V/0385/2020
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2019
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Berichtsvorlage
2428 Zeichen
V/0385/2020 V/0385/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2019 Beratungsfolge 17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält Informatio- nen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trä- gern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht auf. Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport diffe- renzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hin- aus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilwei- se auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Ju- gendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die Gremi- enarbeit erstellt werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2019 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 25.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hagel Telefon: 492-5102 HagelC@stadt-muenster.de
Anlage A
2255 Zeichen
Anlage A zur V/0385/2020 Kurzüberblick Die Vorlage weist in groben Zügen (quasi einleitend) auf die Inhalte des als Anlage beigefügten Kinder- und Jugendhilfereports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2018 hin. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Berichtsvorlage - insbesondere der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendhilfereport - informiert umfassend über die vielfältigen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für die Familien in der Stadt Münster im Berichtsjahr und verdeutlicht die wichtigsten Entwicklun- gen in diesem Zeitraum. Grundlage hierfür sind die zu den jeweiligen Produktgruppen und Pro- dukten des Produktbereichs 06 festgelegten Ziele. Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: PG 0601 bis 0605 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die dargestellten Leistungen und Angebote des Produktbereichs 06 verteilen sind auf sämtliche Pflichtigkeitsgrade. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit den beschriebenen Leistungen und Angeboten des Produktbereichs 06 werden Beiträge zu den stadtweiten Querschnittsthemen Demographie, Gender, Migration, Inklusion sowie zu fach- spezifischen Querschnittsthemen Kinderschutz und Prävention geleistet.
GB_2019_Session
337546 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zahlen · Daten · Fakten
Kinder- und
Jugendhilfereport 2019
Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der
unterschiedlichen Institutionen und Personen.
Unser Handeln ist vom Kind her gedacht und
ist geprägt von diesen Grundsätzen:
> Jedes Kind ist willkommen.
> Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
> Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
> Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
> Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken jedes Kindes.
> Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
> Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
> Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
> Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule,
Gesundheit, Soziales und Politik etablieren wir
dieses einheitliche gesamtstädtische Präventions-
verständnis als stadtstrategische Ausrichtung.
Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Publication name: Präventionsmaxime 2017 - KOPIE generated:
2017-06-06T13:31:31+02:00
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Amtszielreport 6
3. Sozialraumreport 17
Stadt Münster insgesamt 17
Bezirk Mitte 18
Bezirk West 19
Bezirk Nord 20
Bezirk Ost und Südost 21
Bezirk Hiltrup 23
4. Produktüberblicke 24
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 26
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 33
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 38
060202 – Jugendverbandsarbeit 44
060301 – Jugendsozialarbeit 46
060302 – Jugendhilfe an Schulen 49
060303 – Drogenhilfe 52
060401 – Angebote für Familien 57
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 64
060501 – Bezirklische Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 67
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 75
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 82
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 86
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 90
060506 – Eingliederungshilfe 94
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 97
5. Jugendhilfeetat 99
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 113
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 119
8. Jugendrat 128
9. Stellenplan 129
10. Organisation 139
11. Organigramme 141
12. Generaldatenblatt 143
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 145
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen
und Leser,
die Erstellung des Kinder- und Jugendhilfereportes
stellt uns Jahr für Jahr vor die Herausforderung,
die vielen interessanten und relevanten Inhalte so
zu kanalisieren, dass es dem Anspruch eines je-
den Lesenden entspricht.
Der Kinder- und Jugendhilfereport 2019 gliedert
sich in der Ihnen bekannten Struktur. Damit schafft
er einen Überblick und verknüpft Befunde, Analy-
sen und Perspektiven.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Münster verfolgt
fortlaufend das Ziel, Kindern und Jugendlichen
eine individuelle und soziale Entwicklung, unab-
hängig von Herkunft und Nationalität, zu ermögli-
chen. Für integrierte Planungsansätze sind dabei
sozialräumliche und bildungsbiografische Befunde
von wesentlicher Bedeutung. Vor diesem Hinter-
grund sind zum Beispiel integrierte Maßnahmen für
den Stadtteil Coerde zu sehen, wie die politisch
beschlossene Planung und Entwicklung eines
integrierten Begegnungs-, Bildungs- und Gesund-
heitszentrums. Nähere Ausführungen finden Sie
dazu im Amtszielreport.
Mein Dank gilt den an der Erstellung Beteiligten
sowie allen in der Jugendhilfe wirkenden Mitarbei-
tenden sowohl in freier als auch in öffentlicher
Trägerschaft für die geleistete Arbeit. Natürlich
möchte ich auch an dieser Stelle meinen Dank an
Frau Anna Pohl richten, die viele Jahre als Leiterin
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
die Themen der Kinder- und Jugendhilfe zukunfts-
weisend geprägt und damit die Inhalte der Kinder-
und Jugendhilfereporte in diesem Jahr zum 18.
mal mitbestimmt hat.
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine
anregende und informative Lektüre.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen
und Leser,
im Dezember 2019 habe ich mit großer Freude die
Amtsleitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien übernommen.
Ich stehe vor der anspruchsvollen Aufgabe, die
internen Prozesse und Strukturen meines Amtes
kennenzulernen und zu verstehen, und mir gleich-
zeitig auch die Kooperationsbezüge mit den freien
Trägern der Jugendhilfe in Münster und vielen
weiteren externen Partnern zu erschließen.
Bei der Größe dieses Arbeitsfeldes und der Vielfalt
der Aufgaben wird es nur in gemeinsamer Verant-
wortung und mit umfassenden Ideen im Sinne der
Beteiligung und Kooperation aller Beteiligten gelin-
gen, die Kinder- und Jugendhilfe in Münster fami-
lienbezogen weiterzuentwickeln. Dieser Aufgabe
stelle ich mich sehr gerne und wünsche mir, ge-
meinsam mit Ihnen, aktuelle Veränderungen nach-
zuvollziehen und sich abzeichnende Herausforde-
rungen der Kinder- und Jugendhilfe frühzeitig zu
identifizieren sowie bedarfs- und beteiligungsorien-
tiert zu gestalten.
Sabine Trockel
Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Amtszielreport
6
2. Amtszielreport
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster;
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern.
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Amtsziel 3 – Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten.
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“
Amtsziel 5 – Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Amtsziel 6 – Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“
Amtszielreport
7
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
Überarbeitung des stadtweiten Anmeldverfah-
rens für ganztägige Ferienbetreuungsangebote
Die Betreuung eines Grundschulkindes in den
Ferien stellt für viele Eltern eine große Herausfor-
derung dar. Verlässliche Ferienbetreuung wird in
Münster in den Oster-, Sommer- und Herbstferien
angeboten. Die Träger der Angebote sind zu ei-
nem großen Teil die Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit, freie Träger der Kinder- und
Jugendhilfe sowie freie Träger der offenen Ganz-
tagsschulen, welche stadtweite Angebote organi-
sieren und durchführen.
Kinder, die an einer offenen Ganztagsschule
(OGS) angemeldet sind, haben einen Anspruch
auf sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung.
Eltern, deren Kinder keinen OGS-Platz haben,
können ihre Kinder in den gleichen Angeboten für
eine wöchentliche kostenpflichtige Pauschale an-
melden.
Um eine bessere Abstimmung zwischen der Feri-
enzeit und der Urlaubszeit der Eltern zu ermögli-
chen und die Verlässlichkeit für Familien und Trä-
ger zu erhöhen, wurde der Anmeldezeitpunkt für
die ganztägige Ferienbetreuung in den November
verschoben. Eltern bekommen Planungssicherheit
indem sie für das komplette kommende Jahr ihre
Kinder anmelden können.
Die jährliche Übersicht der Ferienangebote ist auf
der Seite des Kinderbüros veröffentlicht. Auf dieser
Seite sind erklärende Elterninformationen in
Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch so-
wie die allgemein gültigen Anmeldebögen zum
Ausdrucken zu finden. Für das Jahr 2020 ist die
Einführung eines Online-Anmeldeverfahrens ge-
plant.
Planung und Entwicklung eines integrierten
Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszent-
rums als Bestandteil eines im südlichen Teilbe-
reiches des Stadtteilzentrums am Hamannplatz
Nr. 36-40 neu zu errichtenden „Stadtteilhauses“
für Coerde
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.2019
beschlossen, dass im Stadtteil Coerde ein neues,
ressortübergreifendes, integriertes Begegnungs-,
Bildungs- und Gesundheitszentrum als Bestandteil
eines neu zu errichtenden multifunktionalen „Stadt-
teilhauses“ am Hamannplatz geplant und realisiert
wird.
Grundlage hierfür ist ein Ratsantrag der CDU-
Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
von Februar 2019, mit dem die Verwaltung beauf-
tragt wurde, ein Konzept für „ein Kinder- und Ju-
gendgesundheitszentrum Kiesekampweg in Coer-
de“ zu entwickeln.
Die Planung und Entwicklung dieser Einrichtung
dient insbesondere der strukturellen Vernetzung
und interdisziplinären Zusammenarbeit von Ge-
sundheits- und Jugendhilfe, umfasst jedoch im
Sinne eines integrierten Stadtteilkonzeptes weitere
Partner aus den Bereichen Soziales, Bildung und
die Akteure von „Coerde mittendrin“.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
hierzu mit der Vorlage V/0957/2019 u. a. die Aus-
gangslage, die Anforderungen in der Vernetzung
der Gesundheits- und Jugendhilfe an das geplante
Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum
sowie ein vorläufiges Raumprogramm dargelegt.
Das Angebots- und Nutzungskonzept soll dabei
unter stadtteilspezifischen Aspekten den Lebens-
zusammenhängen und Problemlagen der Familien
entsprechen und Zugangshemmnisse abbauen, so
dass die Einrichtung von den Familien in Coerde
als niedrigschwellige Anlaufstelle zu den verschie-
denen Beratungs- und Angebotsfeldern wahrge-
nommen und in Anspruch genommen wird.
Über die Angebote des geplanten Begegnungs-,
Bildungs- und Gesundheitszentrums hinaus soll in
dem multifunktionalen Stadtteilhaus am Hamann-
platz u. a. auch Raum für die Erweiterung der
Stadtteilbücherei, einen Serviceort der Bezirksver-
waltung und für die Bezirksstreife der Polizei so-
wie für künftige Quartiersmanager und sogenannte
Stadtteilkümmerer geschaffen werden.
Amtszielreport
8
Hierdurch werden umfassend die im Rahmen des
integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Co-
erde benannten Bedarfe der Bürgerinnen und Bür-
ger und der Akteure vor Ort aufgegriffen. Die zent-
rale Leitidee des multifunktionalen Stadtteilhauses
ist, soziale und kulturelle Einrichtungen bzw. viel-
fältige Dienstleistungen an einem zentralen Ort
und unter einem Dach zu bündeln. Geplant und
realisiert werden soll die Einrichtung durch das
städtische Tochterunternehmen Westfälische Bau-
industrie GmbH.
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor
Haus des Jugendrechts
Die Stadt Münster hat sich in enger Abstimmung
mit der Leitung der Polizei und der Staatsanwalt-
schaft um die Einrichtung des Hauses des Jugend-
rechts beim Justizministerium NRW beworben.
Zielgruppe sind unter kriminalpräventiven Aspek-
ten mehrfachbelastete Jugendliche und Heran-
wachsende, die einen hohen Anteil an den Strafta-
ten in Münster haben und Jugendliche, die für die
Jugendhilfe unerreichbar sind, die als Gruppe der
systemherausfordernden Jugendlichen beschrie-
ben werden und zu einem hohen Anteil durch
Straffälligkeit gefährdet sind.
Durch eine enge Kooperation von Polizei, Jugend-
staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfah-
ren sollen Verfahren beschleunigt und erzieherisch
wirkende Hilfen frühzeitig eingerichtet werden, um
kriminellen Karrieren entgegen zu wirken.
Das Ziel der Kooperationspartner ist es, eine neue
Kultur der Zusammenarbeit und der gegenseitigen
Vernetzung - unter Berücksichtigung des gelten-
den Datenschutzes - durch die Einrichtung eines
Hauses des Jugendrechts zu erreichen.
Der Blick hinter die Kulissen der jeweils anderen
Institution, der verbesserte Austausch und die
Kenntnis über Strukturen und Verfahrensabläufe
innerhalb der beteiligten Institutionen, werden sich
ebenfalls positiv auf die Zusammenarbeit auswir-
ken.
Die gemeinsame Erarbeitung der Kooperations-
vereinbarung und Geschäftsordnung für das Haus
des Jugendrechts führte zu einem intensiven Aus-
tausch zwischen den beteiligten Kooperations-
partnern.
Der Rat der Stadt Münster hat dem vorliegenden
Konzept zugestimmt. Eine Immobilie für das Haus
des Jugendrechts, in der Polizei, Jugendstaatsan-
waltschaft und der Fachdienst Jugendhilfe im
Strafverfahren untergebracht werden, wird zum
1. Oktober 2020 angemietet. Das Haus des Ju-
gendrechts kann ab Herbst 2020 seine Arbeit auf-
nehmen.
Runder Tisch zum Thema suchtmittelkonsu-
mierende Jugendliche
Zum typischen Verhalten von Jugendlichen gehört
auch die Suche nach neuen Erlebnissen. Dazu
gehört auch das Ausloten von Grenzen, oftmals
auch mit Shisha, Alkohol und Co. Die Entwicklun-
gen im Bereich Cannabis-konsumierende Jugend-
liche im Stadtteil Gievenbeck wurde seit 2018 sehr
kritisch vom „Arbeitskreis Jugend“ beobachtet und
diskutiert. Im Arbeitskreis sind vertreten: VSE-West
e.V., Jugendtreff Gescherweg, Jugendtreff Le
Club, Bezirksbeamte der Polizei, Jugendgerichts-
hilfe der Caritas, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium.
Da viele in Gievenbeck lebende Jugendliche die
Friedensreich-Hundertwasser-Schule in Roxel
besuchen, sind auch die dortigen Sozialarbeiter/-
innen des VIP Münster e. V., des CVJM e. V. und
der Jugendhilfe der Schule der Stadt Münster in
die Vernetzungsarbeit eingebunden.
Die steigende Anzahl der Konsumierenden, die
sinkende Altersstruktur und die enorme Verfügbar-
keit der Droge verdeutlichte dem Arbeitskreis, dass
der Austausch im Arbeitskreis sowie die jeweiligen
Angebote der Präventionsarbeit als Reaktion nicht
mehr ausreichend sind und regte einen Runden
Tisch an. Fachkräfte der Jugendhilfe und Vertre-
ter/-innen der Schulen diskutierten dabei gemein-
sam mit dem Ordnungsamt und dem Polizeipräsi-
dium notwendige Handlungsschritte, um die Situa-
tion im Stadtteil zu verbessern und Kinder und
Jugendliche vor weiteren Gefährdungen zu schüt-
zen.
So soll u. a. die Polizeipräsenz im Stadtteil ver-
stärkt werden. Der Arbeitskreis Gievenbeck plant
gemeinsam mit den weiterführenden Schulen ei-
nen Informationsabend „Pubertät trifft Cannabis“
für Eltern. Er soll Eltern und Fachkräften Anregun-
gen geben, Kinder dabei zu begleiten, sich kritisch
Amtszielreport
9
mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ziel ist
es, Eltern zu informieren und bei Bedarf gezielt zu
unterstützen. Die Arbeit des Arbeitskreises wird
auch im Jahr 2020 fortgeführt.
Amtsziel 3 - Prävention
Innovationsfonds / Prävention für ältere Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der
Haushaltsberatungen ab 2018 einen „Innovations-
fonds“ zur Entwicklung neuer Maßnahmen und
Projekte im Rahmen einer „kind- und jugendbezo-
genen Armutsprävention“ beschlossen.
Die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prä-
vention steuerte in Zusammenarbeit mit der Abtei-
lung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
das Vergabeverfahren.
In Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII - „AG 2 Kinder- und Jugendar-
beit“ und der „AG 3 Jugendsozialarbeit“ wurde der
Einsatz der Mittel des Innovationsfonds für das
Jahr 2019 abgestimmt. Der Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien stimmte dem Vorschlag
der Verwaltung zu, das Projekt „Limit“, durchge-
führt vom Verein sozial-integrativer Projekte e. V.,
finanziell aus dem Innovationsfonds zu unterstüt-
zen.
Onlinetool Frühe Hilfen / Guter Start NRW
Die Veröffentlichung eines neuen Internetportals
für Familien und Fachkräfte in der Stadt Münster,
welches eine zentrale und bedarfsorientierte Su-
che nach präventiven Angeboten für Familien er-
möglicht, wurde vorbereitet.
In verschiedenen Gremien, z. B. dem „Netzwerk
Frühe Hilfen“, dem Qualitätszirkel Frühe Hilfen, der
AG nach § 78 SGBVIII - „AG 4 Familienförderung“
und der Leitungsrunde der Familienzentren wurde
das Portal vorgestellt. Träger der Jugendhilfe, der
Sozialhilfe und der Gesundheitshilfe wurden ange-
schrieben und informiert. In Kooperation mit den
Trägern wurde das Internetportal mit Angeboten
befüllt. Es ist geplant das Onlinetool im Frühjahr
2020, angebunden an die städtische Homepage,
zu veröffentlichen.
Das Internetportal wird mit dem Landesangebot
„Onlinesystem Frühe Hilfen / Guter Start NRW“
erstellt. Derzeit konzentriert sich dieses Angebot
auf die Lebensphasen „Schwangerschaft / Frühe
Kindheit bis drei Jahre“ und „Rund um die Kita bis
sechs Jahre“. Laut Ministerium für Kinder, Fami-
lien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
soll das Onlinesystem perspektivisch um die Al-
tersbereiche 7 bis 18 Jahre ergänzt werden.
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und
Jugendlichen
Aufbau eines Qualitätszirkels
Im vierten Quartal des Jahres 2019 rief der „Fach-
dienst Kinderschutz“ zur Revision des Kinder-
schutzprozesses einen Qualitätszirkel „Workshop
Kinderschutz“ ins Leben. Unter Beteiligung der
Bezirksleitungen des Kommunalen Sozialdienstes
und der Fachdienste, der Abteilungsleitung, seiner
Stellvertretung und des Fachcontrollings ging es
schwerpunktmäßig - in bisher drei Terminen - um
das Thema „latente Gefährdung“. Bei der Ein-
schätzung von Meldungen bezüglich Kindeswohl-
gefährdungen wird die Situation der betroffenen
Kinder gemäß des Kinderschutzkonzeptes der
Stadt Münster in den „latenten Gefährdungsbe-
reich“ eingeordnet, wenn bei fortgesetztem Verhal-
ten der Personensorgeberechtigten mit hoher
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden
kann, dass ein erheblicher Schaden in der Ent-
wicklung der betroffenen Kinder eintreten wird. Es
wird also von einer langfristig schädigenden Situa-
tion für die Kinder ausgegangen. Dem gegenüber
steht die „akute Gefährdung“, die von einer drin-
genden Gefährdung mit sofortigem Handlungsbe-
darf zum Schutz der Kinder ausgeht.
Die Abwendung einer latenten Kindeswohlgefähr-
dung erfolgt durch die Erteilung von Auflagen und/
oder die Gewährung von Hilfen zur Erziehung. Bei
nicht ausreichender Kooperation der Personensor-
geberechtigten zur Abwendung der latenten Ge-
fährdung wird das Familiengericht angerufen.
Auslöser für den Themenschwerpunkt ist die ver-
gleichsweise überproportional hohe Anzahl an
Einschätzungen im latenten Gefährdungsbereich
in Münster. Der Workshop wird im Jahr 2020 wei-
tergeführt und im Laufe des ersten Halbjahres
2020 sollen die Ergebnisse als Vorschläge in die
Leitungsebene transferiert werden.
Amtszielreport
10
Schnittstelle für systemherausfordernde Kinder
und Jugendliche im Rahmen der Verantwor-
tungsgemeinschaft in Münster
Im Jahr 2018 formierte sich unter Federführung der
Leitungen des Kommunalen Sozialdienstes des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und
der Kinder- und Jugendpsychiatrie Münster das
„Bündnis für systemherausfordernde Jugendliche
in Münster“. Die Teilnehmenden verständigten sich
im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft für die
Region Münster (bestehend aus freier und öffentli-
cher Jugendhilfe, LWL, Kinder- und Jugendpsychi-
atrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft,
Gericht) darauf, miteinander Perspektiven für be-
sonders herausfordernde Kinder und Jugendliche
herzustellen. Dazu wurde in einem einjährigen
Prozess die „Schnittstelle für systemherausfor-
dernde Jugendliche“ (kurz: „Schnittstelle“) entwi-
ckelt. In der Schnittstelle nehmen Vertretungen der
Institutionen mit Entscheidungsbefugnis teil. Im
Rahmen von Fallkonferenzen werden die einge-
brachten Fälle anonym beraten. Ziel ist es, ein
interdisziplinäres Fallverstehen zu fördern, den Fall
unabhängig von bestehenden Angeboten und
Maßnahmen zu beraten und die vorhandenen
Möglichkeiten und potenziellen Synergien system-
und zuständigkeitsübergreifend zur Verfügung und
in Abstimmung miteinander zu stellen, um dann
am Ende den nächsten Schritt in der Fallsteuerung
festlegen zu können.
Im Jahr 2019 fanden vier Fallkonferenzen statt. Im
Sinne eines lernenden Systems war die Reflexion
und Verbesserung der Schnittstelle ein integraler
Bestandteil dieser Fallkonferenzen. Die Teilneh-
menden brachten eine hohe Verbindlichkeit und
Motivation mit in den Prozess ein, so dass das
Gremium sich stetig weiter entwickeln konnte. Die
Idee der Verantwortungsgemeinschaft konnte mit
Leben gefüllt werden und auch außerhalb der
Schnittstelle wurden Synergien aus der zuneh-
mend vertrauensvollen Kooperation und Vernet-
zung der Institutionen untereinander positiv spür-
bar.
Amtsziel 5 - Partizipation
Partizipatives Projekt: Konflikte, Regeln und
Umgang mit Regelverletzungen im Jugendtreff
Partizipationsziele in den offenen Jugendtreffs
stehen im engen Zusammenhang mit dem Auslo-
ten von Regeln und dem Umgang mit Konflikten.
Offene partizipationsorientierte Jugendarbeit, die
den Umgang mit Regelverletzungen als Chance
betrachtet, ermöglicht in Konfliktsituationen die
Diskussion von Handlungsalternativen. Diese
müssen der Situation des/der Jugendlichen ent-
sprechen, die Interessen der eigenen Gruppe be-
rücksichtigen sowie den Interessen der Konflikt-
partner gerecht werden.
Für die städtischen Jugendtreffs wurden im Jahr
2019 folgende Standards erarbeitet:
• Die Regeln für die Jugendtreffs werden mit den
Jugendlichen entwickelt und umgesetzt.
• Sie hängen im Treff aus und werden allen Ju-
gendlichen verständlich gemacht.
• Regelverletzungen werden besprochen und
mögliche Konsequenzen nachvollziehbar dar-
gestellt.
• Im Gespräch werden Handlungsalternativen
gemeinsam erarbeitet. Die letztgreifende Kon-
sequenz ist ein temporäres Hausverbot, wo-
rüber die Mitarbeitenden im Jugendtreff ent-
scheiden.
• Der mögliche Ausschluss für mehrere Tage
erfolgt nach einem Fallgespräch des Jugend-
teams mit der Einrichtungsleitung.
• Die Fachkräfte machen den Jugendlichen ein
Gesprächsangebot und bieten ihnen ihre Unter-
stützung an.
Ein Hausverbot kann nach einem Vereinbarungs-
gespräch aufgehoben werden. Gegebenenfalls
werden in diesen Prozess die Eltern bzw. Erzie-
hungsberechtigten einbezogen.
Jugendbeteiligung in politischen Gremien
Durch den Jugendrat der Stadt Münster ist eine
Beteiligung von Jugendlichen in politischen Gremi-
en der Kommune und somit in kommunalpoliti-
schen Prozessen möglich. Dies erfolgt, indem
Vertretungen in die Bezirksvertretungen, den Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, den
Amtszielreport
11
Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den
Sportausschuss und den Ausschuss für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
als beratende Mitglieder gesandt werden.
Der Jugendrat kann jede öffentliche Beschlussvor-
lage auf seine Tagesordnung setzen und somit
diese beraten, Stellungnahmen verfassen, veröf-
fentlichen und in den jeweiligen Gremien vertreten.
