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2059/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "EigenArt e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 19.07.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 07.09.2021, TOP 2.1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Berufsfelder EigenArt e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Kinderschutzkonzept EigenArt e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung EigenArt e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Konzeption EigenArt e.V.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

9447 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 2059/2021 
Freigabedatum 
 19.07.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "EigenArt e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den „EigenArt 
e.V.“, Friedrichstr. 39-41, 51143 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe 
anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „EigenArt e.V.“, Friedrichstr. 39-41, 51143 Köln wurde am 09.04.2009 als gemeinnütziger Verein 
für praktische Berufsvorbereitung mit Sitz in Köln gegründet und beim Amtsgericht Köln am 
29.04.2009 unter VR-Nr. 15928 eingetragen. 
Der Verein ist seit 2010 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und beantragt nunmehr die Anerken-
nung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Gemäß § 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins, die Jugendpflege und Jugendfürsorge zu fördern. 
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anleitung Jugendlicher, den Übergang 
von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt selbstbewusst zu meistern und bestehende Schwierig-
keiten zu beseitigen.  
 
Seit der Gründung hat der Verein sein Jugendhilfeprofil für die Zielgruppe junger Menschen im Über-
gang Schule/Beruf kontinuierlich weiterentwickelt. „EigenArt e.V.“ ist der Jugendverwaltung mit sei-
nem Angebot seit 2014 bekannt. Seit 2017/2018 besteht eine reguläre Projektförderung. 
Der fachliche Ansatz, gemeinsam mit Jugendlichen praktisch zu arbeiten, um Interessen, Stärken und 
erste berufliche Kenntnisse bereits während der Schulzeit zu erkennen und zu  erwerben, wurde zu-
nächst 2010 an der Kopernikus Hauptschule Köln-Porz erprobt. 
Das Angebot „Berufschance“ und „Berufschance Plus“ hat der Verein inzwischen an sechs Haupt- 
und zwei Realschulen im rechtsrheinischen Köln (Kalk, Mülheim, Porz) etabliert oder es befindet sich 
im Aufbau. Insgesamt wurden 2019 an den acht rechtsrheinischen Schulen 39 „Berufschance-Kurse“ 
durchgeführt. 
 
Die Zielsetzung ist die praktische Berufsorientierung/-findung für Schüler*innen der Klassen 7-10, mit 
und ohne Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf. Die Schüler*innen werden auf den 
Arbeitsmarkt vorbereitet, indem Grundkenntnisse der einzelnen Berufsfelder vermittelt und die für die 
Ausbildungsreife notwendigen Schlüsselkompetenzen trainiert werden. Das Angebot wird mit Fach-
kräften aus ortsansässigen Betrieben an weiterführenden Schulen durchgeführt. Die Jugendlichen 
haben durch die Verzahnung zwischen Betrieb / Schule die Chance, ein Praktikum und ggfls. ihren 
Wunschausbildungsplatz zu finden, der ihren Neigungen und Talenten entspricht. 
Es bietet den Schüler*innen wie auch den Betrieben die Möglichkeit, zukünftige Auszubildende, die 
sich für ihr Berufsfeld interessieren, frühzeitig kennen zu lernen. Dies soll die Abbrecherquote verrin-
gern und die Betriebe zugleich motivieren, Ausbildungsplätze anzubieten. 
 
Die Zielgruppe wird sehr gut erreicht, da das Angebot als Teil des versetzungsrelevanten Wahlpflicht-
unterrichtes in den Schulbetrieb integriert werden konnte. 
 
Das Kernangebot Berufschance:  
Das Kursangebot, welches zu Beginn auf zwei Handwerksberufe beschränkt war, ist aktuell auf 5 
Berufsfelder mit insgesamt 20 verschiedenen Ausbildungsberufen gewachsen: 
 Mit & für Menschen 
 Auf dem Bau 
 Werkstatt & Fabrik

3 
 Geschäft & Büro 
 Technik & Sonstiges 
 
Die Kurse finden 14-tägig mit 4 Stunden im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes statt. Inhaltlich be-
stehen sie zu 90% aus praktischer Arbeit und zu 10% in der Vermittlung theoretischer Kenntnisse. Sie 
werden gemeinsam von einer Fachkraft aus der Praxis und einer Lehrkraft angeleitet. Die Kurslei-
ter*innen benoten Schlüsselqualifikationen und praktische Qualifikationen gemäß Ausbildungsrah-
menplan. 
Die Schüler*innen können sich in den Schuljahren der 8-10. Klasse in 3 verschiedenen Berufsfeldern 
erproben und erhalten bei regelmäßiger Teilnahme einen Berufswahlpass als Nachweis über die 
Teilnahme und zur Nutzung in den Bewerbungsunterlagen. 
 
Berufschance Plus erweitert das Kernangebot „Berufschance“ um folgende Angebotsbausteine: 
Berufsparcours: Um eine bessere Auswahl für den sich im Schuljahr anschließenden Kurs treffen zu 
können, wird zu Beginn des Schuljahres ein Parcours mit einer möglichst großen Bandbreite der 
Ausbildungsberufe an den Schulen aufgebaut. Hier können die Schüler*innen einige typische Ar-
beitsgänge ausprobieren und mit dem zukünftigen Kursleiter aus der Praxis über Berufs-und Kursin-
halte sprechen. 
Besuch eines Ausbildungsbetriebes: Die Kursanleiter*innen der Berufschance Kurse bereiten den 
Besuch im Ausbildungsbetrieb vor und begleiten ihn. Die Führung im Betrieb wird meist von den Aus-
bildungsleitern*innen des Betriebes durchgeführt. Eine Bewerbung vor Ort oder im Nachgang ist im 
Rahmen des 2-stündigen Besuches möglich. 
Berufscoaching: Der Coaching-Prozess beginnt ab dem zweiten Kursjahr und bietet eine gezielte, 
individuelle Förderung. Mittels eines Fragebogens werden die im Kurs entdeckten Interessen und 
Erfahrungen fokussiert und der weitere Berufsfindungsprozess unterstützt. Hierzu gehören definierte 
Kursziele, Praktikums- und Berufswahl. Der Fragebogen wird auch als eine Grundlage für die Bera-
tungsgespräche (ab 8. Klasse) der Berufsberater*innen der Agentur für Arbeit genutzt.  
Bewerbungstraining: In der 9. Klasse schließt sich ein Bewerbungstraining mit Mitarbeitern*innen 
von Personalabteilungen zweier größerer Firmen an. Eine dritte Firma ist bereits im Gespräch. 
 
