2059/2021
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "EigenArt e.V."
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 2059/2021 Freigabedatum 19.07.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "EigenArt e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den „EigenArt e.V.“, Friedrichstr. 39-41, 51143 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „EigenArt e.V.“, Friedrichstr. 39-41, 51143 Köln wurde am 09.04.2009 als gemeinnütziger Verein für praktische Berufsvorbereitung mit Sitz in Köln gegründet und beim Amtsgericht Köln am 29.04.2009 unter VR-Nr. 15928 eingetragen. Der Verein ist seit 2010 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und beantragt nunmehr die Anerken- nung als Träger der freien Jugendhilfe. Gemäß § 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins, die Jugendpflege und Jugendfürsorge zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anleitung Jugendlicher, den Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt selbstbewusst zu meistern und bestehende Schwierig- keiten zu beseitigen. Seit der Gründung hat der Verein sein Jugendhilfeprofil für die Zielgruppe junger Menschen im Über- gang Schule/Beruf kontinuierlich weiterentwickelt. „EigenArt e.V.“ ist der Jugendverwaltung mit sei- nem Angebot seit 2014 bekannt. Seit 2017/2018 besteht eine reguläre Projektförderung. Der fachliche Ansatz, gemeinsam mit Jugendlichen praktisch zu arbeiten, um Interessen, Stärken und erste berufliche Kenntnisse bereits während der Schulzeit zu erkennen und zu erwerben, wurde zu- nächst 2010 an der Kopernikus Hauptschule Köln-Porz erprobt. Das Angebot „Berufschance“ und „Berufschance Plus“ hat der Verein inzwischen an sechs Haupt- und zwei Realschulen im rechtsrheinischen Köln (Kalk, Mülheim, Porz) etabliert oder es befindet sich im Aufbau. Insgesamt wurden 2019 an den acht rechtsrheinischen Schulen 39 „Berufschance-Kurse“ durchgeführt. Die Zielsetzung ist die praktische Berufsorientierung/-findung für Schüler*innen der Klassen 7-10, mit und ohne Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf. Die Schüler*innen werden auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, indem Grundkenntnisse der einzelnen Berufsfelder vermittelt und die für die Ausbildungsreife notwendigen Schlüsselkompetenzen trainiert werden. Das Angebot wird mit Fach- kräften aus ortsansässigen Betrieben an weiterführenden Schulen durchgeführt. Die Jugendlichen haben durch die Verzahnung zwischen Betrieb / Schule die Chance, ein Praktikum und ggfls. ihren Wunschausbildungsplatz zu finden, der ihren Neigungen und Talenten entspricht. Es bietet den Schüler*innen wie auch den Betrieben die Möglichkeit, zukünftige Auszubildende, die sich für ihr Berufsfeld interessieren, frühzeitig kennen zu lernen. Dies soll die Abbrecherquote verrin- gern und die Betriebe zugleich motivieren, Ausbildungsplätze anzubieten. Die Zielgruppe wird sehr gut erreicht, da das Angebot als Teil des versetzungsrelevanten Wahlpflicht- unterrichtes in den Schulbetrieb integriert werden konnte. Das Kernangebot Berufschance: Das Kursangebot, welches zu Beginn auf zwei Handwerksberufe beschränkt war, ist aktuell auf 5 Berufsfelder mit insgesamt 20 verschiedenen Ausbildungsberufen gewachsen: Mit & für Menschen Auf dem Bau Werkstatt & Fabrik 3 Geschäft & Büro Technik & Sonstiges Die Kurse finden 14-tägig mit 4 Stunden im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes statt. Inhaltlich be- stehen sie zu 90% aus praktischer Arbeit und zu 10% in der Vermittlung theoretischer Kenntnisse. Sie werden gemeinsam von einer Fachkraft aus der Praxis und einer Lehrkraft angeleitet. Die Kurslei- ter*innen benoten Schlüsselqualifikationen und praktische Qualifikationen gemäß Ausbildungsrah- menplan. Die Schüler*innen können sich in den Schuljahren der 8-10. Klasse in 3 verschiedenen Berufsfeldern erproben und erhalten bei regelmäßiger Teilnahme einen Berufswahlpass als Nachweis über die Teilnahme und zur Nutzung in den Bewerbungsunterlagen. Berufschance Plus erweitert das Kernangebot „Berufschance“ um folgende Angebotsbausteine: Berufsparcours: Um eine bessere Auswahl für den sich im Schuljahr anschließenden Kurs treffen zu können, wird zu Beginn des Schuljahres ein Parcours mit einer möglichst großen Bandbreite der Ausbildungsberufe an den Schulen aufgebaut. Hier können die Schüler*innen einige typische Ar- beitsgänge ausprobieren und mit dem zukünftigen Kursleiter aus der Praxis über Berufs-und Kursin- halte sprechen. Besuch eines Ausbildungsbetriebes: Die Kursanleiter*innen der Berufschance Kurse bereiten den Besuch im Ausbildungsbetrieb vor und begleiten ihn. Die Führung im Betrieb wird meist von den Aus- bildungsleitern*innen des Betriebes durchgeführt. Eine Bewerbung vor Ort oder im Nachgang ist im Rahmen des 2-stündigen Besuches möglich. Berufscoaching: Der Coaching-Prozess beginnt ab dem zweiten Kursjahr und bietet eine gezielte, individuelle Förderung. Mittels eines Fragebogens werden die im Kurs entdeckten Interessen und Erfahrungen fokussiert und der weitere Berufsfindungsprozess unterstützt. Hierzu gehören definierte Kursziele, Praktikums- und Berufswahl. Der Fragebogen wird auch als eine Grundlage für die Bera- tungsgespräche (ab 8. Klasse) der Berufsberater*innen der Agentur für Arbeit genutzt. Bewerbungstraining: In der 9. Klasse schließt sich ein Bewerbungstraining mit Mitarbeitern*innen von Personalabteilungen zweier größerer Firmen an. Eine dritte Firma ist bereits im Gespräch. Schülerfirmen: Zur Vorbereitung auf kaufmännische Berufe existiert derzeit eine Schülerfirma, eine weitere befindet sich im Aufbau. Durch diesen Berufschance Kurs werden u. A. Produkte, die in den anderen Kursen hergestellt wurden, verkauft (z. B. auf den örtlichen Weihnachtsmärkten etc.). Der Erlös fließt wieder in benötigte Materialien und Werkzeuge für die Berufschance-Kurse. Die genannten Angebotsbausteine werden mittels definierten Aufbauetappen an den unterschiedli- chen Schulen auf- bzw. ausgebaut. An der Kopernikus Hauptschule in Porz sind bereits alle Angebotsbausteine etabliert. In drei weiteren Schulen (Porz, Mülheim, Kalk) ist das Kernangebot „Berufschance“ bereits um zwei Elemente aus „Berufschance Plus“ – Berufsparcours - und – Betriebsbesuch - erweitert. Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden alle laufenden Kurse 1x jährlich besucht, sowie an gesetzliche Vorgaben angepasst. Arbeitsabläufe, Berufswahlpässe werden laufend geprüft und durch QM Maßnahmen aktualisiert. Zudem ist der Verein Mitveranstalter der Ausbildungsbörse im Rathaus Porz, die inzwischen unter dem Namen „Berufsforum Porz“ läuft. Hier beteiligen sich sowohl Handwerksinnungen, wie auch eine zunehmende Zahl von Betrieben. 2018 haben insgesamt 40 Betriebe teilgenommen. „EigenArt e.V.“ ist im Sozialraum Porz (Bürgeramt Porz, Bürgerverein Porz, Arbeitskreise, Bezirksju- gendpflege, Trägern etc.) sehr gut eingebunden. Mit den ortsansässigen Betrieben bestehen stabile Kooperationen, die stetig wachsen. Der Bezirksjugendpflege Porz ist der Verein als verlässlicher Partner mit hohem fachlichem „Knowhow“ und Engagement gut bekannt. Mit den stadtteilübergreifenden relevanten Partnern, wie der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Kölner Handwerkskammer und der IHK existieren ebenfalls sehr gute Kooperationsstrukturen. Im Stadtteil Kalk/Mühlheim befinden sich die Kontakte im Sozialraum im Aufbau. „EigenArt e.V.“ konnte bislang durch seine erfolgreiche Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt nicht nur 4 zunehmend mehr kooperierende Betriebe, sondern auch die Personalabteilung einer zweiten Firma für das Bewerbungstraining gewinnen. Die Unternehmen profitieren ihrerseits von der Berufsvorbereitung und dem „Matching“, so dass sie sich auch finanziell an der Durchführung des Angebots beteiligen. Das Finanzamt Köln-Porz hat am 19.03.2020 einen Freistellungsbescheid für 2016-2018 zur Körper- schaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. Den Vorstand des Vereins bilden Markus Hilgers und Claudia Horz-Becker Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung leistet „EigenArt e.V.“ einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe und gewährleistet somit eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zugrunde liegende förderliche Arbeit. Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben und die in § 2 der Satzung verankerte Zielsetzung wird umgesetzt und soll weiterhin ausgebaut werden. Ein Schutzkonzept zur gesetzlichen Umsetzung bei Kindeswohlgefährdung liegt vor. Da der Verein seit 11 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist er gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Vereinssatzung und die Konzepte sind als Anlagen 1-4 unter Session-Nr. 2059/2021 hinterlegt.
Anlage 3 Berufsfelder EigenArt e.V.
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Anlage 4 Kinderschutzkonzept EigenArt e.V.
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EigenArt e.V. Friedrichstraße 39-41 51145 Köln Porz
Schutzkonzept/ Interventionsplan Kindeswohl
Inhaltsverzeichnis
1. Ziele und Tätigkeit von EigenArt e.V.
2. Beauftragte Kindeswohl im EigenArt e.V.
3. Kindeswohl im EigenArt e.V.
4. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
5. Unterweisung der Projektleiter/innen
6. Unterweisung der ehren- und nebenamtlichen Kursleiter/innen
7. Führungszeugnisse ehren- und nebenamtliche Trainer*innen
8. Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen
9. Beratung
10. Interventionsplan Kindeswohlgefährdung
11. Anlagen
1. Ziele und Tätigkeit von EigenArt e.V.
Wir unterstützen Jugendliche dabei, den Übergang von der Schule in die Berufs- und
Arbeitswelt selbstbewusst zu meistern. Dazu führen wir an Schulen die praktischen
BERUFSCHANCE-Kurse mit Fachleuten aus Betrieben durch. Des Weiteren sind wir mit
Berufsparcours, Schülerfirmen und Berufscoachings aktiv. Mit dem Bürgeramt Porz sind wir
gemeinsam Veranstalter der Porzer Ausbildungsbörse BERUFSFORUM. Unser Ziel ist bei
allen ineinander greifenden Projekten, dass die Schüler/innen durch praktische Aktivitäten
herausfinden, wo ihre Interessen und Fähigkeiten sind, sie somit den richtigen Beruf
herausfinden und nach erfolgreichem Schulabschluss in diesem Bereich eine Ausbildung
beginnen.
2.Beauftragte Kindeswohl im EigenArt e.V.
Beauftragte für Kindeswohl: Vorstandsmitglied und Lehrerin Kerstin Simeonidis-Isenlar
0170 206 594 7 kerstin.simeonidis@gmail.com
Umsetzung im Alltag: Geschäftsleitung sowie die Projektleiter an den Schulen
3. Kindeswohl im EigenArt e.V.
EigenArt e.V. hat die Vorgaben und das Vorgehen des Deutschen Roten Kreuz
Landesverband Nordrhein übernommen.
Quellen: https://praevention.drk-nordrhein.de/ueber-uns/drk-standards
Vereine, die in der praktischen Berufsvorbereitung tätig sind, dürfen bei
Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben.
Das heißt, daß das Kindeswohl im Verein verankert ist und es ein gemeinsames Verständnis
davon gibt, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird.
Der Verein ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen.
Konkret heißt das:
innerhalb des Vorstandes gefunden.
Ansprechperson nimmt an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und ist allen
Projektleitern, sowie der Geschäftsstelle bekannt.