Vorbereitet, diskutiert und beschlossen werden die
Stellungnahmen und Positionen des Jugendrates
in den Arbeitsgruppen sowie den monatlich statt-
findenden Jugendratssitzungen.
Auf Anregung des Jugendrates (JR/24/0001/2019)
erfolgte 2019 eine strukturelle Weiterentwicklung.
Seit dem Beschluss des Rates (V/0297/2019) im
Juli nehmen die Jugendlichen mit jeweils zwei
Vertretungen in den Ausschüssen und Bezirksver-
tretungen teil. Durch die doppelte Besetzung ha-
ben Jugendratsmitglieder nun die Möglichkeit, sich
während der Sitzungen gegenseitig zu unterstüt-
zen. Dies ermöglicht den Jugendlichen, ihr Han-
deln und Erlerntes in kommunalpolitischen Prozes-
sen gemeinsam zu reflektieren und somit die Ar-
beit des Jugendrates als auch die persönlichen
Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Jugendbeteiligung bedeutet, Jugendliche in alle
zielgruppenspezifischen Belange mit einzubezie-
hen. Stadtplanung und -entwicklung sowie Verkehr
und Wohnen betreffen die Jugend und ihre Le-
benswelten. Durch eine Vertretung des Jugendra-
tes in dem entsprechenden Ausschuss haben die
Jugendratsmitglieder nun eine Möglichkeit, im
Rahmen der Arbeit des politischen Gremiums ihre
Anliegen, Positionen und Ideen auch auf diesem
Gebiet einzubringen.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
Schulkind Projekt „Rückenwind“
Der Bildungsindex „Übergang Kindertageseinrich-
tung - Grundschule“ trifft datenbasiert Aussagen zu
den Startbedingungen von Kindern im Übergang in
die Grundschule. Daraus resultiert ein Handlungs-
bedarf für bestimmte Quartiere. Dazu zählt auch
der Stadtteil Coerde. Im Sinne einer integrierten
Bildungsplanung und Bildungssteuerung werden
besondere Maßnahmen zu ergreifen sein, um die-
se Bedarfslage in Coerde aufzugreifen. Eine Maß-
nahme ist die Neuausrichtung “Flexibles Jugendhil-
feangebot an Grundschulen“, welches zum Schul-
jahr 2019/2020 den Übergang von der Kinderta-
geseinrichtung in die Grundschule flankiert.
Während die bisherigen Leistungen des „flexiblen
Jugendhilfeangebots an Grundschulen“ eine früh-
zeitige präventive und niederschwellige sozialpä-
dagogische Unterstützung und Förderung für Kin-
der in der Schuleingangsphase waren, wird im
Rahmen des Projektvorhabens die individuelle
Hilfe nicht erst in der Schuleingangsphase sondern
schon im Übergang der Kindertageseinrichtung in
die Grundschule umgesetzt. Die Unterstützung
setzt im letzten Kita-Jahr an und reicht bis in das
erste Schuljahr hinein. Der zeitliche Korridor ist der
Oktober des letzten Kita-Jahres bis zu den ersten
Herbstferien nach der Einschulung. Die individuelle
Begleitung richtet sich an Kinder und Eltern von
einzuschulenden Kitakindern, welche über das
Übergangskonzept der Kindertageseinrichtung
hinaus einen individuellen Hilfebedarf haben, der
durch die Kindertageseinrichtung festgestellt wur-
de. Das Projekt ist mindestens für einen Zeitraum
von vier Jahren angelegt. In dieser Zeit findet eine
Evaluation durch das „Fachliche Controlling“ statt,
um die Zielsetzung eines guten Übergangs von der
Kita in die Grundschule zu sichern. Darüber hinaus
soll Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
systematisch für die Grundschulzeit und auch für
den Übergang von der Grundschule in die weiter-
führende Schule in den Blick genommen werden.
Das Projekt wird in gemeinsamer Verantwortung
mit folgenden Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen realisiert: AWO Kindertagesstätten
Marderweg, Nerzweg und Kiesekampweg, DRK-
Kita Meerwiese, evangelischer Andreas-Kinder-
garten, katholische Kita St. Norbert, städtische Kita
am Edelbach sowie Melanchthon- und Norbert-
schule.
Careleaver Broschüre
„Care Leaver“ (CL) sind junge Menschen, die ei-
nen großen Teil ihres bisherigen Lebens in der
sogenannten „öffentlichen Erziehung“ verbracht
haben. Die Volljährigkeit bedeutet für sie oft auch
die Frage und Unsicherheit, ob die bisher gewährte
Hilfeleistung mit Erreichung der Altersgrenze fort-
gesetzt wird. Sie befinden sich in einer Lebens-
phase, die vom Übergang von der Schule ins Be-
rufs- und Ausbildungswesen gekennzeichnet ist.
Amtszielreport
12
Sie haben in der Regel weniger familiären Rück-
halt, es fehlen tragfähige soziale Netzwerke und
oftmals ist ihre finanzielle Situation prekär. Zur
Beratung der Care Leaver im Hilfeplanverfahren
hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien -
nach Vorlage des Jugendamtes Osnabrück - einen
Beratungsführer entwickelt, der sich an den The-
men der jungen Menschen zwischen Schule und
Ausbildung orientiert und ihnen Wege und soziale
Dienstleistungen aufzeigt. Ziel ist es, differenzierte,
bedarfsgerechte und passgenaue Hilfe anzubieten.
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender
„Gendersensibilität“ als Strukturprinzip in der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Eine Unter-AG der AG 1 nach § 78 SGB VIII -
Gender/Mädchen und Jungen - hat sich mit der
Aktualisierung eines Strukturprinzips der Offenen
Kinder und Jugendarbeit (OKJA) im Sinne der
„Gendersensibilität“ befasst.
Kinder und Jugendliche haben auch in Bezug auf
ihre Geschlechtsidentität individuelle Bedürfnisse.
Losgelöst von klassischen „geschlechtsspezifi-
schen“ Angeboten entwickeln wir gemeinsam mit
Kindern und Jugendlichen bedarfsorientierte gen-
derpädagogische Angebote, die besonders der
Auseinandersetzung mit Geschlechtsidentität und
geschlechtsbezogenen Rollenzuweisungen pas-
senden Raum geben. Zusätzlich zu explizit gen-
derpädagogischen Angeboten wird Gender als
Querschnittsthema in der Planung, Durchführung
und Reflexion aller Angebote stets mitbedacht.
Wir bekräftigen alle Kinder und Jugendlichen in
ihrer individuellen Lebensweise und bieten einen
Schutzraum zur Erprobung, Entfaltung und Ent-
wicklung der subjektiven Geschlechtsidentität. An-
statt ausschließlich auf mädchen- und jungenspe-
zifische Rollenverständnisse zu fokussieren,
schließen wir weitere Geschlechtsidentitäten und -
rollen, die außerhalb der binären Geschlechterord-
nung liegen, in unserer Arbeit mit ein. Die Förde-
rung der Gleichstellung aller Geschlechter und
ihrer Akzeptanz ist eine wesentliche Zielsetzung
unserer Arbeit.
Neu ist die fehlende Betonung von angenomme-
nen Differenzen der Geschlechter und unterschied-
lichen Bedürfnissen von Mädchen und Jungen. Die
neue Auslegung bewegt sich hin zu Sensibilität für
individuelle Bedarfe und Lebensentwürfe in Bezug
auf geschlechtliche Identität und sexuelle Orientie-
rung und dies möglichst gelöst von binären hete-
ronormativen Erwartungen/Rollenzuweisungen.
Das Strukturprinzip wird zukünftig in alle neuen
Leistungsvereinbarungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit aufgenommen.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
Kostenbeteiligung von Hilfeempfängern gem.
§ 94 Abs. 6 SGB VIII
Junge Menschen und Leistungsberechtigte, für die
eine vollstationäre Hilfe zur Erziehung gewährt
wird, sind gemäß §§ 91 ff SGB VIII aus ihrem Ein-
kommen zu einem Kostenbeitrag heranzuziehen.
Dieser Kostenbeitrag beträgt nach § 94 Abs. 6
SGB VIII 75 % des Einkommens und wird nach
den „Gemeinsamen Empfehlungen zur Kostenbe-
teiligung nach dem SGB VIII“ der Bundesarbeits-
gemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ)
aus dem aktuellen Einkommen berechnet.
Durch die Rechtsprechung gebildet, ist diese Ver-
waltungspraxis juristisch nicht mehr haltbar. Durch
entsprechende Urteile ist als ausdrücklich vertrete-
ne herrschende Meinung nunmehr das Vorjahres-
einkommen nach § 93 Abs. 4 SGB VIII zu berück-
sichtigen.
Dies führt zu einer Entlastung der jungen Men-
schen und Leistungsberechtigten, am Beispiel
eines Ausbildungsbeginnes am 01.08.2019 doku-
mentiert:
„In 2019 ist kein Kostenbeitrag zu berechnen, in
2020 wird der Kostenbeitrag auf der Basis der
Monate August - Dezember 2019 berechnet“.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster ver-
fährt auf der Grundlage der Rechtsprechung seit
Ende 2018 dementsprechend und wendet zudem
als Ermessensgebrauch im Wege einer Einzelfall-
entscheidung in der Regel eine Einkommensfrei-
grenze von mindestens 150 € im Monat an.
Amtszielreport
13
Fortführung der § 35a SGBVIII-Konzeptent-
wicklung
Wie im letzten Jahr konnten weiter steigende Zah-
len in der Eingliederungshilfe festgestellt werden.
Mittlerweile ist jede dritte Hilfe eine Eingliede-
rungshilfe.
Die Steigerungsraten sind auf die Gewährung von
Schulbegleitungen zurückzuführen. Da das Schul-
gesetz für NRW eine Kostenübernahme für die
individuelle Betreuung und Begleitung im Unter-
richt ausschließt, treten die Reha-Träger als Aus-
fallbürge für diese notwendige Hilfe, bisher in der
Regel als Individualanspruch, ein.
Um Synergieeffekte zu nutzen und dem sich deut-
lich abzeichnenden Personalmangel in der Schul-
begleitung zu begegnen, wurde 2018 das „klas-
senbezogene Poolen“ eingeführt und seit 2017 ein
„schulbezogenes Poolen“ an der Gesamtschule
Mitte erprobt.
Im Berichtsjahr 2017/2018 wurden die Erfahrungen
mit dem schulbezogenen Poolmodell an der Ge-
samtschule Mitte ausgewertet. Es wurde deutlich,
dass für eine gelingende Gestaltung die Koopera-
tionsbereitschaft aller Beteiligten notwendig ist und
die Schule ein Inklusionskonzept hat, welches u. a.
die Schulbegleitung als Bestandteil der Schule
ansieht. In der Hilfeplanung konnten die fachlichen
Ziele der Eingliederung in den Vordergrund treten,
ohne dass diese Gespräche von anderen Themen
überlagert wurden. Durch einen flexiblen, bedarfs-
gerechten Einsatz der Schulbegleitungen vor Ort
konnten auch in personell engen Zeiten alle Bedar-
fe der Eingliederungshilfe gedeckt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse wurde das
Poolmodell zunächst für das Schuljahr 2019/2020
fortgesetzt.
Mit der Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) ist auch die gesetzliche Basis für weitere
Poolmodelle geschaffen. Vorbereitende Gesprä-
che mit potentiellen Trägern wurden geführt. So-
weit nach individueller Prüfung ein klassenbezo-
genes Poolen möglich ist, wird dieses umgesetzt.
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG
zum 01.01.2020 gehen neue gesetzliche Rege-
lungen und sachliche Zuständigkeiten einher. Die-
se haben auf Ablauf, Organisation und Leistungs-
gewährung Auswirkungen, die noch weiter abge-
stimmt werden müssen.
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -
Leben lernen
Bildungsindex „Übergang Kindertageseinrich-
tung - Grundschule“
Mit der Berichtsvorlage „Bildungsbericht zum
Stand der Indexbildung als Monitoring-Verfahren
im Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschu-
le Startbedingungen von Kindern zu Beginn der
Schullaufbahn“ (V/0529/2019) wurden den Fach-
ausschüssen und dem Rat der Stadt Münster Da-
ten zur frühkindlichen Bildungsbeteiligung im
Übergang von der Kindertageseinrichtung in die
Grundschule vorgelegt.
Als Ergebnis liegt ein Bildungsindex vor, der die
wichtigsten Teilindizes, die die Bildungschancen
von Kindern maßgeblich beeinflussen, in einen
Gesamtkontext stellt. Im Rahmen einer ressour-
cenorientierten Planung und zum Ausgleich her-
kunftsbedingter Benachteiligungen ist auf der Ver-
fahrensebene ein Maßnahmenprogramm in Ko-
operation zwischen dem Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien und dem Amt für Schule und
Weiterbildung entwickelt worden.
Die Handlungsempfehlungen sollen gezielt in den
einzelnen Kategorien ansetzen und Änderungen
bewirken. Hierdurch soll die Einflussnahme auf die
maßgeblichen Gelingens-Faktoren für Bildungsge-
rechtigkeit und Bildungsteilhabe optimiert werden.
Dies bedeutet den Aufbau von Maßnahmen in
folgenden Bereichen:
• Maßnahmen, die die wirtschaftliche Lage im
Kontext gesellschaftlicher Teilhabe verbessern
• Maßnahmen, die Kinder institutionell fördern
• Maßnahmen, die die sprachliche Entwicklung
von Kindern fördern
• Maßnahmen, die bildungsungeübte Eltern un-
terstützen, ihre elterliche Verantwortung stärker
wahrzunehmen
Die bestehenden Strukturen, Leistungen und An-
gebote des öffentlichen Trägers und der freien
Träger der Jugendhilfe werden einbezogen und
bedarfsorientiert weiterentwickelt. Auf der Grund-
lage der Empfehlungen wird eine differenzierte,
quartiersbezogene Implementierung der Maßnah-
men mit den Akteuren vor Ort aufgebaut. Dabei
sind die vorhandenen Strukturen und Programme
Amtszielreport
14
zu berücksichtigen. Im Hinblick auf Coerde ist das
„Integrierte Handlungskonzept Coerde“ ein wichti-
ger Partner in der Umsetzung der Handlungsemp-
fehlungen.
Projekt „GemüseAckerdemie - Mit Rudi Ra-
dieschen durch das Ackerjahr!“ ein Praxisbei-
spiel zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
(BNE)
Zu den pädagogischen Grundgedanken in den
Kindertageseinrichtungen in Münster gehört zu-
nehmend das Thema „Nachhaltigkeit“. Dies bein-
haltet unter anderem, den Kindern die Entstehung
von Lebensmitteln, den Umgang damit, das Ernten
und die Verarbeitung von Gemüse zu vermitteln.
Zwei städtische Kindertageseinrichtungen, die Kita
Sonnentau und die Kita am Schulzentrum, haben
am Bildungsprojekt GemüseAckerdemie „Acker
Kita“ teilgenommen.
Ziel des Programmes ist es, durch spielerisches
und praktisches Erleben die Wertschätzung für
Lebensmittel und das Interesse für biologische
Vielfalt zu steigern. Durch den Anbau, die Ernte
und das Verarbeiten von Gemüse lernen Kinder
landwirtschaftliches Grundwissen und den natürli-
chen Verlauf eines Ackerjahres mit allen Sinnen.
(Quelle: Internetseite der GemüseAckerdemie;
www.gemueseackerdemie.de)
Das Forschen, Entdecken und Experimentieren
standen im Vordergrund. Eine Wertschätzung für
Boden, Pflanzen und Lebewesen als neues
Lernerlebnis entwickelt sich. Das Bildungsprojekt
umfasst zusätzlich weitere Bildungsziele, wie zum
Beispiel das soziale Miteinander, die mathemati-
sche Bildung und die Sprachbildung. Es ist in den
beiden Kindertageseinrichtungen ein wertvoller,
fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit und
der Lebenswelt der Kinder und ihrer Familien ge-
worden.
„Haus der kleinen Forscher“ - der Weg zur Zer-
tifizierung
Seit mehreren Jahren setzt sich das Team der
Einrichtung „Kita Hornstraße“ bei der Konzeptions-
entwicklung mit den pädagogischen Möglichkeiten
und Voraussetzungen des forschenden Lernens
mit Kindern auseinander. Allen Teammitgliedern
war es bei der Entwicklung der Konzeption sehr
wichtig, die Kinder darin zu stärken, ihre Selbst-
wirksamkeit zu erfahren und ihre lernmethodische
Kompetenz voranzubringen.
Einen Schwerpunkt der Arbeit bildeten die MINT-
Bereiche: Mathematik, Informatik, Naturwissen-
schaften und Technik.
Im Rahmen dieser Arbeit kam die Kita, in Zusam-
menarbeit mit den Fachberatungen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien, in Kontakt zur
Stiftung „Haus der kleinen Forscher“.
Das „Haus der kleinen Forscher“ ist eine bundes-
weit tätige Bildungsinitiative, die sich für eine gute
Bildung für Kinder in den MINT-Bereichen mit dem
Ziel, die Kinder zum nachhaltigen Handeln zu be-
fähigen, engagiert. Im Jahr 2018 wurde die städti-
sche Kindertageseinrichtung „Kita Hornstraße“ mit
dem Zertifikat: „Haus der kleinen Forscher“ ausge-
zeichnet.
Etabliert haben sich im Jahr 2019:
• regelmäßige Forschertage zu unterschiedlichen
Themen
• Teamtage z. B. zur Bildung für nachhaltige Ent-
wicklung (BNE)
• Projekte und Fortbildungen in den MINT-
Bereichen
• ein Forscher-Raum, zusätzlich zu Forscherbe-
reichen in den Gruppen
• stetige Teilnahme an den bundesweiten For-
schertagen
Für Januar 2020 steht für die Kita Hornstraße eine
erneute RE-Zertifizierung zum „Haus der kleinen
Forscher“ an. Ebenfalls ist für das Jahr 2020 eine
Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb „For-
schergeist“ geplant.
Amtszielreport
15
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
Implementierung der Qualitätsstandards der
Offenen Ganztagschulen in Münster 2019 -
Erarbeitung eines Erhebungsinstrumentes
Im Rahmen der fachlichen Arbeit des „Kommuna-
len Qualitätszirkels“, besetzt durch die Schulamts-
direktorin Bezirk eins, zwei Schulleitungen, Spre-
cherinnen der OGS-Koordination und Mitarbeiten-
de des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, ist ein Verfahren zur Implementierung einer
systematischen Qualitätsentwicklung und Quali-
tätssicherung erarbeitet worden.
Alle Qualitätsstandards der Offenen Ganztagschu-
len in Münster werden sukzessive operationalisiert,
in einen entsprechenden Fragebogen überführt
und schulbezogen erhoben. Die schulbezogene
Befragung richtet sich an die jeweilige Schulleitung
und die OGS-Koordination. Sie begann erstmalig
zum Schuljahr 2019/2020 und wird durch den öf-
fentlichen Träger entsprechend quantitativ und
qualitativ ausgewertet. In der Auswertung werden
kennzahlenbasiert Ergebnisse dargestellt und ent-
sprechend Ziele und Leistungsmaßstäbe für die
nächsten Jahre festgelegt. Diese Grundlagen wer-
den auf unterschiedlichen Ebenen weiterverarbei-
tet. Die Ergebnisse werden für die Jahresgesprä-
che der städtischen Fachberatung mit allen Offe-
nen Ganztagsschulen genutzt und realisieren eine
planvolle konzeptionelle und strukturelle Weiter-
entwicklung. Dies gilt auch für die Offenen Ganz-
tagschulen in freier Trägerschaft. Darüber hinaus
werden die Ergebnisse allen weiteren Gremien zur
Verfügung gestellt, die sich mit der Qualitätsent-
wicklung der Offenen Ganztagsschulen befassen.
Die angelegte Evaluation fokussiert dabei nicht nur
die Zielerreichung, sondern identifiziert auch zent-
rale Faktoren zur Weiterentwicklung der Praxis.
Dieser Prozess befördert mit seinen Ergebnissen
die schulbezogene Qualitätssicherung und bietet
den beteiligten Schulen die Möglichkeit, diese
fachliche Weiterentwicklung unter anderem auch
im Schulprogramm zu berücksichtigen.
Überarbeitung der Qualitätsstandards im
Kommunalen Sozialdienst im Kontext der Qua-
litätsentwicklung nach § 79a SGB VIII
Im KSD-Handbuch werden die Prozess-, Struktur-,
und Ergebnisqualitäten der Arbeit des Kommuna-
len Sozialdienstes umfassend beschrieben und
festgelegt. Dies dient sowohl der Sicherung der
Qualitäten der Arbeit als auch explizit der Orientie-
rung für die Fachkräfte. Hier sind fachliche und
steuernde Leitplanken formuliert, an denen sich
die Fachkräfte im Kommunalen Sozialdienst nicht
nur zu Einarbeitungszwecken, sondern auch in
ihrer täglichen Arbeit orientieren.
Viele der Beschreibungen zu den Kernleistungen
der Jugendhilfe im Kommunalen Sozialdienst -
angelehnt an die Paragraphen des SGB VIII - wur-
den zuletzt in den Jahren 2012 bis 2014 aktuali-
siert, so dass z. T. gesetzliche Änderungen aber
vor allem eine veränderte gelebte Praxis seitdem
keinen Niederschlag mehr in den Regelwerken
gefunden haben. Im Rahmen des Leitungsteams
der Abteilung Kommunaler Sozialdienst wurden im
laufenden Jahr 2019 alle Beschreibungen überar-
beitet, angepasst und aktualisiert. Darüber hinaus
wurden die Entscheidungsvorbehalte und Rege-
lungshinweise zur Einleitung und Weitergewährung
von Hilfen zur Erziehung und sogenannten Zu-
satzhilfen systematisiert und einheitlicher gefasst.
Die vorgenommenen Änderungen werden nun im
weiteren Verlauf des Jahres intern geprüft und im
Anschluss in das KSD-Handbuch eingearbeitet.
Damit wird das Ziel, eine größtmögliche Hand-
lungssicherheit auf der Ebene der Kollegen/-innen
im KSD zu erhalten, verfolgt.
Qualifizierung der Fachkräfte und Einführung
von Qualitätsstandards zum Thema Partizipati-
on in den städtischen Kindertageseinrichtun-
gen
Die Kindertageseinrichtung (Kita) hat als erste
Bildungs- und Erziehungsinstanz außerhalb der
Familie den gesetzlichen Auftrag der Partizipation
und Demokratiebildung von Kindern.
Dazu gehört es insbesondere, dass jede Kita Be-
teiligungsformen für Kinder entwickelt und diese
konzeptionell verankert.
Um die Fachkräfte für diese zentrale Aufgabe zu
qualifizieren, fand bereits im November 2017 für
alle Leitungen und stellvertretenden Leitungen der
Amtszielreport
16
städtischen Kindertageseinrichtungen ein Fachtag
zum Thema: „Partizipation in der Kita - Schlüssel
zu Bildung und Demokratiebildung“ mit Frau Prof.
Dr. Kathrin Aghamiri, FH Münster statt.
Zur weiteren Vertiefung und Qualifizierung setzten
sich die Kitas zunehmend, beispielsweise in Form
von Fortbildungen und Teamtagen, mit diesem
Thema auseinander. Im Rahmen der Qualitätsent-
wicklung konzipierten die Fachberatungen den
Trägerstandard „Partizipations- und Beschwerde-
verfahren in den städtischen Kindertageseinrich-
tungen“ und ein Kurzkonzept „Qualitätskriterien zur
Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerde von
Kindern“.
In der halbtägigen Leitungskonferenz im Juli 2019
wurden der Trägerstandard und die Qualitätskrite-
rien eingeführt. Der Standard gibt vor, dass ein
geeignetes Partizipations- und Beschwerdeverfah-
ren für Kinder im Kita-Alltag in der einrichtungsbe-
zogenen pädagogischen Konzeption (Qualitäts-
handbuch) dargestellt und in der unmittelbaren
pädagogischen Arbeit umgesetzt wird.
Die städtischen Kitas beschreiben dafür konkrete
Handlungsstrategien in den verschiedenen Berei-
chen des Kita-Alltags zu folgenden Aspekten:
• Entwicklungsgerechte: Information der Kinder
über ihre Rechte
• Mitbestimmungsangelegenheiten
• Beteiligungsformen und -verfahren
• Entwicklungsgerechte: Dokumentation von Ent-
scheidungsprozessen
• Sicherung von Beschwerdemöglichkeiten für
Kinder - Beschwerdeverfahren entwickeln
• Einbindung der Eltern in das Beteiligungskon-
zept
• Fortlaufende Evaluation des Beteiligungskon-
zeptes
Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren stärken
zudem den Schutz und die Rechte von Kindern.
