die Förderung der bis zum 31.03.2022 vorliegenden Anträge entschieden (Beschlussvorlage V/0239/2022). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel in Höhe von 14.900 € zur Verfügung standen, konnten noch bis zum 31.10.2022 Anträge gestellt werden. Es sind vier Anträge auf Förderung beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die An- träge wurden vor Beginn der Maßnahmen gestellt. Einer der Anträge wurde parallel auch beim Gesundheitsamt der Stadt Münster gestellt. Für diesen Antrag ist eine Förderung nach den Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Ge- sundheitsversorgung möglich. Daher ist über diesen Antrag nicht mehr zu entscheiden. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwi- ckelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenz- zentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 eine Förderempfehlung für zwei Projekte ausgesprochen. Die Anlagen 2 und 3 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Bewertung. Für ein Projekt hat der Beirat auf der Grundlage der in den Richtlinien genannten Fördergrundsätze keine Förderung empfohlen (Anlage 4). In der Sitzung der KIB mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung am 09.11.2022 wird über die Möglichkeit der Förde- rung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipa- tion von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ informiert, dazu wird u.a. ein geför- dertes Projekt vorgestellt. In Vertretung Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: - 3 - V/0705/2022 Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion -Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 4: Förderanträge und Bewertungen
Anlage A
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Anlage A zur V/0705/2022 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von drei Projekten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Leistungs- und Erlebnisqualität weiter- entwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rah- men ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0705/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2022
- Erstellt
- 02.11.2022 09:41