3349/2019
Beantwortung von mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Unterausschuss Stellenplan vom 23.09.2019
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/3 Vorlagen-Nummer 30.09.2019 3349/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 30.09.2019 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Unterausschuss Stellenplan vom 23.09.2019 In der Sitzung des Unterausschusses Stellenplan vom 23.09.2019 wurde die Beantwortung nachfol- gender Fragen zur Sondersitzung des AVR (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe / Internationales) am 30.09.2019 erbeten. Einige der Fragen konnten bereits im Rahmen der Sitzung abschließend beantwortet werden. Für die Vollständigkeit der Informationen werden sie nachstehend ebenfalls aufgeführt. Auf die Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2019 sowie die Ratsvorlage zum Stellenplan 2020/2021 (Vorlagennr. 2523/2019) wird verwiesen. MdR Dr. Elster richtete folgende Frage an die Verwaltung: 1. Wie ist der Stellenbestand des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)? Ist dieser im inter- kommunalen Vergleich auskömmlich, auch unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Einwohnerzahl zu den Stellen im RPA? Antwort der Verwaltung: Derzeit sind dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 66,50 Planstellen zugeordnet. Eine weitere Stelle für die stellvertretende Leitung der Stabsstelle "Prüfung NKF" wird zum Stellen- plan 2020/2021 vorgeschlagen (s. Seite 11 der Anlage zur Beschlussvorlage 2523/2019 – Stellenplan 2020/2021). Wie bereits mündlich von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller ausgeführt, ist ein Vergleich allein auf der Basis der vorhandenen Stellen im Bereich der Rechnungsprüfung nicht sachgerecht oder zielführend. Die organisatorischen Strukturen, Aufgaben und Prozesse sind im bundesweiten Vergleich durchaus vielfältig und in Abhängigkeit von den jeweiligen – auch rechtlichen – Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich. Die angestrebten Verbesserungen im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sollten vorrangig durch die Optimierung der vorhandenen Prozesse erreicht werden. Weiterhin wurden folgende Fragen von MdR Richter an die Verwaltung gerichtet: 2. Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt? Antwort der Verwaltung: Zum Auswertungsstichtag 31.08.2019 waren insgesamt 1.469,32 Stellen in der Kernverwal- tung (ohne eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Sondervermögen) vakant. Das entspricht einer Vakanzquote von 8,11 Prozent. 2 3. Wie viele altersbedingte Austritte sind in den kommenden Jahren im Zuge des demo- grafischen Wandels zu erwarten? Antwort der Verwaltung: Die Entwicklung der altersbedingten Austritte ist in den nachstehenden Tabellen dargestellt: Austritte in den kommenden 10 Jahren nach Laufbahnen Austritte von Führungskräften in den kommenden 10 Jahren nach Laufbahnen 4. Herr Stadtdirektor Dr. Keller erwähnte in den Vorbemerkungen, dass rund 130 Stellen refinanziert sind. Wie verteilen sich diese auf die Dienststellen? Antwort der Verwaltung: Von den 503,42 Mehrstellen, die für den Stellenplan 2020/2021 vorgeschlagen werden, gehen rund 130 Stellen ohne zusätzliche Haushaltsbelastungen einher. Der überwiegende Anteil dieser Stellen ist durch Fördermittel des Landes oder des Bundes oder andere Drittmittel refi- nanziert. Weitere Stellen können durch die Umschichtung von Sachaufwänden aus dem städ- tischen Haushalt finanziert werden. Die 130 „haushaltsneutralen“ Stellen verteilen sich über alle Dezernate. Unter anderem entfällt ein Teil dieser Stellen auf das Amt 37 (Berufsfeuerwehr, Amt für Feu- erschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz), wo für rund 20 Mehrstellen eine Refinan- zierung über Gebühren erreicht werden kann. Weiterhin stehen für 11,0 zusätzliche Stellen für Tierärzte und veterinärrechtliche Kontrollen im Amt 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt) Drittmittel des Flughafen Köln/Bonn zur Ver- fügung. Im Amt 67 (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) können 8,0 Mehrstellen für die „Woh- nungsbauoffensive“, „Köln aufräumen“ und das Projekt „Parkstadt Süd“ über bereits veran- schlagte Projektmittel finanziert werden. Die Aufzählung bildet Schwerpunkte ab und ist nicht abschließend. 