Schülerfirmen: Zur Vorbereitung auf kaufmännische Berufe existiert derzeit eine Schülerfirma, eine 
weitere befindet sich im Aufbau. Durch diesen Berufschance Kurs werden u. A. Produkte, die in den 
anderen Kursen hergestellt wurden, verkauft (z. B. auf den örtlichen Weihnachtsmärkten etc.). Der 
Erlös fließt wieder in benötigte Materialien und Werkzeuge für die Berufschance-Kurse. 
 
Die genannten Angebotsbausteine werden mittels definierten Aufbauetappen an den unterschiedli-
chen Schulen auf- bzw. ausgebaut.  
An der Kopernikus Hauptschule in Porz sind bereits alle Angebotsbausteine etabliert.  
In drei weiteren Schulen (Porz, Mülheim, Kalk) ist das Kernangebot „Berufschance“ bereits um zwei 
Elemente aus „Berufschance Plus“ – Berufsparcours - und – Betriebsbesuch - erweitert. 
 
Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden alle laufenden Kurse 1x jährlich besucht, sowie an 
gesetzliche Vorgaben angepasst. Arbeitsabläufe, Berufswahlpässe werden laufend geprüft und durch 
QM Maßnahmen aktualisiert. 
 
Zudem ist der Verein Mitveranstalter der Ausbildungsbörse im Rathaus Porz, die inzwischen unter 
dem Namen „Berufsforum Porz“ läuft. Hier beteiligen sich sowohl Handwerksinnungen, wie auch eine 
zunehmende Zahl von Betrieben. 2018 haben insgesamt 40 Betriebe teilgenommen. 
  
„EigenArt e.V.“ ist im Sozialraum Porz (Bürgeramt Porz, Bürgerverein Porz, Arbeitskreise, Bezirksju-
gendpflege, Trägern etc.) sehr gut eingebunden. Mit den ortsansässigen Betrieben bestehen stabile 
Kooperationen, die stetig wachsen. Der Bezirksjugendpflege Porz ist der Verein als verlässlicher 
Partner mit hohem fachlichem „Knowhow“ und Engagement gut bekannt. 
Mit den stadtteilübergreifenden relevanten Partnern, wie der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der 
Kölner Handwerkskammer und der IHK existieren ebenfalls sehr gute Kooperationsstrukturen.  
Im Stadtteil Kalk/Mühlheim befinden sich die Kontakte im Sozialraum im Aufbau. 
 
„EigenArt e.V.“ konnte bislang durch seine erfolgreiche Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt nicht nur

4 
zunehmend mehr kooperierende Betriebe, sondern auch die Personalabteilung einer zweiten Firma 
für das Bewerbungstraining gewinnen.  
Die Unternehmen profitieren ihrerseits von der Berufsvorbereitung und dem „Matching“, so dass sie 
sich auch finanziell an der Durchführung des Angebots beteiligen. 
 
Das Finanzamt Köln-Porz hat am 19.03.2020 einen Freistellungsbescheid für 2016-2018 zur Körper-
schaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt.  
 
Den Vorstand des Vereins bilden 
 Markus Hilgers und 
 Claudia Horz-Becker 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung leistet „EigenArt e.V.“ einen nicht unwesentlichen Beitrag zur 
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe und gewährleistet somit eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB 
VIII zugrunde liegende förderliche Arbeit. Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen 
sind gegeben und die in § 2 der Satzung verankerte Zielsetzung wird umgesetzt und soll weiterhin 
ausgebaut werden.  
Ein Schutzkonzept zur gesetzlichen Umsetzung bei Kindeswohlgefährdung liegt vor. 
 
Da der Verein seit 11 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist er gemäß § 75 Abs. 2 SGB 
VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.  
 
Die Vereinssatzung und die Konzepte sind als Anlagen 1-4 unter Session-Nr. 2059/2021 hinterlegt.

Anlage 3 Berufsfelder EigenArt e.V.

324 Zeichen

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Anlage 4 Kinderschutzkonzept EigenArt e.V.

7115 Zeichen

EigenArt e.V.  Friedrichstraße 39-41  51145 Köln Porz 
 
 
 
 
Schutzkonzept/ Interventionsplan Kindeswohl 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Ziele und Tätigkeit von EigenArt e.V. 
2. Beauftragte Kindeswohl im EigenArt e.V. 
3. Kindeswohl im EigenArt e.V.  
4.  Verhaltenskodex und Verhaltensregeln  
5.  Unterweisung der Projektleiter/innen  
6. Unterweisung der ehren- und nebenamtlichen Kursleiter/innen  
7. Führungszeugnisse ehren- und nebenamtliche Trainer*innen  
8.  Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen  
9.  Beratung  
10. Interventionsplan Kindeswohlgefährdung 
11. Anlagen 
 
 
1. Ziele und Tätigkeit von EigenArt e.V. 
Wir  unterstützen Jugendliche dabei, den Übergang von der Schule in die Berufs- und 
Arbeitswelt selbstbewusst zu meistern. Dazu führen wir an Schulen die praktischen 
BERUFSCHANCE-Kurse mit Fachleuten aus Betrieben durch. Des Weiteren sind wir mit 
Berufsparcours, Schülerfirmen und Berufscoachings aktiv. Mit dem Bürgeramt Porz sind wir 
gemeinsam Veranstalter der Porzer Ausbildungsbörse BERUFSFORUM. Unser Ziel ist bei 
allen  ineinander greifenden Projekten, dass die Schüler/innen durch praktische Aktivitäten 
herausfinden, wo ihre Interessen und Fähigkeiten sind, sie somit den richtigen Beruf 
herausfinden und nach erfolgreichem Schulabschluss in diesem Bereich eine Ausbildung 
beginnen. 
 
 
2.Beauftragte Kindeswohl im EigenArt e.V. 
 
Beauftragte für Kindeswohl: Vorstandsmitglied und Lehrerin Kerstin Simeonidis-Isenlar   
0170 206 594 7     kerstin.simeonidis@gmail.com 
Umsetzung im Alltag: Geschäftsleitung sowie die Projektleiter an den Schulen 
 
 
3. Kindeswohl im EigenArt e.V. 
 
EigenArt e.V.  hat die Vorgaben und das Vorgehen des Deutschen Roten Kreuz 
Landesverband Nordrhein übernommen. 
 Quellen: https://praevention.drk-nordrhein.de/ueber-uns/drk-standards 
 
Vereine, die in der praktischen Berufsvorbereitung tätig sind, dürfen bei 
Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. 
Das heißt, daß das Kindeswohl im Verein verankert ist und es ein gemeinsames Verständnis 
davon gibt, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird.  
Der Verein ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen. 
Konkret heißt das:  
innerhalb des Vorstandes gefunden.

