V/0363/2008
Bebauungsplan Nr. 508 - Kenntnisnahme des Entwurfs
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V-0363-2008-Anlage-1-Begründung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0363/2008 BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 4 B e g r ü n d u n g zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508: Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Inhalt Seite 1. Planungsanlass ................................................................................................................ 1 2. Geltungsbereich ............................................................................................................... 2 3. Strukturelle Situation ........................................................................................................ 2 3.1. Planungsrechtliche Situation ........................................................................................ 2 3.2. Nutzungsstruktur im Plangebiet.................................................................................... 2 4. Ziele und Inhalte der Planung / Grundzüge der Planung ................................................. 2 4.1 Generelle Ziele des Einzelhandelskonzeptes................................................................... 3 4.2 Konkrete Ziele für Albachten ............................................................................................ 4 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.................................. 4 6. Durchführungsmaßnahmen.............................................................................................. 4 1. Planungsanlass Der Bereich zwischen Osthofstraße, Sendener Stiege und der Bahnlinie im Stadtteil Albachten ist planungsrechtlich dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzurechnen. Das Gebiet wird derzeit von dem großflächigen Gewer bebetrieb (Sendener Stiege 4) und 2 Wohnhäusern geprägt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bere ich als Gewerbegebiet und den Bereich der 2 Wohnhäuser als Wohnbaufläche dar. Einzelhandelsansiedlungen lassen sich nach der Beur teilung nach §34 BauGB nicht oder nur zum Teil verhindern. Entsprechend den Zielsetzungen des Einzelhandelskon zeptes konzentrieren sich die Ansied- lungsbemühungen für Versorgungseinrichtungen auf da s Stadtteilzentrum entlang der Dülme- ner Straße. Potenzielle Konkurrenzstandorte in Gewe rbegebieten und in Randlage des Stadt- teils würden dieser Zielsetzung zuwiderlaufen. Um absehbare Fehlentwicklungen zu vermeiden und die Einzelhandelsentwicklung an die Ziele des Einzelhandelskonzepts anzupassen, ist es erford erlich, einen Bebauungsplan (einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB im Vereinfacht en Verfahren gemäß §13 Abs. 1 BauGB) aufzustellen und die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben zu beschränken. Am 08.11.2006 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 508 gefasst, um die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 17.11.2006 ortsüblich bekanntgemacht. Am 08.11.2007 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zur Satzung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele herbeigeführt, die am 16.11.2007 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig wurde. Die Veränderungssper re gilt vom 17.11.2007 bis zum 20.11.2008. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 508 Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 4 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Sta dtbezirk Münster-West, im Stadtteil Al- bachten nördlich begrenzt durch die Straße Sendener Stiege, östlich an den Grundstücksgren- zen der Wohnbaugrundstücke Gemarkung Albachten Flur 10, Flurstücke 205, 210, 260, 1600, 1602 und 1627, südlich begrenzt durch die Bahnlinie Münster-Recklinghausen und westlich be- grenzt durch die Straße Osthofstraße. Innerhalb des so umgrenzten Plangebiets liegen die Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 10 Flurstücke 1351, 1352, 1365-1367, 1432, 1433, 1626 Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Be bauungsplans sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Strukturelle Situation 3.1. Planungsrechtliche Situation Der räumliche Geltungsbereich liegt vollständig im unbeplanten Innenbereich. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Gewer begebiet und den Bereich der 2 Wohn- häuser als Wohnbaufläche dar. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt. 3.2. Nutzungsstruktur im Plangebiet Die Flächen im geplanten Geltungsbereich sind nur t eilweise bebaut. Auf dem Grundstück Flur 10 Flurstück 1352 (Größe: 17767 m²) befindet sich e in Gewerbe- und Produktionsbetrieb. Die- ses Grundstück ist im südlichen Bereich in der Größe von ca. 5200 m² unbebaut. Auf den Grundstücken Flur 10 Flurstück 1432 und 1433 befindet sich jeweils ein Wohngebäude. Das Grundstück Flur 10 Flurstück 1433 (Größe: 7370 m²) ist bis auf das Wohngebäude und Nebengebäude unbebaut. Weitere Nutzungen sind nicht vorhanden. 