Somit trägt Partizipation zum Schutz von Kindern
bei. Mit dieser Arbeit leisten die Kindertagesein-
richtungen in Münster einen wertvollen gesell-
schaftlichen Beitrag.
Sozialraumreport
17
3. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmen-
planungen in den Leistungsbereichen der Kinder-
und Jugendhilfe bilden kleinräumige Sozialraumda-
ten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige
Grundlagen und dienen als unverzichtbare Pla-
nungsinstrumente.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird
u. a. auf Grundlage des Baulandprogramms bis
2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2019 fortge-
schrieben. Sie dient als feste Orientierungsgröße
für die mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanun-
gen in der Stadt Münster.
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte
Bevölkerungsdaten, Infrastrukturmaßnahmen so-
wie die Inanspruchnahme von Kinder- und Ju-
gendhilfeleistungen in Münster sowohl auf ge-
samtstädtischer Ebene als auch auf Stadtbezirks-
ebene abgebildet. Dabei sind jeweils die Zeiträume
von zwei Jahren dargestellt, um entsprechende
Entwicklungen und Veränderungen nachvollzieh-
barer zu machen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 310.610 312.169
davon unter 18 Jahren 47.002 47.177
Haushalte mit Kindern 27.250 27.269
Ausländeranteil 33.110
(10,7 %)
33.884
(10,9 %)
Migranten 71.862
(23,1 %)
72.501
(23,2 %)
Geburten 3.147 3.107
Die Stadt Münster ist auf Wachstumskurs. Am
31.12.2019 verzeichnet die Stadt Münster insge-
samt 312.169 Einwohner/-innen. Die wohnberech-
tigte Bevölkerung ist im Vergleich zum Vorjahr um
insgesamt 1.559 Personen gestiegen.
Die deutlichsten Einwohnergewinne in absoluten
Zahlen entfallen auf den Stadtbezirk Mitte mit ei-
nem Zugewinn von 976 Einwohnern.
Diese Bevölkerungsentwicklung ist unter anderem
- wie in der kleinräumigen Bevölkerungsprognose
2015 - 2025 ausgewiesen - auf die erhöhte Zu-
wanderung Zuflucht suchender Menschen, den
Anstieg der Studierenden und den Anstieg der
Beschäftigungszahlen zurückzuführen.
Die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen verzeich-
net eine Zunahme von insgesamt 175 Kindern und
Jugendlichen in der Stadt Münster. Bezogen auf
die Gesamtbevölkerung beträgt der Anteil der Kin-
der und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren im
Jahr 2019 in Münster 15,1 %.
Im Vergleich zum Vorjahr sind in Münster im Jahr
2019 weniger Kinder geboren worden. Insgesamt
waren es 3.107 Geburten, das sind 40 weniger als
im Vorjahr.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 12.182 12.645
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 45,0 % 46,6 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 104,7 % 104,3 %
Anzahl Familienzentren 35 36
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 5.814
(61,5 %)
6.064
(63,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 42 41
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.671 1.574
davon ambulant 863 854
davon stationär 808 720
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.951 3.086
Sozialraumreport
18
Die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen ist im Ver-
gleich zum Vorjahr stadtweit um 162 Kinder ge-
stiegen. Das hat im Besonderen Auswirkungen auf
die Kitabedarfsplanung und den Ausbau der offe-
nen Ganztagsschulen nach sich gezogen.
Im Berichtszeitraum liegt die Versorgungsquote für
u3-Kinder insgesamt bei 46,6 %. Davon werden
31,7 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und
14,9 % in der Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für ü3-Kinder beträgt 104,3 %.
Trotz Erhöhung der Kinderzahlen stieg die Versor-
gungsquote bei den u3-Kindern auf 46,6 %. Die
Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insge-
samt 163 Plätze erhöht werden. Diese Verände-
rung ergibt sich aus dem Ausbau der Kitaplätze um
115 Plätze und der Erhöhung der Platzzahl in der
Kindertagespflege um 48 Plätze.
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffen neu-
er Plätze und erforderliche Umstrukturierungen in
den Einrichtungen zum Verbleib der hochwach-
senden u3-Kinder um insgesamt 300 Plätze er-
höht. Damit wurde, trotz Steigerung der Kinderzah-
len im ü3-Bereich um 317 Kinder, die Versor-
gungsquote nur leicht von 104,7 % auf 104,3 %
reduziert.
Zum Schuljahr 2019/2020 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 63,7 %. Das bedeutet, dass insge-
samt 6.064 Schüler/-innen das Angebot der offe-
nen Ganztagsschule besuchten. Um die wachsen-
den Bedarfe zu decken, wurden stadtweit insge-
samt 14 zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet.
Im Jahr 2019 gab es insgesamt 41 Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Münster.
Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Einrichtung
weniger. Die Katholische Pfarrei Liebfrauen-
Überwasser hat sich mit dem Kinder- und Jugend-
zentrum St. Theresia aus der Trägerschaft verab-
schiedet.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 127.509 128.485
davon unter 18 Jahren 13.713 13.833
Haushalte mit Kindern 8.684 8.708
Ausländeranteil 10.819
(8,5 %)
11.094
(8,6 %)
Migranten 21.574
(16,9 %)
21.782
(17,0 %)
Geburten 1.338 1.331
Mit einer Zunahme von 976 Einwohnern/-innen
verzeichnet der Stadtbezirk Mitte den höchsten
Zuwachs in der gesamten Stadt Münster.
Die gesamte Stadt Münster ist um 1.559 Einwoh-
ner/-innen angewachsen. Im Berichtsjahr 2019
lebten 41,2 % der Gesamtbevölkerung im Bezirk
Mitte. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der
Fertigstellung von neuem Wohnraum und der Ent-
wicklung des Fortzugsverhaltens von Familien im
vergangenen Jahr ist dieser Bevölkerungszuwachs
zu begründen.
Aus fachplanerischer Sicht lag auf der Altersgrup-
pe der 6- bis 10-Jährigen ein besonderes Augen-
merk. In dieser Altersgruppe verzeichnete der Be-
zirk Mitte eine Steigerung um 60 Kinder.
Sozialraumreport
19
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.834 4.027
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 43,5 % 45,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 105,6 % 105,3 %
Anzahl Familienzentren 6 6
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 2.243
(71,4 %)
2.276
(72,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 12 12
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 317 309
davon ambulant 166 187
davon stationär 151 122
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.038 2.223
Der Bezirk Mitte hat große planerische Herausfor-
derungen sowohl aktuell als auch in Zukunft prog-
nostiziert zu bewältigen. Die Versorgungsquote im
u3-Bereich liegt mit 45,4 % weiterhin unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt von derzeit
46,6 %. Durch die Inbetriebnahmen der Kitas am
Emmy-Herzog-Platz, am Dahlweg und an der
Beckstraße konnten die Platzzahlen in Mitte wei-
terhin erhöht werden. Für die 3- bis 6-jährigen
Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 %.
Die weiteren bedarfsgerechten Ausbauplanungen
für den Kitabereich im Stadtbezirk Mitte stehen in
enger Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und
Immobilien. Insbesondere im Bereich der Innen-
stadt fehlen realistische Flächen oder Gebäude,
die zu KiBiz-konformen Mieten als Kita hergerichtet
werden können, um dem prognostizierten, stei-
genden Bedarf an Kindertagesbetreuungseinrich-
tungen gerecht zu werden.
Erste Ansätze sind hier die geplante, dauerhafte
Realisierung der Kita an der ehemaligen Wart-
burghauptschule und an der Sonnenstraße , sowie
Kitas in den Randbereichen zur Innenstadt, die die
Versorgung der Innenstadt verbessern sollen wie
die Kita am Ermlandweg und am Nordkirchenweg,
die in den kommenden Jahren in Betrieb gehen.
Zum Schuljahr 2019/2020 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich im Stadtbezirk Mitte bei rund 72,7 %. Auf-
grund der konkreten Verteilung der Teilnehmer/-
innen auf die einzelnen Schulen hat sich die Zahl
der OGS-Gruppen um zwei Gruppen im Bezirk
Mitte gesteigert.
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 61.165 61.382
davon unter 18 Jahren 10.498 10.395
Haushalte mit Kindern 5.854 5.788
Ausländeranteil 6.821
(11,2 %)
7.011
(11,4 %)
Migranten 15.448
(25,3 %)
15.580
(25,4 %)
Geburten 541 518
Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung im
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 217 Einwohner/-innen gestiegen. Im Berichts-
jahr lebten 19,6 % der Gesamtbevölkerung im
Bezirk West. Während im gesamten Bezirk West
ein Zuwachs der Bevölkerung zu verzeichnen war,
sieht es auf Stadtteilebene unterschiedlich aus.
Alle Stadtteile im Westen verzeichnen im Jahres-
vergleich einen Zuwachs außer Albachten.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0-18 Jahren liegt bei 16,9 % der im Bezirk
West lebenden Bevölkerung und hat sich demnach
im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Die Anzahl der Geburten im Bezirk West ist um
insgesamt 23 im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Sozialraumreport
20
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.383 3.433
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 54,8 % 54,9 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 110,6 % 112,2 %
Anzahl Familienzentren 6 6
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 929
(49,3 %)
984
(52,0 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 9 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 348 328
davon ambulant 186 198
davon stationär 162 130
Angebote der Familienbildung
Anzahl 254 253
Im Jahr 2019 lag die Versorgungsquote für unter
3-jährige Kinder bei 54,9 % und für 3- bis 6-jährige
Kinder bei 112,2 %. Durch die Inbetriebnahme der
Kita an der Meyerbeerstraße und die Erweiterung
der Claudius Kita wurde die Platzzahl für die Kin-
dertagesbetreuungsangebote im u3- und ü3- Be-
reich erhöht.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum
Schuljahr 2019/2020 auf insgesamt 52,0 % gestie-
gen. Im Ergebnis wurden drei weitere OGS-
Gruppe eingerichtet.
Die katholische Pfarrei Liebfrauen-Überwasser hat
sich mit dem Kinder- und Jugendzentrum St. The-
resia aus der Trägerschaft verabschiedet. Das
bedeutet, dass die Anzahl der offenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen auf acht im Bezirk West ge-
sunken ist.
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 30.531 30.850
davon unter 18 Jahren 6.301 6.397
Haushalte mit Kindern 3.359 3.405
Ausländeranteil 5.701
(18,7 %)
5.988
(19,4 %)
Migranten 12.501
(40,9 %)
12.741
(41,3 %)
Geburten 354 358
Der Bezirk Nord verzeichnet im Jahr 2019 steigen-
de Bevölkerungszahlen; ein Plus von 319 Einwoh-
nern. 20,5 % des gesamtstädtischen Bevölke-
rungsgewinns entfallen auf den Bezirk Nord. Alle
vier Stadtteile im Bezirk Nord weisen einen Anstieg
auf.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0-18
Jahren im Bezirk Nord ist im Jahresvergleich von
20,6 % auf 20,7 % gestiegen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.615 1.674
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 39,5 % 42,0 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 110,5 % 105,8 %
Anzahl Familienzentren 10 10
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 716
(64,9 %)
754
(67,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 6 6
Sozialraumreport
21
Daten und Fakten 2018 2019
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 407 382
davon ambulant 189 178
davon stationär 218 204
Angebote der Familienbildung
Anzahl 334 283
Im Jahr 2019 liegt die Versorgungsquote für unter
3-jährige Kinder bei 42,0 % und für 3- bis 6-jährige
Kinder bei 105,8 %.
Die Verwaltung plant Maßnahmen zum weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze in
Coerde, Kinderhaus und Sprakel. In Kinderhaus ist
die zweigruppige Dependance der Kita Grünschlei-
fe an der Regina-Protmann-Straße in Betrieb ge-
gangen.
In Sprakel ist im Vorgriff auf eine viergruppige
dauerhafte Einrichtung der Pavillon am Holunder-
weg mit zwei Gruppen in Betrieb gegangen.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote ist von 64,9 % auf 67,7 % gestiegen. Im Er-
gebnis wurden drei weitere OGS-Gruppe einge-
richtet.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 22.983 23.026
davon unter 18 Jahren 4.242 4.234
Haushalte mit Kindern 2.329 2.326
Ausländeranteil 1.971
(8,6 %)
1.988
(8,6 %)
Migranten 4.248
(18,5 %)
4.313
(18,7 %)
Geburten 230 204
Die wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtbezirk
Ost hat im Berichtszeitraum zugenommen. Insge-
samt verzeichnet der Bezirk Ost ein Wachstum von
43 Einwohnern/-innen.
Auf Stadtteilebene gibt es unterschiedliche Ent-
wicklungen. Die Stadtteile Mauritz-Ost und Gel-
mer-Dyckburg sind beide gewachsen, während der
Stadtteil Handorf an Bevölkerung verloren hat.
Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2019 hat
dazu geführt, dass der Anteil der Kinder und Ju-
gendlichen von 0-18 Jahren im Bezirk Ost bei
18,4 % liegt.
Im Jahr 2019 wurden im Vergleich zum Berichts-
jahr 2018 insgesamt 26 Geburten weniger ver-
zeichnet.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.114 991
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 50,8 % 47,0 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 93,8 % 92,7 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 541
(59,9 %)
546
(61,1 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 121 96
davon ambulant 47 48
davon stationär 74 48
Angebote der Familienbildung
Anzahl 100 114
Im Jahr 2019 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 47,0 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 92,7 %. In Mau-
Sozialraumreport
22
ritz-Ost fehlen auch perspektivisch geeignete
Grundstücke zur Errichtung weiterer Kitas, um
insbesondere die Versorgung der ü3-Kinder lang-
fristig sicher zu stellen. In Mauritz-Ost ist die Ver-
sorgungsquote der ü3-Kinder auf 79,4 % gesun-
ken.
Die zum 01.11.2019 geplante Inbetriebnahme des
Pavillons an der katholischen Kita St Josef verzö-
gert sich und wird im Frühjahr 2020 realisiert.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 61,1 % ge-
stiegen. Insgesamt wurden im Bezirk Ost zwei
zusätzliche OGS Gruppen installiert.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 30.117 30.179
davon unter 18 Jahren 5.569 5.681
Haushalte mit Kindern 3.157 3.200
Ausländeranteil 3.614
(12,0 %)
3.614
(12,0 %)
Migranten 7.592
(25,2 %)
7.580
(25,1 %)
Geburten 324 335
Die wohnberechtigte Bevölkerung ist im Bezirk
Südost im Berichtsjahr gestiegen. Der Bezirk hat
ein Plus von 62 Einwohnern/-innen zu verzeich-
nen.
Konkret war für die Stadtteile Angelmodde und
Wolbeck im Berichtsjahr 2019 einen Bevölke-
rungszuwachs festzustellen.
Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2019 hat
dazu geführt, dass der Anteil der Kinder und Ju-
gendlichen von 0-18 Jahren im Bezirk Südost bei
18,8 % liegt.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.294 1.434
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 38,8 % 44,9 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 92,2 % 98,5 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 728
(62,5 %)
794
(66,4 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 202 209
davon ambulant 96 97
davon stationär 106 112
Angebote der Familienbildung
Anzahl 111 103
Im Jahr 2019 konnte die Versorgungsquote der
Tagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder auf
44,9 % und für 3- bis 6-jährige Kinder auf 98,5 %
erhöht werden. Die neuen Kitas in Wolbeck (Kin-
derbach) und Angelmodde mit sechs bzw. fünf
Gruppen ermöglichten diese Erhöhung. Im Früh-
jahr 2020 wird eine weitere Kita in Angelmodde
eröffnet werden sowie im Sommer 2020 eine wei-
tere Kita in Wolbeck.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf
insgesamt 66,4 % gestiegen. Im Ergebnis wurden
drei weitere OGS-Gruppen eingerichtet.
Sozialraumreport
23
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2018 2019
Gesamtbevölkerung 38.305 38.247
davon unter 18 Jahren 6.679 6.637
Haushalte mit Kindern 3.867 3.842
Ausländeranteil 4.184
(10,9 %)
4.189
(11,0 %)
Migranten 10.499
(27,4 %)
10.505
(27,5 %)
Geburten 360 361
Der Bezirk Hiltrup ist im Jahresvergleich um 58
Einwohner/-innen gesunken. Die Stadtteile Berg
Fidel und Hiltrup-West verzeichnen einen Bevölke-
rungsrückgang im Jahr 2019.
Der Anteil von Kindern und Jugendlichen bezogen
auf die Gesamtbevölkerung im Bezirk Hiltrup be-
trägt im Berichtsjahr 17,4 %.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2018 2019
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.624 1.645
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 42,7 % 43,3 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 106,1 % 101,1 %
Anzahl Familienzentren 6 6
Offene Ganztagsschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 657
(52,1 %)
710
(54,6 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 258 250
davon ambulant 161 146
davon stationär 97 104
Angebote der Familienbildung
Anzahl 114 110
Im Jahr 2019 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 43,3 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 101,1 %.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk Hiltrup auf
54,6 % gestiegen. Um dem zusätzlichen Bedarf zu
entsprechen, wurde eine weitere OGS-Gruppe
eingerichtet.
Produktüberblicke
24
4. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien
060501 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen
zur Erziehung in der Familie und
eigenen Wohnung
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
25
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2019 handelt es sich jeweils
um vorläufige Rechnungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen,
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden,
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher
Form zur Verfügung gestellt werden können, um
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten,
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes,
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 -
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik;
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu
tragen.
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen,
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener
Ansatz), einbetten.
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke
seit 2013 an folgenden Punkten:
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen
an.
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt.
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte.
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen.
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt:
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres.
Analytischer Schwerpunkt:
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung).
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen
zum Geschäftsbericht“).
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.
Produktüberblicke
26
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbaupro-
gramm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstüt-
zen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Erneut ist die Zahl der u3- und ü3-Kinder im Berichtszeitraum angestiegen. So erhöhte sich die Zahl der u3-
Kinder um 51 und die Zahl der ü3-Kinder um 317. Damit wurde die prognostizierte Kinderzahl erneut über-
troffen.
• Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insgesamt 163 Plätze erhöht werden (in Kindertageseinrich-
tungen: + 115 Plätze; in Kindertagespflege: + 48 Plätze). Trotz des erneuten Anstiegs der Kinderzahl konn-
te dadurch die Versorgungsquote von 45,0 % auf 46,6 % erhöht werden.
• Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffung neuer Plätze sowie erforderliche Umstrukturierungen in den
bestehenden Einrichtungen zum Verbleib der aus dem u3-Bereich herauswachsenden Kinder um insge-
samt 300 Plätze erhöht. Trotz der hohen Steigerung der Platzzahlen im ü3-Bereich sank die Versorgungs-
quote wegen des hohen Anstiegs der Kinderzahl geringfügig von 104,7 % auf 104,3 %.
• Die kontinuierlich steigenden Kinderzahlen in Münster machten weiterhin einen Platzausbau erforderlich.
Insbesondere in der Innenstadt wurde intensiv nach Grundstücken und Gebäuden gesucht.
• Zum Kitajahr 2019/2020 konnten sieben neue Kitas in Betrieb gehen: Kita am Emmy-Herzog-Platz, Wald-
bachkita, Kita an der Meyerbeerstraße, Kita am Dahlweg, Kita Alt Angelmodde, Kita Beckstraße sowie Kita
am Holunderweg. Zusätzlich konnten die Dependancen in Gelmer und an der Regina-Protmann-Straße in
Betrieb genommen werden.
• Das Trägerauswahlverfahren wurde entsprechend der Vorlage V/0089/2018 fortgeführt. Für die Kitas an der
Sonnenstraße, Neubrückenstraße, Südlich Nottulner Landweg, Nordkirchenweg, Holunderweg und am
Hedwig-Feibes-Weg wurden die Trägerschaften vergeben.
• Die Beratung der in Münster ansässigen Unternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung und zum
Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuungsplätze wurde weiterhin als wichtiger Baustein zur Verein-
barkeit von Familie und Beruf in der Stadt Münster verfolgt.
• Mit dem evangelischen Claudiuskindergarten in Albachten konnte die Zahl der Familienzentren auf insge-
samt 35 erhöht werden. Neben diesem neuen Familienzentrum im Westen Münsters konnte das bereits be-
stehende Familienzentrum im Verbund (städtische Kita Am Schulzentrum, städtische Kita Am Drostenhof,
katholische Kita St. Nikolaus und Outlaw Kita Holtrode) mit einer zusätzlichen Förderung bedarfsgerecht
ausgebaut werden.
• Der Qualitätszirkel der Familienzentren hat sich mit der Evaluation der Gütesiegelkriterien zur Zertifizierung
zum Familienzentrum befasst und die Ergebnisse der Evaluation diskutiert. Darüber hinaus wurden die
Produktüberblicke
27
Schnittstellen zu der Koordinationsstelle Frühe Hilfen der Stadt Münster in den Blick genommen und der
präventive Ansatz von Familienzentren beleuchtet. Im Rahmen dieser Schnittstelle wurde den Leitungen
der Familienzentren die Landesdatenbank „Guter Start NRW“ zur Darstellung der eigenen Angebote vorge-
stellt.
• Mit den beiden flexiblen Betreuungsmodellen der Stadt Münster „ExtraZeit“ (individuelle Erweiterung von
Betreuungszeiten) und „FlexiZeit“ (verlängerte Öffnungszeit) konnten Eltern der beteiligten Kindertagesein-
richtungen die Betreuungszeit ihrer Kinder auch in 2019 flexibel und sicher gestalten. Am Angebot „Extra-
Zeit“ beteiligen sich stadtweit 14 Einrichtungen. Der Baustein „FlexiZeit“ wird kontinuierlich in vier Stadtbe-
zirken (Mitte, West, Südost und Hiltrup) angeboten.
• Niedrigschwellige Betreuungsangebote für geflüchtete Eltern und ihre noch nicht sechsjährigen Kinder bil-
den einen wichtigen Baustein für die Integration geflüchteter Familien. In Münster werden diese sog. Brü-
ckenprojekte, die mit Mitteln des Landes finanziert werden, in Form von Eltern-Kind-Gruppen umgesetzt. Im
Jahr 2019 wurden in Münster sechs Brückenprojekte mit Plätzen für 51 in der Regel unter dreijährige Kinder
bewilligt.
• Die Sprach- und Kulturmittlerinnen hatten im Berichtsjahr 95 Einsätze in 32 Kitas mit steigender Tendenz.
Das Angebot, das in Kooperation mit dem Haus der Familie vorgehalten wird, erfährt eine hohe Wertschät-
zung und wird im Rahmen der Armutsprävention auch im kommenden Jahr fortgesetzt.
• Erstmalig fand die „Fachkräfteoffensive Münster“ statt. Um den Auswirkungen eines Fachkräftemangels
entgegenzuwirken, trafen sich freie Träger der Kindertageseinrichtungen und OGS mit den Fachschulen
zum Austausch zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, insbesondere für die PiA-Ausbildung.
• In der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“ wurde unter Mitwirkung von Vertretungen der Fachschulen,
Anleitungen und Auszubildenden das Positionspapier „Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der
Kindertagesbetreuung“ erarbeitet.
• Zur Weiterentwicklung von Strategien und Handlungsoptionen gegen einen drohenden Fachkräftemangel
wurden die vielfältigen Ergebnisse der aus der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“ gebildeten Arbeits-
gruppen und aus Abstimmungsgesprächen zusammengetragen und in ein Strategiepapier zusammenge-
fasst.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die Ende 2016 vorgelegte Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen kontinuierlichen
Anstieg der u3- und ü3-Kinder aus. Zur Versorgung dieser neu entstehenden Bedarfe und zur stadtweiten
Versorgung mit Plätzen in allen Wohnbereichen entsprechend der gesetzten Ausbauziele sind weitere Aus-
bauplanungen notwendig. Die Planungen hierzu werden auf der Grundlage der aktualisierten Prognosen
unter Berücksichtigung der Entwicklung demographischer Faktoren angepasst und bedarfsorientiert fortge-
setzt.
Derzeit sind weiterhin über 3.000 Plätze in der Planung. Sobald die Planungen für neue Kitas entschei-
dungsreif sind, werden sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
• Zur langfristigen bedarfsorientierten Versorgung mit Betreuungsplätzen werden die kommunalen Ausbau-
strategien weiter verfolgt:
- Bei allen neuen Wohngebieten werden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend den neu
entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern im Wohnbereich erforderlich und möglich werden dort
weitere neue Gruppen verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu
erreichen.
