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V/0363/2008

Bebauungsplan Nr. 508 - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 28.04.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 11.06.2008, TOP 6.10

V-0363-2008-Anlage-1-Begründung.pdf

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12769 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0363/2008 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 4 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508: 
Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass ................................................................................................................ 1 
2.  Geltungsbereich ............................................................................................................... 2 
3.  Strukturelle Situation ........................................................................................................ 2 
3.1.  Planungsrechtliche Situation ........................................................................................ 2 
3.2.  Nutzungsstruktur im Plangebiet.................................................................................... 2 
4.  Ziele und Inhalte der Planung / Grundzüge der Planung ................................................. 2 
4.1  Generelle Ziele des Einzelhandelskonzeptes................................................................... 3 
4.2  Konkrete Ziele für Albachten ............................................................................................ 4 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.................................. 4 
6.  Durchführungsmaßnahmen.............................................................................................. 4 
 
1. Planungsanlass 
 
Der Bereich zwischen Osthofstraße, Sendener Stiege und der Bahnlinie im Stadtteil Albachten 
ist planungsrechtlich dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzurechnen. 
 
Das Gebiet wird derzeit von dem großflächigen Gewer bebetrieb (Sendener Stiege 4) und 2 
Wohnhäusern geprägt. 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bere ich als Gewerbegebiet und den Bereich 
der 2 Wohnhäuser als Wohnbaufläche dar. 
 
Einzelhandelsansiedlungen lassen sich nach der Beur teilung nach §34 BauGB nicht oder nur 
zum Teil verhindern. 
 
Entsprechend den Zielsetzungen des Einzelhandelskon zeptes konzentrieren sich die Ansied-
lungsbemühungen für Versorgungseinrichtungen auf da s Stadtteilzentrum entlang der Dülme-
ner Straße. Potenzielle Konkurrenzstandorte in Gewe rbegebieten und in Randlage des Stadt-
teils würden dieser Zielsetzung zuwiderlaufen. 
 
Um absehbare Fehlentwicklungen zu vermeiden und die  Einzelhandelsentwicklung an die Ziele 
des Einzelhandelskonzepts anzupassen, ist es erford erlich, einen Bebauungsplan (einfacher 
Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB im Vereinfacht en Verfahren gemäß §13 Abs. 1 
BauGB) aufzustellen und die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben zu beschränken. 
 
Am 08.11.2006 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 508 gefasst, um 
die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Der Beschluss 
zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 17.11.2006 ortsüblich bekanntgemacht. 
 
Am 08.11.2007 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung  zur Satzung einer Veränderungssperre 
zur Sicherung der Planungsziele herbeigeführt, die am 16.11.2007 mit der Veröffentlichung im 
Amtsblatt rechtskräftig wurde. Die Veränderungssper re gilt vom 17.11.2007 bis zum 
20.11.2008.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Bebauungsplan Nr. 508 
Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege /  
Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 4 
2. Geltungsbereich 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Sta dtbezirk Münster-West, im Stadtteil Al-
bachten nördlich begrenzt durch die Straße Sendener  Stiege, östlich an den Grundstücksgren-
zen der Wohnbaugrundstücke Gemarkung Albachten Flur  10, Flurstücke 205, 210, 260, 1600, 
1602 und 1627, südlich begrenzt durch die Bahnlinie  Münster-Recklinghausen und westlich be-
grenzt durch die Straße Osthofstraße. 
 
Innerhalb des so umgrenzten Plangebiets liegen die Grundstücke: 
 
Gemarkung Albachten, Flur 10 
Flurstücke 1351, 1352, 1365-1367, 1432, 1433, 1626 
 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Be bauungsplans sind im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 
 
3. Strukturelle Situation 
 
3.1. Planungsrechtliche Situation 
 
Der räumliche Geltungsbereich liegt vollständig im unbeplanten Innenbereich. Der wirksame 
Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Gewer begebiet und den Bereich der 2 Wohn-
häuser als Wohnbaufläche dar. 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit gem. §  8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flä-
chennutzungsplan entwickelt. 
 
3.2. Nutzungsstruktur im Plangebiet 
 
Die Flächen im geplanten Geltungsbereich sind nur t eilweise bebaut. Auf dem Grundstück Flur 
10 Flurstück 1352 (Größe: 17767 m²) befindet sich e in Gewerbe- und Produktionsbetrieb. Die-
ses Grundstück ist im südlichen Bereich in der Größe von ca. 5200 m² unbebaut. 
 
Auf den Grundstücken Flur 10 Flurstück 1432 und 1433 befindet sich jeweils ein Wohngebäude. 
Das Grundstück Flur 10 Flurstück 1433 (Größe: 7370 m²) ist bis auf das Wohngebäude und 
Nebengebäude unbebaut. 
 
Weitere Nutzungen sind nicht vorhanden. 
 