4. Ziele und Inhalte der Planung / Grundzüge der Pl anung Durch den Bebauungsplan Nr. 508 sollen absehbare Fe hlentwicklungen vermieden und die Einzelhandelsentwicklung im Ortsteil Albachten an d ie Ziele des Einzelhandelskonzepts ange- passt werden. Zur Sicherung verbrauchernaher Versorgungsstrukture n und zur Gewährleistung der Funkti- onsfähigkeit sollen in Zukunft Entwicklungsimpulse und Investitionen des Einzelhandels mit Pri- orität auf das Stadtteilzentrum Albachten an der Dülmener Straße gelenkt werden. Einzelhandelsbetriebe sind in der Lage, auf gleiche r Fläche deutliche höhere Renditen zu er- wirtschaften als andere Gewerbebetriebe. Dies kann auf Flächen, die originär für das Handwerk und produzierende Gewerbebetriebe vorgehalten werde n sollen, dazu führen, dass Ein- zelhandelsbetriebe andere Gewerbebetriebe verdränge n. Ebenso besteht die Gefahr, dass da- durch Kaufkraftströme zu Lasten der Einzelhandelsei nrichtungen in zentralen Versorgungsbe- reichen -Dülmener Straße- (hiervon ist insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel betroffen) Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 508 Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 4 auf dezentrale Standorte am Ortseingang umgelenkt werden. Diese Entwicklung kann sich auch negativ auf die generelle Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches auswirken. Um diesen Entwicklungen entgegenzutreten, soll der Einzelhandel in diesem Bereich durch ei- ne textliche Festsetzung ausgeschlossen werden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt. Es besteht kein Planungserfordernis, die Art und da s Maß der baulichen Nutzung abweichend von den Möglichkeiten der Zulässigkeit von bauliche n Anlagen im Rahmen des § 34 BauGB zu regeln. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans so ll gemäß §9 Abs. 2 a BauGB ausschließ- lich die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche geregelt werden. 4.1 Generelle Ziele des Einzelhandelskonzeptes Für die vorliegende Planung sind insbesondere folge nde generelle Ziele des Einzelhandelskon- zeptes von besonderer Relevanz: - Sicherung einer quantitativ bzw. qualitativ guten Versorgung, - Sicherung zentrenrelevanter Versorgungsstrukturen . Zur Sicherung der bestehenden Versorgungsstrukturen wird eine Weiterentwicklung einer be- darfsgerechten, wohnortnahen Versorgung in geordnet en städtebaulichen Strukturen ange- strebt. Im Rahmen einer verbraucherorientierten Ein zelhandelspolitik ist die Erhaltung dieser Versorgungsstruktur nicht nur unter dem Aspekt der wohnortnahen Angebotsbereitstellung sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf eine qualitä tsvolle Angebotsverbesserung. Das bedeutet, dass die begrenzten Entwicklungspotentiale aktiv au f die im Einzelhandelskonzept ausgewie- senen Standorte zu lenken sind. Dies erfordert eine n planerisch steuernden Eingriff. In diesem Gesamtkontext ist die vorliegende Planung entsprechend einzuordnen. Als „Sekundärziel“ für die Planung ist die Sicherung von Gewerbeflächen für das produzierende Gewerbe und für das Handwerk zu nennen. Die weitere Ausdehnung des Einzelhandels in die gew erblichen Bauflächen führt auf Grund der größeren ökonomischen Möglichkeiten des Einzelhande ls dazu, dass die Bodenpreise für diese gewerblichen Wirtschaftszweige nicht mehr bezahlbar sind, was in der Konsequenz gewerbli- che Neuansiedlungen in Münster erschwert. Die Erhaltung von Entwicklungsmöglichkeiten für gew erblich produzierende Wirtschaftszweige ist vor dem Hintergrund einer notwendigen Diversifa ktion der Wirtschaftsstruktur einerseits und eines differenzierten Arbeitsplatzangebotes anderer seits in Münster besonders notwendig. Dar- über hinaus stellt insbesondere das Handwerk einen wichtigen Bestandteil der unterneh- mensbezogenen und haushaltsbezogenen Versorgung dar. Das Ziel der Stadt Münster ist es, die Entwicklungs fähigkeit der bestehenden produzierenden Unternehmen zu sichern und auch weitere Unternehmen dieser Wirtschaftszweige für den Standort Münster zu gewinnen. Daher soll mit Hilfe des Einzelhandelskonzeptes dazu beigetra- gen werden, dass auch für das produzierende Gewerbe und Handwerk ausreichende und fi- nanzierbare räumliche Entwicklungsspielräume in Münster vorhanden sind. Diese Argumentation bildet einen ergänzenden, generellen Begründungszusammenhang für die vorliegende Planung. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 508 Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 4.2 Konkrete Ziele für Albachten Zur Umsetzung der zentralen Zielsetzung des Einzelh andelskonzeptes – der Ausrichtung der Einzelhandelsansiedlung auf die bestehenden Zentren – weist das Einzelhandelskonzept den Bereich beidseits der Dülmener Straße von der Ostho ffstraße im Osten bis zum vorhandenen Plus-Markt im Westen als Standortbereich für den Einzelhandel aus. Der Bereich weist bereits heute einen breiten Besat z von Nahversorgungsangeboten (Lebens- mittel, Bäcker, Drogerieartikel) ergänzt um Dienstl eistungsangebote (Banken, Versicherungen, Apotheken, Frisör, etc.) auf. Mit dem Bebauungsplan Nr. 437 „Albachten – südlich der Dülmener Straße“ wurden hier zu- sätzliche Erweiterungspotenziale für den Ausbau der Nahversorgung geschaffen. An dem neu- en Marktplatz, der als Stich von der Dülmener Straß e in den südlichen Erweiterungsbereich führt, wurden zusätzliche Ansiedlungsmöglichkeiten geschaffen und z. T. schon realisiert. An der Dülmener Straße in der Nähe des Kreisverkehrs w urde zudem ein neuer Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter und einen Bekleidungsmarkt geschaffen. Angesichts der Größe des Stadtteils und der bisheri gen Entwicklung im Stadtteilzentrum an der Dülmener Straße wird deutlich, dass weitere Einzelh andelsansiedlungen an anderen Standor- ten im Gebiet des Stadtteils das vorhandene Zentrum schwächen würden und kontraproduktiv zur Zielsetzung der Stärkung des vorhandenen Zentru ms wären und insofern auszuschließen sind. 