- Geeignete Flächen und Gebäude werden gesucht und für Kitazwecke umgenutzt.
• Im Rahmen der Entwicklungen auf den Konversionsflächen werden die Beschlüsse für die erforderlichen
Kitas vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Produktüberblicke
28
• Die Ende 2019 ausgeschriebenen Trägerschaften für fünf Kitas werden Mitte 2020 zur Beschlussfassung
vorgelegt: Kita am St-Josefs-Kirchplatz, Kita am Dahlweg, Kita an der Robert-Bosch-Straße, Yorkkita und
Kita am Ermlandweg. Des Weiteren wird die Trägerausschreibung zur Betriebsübergabe der Kita am Holt-
mannshof zur Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Ausschreibungen werden folgen.
• Die Leistungsbeschreibung für Investoren im Kitabau wird weiterentwickelt und neu aufgelegt.
• Um die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, werden die dafür notwendigen Anpas-
sungen auch bei den bereits vorhandenen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht umgesetzt.
• Die städtischen Projekte „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“ werden in Abstimmung mit den Anbietern bedarfsge-
recht ausgebaut, so dass weiterhin Standorte in allen Stadtbezirken vorgehalten werden können.
• Im Rahmen der Novellierung des KiBiz werden zum Kitajahr 2020/2021 diverse Themen weiterentwickelt,
um die Landesförderung zur Qualitätsentwicklung umzusetzen:
- Die Flexibilisierung von Betreuungszeiten wird in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Kinder- und Ju-
gendhilfe weiterentwickelt.
- Die Vorgaben zu den Zuschüssen für plusKitas und anderen Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachför-
derbedarf werden umgesetzt.
- Die Landesförderungen im Bereich der Bezuschussung von Ausbildungen und zur Fachberatung werden
ebenso umgesetzt.
• Für das Jahr 2020 wurden fünf Eltern-Kind-Gruppen als niedrigschwellige Brückenangebote mit Plätzen für
44 Kinder bewilligt. Der quantitative Rückgang der Angebote entspricht der derzeitigen Entwicklung (z. B.
Schließung von Flüchtlingseinrichtungen). Über die Bewilligung entscheidet der Landschaftsverband West-
falen-Lippe.
• Der Qualitätszirkel Familienzentren bearbeitet im Schwerpunkt das Thema „Vernetzungsstrukturen zwi-
schen den Familienzentren“. Vor allem die bezirkliche Vernetzung mit Blick auf Angebotsplanung soll the-
matisiert werden.
• Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas wird entsprechend der steigenden Nachfrage inten-
siviert. Um eine möglichst hohe Qualität des Angebotes zu sichern, werden in den regelmäßigen Coaching-
terminen für die Kulturmittlerinnen Fallberatungen angeboten.
• Im Rahmen des Bundesprojekts „Bildung integriert“ werden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und
Weiterbildung die Zielformulierungen für den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule
überarbeitet und aktualisiert.
• Aspekte der Fachkräfteentwicklung wie Ausbildungskapazitäten, Weiterbildungsmöglichkeiten, Praxisanlei-
tung u. v. m. werden weitergehend bearbeitet. Auch die „Fachkräfteoffensive Münster“ tagt im jährlichen
Rhythmus und wird Mitte 2020 erneut zusammenkommen. Vor allem die Erweiterung der Ausbildungskapa-
zitäten liegt im Fokus. Hierzu wird ein weiterhin enger Kontakt zu den Fachschulen in den verschiedenen
Gremien gepflegt.
• Die AG ART (Ausbildungsoffensive Runder Tisch) wird in 2020 erneut einen Praxisnachmittag für die Aus-
zubildenden im Anerkennungsjahr organisieren. Dem Praxisnachmittag wird ein Vortrag vorangehen, um
den Auszubildenden einen theoretischen Input zu dem diesjährigen Thema „Kultursensitive Pädagogik“ zu
bieten. Die Planung wird in Kooperation durch das Kommunale Integrationszentrum unterstützt.
• Die Themen „Früher Kita Einstieg“ und „Sicherung des Kita-Besuchs“ werden konzeptionell bearbeitet.
• Die Corona-Pandemie wird erhebliche Auswirkungen auf das Handlungsfeld Kindertagesbetreuung haben
und einen großen Ressourceneinsatz verlangen. Von der Landesregierung wurde für Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege ein Betretungsverbot verordnet und eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die
Fachabteilung wird im Rahmen eines Krisenmanagements neben der Informationsverarbeitung, -bewertung
und -versorgung aller Beteiligten insbesondere Träger der Kindertageseinrichtungen, Kita-Leitungen, Kin-
dertagespflegepersonen sowie Eltern in Fragen der Notallbetreuung beraten und den Übergang in einen
Regelbetrieb unterstützend begleiten.
Produktüberblicke
29
Ressourcen
• Stellen: 452,19
• Aufwendungen: 125.901.186 €
• Erträge: 79.225.392 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2023
mit einer Versorgungsquote von bis zu 35,0 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %)
104,4 104,7 100 104,3
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren (in %)
29,8 30,6 33,1 31,7
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
43,1 45,0 48,0 46,6
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Einrichtungsstruktur
Anzahl der Familienzentren 33 35 36 36
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 183 186 192 193
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 47 47 47 47
Einrichtungen evangelischer Träger 16 16 16 16
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 51 51 51 51
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 29 29 29
Einrichtungen sonstiger Träger 35 43 49 50
Gruppenstruktur
Anzahl der Gruppen 580 598 617 628
davon:
Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 158 156 156 156
Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 56 57 57 58
Produktüberblicke
30
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
72 78 77 77
Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 126 129 129 129
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 149 179 198 208
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
8.763 8.875 8.789 8.926
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.744 7.821 8.176 8.138
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter
dreijährige Kinder
2.610 2.716 2.908 2.831
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
8.087 8.186 8.619 8.486
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt
(0 bis unter 6 Jahren)
10.697 10.902 11.527 11.317
davon:
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
3.782
11
1.106
2.665
4.063
14
1.063
2.986
2.340
10
800
1.530
4.220
15
1.021
3.184
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
1.628
12
278
1.338
1.668
12
245
1.411
2.388
10
1.405
973
1.758
8
248
1.502
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.287
105
2.068
3.114
5.171
87
1.934
3.150
6.799
110
3.871
2.818
5.339
90
1.866
3.383
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
270
71
280
71
316
71
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)
375 365 358
Weitere Daten
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
23 25 31
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 178 118 103
Produktüberblicke
31
Produktüberblicke
32
Produktüberblicke
33
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen statt. In der Betreuung in Fa-
milien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagespflegeperson oder mit bis zu vier
weiteren Tageskindern betreut. Großtagespflegestellen können mit selbständigen oder auch angestellten Ta-
gespflegepersonen betrieben werden (vgl. V/0454/2017).
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt und begleitet stadtteilorientiert
Eltern und Tagespflegepersonen. Des Weiteren plant und organisiert sie das Leistungsfeld „Kindertagespfle-
ge“. Der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. ist als Interessensvertretung der Tagespflegepersonen in
Münster tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertages-
pflege.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
Betreuungsformen und Qualifizierung der Tagespflegepersonen:
In 2019 stellte die Kindertagespflege 1.328 u3-Plätze bereit. Davon waren 57 % bei Tagespflegepersonen im
eigenen Haushalt und 43 % in Großtagespflegestellen. Die Betreuung durch Kinderfrauen spielt aktuell keine
Rolle mehr, da die Regeln der Kindertagespflege für diesen Bereich zu unattraktiv sind.
Von den 281 Tagespflegepersonen in Münster sind 58 % nach DJI-Standard qualifiziert und 42 % ausgebilde-
te sozialpädagogische Fachkräfte gemäß KiBiz. Hier handelt es sich somit um Personen, die als Gruppenlei-
tung in einer Einrichtung arbeiten könnten. Die Quote der sozialpädagogischen Fachkräfte variiert jedoch zwi-
schen den Formen der Kindertagespflege. In der Großtagespflegestelle sind ca. 50 % aller Tagespflegeperso-
nen sozialpädagogische Fachkräfte, im eigenen Haushalt sind es ca. 33 %.
Die durchschnittlich vorgehaltene Anzahl an Plätzen pro Tagespflegeperson hat sich von 4,0 in 2015 auf 4,6 in
2019 erhöht. Mit dieser Entwicklung steht Münster nicht alleine da, sondern spiegelt sich im Landestrend wi-
der.
Großtagespflegestellen:
Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich in 2019 um zehn auf 63 erhöht. Ursprünglich war der Aufbau
von zwölf Großtagespflegestellen in 2019 angedacht. Es konnten jedoch nicht alle geplanten Großtagespfle-
gestellen eröffnet werden. Aufgrund baulicher Verzögerungen verschiebt sich bei zwei Großtagespflegestellen
die Eröffnung in das Jahr 2020. In 2020 werden nun voraussichtlich drei Großtagespflegestellen neu eröffnet.
Mit der Vorlage V/0454/2017 beschloss der Rat in 2017, die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespfle-
gestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen fortzusetzen. Unter Berücksichtigung der Prämissen unter
Punkt 4 der Vorlage wurde des Weiteren der Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Groß-
tagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben, zugestimmt. In 2019 wurden fünf
Produktüberblicke
34
Großtagespflegestellen in Trägerschaft eröffnet. Hierfür wurde ein umfassender Kooperationsvertrag entwi-
ckelt, der als Basis für dieses neue Modell dient.
Ende 2019 gab es insgesamt 15 Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext. In 2020 werden voraus-
sichtlich zwei weitere hinzukommen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege hat die zahlreichen Maßnahmen aus den Jahren zuvor (u. a. Anzei-
gen in den Westfälischen Nachrichten, Radiospot bei Antenne Münster, Verteilung von Plakaten) zur Werbung
neuer Tagespflegepersonen fortgeführt. Erstmalig wurde in 2019 in Bussen der Stadtwerke auf die Kinderta-
gespflege aufmerksam gemacht. Zudem wurden Beiträge in der Presse zu Sonderaktionen (u. a. Pädagogi-
sche Reihe, Woche der Kindertagespflege, Fachtagung für Tagespflegepersonen) und ein Sonderartikel in der
Jubiläumsausgabe der Moritz verfasst.
Im Rahmen der bundesweiten „Woche der Kindertagespflege“ initiierte die Beratungsstelle Kindertagespflege
eine Fotoausstellung „Momentaufnahmen kleiner Schritte und großer Neugier. Gelebte Pädagogik in Kinder-
tagespflege“. Die Fotos wurden von den Tagespflegepersonen gemacht und stellen Kinder in Bildungssituati-
onen in der Kindertagespflege dar. Ausstellungsorte waren das Anne-Frank-Berufskolleg, die Evangelische
Familienbildungsstätte und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Unter den Teilnehmenden wurden
Preise von Sponsoren verlost. In diesem Zusammenhang konnte mit dem Allwetterzoo Münster vereinbart
werden, dass zukünftig alle Tagespflegepersonen mit ihren Tageskindern freien Eintritt in den Zoo erhalten.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die Auswirkungen der KiBiz-Reform auf das Leistungsfeld Kindertagespflege werden analysiert und ent-
sprechend angepasst.
• Eine Vorlage zum gemeinsamen Ratsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL „Kindertagespflege finanziell und konzeptionell weiterentwickeln“ wird erstellt.
• Der Einsatz eines Zusatzmoduls zum Kita-Navigator, mit dem sich Tagespflegestellen im Internet präsentie-
ren können, wird geprüft.
• Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (u. a. Modelle direkter Kooperati-
on im Bereich der Betreuungsplätze, Sozialraumtreffen) wird ausgebaut.
• Ein Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege soll - mit dem Ziel der Weiterentwicklung des
Qualifizierungssystems - geplant und organisiert werden.
• Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis (Stichwort: Kompetenzorientierung) wird weiterentwickelt.
• Die Software für die Fachberatung (LogoData) soll insbesondere in Bezug auf das Auswertungsmodul, das
Thema „Qualifizierung“ und die Verwaltung des Verleihmaterials optimiert werden.
• Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sprachförderung, insbesondere mit den Beobachtungsverfahren,
steht weiterhin auf der Agenda.
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes.
• Die pädagogische Reihe für die Kindertagespflege (orientiert an den Bildungsgrundsätzen NRW) wird wei-
tergeführt.
• Sowohl der Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbständigen Tagespflegepersonen als auch mit
angestellten Tagespflegepersonen - in Zusammenarbeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen - ist vor-
gesehen.
• Die Betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut.
• Mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands werden die Geschäftsprozesse optimiert.
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt.
Produktüberblicke
35
• Die Corona-Pandemie wird erhebliche Auswirkungen auf das Handlungsfeld Kindertagesbetreuung haben
und einen großen Ressourceneinsatz verlangen. Von der Landesregierung wurde für Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege ein Betretungsverbot verordnet und eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die
Sicherstellung von Notbetreuungen der Kinder systemrelevanter Eltern und die Organisation ausfallender
Betreuungen durch Personal und Tagespflegepersonen aus Risikogruppen wird die Fachabteilung vor neue
Problemstellungen und Aufgaben stellen. Die stufenweisen Öffnungen der Betreuungsangebote sowie die
Umsetzung der Hygienestandards fordern von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität, Kooperation
und auch Kreativität. Die Fachabteilung wird im Rahmen eines Krisenmanagements neben der Informati-
onsverarbeitung, -bewertung und -versorgung aller Beteiligten insbesondere Träger der Kindertageseinrich-
tungen, Kita-Leitungen, Kindertagespflegepersonen sowie Eltern in Fragen der Notallbetreuung beraten und
den Übergang in einen Regelbetrieb unterstützend begleiten.
Ressourcen
• Stellen: 21,91
• Aufwendungen: 11.945.995 €
• Erträge: 6.680.929 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2023 mit
einer Versorgungsquote von bis zu 15,0 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieher/-in bzw. Sozialpädagoge/-
in) soll, gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege, auf dem bisherigen Niveau
beibehalten werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v.
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
13,4 14,4 14,9 14,9
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
43,1 45,0 48,0 46,6
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
98 97 97 99
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
8.763 8.875 8.789 8.926
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.258 1.367 1.420 1.370
davon:
Produktüberblicke
36
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Kinder von 0 - 3 Jahren 1.171 1.280 1.310 1.328
Kinder von 3 - 6 Jahren 33 33 50 21
Kinder von 6 - 10 Jahren 54 54 60 21
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) –
Anzahl
45 53 63
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) -
Plätze
397 475 566
davon:
Großtagespflegestellen mit selbstständigen TPP -
Anzahl
58
Großtagespflegestellen in Trägerschaft eines aner-
kannten JH-Trägers - Anzahl
5
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Anzahl 30 38 48
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Plätze 266 340 431
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 15 15 15
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 135 135 135
Weitere Daten
Neuvermittlungen 670 849 845
Anzahl Tagespflegepersonen 277 284 281
Begleitete Vernetzungstreffen der Tagespflegepersonen 189 143 208
Kooperationen mit Familienzentren 33 35 36
Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen 565 427 474
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 372 370 324
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung
447 220 362
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %)
2 3 2,5 1
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an
den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
0 0 0,5 0
Produktüberblicke
37
Produktüberblicke
38
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben der Kernleistung des offenen Treffangebotes
die außerschulische Jugendbildung, Freizeitangebote in Sport, Spiel und Geselligkeit, die Jugendberatung
sowie die Durchführung von Ferienmaßnahmen und ganztätigen Ferienbetreuungsangeboten. Die Zielgruppe
sind schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 21 Jahren (§ 11 SGB VIII). Der offene Ganz-
tag wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt (§ 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2)).
Hinweis: Hinsichtlich des offenen Ganztags wird auch auf die Produktgruppe 0301 - Produkte 030101 und
030105 - verwiesen.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde
ab dem 01.01.2019, inklusive der Erarbeitung der Änderungen hinsichtlich der OGS-Ferienbetreuung und
Ferienprogramme, umgesetzt.
• In der OGS-Ferienbetreuung wurden für die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der
Förderstruktur anhand von Vollzeitäquivalenten und Weiterverarbeitung in den Leistungsvereinbarungen
Mindeststandards erstellt.
• Die Beschlussvorlage V/0739/2018 „Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der OKJA und
AJSA in Münster“ wurde ab dem 01.01.2019 umgesetzt.
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs“ war in 2019 auch
weiterhin fest in einer Unterarbeitsgruppe der AG 78/2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verankert. Die Unterar-
beitsgruppe hat gemeinsam mit dem fachlichen Controlling, dem Team Kinder- und Jugendförderung und
gemeinsamen Vertretungen der freien Träger die einzelnen Bausteine des Wirksamkeitsdialoges evaluiert
und entwickelt. Die Teilnehmenden haben sich in 2019 an der Erarbeitung von Schlüsselprozessen inner-
halb ihrer Teams erprobt.
• Das Anmeldeverfahren für die verbindliche, ganztägige OGS-Ferienbetreuung wurde auf das Kalenderjahr
umgestellt. Ebenfalls wurden die Anmeldebögen und der Anmeldezeitpunkt verändert sowie die Konditionen
diesbezüglich.
• Über die Trägervergabe für die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg / ehema-
lige York-Kaserne – in der Kombieinrichtung – „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder-
und Jugendarbeit unter einem Dach“ (Beschlussvorlage V/0350/2019) wurde vom Rat entschieden.
• Die Geschäftsordnung des Jugendrates wurde in 2019 komplett überarbeitet und vom Jugendrat beschlos-
sen.
• Die Jahrestagung der Jugendförderung in Federführung des LWL hat in 2019 in Münster stattgefunden und
hatte verschiedene Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit als Exkursionsziele.
• Im Zuge der Beschlussvorlagen V/0886/2017, V/0739/2018 und V/0910/2018 wurden die Leistungsbe-
schreibungen im Entwurf überabeitet und mit neuen Änderungen im Laufe des Jahres regelmäßig ange-
Produktüberblicke
39
passt. Hierzu hat es ebenfalls einen Aufschlag mit den Fachkräften der OKJA und AJSA im Rahmen eines
Qualitätszirkels gegeben.
• Die Fortbildungsreihe „Beratung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ wurde erfolgreich abgeschlossen.
• Eine konzeptionelle Begleitung des Prozesses der neuen Kinder- und Jugendeinrichtung am Wiegandweg /
ehemalige York-Kaserne hat unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung stattgefunden.
• Eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat sich in 2019 aus dem Bereich der OKJA verab-
schiedet und keine Angebote diesbezüglich mehr vorgehalten.
Offene Ganztagsschule (OGS):
• Die „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster“ sind unter Beteiligung aller in der OGS
tätigen Lehr- und Fachkräfte sowie der Stadtelternschaft durch den Rat der Stadt Münster verabschiedet
worden. Sie bilden in den Schulen das Fundament sämtlicher pädagogischer Konzepte der Kooperations-
partner und aller Träger der Jugendhilfe und bieten Eltern wie Kindern eine Orientierungshilfe.
• Der Qualitätszirkel der Offenen Ganztagsschulen hat seine Arbeit wieder aufgenommen. In 2019 wurden
die Umsetzung der Qualitätsstandards bearbeitet und erste Evaluationsbögen zur Operationalisierung der
Qualitätsstandards auf den Weg gebracht.
• Zum Schuljahr 2019/2020 wurde die Grundschule Wolbeck-Nord eröffnet und in einem Ausschreibungsver-
fahren (Vorlage V/0210/2019) dem Kreisel-Emsdetten e. V. die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule
übertragen.
• Entgegen der Prognose von fünf zu erwartenden neuen OGS-Gruppen zum Schuljahr 2019/2020 wurden
14 neue Gruppen eingerichtet. Der Bedarfsanstieg konnte erst im Mai mit Abschluss des Klassenfrequenz-
verfahrens der Bezirksregierung festgestellt werden.
• Für die Einrichtung eines erweiterten Betreuungsbedarfes vor dem Unterricht ab 7 Uhr und nach der OGS
ab 16 Uhr wurde ein neues Konzept erstellt. Weitere Mittel zur Durchführung und für den Ausbau des An-
gebotes sind beantragt.
• Die personellen und räumlichen Rahmenbedingungen zum Schuljahr 2019/2020 wurden weiter verbessert:
- Alle Koordinatorinnen ab der vierten Gruppe (100 Kinder) sind freigestellt.
- Freie Träger erhalten für den Einsatz von Krankheitsvertretungen (Vertretungspool) Mittel in Höhe von
insgesamt 94.300 € im Jahr.
- Das Raumprogramm für die Offenen Ganztagsschulen wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie des
Amtes für Schule und Weiterbildung erweitert. NEU: Erstmalig wurden erweiterte Raumbedarfe für das
Personal der Jugendhilfe in Schulen benannt und aufgenommen.
Ausblick auf das Jahr 2020:
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Der Wirksamkeitsdialog als Element der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII wird auch in 2020 unter
der Beteiligung von freien Trägern bearbeitet. Das Jahresziel für sämtliche Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit innerhalb der Förderstruktur für das Jahr 2020 ist die Erarbeitung eines gemeinsam
festgelegten Schlüsselprozesses innerhalb der Einrichtung.
• Das Berichtswesen der OKJA wird hinsichtlich der Mindeststandards für die OGS-Ferienbetreuung im
Rahmen der Beschlussvorlage V/0910/2018 überarbeitet und die Datenbank dementsprechend angepasst.
• Die Leistungsbeschreibungen werden im Dialog mit den freien und kommunalen Trägern der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit abgeschlossen.
• Die Arbeit zum 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2020 - 2024 wird aufgenommen und abge-
schlossen.
Produktüberblicke
40
• Die konzeptionelle Begleitung des Prozesses der neuen Kinder- und Jugendeinrichtung am Wiegandweg /
ehemalige York-Kaserne unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung wird weitergeführt.
• Der Standort Sentrup wird im Zuge des bedarfsorientierten Konzeptes hinsichtlich des Angebotssegmentes
und der Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem fachlichen Controlling und der Jugendhilfeplanung geprüft.
• Eine Neuberechnung im Zuge des bedarfsorientierten Konzeptes inklusive Umsetzung steht in 2020 in Zu-
sammenarbeit mit dem fachlichen Controlling und der Jugendhilfeplanung an.
• Die Einführung eines onlinebasierten Anmeldesystems für die ganztägige OGS-Ferienbetreuung ist vorge-
sehen. Die Vorbereitung und Erarbeitung von Kriterien wird mit der AG Ferienbetreuung (Arbeitsgruppe aus
freien und kommunalen Einrichtungen, welche ganztägige OGS-Ferienbetreuung anbieten) durchgeführt.
• Die Jugendratswahl 2020 wird vorbereitet, geplant und durchgeführt.
• Regelmäßige Schnittstellenplanungstreffen zwischen der Fachberatung OGS und dem Team Kinder- und
Jugendförderung unter Beteiligung des fachlichen Controllings werden durchgeführt.
• Eine Erarbeitung von Möglichkeiten zum Erreichen der 100 %-Quote bei den Wochenendöffnungszeiten
wird angestrebt.
• Die Datenauswertung sowie die Aufbereitung der Daten für die Strukturdatenerhebung des Landes Nord-
rhein-Westfalen 2020 wird unter Beteiligung des Fachlichen Controllings durchgeführt.
• Die Datenauswertung und -aufbereitung für die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil II - Angebote der
Jugendarbeit 2019 wird unter Beteiligung des Fachlichen Controllings durchgeführt.
Offene Ganztagsschule (OGS):
• Der Ansatz für die erweiterten Betreuungszeiten wird von 160.000 € auf 260.000 € erhöht.
• Die Mittel für den Vertretungspool freier OGS-Träger werden ab 2020 dynamisiert.
• Die Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster werden gemeinsam mit dem Qualitätszir-
kel der Offenen Ganztagsschulen operationalisiert.
• Ein Konzept zu personellen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Mittagsversorgung in den
Offenen Ganztagsschulen wird entwickelt. In Abhängigkeit steigender Teilnehmerzahlen und technischer
Anforderungen moderner Schulküchen für die Versorgung von 150 Kindern und mehr pro Tag wird der Ein-
satz von gelernten, hauswirtschaftlichen Kräften gesehen und für erforderlich gehalten.
• Durch die Übertragung der OGS-Trägerschaft der Grundschule Wolbeck-Nord sowie den Beschluss zur
Übertragung der Trägerschaft der OGS an den neuen Schulstandorten in der Oxford-Kaserne und der York-
Kaserne auf einen freien Träger der Jugendhilfe wird die Trägervielfalt erhöht.