Ansprechperson verantwortlich, den Ablauf der Interventionsmaßnahmen gemäß des
Interventionsplanes des EigenArt e.V. zu begleiten.
Die Ansprechperson für Kindeswohl nimmt als Beisitzer*in an den regelmäßigen
Vorstandssitzungen teil. In jeder Sitzung ist das Thema Kindeswohl fester Bestandteil der
Tagesordnung. Somit ist gewährleistet, daß ein Austausch mit den Projektleitungen, sowie
dem Vorstand des Vereins über Themen, die das Kindeswohl betreffen, regelmäßig
stattfindet.
h tätigen Projektleiter/innen und Kursleiter/innen müssen sich mit
diesem Thema befassen.
ist in fest in die Aufgaben und Arbeitsabläufe für unsere
Projektleiter/innen und Kursleiter/innen integriert (s. Anlagen 2.1./2.2./3./4.).
4. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
EigenArt e.V. hat den Verhaltenskodex DRK Landesverband Nordrhein übernommen (s.
Anlage). Dieser Verhaltenskodex muss von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit
beauftragten Personen unterzeichnet und der Geschäftsstelle übergeben werden.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben
konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag.
5. Unterweisung der Projektleiter/innen
Alle Projektleiter/innen werden durch die beauftragten Personen des Vereins über das
Thema Kindeswohlgefährdung im Verein, den Verhaltenskodex, die zur Verfügung gestellten
Unterlagen und den Interventionsplan, sowie die Pflichten der Projektleiter/innen unterrichtet.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt.
Neu gewählte Projektleiter/innen sind entsprechend zeitnah zu unterrichten.
6. Unterweisung der ehren- und nebenamtlichen Kursleiter/innen
Alle Kursleiter/innen werden durch die/den jeweils verantwortlichen Projektleiter/in an den
Schulen über das Thema Kindeswohlgefährdung im Verein, den Verhaltenskodex, die zur
Verfügung gestellten Unterlagen und den Interventionsplan unterrichtet.
Auf jedem Kursleitertreffen wird die Thematik des Kindeswohls aktualisiert und besprochen.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
7. Führungszeugnisse ehren- und nebenamtlicher Kursleiter/innen
Von allen Personen, die eine hauptberufliche oder ehrenamtliche alleinige Betreuung oder
Anleitung von Schüler/innen übernehmen oder in der Lage sind alleine Kontakt zu
Minderjährigen aufzunehmen, wird ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30
Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage und Prüfung in der
Vereins-Geschäftsstelle eingefordert.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
8. Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen
Die Ansprechpersonen für Kindeswohl von EigenArt e.V. nehmen an einer
Qualifizierungsmaßnahme teil und sind im Verein bekannt.
9. Beratung
Jugendliche, Eltern und Kursleiter/innen können sich jeder Zeit an die im Verein beauftragten
Personen wenden.
Personen- und Vereinsdaten werden immer vertraulich behandelt; d. h. der Name eines
Informanten oder der Vereinsname muss nicht genannt werden, bzw. wird an niemanden
weitergeleitet.
Die Beauftragten sind pädagogisch geschult und kooperieren mit externen
Fachberatungsstellen.
10. Interventionsplan Kindeswohlgefährdung durch vereinsinterne Personen
Interventionsplan zum Schutze von Mädchen und Jungen vor Misshandlung, Vernachlässigung und
sexueller Gewalt.
11. Anlagen
Anlage 1 Verhaltenskodex (DRK Nordrhein)
Anlage 2.1. 4.1.2. Aufgaben und Arbeitsabläufe Projektleiter Nr. 1
Anlage 2.2. 4.1.2. Aufgaben und Arbeitsabläufe Projektleiter Nr. 2 und 3
Anlage 3 4.1.3. Aufgaben und Arbeitsabläufe Kursleitung
Gewichtige Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung,
Gefährdung durch Kinder/Jugendliche oder Kursleiter im Verein
Dokumentation
Beobachtende Personen meldet Information an
Projektleiter/in und Beauftragte/Kindswohl (s. Punkt 1)
Dokumentation
Beauftragte/Kindswohl
lässt eine Gefährdungs-
Einschätzung durch eine
Insoweit erfahrene
Fachkraft erstellen
Konkreter Übergriff:
1. Trennen von beschuldigter
Person und
Schüler/Jugendlichen
2. Mitteilung an Projektleiter/in
und Beauftragte/n Kindeswohl
Dokumentation
Gefährdung Keine Gefährdung
Dokumentation
Planen weiterer
Handlungsschritte
mit erfahrener
Fachkraft,
Beauftragte/n
Kindeswohl
und der Vereins
vorsitzenden/in
Ende
Dokumentation
Anlage 1 Satzung EigenArt e.V.