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB Gegenüber der bisherigen Rechtslage des § 34 BauGB werden durch die Aufstellung des Be- bauungsplans keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Umwelt ermöglicht, erhebliche nachtei- lige Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. Es sind somit keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschafts- pflege, insbesondere der Schutzgüter des § 1 (6) Nr . 7 Baugesetzbuch durch die Bebauungs- planänderung beeinträchtigt werden. Von einem Umwel tbericht wird entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 6. Durchführungsmaßnahmen Die Realisierung der Planung wird sich auf die pers önlichen Lebensumstände der im bzw. am Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jed och nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht er- forderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508: Albachten – Ost hofstraße / Sen- dener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Münster, __________ Der Oberbürgermeister I. V. Schultheiß Stadtdirektor
Berichtsvorlage
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V/0363/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 508: Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster- Recklinghausen Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508: Albachten – Osthofstra- ße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen öffentlich auszulegen. Durch den Bebauungsplan Nr. 508 sollen absehbare Fehlentwicklungen vermieden und die Ein- zelhandelsentwicklung im Ortsteil Albachten an die Ziele des Einzelhandelskonzepts angepasst werden. Der Einzelhandel soll in diesem Bereich durch eine textliche Festsetzung ausgeschlos- sen werden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt. Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat der Rat am 08.11.2006 gefasst (Vorlage V/0788/2006). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im April 2008 statt. Nähere Einzelheiten zum Entwurf des Bebauungsplans können den Anlagen entnommen wer- den. Für die Stadt Münster entstehen keine Kosten und Folgekosten. Die Offenlegung des Planentwurfs soll unmittelbar nach den Sommerferien 2008 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Planverkleinerung Vorlagen-Nr.: V/0363/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2008 Öffentliche Berichtsvorlage
V-0363-2008-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf
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II II 1033 1032 14b I 21a 1610 1035 1034 1036 103 21 I 1586 26 I 20a 1587 19 I 152 153 17 I 677 1552 I 20 I 166 1588 I 22 1589 1012 I 18 1447 I 10 8 137 I 14 1627 1448 I 1469 I 24 24a 1468 1463 I I 16 I 16a 136 205 I 12 1654 1657 1523 1603 1601 1600 1658 1459 1655 1656 260 1602 210 1 6 7 Wanne-Eickel - Hamburg Bahnweg 143 154 15 I 13 141 142 1211 -I 1210 II 2a II 155 1148 1555 4 II I I 1556 I 9a 1413 1414 1415 1416 1411 II 1410 II 1408 1409 1666 1676 11 1626 1667 I 9 I 6 Sendener Stiege 56 333 I 7 1303 5 I I 4 1351 1352 14 Bahnweg I 4 5W eg I 12 3 10 I 2 3 552 1412 3a 5 II 5a II 5b II 1406 1407 1a 1405 1675 I 1465 1597 3 I 2a I 1367 1432 2 I 1375 1379 1364 1365 1090 1433 1366 K 60 Osthofstraße 87 8 I 29 86 9 I 423 424 426 3e 434 1183 7 I 1342 433 1595 I I 3d 1594 1596 1542 1299 1425 1426 1 I10 1245 1377 2 I 130 1385 1571 I 4 1378 6 1372 I 1371 1647 11 1370 1369 181 Bahnweg 30 III 4 I 180 182 96 98 537 I I 538 1331 1584 1585 3 I 11 W eg 1680 1384 12 1681 1679 78 I 9 11 I 569 1570 1388 37 I 53 1495 I 8a I 8 16 I I 10 912 I 12 Am Lindenkamp 13 I 14 15 I 17 I 152 78 2 I 1 93 nanlage 16a 33 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0363/2008 Bebauungsplan Nr. 508 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Verkleinerung Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0363/2008 Bebauungsplan Nr. 508 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 1 Textliche Festsetzung gemäß § 9 BauGB : Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Einzelha ndelsbetriebe bzw. Einzelhandelsnut- zungen unzulässig. Hinweis: Bodendenkmale : Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist die Entd eckung von Bodendenkmalen unver- züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehör de (Tel. 0251/4926148) oder der LWL-Ar- chäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Mün ster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. Der Baubeginn i st zwei Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 508 (amtlicher Umring) amtlich
- Osthofstraße 87
- Dülmener Straße
- Bahnweg 143
- Bröderichweg 35
- Sendener Stiege 4
- Am Lindenkamp 13i
- Hofstraße
Bebauungsplan Nr. 508
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0363/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37