4. Ziele und Inhalte der Planung / Grundzüge der Pl anung 
 
Durch den Bebauungsplan Nr. 508 sollen absehbare Fe hlentwicklungen vermieden und die 
Einzelhandelsentwicklung im Ortsteil Albachten an d ie Ziele des Einzelhandelskonzepts ange-
passt werden. 
 
Zur Sicherung verbrauchernaher Versorgungsstrukture n und zur Gewährleistung der Funkti-
onsfähigkeit sollen in Zukunft Entwicklungsimpulse und Investitionen des Einzelhandels mit Pri-
orität auf das Stadtteilzentrum Albachten an der Dülmener Straße gelenkt werden. 
 
Einzelhandelsbetriebe sind in der Lage, auf gleiche r Fläche deutliche höhere Renditen zu er-
wirtschaften als andere Gewerbebetriebe. Dies kann auf Flächen, die originär für das Handwerk 
und produzierende Gewerbebetriebe vorgehalten werde n sollen, dazu führen, dass Ein-
zelhandelsbetriebe andere Gewerbebetriebe verdränge n. Ebenso besteht die Gefahr, dass da-
durch Kaufkraftströme zu Lasten der Einzelhandelsei nrichtungen in zentralen Versorgungsbe-
reichen -Dülmener Straße- (hiervon ist insbesondere  der Lebensmitteleinzelhandel betroffen)

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Bebauungsplan Nr. 508 
Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege /  
Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 4 
auf dezentrale Standorte am Ortseingang umgelenkt werden. Diese Entwicklung kann sich auch 
negativ auf die generelle Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches auswirken. 
 
Um diesen Entwicklungen entgegenzutreten, soll der Einzelhandel in diesem Bereich durch ei- 
ne textliche Festsetzung ausgeschlossen werden. 
 
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt. 
 
Es besteht kein Planungserfordernis, die Art und da s Maß der baulichen Nutzung abweichend 
von den Möglichkeiten der Zulässigkeit von bauliche n Anlagen im Rahmen des § 34 BauGB zu 
regeln. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans so ll gemäß §9 Abs. 2 a BauGB ausschließ-
lich die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche geregelt werden. 
 
4.1 Generelle Ziele des Einzelhandelskonzeptes 
 
Für die vorliegende Planung sind insbesondere folge nde generelle Ziele des Einzelhandelskon-
zeptes von besonderer Relevanz: 
- Sicherung einer quantitativ bzw. qualitativ guten  Versorgung, 
- Sicherung zentrenrelevanter Versorgungsstrukturen . 
 
Zur Sicherung der bestehenden Versorgungsstrukturen  wird eine Weiterentwicklung einer be-
darfsgerechten, wohnortnahen Versorgung in geordnet en städtebaulichen Strukturen ange-
strebt. Im Rahmen einer verbraucherorientierten Ein zelhandelspolitik ist die Erhaltung dieser 
Versorgungsstruktur nicht nur unter dem Aspekt der wohnortnahen Angebotsbereitstellung 
sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf eine qualitä tsvolle Angebotsverbesserung. Das bedeutet, 
dass die begrenzten Entwicklungspotentiale aktiv au f die im Einzelhandelskonzept ausgewie-
senen Standorte zu lenken sind. Dies erfordert eine n planerisch steuernden Eingriff. In diesem 
Gesamtkontext ist die vorliegende Planung entsprechend einzuordnen. 
 
Als „Sekundärziel“ für die Planung ist die Sicherung von Gewerbeflächen für das produzierende 
Gewerbe und für das Handwerk zu nennen. 
 
Die weitere Ausdehnung des Einzelhandels in die gew erblichen Bauflächen führt auf Grund der 
größeren ökonomischen Möglichkeiten des Einzelhande ls dazu, dass die Bodenpreise für diese 
gewerblichen Wirtschaftszweige nicht mehr bezahlbar  sind, was in der Konsequenz gewerbli-
che Neuansiedlungen in Münster erschwert. 
 
Die Erhaltung von Entwicklungsmöglichkeiten für gew erblich produzierende Wirtschaftszweige 
ist vor dem Hintergrund einer notwendigen Diversifa ktion der Wirtschaftsstruktur einerseits und 
eines differenzierten Arbeitsplatzangebotes anderer seits in Münster besonders notwendig. Dar- 
über hinaus stellt insbesondere das Handwerk einen wichtigen Bestandteil der unterneh-
mensbezogenen und haushaltsbezogenen Versorgung dar. 
 
Das Ziel der Stadt Münster ist es, die Entwicklungs fähigkeit der bestehenden produzierenden 
Unternehmen zu sichern und auch weitere Unternehmen  dieser Wirtschaftszweige für den 
Standort Münster zu gewinnen. Daher soll mit Hilfe des Einzelhandelskonzeptes dazu beigetra-
gen werden, dass auch für das produzierende Gewerbe  und Handwerk ausreichende und fi-
nanzierbare räumliche Entwicklungsspielräume in Münster vorhanden sind. 
 
