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Beantwortung der Anfrage AN/1376/2021 - Minijobs bei der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2854/2021 vom 23.08.2021

Stand: Am 06.09.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/0 Vorlagen-Nummer 23.08.2021 2854/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 Beantwortung der Anfrage AN/1376/2021 - Minijobs bei der Stadt Köln Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und die Volt-Fraktion haben unter der Nummer AN/1376/2021 eine Anfrage zum Thema „Minijobs“ bei der Stadt Köln gestellt. Die drei Fragen sind nachfolgend beantwortet, wobei noch eine kurze Erläuterung vorweggesandt wird: Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Ver- dienstgrenze (regelmäßig nicht mehr als 450 € monatlich) oder bestimmte Zeitgrenzen (im Kalender- jahr nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage) gibt.1 Beschäftigte in Minijobs sind nicht vollumfänglich sozialversichert. Sie erwerben Ansprüche in der Rentenversicherung, die über einen Eigenanteil auf alle Leistungen erweitert werden können. In an- deren Zweigen der Sozialversicherung sind Minijobber*innen nicht abgesichert. Als Arbeitgeberin mit sozialer Verantwortung bevorzugt die Stadt Köln grundsätzlich sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Frage 1 Wie viele Beschäftigte der Stadt Köln sind den sog. Minijobbern (geringfügig Beschäftigten) zuzuordnen? Bei der Stadt Köln (Gesamtverwaltung) sind aktuell 174 sog. „Minijobber*innen“ (geringfügig Beschäf- tigte) tätig. Das entspricht rund 0,75% der Gesamtbelegschaft. Die meisten Minijobverträge sind derzeit für die Stadtbibliothek (50 Verträge) und das Amt für Weiter- bildung (47 Verträge) geschlossen. Die übrigen „Minijobs“ verteilen sich über die übrigen Dienststel- len. Die bei der Stadtbibliothek geringfügig Beschäftigten kommen in der Zentralbibliothek am Neumarkt und in den Stadtteilbibliotheken für Service- und Unterstützungsarbeiten während der jeweiligen Wochenendöffnungszeiten zum Einsatz. Im Amt für Weiterbildung unterstützen geringfügig Beschäf- tigte insbesondere als Organisationshelfer*innen bei Veranstaltungsbetreuung an Abenden und Wochenenden. Die zuvor genannten Einsatzbereiche eignen sich für den Einsatz von „Minijobbern“, da sie eine ge- ringe Einarbeitungszeit erfordern, die Arbeitszeiten außerhalb der üblichen regulären Arbeitszeiten liegen und nur stundenweise Arbeitseinsätze erforderlich sind. Teilweise ist die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten sehr gering (z.B. 2,75 Wochenstunden). 1 www.minijob-zentrale.de 2 Frage 2 Gibt es bereits Ideen der Verwaltung eine Ausweitung des Minijob-Angebots, (insbesondere als Nachwuchsförderungsinstrument) vorzunehmen? Aktuell bestehen keine Pläne und Notwendigkeiten, das Instrument „Minijob“ im Nachwuchsbereich zu nutzen oder grundsätzlich auszuweiten. Es existieren bereits viele zielführende Angebote zur wei- teren Steigerung der Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin, insbesondere auch in Bereichen mit Fachkräftemangel (Ausweitung des Ausbildungs- und Studienportfolios in den MINT-Berufen, Be- suche von passenden berufsvorbereitenden Schulen, zielgerichtete Werbung für MINT-Berufe, u. a.). Die Stadt Köln bietet zudem Praktika für Studierende an (bspw. für angehende Ingenieur*innen), um Menschen frühzeitig an die Stadt Köln zu binden und Identifikation mit der Arbeitgeberin Stadt Köln zu schaffen. Hierfür werden befristete Praktikantenverträge in Vollzeit oder Teilzeit geschlossen. Für Einstiegqualifizierungen werden befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Frage 3 In welchen Bereichen - wie z. B. klassisch als studentische Hilfskraft - besteht ein Potential für den Einsatz von Minijobbern in der Verwaltung? „Minijobber*innen“ können entweder nur mit sehr geringer Stundenzahl oder zeitlich begrenzt be- schäftigt werden. Insofern ist der Einsatz im Regelfall aus arbeitsorganisatorischer Sicht nicht effektiv (Einarbeitung, Rüstzeiten, Leitungsspanne, personalwirtschaftliche Betreuung, etc.). Bei zeitlich be- fristeten Aufgaben, wie sie aktuell zum Beispiel bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Be- reich des Gesundheitsamtes anfallen, werden deshalb reguläre, befristete Arbeitsverträge abge- schlossen. Aus demselben Grund sind geringfügig Beschäftigte auch keine Option zur kurzfristigen Besetzung von vakanten Stellen. Zur frühzeitigen Bindung von potenziell neuen Mitarbeitenden werden Praktikant*innen und Werkstu- dent*innen beschäftigt, die häufig später auch ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis finden. Allenfalls beim Einsatz von sogenannter Mikrobeschäftigung kann eine geringfügige Beschäftigung in Betracht kommen. Ziel hierbei ist, Mitarbeitende in inaktiven Beschäftigungsverhältnissen, wie insbe- sondere in Beurlaubungen, einzusetzen, um sie zum einen langfristig an die Arbeitgeberin Stadt Köln zu binden und ihnen zum anderen eine günstigere Wiedereinstiegsperspektive zu bieten. Als Mitar- beitende der Stadtverwaltung kennen sie das Unternehmen und die Aufgabenstellungen, sodass ein Großteil des Transaktionsaufwandes entfällt. Daneben hat es einige weitere Vorteile, die dem Fach- kräftemangel entgegenwirken: Langfristige Bindung der Mitarbeitenden; günstigeren, gegebenenfalls schnelleren Wiedereinstieg; Ressourcenerhöhung durch eingearbeitetes Personal; Personalentwick- lung der Mitarbeitenden – sie „bleiben am Ball“. Die Einrichtung von Mikrobeschäftigung wird im Rahmen des Projektes „BerufLeben“ geprüft und anschließend möglicherweise eingeführt. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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