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Vereinssatzung EigenArt e.V. 81 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen „EigenArt‘. Er hat seinen Sitz in Köln und wird beim Amtsgericht Köln im Vereinsregister eingetragen. Nach Eintragung führt er den Zusatz e.V. &2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist es, die Jugendpflege und Jugendfürsorge zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anleitung Jugendlicher, den Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt selbstbewusst zu meistern und bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen. Dazu wird eine Beratungs- und Konsultations- stelle als Anlaufpunkt eingerichtet und es werden an und mit Schulen Projekte zur Berufs- vorbereitung im handwerklichen und künstlerischen Bereich durchgeführt. Das Selbstvertrauen der jungen Menschen durch die Erlangung grundlegender Arbeitstechniken zu stärken, steht hierbei im Mittelpunkt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab- schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. 8&3 _ Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. &4 Organe des Vereins Die Organe sind: 1. die Mitgliederversammlung (8 7) 2. der Vorstand ($ 8) 3. der Beirat (8 11) 8&5 Mitgliedschaft l. Erwerb der Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den Verein. Es bedarf eines schriftlichen Aufnahmeantrags. Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch einstimmigen Beschluss. Er berücksichtigt dabei die Interessen des Vereins, insbesondere ob der Antragsteller die Aufgabenstellung und Ziele des Vereins zu fördern verspricht. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung, bedarf es keiner Begründung. N. Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er kann jederzeit erklärt werden. II. Ausschluss aus dem Verein Bei groben Verfehlungen oder Verstößen gegen die Interessen, den Zweck oder die Satzung des Vereins kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Dem Mitglied muss zuvor die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Ab Beschlussfassung ruhen alle Rechte und Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Verein. Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen die Möglichkeit der Beschwerde zu. Diese muss schriftlich und innerhalb von 14 Tagen beim Vorstand erfolgen. Mit Ablauf dieser Frist wird der Ausschluss wirksam, soweit keine Beschwerde eingelegt wurde. Der Ausschluss ist dem Mitglied unverzüglich schriftlich unter Hinweis auf sein Beschwerderecht mitzuteilen und zu begründen. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Für die Entscheidung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung in Rückstand bleibt. Ist in diesem Fall eine Mahnung nicht zustellbar und der aktuelle Aufenthalt oder eine andere Kontaktmöglichkeit des Mitglieds dem Verein nicht bekannt, genügt die Streichung aus der Mitgliederliste, um die Mitgliedschaft zu beenden. 86 Beiträge Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet. Dieser ist für das laufende Geschäftsjahr jeweils bis zum 31. März eines jeden Kalenderjahres zu entrichten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft vor diesem Datum wird der Jahresbetrag für das laufende Geschäftsjahr nicht fällig. Bei Beendigung nach diesem Datum werden die Beiträge nicht erstattet. 87 Mitgliederversammlung l. Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende \Vereinsorgan und grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern nicht bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen insbesondere: 1. Änderungen der Satzung 2 die Wahl des Vorstandes, des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers sowie deren etwaige Abberufung 3. die Berichte des Vorstands, Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers entgegen zu nehmen und zu prüfen den Vorstand und den Schatzmeister zu entlasten über die Beschwerde nach 85 Ill (Ausschluss) dieser Satzung zu entscheiden die Bestätigung des Haushaltsplans die Festlegung der Mitgliedsbeiträge die Auflösung des Vereins onpa»> ll. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Darüber hinaus sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zweckes bei dem Vorstand beantragt wird. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn über die Beschwerde gegen einen Ausschlussbeschluss gemäß $ 5 Ill dieser Satzung zu entscheiden ist. I. Einberufung Jede Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin. Haben einzelne Mitglieder eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer beim Vorstand hinterlegt, kann die Einladung bei ihnen auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Anträge zur Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung sind vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Nachträgliche Änderungen der Tagesordnung sollen den Mitgliedern vor dem Versammlungstermin mitgeteilt werden. Eine Beschlussfassung ist zu Tagesordnungspunkten, die den Mitgliedern nicht spätestens 7 Tage vor dem anberaumten Termin mitgeteilt wurden, ausgeschlossen. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins oder die Wahl und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern, des Schatzmeister und des Rechnungsprüfers können nicht nachträglich zum Tagesordnungspunkt gemacht werden. IV. Durchführung und Beschlussfassung Der Vorstandsvorsitzende leitet die Versammlung. Ist dieser nicht anwesend oder verhindert, erfolgt die Versammlungsleitung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Ist auch dieser nictt anwesend oder verhindert bestimmen die erschienen Mitglieder einen Versammlunggsleiter. Jede Mitgliederversammlung ist zu protokollieren, insbesondere ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Das Protokoll ist vom \Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Mitgliederversammlung entscheidet in Form von Beschlüssen und Wahlen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Vertretung eines Mitgliedes durch ein anderes ist zulässig. Das Vertretungsrecht ist durch schriftliche Vollmacht des Vertretenen bei der Eintragung in der Anwesenheitsliste nachzuweisen. Mehrfachvertretung ist ausgeschlossen. Alle Beschlüsse und Wahlentscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit absoluter Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Vereinszweck kann nur mit einer Mehrheit von 9/10 der anwesenden und vertretenen Mitglieder geändert werden. Die Form der Abstimmung wird vom Versammlunggsleiter festgelegt. Bei Widerspruch entscheiden darüber die erschienenen Mitglieder. 