3227/2018
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Innenstadt zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3227/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Innenstadt zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Innenstadt.“ (2) Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge- stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regel-mäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
1 FINAL Innenstadt Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen ........................................................................................................... 6 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 (2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 ...................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ..................................................... 11 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 14 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 14 2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 15 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kinder- und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setz t damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Bewegungs - und Ak tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegungs - und Aktion sflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu beschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1). Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtte ilen teilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgel egenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohn baugebiete, durch Ratsb e- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung ko nkrete Maßnahmenpl a- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertret ungen durch- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h- menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erör terung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zu m anderen werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebaul iche Entwick- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung kla r- gestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e- benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen bet eiligt. Die Spielplatzb e- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei n- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 6 zubeziehen. Beispielhaft ist hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Z u- kunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbe- teiligung im Städtebau stattge funden hat und welches eine dauerhafte Handlungs- strategie darstellt. Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet ein en konzep- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e- gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über d ie Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zur laufenden Sport entwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeaussch usses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe vo n Verbi n- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussier t und u.a. auf die Öffnung des g e- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien z ur Spielplat z- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge - richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wirkungszusammenhäng en und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahm en zur Umsetzung der Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Leitprojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Erge bnisse der vor- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthalts qualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwic klung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen - planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 8 dargestellt werden. Die Ratsvorlage zur Spielplatzbedarfsplanung zu Richtwert, Pädagog i- schen Leitlinien und Qualitätsstandards ergänzt die bezirkliche Maßnahmenplanung. (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen seit 2011 gege- ben. Flankierend finden sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta ndenen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen . Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem Analysem o- dell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit Spielfl ä- chen und der qualitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze zugrunde legt. Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt wird . Anschließend folgt die Darstellung der zukünft i- gen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbaru ngen mit den Bezirksvertretu n- gen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 Im oben angegebenen Zeitraum wurden insgesamt 4 4 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durc h- geführt. Dabei wurden ein Spielplatz (Elisabeth -Treskow-Platz, Neustadt/Süd), ein Bolzplatz (Helenenwallstraße, Deutz) und zwei Skateranlagen (Rheinauhafen, Ne u- stadt/Süd und Lentpark, Neustadt/Nord) neu angelegt. Der neu angelegte öffentliche Spielplatz Elisabeth -Treskow-Platz konn te mit Unte r- stützung eines Investors im Rahmen der Errichtung von Wohnungsbau hergestellt werden. Die Liste der prioritär durchzuführenden Maßnahmen wurde weitgehend abgearbeitet (Bolzplatz Helenenwallstraße, Bolzplatz Holzmarkt, Spielplatz Volksgarten, S pielplatz Kunibertskloster). Auch der Spielplatz Brüsseler Platz konnte zwischenzeitlich ferti g- gestellt werden. In Altstadt/Süd, einem Stadtteil mit besonderem Handlungsbedarf in Sachen Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im ö ffentlichen Raum , wurden insgesamt acht Maßnahmen zur Aufwertung von Spielflächen durchgeführt. Unter anderem wurden der Spielplatz Im Dau sowie die Bolzplätze Trude -Herr-Park und Holzmarkt umfangreich neugestaltet sowie die Spielplätze Rothgerberbach, Quentelstraße und Waisenhausgasse aufwändig umgestaltet. Spiel-, Bewegungs- und Aktions- flächen Art der Maßnah- me Fertigstellung Altstadt/Nord Spielplatz Klingelpützpark Ersatzbeschaffung 2013 Spielplatz Klingelpützpark Umgestaltung 2015 Spielplatz Kunibertskloster Neugestaltung 2016 Spielplatz Klingelpützpark Ersatzbeschaffung 2017 Altstadt/Süd Spielplatz Rubensstraße Ersatzbeschaffung 2013 Spielplatz Rothgerberbach Umgestaltung 2014 Bolzplatz Trude-Herr-Park Neugestaltung 2014 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 9 Spielplatz Quentelstraße Umgestaltung 2015 Bolzplatz Trude-Herr-Park Neugestaltung 2016 Bolzplatz Holzmarkt Neugestaltung 2017 Spielplatz Waisenhausgasse Neugestaltung 2017 Spielplatz Marienplatz Ersatzbeschaffung 2017 Neustadt/Nord Skateranlage Lentpark Neuanlage 2013 Spielplatz Prälat-Otto-Müller-Platz Umgestaltung 2013 Spielplatz Stadtgarten Umgestaltung 2014 Spielplatz Melchiorstraße Umgestaltung 2014 Spielplatz Prälat-Otto-Müller-Platz Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Mediapark Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Mediapark Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Hilde-Domin-Park Umgestaltung 2017 Spielplatz Vogelsanger Straße Umgestaltung 2017 Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Stadtgarten Umgestaltung 2017 Spielplatz Melchiorstraße Umgestaltung 2017 Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Brüsseler Platz Neugestaltung 2018 Spielplatz Hilde-Domin-Park Umgestaltung 2018 Spielplatz Mediapark Umgestaltung 2018 Spielplatz Fernmeldeturm Umgestaltung 2018 Spielplatz Schmalbeinstraße Umgestaltung 2018 Neustadt/Süd Skateranlage Rheinauhafen Neuanlage 2012 Spielplatz Volksgarten Neugestaltung 2012 Spielplatz Ohmstraße Umgestaltung 2012 Spielplatz Eifelstraße Umgestaltung 2015 Bolzplatz Rathenauplatz Neugestaltung 2015 Spielplatz Oberländer Wall Umgestaltung 2016 Spielplatz Rathenauplatz Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Hiroshima-Nagasaki-Park Umgestaltung 2017 Spielplatz Elisabeth-Treskow-Platz Neuanlage 2017 Deutz Spielplatz Arminiusstraße Ersatzbeschaffung 2012 Bolzplatz Helenenwallstraße Neuanlage 2015 Spielplatz Arminiusstraße Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Bebelplatz Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Bebelplatz Umgestaltung 2018 44 Maßnahmen 13 Ersatzbeschaffungen 19 Umgestaltungen 8 Neugestaltungen 4 Neuanlagen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 10 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unter liegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse relevanter Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spi elangebote bzw. Spielwert auf den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende planb a- re Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen). Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgu ngsquote von Spiel -, Bew e- gungs- und Aktionsflächen im Stadtbezirk Innenstadt lässt sich anhand des Koordinatensys- tems auf Seite 12 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen erste n Be- darf bezüglich einer Erhöhung Spielwer tes oder der Verbesserung der Versorgungsquote erkennen. Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbei- ten und priorisieren lassen. Diese sind insbesondere: Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Ersatzbeschaffungen Links: Neugestaltung Altstadt/Nord: Kunibertskloster; Rechts: Neuanlage Neustadt/Süd: Elisabeth-Treskow-Platz Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 11 Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teilaspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität d er Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n- wohner 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Spielplätze im Stadtbezirk Innenstadt gesteigert werden. Bei der Versorgungsquote liegt die Innenstadt leicht unter dem städt i- schen Durchschnitt. In zwei von fünf Stadtteilen liegt die quantitative Versorgung mit Spie l- flächen unterhalb des städtischen Mittels. Sie hat sich im Zei traum