1557/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sperrung Knochenbergsweg am Kurtekotten (Az.: 02-1600-23-23)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1557/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sperrung Knochenbergsweg am Kurtekotten (Az.: 02-1600-23-23) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertretung beschließt, die Sperrung beizubehalten. Innerhalb der nächsten 3 Monate soll die Verwaltung eine erneu- te Verkehrs- und Geschwindigkeitserhebung durchführen. Abhängig von den Ergebnissen dieser Erhebung sollen dann ggf. geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen – insbesondere im Bereich der Kitas/Schule – geprüft bzw. mit der Leverkusener Stadtverwaltung abgestimmt werden. Unabhängig von den Ergebnissen der Erhebung wird die Verwaltung beauftragt, zur Verdeutlichung der Verkehrssituation Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn zu mar- kieren. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit der Mobilitätsstrategie Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, den motorisier- ten Individualverkehr auf ein Drittel des Aufkommens zu reduzieren und den Anteil des Um- weltverbund bestehend aus nichtmotorisiertem Individualverkehr (zum Beispiel Fuß- und Rad- verkehr) und öffentlichem Nahverkehr auf zwei Drittel zu erhöhen. Um eine nachhaltige Mobili- tät zu erreichen, wird es für Köln weiterhin eine der zentralen Aufgaben sein, den Umweltver- bund konsequent zu stärken. Der Knochenbergsweg/Kurtekottenweg ist eine Erschließungsstraße und nicht von überge- ordneter Bedeutung für das Straßennetz der Städte Köln und Leverkusen. Gemäß dem von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossenen Radverkehrshauptnetz (Vorlagen-Nr.: 1174/2022)soll der Knochenbergsweg eine Hauptroute für den Radverkehr sein. Die Verbin- dung ist seit 2020 als Fahrradstraße ausgeschildert und stellt (für Radfahrende) eine wichtige Verbindung zwischen Dünnwald und Leverkusen dar. Bei Verkehrserhebungen auf Höhe des RTHC Bayer Leverkusen e.V. wurde vor Einrichtung der Sperrung eine asymmetrische Verteilung der Verkehre beobachtet. Der Verkehr Richtung Osten (in der ursprünglichen Beschlussvorlage stand fälschlicherweise Westen statt Osten) überwog deutlich – dies deutet auf Durchgangsverkehre bzw. Schleichverkehre hin. Dafür spricht auch, dass der Willy-Brandt-Ring zu den Hauptverkehrszeiten regelmäßig stark belas- tet ist und auf der Umfahrungsroute über den Knochenbergsweg vor der Sperrung weniger Wartezeit an Ampelanlagen zu erwarten war. Zudem wurde ermittelt, dass mehr als zwei Drit- tel aller gezählten Verkehrsteilnehmenden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Mehr als ein Viertel der erhobenen Fahrzeuge bewegte sich dabei mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h fort. Eine Verkehrserhebung, die ca. zwei Wochen nach der Sperrung durchgeführt wurde, weist trotz der Herausnahme des Durchgangsverkehrs nur eine geringe Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten auf. Bei den hier erhobenen Fahrzeugen handelt es sich entweder um a) Anlieger, v. a. Gäste der Sportvereine oder b) Fahrzeugführer*innen, die von der Sperrung nicht erfahren haben und/oder trotz Sperrung versuchen, den Weg als Umfahrung zu nutzen. Bezüglich b) gilt außerdem zu berücksichtigen, dass es seit Einrichtung der Sperrung mehr- fach zu illegalem Entfernen der Sperrpfosten gekommen ist. Nach Einschätzung der Verwal- tung ist außerdem davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Erhebung noch kein Gewöh- nungseffekt eingetreten ist. Die Sperrung ist nach Einschätzung der Verwaltung auch aus rechtlicher Sicht zulässig. Der Knochenbergsweg/Kurtekottenweg soll für den Kfz-Verkehr keine Ausweich- oder Entlas- tungsachse für den Willy-Brandt-Ring sein. Durch die Sperrung wird der Durchgangsverkehr vollständig vermieden. Es ist von einer erheblichen Steigerung der Attraktivität und Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr auszugehen. Die Erreichbarkeit der anliegenden Vereine und Anlagen bleibt weiterhin über die aktuell beschilderte Wegeführung gewährleistet, sodass die Funktion der Straße durch die Sperrung nicht beeinträchtigt wird. Bezüglich der Befahrbarkeit 3 durch Rettungsfahrzeuge wurde im Vorfeld die Feuerwehr Leverkusen eingebunden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die ursprüngliche Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und fördert das Nahmobilitätsangebot als Alternative zur Nutzung des privaten PKW. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Durch die Beibehaltung der Sperrung sowie eventueller weiterer Maßnahmen zur Radverkehrsförderung kann der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2- Eingabe