5. Herr Stadtdirektor Dr. Keller erwähnte in seinen Vorbemerkungen zum Stellenplan, dass unter anderem 60 Stellen für den Bereich Sicherheit und Ordnung zugesetzt werden. Welche Stellen sind hier gemeint? Antwort der Verwaltung: Die Zahl von rund 60 Stellen setzt sich zusammen aus den vorgeschlagenen Mehrstellen für die Neustrukturierung des Innendienstes des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (11,0) und den vorgeschlagenen Mehrstellen für die Feuerwehr (rund 47,0). 3 6. Wie hoch ist die Ausbildungsquote aktuell? Antwort der Verwaltung: Zum Stand 31.10.2018 lag die Ausbildungsquote bei 8,79 Prozent. Dies entspricht einer Stei- gerung um 0,75 Prozent gegenüber dem, Jahr 2017. Es wird angestrebt, die Ausbildungsquote weiter zu erhöhen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Zusetzung weiterer 44,00 Stellen für Auszubildende zum Stellenplan 2020/2021 vor. MdR Detjen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 7. Sind die zusätzlichen 8,0 Stellen für den Bereich Baugenehmigungen auskömmlich? Antwort der Verwaltung: Zum Stellenplan 2020/2021 wird die Zusetzung von 8,0 Stellen für das Verbundprojekt zur Beschleunigung der Baugenehmigungsprozesse vorgeschlagen. Dies knüpft an die Stellenzu- setzung zum Stellenplan 2019 an, in dem bereits 11,0 Stellen in anderen am Projekt beteilig- ten Dienststellen (12, 57, 23 und 57) eingerichtet wurden. Insgesamt ist die Bauaufsicht in den letzten Jahren erheblich gestärkt worden, was sich auch in der Bereitstellung umfangreicher Mehrstellen ausdrückt. Aufgrund des Fachkräftemangels im technischen Bereich sind in diesem Bereich nach wie vor Personalgewinnungsschwierig- keiten zu verzeichnen, sodass die Zusetzung weiterer Stellen nicht zielführend wäre. Zurzeit werden verschiedene weiterführende Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Bau- aufsicht geprüft und umgesetzt. Ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Leistungsfähigkeit ist die Optimierung der Prozesse. Darüber hinaus gilt es, die Anforderungsprofile und Aufga- benzuschnitte von Stellen zu überprüfen. Mit Blick auf die Personalgewinnung, -bindung und - entwicklung werden die tarifrechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft, können aber nicht überschritten werden. 8. Können eventuelle Mehrbedarfe, die beispielsweise aus dem Beschluss weiterer Erhal- tungssatzungen resultieren, in der laufenden Haushaltsführung gedeckt werden? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Möglichkeit, während der Haushaltsperiode flexibel und zielgerichtet auf akute Bedarfslagen in den Dienststellen zu reagieren. Grundsätzlich gilt aber, dass künftige Mehrbedarfe, die in der zweijährigen Haushaltsperiode auftreten, mit der Prüfung einer Kompensation an anderer Stelle einhergehen müssen. Dies hat Herr Stadtdirektor Dr. Keller mit allen Beigeordneten im Rahmen der Stellenplangespräche vereinbart. Insbesondere bei der Übernahme neuer Aufgaben ist eine kritische Aufgabenbetrachtung ge- boten, sodass der vorhandene Aufgabenbestand umgeschichtet, anders priorisiert oder gege- benenfalls auch verschlankt wird. Gemeinsames Ziel muss es sein, die vorhandenen Res- sourcen optimal und bedarfsgerecht zu nutzen und den Stellenplan nur in dem absolut not- wendigen Maß auszuweiten. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3349/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 30.09.2019
- Erstellt
- 24.09.2019 10:00