AN/0944/2021
Änderungsantrag zu TOP 4.2, Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, 0517/2021
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SPD Änderungsantrag nach § 13
5255 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 AN/0944/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Änderungsantrag zu TOP 4.2, Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, 0517/2021 Sehr geehrter Frau Scho-Antwerpes, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion beantragt die Überarbeitung des vorgelegten Förderkonzeptes und insbe- sondere die Änderung oder Ergänzung der nachfolgend dargestellten Textpassagen, um die Beschlussvorlage nicht aufzuhalten, d.h. eine Verschiebung in der Sitzung am 27.04.20 zu vermeiden: Seite 3, Punkt 1: Text „Ausgangslage“ bitte in Absatz 2 wie folgt ändern: „Was aber meinen wir, wenn wir von kultureller Teilhabe sprechen? Dabei geht es natürlich um eine besondere Ansprache besonderer Zielgruppen, die immer wieder auf Barrieren sto- ßen, wenn es um eine uneingeschränkte Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen geht. Ne- ben einer Benachteiligung aufgrund ihrer Lebenslagen, z.B. aufgrund ihrer sozialen Situation oder Einschränkungen in der Bildung, kommen Behinderungen aufgrund ihrer Lebenslage hinzu. Zu diesen Gruppen gehören z.B.“ (dann die Aufzählung der genannten Gruppen mit Ausnahme der letztgenannten Gruppe Streichung von „Kölner*innen älter als 65 Jahre“) „Köln ist vielfältig, bunt und divers – dieses Postulat muss auch für die kulturelle Teilhabe gelten. Wir verstehen aber kulturelle Teilhabe nicht als „Sonderförderung“ bestimmter Ziel- gruppen allein, sondern sehen darin eine Gesamtaufgabe, die die Stadt wahrnehmen muss. Dabei zielen wir vor allem darauf ab, eine Teilhabe auf Augenhöhe durch eine kontinuierliche und systematische Einbeziehung der unterschiedlichen Gruppen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung kultureller Angebote gemeinsam mit den öffentlichen und freien Kulturein- richtungen zu ermöglichen und zu sichern. Dazu gehört aber zwingend auch über Diskrimi- nierungstendenzen oder sogar Versuche in der Kunst und Kultur zu reflektieren wie die aktu- elle Debatte über das Aufkommen von Diskriminierungen in verschiedenen Kultureinrichtun- gen und Bereiche zeigt. Dabei geht es uns nicht um eine “Nischenaufgabe“, sondern ….“ - weiter im Text bei Absatz 3, fünftletzte Zeile an Ende der Seite 3 - 2 - Seite 4, letzter Absatz im Text „Ausgangslage“, 8.Zeile hinter „werden“ einfügen: „Dieses Ziel erreichen wir aber nur, wenn es gelingt, „Kulturelle Teilhabe“ als eine Gesamt- aufgabe der Stadt im Handeln der Verwaltung zu erreichen. Es wäre ein zu enges Verständ- nis, Teilhabe nur auf die Förderbereiche des Kulturdezernates zu verstehen. Stadtentwick- lung, Soziales, Bildung und Integration sind ebenso bedeutsame Felder, in denen der Blick auf „Kulturelle Teilhabe“ konstitutiv dazugehören muss. Der aktuell veröffentlichte Bericht „Lebenslagen 2020“ zeigt zahlreiche Spuren auf, die für die Gestaltung der Teilhabe bedeut- sam sind. Um dies systematisch anzugehen, denken wir an einen jährlichen Bericht über den Stand der „Kulturellen Teilhabe“. Dieser soll einen Überblick über gelungene aber auch über nicht gelungene Maßnahmen geben.“ Nächster Satz streichen und dann weiter im Text mit: „Vor diesem Hintergrund ….“ Seite 12 Punkt 4.4. Bitte folgende Ergänzung nach Satz 1: „Der Stadt kommt hierbei maßgeblich die Funktion zu, aktiv die Künstler*innen bei der Suche nach stadtteilbezogenen kulturpolitischen Herausforderungen zu unterstützen und selbst Vorschläge zu mehr Kunst und Kultur in den Veedeln zu suchen. Dazu gehört auch, gezielt neue Netzwerke zu stärken ……“ Weiter Punkt 4.4, im Absatz Seite 13 „Eine Unterstützung bei der Schaffung ….“ ersatzlos streichen (Begründung: eine von vor- neherein vorgenommene Einschränkung sollte in einem positiven Konzept nicht aufgenom- men werden.) Seite 15 am Ende von Punkt 5. ändern in „Wir streben an, die angestoßenen Projekte mehrjährig zu fördern. Dies setzt allerdings zu- sätzliche Mittel voraus, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen gesichert werden sollen.“ Seite 16 , 2. Absatz, Satz 2 ändern in „Das Kulturamt wird die Antragstellung konstruktiv begleiten und bietet dafür eine umfassen- de Unterstützung bereits vor der Antragstellung an. Ziel ist es dabei, den potentiellen Antrag- stellern eine breite Hilfestellung zukommen zu lassen.“ - Dann weiter im Text Seite 17, Absatz 3, erster Satz ändern in „Grundlage der Förderung ist die Darlegung, dass das beabsichtigte Projekt zur Stärkung kultureller Teilhabe beiträgt und geeignet ist, den Zielen dieses Konzeptes zu entsprechen, sowie die Vorlage eines ……“ - Dann weiter im Text. Begründung: Das Konzept sollte eine konstruktive und aktive Beratungsleistung der Verwaltung herausar- beiten anstelle der eher defizit-orientierten Wortwahl im vorgelegten Text. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Fraktionsgeschäftsführer - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0944/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 26.04.2021 14:45