8&8 Vorstand l; Vorstand im Sinne des BGB Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins und zwar dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Beide sind einzeln außenvertretungsberechtigt. Sie sind dabei an die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung gebunden. ll. Wahl Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt. Es können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt für vier Geschäftsjahre und für jedes Vorstandsmitglied jeweils in einem gesonderten Wahlgang. Erreicht ein Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, so ist ein weiterer Wahlgang durchzuführen. Ist auch dieser nicht erfolgreich, so muss ein dritter Wahlgang durchgeführt 3 werden. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Darauf ist vor Beginn des dritten Wahlgangs hinzuweisen. Scheiden der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt (z.B: durch Rücktritt oder Tod), muss unverzüglich in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Neuwahl durchgeführt werden. I. Gesamtvorstand Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss den Vorstand um bis zu 5 Mitglieder erweitern. Sie bilden zusammen mit dem nach $ 81 dieser Satzung gewählten Vorstand den Gesamtvorstand. Die Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands erfolgt nach den Grundsätzen des $ 8 Il dieser Satzung. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds des erweiterten Vorstands, führt das neugewählte Vorstandsmitglied das Amt bis zur nächsten turnusmäßigen Vorstandswahl fort. Scheiden mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder des Gesamtvorstands aus, so muss der Vorstand neu gewählt werden. IV. Aufgaben und Geschäftsverteilung Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Sinne der Interessen und Ziele des Vereins auf Grundlage der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Das gilt auch für die Zeit nach Amtsablauf und für den Fall eines Rücktritts bis längstens zur Wahl und Konstituierung eines neuen Vorstandes, sofern die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschließt. Der Vorstand regelt die Geschäftsverteilung unter sich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Aufgaben der Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Der Vorstand kann die Geschäftsführung für bestimmte Geschäftsbereiche auf einen Geschäftsführer übertragen. Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers werden vom Vorstand festgelegt. V. Beschlussfassung Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. in dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen sind Eilbeschlüsse zulässig. Diese werden vom Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam gefasst. Eilbeschlüsse können auf schriftlichem, elektronischem oder telefonischem Weg herbeigeführt werden. Über jeden Eilbeschluss sind die übrigen Vorstandsmitglieder unverzüglich zu informieren. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, ist dieser nicht anwesend oder verhindert, die des stellvertretenden Vorsitzenden. Über die Vorstandssitzungen sind Ergebnisprotokolle zu führen, die von den Vor- standsmitgliedern, beim Gesamtvorstand, vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben sind. Vi. Abberufung des Vorstands Eine Abberufung des Vorstands oder einzelner Vorstandsmitglieder ist nur durch die Mitgliederversammlung und nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei groben Pflichtverletzungen oder bei Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Amtsführung zulässig. &9 Schatzmeister Die Mitgliederversammlung wählt einen Schatzmeister. Dieser sollte gleichzeitig Mitglied des Vorstands sein. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des $ 8 Il dieser Satzung. Dem Schatzmeister sind durch den Vorstand die für eine ordnungsgemäße Amtsführung erforderlichen Vollmachten zu erteilen. 810 Prüfung der Kassen und Rechnungsprüfung Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsprüfer, der nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstands oder Schatzmeister sein darf. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des $ 8 Il dieser Satzung. Aufgabe des Rechnungsprüfers ist es, mindestens einmal im Geschäftsjahr die Konten des Vereins, einschließlich der Bücher und Belege sachlich und rechnerisch zu prüfen und den Vorstand über die Ergebnisse seiner Arbeit zu.unterrichten. Er erstellt einen Prüfungsbericht für die 'Mitgliederversammlung und beantragt bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung die Entlastung des Vorstands und des Schatzmeisters. 811 Beirat Zur Unterstützung und Förderung der Anliegen des Vereins und der Arbeit des Vorstands kann aus fachkundigen Personen ein Beirat gebildet werden. Der Beirat hat nur beratende Funktion. Die Berufung und Abberufung des Beirats und seiner Mitglieder erfolgen durch den Vorstand. 812 Förderkreis Natürliche Personen, Handelsgesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts und sonstiger Körperschaften. die den Verein und seine Ziele in besonderem Maße unterstützen und fördern, ohne Mitglieder zu sein, können jederzeit durch den Vorstand in den Kreis der Förderer des Vereins aufgenommen werden. Die Mitglieder des Förderkreises werden über die Arbeit des Vereins informiert. 813 Auflösung des Vereins In dem Fall der Auflösung des Vereins wird die Liquidation durch den zuletzt im Amt befindlichen Vorstand durchgeführt. Bei der Auflösung des Vereins oder der Beendigung der Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an die „Freie evangelische Gemeinde“ in Köln-Porz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Anlage 2 Konzeption EigenArt e.V.