Diese Argumentation bildet einen ergänzenden, generellen Begründungszusammenhang für die 
vorliegende Planung.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Bebauungsplan Nr. 508 
Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege /  
Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 4 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
4.2 Konkrete Ziele für Albachten 
 
Zur Umsetzung der zentralen Zielsetzung des Einzelh andelskonzeptes – der Ausrichtung der 
Einzelhandelsansiedlung auf die bestehenden Zentren  – weist das Einzelhandelskonzept den 
Bereich beidseits der Dülmener Straße von der Ostho ffstraße im Osten bis zum vorhandenen 
Plus-Markt im Westen als Standortbereich für den Einzelhandel aus. 
 
Der Bereich weist bereits heute einen breiten Besat z von Nahversorgungsangeboten (Lebens-
mittel, Bäcker, Drogerieartikel) ergänzt um Dienstl eistungsangebote (Banken, Versicherungen, 
Apotheken, Frisör, etc.) auf. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 437 „Albachten – südlich der Dülmener Straße“ wurden hier zu-
sätzliche Erweiterungspotenziale für den Ausbau der  Nahversorgung geschaffen. An dem neu- 
en Marktplatz, der als Stich von der Dülmener Straß e in den südlichen Erweiterungsbereich 
führt, wurden zusätzliche Ansiedlungsmöglichkeiten geschaffen und z. T. schon realisiert. An 
der Dülmener Straße in der Nähe des Kreisverkehrs w urde zudem ein neuer Standort für einen 
Lebensmittelvollsortimenter und einen Bekleidungsmarkt geschaffen. 
 
Angesichts der Größe des Stadtteils und der bisheri gen Entwicklung im Stadtteilzentrum an der 
Dülmener Straße wird deutlich, dass weitere Einzelh andelsansiedlungen an anderen Standor-
ten im Gebiet des Stadtteils das vorhandene Zentrum  schwächen würden und kontraproduktiv 
zur Zielsetzung der Stärkung des vorhandenen Zentru ms wären und insofern auszuschließen 
sind. 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
Gegenüber der bisherigen Rechtslage des § 34 BauGB werden durch die Aufstellung des Be-
bauungsplans keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Umwelt ermöglicht, erhebliche nachtei-
lige Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. Es sind somit keine Anhaltspunkte ersichtlich, 
dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich  des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege, insbesondere der Schutzgüter des § 1 (6) Nr . 7 Baugesetzbuch durch die Bebauungs-
planänderung beeinträchtigt werden. Von einem Umwel tbericht wird entsprechend § 13 Abs. 3 
BauGB abgesehen. 
 
6. Durchführungsmaßnahmen 
 
Die Realisierung der Planung wird sich auf die pers önlichen Lebensumstände der im bzw. am 
Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen 
in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jed och nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht er-
forderlich. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508: Albachten – Ost hofstraße / Sen- 
dener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

1755 Zeichen

V/0363/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 508: Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-
Recklinghausen 
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508: Albachten – Osthofstra-
ße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen öffentlich auszulegen. 
 
Durch den Bebauungsplan Nr. 508 sollen absehbare Fehlentwicklungen vermieden und die Ein-
zelhandelsentwicklung im Ortsteil Albachten an die Ziele des Einzelhandelskonzepts angepasst 
werden. Der Einzelhandel soll in diesem Bereich durch eine textliche Festsetzung ausgeschlos-
sen werden. 
 
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt. 
 
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat der Rat am 08.11.2006 gefasst (Vorlage 
V/0788/2006). 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im April 
2008 statt. 
 
Nähere Einzelheiten zum Entwurf des Bebauungsplans können den Anlagen entnommen wer-
den. Für die Stadt Münster entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfs soll unmittelbar nach den Sommerferien 2008 erfolgen. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Planverkleinerung 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0363/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.05.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

V-0363-2008-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf

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Wanne-Eickel - Hamburg 
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Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0363/2008 
Bebauungsplan Nr. 508 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Verkleinerung Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

V-0363-2008-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen.pdf

747 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0363/2008 
Bebauungsplan Nr. 508 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 1 
 
Textliche Festsetzung gemäß § 9 BauGB : 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Einzelha ndelsbetriebe bzw. Einzelhandelsnut-
zungen unzulässig. 
 
 
Hinweis: 
 
Bodendenkmale : 
 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist die Entd eckung von Bodendenkmalen unver-
züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehör de (Tel. 0251/4926148) oder der LWL-Ar-
chäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Mün ster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach 
§ 16 DSchG unverändert zu erhalten. Der Baubeginn i st zwei Wochen vor Maßnahmebeginn 
anzuzeigen.

Beratungsverlauf (2)

29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 508 (amtlicher Umring) amtlich
  • Osthofstraße 87
  • Dülmener Straße
  • Bahnweg 143
  • Bröderichweg 35
  • Sendener Stiege 4
  • Am Lindenkamp 13i
  • Hofstraße

Bebauungsplan Nr. 508

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0363/2008
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37