Ansprechperson nimmt an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und ist allen 
Projektleitern, sowie der Geschäftsstelle bekannt.  
Ansprechperson verantwortlich, den Ablauf der Interventionsmaßnahmen gemäß des 
Interventionsplanes des EigenArt e.V. zu begleiten.  
 Die Ansprechperson für Kindeswohl nimmt als Beisitzer*in an den regelmäßigen 
Vorstandssitzungen teil. In jeder Sitzung ist das Thema Kindeswohl fester Bestandteil der 
Tagesordnung. Somit ist gewährleistet, daß ein Austausch mit den Projektleitungen, sowie 
dem Vorstand des Vereins über Themen, die das Kindeswohl betreffen, regelmäßig 
stattfindet.  
h tätigen Projektleiter/innen und Kursleiter/innen müssen sich mit  
diesem Thema befassen. 
 
ist in fest in die Aufgaben und Arbeitsabläufe für unsere 
Projektleiter/innen und Kursleiter/innen integriert (s. Anlagen 2.1./2.2./3./4.). 
 
 
4. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln  
 
EigenArt e.V. hat den Verhaltenskodex DRK Landesverband Nordrhein übernommen (s. 
Anlage). Dieser Verhaltenskodex muss von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit 
beauftragten Personen unterzeichnet und der Geschäftsstelle übergeben werden.  
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.  
Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben 
konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag. 
 
 
5. Unterweisung der Projektleiter/innen 
 
Alle Projektleiter/innen werden durch die beauftragten Personen des Vereins über das 
Thema Kindeswohlgefährdung im Verein, den Verhaltenskodex, die zur Verfügung gestellten 
Unterlagen und den Interventionsplan, sowie die Pflichten der Projektleiter/innen unterrichtet.  
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt.  
Neu gewählte Projektleiter/innen sind entsprechend zeitnah zu unterrichten. 
 
 
6. Unterweisung der ehren- und nebenamtlichen Kursleiter/innen  
 
Alle Kursleiter/innen werden durch die/den jeweils verantwortlichen Projektleiter/in an den 
Schulen  über das Thema Kindeswohlgefährdung im Verein, den Verhaltenskodex, die zur 
Verfügung gestellten Unterlagen und den Interventionsplan unterrichtet.  
Auf jedem Kursleitertreffen wird die Thematik des Kindeswohls aktualisiert und besprochen. 
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt. 
 
 
7. Führungszeugnisse ehren- und nebenamtlicher Kursleiter/innen 
 
Von allen Personen, die eine hauptberufliche oder ehrenamtliche alleinige Betreuung oder 
Anleitung von Schüler/innen übernehmen oder in der Lage sind alleine Kontakt zu 
Minderjährigen aufzunehmen, wird ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 
Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage und Prüfung in der 
Vereins-Geschäftsstelle eingefordert.  
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.  
 
 
8. Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen  
 
Die Ansprechpersonen für Kindeswohl von EigenArt e.V. nehmen an einer 
Qualifizierungsmaßnahme teil und sind im Verein bekannt.

9. Beratung  
 
Jugendliche, Eltern und Kursleiter/innen können sich jeder Zeit an die im Verein beauftragten 
Personen wenden.  
Personen- und Vereinsdaten werden immer vertraulich behandelt; d. h. der Name eines 
Informanten oder der Vereinsname muss nicht genannt werden, bzw. wird an niemanden 
weitergeleitet.  
Die Beauftragten sind pädagogisch geschult und kooperieren mit externen 
Fachberatungsstellen.  
 
 
10. Interventionsplan Kindeswohlgefährdung durch vereinsinterne Personen   
Interventionsplan zum Schutze von Mädchen und Jungen vor Misshandlung, Vernachlässigung und 
sexueller Gewalt. 
 
 
 
 
 
 
 
        
 
 
 
 
 
 
 
 
                                      
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11. Anlagen 
 Anlage 1 Verhaltenskodex (DRK Nordrhein) 
 Anlage 2.1. 4.1.2.  Aufgaben und Arbeitsabläufe Projektleiter Nr. 1 
 Anlage 2.2. 4.1.2.  Aufgaben und Arbeitsabläufe Projektleiter Nr. 2 und 3 
 Anlage 3 4.1.3.  Aufgaben und Arbeitsabläufe Kursleitung 
 
 
 
 
 
 
 
Gewichtige Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung, 
Gefährdung durch Kinder/Jugendliche oder Kursleiter im Verein 
 
 
 
Dokumentation 
Beobachtende Personen meldet Information an 
Projektleiter/in und Beauftragte/Kindswohl (s. Punkt 1) 
 
Dokumentation 
 
Beauftragte/Kindswohl 
lässt eine Gefährdungs- 
Einschätzung durch eine 
Insoweit erfahrene 
Fachkraft erstellen 
Konkreter Übergriff: 
1. Trennen von beschuldigter 
Person und 
Schüler/Jugendlichen 
2. Mitteilung an Projektleiter/in 
und Beauftragte/n Kindeswohl 
 
 
 
 
 
Dokumentation 
 
Gefährdung Keine Gefährdung 
 
Dokumentation 
 
Planen weiterer 
Handlungsschritte 
mit erfahrener 
Fachkraft, 
Beauftragte/n 
Kindeswohl  
und der Vereins 
vorsitzenden/in 
 
 
 
 
     Ende 
 
Dokumentation

Anlage 1 Satzung EigenArt e.V.

13610 Zeichen

Vereinssatzung

EigenArt e.V.

81 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „EigenArt‘. Er hat seinen Sitz in Köln und wird beim Amtsgericht
Köln im Vereinsregister eingetragen. Nach Eintragung führt er den Zusatz e.V.

&2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, die Jugendpflege und Jugendfürsorge zu fördern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anleitung Jugendlicher, den
Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt selbstbewusst zu meistern und
bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen. Dazu wird eine Beratungs- und Konsultations-
stelle als Anlaufpunkt eingerichtet und es werden an und mit Schulen Projekte zur Berufs-
vorbereitung im handwerklichen und künstlerischen Bereich durchgeführt. Das
Selbstvertrauen der jungen Menschen durch die Erlangung grundlegender Arbeitstechniken
zu stärken, steht hierbei im Mittelpunkt.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

8&3 _ Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

&4 Organe des Vereins

Die Organe sind:
1. die Mitgliederversammlung (8 7)
2. der Vorstand ($ 8)
3. der Beirat (8 11)

8&5 Mitgliedschaft

l. Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft
beginnt mit der Aufnahme in den Verein.