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BERUFSCHANCE EIGENE: Integration und praktische Berufsvorbereitung 1. Ziele des gesamten Projektes 1.1. Für die Schüler/innen 1. Durch die Arbeiten in den einzelnen Berufsfeldern eignen sich die Teilnehmer/innen praktische Kompetenzen an und erlangen die Grundkenntnisse des ersten Ausbildungsjahres. Sie erfahren über einen längeren Zeitraum ein realitätsnahes Berufsbild. 2. Die Jugendlichen erproben durch die regelmäßige Arbeit in den Kursen die notwendigen Schlüssel- und Sozialkompetenzen, die zur Ausbildungsreife führen. Diese sind nach Kriterienkatalog: Kommunikationsfähigkeit/Teamfähigkeit, Belastbarkeit/Ausdauer, Zuverlässigkeit/Sorgfältigkeit, Motivation/Eigeninitiative, Lern- /Konzentrationsfähigkeit, handwerkliches Geschick/technisches Verständnis. 3. Durch die Reflektion der Erfahrungen bei den Arbeiten zusammen mit Kursleitern und Begleitlehrer/innen finden die Jugendlichen ihre Stärken, Neigungen und Talente heraus. Es wird gemeinsam geschaut, zu welchen Berufen diese passen und was die notwendigen weiteren Schritte zum richtigen Ausbildungsplatz sind. 4. Durch diese Erfahrungen können die Teilnehmer/innen gezielter ihre Praktikums- und Ausbildungsstelle suchen. 1.2. Für die Betriebe Die Betriebe erhalten Auszubildende, die wissen, wo ihre Interessen und ihre Stärken liegen und warum sie sich den entsprechenden Beruf ausgesucht haben. Dies soll die hohe Abbrecherquote verringern und die Betriebe zur Schaffung weiterer Ausbildungsplätze motivieren. 2. Zielgruppe Zielgruppe sind die Schüler/innen der 7. - 10. Klasse von weiterführenden Schulen (z.Zt. sechs Hauptschulen und zwei Realschulen) auf der rechten Rheinseite in Köln (Stadtbezirke Porz, Kalk, Mülheim) inklusive der Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf, die auf der Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz sind. An den beteiligten Schulen haben zwischen 75 - 90% der Schüler/innen einen Migrationshintergrund. 3. Umsetzung / 3.1. BERUFS CHANCE) 3.1.1. Durchführung Es wird eine sehr große Bandbreite an Berufsvorbereitungskursen an den Schulen angeboten und in das Schulleben integriert (siehe 3.1.2.) Die Schüler/innen erlernen die typischen Grundlagen der Ausbildungsberufe. Die Kurse bestehen in etwa aus 90% praktischer Arbeit und 10% Vermittlung theoretischer Kenntnisse. Wer führt die Kurse durch? Wo laufen die Kurse? Die Kurse werden von Fachleuten geführt, die seit langem im beruflichen Alltagsleben stehen. Eine Fachkraft aus der Praxis leitet den Kurs meist zusammen mit einer Lehrkraft (Hauptschule) oder wird von einer Lehrkraft begleitet (Realschule). Die BERUFSCHANCE- Kurse finden in den Schulen statt. Bei Be darf werden neue Werkstätten eingerichtet. Umfang und Ablauf In der Regel läuft der Kurs wochentags, über 16 Terminen zu je 4 Unterrichtsstunden (Alternativ bei 3 Unterrichtsstunden mit 21 Terminen oder bei 2 Unterrichtsstunden mit 32 Terminen) Wahlpflicht-Unterricht. Die Termine können von Kursleitern und Lehrer/innen am Schuljahresbeginn frei gewählt werden. Es werden noch 2-3 Ersatztermine genannt. In den Terminen enthalten ist der Berufsparcours zur Kursverteilung. Die Schüler/innen schreiben nach jedem Termin einen Kursbericht. Noten und Zertifikate Die Teilnehmer/innen erhalten bei regelmäßiger Teilnahme zum Kursende einen Berufswahlpass. Die Kursleiter/innen benoten Schlüsselqualifikationen und praktische Qualifikationen gemäß Ausbildungsrahmenplan. Da die BERUFSCHANCE-Kurse in der Regel im Wahlpflichtbereich laufen, erhalten die Schüler/innen eine reguläre Unterrichtsnote. Projektleiter Werden an einer Schule fünf oder mehr BERUFSCHANCE-Kurs durchgeführt, wird die Organisation von einem/r Projektleiter/in übernommen. Diesel/r regelt: 1. Einrichten und Aufbau von BERUFSCHANCE-Kursen, 2. die Kursleitertreffen an den einzelnen Schulen und 3. Den weiteren Aufbau von BERUFSCHANCE-Plus ( mit Berufsparcours, Berufscoaching und Bewerbungstraining). 3.1.2. Arbeitsbereiche/Kurse Wir haben alle Berufe in fünf Arbeitsbereiche unterteilt und farblich dargestellt: 1. Mit & für Menschen Gelb 2. Auf dem Bau Orange 3. Werkstatt & Fabrik en Rot 4. Geschäft & Büro Weinrot 5. Technischer Bereich & Sonstiges Hellgrün In der Tabelle im Anhang ist zu sehen, welcher Beruf zu welchem Bereich gehört. In folgenden 20 verschiedenen Berufen führen wir Berufschance-Kurse durch: Bäcker/in, Koch/Köchin, Frisör/in, Gesundheit & Pflege (Mit & für Menschen) Süßwarentechnik, Tanzpädagogik Schreiner/in & Holzbau, Gärtner/in, Elektroniker/in (Auf dem Bau) Anlagenmechaniker/in, Hoch- Tiefbau Zweirad & Metall, Maler/in, Schneider/in, Bildhauer/in (Werkstatt & Fabrik) Werbung & Gestaltung, Veranstaltung & Logistik (Geschäft & Büro) Mediengestalter/in Bild & Ton Fotograf/in, 3D-Druck (Technischer Bereich & Sonstiges) 3.1.3. Einrichten und Aufbau von BERUFSCHANCE-Kursen Um die Kurse ans Laufen zu bringen sind folgende Arbeitsschritte zu erledigen: - Kursleiter finden - Kursinhalte festlegen - Ausstattung organisieren: Werkzeugen, Maschinen, Material, Raum, Schränke - Termine: für die Schüler/innen, Schulaushang - Kursbericht: am Ende jedes Termins von den Schüler/innen schreiben lassen - mit dem Begleitlehrer/in zusammen die Noten geben - Berufswahlpass: erstellen, ausfüllen und Schüler/innen verteilen 3.1.4. BERUFSCHANCE im sozialen Raum In den letzten Jahren wurden von den Schüler/innen in den BERUFSCHANCE-Kursen Holzbänke für Kindergärten gebaut, historische Schautafeln erstellt und aufgehängt, Fahrräder für sozial Benachteiligte repariert, Wände (z.B. für Schulen und soziale Einrichtungen gestrichen, sowie öffentliche Grünflächen (z.B. beim Bürgeramt, Schulen und soziale Einrichtungen) gestaltet und gepflegt. Dies geschah vor allem in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte e.V., dem Deutschen Roten Kreuz - Ortsverband Porz, dem Bürgeramt Köln-Porz, dem Ortsring Eil (Bürgerverein) und den beteiligten Schulen. Diese Aktivitäten werden wir mit unseren Schüler/innen der BERUFSCHANCE-Kurse weiterführen und ausbauen. So ist geplant, Insektenhotels für Streuobstwiesen zu bauen und mit dem Gesundheits-/Pflege-Kurs Schulveranstaltungen (z.B. Sportfeste und Theateraufführungen) zu betreuen. ja 3.2 BERUFS Han EIGEN Baut auf unserem Projekt BERUFSCHANCE auf und erweitert es sinnvoll. 