• In den Kriterienkatalog zur Vergabe der Offenen Ganztagsschulen an einen freien Träger werden mindes-
tens sechs Wochen Ferienbetreuung mit aufgenommen.
• Die Angebote der Offenen Ganztagsschulen werden - auch mit Blick auf den ab 2025 durch die Bundesre-
gierung angekündigten Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung in der Grundschule - in qualitativer
und quantitativer Hinsicht weiterentwickelt.
Ressourcen
• Stellen: 329,47 (davon für OGS*: 279,11)
• Aufwendungen: 28.637.477 € (davon für OGS*: 18.734.362 €)
• Erträge: 14.164.573 € (davon für OGS: 12.453.875 €)
* Personalaufwendungen und Planstellen ohne Overhead- bzw. Verwaltungsanteile
Produktüberblicke
41
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben regelmäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ wird erhalten (= 50 %
der Angebotsstunden der Einrichtungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Leistungsvereinba-
rung).
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll auf dem
Niveau von mindestens 13 % gehalten werden.
Der offene Ganztag wird bedarfsgerecht ausgebaut. Als Bedarf wird eine jährliche Zunahme des Anteils der
Teilnehmenden von 4 % angenommen.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenend-
öffnung (in %)
91 81 100 78
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung)
9.210 9.317 23.292 23.220
Anteil der Stammbesucher/-innen in Einrichtungen an
Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 21 Jahren
des Stadtgebietes
13,70 10,32 13 10,42
Anteil der Teilnehmenden am offenen Ganztag an der
Gesamtschülerzahl der Grund- und Förderschulen mit
OGS-Angebot (in %)
54,20 61,50 62 63,70
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
hauptamtlichem Personal
34 42 42 41
in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 10 9
von freien Trägern 25 33 32 32
davon:
katholisch 8 13 13 12
evangelisch 5 5 6 6
sonstige 12 15 13 14
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
31 34 42 32
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ erreichen
34 42 42 41
Produktüberblicke
42
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Offene Ganztagsschulen
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit offenem
Ganztag
45 45 45 46
davon:
Anzahl der Grundschulen mit offenem Ganztag 42 42 42 43
Anzahl der Förderschulen mit offenem Ganztag 3 3 3 3
Anzahl der Schüler/-innen an Grund- und Förderschulen
mit OGS-Angebot
10.269 9.458 9.900 9.526
Anzahl der Teilnehmenden am offenen Ganztag 5.561 5.814 6.138 6.064
davon:
Anzahl der Teilnehmenden an Grundschulen 5.497 5.748 6.078 5.993
Anzahl der Teilnehmenden an Förderschulen 64 66 60 71
Teilnehmende an Grund- und Förderschulen für die
„Bis-Mittag-Betreuung“
2.158 2.068 2.485 1.981
Anzahl der OGS-Gruppen an Grund- und Förderschulen 214 218 232
FINANZfairTEILUNG
Angebotsstunden in den Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit (ohne aufsuchende Arbeit)
46.050 46.584 46.584 46.440
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“
2.303 2.329 2.329 2.322
Anzahl der Stammbesucher/-innen im Alter von 6 - 21
Jahren in den Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit
5.973 4.525 5.700 4.509
Anteil der weiblichen Stammbesucher/-innen im Alter
von 6 - 21 Jahren in den Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit (in %)
42,4 39,4 50 41,3
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von
6 - 21 Jahren in den Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit (in %)
57,6 60,6 50 58,6
Produktüberblicke
43
Produktüberblicke
44
060202 – Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und
Aktionen (§ 12 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• 2019 wurden 28 Jugendleiterkarten ausgegeben.
• Die Jugendverbände wurden über die Erstellung des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 2020 -
2024 sowie die Möglichkeit der Beteiligung informiert.
• Das Jahrestreffen der Jugendverbände wurde in Kooperation mit dem Projekt „#jungesnrw - Perspektiven
vor Ort“ durchgeführt.
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde
im Jahr 2019 erfolgreich umgesetzt und die neue Richtlinie veröffentlicht. Die Inhalte der Beschlussvorlage
wurden beim Jahresgespräch der Jugendverbände vom Team Verwaltung vorgestellt.
• Die Arbeiten hinsichtlich eines neuen Berichtswesens der Jugendverbandsarbeit sind in 2019 fortgesetzt
worden.
• Die Vorbereitung für die 10. THX-Party 2020, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit eh-
renamtlich Tätigen, hat in Kooperation mit den Jugendverbänden, den freien Trägern und dem Jugendrat
begonnen.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die Jugendverbände werden an der Erstellung des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 2020 -
2024 beteiligt.
• Die 10. THX-Party, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen, wird in
Kooperation mit den Jugendverbänden, den freien Trägern und dem Jugendrat durchgeführt.
• Die aktuellen Vergünstigungen für Juleica-Inhaber werden hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft und bei Bedarf
durch weitere Angebote ergänzt (Akquise).
• Die Angebote der Jugendverbandsarbeit sollen zukünftig mit Hilfe eines neuen Berichtswesens dargestellt
werden.
• Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit werden erneut überarbeitet und veröffentlicht.
Ressourcen
• Stellen: 0,62
• Aufwendungen: 327.423 €
• Erträge: 282 €
Produktüberblicke
45
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Es werden mindestens 45 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 400 Teilnehmenden durchgeführt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen
58 13 45 29
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen
418 70 400 306
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände in Münster 23 23 23 23
davon:
Katholische Jugendverbände 7 7 7 6
Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3
Sonstige Jugendverbände 13 13 13 14
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen 22 6 10 7
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 97 24 65 44
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 24 17 25 14
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 278 242 300 224
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 12 3 10 8
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 43 18 35 38
Produktüberblicke
46
060301 – Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und soziale Gruppenarbeit:
• Die Beschlussvorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ wurde
ab dem 01.01.2019, inklusive der Erarbeitung der Änderungen hinsichtlich der OGS-Ferienbetreuung und
Ferienprogramme, umgesetzt.
• Die Beschlussvorlage V/0739/2018 „Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der OKJA und
AJSA in Münster“ wurde ab dem 01.01.2019 umgesetzt.
• Die neue Datenbank der Förderstruktur der Kinder- und Jugendförderung wurde in 2019 weiterentwickelt
und um die soziale Gruppenarbeit und die freizeitpädagogischen Angebote für geflüchtete Kinder und Ju-
gendliche ergänzt bzw. überarbeitet.
• Der Themenschwerpunkt der freizeitpädagogischen Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist im
Team Kinder- und Jugendförderung verankert und weiterentwickelt worden. Hierzu gehören Fachaustau-
sche für die unmittelbaren Kräfte in den freizeitpädagogischen Angeboten als auch für die Einrichtungslei-
tungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
• An der Erstellung des Migrationsleitbildes der Stadt Münster wurde mitgearbeitet.
• Leitprinzipien für die aufsuchende Jugendsozialarbeit und die Streetwork in Münster wurden entwickelt.
• Im Zuge der Beschlussvorlagen V/0886/2017, V/0739/2018 und V/0910/2018 wurden die Leistungsbe-
schreibungen im Entwurf überabeitet und mit neuen Änderungen im Laufe des Jahres regelmäßig ange-
passt. Hierzu hat es ebenfalls einen Aufschlag mit den Fachkräften der OKJA und AJSA im Rahmen eines
Qualitätszirkels gegeben.
Jugendsozialarbeit:
• Wohnungs- und Arbeitslosigkeit waren im Jahr 2019 die bestimmenden Themen in der Arbeit der Street-
work. Zunehmende psychische Auffälligkeiten stellten die Mitarbeiter/-innen vor besondere Herausforde-
rungen. Der Bereich vor dem Lackmuseum, die Engelenschanze und die Windthorststraße waren weiterhin
bevorzugte Treffpunkte der Zielgruppe. Die Szene wird immer heterogener, was u. a. auf die Umbauarbei-
ten am Bremer Platz zurück zu führen ist.
• Im Jahr 2019 gab es erneut einen Personalwechsel in der Teamleitung. Die Kontaktzahlen fielen in der
Folge im Berichtsjahr auf 175 namentlich bekannte Adressaten/-innen. Dennoch blieb die Zahl der intensi-
ven und regelmäßigen Kontakte auf dem hohen Niveau des Vorjahres.
• Die tagesstrukturierenden Angebote in der Anlaufstelle an der Hafenstraße wurden durchschnittlich von 15
Besuchern/-innen pro Angebot weiterhin gut angenommen wie auch das wöchentliche Frauenfrühstück mit
Produktüberblicke
47
vier bis acht Teilnehmerinnen, das durch die regelmäßigen Besuche einer Ärztin des Gesundheitsamtes
thematisch ergänzt wurde. Im 3. Quartal litten die Angebote unter der notwendigen Auslagerung in das Ju-
gendinformations- und -bildungszentrum aufgrund einer Großbaustelle im Haus.
• In der aufsuchenden Jugendsozialarbeit im Bezirk Mitte mit dem Schwerpunkt „Umfeld des Paul-Gerhardt-
Haus (PG)“ war es insgesamt sehr ruhig, die rückläufige Tendenz der auf der Straße angetroffenen jungen
Erwachsenen, oft junge Geflüchtete aus Ländern wie Syrien, Marokko, dem Kongo oder Afghanistan, hielt
auch im vergangenen Jahr an. Highlight waren wieder die gemeinsam mit dem Paul-Gerhardt-Haus organi-
sierten „Cage-Soccer-Turniere“ für Jugendliche der „aufsuchenden JSA“ und Besucher/-innen des PG. In-
zwischen hat sich die Situation dort spürbar entspannt, weshalb das Projekt zum Ende des Jahres beendet
wurde.
Ausblick auf das Jahr 2020:
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und soziale Gruppenarbeit:
• Die soziale Gruppenarbeit implementiert ein Verfahren zum fachlichen Austausch mit der Jugendhilfe im
Strafverfahren.
• Die Leistungsbeschreibungen werden im Dialog mit den freien und kommunalen Trägern der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit abgeschlossen.
• Die Arbeit zum 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2020 - 2024 wird aufgenommen und abge-
schlossen.
• Eine Neuberechnung im Zuge des bedarfsorientierten Konzeptes inklusive Umsetzung steht in 2020 in Zu-
sammenarbeit mit dem fachlichen Controlling und der Jugendhilfeplanung an.
• Die gelayoutete Broschüre zu den Leitprinzipien der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Streetwork
in Münster wird fertiggestellt.
• Ein gemeinsamer Fachaustausch unter der Federführung vom Jobcenter Münster findet zwischen den U25
Jobcoaches und den Fachkräften der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zum §16h SGB II statt.
Jugendsozialarbeit:
• Eine Leistungsvereinbarung zu spezifischen Angeboten der JSA mit Leistungsbeschreibung, Qualitätsent-
wicklung und -sicherung sowie Finanzteil wird zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und dem Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien erarbeitet.
• Das Konzept an der Schnittstelle aufsuchende Jugendsozialarbeit, soziale Gruppenarbeit und Streetwork
wird fortgeschrieben und stärker in das Angebotsportfolio der Einrichtung Streetwork integriert.
Ressourcen
• Stellen: 6,39
• Aufwendungen: 2.721.213 €
• Erträge: 22.733 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit
(in %)
98 86 90 100
Produktüberblicke
48
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit
35 30 35 26
davon:
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 4
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 19 14 14
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 0
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3 3
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
1 1 1
Anzahl der weiteren freien Träger der Jugendsozial-
arbeit
5 5 3
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen
48 50 48 29
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten,
Teilhabeleistungen
7.080 7.080 6.880 4.080
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches
Reiten, Teilhabeleistungen
6.930 6.110 6.190 4.080
Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 14 13
Angebote der sozialen Gruppenarbeit 6 13 13 13
mit Teilnehmern/-innen insgesamt 163 189 225
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie
42 46 50 50
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens
90 85 65 65
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der
Teilhabeleistungen
135 154 130 133
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
185 230 175
Produktüberblicke
49
060302 – Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülern/-innen. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Grund-, Haupt-, Real-,
Sekundar- und an städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie Angebote für Schul-
verweigerung an allen Schulen.
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Der Handlungsleitfaden zur Unterstützung beim Umgang mit Schulabsentismus wurde vom „Netzwerk
Schulabsentismus Münster“ in Kooperation mit den Schulen weiterentwickelt und gilt nun für alle Schulen in
Münster.
• Die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schulsozialarbeit wurde weiter entwickelt. Der Bestandteil
des Qualitätssystems „Qualitätszirkel Schulsozialarbeit“ diente den Fachkräften bereits als Auftaktveranstal-
tung zur trägerspezifischen Ausgestaltung der zu vereinbarenden Leistungsbeschreibung. Die Träger wer-
den bis zum Sommer 2020 die Leistungsbeschreibungen im fachlichen Diskurs fertig stellen.
• In diesem Zusammenhang (QE) wurde auch das Format „sozialraumbezogene Arbeitskreise“ in der
Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Arbeitskreise wurden für fünf Sozialräume in Münster gebildet und wer-
den viermal jährlich stattfinden. Die Fachkräfte, unabhängig von Trägeranstellung und Schulform, werden
sich sozialräumlich und thematisch bilden und vernetzen können.
• Die vom Rat beschlossenen zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen wurden an freie Träger der Jugendhilfe
vergeben. Im Laufe des Jahres wurden mit den Schulen Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit
abgeschlossen.
• Das Projekt Limit - Krisenmanagement an den Standorten Roxel und Hiltrup - hat Schüler/-innen in Zusam-
menarbeit mit der Jugendhilfe an weiterführenden Schulen und den Lehrpersonen in das Regelsystem hin-
ein begleiten können. Als positiver Synergieeffekt können die verbesserte Zusammenarbeit der Akteure in
Hiltrup und Roxel sowie ein erweiterter Methodeneinsatz genannt werden.
• Im September 2019 wurde das „individuelle Jugendhilfeangebot im Übergang von der Kindertagesstätte zur
Grundschule“ im Stadtteil Coerde geschaffen. Anknüpfend an die fundierte Bildungsarbeit in den Kinderta-
geseinrichtungen wird eine einzelfallorientierte Hilfe und Unterstützung für Kinder und Eltern angeboten, die
im Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule ein „Mehr“ an Begleitung benötigen, um den
Wechsel in die schulische Bildung erfolgreich zu meistern.
• Das 2. Ziel im NKF-Haushalt, mindestens 90 % der Schulverweigerer/-innen wieder in den Schulbetrieb zu
reintegrieren bzw. in passgenaue Hilfen zu vermitteln, konnte wegen einer nicht besetzten Stelle in der
Fachberatung Schulverweigerung nur zu 70 % erreicht werden.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die anvisierte Neuverteilung der kommunalen Stellen für Schulsozialarbeit wird um ein Schuljahr verscho-
ben und zum Schuljahr 2021/2022 vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Nachverteilung von zusätzli-
Produktüberblicke
50
chen Stellen in 2019 wird somit ein zweijähriger Rhythmus in der Verteilung gewährleistet und eine größere
Kontinuität für die Schulen gesichert.
• Weiterhin sollen die Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit unterschiedlicher Trägerschaften (kommu-
nal finanzierte und Landesstellen) im partizipativen Prozess mit den Trägern überprüft und abgestimmt wer-
den. Im Vordergrund steht die Abstimmung über die qualitative Zusammenarbeit unter Berücksichtigung un-
terschiedlicher Anstellungsträger und Schwerpunkte in der Arbeit mit dem Ziel, die Wirksamkeit in der Arbeit
zu steigern.
• Das System der Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut. Be-
standteile wie zum Beispiel die sozialraumbezogenen Arbeitskreise, das Berichtswesen, das Controlling
sowie einen Fachtag gilt es, weiterzuentwickeln und zu etablieren.
Ressourcen
• Stellen: 25,76
• Aufwendungen: 3.683.247 €
• Erträge: 62.155 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 20 % der Schüler/-innen aller Kooperationsschulen (Hauptschulen: Coerde, Waldschule, Roxel,
Hiltrup, Wolbeck, Geistschule; Sekundarschule Roxel, Realschule Hiltrup, Realschule Münster im Ostviertel,
Primus Schule, Albert-Schweitzer-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) werden durch die Fachkräfte
„Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schulen" betreut.
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl in Kooperationsschulen (in %)
15 19 20 20
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %)
92 92 90 70
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen
7 7 7 9
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Hauptschulen
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.217 2.553 3.143 2.915
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 214 408 628 569
Produktüberblicke
51
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Förderinseln
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft
24 29 24 29
Fachberatung Schulverweigerung
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
beratenen Schüler/-innen
48 49 45 37
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten
Schulverweigerer
44 45 40 26
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %)
71 34 75 57
Villa Interim
Anzahl der Plätze in der Villa Interim 12 12 12
durchschnittliche Belegung übers Jahr 8 7 7
Produktüberblicke
52
060303 – Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster.
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ hat mit dem letztjährigen Schwerpunkt den bundesweiten
Trend einer kritischeren Haltung junger Menschen zu Alkohol aufgegriffen. Mit dem Slogan „Alkoholfrei. Mit-
tendrin!“ wurden Münsters „feiernde“ Jugendliche und junge Erwachsene darin bestärkt, „ihren eigenen
Weg zu gehen“ und entgegen dem „Mainstream“ auch mal ohne Alkohol zu feiern. Unterstützt wurden die
vielfältigen Aktivitäten durch regelmäßige Information und Berichterstattung in der Presse sowie nochmals
intensiviert auch in den digitalen Medien. Im Rahmen von HaLT (Hart am Limit), dem Angebot für mit einer
Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingelieferte junge Menschen, wurden mit 21 Eltern und deren Kindern
Informations- und Reflexionsgespräche geführt; vier Familien wurden in angrenzende Kreise vermittelt.
• Angesichts der hohen Zahl von Jugendlichen aus der stationären Jugendhilfe in der Jugendberatung der
Drogenhilfe und des zunehmenden Beratungsbedarfes der dort tätigen Fachkräfte wurde im Rahmen eines
Werkstattgespräches bei der Drogenhilfe Münster mit ausgewählten Einrichtungen der örtlichen Jugendhilfe
eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Ergebnis ist ein Baukastensystem, aus dem die Einrichtungen die für
sie passenden Angebote auswählen können, um suchtpräventive Strukturen stärker zu verankern und so
die Handlungssicherheit auf Seiten der Mitarbeitenden zu erhöhen. Die „Bausteine“ werden in einer Veran-
staltungsreihe mit dem Titel „Gut aufgestellt“ ab Januar 2020 vorgestellt.
• Mit einem im Vorjahr konzipierten Coaching-Angebot unter der Überschrift „Die Hilflosigkeit überwinden“
unterstützte die Drogenhilfe Eltern drogenkonsumierender Kinder, in dieser Situation handlungsfähig zu
bleiben, ihr Elternverhalten zu reflektieren und neue Handlungsmöglichkeiten zu entdecken und umzuset-
zen. Der Kurs mit aufeinander aufbauendem Curriculum startete bereits Anfang November 2018 mit neun
Eltern und umfasste ein Vorgespräch, sieben Abende sowie einen Folgetermin, die bis in das Frühjahr 2019
gingen. In einer ausführlichen Evaluation bewerteten die Teilnehmenden das Coaching als sehr zufrieden-
stellend, zeitlich angemessen, praxisorientiert und hilfreich. Das erfolgreiche Coaching-Angebot wurde im
Anschluss anhand der Erfahrungen des ersten Durchlaufs konzeptionell weiterentwickelt und im Herbst
2019 mit Start im Januar 2020 erneut ausgeschrieben.
• In der Jugendberatung machte sich der gute Ruf durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ sowie die umfassen-
de Netzwerkarbeit mit Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe weiterhin bezahlt: 113
junge Menschen unter 21Jahren suchten 2019 erstmals die Drogenhilfe auf, oft in Begleitung ihrer Eltern
oder Betreuer. Knapp 90 % suchten wegen ihres Cannabiskonsums die Beratung, die anderen wegen des
Konsums sogenannter Partydrogen oder Alkohol.
Produktüberblicke
53
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 616 Personen nochmals über dem hohen
Level der Vorjahre; davon waren 145 Angehörige, was eine nochmalige Steigerung zum Vorjahr (134) be-
deutet und im systemischen Beratungsansatz in der Jugendberatung begründet ist. Die Zahl der geführten
Erstgespräche (443) in der Drogenberatung lag 9 % unter dem Niveau des Vorjahres, hatte allerdings keine
Auswirkung auf die Zahl der insgesamt geführten Beratungsgespräche, die mit 3.032 fast identisch zum
Vorjahr war. Erneut suchte fast die Hälfte der Klienten/-innen die Drogenberatung wegen ihres Can-
nabiskonsums auf (47 %), während die Opioidkonsumenten/-innen nur noch ein gutes Viertel der Stammkli-
entel ausmachten (26 %). Jeder Fünfte ist inzwischen wegen des Konsums von Kokain und chemischen
Stimulanzien in der Beratung (20 %).
• Die hohe Qualität der Jugendberatung spiegelt sich in einer hohen Haltequote wider: 87 % aller geführten
Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess, (Ansatz: 85 %). 68 %
aller Beratungsprozesse wurden planmäßig beendet (Ansatz 66 %). Bei 63,5 % aller beendeten Beratungs-
prozesse hatte sich in deren Verlauf der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die im Vergleich zum
Vorjahr etwas geringere Quote ist auf den Personalwechsel in der Jugendberatung und die erhöhte Anzahl
der durch das Jugendgericht verhängten „Auflagegespräche“ zurückzuführen. Dennoch wurden die NKF-
Ansätze nahezu erreicht und in Teilen übertroffen.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Slogan „Bei uns stürzt keiner ab!“ zum Thema
Gruppenzusammenhalt fortgeführt. Darüber hinaus ist die Nutzung neuer Zugangswege (u. a. Social Media)
vorgesehen.
• Ein weiterentwickeltes Coaching-Angebot für Eltern suchtmittelkonsumierender Jugendlicher ist geplant.
• Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ für pädagogische Fachkräfte zum Umgang mit Suchtmittelkonsum
in der stationären Jugendhilfe soll durchgeführt werden.
• Die Durchführung des Cannabisparcours an mindestens 15 weiterführenden Schulen aller Schulformen mit
mehr als 60 Schulklassen steht auf der Agenda.
• Aufgrund der aus bautechnischen Gründen nicht möglichen Aufstockung des Gebäudes am Bremer Platz
18-20 wird weiterhin mit Nachdruck nach geeigneten Büroflächen für das Drogenhilfezentrum INDRO e. V.
gesucht. Die dringend erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sollen unabhängig davon mög-
lichst zeitnah umgesetzt werden.
Ressourcen
• Stellen: 9,20
• Aufwendungen: 1.273.037 €
• Erträge: 245.741 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 85 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess.
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert.
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet.
Produktüberblicke
54
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger,
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %)
93 89 85 87
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger,
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %)
70 67 66 64
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet
werden (in %)
71 69 66 68
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Stammklienten
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 583 590 500 616
davon:
männlich 389 372 382
weiblich 81 84 89
Angehörige 113 134 145
Klientenkontakte
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 4.890 4.831 4.650
Klientenkontakte in der Beratung 3.359 3.036 3.032
davon:
männlich 2.438 2.157 2.207
weiblich 921 879 825
Klientenkontakte insgesamt 8.249 7.867 7.682
Erstgespräche
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 564 485 500 443
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 117 127 110 113
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit
vereinbartem Folgetermin
82 91 80 84
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin
76 81 68 73
Beratungen
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus
68 84 66 80
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen
97 125 100 126
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 181 241 200 221
Produktüberblicke
55
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 254 349 300 324
Gruppenangebote
Gruppenangebotstage 120 120 109
davon:
„Cleangruppe“ 48 48 48
„ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 40 39 41
„Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger
Kinder)
16 19 16
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten
12 12 4
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten
554 608 580
Offene Angebote
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 88 100 51
Weitere Daten
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 63 60 65
Präventionsberatungen 49 47 36
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 56 61 62
Durchgeführte Fortbildungstage 51 43 37
Produktüberblicke
56
Produktüberblicke
57
060401 – Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der
ökonomischen Selbständigkeit führt.
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt.
Die Netzwerkkoordination Frühen Hilfen und Prävention fördert und steuert die Kooperation und die Vernet-
zung von allen relevanten Akteuren und bietet zur Qualifizierung der Fachkräfte alle zwei Jahre die Münstera-
ner Präventionskonferenz oder einzelne Fachtage an. Ziel ist es, den Ausbau und die bedarfsgerechte Wei-
terentwicklung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen.