von 2011 bis 2018 nicht verändert. Ein we iterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonnenen Flächen (4 Neuanlagen) konnten die Versorgungs- quote nicht erhöhen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 12 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 13 Links: Neuanlage Neustadt /Süd: KAP686 Skateplaza; Rechts: Neugestaltung Altstadt/Süd: Bolzplatz Holzmarkt / Podolski Stiftung 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r- gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbau flächen im Stadtbezirk Innenstadt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s- bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bed arfe aus den Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. Aus Sicht der Kinder - und Jugendverwaltung ist hier die Realisierung der vorgeseh e- nen Spielflächen gemäß den in den jeweiligen Flächenpässen zu berücksichtigenden Bedarfe (FP 1.07 und 1.01 [Mediapark/Herkulesberg und Innere Kanalstraße in Köln - Neustadt/Nord] sowie FP 1.05 [Stolzestraße in Neustadt/Süd]) erforderlich. Nach Auffassung der Kinder- und Jugendverwaltung müssen im Sinne der Schaffung einer be darfsgerechten Kinder - und Jugen dinfrastruktur auch bei städtebaulichen Großprojekten wie Deutzer Hafen und Parkstadt -Süd im Rahmen der Bebauung s- planverfahren adäquate neue Spielflächen ausgewiesen werden. Bei der quantitativen Versorgung schlägt die Verwaltung vor, den Fokus insbesonde- re auf die Stadtteile Altstadt/Nord und Neustadt/Süd zu legen. Zum Abbau der Feh l- bedarfe werden Neuanlagen dringend benötigt. Entsprechende Flächen sind in den o.g. Wohngebieten kaum zu finden. Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen , wird weiterhin dur ch Ersatzbeschaffung, Umgestaltung und Neugestaltung der Spie l- wert erhöht. In den beiden genannten Stadtteilen sind mehrere Neugestaltungen g e- plant um den Spielwert zu erhöhen. Im Rahmen der Planungen zur Erweiterung der Königin -Luise-Schule konnte der an- grenzende Spielplatz „Alte Wallgasse“ erhalten, in den Schulkomplex integriert und mittels einer Unterführung öffentlich zugänglich bleiben. Die Baumaßnahme beinha l- tet auch eine Neugestaltung der Spielplatzfläche. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 14 Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung weiterhin bestrebt, nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu fin den. Ein Lösungsansatz besteht im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Der Ausbau jugendgerechter Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen wird durch die Gestaltung folgender Flächen weiter fortgeführt. o Neugestaltung Bolzplatz Kreutzer Straße o Neugestaltung Bolzplatz Agrippinaufer (Kuhle Römerpark) o Umgestaltung Bolzplatz Brunostraße o Neugestaltung Bolzplatz Hansaplatz Im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbes prechung der Bezirksvertretung Innenstadt am 09.04.2018 hat die Kinder - und Jugendverwaltung folgende Maßnahmenplanungen vorg e- stellt und gemeinsam abgestimmt. 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretun g priorisiert werden können. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Art der Maßnahme Altstadt/Süd Spielplatz Kartäuserwall Umgestaltung Spielplatz Buschgasse Ersatzbeschaffung Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung Spielplatz Römerpark Ersatzbeschaffung 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punkt 2.1.2. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflä- chen Art der Maßnahme Altstadt/Nord Bolzplatz Hansaplatz Neugestaltung Spielplatz Klingelpützpark Ersatzbeschaffung Spielplatz Ursulagartenstraße Ersatzbeschaffung Altstadt/Süd Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 15 Spielplatz Marienplatz Neugestaltung Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Alte Wallgasse Neugestaltung Neustadt/Nord Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel Neugestaltung Bolzplatz Kreutzer Straße Neugestaltung Spielplatz Vogelsanger Straße Umgestaltung Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Süd Umgestaltung Neustadt/Süd Bolzplatz Agrippinaufer Neugestaltung Spielplatz Rathenauplatz Umgestaltung Spielplatz Volksgarten Umgestaltung Deutz Spielplatz Hafenpark Neugestaltung Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Spielplatz Bebelplatz Umgestaltung Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielan- gebot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. Links: Umgestaltung Neustadt/Nord, Vogelsanger Straße; rechts Umgestaltung Neustadt/Nord, Hilde-Domin-Park 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderun gen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen be- troffen sind. Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Innenstadt 16 Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä- chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3227/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 04.10.2018 15:09