3.2.1 BERUFS PARCOURS Kursauswahl Zur besseren Auswahl wird für die Schüler/innen zu Beginn des Schuljahres ein Berufsparcours mit jedem, an der Schule durchgeführten BERUFSCHANCE-Kurs, aufgebaut. Auf diesem können sie einige typische Arbeitsgänge ausprobieren und mit dem Kursleiter über Berufs- und Kursinhalte sprechen. 3.2.2. Besuch eines Ausbildungsbetriebes Mindestens einmal im Jahr wird ein entsprechender Ausbildungsbetrieb von den Schüler/innen des Kurses besucht. Der Besuch wird an einem der Kurstermine durchgeführt. Die Schüler/innen sind etwa zwei Stunden im Betrieb und sie können sich dort auch gleich (oder im Nachgang) für eine Ausbildung bewerben. Der Besuch wird im BERUFSCHANCE- Kurs von Kursleiter/in und Begleitlehrer/in vorbereitet. Sie begleiten die Schüler/innen auch beim Besuch. Die Führung im Betrieb wird in der Regel von den Ausbildunggsleiter/innen übernommen. Unterstützt werden Sie von Azubis und Fachleuten aus den Bereichen. 3.2.3. BERUFSCOACHING Als erstes füllen alle Kursteilnehmer/innen einen Fragebogen aus (s. Anhang). Auf dieser Grundlage führen Kursleiter und Begleitlehrer nach jedem Kurstermin mit einem/r Schüler/in ein Auswertungsgespräch. Hier wird geklärt, welche Interessen und Begabungen durch die praktische Arbeit entdeckt wurden und wie der weitere Berufsfindungsprozess aussehen soll. Dies umfasst die Lernziele im Kurs, die nächste Kurswahl, die Wahl des Praktikums und die Berufswahl. Ist bei den Schüler/innen der Berufswunsch klar, werden die Schritte zur Zielerreichung besprochen. Das Berufscoaching wird in allen Kursen ab dem 2. Kursjahr integriert. Es ist wichtig, die praktischen Erfahrungen auszuwerten und darauf den Berufsfindungsprozess aufzubauen. An die Coachinggespräche schließt sich für alle Schüler/innen der 8. Klassen ein Beratungsgespräch mit dem Berufsberater der Arbeitsagentur in der Schule an. Offene Fragen werden von den Kursleitern auf den Fragebogen notiert und können begrenzt vertieft werden (z.B. Ausbildungsverordnung, Infos über mögliche Berufe in einem Bereich) . 3.2.4. Bewerbungstraining Nach dem die Schüler/innen verschiedene Berufsbereiche erproben konnten (BERUFSCHANCE-Kurse, Praktika) und sich durch die Reflektion (Berufscoaching, Gespräch Ausbildungsberater/innen von der Arbeitsagentur) darüber klar geworden sind, in welcher Richtung sie eine Ausbildung beginnen wollen, schließt sich unser Bewerbungstraining in der 9. Klasse an. Die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung einer größeren Firma kommen für einen Tag in die Schule. Sie sind es auch, die später die Bewerbungen lesen und über die Vergabe der Ausbildungsplätze entscheiden. In zwei Workshop werden folgende zwei Fragen mit den Schüler/innen bearbeitet: „Wie bewerbe ich mich richtig?“, „ Wie führe ich ein Vorstellungsgespräch?“. Die Schüler/innen können selber entscheiden ob sie an diesem Tag eine Bewerbung für die durchführende Firma schreiben oder eine andere Firma ihrer Wahl. 3.2.5. Schülerfirmen Um die Schüler/innen auch auf kaufmännische Berufe vorzubereiten werden Schülerfirmen aufgebaut. In diesen BERUFSCHANCE-Kursen werden die in anderen Kursen hergestellten Produkte (z.B. Schreiner & Holzbau, Schneider/in, Gärtner/in, Bäcker/in, Zweirad/Metall und Süßwarentechnik) verkauft. Von den Einnahmen werden dringend benötigte Materialien und Werkzeuge gekauft. Zur Zeit ist die Schülerfirma „Alleskönner“ an der Kopernikusschule in Porz aktiv (s. Arbeitsstand 6.2.5). Eine weitere ist an der Adolph-Kolping-Schule in Vorbereitung. 3.3. Aufbauetappen Wir haben für unsere Arbeit Aufbauetappen definiert. Daran können wir jetzt genau ablesen wie weit eine Schule mit dem Projektaufbau vorangekommen ist, und wann welche Stufe erreicht sein sollte. Was Details Wann 3.3.1. Grundlagen BRUFSCHANCE 1; Kurse aufbauen/ Kursleiter kommen inhaltlich im 1. Jahr Grundlagen und mit den Schüler/innen klar 2. Berufswahlpass Bewertung nach aktuellem spätestens ab Ausbildungsrahmenplan dem 2. Jahr 3, Projektleiter für ab dem 5. BERUFSCHANCE- nach 2-4 Jahren eine Schule Kurs 3.3.2. Erweiterung BERUFSCHANCE-Plus 4. Berufsparcours zur ab dem 6. BERUFSCHANCE- nach 2-5 Jahren Kursverteilung Kurs 5; ® Betriebsbesuch jeder Kurs an einem Termin spätestens ab in seinem Fachbereich dem 2. Jahr 6. Berufscoaching nach 6 Terminen, Fragebogen nach 3-6 Jahren In der 8. Klasse ausfüllen, Gespräch, Erst- kontakt mit Berufsberater der AA 7. RE Bewerbungstraining mit einer Firma an einem Tag nach 3-7 Jahren In der 9. Klasse 1. „Wie bewerbe ich mich richtig?“ 2. „Wie führe ich ein Vorstellungs- gespräch?“ 3.4. Anlagen 1. Übersicht Berufsfelder 2. Berufswahlpass 3. Kursleitung Aufgaben und Arbeitsabläufe 4. Kursnachweisblatt für die Schüler/innen 5. Projektleitung Aufgaben und Arbeitsabläufe 4. Nachhaltigkeit und Qualität der Maßnahme Das Projekt BERUFSCHANCE wird mit allen Beteiligten in regelmäßigen Projekttreffen ausgewertet und weiterentwickelt. Aus der Erweiterung mit dem Berufscoaching ergeben sich Möglichkeiten, die in den bisherigen Kursen BERUFSCHANCE nicht umsetzbar waren, wie: - individuelle Findung der Fertigkeiten jedes Einzelnen im Kurs - gleichzeitige Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive - Erarbeiten der notwendigen Schritte zum Wunschberuf und ihre Begleitung - dank der Dokumentation eine für die Lehrkräfte transparente Standortbestimmung, wo die Schüler/innen in ihrer Berufswahl stehen . Inklusion der Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf. Wenn die Schüler/innen in der Schulzeit herausfinden, welcher Beruf der richtige für ist und dieser realistisch zu erreichen ist, werden weniger Ausbildungen im ersten Lehrjahr abgebrochen. Das verringert auch die Gefahr, dass die Schüler/innen in jahrelangen Berufsfindungs-Maßnahmen hängen bleiben. Im Qualitätsmanagement werden alle BERUFSCHANCE-Kurse mindestens ein Mal im Schuljahr besucht, laufende gesetzliche Vorgaben überprüft, Prozesse analysiert und angepasst. Vor allem neue Kursleiter werden bei ihren ersten Terminen gut betreut, da es Probleme erfahrungsgemäß am Beginn Probleme gibt und meist mit kleinen Hinweisen große Wirkung erzielt werden. Arbeitsabläufe und Berufswahlpässe werden laufend geprüft und durch QM-Maßnahmen stets aktuell gehalten 5. Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren Institutionen im Rahmen des Projektes Wir sind in die Netzwerkstrukturen in unserem Stadtteil Köln-Porz sehr gut eingebunden. Unsere Arbeit ist mit dem Sozialraumkoordinator, der Arbeitsagentur, Stadtteiljugendpfleger, dem Bürgeramt und den beteiligten Schulen abgestimmt. Die Kontakte in Kalk und Mülheim bauen wir gerade auf. Die Besetzung der Kurse mit Meistern und Fachleuten aus der Wirtschaft beinhaltet eine Vielzahl an Kooperationen mit Porzer Firmen und dem Verein selbstständiger Handwerksmeister Köln-Porz e.V. Mit dem Bürgeramt Porz, der Kölner Handwerkskammer und der IHK sind wir Mitveranstalter der Stadtteil-Ausbildungsbörse im Rathaus Porz. Das Berufscoaching ist mit den Schulleitungen, Lehrern, Berufsberater/innen der Arbeitsagentur, der Elternpflegschaft und den Sozialarbeitern an den Schulen abgestimmt. Eine besondere Unterstützung erhalten wir vom Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung. 6. Arbeitsstand Juni 2020 / 6.1. BERUFSCHANCE) Im letzten Jahr wurden 5 neue BERUFSCHANCE-Kurse aufgebaut. Somit laufen an acht Schulen auf der rechten Rheinseite mittlerweile 38 BERUFSCHANCE-Kurse. Überblick: Kopernikus-Hauptschule 9 Kurse Max-Planck-Realschule 4 Kurse Comenius-Hauptschule/Busch-Realschule 6 Kurse Adolph-Kolping-Hauptschule 7 Kurse Kurt-Tucholsky-Schule 1 Kurse Nelson-Mandela-Schule 4 Kurse GHS Tiefentalstraße 7 Kurse 7 62. BERUFS CHANcE) "us EIGENE 6.21. BERUFS PARCOURS Mit dem Beginn des Schuljahres 2019/20 haben wir an der Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße in Mülheim mit dem Berufsparcours zur Verteilung unserer BERUFSCHANCE-Kurse begonnen. Seit einigen Jahren bauen wir zu diesem Zweck den BERUFSPARCOURS an der Kopernikus-Hauptschule und Adolph-Kolping-Hauptschule auf. 6.2.2. Besuch eines Ausbildungsbetriebes Wird bereits in über 80% der Kurse durchgeführt. 6.2.3. _ BERUFS COACHING In allen BERUFSCHANCE-Kursen an der Kopernikus- Schule läuft das Berufscoaching. Frau Heidmann von der Arbeitsagentur führte mit allen Schüler/innen der 8. Klasse die anschließenden Beratungsgespräche. Sie hilft ihnen bei der Praktikumssuche und verteilt vertiefendes Material über Ausbildungsberufe. 6.2.4. Bewerbungstraining Damit haben wir im Februar 2019 in Kooperation der Berner Group an der Kopernikusschule begonnen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Personalabteilung haben wir das Projekt umgesetzt. Wir werden die beiden Bereiche: „Wie bewerbe ich mich richtig?“ , „Wie führe ich ein Vorstellungsgespräch?“ ausbauen. 6.2.5. Schülerfirma Wir führen in der Kopernikus-Hauptschule den BERUFSCHANCE-Kurs Veranstaltungskaufleute/ Logistik als Schülerfirma „Alleskönner“. Die Schüler/innen des Kurses verkaufen auf Weihnachtsmärkten und Festen Produkte wie Vogelhäuser, Strandstühle, Taschen etc. Das Logo wurde vom BERUFSCHANCE-Kurs Werbung & Gestaltung erstellt. Die Schüler/innen erlernen die kaufmännischen Grundlagen und erwirtschaften einen kleinen Teil des Arbeitsmaterials für die anderen Kurse. Die BERUFSCHANCE-Kurse wie Holzbau, 3D-Druck, Süßwarentechniker und Schneider stellen die Produkte für die „Alleskönner“ her. Die Berufswahlpässe erhielten ein neues Design und wurden alle überarbeitet. Arbeitsabläufe für alle Projekte wurden überarbeitet (BERUFSCHANCE, BERUFSFORUM) oder neu erstellt (Berufsparcours, Berufsfocus). 7.Erweiterungen für das Schuljahr 2020/21 7 74. BERUFSCHANCE) Ab dem Schuljahr 2020/21 sollen an folgenden Schulen insgesamt mindestens 39 BERUFSCHANCE-Kurse laufen: Kopernikus-Hauptschule 9 Kurse Max-Planck-Realschule 4 Kurse Comenius-Hauptschule/Busch-Realschule 7 Kurse Adolph-Kolping-Hauptschule 8 Kurse Kurt-Tucholsky-Schule 1 Kurse Nelson-Mandela-Schule 3 Kurse GHS Tiefentalstraße 7 Kurse f PLUS 72. BERUFS CHANCE | 7.2.1. BERUFS PARCOURS Der Berufsparcours zur Verteilung der BERUFSCHANCE-Kurse wir ab dem Schuljahr 2020/21 an vier Schulen aufgebaut (Comenius-, Kolping-, Tiefental- und Kopernikushauptschule). Neu dabei ist die Amos-Comenius-Hauptschule. 7.2.2. Besuch eines Ausbildungsbetriebes Wird in allen BERUFSCHANCE Kursen durchgeführt. 7.2.3. BERUFSCOACHING Der Umbau des Coachings wurde auf dem letzten Projektleitertreffen in der Kopernikusschule im Juni 2019 besprochen. Die Umsetzung erfolgt im Februar und März 2020. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird mit diesem Projekt im Schuljahr 2020/21 an einer weiteren Schule begonnen. 7.2.4. Bewerbungstraining Gemeinsam mit der Berner Group übertragen wir das Projekt an die Adolph-Kolping-Schule. An beiden Schulen läuft das Projekt im Februar 2021. 7.2.5. weiteres - Mit dem Schuljahresbeginn 2020/21 wird die Organisation an zwei weiteren Schulen von neuen Projektleiter/innen durchgeführt (s. Aufgabenübersicht Projektleitung). - Zwei Unterrichtshefte werden erstellt und kommen zur Anwendung. 8. Mittelfristige Zielstellung 3-5 Jahre - An 4-5 Schulen ist das ganze System aufgebaut (s. 3.3.Aufbauetappen) - An weiteren Schulen mit 2-3 Kursen gestartet. - In den 8-10 wichtigsten Berufsbereichen Kurshefte erstellt und im täglichen Gebrauch von Schüler/innen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrichstraße 39
- Tiefentalstraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2059/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.07.2021
- Erstellt
- 28.05.2021 09:18