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung bietet Beratung in allen Fragen rund um Schwangerschaft und
Geburt sowie die gesetzlich anerkannte Konfliktberatung an.
Mit dem Angebot "Familienbesuche" erhalten junge Familien zeitnah nach der Geburt Informationen und Bera-
tung, um die bestmöglichen Voraussetzungen für die Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erreichen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
Elterngeld:
Der Anteil der Väter, die in Münster Elterngeld beantragen, ist weiterhin hoch. Die Zahlen belegen, dass wei-
terhin mehr als jeder zweite Vater Elterngeld beantragt und Elternzeit für sein Kind nimmt.
Erziehungsberatung:
Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen überarbeitet als Schwerpunktthema seit dem Herbst 2019
die “Leistungen der Erziehungsberatungsstellen“ und die Leistungsbeschreibungen werden angepasst. Hierbei
wird der „Begleitete Umgang“ in seinen verschiedenen Facetten und Aufgabenbereichen vertieft dargestellt.
Das Ziel ist, anhand von gewonnenen Daten die damit verbundenen Aufgaben der Erziehungsberatungsstel-
len im Rahmen des „Begleiteten Umgangs“ (BU) genau zu ermitteln. Diese Informationen werden zusammen-
gefasst und zukünftig abgebildet (§§ 17 - 18 SGB VIII).
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention:
• Gemeinsam mit dem fachlichen Controlling wurden die Standards der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen in
Zusammenarbeit mit den freien Trägern weiterentwickelt sowie die Leistungsbeschreibungen vereinheitlicht.
• Der Qualitätszirkel Frühe Hilfen bearbeitete in 2019 das Jahresthema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
In diesem Zusammenhang konnten die Kooperationsbezüge mit dem Jobcenter optimiert werden.
Produktüberblicke
58
• Das Internetportal der Stadt Münster für präventive Angebote wurde mit dem Landesangebot „Onlinesystem
frühe Hilfen / Guter Start NRW“ neu erstellt.
Schwangerschafts(konflikt)beratung:
• Die Gesamtzahl der Fälle ist mit insgesamt 436 Fällen in der Schwangerschaftsberatung in 2019 gegenüber
den Vorjahren leicht gestiegen. Das Verhältnis der Erstberatungen im Rahmen der allgemeinen Schwange-
renberatung (ca. 2/3 der Fälle) zu den Folgeberatungen, d. h. der Fälle, die in Vorjahren begonnen wurden
(ca.1/3 der Fälle), entspricht den Erfahrungen aus dem Jahr 2017 und davor. Im Jahr 2018 gab es leichte
Abweichungen. Im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatungen sind die Fallzahlen gegenüber dem
Vorjahr von 87 Fällen auf 74 Fälle gesunken. Die Schwankung um rund 10 Fälle entspricht auch hier den
langjährigen Erfahrungen, wobei die Fallzahlen im Jahr 2018 mit einem Anstieg von 20 Fällen gegenüber
2017 auch im Bereich der Konfliktberatungen abwichen.
• Der Anteil der Schwangeren und Familien, die Transferleistungen wie SGB II, Wohngeld oder Kindergeld-
zuschlag beziehen, ist weiterhin hoch. Rund 70 % der Frauen, die Leistungen aus dem Sonderfonds und
etwa 50 % der Antragstellerinnen, die aus der Bundesstiftung Hilfen beantragen, erhalten Leistungen nach
Sozialgesetzbuch II/ SGB III/ SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
• Mehr als 50 % der Klienten und Klientinnen im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und
rund 36 % im Bereich der Konfliktberatung haben einen Migrationshintergrund bzw. eine Zuwanderungsge-
schichte.
• Das Land NRW stellt seit 2017 eine Zusatzförderung für Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen
für Angebote für Flüchtlinge bereit. Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle hat für das Jahr 2019
erneut Mittel für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen sowie Sachkosten für Hilfen zur Familien-
planung beantragt. Es wurden drei Gruppenveranstaltungen für besondere Zielgruppen in Flüchtlingsunter-
künften zu den Themen Verhütung und Hilfen zur Familienplanung unter Beteiligung von Sprach- und Kul-
turmittlerinnen durchgeführt.
• Die neue Datenschutzgrundverordnung sowie die Neuregelung des § 219a StGB wurde zum Anlass ge-
nommen, mit den Arztpraxen und Kliniken in Münster und im Umland abzustimmen, ob die Kontaktdaten
der Ärzte an Klientinnen, die gem. §§ 5,6 SchKG von den Beratungsstellen beraten werden, weitergegeben
werden können. Die meisten Arztpraxen haben dem zugestimmt. Dadurch ist es für die Klientinnen unkom-
pliziert möglich, eine wohnortnahe Praxis oder Klinik zu kontaktieren.
• Der Leitfaden der Stadt Münster von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes wurde aktuali-
siert. Der Leitfaden bietet viele Informationen und zeigt Institutionen und Ansprechpartner auf, um sich als
werdende Eltern zu orientieren.
Familienbesuche:
• Im Jahr 2019 wurde 2.986 Familien ein Familienbesuch durch eine Fachkraft angeboten. 41 Familien wur-
den vom Sozialdienst für Flüchtlinge in städtischen Unterkünften besucht. 332 Familien sagten den vorge-
schlagenen Termin zum Besuch ab. 289 Familien wurden zum Besuchstermin nicht angetroffen.
• Die Mitarbeiterinnen der Familienbesuche organisierten in Kooperation mit den Mitarbeiterinnen der aufsu-
chenden Gesundheitshilfe und mit den Hebammen, die als Tandempartnerinnen in den Familienbesuchen
eingesetzt sind, eine gemeinsame Fortbildung zum Thema „Entwicklungspsychologische Aspekte früher
Trennung von Eltern und Kleinkindern im Hinblick auf Fremdbetreuung durch Kita und Tagespflege“. Als
Referenten waren dazu der Mediziner Dr. Rainer Böhm, die Fachberaterin der Kindertagespflege Münster
Frau Monika Rieke sowie aus der Praxis die Erzieherin Frau Vera Drafz vom Janusz-Korczak-Haus einge-
laden.
Produktüberblicke
59
Ausblick auf das Jahr 2020:
Elterngeld:
• Die Rückstände, die durch langfristige Personalausfälle entstanden sind, sollen weiter abgebaut werden.
• In einem Benchmark-Prozess wollen die beteiligten Kommunen gemeinsam mit dem Familienministerium
Fallzahlen analysieren und bewerten.
Erziehungsberatungsstellen:
• Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen wird die “Leistung der Erziehungsberatungsstellen“ bzw.
die Leistungsbeschreibungen überarbeiten.
• Die Daten des „Begleiteten Umgangs“ werden ab 2020 in den Kinder- und Jugendhilfereport aufgenommen
und abgebildet.
Familienbildung:
• Eine zielgerichtete Versorgungsquote der Außenbezirke (in wachsenden Stadtteilen und Quartieren) von
30,5 % wird als Schwerpunktthema im Qualitätszirkel der Familienbildung aufgegriffen.
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention:
• Die fünfte Präventionskonferenz in Münster wird im November 2020 unter Federführung der Netzwerkkoor-
dination Frühe Hilfen und Prävention durchgeführt. Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Ge-
sundheitswesen, Politik und Verwaltung wird hier die Gelegenheit geboten, sich thematisch mit der Koope-
ration von Jugend- und Gesundheitshilfe auseinanderzusetzen.
• Eine Informationsveranstaltung für medizinische Fachangestellte der pädiatrischen und gynäkologischen
Praxen wird im Mai 2020 in Kooperation mit den Akteuren der Frühen Hilfen durchgeführt. Ziel ist es, über
die Angebote der Frühen Hilfen zu informieren und eine der Schnittstellen zwischen Jugend- und Gesund-
heitshilfe zu schließen.
• Eine Beschlussvorlage zum Einsatz der Mittel des Innovationsfonds für ältere Kinder und Jugendliche wird
dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Entscheidung für das Jahr 2020 vorgelegt.
Schwangerschafts(konflikt)beratung:
• Eine Vorlage zur bedarfsgerechten Anpassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds wird
dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vorgelegt. In 2018 und 2019 wurden die zur Verfügung ste-
henden Mittel nicht vollständig ausgegeben. Das für den Sonderfonds festgesetzte Budget von 355.650 €
soll durch die Erhöhung der Beträge für einzelne Leistungen weitgehend ausgeschöpft werden.
• Im Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen
Geburt“ in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung des Hilfsangebotes für Schwangere in
Notlagen. Im März 2020 wird es ein Koordinierungsgespräch mit allen am Verfahren beteiligten Stellen ge-
ben, um die ersten Erfahrungen in diesem Bereich auszuwerten. Ziel des Treffens ist neben dem Austausch
die Optimierung des Verfahrensablaufes.
Familienbesuche:
• Die statistischen Erhebungen der Familienbesuche werden unter dem Aspekt der Bildungsplanung überar-
beitet, damit eine bedarfsgerechte Auswertung und Angebotsplanung in den Bereichen Sprachentwicklung
des Kindes und Zugänge zu Bildungsangeboten für alle Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern durch
weitere beteiligte Fachstellen erfolgen kann.
Produktüberblicke
60
Ressourcen
• Stellen: 19,16
• Aufwendungen: 3.769.072 € (ohne Elterngeld)
• Erträge: 184.995 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen abschließend bearbeitet
werden, wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 45 % gesteigert und
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Eltern sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu diesem Zweck sollen jährlich
mindestens zwei Informationsveranstaltungen für Eltern stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung beträgt mindestens 30,5 %.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %).
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden
innerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung umfassend beraten und aus der Bun-
desstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwer-
ten wirtschaftlichen Bedingungen leben.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %)
14 17 25 5
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 51 53 45 57
Informationsveranstaltungen für Eltern 2 2 2 2
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der
Familienbildung (in %)
31,6 31,0 30,5 28,0
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment
der Erziehungsberatungsstellen (in %)
33 28 35 37
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %)
100 100 100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem
Sonderfonds der Stadt Münster erhielten
100 89 115 113
Anzahl der Anträge, die von der kommunalen Schwan-
gerschaftsberatung aufgenommen wurden und Mittel aus
der Bundesstiftung erhielten
105 81 90 81
Produktüberblicke
61
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Familienbildung
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/-innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,73 17,22 18,18
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/-innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
10,73 11,43 10,59
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 760 770
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 3,35 3,40 3,60
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.972 2.951 3.100 3.086
im Stadtteil Mitte 2.033 2.038 2.135 2.223
in den Außenbezirken 939 913 965 863
davon:
im Stadtteil West 279 254 253
im Stadtteil Nord 320 334 283
im Stadtteil Ost 95 100 114
im Stadtteil Südost 101 111 103
im Stadtteil Hiltrup 144 114 110
Förderung der Erziehung
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil)
24.726 24.100 23.500 24.581
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII)
9.071 9.521 8.200 9.136
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst
354 295 281
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und
Scheidung)
138 81 60
gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 216 214 221
davon als "begleitete Umgangskontakte" (BU)
durch die Erziehungsberatungsstellen (lfd/Ende)
48 69 59
Produktüberblicke
62
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen
wurde
1.353 1.584 1.745
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung
Fallzahlen der kommunalen allgemeinen Schwanger-
schaftsberatungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
360 326 400 362
Fallzahlen der kommunalen Schwangerschaftsberatun-
gen (§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
63 87 75 74
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl)
159 123 113
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 1.328 1.219 1.234
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung
100 89 95
Elterngeld
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 4.609 4.659 4.500 4.647
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen ab-
schließend bearbeitet werden
642 801 900 211
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 3.168 2.743 3.100 2.842
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.626 1.467 1.400 1.622
Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern
22 23 25 25
Präventionsteam Familienbesuche
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %)
100 100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.041 2.462 2.600 2.365
davon:
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen
51 47 41
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 300 239 261
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme,
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.)
539 608 450 499
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 185 131 35
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 7 9 4
Produktüberblicke
63
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
330 468 441
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer,
Adresslisten)
89 158 150 143
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
628 766 450 642
Produktüberblicke
64
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte auch 2019 der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote
eine hohe Priorität. Im Vergleich zum Vorjahr konnten zum Kindergartenjahr 2019/2020 insgesamt weitere
463 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vorgehalten werden. Trotz
des Anstiegs der Kinderzahlen insgesamt wurde hierdurch die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jah-
ren im gesamten Stadtgebiet von 45,0 % auf 46,6 % erhöht.
• Der Informations- und Beratungsservice zum Ausbau betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung ist ein
weiterer wichtiger Baustein innerhalb der Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf. Im vergangenen Be-
richtsjahr hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien acht Betriebe und Unternehmen beraten. Insge-
samt 36 neue betriebsbedingte Kindertagesbetreuungsplätze konnten in Münster in Betriebskitas realisiert
werden. Aufgrund baulicher Verzögerungen hat sich bei zwei geplanten betrieblichen Großtagespflegestel-
len die Eröffnung in das Jahr 2020 verschoben.
• Der Ausbau und die zunehmende Inanspruchnahme von Bildungs- und Betreuungsangeboten setzen sich
bei der Altersgruppe der Kinder im Grundschulalter fort. Zum Schuljahr 2019/2020 stieg die Nachfrage nach
Plätzen in den offenen Ganztagsschulen (OGS) von 61,5 % auf 63,7 %. Insgesamt wurden zum Schuljahr
2019/2020 stadtweit 14 weitere Gruppen geschaffen. Darüber hinaus wurden die erweiterten Betreuungs-
angebote in der OGS mit insgesamt 26 Früh- bzw. Spätbetreuungsangeboten im Vergleich zum Vorjahr von
mehr Kindern in Anspruch genommen.
• Die für Eltern konzipierte Vortragsreihe mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen" hat 2019 ihr 10-jähriges
Jubiläum gefeiert. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten dabei aufgrund der hohen Nachfrage verschie-
dene Themen zur Mediennutzung. Mit zwei besonderen Großveranstaltungen in dem Jubiläumsjahr zeigten
insgesamt rund 1.060 Teilnehmende ein großes Interesse an den Vorträgen, die die Themen aus dem Er-
ziehungsalltag von Eltern in den Mittelpunkt stellen.
• Insgesamt 16.234 Bürgerinnen und Bürger nahmen 2019 den Informations- und Beratungsservice des Fa-
milienbüros in Anspruch. Darüber hinaus ist das Familienbüro bestrebt, Mütter und Väter frühzeitig über die
gesamte Informations- und Leistungspalette zu informieren. So hat das Familienbüro neben den bekannten
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie z. B. beim Weltkindertag und dem Geburtsfest im Franziskus-
Hospital, im vergangenen Berichtsjahr erstmalig weitere Informationsveranstaltungen in den Elterncafés in
verschiedenen Stadtteilen durchgeführt.
• Durch monatliche Beiträge für Eltern in Münster wurden in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse die
öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ergänzt.
Produktüberblicke
65
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die Ausbauanstrengungen im Bereich der Kindertagesbetreuungsangebote werden in Anbetracht der de-
mografischen Entwicklung, der sich weiter fortsetzenden Bedarfe und des für den offenen Ganztag ab 2025
beabsichtigten Rechtsanspruches, kontinuierlich vorangetrieben. Eine zentrale Herausforderung bleibt in
diesem Zusammenhang auch in Zukunft der damit einhergehende Fachkräftebedarf. In diesem Zusammen-
hang beschäftigt sich auch die AG Betriebskitas in 2020 u. a. mit dem Thema „Herausforderungen der Per-
sonalgewinnung und Personalbindung“.
• Zum 01. März 2020 wird die zentrale Großtagespflegestelle für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Münster
mit insgesamt neun Plätzen in Betrieb gehen.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen" wird aufgrund des dauerhaft hohen
Zuspruchs fortgesetzt. Da bereits im letzten Jahr für einige Vorträge lange Wartelisten existierten, wird das
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) in 2020 eine Neuerung einführen, indem alle überbuchten
Vorträge aufgezeichnet und auf dem Jib-YouTube-Kanal für ca. eine Woche allen Interessierten zur Verfü-
gung gestellt werden.
• Aufgrund der verzögerten Sanierungsarbeiten am Stadthaus I soll das familienfreundliche Angebot „Maxi-
Sand“ den Standort am Harsewinkelplatz mindestens bis 2021 beibehalten. Im laufenden Jahr 2020 wird
sich voraussichtlich entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Maxi-Sand zurück zum Syndikatplatz gelangt.
• Der Umzug der Kurzzeitbetreuung „Maxi-Turm“ vom Prinzipalmarkt zum Stadthaus I (Syndikatpkatz) ist für
das Jahr 2020 voraussichtlich in den Sommerferien vorgesehen.
Ressourcen
• Stellen: 2,77
• Aufwendungen: 701.359 €
• Erträge: 178.668 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen"
b.) das Familienbüro
c.) regelmäßige Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse
Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden. Die
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“
383 847 650 1.063
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros
2 2 4 10
Anzahl der Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen
Presse
12 12 12 12
Produktüberblicke
66
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten
werden
7 7 10 8
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze
6 2 25 54
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt
484 486 528 522
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr
16.268 16.752 16.000 16.234
Anzahl der Notinseln 279 284 300 293
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.116 3.242 3.550 3.172
Produktüberblicke
67
060501 – Bezirkl. Sozialarbeit und Hilfen z. Erziehung in der Familie und eig. Wohnung
Kurzdarstellung
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen,
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern,
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie,
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet:
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII),
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber,
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im
Produktüberblicke
68
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist.
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen
ergänzt.
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll.
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen.
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen.
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.
In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen, Pflege-
kinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den Wirkungs-
grad geplanter Hilfen verbessern soll.
Bezirk Mitte:
• Es fand erneut ein Kooperationsgespräch mit der Leitung des Frauenhauses, der Fachkoordination des
SKF, der Abteilungsleitung des Kommunalen Sozialdienstes und zwei Mitarbeitern des Bezirks Mitte statt.
Darüber hinaus fanden Arbeitsgespräche zum Thema Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung statt. Die Ar-
beits- und Kooperationsgespräche wirken sich positiv auf die Zusammenarbeit in den Fällen aus.
• Es erfolgte eine enge Kooperation zwischen dem Bezirk und den Fachkräften des Sozialamtes insbesonde-
re in Bezug auf die Obdachloseneinrichtung in der Friedrich-Ebert-Straße primär bezogen auf die Sicher-
stellung des Kindesschutzes, die Hilfen zur Erziehung und die Unterstützung der Familien bei der Inan-
spruchnahme von Bildungsangeboten für die Kinder.
Bezirk West:
• Die Arbeit des Vernetzungskreises Jugendhilfe - Schule, der seine Sitzungen in 2018 aufgenommen hatte,
wurde fortgeführt. Teilnehmende waren die Grundschulen Roxel, Nienberge, Mecklenbeck und Albachten,
die OGS, die Caritas-Beratungsstelle und der KSD West. Alle Fachkräfte berichten von positiven Effekten in
der Kooperation und im Arbeitsalltag. Es wurde ein besseres gegenseitiges Verständnis der Arbeitsabläufe
erzielt, das eine erhöhte Handlungssicherheit erzeugt. Eine wichtige Rolle hierbei spielte der persönliche
Kontakt, der durch die regelmäßigen Treffen entstand.
Produktüberblicke
69
Bezirk Nord:
• Im Bezirk Nord hat sich in den letzten Jahren die Kooperation mit den Schulen im Stadtteil weiter intensi-
viert. Beispiele: Eine regelmäßige Sprechstunde für Eltern und Lehrerinnen in der Melanchthonschule in
Coerde hat sich inzwischen etabliert. Sie wird zusammen mit der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
des Amtes 53 durchgeführt. Es erfolgen regelmäßige Rücksprachen mit den Schulsozialarbeiterinnen im
Stadtteil und den KSD Teams Nord.
• Die zunehmende Präsenz des KSD Nord in den Schulen hat die Beratungsanfragen in der Fallclearingstelle
Nord Schule - Jugendhilfe zurückgehen lassen. Die Fortführung der regelmäßigen Clearingstellensitzungen
wird aktuell diskutiert.
Bezirk Ost/Südost:
• Die Kooperation mit der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (ZUE) verläuft gut. Die Anzahl an Kindern, die auf-
grund medizinischer Notsituationen der Eltern in Obhut genommen wurden, hat sich auf geringem Niveau
stabilisiert.
• Die Vereinbarung zum § 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster und der Bezirksregierung (ZUE) wurde unterschrieben.
• Die Mitarbeiter der ZUE werden explizit hinsichtlich des Kinderschutzes geschult. Darüber hinaus besteht
eine enge vertrauensvolle Kooperation zwischen den Mitarbeitern der ZUE und dem KSD hinsichtlich Kin-
derschutzfragen.
• Eine verstärkte Cliquenbildung wurde im Bezirk zuletzt nicht mehr wahrgenommen. Auch im Umfeld des
Schulzentrums Wolbeck können aktuell keine Auffälligkeiten verzeichnet werden. Nach wie vor besteht mit
vielen Akteuren im Stadtteil eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Über regelmäßige Netzwerk-
treffen hinaus ließe sich eine enge projekthafte Zusammenarbeit zeitnah realisieren, sofern hinsichtlich ei-
ner neu aufkommenden Cliquenbildung die Notwendigkeit dafür besteht.
Bezirk Hiltrup:
• Im laufenden Jahr 2019 war das Augenmerk der Akteure im Stadtteil auf die Schließung der Obdachlosen-
einrichtung in der Trauttmansdorffstraße gerichtet. Die Menschen wurden auf verschiedene Obdachlosen-
einrichtungen und Asylbewerberunterkünfte in der gesamten Stadt verteilt und untergebracht. Die Häuser in
der Trauttmansdorffstraße wurden baulich verschlossen. Im Nachgang der Umsiedlung der Menschen wer-
den immer noch einige Familien von Fachkräften aus Hiltrup betreut.
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung:
• In Anlehnung an die guten Erfahrungen aus 2007 wurde im „Qualitätszirkel ambulante Hilfe zur Erziehung“
damit begonnen, eine gemeinsame Fortbildung zum Thema „Formulierung von Zielen und Auflagen in der
Hilfeplanung“ zu planen. Die Umsetzung ist für das 4. Quartal 2020 oder das 1. Quartal 2021 vorgesehen.
Erwartet werden dadurch ein gemeinsames Verständnis von Hilfeplanung sowie eine Verbesserung der
Kooperation im Einzelfall zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe in
Münster.
• Die Fallzahlen der Erziehungsbeistandschaften und der sozialpädagogischen Familienhilfe sind stabil. Die
Bedarfe in der Stadt sind in dem Segment vergleichbar mit den letzten Jahren, so konnten die Fallzahlen
auf dem Niveau gehalten werden. Die Fallzahlen der familienunterstützenden Nachsorge, die bei komple-
xen Fallkonstellationen nach sozialpädagogischen Familienhilfen gewährt werden kann, das ambulante be-
treute Wohnen sowie die aufsuchende Familientherapie, also die Maßnahmen, die auf komplexe Fallkons-
tellationen schließen lassen, sind deutlich stärker nachgefragt worden. Der Zuwachs lag im zweistelligen
Bereich. Wenn man den gesamten Bereich der ambulanten Hilfen überblickt, ist der Zuwachs der Fallzahlen
sehr moderat, auffällig ist eher der Trend zu intensiveren Maßnahmen.
Produktüberblicke
70
• Die Zielkennzahl, dass 80 % der sozialpädagogischen Familienhilfen und der Erziehungsbeistandschaften
innerhalb von 18 Monaten beendet werden, konnte auch dieses Jahr wieder übertroffen werden. Allerdings
ist das Polster im Vergleich zu den letzten Jahren geschrumpft. Dies korreliert mit der Feststellung, dass
sich die Maßnahmen im ambulanten Sektor verschieben und die Maßnahmen, die auf komplexe Fallkons-
tellationen schließen lassen, stärker nachgefragt werden.
• Das Ziel, dass der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen dauerhaft mindestens 56 %
beträgt, ist dieses Jahr, ebenso wie in den Jahren davor, nicht erreicht worden.
• Die Anrufungen gem. § 8a SGB VIII im Jahr 2019 haben sich im Vergleich zu 2018 reduziert. Da sich die
individuellen Fallkonstellationen deutlich voneinander unterscheiden, sind weitere Tendenzen nicht seriös
vorhersehbar.
• Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich im Vergleich zu 2018 deutlich verringert. Dies steht mit der Umstel-
lung der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zur ZUE im engen Zusammenhang. Migranten verbleiben länger in
der Aufnahmestelle. Es entwickeln sich Freundschaften und Kontakte zu Nachbarn. Im Falle von stationä-
ren Unterbringungen (z. B. Entbindungen) der Bezugspersonen können Kinder bei Freunden/Nachbarn un-
tergebracht werden und müssen nicht in die Fremdplatzierung.
Ausblick auf das Jahr 2020:
Bezirk Mitte:
• Die Arbeitsgespräche zwischen dem Bezirk Mitte und dem Frauenhaus werden auch im Jahr 2020 weiter-
geführt.
• Die enge Kooperation mit den Fachkräften der Obdachloseneinrichtungen wird fortgesetzt.
Bezirk West:
• Im Herbst 2020 wird ein weiteres Treffen des Vernetzungskreises Jugendhilfe - Schule stattfinden, um die
bisherigen Ergebnisse zu sichern oder neue Themen zu bearbeiten.
Bezirk Nord:
• Die Planung und Entwicklung eines integrierten Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrums im
Stadtteil Coerde wird ein Schwerpunkt der Planungen der Infrastruktur im Jugend- und Gesundheitsbereich.
Der Kommunale Sozialdienst sieht weiteres Entwicklungspotential in einer intensiven Vernetzung der ent-
sprechenden Angebote.
• Über eine Fortführung der Arbeit in der Fallclearingstelle Nord Schule - Jugendhilfe in Kooperation mit den
Schulen des Bezirkes wollen die Beteiligten im Laufe des Jahres endgültig entscheiden.
Bezirk Ost/Südost:
• Die Kinderschutzschulung für die Mitarbeiter der Zentralen Aufnahmeeinrichtung soll im März 2020 stattfin-
den. Darüber hinaus findet weiterhin eine enge Kooperation mit den Mitarbeitern der ZUE statt, um KWG-
Fällen möglichst im Vorfeld entgegentreten zu können.
• Aufgrund der Nähe zur ZUE und der Inobhutnahme JiOBI wird angestrebt, das umA-Team im Bezirk Ost/
Südost zu verorten.
• Die Bürokapazitäten des KSD Ost/Südost im 2. OG des Albersloher Weges 550 stoßen seit längerem an
ihre Grenzen. Aktuell finden Umbaumaßnahmen im 1. OG statt, um die Anzahl der Büroräume zu erhöhen.
Angestrebt ist die Erweiterung für April 2020.
Bezirk Hiltrup:
• Für Berg Fidel wird eine Stadtteilkonferenz geplant, in der sich zunächst die Fachkräfte über die Entwick-
lung im Stadtteil austauschen. Anschließend werden sich die Einrichtungen im Stadtteil den Bürgern prä-
sentieren.
Produktüberblicke
71
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung:
• Im Qualitätszirkel Beratungsstellen werden im kommenden Jahr die Papiere, die die inhaltliche Arbeit der
Beratungsstellen und die Kooperation zwischen den Beratungsstellen und dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien beschreibt, überarbeitet.
Ressourcen
• Stellen: 23,51
• Aufwendungen: 12.602.193 €
• Erträge: 2.411.521 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) bedarfs-
und zielgruppengerecht fort.
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen.
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen)
500 500 500 500
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
50 50 56 51
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
92 93 80 92
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18
Monaten beendet worden sind (in %)
93 96 80 93
Anzahl max. verbrauchter Stunden 74.882 80.841 75.000 72.990
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Bezirkliche Sozialarbeit
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 52 53 52
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des
KSD
22 22 22 22
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41 SGB
VIII) gesamt
1.802 1.864 1.615 1.849
Produktüberblicke
72
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung -
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII)
ambulant
902 935 900 951
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20
SGB VIII) - Anzahl der Fälle
3 6 5
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):
Anzahl der Fälle 21 39 51
davon junge Volljährige 19 38 50
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -
Anzahl der Fälle
17 11 16
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
31 40 41
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
95 100 106
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 46 42 60
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
1.191 1.339 1.168
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
78 53 58
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 184 177 220 172
davon:
junge Volljährige 23 27 31
Anzahl der beendeten Fälle 105 85 110 106
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind
98 79 88 99
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 88 73 72
Fälle am 31.12. (Stichtag) 79 92 106
davon junge Volljährige 8 8 7
Jahresstundenkontingent (max.) 20.348 18.969 24.000 14.990
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 374 403 350 396
davon:
Anzahl der beendeten Fälle 190 201 180 183
Produktüberblicke
73
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten
beendet worden sind
174 192 144 168
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer
16 9 15
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18
Monaten beendet worden sind (in %)
92 96 92
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer (in %)
8 4 8
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 173 202 208
Fälle am 31.12. (Stichtag) 184 202 183
Jahresstundenkontingent (max.) 54.534 61.872 51.000 58.000
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle)
82 92 90 95
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 7 10 4
davon junge Volljährige 4 0 6
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):
Produktüberblicke
74
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
Produktüberblicke
75
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten,
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII)
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
Heimerziehung:
• Der weitere Rückgang der Inobhutnahmezahlen junger unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) hatte
zur Folge, dass auch Anschlusshilfen nach § 33, § 34 und § 13 Abs. 3 SGB VIII, die in den Jahren 2014 bis
2016 ausgebaut wurden, nicht mehr in dieser Größenordnung benötigt wurden.
• Die vorhandenen Platz- und Versorgungskapazitäten für junge Menschen konnten daher aufgegeben wer-
den oder sie wurden für eine andere Zielgruppe der „Hilfen zur Erziehung“ konzeptionell überarbeitet.
• Dieser Entwicklung folgend, nahm die Gesamtzahl der Hilfen in stationären Einrichtungen erstmalig seit
2015 ab. Die Daten für 2019 belegen aber auch einen neuen Trend, dass zunehmend wieder „Heimerzie-
hung und sonstige Wohnformen“ durch Familien aus Münster nachgefragt werden.
• Zwischen 2013 und 2018 wuchs der Anteil junger Menschen in den stationären Einrichtungen der Jugend-
hilfe (Care Leaver) kontinuierlich von 23,7 % auf 36,2 %. Der Anteil junger Menschen (ab 18 Jahre) in der
(stationären) Jugendberufshilfe beträgt sogar fast 90 %, dies ergibt sich u. a. aus den gesetzlichen Vorga-
ben und der konkreten individuellen Bedarfslage der jungen Menschen im Übergang von der Schule in den
Beruf. In 2019 ist der Anteil junger Menschen in der „Heimerziehung“ erstmalig wieder auf 33,2 % gesun-
ken.
• Im Rahmen der Qualitätszirkelarbeit mit den stationären Trägern der Jugendhilfe in Münster (und im Müns-
terland) wurde in 2019 das „Aufnahmeverfahren“ als ein wichtiger Schlüsselprozess bei der Gewährung von
Produktüberblicke
76
„Hilfen zur Erziehung“ verglichen und diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde ebenso die Frage disku-
tiert, welche Leistungen der Träger zum „Grund- und Regelangebot“ einer Einrichtung gehören.
Vollzeitpflege:
• Die Leistungszahlen im Bereich der „Vollzeitpflege“ haben seit 2013 bis 2018 kontinuierlich zugenommen.
• In 2019 ist die Bestandszahl (lfd. plus beendet) erstmalig gesunken. Das Verhältnis der Hilfe zur Erziehung
in Einrichtungen nach § 34 SGB VIII und nach § 33 SGB VIII beträgt aktuell 45 %.
• Es zeichnet sich innerhalb der Hilfeform jedoch ein Trend ab, dass die Fallzahlen nach § 33 Satz 1 SGB VIII
weiter angestiegen sind. Demgegenüber sind Hilfen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und
Jugendliche nach § 33 Satz 2 SGB VIII weiterhin rückläufig.
• Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BTHG wurde für Pflegekinder mit Behinderungen die „Sozialhil-
fe“ sachlich zuständig. Die Hilfeplanung nach § 80 SGB IX wird ab 2020 vom Landesjugendamt (LWL)
übernommen, die örtlichen Sozialämter bleiben nach dem AG-NRW weiterhin für ambulante Teilhabeleis-
tungen verantwortlich.
• In der Regel bleibt auch das Jugendamt in seiner Rolle und Funktion „erster Ansprechpartner“, da vor einer
Vermittlung in Familienpflege, eine intensive Beratung der (Herkunfts-)Eltern durch den KSD vorausgeht.
• Derzeit macht der Anteil an Verwandtenpflegefamilien nach § 33 Satz 1 SGB VIII ca. 60 % aus.
• Bis 2016 betrug der Anteil junger Volljähriger in Vollzeitpflege unter 10 %. In 2019 lag er bei 13,5 %.
Systemherausfordernde Kinder und Jugendliche:
• Das Bündnis für systemherausfordernde Jugendliche in Münster hat sich weiter etabliert. Grundsätzlich
verfügt die Jugendhilfelandschaft über ein ausreichend differenziertes Hilfe- und Leistungsangebot. Im Ein-
zelfall, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche auch nicht in Kleingruppen leben können, stoßen die
vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Die beteiligten Einrichtungen und Dienste haben sich bereit er-
klärt, einrichtungs- und zuständigkeitsübergreifend zu kooperieren. Das in 2018 entwickelte Konzept wurde
2019 anhand von konkreten Einzelfällen erprobt und fortgeschrieben; es entwickelt sich zu einem zentralen
Entscheidungsgremium, wenn es um die Entwicklung von individuellen, speziell auf die Bedürfnisse einzel-
ner Jugendlicher zugeschnittenen Hilfearrangements geht. Da auch die Zahl der jungen Menschen zunahm,
denen eine Obdachlosigkeit drohte und die nicht bereit sind, sich auf niederschwellige Hilfsangebote einzu-
lassen, wurden bestehende Konzepte für gefährdete Jugendliche in besonderen Lebenslagen weiterentwi-
ckelt (intensivpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 35 SGB VIII), um sie auch in prekären Lebenslagen an
die Jugendhilfe zu binden. Ziele der Hilfe nach § 35 SGB VIII sind, die bestehende Obdachlosigkeit zu be-
enden, Unterhaltspflichten zu klären und einen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. Darüber
hinaus sollen junge Menschen motiviert werden, Schul- und Einstiegsqualifizierungen in Anspruch zu neh-
men. Im Einzelfall müssen auch Drogen- und Alkoholabhängigkeiten überwunden werden.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die Qualitätszirkelarbeit mit den stationären Trägern wird fortgesetzt. Ziel des weiteren Austausches ist es,
sich grundlegend über Fachprofile der stationären Einrichtungen und ihre „Grund-, Regel- und Intensivleis-
tungen“ zu verständigen.
• Durch den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BMJV) kommen auf den Adopti-
onsvermittlungsdienst neue Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben zu.
• Die Zunahme im Bereich der Verwandten- und Netzwerkpflege macht die Weiterentwicklung von Bera-
tungskonzepten in komplexen Einzelfällen erforderlich. Insgesamt wird die Leistungsvereinbarung des
Fachdienstes Adoptiv- und Pflegekinder überarbeitet und den Erfordernissen angepasst.
• Der Erfahrungsaustausch in der Schnittstelle „systemherausfordernde Jugendliche“ wird weiterentwickelt,
da schon jetzt die fallübergreifende Bedeutung als Verantwortungsgemeinschaft deutlich geworden ist.
Produktüberblicke
77
Ressourcen
• Stellen: 27,99
• Aufwendungen: 30.743.606 €
• Erträge: 6.947.924 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem
Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 40 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
50 50 44 49
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %)
32 28 45 47
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %)
85 81 75 84
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %)
45 43 40 44
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB
VIII) gesamt
1.802 1.864 1.615 1.849
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 900 929 715 898
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
793 832 615 792
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle
19 18 13
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 354 357 245 347
davon:
Produktüberblicke
78
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 29 23 16
junge Volljährige 39 54 47
im Berichtsjahr beendete Fälle 51 58 55
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 291 301 302
Fälle am 31.12. (Stichtag) 303 299 292
davon junge Volljährige 25 29 33
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 186 194 200
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 168 163 147
davon junge Volljährige 39 32 26
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 52 62 71
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 439 475 370 445
davon:
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 157 155 109
junge Volljährige 150 172 170
im Berichtsjahr beendete Fälle 154 183 176
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 261 283 265
Fälle am 31.12. (Stichtag) 285 292 269
davon junge Volljährige 79 90 74
Neufälle* in eigener Zuständigkeit 82 66 40
davon in Münster untergebracht 70 58 29
entspricht an Neufällen in % 85 88 73
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie
49 51 55 66
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 82 118 130 83
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in
Münster
70 95 98 62
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32,
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist.
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung und über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten) sowie über die Fallzahlentwicklung im Bereich umA:
Produktüberblicke
79
Produktüberblicke
80
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
Produktüberblicke
81
Produktüberblicke
82
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein minderjähriges Kind erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Dabei ist grundsätzlich eine Bewilligung bis zum 12.
Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 18. Lebensjahr, möglich. Wenn ein unterhalts-
berechtigter Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien zeitgleich der Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Im Berichtzeitraum 2019 kamen deutlich weniger junge unbegleitete Ausländer nach Deutschland/Münster
als in den Jahren zuvor. Hierdurch reduzierte sich die Gesamtzahl der Vormundschaften und Pflegschaf-
ten in Münster erneut erheblich.
Gleichwohl bildet die Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer weiterhin einen Schwer-
punkt in der Bearbeitung, Vertretung sowie Begleitung. Die Schließung des Standortes des „Bundesamtes
für Migration“ in Münster hatte zur Folge, dass die Vormünder und ihre Mündel zu Anhörungen nach Biele-
feld und Dortmund fahren mussten. Dies war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.
• Auch die neuen gesetzlichen Anforderungen im Ausländerrecht, u. a. eine Mitwirkungspflicht bei der (Er-
satz-)Passbeschaffung, führten bei den Vormündern zu einer - zeitlichen - Mehrbelastung.
• Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen SGB IX, „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbst-
bestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (BTHG) sowie den daraus resultierenden Regelungen und
Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe ergaben sich weitere fachliche und zeitliche Anforderungen. So
hatten sich die Vormünder darauf einzustellen, dass sich im Einzelfall die Zuständigkeit der Reha-Träger
änderte und bisherige Kooperationsbeziehungen neu zu entwickeln waren.
• Insbesondere die systemherausfordernden Kinder und Jugendlichen machten sich sowohl für Amtsvormün-
der als auch für Vereins- und Berufsvormünder in einem besonderen zeitlichen Mehraufwand bemerkbar.
Diese führten zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den Angeboten und Profilen der unterschiedli-
chen Träger der stationären Jugendhilfe.
• Als Konsequenz aus schwierigen und krisenhaften Jugendhilfeverläufen ergab sich unter anderem die Not-
wendigkeit, eine engmaschige Kooperation mit Ärzten, Psychologen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien
zu forcieren.
• Die Mindestunterhaltsbeträge und auch die Unterhaltsvorschussleistungen wurden zum 01.01.2019 an-
gehoben. Diese Anhebung wurde aber im weiteren Verlauf des Jahres zum 01.07.2019 durch die Erhöhung
des staatlichen Kindergeldes zum großen Teil wieder ausgeglichen.
Dennoch gab es im Bereich Unterhaltsvorschuss eine leichte Steigerung der Ausgaben, bedingt durch ei-
nen weiteren leichten Anstieg der Fallzahlen.
Produktüberblicke
83
• Ebenfalls seit dem 01.07.2019 wurde durch eine Gesetzesänderung die Verantwortung für die Heranzie-
hung des unterhaltspflichtigen Elternteils zur Erstattung des geleisteten Unterhaltsvorschusses von den
Kommunen auf das Land NRW übertragen. Diese Änderung betrifft nur Neufälle (Kinder, die ab dem
01.07.2019 erstmals Unterhaltsvorschuss erhalten). Die Altfälle verbleiben in der Verantwortung der Kom-
mune. Eine Reduzierung der Fallzahlen bei der Unterhaltsheranziehung in diesem Bereich ist daher vorerst
nicht erfolgt.
• Die Anzahl der Beurkundungen ist erstmals seit mehreren Jahren wieder leicht gesunken. Dennoch wurden
über 2.000 Beurkunden vorgenommen. Bei rund 13 % der Beurkundungen musste ein Dolmetscher hinzu-
gezogen werden.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die von der Bundesregierung geplante Vormundschaftsreform hat auch im Berichtszeitraum noch keinen
Abschluss gefunden.
• Weiterhin wird an der Entwicklung fachlicher Standards in örtlichen und überörtlichen Gremien gearbeitet. In
diesem Zusammenhang wird die Arbeit in den Arbeitskreisen fortgesetzt. Ziel ist die stetige Weiterentwick-
lung der Aufgabenwahrnehmung sowie die Klärung der Rolle und Funktion im Vormundschaftswesen.
• Die Mindestunterhaltsbeträge und damit auch die Unterhaltsvorschusssätze werden zum 01.01.2020 erneut
angehoben. Im Vergleich zu den Vorjahren handelt es sich hier erstmals um eine deutliche Anhebung der
Sätze zwischen 15 € in der ersten Altersstufe bis 23 € in der dritten Altersstufe. Es sind Mehreinnahmen bei
den eingehenden Unterhaltszahlungen, aber auch deutliche Mehrausgaben beim Unterhaltsvorschuss zu
erwarten.
• Die Selbstbehalte (Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil von seinem Einkommen für den Eigenbe-
darf verbleiben muss) werden zum 01.01.2020 von bisher mtl. 1.080 € auf 1.160 € für Erwerbstätige und
von 880 € auf 960 € für Nichterwerbstätige erhöht. Dadurch könnte sich die Zahlungsfähigkeit der Unter-
haltspflichtigen in einer Vielzahl von Beistandschafts- und Unterhaltsvorschussfällen einschränken bzw.
weiter einschränken.
Ressourcen
• Stellen: 19,56
• Aufwendungen: 10.598.932 €
• Erträge: 6.272.742 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %)
90 95 90 95
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften
der freien Träger (Stichtag: 31.12.)
75 113 75 80
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %)
17 12 25 15
Produktüberblicke
84
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Beistandschaften
Anzahl der Beistandschaften 1.000 889 1.000 860
Anzahl der Beurkundungen 2.041 2.115 2.000 2.012
Anzahl der Beratungen nach § 52a SGB VIII 936 1.047 950
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 885 923 871
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 903 940 883
Anzahl der schriftlichen Beratungen gem. § 18 Abs. 4
SGB VIII (Beratungen junger Volljähriger)
52 50 44
Vaterschaftsklagen 16 11 14
Unterhaltsklagen 6 12 4
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,10 1,12 1,17
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €)
0,90 0,92 1,18
Amtsvormundschaften und -pflegschaften
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 604 488 416
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
151 208 180 124
auf freie Träger übertragen 128 113 120
durch Berufsvormünder geführt 181 130 95
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 41 36 24
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 379 336 297
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
151 143 124
auf freie Träger übertragen 74 80 80
durch Berufsvormünder geführt 121 90 23
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 25 36 19
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger
99 149 125 99
Unterhaltsvorschussgesetz
Laufende UVG-Fälle 2.180 2.952 3.000 3.010
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 4,21 7,85 8,00
Produktüberblicke
85
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,69 0,93 1,22
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 1.905 1.048 1.033
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 1.222 1.455 920
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 0 2
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss 4 13 7
Produktüberblicke
86
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen.
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Im Qualitätszirkel / Workshop Kinderschutz ist unter Beteiligung der KSD-Bezirke und Fachdienste, des
Abteilungsleiters und seiner Vertretung, des Fachcontrollings und des Fachdienstes Kinderschutz das
Thema „latente Gefährdung“ diskutiert und bearbeitet worden. Ziel ist eine Revision des Kinderschutzpro-
zesses in Münster vor dem Hintergrund der vergleichsweise (Land und Bund) überproportional hohen An-
zahl von Einschätzungen im latenten Gefährdungsbereich in Münster.
• Im Rahmen von vier Fallkonferenzen sind in der „Schnittstelle für systemherausfordernde Jugendliche“ im
Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft von freier und öffentlicher Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsy-
chiatrie, Gesundheitsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht komplexe Fälle von sog. „Systemspren-
gern“ beraten worden. Ziel war es, ein interdisziplinäres Fallverstehen zu fördern, den Fall unabhängig von
bestehenden Angeboten und Maßnahmen zu beraten und die vorhandenen Möglichkeiten und potenziellen
Synergien system- und zuständigkeitsübergreifend zur Verfügung und miteinander in Abstimmung zu stel-
len.
• Auch in 2019 gab es im Kontext des fachlichen Controllings eine stichprobenartige Evaluation von Fallak-
ten, in denen Kindeswohlgefährdungen bearbeitet wurden. Mit Fokus auf Qualitätssicherung und -entwick-
lung wurde die praktische Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes anhand von Fallverläufen reflektiert. Die
Ergebnisse der Evaluation sind in die (KSD-)Leitungsrunde im Rahmen des QM transferiert worden, um ggf.
notwendige Maßnahmen daraus zu beschließen.
• Im Zusammenhang mit dem Fachdiskurs im Nachgang zu den Fällen des sexuellen Missbrauches an Kin-
dern in Lügde ist mit der Leitungsrunde des Amtes 51 und auch speziell im Kommunalen Sozialdienst eine
Bestandsaufnahme der Angebote und Bedarfe zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendli-
chen angestoßen und durchgeführt worden. Ein Ergebnis der Diskussion im Kommunalen Sozialdienst ist
die Planung einer Fortbildung (in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzambulanz Münster) für alle KSD-
Mitarbeiter/-innen.
Produktüberblicke
87
• In Kooperation mit dem Amt 50 ist eine aktualisierte Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung
des Kindeswohls entwickelt worden. Die neue Vereinbarung umfasst nun alle Bereiche, in denen das Sozi-
alamt mit Fachkräften der sozialen Arbeit Familien und Einzelpersonen betreut.
• Auch mit der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in der York-Kaserne (ZUE) ist unter Betei-
ligung der Bezirksregierung Münster eine Vereinbarung zur Umsetzung des § 8a SGB VIII getroffen wor-
den.
• Im Arbeitskreis der insoweit erfahrenen Fachkräfte der freien Träger gem. § 8a SGB VIII fand in zwei Tref-
fen ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zur Qualitätssicherung statt.
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde die Kooperation des Fach-
dienstes Kinderschutz mit der Fachhochschule Münster und dem Institut für Rechtsmedizin des UKM Müns-
ter in der Fortbildung „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindes-
wohlgefährdung“ weitergeführt.
• Der fachliche Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde
parallel zum „Runden Tisch Familienrecht und Jugendhilfe“ fortgesetzt.
• Im Rahmen der Rufbereitschaft des KSD befassen sich die Fachkräfte überwiegend mit akuten Krisen
und kindeswohlgefährdenden Situationen außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Nachdem die Anzahl der
Einsätze seit 2010 kontinuierlich angestiegen ist und 2017 einen Höchststand (331 Einsätze) erreicht hatte,
sind die Zahlen in 2018 und 2019 leicht rückläufig. Mit 270 Einsätzen im Jahr 2019 hat sich die Zahl der
Einsätze der Rufbereitschaft im Vergleich zum Vorjahr um ca. 8 % verringert (295 in 2018) und liegt damit
wieder auf dem Niveau von 2015. Dies kann mit der abnehmenden Anzahl von umA-Fällen begründet wer-
den, die häufig mit einem Rufbereitschaftseinsatz im Zusammenhang stehen. So wurden 2017 noch 165
umA-Fälle registriert, im Jahr 2019 waren es nur noch 66 Fälle.
• In 2019 ist die Anzahl der Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII deutlich gesunken. Verglichen mit 2018
(247 Inobhutnahmen) ist das Niveau 2019 mit 154 Inobhutnahmen um rund 38 % gesunken. Eine Erklärung
hierfür ist sicherlich der Rückgang der Inobhutnahme von umAs (2018 sind 118 umAs in Obhut genommen
worden, 2019 waren es nur noch lediglich 20). Bereits 2018 waren die Inobhutnahmezahlen um 43 % ge-
sunken, auch hier gab es eine Korrelation zur Entwicklung der umA-Zahlen.
• Die Zahl der Anrufungen gem. § 8a SGB VIII des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht ist
im Jahr 2019 mit 45 Anrufungen auf einem vergleichbaren Niveau wie im Jahr 2018 (47 Anrufungen).
