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Beantwortung einer mündl. Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0257/2022 vom 24.01.2022

Stand: Am 24.01.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 24.01.2022 0257/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 Beantwortung einer mündl. Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 25.10.2021 stellt MdR Cremer die Frage an die Verwaltung, wo die Anträge von den Moscheen gestellt werden könnten und wie viele Moscheen bereits solche Anträge gestellt hätten. Des Weiteren erkundigt er sich nach den Auflagen in Bezug auf die Lautstärke und wie die Entscheidung im Falle eines positiv beschiedenen Antrags einer Moschee für die Bewohner noch öffentlich gemacht werde. Er erkundigt sich, ob die Aussagen in einem Muezzin-Ruf auf Deutsch getätigt werden müsse oder in einer anderen Sprache gesprochen werden dürfe. Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Für die Annahme der Anträge ist das Amt für Integration und Vielfalt verantwortlich. Derzeit liegen zwei konkrete Anträge von Moscheegemeinden vor. Die Lautstärke des Gebetsrufs ist abhängig von der Lage der jeweiligen Moscheegemeinde im Stadt- gebiet und unterliegt den Immissionsrichtwerten und Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Gemeinde ist vor dem erstmaligen Erklingenlassen des Gebetsrufs verpflichtet die Nachbarschaft per Flyer über den Gebetsruf zu informieren und eine Ansprechperson für Fragen und Beschwerden zu benennen. Der festgelegte Gebetsruf wird auf Arabisch erklingen. Dies entspringt der weltweiten Handhabung. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2022

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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