Es bedarf eines schriftlichen Aufnahmeantrags. Über den Antrag entscheidet der Vorstand
durch einstimmigen Beschluss. Er berücksichtigt dabei die Interessen des Vereins,
insbesondere ob der Antragsteller die Aufgabenstellung und Ziele des Vereins zu fördern
verspricht. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer
Ablehnung, bedarf es keiner Begründung.

N. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen
auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er kann jederzeit erklärt werden.

II. Ausschluss aus dem Verein

Bei groben Verfehlungen oder Verstößen gegen die Interessen, den Zweck oder die Satzung
des Vereins kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Dem Mitglied muss zuvor die
Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Ab Beschlussfassung ruhen alle Rechte
und Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Verein.

Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen die Möglichkeit der Beschwerde zu. Diese
muss schriftlich und innerhalb von 14 Tagen beim Vorstand erfolgen. Mit Ablauf dieser Frist
wird der Ausschluss wirksam, soweit keine Beschwerde eingelegt wurde.

Der Ausschluss ist dem Mitglied unverzüglich schriftlich unter Hinweis auf sein
Beschwerderecht mitzuteilen und zu begründen. Über die Beschwerde entscheidet die
Mitgliederversammlung endgültig. Für die Entscheidung ist eine Mehrheit von 2/3 der
abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung in Rückstand bleibt. Ist in diesem Fall eine Mahnung
nicht zustellbar und der aktuelle Aufenthalt oder eine andere Kontaktmöglichkeit des
Mitglieds dem Verein nicht bekannt, genügt die Streichung aus der Mitgliederliste, um die
Mitgliedschaft zu beenden.

86 Beiträge

Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet. Dieser ist für das laufende
Geschäftsjahr jeweils bis zum 31. März eines jeden Kalenderjahres zu entrichten.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft vor diesem Datum wird der Jahresbetrag für das laufende
Geschäftsjahr nicht fällig. Bei Beendigung nach diesem Datum werden die Beiträge nicht
erstattet.

87 Mitgliederversammlung
l. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende \Vereinsorgan und
grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern nicht bestimmte Aufgaben gemäß dieser
Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen insbesondere:

1. Änderungen der Satzung

2 die Wahl des Vorstandes, des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers
sowie deren etwaige Abberufung
3. die Berichte des Vorstands, Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers

entgegen zu nehmen und zu prüfen

den Vorstand und den Schatzmeister zu entlasten

über die Beschwerde nach 85 Ill (Ausschluss) dieser Satzung zu entscheiden
die Bestätigung des Haushaltsplans

die Festlegung der Mitgliedsbeiträge

die Auflösung des Vereins

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ll. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Darüber hinaus sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn es das
Interesse des Vereins erfordert oder wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder
schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zweckes bei dem Vorstand beantragt wird.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn über die
Beschwerde gegen einen Ausschlussbeschluss gemäß $ 5 Ill dieser Satzung zu entscheiden
ist.

I. Einberufung

Jede Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter
Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin.
Haben einzelne Mitglieder eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer beim Vorstand hinterlegt,
kann die Einladung bei ihnen auch per E-Mail oder Fax erfolgen.

Anträge zur Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung sind vor der Versammlung beim
Vorstand einzureichen.

Nachträgliche Änderungen der Tagesordnung sollen den Mitgliedern vor dem
Versammlungstermin mitgeteilt werden. Eine Beschlussfassung ist zu
Tagesordnungspunkten, die den Mitgliedern nicht spätestens 7 Tage vor dem anberaumten
Termin mitgeteilt wurden, ausgeschlossen.

Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins oder die Wahl und die Abberufung von
Vorstandsmitgliedern, des Schatzmeister und des Rechnungsprüfers können nicht
nachträglich zum Tagesordnungspunkt gemacht werden.

IV. Durchführung und Beschlussfassung

Der Vorstandsvorsitzende leitet die Versammlung. Ist dieser nicht anwesend oder verhindert,
erfolgt die Versammlungsleitung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Ist auch dieser
nictt anwesend oder verhindert bestimmen die erschienen Mitglieder einen
Versammlunggsleiter. Jede Mitgliederversammlung ist zu protokollieren, insbesondere ist eine
Anwesenheitsliste zu führen. Das Protokoll ist vom \Versammlungsleiter und dem
Schriftführer zu unterzeichnen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet in Form von Beschlüssen und Wahlen. Jedes
Mitglied hat eine Stimme. Die Vertretung eines Mitgliedes durch ein anderes ist zulässig. Das
Vertretungsrecht ist durch schriftliche Vollmacht des Vertretenen bei der Eintragung in der
Anwesenheitsliste nachzuweisen. Mehrfachvertretung ist ausgeschlossen.

Alle Beschlüsse und Wahlentscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit absoluter
Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht.

Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der
abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Vereinszweck kann nur mit einer Mehrheit von 9/10
der anwesenden und vertretenen Mitglieder geändert werden.

Die Form der Abstimmung wird vom Versammlunggsleiter festgelegt. Bei Widerspruch
entscheiden darüber die erschienenen Mitglieder.

8&8 Vorstand

l; Vorstand im Sinne des BGB

Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins und zwar
dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Beide sind einzeln
außenvertretungsberechtigt. Sie sind dabei an die Beschlüsse des Vorstands und der
Mitgliederversammlung gebunden.

ll. Wahl
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt.

Es können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Wahl erfolgt für vier Geschäftsjahre und für jedes Vorstandsmitglied jeweils in einem
gesonderten Wahlgang.

Erreicht ein Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, so ist ein weiterer Wahlgang
durchzuführen. Ist auch dieser nicht erfolgreich, so muss ein dritter Wahlgang durchgeführt

3

werden. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Darauf ist vor Beginn des dritten
Wahlgangs hinzuweisen.

Scheiden der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt (z.B: durch
Rücktritt oder Tod), muss unverzüglich in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
eine Neuwahl durchgeführt werden.

I. Gesamtvorstand

Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss den Vorstand um bis zu 5 Mitglieder
erweitern. Sie bilden zusammen mit dem nach $ 81 dieser Satzung gewählten Vorstand den
Gesamtvorstand.

Die Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands erfolgt nach den Grundsätzen des $ 8 Il
dieser Satzung. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds des erweiterten
Vorstands, führt das neugewählte Vorstandsmitglied das Amt bis zur nächsten
turnusmäßigen Vorstandswahl fort. Scheiden mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder
des Gesamtvorstands aus, so muss der Vorstand neu gewählt werden.

IV. Aufgaben und Geschäftsverteilung

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Sinne der Interessen und Ziele des Vereins
auf Grundlage der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Das gilt auch für die Zeit nach Amtsablauf und für den Fall eines Rücktritts bis längstens zur
Wahl und Konstituierung eines neuen Vorstandes, sofern die Mitgliederversammlung nichts
Anderes beschließt.

