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0257/2022

Beantwortung einer mündl. Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.01.2022, TOP 3.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1775 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer   24.01.2022 
 0257/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 
 
Beantwortung einer mündl. Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
vom 25.10.2021 stellt MdR Cremer die Frage an die Verwaltung, wo die Anträge von den Moscheen 
gestellt werden könnten und wie viele Moscheen bereits solche Anträge gestellt hätten. Des Weiteren 
erkundigt er sich nach den Auflagen in Bezug auf die Lautstärke und wie die Entscheidung im Falle 
eines positiv beschiedenen Antrags einer Moschee für die Bewohner noch öffentlich gemacht werde. 
Er erkundigt sich, ob die Aussagen in einem Muezzin-Ruf auf Deutsch getätigt werden müsse oder in 
einer anderen Sprache gesprochen werden dürfe. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: 
  
Für die Annahme der Anträge ist das Amt für Integration und Vielfalt verantwortlich. Derzeit liegen 
zwei konkrete Anträge von Moscheegemeinden vor.  
 
Die Lautstärke des Gebetsrufs ist abhängig von der Lage der jeweiligen Moscheegemeinde im Stadt-
gebiet und unterliegt den Immissionsrichtwerten und Bestimmungen der Technischen Anleitung zum 
Schutz gegen Lärm (TA Lärm). 
 
Die Gemeinde ist vor dem erstmaligen Erklingenlassen des Gebetsrufs verpflichtet die Nachbarschaft 
per Flyer über den Gebetsruf zu informieren und eine Ansprechperson für Fragen und Beschwerden 
zu benennen.  
 
Der festgelegte Gebetsruf wird auf Arabisch erklingen. Dies entspringt der weltweiten Handhabung. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0257/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.01.2022
Erstellt
20.01.2022 13:25