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AN/0944/2021

Änderungsantrag zu TOP 4.2, Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, 0517/2021

SPD Änderungsantrag nach § 13 11.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

5255 Zeichen

An die Vorsitzende des 
Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 
 
AN/0944/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.2, Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, 0517/2021 
Sehr geehrter Frau Scho-Antwerpes, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion beantragt die Überarbeitung des vorgelegten Förderkonzeptes und insbe-
sondere die Änderung oder Ergänzung der nachfolgend dargestellten Textpassagen, um die 
Beschlussvorlage nicht aufzuhalten, d.h. eine Verschiebung in der Sitzung am 27.04.20 zu 
vermeiden:  
 
 
Seite 3, Punkt 1:  Text „Ausgangslage“ bitte in Absatz 2 wie folgt ändern:  
„Was aber meinen wir, wenn wir von kultureller Teilhabe sprechen? Dabei geht es natürlich 
um eine besondere Ansprache besonderer Zielgruppen, die immer wieder auf Barrieren sto-
ßen, wenn es um eine uneingeschränkte Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen geht. Ne-
ben einer Benachteiligung aufgrund ihrer Lebenslagen, z.B. aufgrund ihrer sozialen Situation 
oder Einschränkungen in der Bildung, kommen Behinderungen aufgrund ihrer Lebenslage 
hinzu. Zu diesen Gruppen gehören z.B.“ 
  
(dann die Aufzählung der genannten Gruppen mit Ausnahme der letztgenannten 
Gruppe  Streichung von „Kölner*innen älter als 65 Jahre“) 
„Köln ist vielfältig, bunt und divers – dieses Postulat muss auch für die kulturelle Teilhabe 
gelten.  Wir verstehen aber kulturelle Teilhabe nicht als „Sonderförderung“ bestimmter Ziel-
gruppen allein, sondern sehen darin eine Gesamtaufgabe, die die Stadt wahrnehmen muss. 
Dabei zielen wir vor allem darauf ab, eine Teilhabe auf Augenhöhe durch eine kontinuierliche 
und systematische Einbeziehung der unterschiedlichen Gruppen bei der Gestaltung und 
Weiterentwicklung kultureller Angebote gemeinsam mit den öffentlichen und freien Kulturein-
richtungen zu ermöglichen und zu sichern. Dazu gehört aber zwingend auch über Diskrimi-
nierungstendenzen oder sogar Versuche in der Kunst und Kultur zu reflektieren wie die aktu-
elle Debatte über das Aufkommen von Diskriminierungen in verschiedenen Kultureinrichtun-
gen und Bereiche zeigt.  Dabei geht es uns nicht um eine “Nischenaufgabe“, sondern  ….“ -  
weiter im Text bei Absatz 3, fünftletzte Zeile an Ende der Seite 3

- 2 - 
 
 
Seite 4, letzter Absatz im Text „Ausgangslage“, 8.Zeile hinter „werden“ einfügen: 
„Dieses Ziel erreichen wir aber nur, wenn es gelingt, „Kulturelle Teilhabe“ als eine Gesamt-
aufgabe der Stadt im Handeln der Verwaltung zu erreichen. Es wäre ein zu enges Verständ-
nis, Teilhabe nur auf die Förderbereiche des Kulturdezernates zu verstehen. Stadtentwick-
lung, Soziales, Bildung und Integration sind ebenso bedeutsame Felder, in denen der Blick 
auf „Kulturelle Teilhabe“ konstitutiv dazugehören muss. Der aktuell veröffentlichte Bericht 
„Lebenslagen 2020“ zeigt zahlreiche Spuren auf, die für die Gestaltung der Teilhabe bedeut-
sam sind. Um dies systematisch anzugehen, denken wir an einen jährlichen Bericht über den 
Stand der „Kulturellen Teilhabe“. Dieser soll einen Überblick über gelungene aber auch über 
nicht gelungene Maßnahmen geben.“ 
Nächster Satz streichen und dann weiter im Text mit: „Vor diesem Hintergrund ….“ 
Seite 12 Punkt 4.4. 
Bitte folgende Ergänzung nach Satz 1: 
„Der Stadt kommt hierbei maßgeblich die Funktion zu, aktiv die Künstler*innen bei der Suche 
nach stadtteilbezogenen kulturpolitischen Herausforderungen zu unterstützen und selbst 
Vorschläge zu mehr Kunst und Kultur in den Veedeln zu suchen. Dazu gehört auch, gezielt 
neue Netzwerke zu stärken ……“ 
Weiter Punkt 4.4, im Absatz Seite 13  
„Eine Unterstützung bei der Schaffung ….“ ersatzlos streichen (Begründung: eine von vor-
neherein vorgenommene Einschränkung sollte in einem positiven Konzept nicht aufgenom-
men werden.) 
Seite 15 am Ende von Punkt 5.  ändern in   
„Wir streben an, die angestoßenen Projekte mehrjährig zu fördern. Dies setzt allerdings zu-
sätzliche Mittel voraus, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen gesichert werden 
sollen.“ 
Seite 16 , 2. Absatz, Satz 2   ändern in 
„Das Kulturamt wird die Antragstellung konstruktiv begleiten und bietet dafür eine umfassen-
de Unterstützung bereits vor der Antragstellung an. Ziel ist es dabei, den potentiellen Antrag-
stellern eine breite Hilfestellung zukommen zu lassen.“ - Dann weiter im Text 
Seite  17, Absatz 3, erster Satz ändern in 
„Grundlage der Förderung ist die Darlegung, dass das beabsichtigte Projekt zur Stärkung 
kultureller Teilhabe beiträgt und geeignet ist, den Zielen dieses Konzeptes zu entsprechen, 
sowie die Vorlage eines ……“ -   Dann weiter im Text.  
 
 
Begründung:  
 
Das Konzept sollte eine konstruktive und aktive Beratungsleistung der Verwaltung herausar-
beiten anstelle der eher defizit-orientierten Wortwahl im vorgelegten Text.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
Fraktionsgeschäftsführer

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0944/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
11.05.2021
Erstellt
26.04.2021 14:45