Der Vorstand regelt die Geschäftsverteilung unter sich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung,
in der die Aufgaben der Vorstandsmitglieder festgelegt werden.

Der Vorstand kann die Geschäftsführung für bestimmte Geschäftsbereiche auf einen
Geschäftsführer übertragen. Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers werden vom
Vorstand festgelegt.

V. Beschlussfassung

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen.

in dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen sind Eilbeschlüsse zulässig. Diese werden vom
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam gefasst. Eilbeschlüsse
können auf schriftlichem, elektronischem oder telefonischem Weg herbeigeführt werden.
Über jeden Eilbeschluss sind die übrigen Vorstandsmitglieder unverzüglich zu informieren.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden, ist dieser nicht anwesend oder verhindert, die des
stellvertretenden Vorsitzenden.

Über die Vorstandssitzungen sind Ergebnisprotokolle zu führen, die von den Vor-
standsmitgliedern, beim Gesamtvorstand, vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu
unterschreiben sind.

Vi. Abberufung des Vorstands

Eine Abberufung des Vorstands oder einzelner Vorstandsmitglieder ist nur durch die
Mitgliederversammlung und nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei groben
Pflichtverletzungen oder bei Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Amtsführung zulässig.

&9 Schatzmeister
Die Mitgliederversammlung wählt einen Schatzmeister. Dieser sollte gleichzeitig Mitglied des
Vorstands sein. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des $ 8 Il dieser Satzung.

Dem Schatzmeister sind durch den Vorstand die für eine ordnungsgemäße Amtsführung
erforderlichen Vollmachten zu erteilen.

810 Prüfung der Kassen und Rechnungsprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsprüfer, der nicht gleichzeitig Mitglied des
Vorstands oder Schatzmeister sein darf.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des $ 8 Il dieser Satzung.

Aufgabe des Rechnungsprüfers ist es, mindestens einmal im Geschäftsjahr die Konten des
Vereins, einschließlich der Bücher und Belege sachlich und rechnerisch zu prüfen und den
Vorstand über die Ergebnisse seiner Arbeit zu.unterrichten.

Er erstellt einen Prüfungsbericht für die 'Mitgliederversammlung und beantragt bei
ordnungsgemäßer Geschäftsführung die Entlastung des Vorstands und des Schatzmeisters.

811 Beirat

Zur Unterstützung und Förderung der Anliegen des Vereins und der Arbeit des Vorstands
kann aus fachkundigen Personen ein Beirat gebildet werden. Der Beirat hat nur beratende
Funktion. Die Berufung und Abberufung des Beirats und seiner Mitglieder erfolgen durch den
Vorstand.

812 Förderkreis

Natürliche Personen, Handelsgesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts
und sonstiger Körperschaften. die den Verein und seine Ziele in besonderem Maße
unterstützen und fördern, ohne Mitglieder zu sein, können jederzeit durch den Vorstand in
den Kreis der Förderer des Vereins aufgenommen werden.

Die Mitglieder des Förderkreises werden über die Arbeit des Vereins informiert.

813 Auflösung des Vereins

In dem Fall der Auflösung des Vereins wird die Liquidation durch den zuletzt im Amt
befindlichen Vorstand durchgeführt. Bei der Auflösung des Vereins oder der Beendigung der
Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt
das Vermögen an die „Freie evangelische Gemeinde“ in Köln-Porz, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Anlage 2 Konzeption EigenArt e.V.

17684 Zeichen

BERUFSCHANCE

EIGENE:

Integration und praktische
Berufsvorbereitung

1. Ziele des gesamten Projektes

1.1. Für die Schüler/innen

1. Durch die Arbeiten in den einzelnen Berufsfeldern eignen sich die Teilnehmer/innen
praktische Kompetenzen an und erlangen die Grundkenntnisse des ersten
Ausbildungsjahres. Sie erfahren über einen längeren Zeitraum ein realitätsnahes Berufsbild.
2. Die Jugendlichen erproben durch die regelmäßige Arbeit in den Kursen die notwendigen
Schlüssel- und Sozialkompetenzen, die zur Ausbildungsreife führen. Diese sind nach
Kriterienkatalog: Kommunikationsfähigkeit/Teamfähigkeit, Belastbarkeit/Ausdauer,
Zuverlässigkeit/Sorgfältigkeit, Motivation/Eigeninitiative, Lern- /Konzentrationsfähigkeit,
handwerkliches Geschick/technisches Verständnis.

3. Durch die Reflektion der Erfahrungen bei den Arbeiten zusammen mit Kursleitern und
Begleitlehrer/innen finden die Jugendlichen ihre Stärken, Neigungen und Talente heraus. Es
wird gemeinsam geschaut, zu welchen Berufen diese passen und was die notwendigen
weiteren Schritte zum richtigen Ausbildungsplatz sind.

4. Durch diese Erfahrungen können die Teilnehmer/innen gezielter ihre Praktikums- und
Ausbildungsstelle suchen.

1.2. Für die Betriebe

Die Betriebe erhalten Auszubildende, die wissen, wo ihre Interessen und ihre Stärken liegen
und warum sie sich den entsprechenden Beruf ausgesucht haben. Dies soll die hohe
Abbrecherquote verringern und die Betriebe zur Schaffung weiterer Ausbildungsplätze
motivieren.

2. Zielgruppe

Zielgruppe sind die Schüler/innen der 7. - 10. Klasse von weiterführenden Schulen (z.Zt.
sechs Hauptschulen und zwei Realschulen) auf der rechten Rheinseite in Köln (Stadtbezirke
Porz, Kalk, Mülheim) inklusive der Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund und
besonderem Förderbedarf, die auf der Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz sind. An
den beteiligten Schulen haben zwischen 75 - 90% der Schüler/innen einen
Migrationshintergrund.

3. Umsetzung

/
3.1. BERUFS CHANCE)

3.1.1. Durchführung

Es wird eine sehr große Bandbreite an Berufsvorbereitungskursen an den Schulen
angeboten und in das Schulleben integriert (siehe 3.1.2.) Die Schüler/innen erlernen die
typischen Grundlagen der Ausbildungsberufe. Die Kurse bestehen in etwa aus 90%
praktischer Arbeit und 10% Vermittlung theoretischer Kenntnisse.

Wer führt die Kurse durch? Wo laufen die Kurse?

Die Kurse werden von Fachleuten geführt, die seit langem im beruflichen Alltagsleben
stehen. Eine Fachkraft aus der Praxis leitet den Kurs meist zusammen mit einer Lehrkraft
(Hauptschule) oder wird von einer Lehrkraft begleitet (Realschule). Die BERUFSCHANCE-
Kurse finden in den Schulen statt. Bei Be darf werden neue Werkstätten eingerichtet.