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Eingang 1 J. Feb. 2023 1 Stadtbezirk 9, Mülheim Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Mülheim - Wiener Platz 2a 51065 Köln Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Sperrung des Knochenbergsweges am Kurtekotten Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, Köln, 8. Februar 2023 hiermit möchte ich mich wegen der Sperrung des Knochenbergwegs vor der Autobahnbrücke an die zuständige Bezirksvertretung der Stadt Köln wenden und anregen, die Sperrung des Knochenbergwegs rückgängig zu machen oder zumindest vorläufig auszusetzen und gemeinsam mit den betroffenen Anliegern sowie den Stadtverwaltungen und Bezirksvertretungen in Köln und Leverkusen eine Lösung zu finden, die allen Belangen angemessen Rechnung trägt, dauerhaft tragfähig ist und sich für alle Betroffenen als verhältnismäßig erweist. Gerne kann ich mein Anliegen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung näher erläutern. Begründung: Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in /\ngelcgcnhcitcn der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Anregungen und Beschwerden sollen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eingang vom Ausschuss bzw. von der zuständigen Bezirksvertretung behandelt werden. Am 16.01.2023 wurde der Knochenbergsweg an der Stadtgrenze zwischen Leverkusen und Köln für Autofahrer zur Sackgasse. Anlass sind Beschwerden aus dem Bereich der Kindertagesstätten gewesen, die auf eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich ausgerichtet gewesen sind. Nach der entsprechenden Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Mülheim soll einem Schleichverkehr und Geschwindigkeitsüberschreitungen begegnet werden. Eine Rücksprache mit weiteren am Knochenbergsweg ansässigen Anliegern erfolgte leider nicht. Für meine Familie und Nachbarn, sowie für viele Mitglieder und Gäste der am Knochenbergsweg ansässigen Sportvereine sind durch die Sperrung große Umwege zu fahren. Die Anbindung ist nur noch über die Edith-Weyde-Straße möglich. Zu Stoßzeiten kommt es zu einer Verschärfung des Verkehrsaufkommens. Ich bin überzeugt, es hätte deutlich bessere Möglichkeiten gegeben, um Autofahrer zu verlangsamen und die Attraktivität als „Umgehungsstraße" zu reduzieren: z.B. Baken, die die Verkehrsführung verschwenken oder eine Verengung der Straße. Unter Umweltaspekten ist die Sperrung ebenfalls kontraproduktiv, weil die Besucher der Sportvereine, die aus Richtung Osten anreisen, nun einen großen Umweg fahren müssen. Eine ÖPNV Anbindung existiert nicht. Die wöchentlichen Großeinkäufe können wir nicht mit dem Fahrrad transportieren. Das Verkehrsaufkommen wird sich nicht verringern, sondern auf die Westseite konzentrieren, da Eltern der Kitas und Schule wenden und in die Gegenrichtung wieder aus dem Knochenbergsweg herausfahren. Da die Sperrung die Situation nicht nur die Sportvereine und ihre Mitglieder, sondern auch für die Kindertagesstätten verschlechtert hat, hat sich zwischenzeitlich bereits die Bezirksvertretung Leverkusen gegen die Sperrung ausgesprochen. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Politik hier alle Betroffenen ins Boot holt und eine Lösung gefunden wird, die allen wirklich weiterhilft und dauerhaft tragfähig ist. Bis dahin sollte die Sperrung vorläufig ausgesetzt werden. Freundliche Grüße
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Auswirkungen der Sperrung müssen aus Sicht der Verwaltung zunächst evaluiert werden. Sollte das Ergebnis sein, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, w äre die Möglichkeit/Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erneut zu prüfen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (4)
- Edith-Weyde-Straße
- Brückenstraße 5
- Knochenbergsweg
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- 1557/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 13:10