Umfang und Ablauf

In der Regel läuft der Kurs wochentags, über 16 Terminen zu je 4 Unterrichtsstunden
(Alternativ bei 3 Unterrichtsstunden mit 21 Terminen oder bei 2 Unterrichtsstunden mit 32
Terminen) Wahlpflicht-Unterricht. Die Termine können von Kursleitern und Lehrer/innen am
Schuljahresbeginn frei gewählt werden. Es werden noch 2-3 Ersatztermine genannt. In den
Terminen enthalten ist der Berufsparcours zur Kursverteilung. Die Schüler/innen schreiben
nach jedem Termin einen Kursbericht.

Noten und Zertifikate

Die Teilnehmer/innen erhalten bei regelmäßiger Teilnahme zum Kursende einen
Berufswahlpass. Die Kursleiter/innen benoten Schlüsselqualifikationen und praktische
Qualifikationen gemäß Ausbildungsrahmenplan. Da die BERUFSCHANCE-Kurse in der
Regel im Wahlpflichtbereich laufen, erhalten die Schüler/innen eine reguläre Unterrichtsnote.

Projektleiter

Werden an einer Schule fünf oder mehr BERUFSCHANCE-Kurs durchgeführt, wird die
Organisation von einem/r Projektleiter/in übernommen. Diesel/r regelt: 1. Einrichten und
Aufbau von BERUFSCHANCE-Kursen, 2. die Kursleitertreffen an den einzelnen Schulen und
3. Den weiteren Aufbau von BERUFSCHANCE-Plus ( mit Berufsparcours, Berufscoaching
und Bewerbungstraining).

3.1.2. Arbeitsbereiche/Kurse
Wir haben alle Berufe in fünf Arbeitsbereiche unterteilt und farblich dargestellt:

1. Mit & für Menschen Gelb

2. Auf dem Bau Orange
3. Werkstatt & Fabrik en Rot

4. Geschäft & Büro Weinrot
5. Technischer Bereich & Sonstiges Hellgrün

In der Tabelle im Anhang ist zu sehen, welcher Beruf zu welchem Bereich gehört.
In folgenden 20 verschiedenen Berufen führen wir Berufschance-Kurse durch:

Bäcker/in, Koch/Köchin, Frisör/in, Gesundheit & Pflege (Mit & für Menschen)
Süßwarentechnik, Tanzpädagogik

Schreiner/in & Holzbau, Gärtner/in, Elektroniker/in (Auf dem Bau)
Anlagenmechaniker/in, Hoch- Tiefbau

Zweirad & Metall, Maler/in, Schneider/in, Bildhauer/in (Werkstatt & Fabrik)
Werbung & Gestaltung, Veranstaltung & Logistik (Geschäft & Büro)
Mediengestalter/in Bild & Ton

Fotograf/in, 3D-Druck (Technischer Bereich &

Sonstiges)

3.1.3. Einrichten und Aufbau von BERUFSCHANCE-Kursen

Um die Kurse ans Laufen zu bringen sind folgende Arbeitsschritte zu erledigen:
- Kursleiter finden
- Kursinhalte festlegen
- Ausstattung organisieren: Werkzeugen, Maschinen, Material, Raum, Schränke
- Termine: für die Schüler/innen, Schulaushang
- Kursbericht: am Ende jedes Termins von den Schüler/innen schreiben lassen
- mit dem Begleitlehrer/in zusammen die Noten geben
- Berufswahlpass: erstellen, ausfüllen und Schüler/innen verteilen

3.1.4. BERUFSCHANCE im sozialen Raum

In den letzten Jahren wurden von den Schüler/innen in den BERUFSCHANCE-Kursen
Holzbänke für Kindergärten gebaut, historische Schautafeln erstellt und aufgehängt,
Fahrräder für sozial Benachteiligte repariert, Wände (z.B. für Schulen und soziale
Einrichtungen gestrichen, sowie öffentliche Grünflächen (z.B. beim Bürgeramt, Schulen und
soziale Einrichtungen) gestaltet und gepflegt. Dies geschah vor allem in Zusammenarbeit mit
dem Bürgerverein Porz-Mitte e.V., dem Deutschen Roten Kreuz - Ortsverband Porz, dem
Bürgeramt Köln-Porz, dem Ortsring Eil (Bürgerverein) und den beteiligten Schulen. Diese
Aktivitäten werden wir mit unseren Schüler/innen der BERUFSCHANCE-Kurse weiterführen
und ausbauen. So ist geplant, Insektenhotels für Streuobstwiesen zu bauen und mit dem
Gesundheits-/Pflege-Kurs Schulveranstaltungen (z.B. Sportfeste und Theateraufführungen)
zu betreuen.

ja
3.2 BERUFS Han

EIGEN
Baut auf unserem Projekt BERUFSCHANCE auf und erweitert es sinnvoll.

3.2.1 BERUFS PARCOURS  Kursauswahl
Zur besseren Auswahl wird für die Schüler/innen zu Beginn des Schuljahres ein
Berufsparcours mit jedem, an der Schule durchgeführten BERUFSCHANCE-Kurs,
aufgebaut. Auf diesem können sie einige typische Arbeitsgänge ausprobieren und mit dem
Kursleiter über Berufs- und Kursinhalte sprechen.

3.2.2. Besuch eines Ausbildungsbetriebes

Mindestens einmal im Jahr wird ein entsprechender Ausbildungsbetrieb von den
Schüler/innen des Kurses besucht. Der Besuch wird an einem der Kurstermine durchgeführt.
Die Schüler/innen sind etwa zwei Stunden im Betrieb und sie können sich dort auch gleich
(oder im Nachgang) für eine Ausbildung bewerben. Der Besuch wird im BERUFSCHANCE-
Kurs von Kursleiter/in und Begleitlehrer/in vorbereitet. Sie begleiten die Schüler/innen auch
beim Besuch. Die Führung im Betrieb wird in der Regel von den Ausbildunggsleiter/innen
übernommen. Unterstützt werden Sie von Azubis und Fachleuten aus den Bereichen.

3.2.3. BERUFSCOACHING

Als erstes füllen alle Kursteilnehmer/innen einen Fragebogen aus (s. Anhang). Auf dieser
Grundlage führen Kursleiter und Begleitlehrer nach jedem Kurstermin mit einem/r Schüler/in
ein Auswertungsgespräch. Hier wird geklärt, welche Interessen und Begabungen durch die
praktische Arbeit entdeckt wurden und wie der weitere Berufsfindungsprozess aussehen soll.
Dies umfasst die Lernziele im Kurs, die nächste Kurswahl, die Wahl des Praktikums und die
Berufswahl. Ist bei den Schüler/innen der Berufswunsch klar, werden die Schritte zur
Zielerreichung besprochen.

Das Berufscoaching wird in allen Kursen ab dem 2. Kursjahr integriert. Es ist wichtig, die
praktischen Erfahrungen auszuwerten und darauf den Berufsfindungsprozess aufzubauen.
An die Coachinggespräche schließt sich für alle Schüler/innen der 8. Klassen ein
Beratungsgespräch mit dem Berufsberater der Arbeitsagentur in der Schule an. Offene
Fragen werden von den Kursleitern auf den Fragebogen notiert und können begrenzt vertieft
werden (z.B. Ausbildungsverordnung, Infos über mögliche Berufe in einem Bereich) .

3.2.4. Bewerbungstraining

Nach dem die Schüler/innen verschiedene Berufsbereiche erproben konnten
(BERUFSCHANCE-Kurse, Praktika) und sich durch die Reflektion (Berufscoaching,
Gespräch Ausbildungsberater/innen von der Arbeitsagentur) darüber klar geworden sind, in
welcher Richtung sie eine Ausbildung beginnen wollen, schließt sich unser
Bewerbungstraining in der 9. Klasse an.

Die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung einer größeren Firma kommen für einen Tag

in die Schule. Sie sind es auch, die später die Bewerbungen lesen und über die

Vergabe der Ausbildungsplätze entscheiden. In zwei Workshop werden folgende zwei
Fragen mit den Schüler/innen bearbeitet: „Wie bewerbe ich mich richtig?“, „ Wie führe ich ein
Vorstellungsgespräch?“.

Die Schüler/innen können selber entscheiden ob sie an diesem Tag eine Bewerbung für die
durchführende Firma schreiben oder eine andere Firma ihrer Wahl.

3.2.5. Schülerfirmen

Um die Schüler/innen auch auf kaufmännische Berufe vorzubereiten werden Schülerfirmen
aufgebaut. In diesen BERUFSCHANCE-Kursen werden die in anderen Kursen hergestellten
Produkte (z.B. Schreiner & Holzbau, Schneider/in, Gärtner/in, Bäcker/in, Zweirad/Metall und
Süßwarentechnik) verkauft. Von den Einnahmen werden dringend benötigte Materialien und
Werkzeuge gekauft.

Zur Zeit ist die Schülerfirma „Alleskönner“ an der Kopernikusschule in Porz aktiv (s.
Arbeitsstand 6.2.5). Eine weitere ist an der Adolph-Kolping-Schule in Vorbereitung.

3.3. Aufbauetappen

Wir haben für unsere Arbeit Aufbauetappen definiert. Daran können wir jetzt genau ablesen
wie weit eine Schule mit dem Projektaufbau vorangekommen ist, und wann welche Stufe
erreicht sein sollte.

Was Details Wann

3.3.1. Grundlagen BRUFSCHANCE

1; Kurse aufbauen/ Kursleiter kommen inhaltlich im 1. Jahr
Grundlagen und mit den Schüler/innen klar

2. Berufswahlpass Bewertung nach aktuellem spätestens ab

Ausbildungsrahmenplan dem 2. Jahr

3, Projektleiter für ab dem 5. BERUFSCHANCE- nach 2-4 Jahren

eine Schule Kurs

3.3.2. Erweiterung BERUFSCHANCE-Plus

4. Berufsparcours zur ab dem 6. BERUFSCHANCE- nach 2-5 Jahren
Kursverteilung Kurs
5; ® Betriebsbesuch jeder Kurs an einem Termin spätestens ab
in seinem Fachbereich dem 2. Jahr
6. Berufscoaching nach 6 Terminen, Fragebogen nach 3-6 Jahren
In der 8. Klasse ausfüllen, Gespräch, Erst-
kontakt mit Berufsberater der AA
7. RE Bewerbungstraining mit einer Firma an einem Tag nach 3-7 Jahren
In der 9. Klasse 1. „Wie bewerbe ich mich richtig?“
2. „Wie führe ich ein Vorstellungs-
gespräch?“
3.4. Anlagen
1. Übersicht Berufsfelder
2. Berufswahlpass
3. Kursleitung Aufgaben und Arbeitsabläufe
4. Kursnachweisblatt für die Schüler/innen
5. Projektleitung Aufgaben und Arbeitsabläufe

4. Nachhaltigkeit und Qualität der Maßnahme

Das Projekt BERUFSCHANCE wird mit allen Beteiligten in regelmäßigen Projekttreffen
ausgewertet und weiterentwickelt.

Aus der Erweiterung mit dem Berufscoaching ergeben sich Möglichkeiten, die in den
bisherigen Kursen BERUFSCHANCE nicht umsetzbar waren, wie:

- individuelle Findung der Fertigkeiten jedes Einzelnen im Kurs

- gleichzeitige Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive

- Erarbeiten der notwendigen Schritte zum Wunschberuf und ihre Begleitung

- dank der Dokumentation eine für die Lehrkräfte transparente Standortbestimmung, wo die
Schüler/innen in ihrer Berufswahl stehen

. Inklusion der Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf.

Wenn die Schüler/innen in der Schulzeit herausfinden, welcher Beruf der richtige für ist und
dieser realistisch zu erreichen ist, werden weniger Ausbildungen im ersten Lehrjahr
abgebrochen. Das verringert auch die Gefahr, dass die Schüler/innen in jahrelangen
Berufsfindungs-Maßnahmen hängen bleiben.

Im Qualitätsmanagement werden alle BERUFSCHANCE-Kurse mindestens ein Mal im
Schuljahr besucht, laufende gesetzliche Vorgaben überprüft, Prozesse analysiert und
angepasst. Vor allem neue Kursleiter werden bei ihren ersten Terminen gut betreut, da es
Probleme erfahrungsgemäß am Beginn Probleme gibt und meist mit kleinen Hinweisen
große Wirkung erzielt werden.

Arbeitsabläufe und Berufswahlpässe werden laufend geprüft und durch QM-Maßnahmen
stets aktuell gehalten

5. Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren Institutionen im
Rahmen des Projektes

Wir sind in die Netzwerkstrukturen in unserem Stadtteil Köln-Porz sehr gut eingebunden.
Unsere Arbeit ist mit dem Sozialraumkoordinator, der Arbeitsagentur, Stadtteiljugendpfleger,
dem Bürgeramt und den beteiligten Schulen abgestimmt. Die Kontakte in Kalk und Mülheim
bauen wir gerade auf.

Die Besetzung der Kurse mit Meistern und Fachleuten aus der Wirtschaft beinhaltet eine
Vielzahl an Kooperationen mit Porzer Firmen und dem Verein selbstständiger
Handwerksmeister Köln-Porz e.V. Mit dem Bürgeramt Porz, der Kölner Handwerkskammer
und der IHK sind wir Mitveranstalter der Stadtteil-Ausbildungsbörse im Rathaus Porz. Das
Berufscoaching ist mit den Schulleitungen, Lehrern, Berufsberater/innen der Arbeitsagentur,
der Elternpflegschaft und den Sozialarbeitern an den Schulen abgestimmt.

Eine besondere Unterstützung erhalten wir vom Kuratorium der deutschen Wirtschaft für
Berufsbildung.

6. Arbeitsstand Juni 2020
/
6.1. BERUFSCHANCE)
Im letzten Jahr wurden 5 neue BERUFSCHANCE-Kurse aufgebaut. Somit laufen an acht

Schulen auf der rechten Rheinseite mittlerweile 38 BERUFSCHANCE-Kurse.
Überblick:

Kopernikus-Hauptschule 9 Kurse
Max-Planck-Realschule 4 Kurse
Comenius-Hauptschule/Busch-Realschule 6 Kurse
Adolph-Kolping-Hauptschule 7 Kurse
Kurt-Tucholsky-Schule 1 Kurse
Nelson-Mandela-Schule 4 Kurse

GHS Tiefentalstraße 7 Kurse

7
62. BERUFS CHANcE) "us

EIGENE

6.21. BERUFS PARCOURS

Mit dem Beginn des Schuljahres 2019/20 haben wir an der Gemeinschaftshauptschule
Tiefentalstraße in Mülheim mit dem Berufsparcours zur Verteilung unserer
BERUFSCHANCE-Kurse begonnen. Seit einigen Jahren bauen wir zu diesem Zweck den
BERUFSPARCOURS an der Kopernikus-Hauptschule und Adolph-Kolping-Hauptschule auf.

6.2.2. Besuch eines Ausbildungsbetriebes
Wird bereits in über 80% der Kurse durchgeführt.

6.2.3. _

BERUFS COACHING
In allen BERUFSCHANCE-Kursen an der Kopernikus-
Schule läuft das Berufscoaching. Frau Heidmann von der Arbeitsagentur führte mit allen
Schüler/innen der 8. Klasse die anschließenden Beratungsgespräche. Sie hilft ihnen bei der
Praktikumssuche und verteilt vertiefendes Material über Ausbildungsberufe.

6.2.4. Bewerbungstraining

Damit haben wir im Februar 2019 in Kooperation der Berner Group an der Kopernikusschule
begonnen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Personalabteilung haben wir das Projekt
umgesetzt. Wir werden die beiden Bereiche: „Wie bewerbe ich mich richtig?“ , „Wie führe ich
ein Vorstellungsgespräch?“ ausbauen.

6.2.5. Schülerfirma

Wir führen in der Kopernikus-Hauptschule den BERUFSCHANCE-Kurs
Veranstaltungskaufleute/ Logistik als Schülerfirma „Alleskönner“. Die Schüler/innen des
Kurses verkaufen auf Weihnachtsmärkten und Festen Produkte wie Vogelhäuser,
Strandstühle, Taschen etc. Das Logo wurde vom BERUFSCHANCE-Kurs Werbung &
Gestaltung erstellt.

Die Schüler/innen erlernen die kaufmännischen Grundlagen und erwirtschaften einen kleinen
Teil des Arbeitsmaterials für die anderen Kurse. Die BERUFSCHANCE-Kurse wie Holzbau,
3D-Druck, Süßwarentechniker und Schneider stellen die Produkte für die „Alleskönner“ her.

Die Berufswahlpässe erhielten ein neues Design und wurden alle überarbeitet.
Arbeitsabläufe für alle Projekte wurden überarbeitet (BERUFSCHANCE, BERUFSFORUM)

oder neu erstellt (Berufsparcours, Berufsfocus).
7.Erweiterungen für das Schuljahr 2020/21

7
74. BERUFSCHANCE)

Ab dem Schuljahr 2020/21 sollen an folgenden Schulen insgesamt mindestens 39
BERUFSCHANCE-Kurse laufen:

Kopernikus-Hauptschule 9 Kurse
Max-Planck-Realschule 4 Kurse
Comenius-Hauptschule/Busch-Realschule 7 Kurse
Adolph-Kolping-Hauptschule 8 Kurse

Kurt-Tucholsky-Schule 1 Kurse

Nelson-Mandela-Schule 3 Kurse

GHS Tiefentalstraße 7 Kurse
f PLUS
72. BERUFS CHANCE |

7.2.1. BERUFS PARCOURS

Der Berufsparcours zur Verteilung der BERUFSCHANCE-Kurse wir ab dem Schuljahr
2020/21 an vier Schulen aufgebaut (Comenius-, Kolping-, Tiefental- und
Kopernikushauptschule). Neu dabei ist die Amos-Comenius-Hauptschule.

7.2.2. Besuch eines Ausbildungsbetriebes
Wird in allen BERUFSCHANCE Kursen durchgeführt.

7.2.3. BERUFSCOACHING

Der Umbau des Coachings wurde auf dem letzten Projektleitertreffen in der
Kopernikusschule im Juni 2019 besprochen. Die Umsetzung erfolgt im Februar und März
2020. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird mit diesem Projekt im Schuljahr 2020/21 an
einer weiteren Schule begonnen.

7.2.4. Bewerbungstraining
Gemeinsam mit der Berner Group übertragen wir das Projekt an die Adolph-Kolping-Schule.
An beiden Schulen läuft das Projekt im Februar 2021.

7.2.5. weiteres

- Mit dem Schuljahresbeginn 2020/21 wird die Organisation an zwei weiteren Schulen
von neuen Projektleiter/innen durchgeführt (s. Aufgabenübersicht Projektleitung).
- Zwei Unterrichtshefte werden erstellt und kommen zur Anwendung.

8. Mittelfristige Zielstellung 3-5 Jahre

- An 4-5 Schulen ist das ganze System aufgebaut (s. 3.3.Aufbauetappen)

- An weiteren Schulen mit 2-3 Kursen gestartet.

- In den 8-10 wichtigsten Berufsbereichen Kurshefte erstellt und im täglichen Gebrauch
von Schüler/innen.

Beratungsverlauf (2)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrichstraße 39
  • Tiefentalstraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2059/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.07.2021
Erstellt
28.05.2021 09:18