• Der präventive erzieherische Kinder- und Jugendschutz (KJS) im Jugendinformations- und -bildungszen-
trum (Jib) ist Gründungsmitglied (1999) und aktives Mitglied des Netzwerks Gewaltprävention und Konflikt-
regelung Münster und nahm an vier Sitzungen im Jahr 2019 aktiv teil. Des Weiteren plante und führte er
Sonderveranstaltungen und Tagungen als Mitglied mit durch oder koordinierte diese.
Im Rahmen eines Aktionstages in der Innenstadt wurde das 20-jährige Jubiläum im Jahr 2019 mit der Bür-
gerschaft gefeiert.
• Der KJS ist Mitglied im Beirat des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt Münster und Mitglied in
der Fachkommission „Wegweiser“ - lokale Beratungsstelle zum Thema extremistischer Salafismus des
Landes NRW. Des Weiteren ist er Mitglied im Netzwerk Rassismuskritik Münster und der AG Rassismuskri-
tik.
Im Rahmen des Netzwerkes Rassismuskritik Münster war das Jib maßgeblich an der Entwicklung und Um-
setzung einer sog. „Rassismuskarte“ beteiligt, welche erstmalig im September der Öffentlichkeit vorgestellt
wurde. Die Karte kann methodisch unterschiedlich genutzt werden und eignet sich zum Gesprächseinstieg
und sensibilisiert zum Alltagsrassismus.
• Aufgrund der starken Nachfrage wurden auch in 2019 zwei sog. „Rechtsextremismus/Rassismus-Trainings“
im vierten Jahr angeboten. In Kooperation mit „mobim“ (Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster. Ge-
gen Rechtsextremismus, für Demokratie) wurden diese Schulungen durchgeführt. Das Konzept wurde in
2019 fortgeschrieben. Angeboten werden diese halbjährlich wiederkehrenden Trainings für Mitarbeitende in
Jugendhilfe, Schule und Sport und durch das Jib koordiniert.
Produktüberblicke
88
• Im Rahmen der Aktion Noteingang wurden unterjährig zwei offene Schulungen, zwei Inhouse-Schulungen
und ein Informationsabend in einer Pfarrgemeinde durchgeführt. Ein Stadtplan mit verzeichneten Fotos von
Noteingängen in Münster wurde 2019 digital verfeinert. Zudem beteiligte sich die Aktion Noteingang an der
„Woche gegen Rassismus“. Um vermehrt Jugendliche und junge Erwachsene für das Thema Zivilcourage
zu sensibilisieren, wurden die Schulungen für städtische Bundesfreiwillige (BFD) in 2019 angeboten. Die
Koordinierungsstelle „Noteingang“ befindet sich im Jib.
• 2019 wurden im Rahmen des Schuldenpräventionsprojektes „Schulden? Nein danke!“ 44 Doppelstunden an
sieben unterschiedlichen Bildungseinrichtungen/Schulen in Münster durchgeführt. Insgesamt haben 835
Schüler/-innen an den Veranstaltungen teilgenommen. Die Schüler/-innen wählten zwischen den Modulen
„Meine erste Wohnung“ und „Hilfe - ich habe Schulden“. „Meine erste Wohnung“ wurde 36-mal gewählt und
„Hilfe - ich habe Schulden“ 8-mal.
• Die beiden YouTube-Erklärfilme „Meine erste eigene Wohnung“ und „Der gerichtliche Mahnbescheid“ wur-
den bislang über 40.000-mal angesehen. In 2019 wurde ein dritter Erklärfilm zur Schuldenprävention inhalt-
lich zum Thema Wohngemeinschaften (WG) konzipiert, der 2020 online gehen wird.
• Im Bereich des Jugendmedienschutzes wurde erstmals eine Videowerkstatt im Jib angeboten. Teilnehmer/-
innen früherer Videoworkshops trafen sich viermal in 2019, um sich gegenseitig beim Thema Videoproduk-
tion mit Jugendlichen und/oder für die eigene Einrichtung erstellte Videos zu unterstützen.
• Im zehnten Jubiläumsjahr der Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen!?“ wurden mit elf Vorträgen 1.063
Besucher/-innen erreicht. In zehn Jahren konnten damit in 78 Vorträgen insgesamt 6.909 interessierte Be-
suchende gezählt werden.
• In einer dreitägigen erneuten Qualifizierungsmaßnahme für Medienscouts haben drei neue Schulen und
sieben der bereits teilnehmenden Schulen neue Medienscouts ausbilden lassen.
• Die Broschüre „Alles klar“ - Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wurde in 2019 in
arabische und englische Sprache übersetzt. Im Rahmen der Kooperation mit dem Kommunalen Integrati-
onszentrum (KI) der Stadt Münster und dem Präventionsprogramm „Wegweiser“ (extremistischer Salafis-
mus) wurde diese Möglichkeit geschaffen, um geflüchteten jungen Menschen Verhaltenssicherheit in der
deutschen Gesetzgebung anzubieten.
Mit der dritten Neuauflage und dem Druck der überarbeiteten Broschüre wurden zeitgleich neue Themen
aufgenommen und auch das „Medien-Special“ an die aktuellen Begebenheiten angepasst.
Im frischen grünen Layout wurden im Laufe des Jahres Exemplare an interessierte Schulen, Jugendeinrich-
tungen, Polizeidienststellen und andere Institutionen verteilt. Auch die Online-Version der Broschüre wurde
aktualisiert. Mittlerweile findet die Broschüre bundesweit Beachtung, positive Rückmeldungen und Anfragen
aus dem gesamten Bundesgebiet gingen ein.
• Beim jährlichen Internationalen Fest im Rathausinnenhof Ende September präsentierte sich erneut der er-
zieherische Kinder- und Jugendschutz mittels unterschiedlicher Informationsmaterialien.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die „Schnittstelle für systemherausfordernde Jugendliche“ wird weitergeführt.
• KSD-Mitarbeiter/-innen werden zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fortgebil-
det.
• Die Revision des Kinderschutzprozesses mit Blickrichtung auf die „latente Gefährdung“ wird fortgesetzt.
• Die Fertigstellung des dritten Erklärfims im Rahmen des Schuldenpräventionsprojektes ist geplant.
• Die in die arabische und englische Sprache übersetzte Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für Ju-
gendliche und junge Erwachsene“ wird präsentiert.
• Elternabende zu „medienpädagogischen“ Themen sollen ein neues Format erhalten.
• Schulungen und Workshops zu unterschiedlichen Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
werden fortgesetzt.
Produktüberblicke
89
• Die Corona-Pandemie wird Auswirkungen auf die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Hilfen
zur Erziehung und damit letztendlich auf den Kinderschutz haben. Die veranlassten Schließungen von
Schulen und Kindergärten durch die Landesregierung machen die Ergreifung diverser Maßnahmen unter
dem Primat der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sowie zur uneingeschränkten Sicherstellung des
Kinderschutzes in der Stadt Münster notwendig. In Kooperation mit den freien Trägern erfolgen hinsichtlich
aller Familien, die Hilfen zur Erziehung erhalten, regelmäßige Einschätzungen zur Situation in den Familien.
Die Betreuung wird je nach Situation individuell den Bedürfnissen und dem sozialen Kontext angepasst. Die
internen Standards des Kinderschutzverfahrens werden fortwährend aufrechterhalten. Entsprechend wer-
den persönliche Kontakte in angespannten Familiensituationen und Gefährdungsfällen nicht ausgesetzt,
sondern unter Beachtung der Hygienevorschriften wahrgenommen.
Ressourcen
• Stellen: 10,23
• Aufwendungen: 3.901.717 €
• Erträge: 6.534.199 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)
79 88 75 78
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %)
100 100 100 100
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 2
SGB VIII
56 47 45
Anzahl der Inobhutnahmen 362 247 350 154
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 331 295 270
Elternbriefversand 36.458 37.156 36.013
Produktüberblicke
90
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Beratung
und Betreuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens
vor dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichter-
stattung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrens-
eskalationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Im Jahr 2019 fanden zwei Arbeitstreffen „Runder Tisch“ statt. Thematisiert wurde erneut unter Bezug auf
das Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof aus 2018 die Umgangspflegschaft nach § 1684 BGB in der Ab-
grenzung zum begleiteten Umgang - auch als Leistung der Jugendhilfe nach § 18 SGB VIII. Erörtert wurden
sowohl die inhaltlich fachliche Ausgestaltung als auch die Finanzierungsmöglichkeiten. In der Praxis werden
Umgangspflegschaften primär im Kontext von Umgangskonflikten zwischen Eltern nach Trennung und
Scheidung angeordnet.
Ein weiterer Schwerpunkt war der Vortrag eines Referenten zum Thema „Beratung bei hocheskalierenden
Elternkonflikten“. Es ist bekannt, dass in Fällen hochstrittiger Elternschaft ein erhebliches Risiko für die
Entwicklung der betroffenen Kinder besteht. In Fällen, in denen Entwicklungsrisiken über Jahre für die Kin-
der bestehen, münden diese auch häufig in Schädigungen des Kindeswohls. Es ist dabei unerlässlich, dass
die unterschiedlichen Institutionen und Berufsgruppen mit den spezifischen professionellen Hintergründen
sich über die Fragen zu Arbeitsweisen und Arbeitsgrundsätzen austauschen und möglichst aufeinander ab-
gestimmt zusammenwirken.
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes
ein besonderes Anliegen, die Belange der Kinder als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen,
ihnen über den persönlichen Kontakt Gehör zu verschaffen und sie am gerichtlichen Verfahren zu beteili-
gen.
• Zur Gewährleistung einer guten Zusammenarbeit und zur Überwindung von Schnittstellenhindernissen fin-
den zweimal jährlich Schnittstellengespräche zwischen dem Familiengericht (Richter und Rechtspfleger)
und dem KSD (Bezirkssozialarbeit, Vormundschaften, Pflegekinderdienst) statt.
• Mit allen beteiligten Institutionen, mit der Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe, die ambulante
Maßnahmen für straffällige und gefährdete Jugendliche und Heranwachsende durchführen, werden regel-
mäßige Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und die sich daraus entwickelnden Bedarfe
geführt. Die vielfältigen ambulanten Maßnahmen und Präventionsangebote und die fachliche Vernetzung al-
Produktüberblicke
91
ler beteiligten Akteure und Institutionen unterstützen die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren in der Ar-
beit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden.
• Die Anzahl der Intensivtäter ist seit Jahren sehr gering. Sie lag im Jahr 2019 laut polizeilicher Kriminalitäts-
statistik bei neun Jugendlichen. Bei den Intensivtätern besteht eine enge Kooperation mit dem Kommunalen
Sozialdienst, den Trägern, die ambulante Maßnahmen vorhalten, der Drogenhilfe Münster, der Polizei so-
wie mit dem Jugendgericht und den Einrichtungen, die Plätze für Untersuchungshaftvermeidung vorhalten.
Einige jugendliche Intensivtäter sind erheblich suchtgefährdet, zeigen vielfältige Symptome wie Schulabsti-
nenz u. a. und haben in vielen Fällen ambulante oder stationäre therapeutische Hilfen in Anspruch genom-
men. Ganzheitliche, systemische Ansätze, eine enge Vernetzung der beteiligten Institutionen im Sinne einer
Verantwortungsgemeinschaft und des Aufbaus tragfähiger Beziehungen sowie eine intensive begleitende
Elternarbeit sind notwendig.
• Die Anzahl der straffällig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer ist rückläufig und im Ver-
gleich zu Jugendlichen und Heranwachsenden, die hier geboren und aufgewachsen sind, unauffällig. Sie
fallen vorrangig durch Straftaten im Bagatellbereich auf, durch Beförderungserschleichung und kleinere
Diebstähle. Als minderjährige Intensivtäter sind sie der Jugendhilfe im Strafverfahren wenig bekannt. Die
Sprachkenntnisse der unbegleiteten Minderjährigen und die der heranwachsenden Geflüchteten sind in der
Mehrzahl so gut, dass eine Verständigung möglich ist. Die Gespräche im Jugendamt und in Verfahren vor
dem Gericht finden in der Regel ohne Dolmetscher statt.
• Die Anzahl der Jugendlichen, bei denen Untersuchungshaft angeordnet wurde, hat sich leicht im Vergleich
zu den Vorjahren erhöht.
• Die Inanspruchnahme gruppenpädagogischer ambulanter Maßnahmen ist in Münster rückläufig. Dieser
Trend ist auch bundesweit zu verzeichnen. Hiervon ausgenommen ist die Inanspruchnahme des Anti-
Gewalt-Trainings des Vereins sozial-integrativer Projekte e. V. Es nahmen bei drei Kursen 23 Jugendliche
teil. Präventionsprogramme und sozial-integrative Angebote für gefährdete und straffällige Jugendliche und
insbesondere Heranwachsende werden weiter fortgeschrieben und fortlaufend an die Lebenslagen und Be-
darfe der Jugendlichen angepasst. Ebenso wird die Vernetzung der beteiligten Institutionen fortgeschrieben.
Je früher abweichendes Verhalten erkannt wird, desto erfolgreicher kann dieses Verhalten mit möglichst
niederschwelligen Angeboten der Jugendhilfe und der Justiz erfolgreich bearbeitet werden. Durch frühzeiti-
ge sozialpädagogische Intervention und durch die Beseitigung von Benachteiligungen kann das Ziel der
Förderung der Legalbewährung und der Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit erfolgreich umge-
setzt werden. Diese Ziele sollen auch durch die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts in Münster um-
gesetzt werden.
• Der Täter-Opfer-Ausgleich als sozialfriedenstiftende Maßnahme und die Betreuungsweisung wurden im
Berichtsjahr verstärkt in Anspruch genommen.
• Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit war die Auseinandersetzung mit dem Haus des Jugendrechts,
die Suche nach einer Immobilie sowie die Entwicklung der Konzeption und der Geschäftsordnung unter Be-
teiligung von Vertretern der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Jugendamtes. Im Februar 2019 nah-
men Vertreter aus diesen Institutionen am bundesweiten Fachkongress der Häuser des Jugendrechts in
Paderborn teil. Es folgte die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Modellen des Hauses des Jugend-
rechts. Eine Immobilie konnte gefunden werden. Die beteiligten Institutionen haben sich intensiv an den
Vorbereitungen der Inbetriebnahme des Hauses des Jugendrechts beteiligt.
• Die Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind 2019 im Vergleich zum Vorjahr in Münster um
2 % rückläufig. Die Anzahl der Verfahren vor dem Jugendgericht ging um ca.1 % zurück. Die Anzahl der
Diversionsverfahren ging um 6 % zurück. Rückläufige Kriminalitätsraten in der Jugendkriminalität sind bun-
desweit festzustellen. Münster folgt dem bundesweiten Trend.
Produktüberblicke
92
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Geplant ist, dem Thema „Umgang / begleiteter Umgang“ erneut Raum zu geben, insbesondere unter den
Aspekten strukturelle Gegebenheiten, häusliche Gewalt und Umgang, Grenzen etc.
• 2018 hat die Stadt Münster in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei ihr Interesse an der
Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts beim Justizministerium NWR bekundet. Erste Gespräche zur
konzeptionellen Umsetzung des Hauses des Jugendrechts und zur Kooperation der beteiligten Institutionen
werden seit Dezember 2018 geführt. Eine geeignete Immobilie wird voraussichtlich im Herbst 2020 bezo-
gen. Das Haus des Jugendrechts kann seine Arbeit voraussichtlich in diesem Jahr aufnehmen.
• Die Zusammenarbeit mit den an den Verfahren beteiligten Institutionen, der Polizei, der Justiz und den Ein-
richtungen der Jugendhilfe bei Mehrfach- bzw. Intensivtätern wird bereits im Vorfeld weiterentwickelt.
• Die Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten
und den dort inhaftierten Jugendlichen wird bedarfsorientiert fortgeschrieben.
• Am 17.12.2019 trat das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafver-
fahren in Kraft. Im Jahr 2019 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendhilfe im Strafver-
fahren. Die Veränderungen, die sich aus diesem Gesetz für die zukünftige Arbeit ergeben, sind im Einzel-
nen noch nicht abschätzbar.
Ressourcen
• Stellen: 12,89
• Aufwendungen: 1.664.598 €
• Erträge: 4.158 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal
ein Kontakt hergestellt wurde (in %)
76 75 75 60
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %)
90 90 85 90
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Familiengericht
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB
56 47 66
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren)
476 324 450 550
Produktüberblicke
93
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Jugendgericht
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren)
1.398 1.392 1.300 1.364
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften)
862 827 834
Diversionsverfahren 536 565 530
Sozialpädagogische Maßnahmen
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen
28 23 25
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP) 88 72 79
Produktüberblicke
94
060506 – Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll die Selbstbestimmung
und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am gesellschaft-
lichen Leben gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Zu Vorbereitung auf die Einführung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020
wurden Verfahren und Formulare angepasst sowie für Mitarbeiter/-innen des KSD eine Fortbildung zum
BTHG und zu den Änderungen organisiert (Durchführung Beginn 2020).
• Mit der Arbeitsagentur Münster/Ahlen - Bereich Reha wurden in einem Austausch im Herbst 2019 Koopera-
tionsformen besprochen und ein jährlicher Austausch vereinbart.
• Wie im letzten Jahr konnten weiter steigende Zahlen in der Eingliederungshilfe festgestellt werden. Insge-
samt wurden 593 Eingliederungshilfen gewährt, damit ist mittlerweile jede vierte Hilfe eine Eingliederungs-
hilfe. Gemäß § 5 SGB IX wird innerhalb der Eingliederungshilfe zwischen verschiedenen Leistungsgruppen
unterschieden. Im Rahmen der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII wurden vorwiegende Leistun-
gen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitungen) sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. statio-
näre Hilfen) gewährt.
• Wie in den vergangenen Jahren sind die Steigerungsraten im Berichtsjahr (12,5 %) fast ausschließlich auf
die gewährten Schulbegleitungen zurückzuführen. Da das Schulgesetz für NRW eine Kostenübernahme für
die individuelle Betreuung und Begleitung im Unterricht ausschließt, treten die Reha-Träger als Ausfallbürge
für diese notwendige Hilfe, bisher in der Regel als Individualanspruch, ein.
• Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 395 laufende Schulbegleitungen gewährt. Damit ergibt sich in die-
sem Bereich eine Steigerung zum Vorjahr von 23 %. Die Schulbegleitungen wurden zum größten Teil
(80 %) durch die Lebenshilfe Münster e. V. erbracht. Ca. 46 % der Schulbegleitungen wurden an Grund-
schulen erbracht.
• Schulbegleitung wird bisher überwiegend als Individualhilfe gewährt. Um dem sich deutlich abzeichnenden
Personalmangel für Schulbegleitungen zu begegnen und die Kostenentwicklung zu begrenzen, sind das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Sozialamt weiterhin bestrebt, in Kooperation mit den
Schulen und dem Schulträger sowie mit den freien Trägern der Jugendhilfe die Möglichkeiten von Syner-
gieeffekten zu nutzen. So werden z. B. an der Gesamtschule Mitte seit 3 Jahren die Hilfen mit dem Träger
Lebenshilfe e. V. erfolgreich in einem schulbezogenem Poolmodell erbracht.
• Neben dem schulbezogenen Poolen wird seit 2018 auch das klassenbezogene Poolen umgesetzt. Dabei
wird bei jeder Hilfe individuell überprüft, ob in der Klasse weitere Schulbegleitungen eingesetzt sind, so
dass grundsätzlich die erforderliche Unterstützungsleistung durch die bereits in der Klasse tätige Schulbe-
gleitung zu erbringen ist. Im Dezember 2019 erhielten 50 Kinder die Hilfe in einem klassenbezogenen
Poolmodell.
Produktüberblicke
95
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Um dem sich deutlich abzeichnenden Personalmangel für Schulbegleitungen zu begegnen und die Kosten-
entwicklung zu begrenzen, sind das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Sozialamt bestrebt,
in Kooperation mit den Schulen und dem Schulträger sowie mit den freien Trägern der Jugendhilfe die Mög-
lichkeiten von Synergieeffekten zu nutzen. Hierzu wurden in den letzten Jahren verschiedene Möglichkei-
ten, die Schulbegleitung im Pool zu erbringen, erprobt und umgesetzt. Im kommenden Jahr sollen sukzes-
sive an weitere Schulen Poolmöglichkeiten geschaffen werden.
• Ab 2020 sieht § 112 SGB IX explizit die Schulbegleitung auch im Nachmittagsbereich in der OGS vor. Vali-
de Aussagen, wie viele Kinder mit Schulbegleitung auch eine Begleitung im OGS-Bereich beantragen und
benötigen und mit welchem Stundenanteil diese gewährt werden, sind derzeit nicht möglich. Erfahrungen in
diesem Leistungsbereich sind auszuwerten und Verfahren zur Gewährung und Hilfegestaltung zu imple-
mentieren.
• Eine effiziente und effektive Gewährung einer Eingliederungshilfe als Schulbegleitung sowohl im Unterricht
als auch ggf. im OGS-Bereich ist abhängig von den an der Schule tätigen Trägern. Synergieeffekte sind nur
zu erwarten, wenn die Zielsetzung, nur einen Träger an der Schule zu haben, weiter umgesetzt wird und
der Träger sich zu einem festen Bestandteil der individuellen Schullebenswelt ganzheitlicher Hilfen verorten
und integrieren kann. Hier sind vorbereitende Gespräche mit Trägern und Schulen zu führen.
Ressourcen
• Stellen: 16,86
• Aufwendungen: 11.508.526 €
• Erträge: 159.527 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen
(in %)
89 89 89 92
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ansatz
2019
Ist
Eingliederungshilfen
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 437 527 450 593
davon:
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
ambulant
385 470 400 530
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
stationär
52 57 50 63
für junge Volljährige 103 112 98
Produktüberblicke
96
Produktüberblicke
97
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei,
geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und
bereitzustellen mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2019:
• Mit der Vorlage V/0957/2019 hat der Rat der Stadt Münster am 11.12.2019 beschlossen, dass im Stadtteil-
zentrum von Coerde ein neues ressortübergreifendes integriertes Begegnungs-, Bildungs- und Gesund-
heitszentrum als Bestandteil eines neu zu errichtenden multifunktionalen „Stadtteilhauses“ am Hamannplatz
geplant und realisiert wird.
• Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Prozess im Rahmen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes
Coerde aktiv begleitet und eine Vielzahl von Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern eingebracht.
• Im Zuge der Realisierung der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg / ehemali-
ge York-Kaserne in der Kombieinrichtung „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit unter einem Dach (V/0925/2018)“ wurde das Trägerauswahlverfahren durchgeführt. Am
22.05.2020 hat der Rat der Stadt Münster die Trägerschaft für die Einrichtung dem Christlichen Verein Jun-
ger Menschen Münster e. V. (CVJM) übertragen (V/0350/2019).
• Auf Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL im Ausschuss für Schule und Wei-
terbildung wurden in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 630.000 Euro für zehn weitere Vollzeitstellen in-
nerhalb der Schulsozialarbeit bereitgestellt. Die Verteilung dieser zusätzlichen Stellen erfolgte kurzfristig im
1. Quartal 2019 auf Grundlage der mit der Neuverteilung der Schulsozialarbeiterstellen für die Schuljahre
2018/2019 und 2019/2020 erhobenen Indikatoren bzw. Stellenwerte, so dass das Personal im 2. Quartal
2019 an den entsprechenden Schulstandortorten eingesetzt werden konnte.
• Mit der Vorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit zum 01.01.2019“ sind die An-
gebote der ganztägigen Ferienbetreuungen für Kinder als Mindeststandards in den Leistungsvereinbarun-
gen mit den freien Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit festgeschrieben worden. Das Ziel, den
steigenden und veränderten Bedarfen im Bereich der Betreuungsangebote in den Ferien gerecht zu wer-
den, konnte somit planerisch umgesetzt werden.
• Die ressortübergreifende Überarbeitung des Leitbildes „Migration und Integration Münster“ wurde unter der
Federführung des Kommunalen Integrationszentrums abgeschlossen. Die Integrationsleitziele der Kinder-
und Jugendhilfe sind im Schwerpunkt weiterhin in dem Handlungsfeld „Bildung und Sprache“ hinterlegt.
Produktüberblicke
98
• Die Vortragsreihe „Sinti in Coerde“ und „Roma in Coerde“ wurde mit einer ersten Veranstaltung unter Betei-
ligung relevanter Akteure im 3. Quartal 2019 aufgenommen.
Ausblick auf das Jahr 2020:
• Die laufenden Planungen für das integrierte Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum in Coerde
als Bestandteil eines neu zu errichtenden multifunktionalen „Stadtteilhauses“ am Hamannplatz werden 2020
einen Schwerpunkt bilden.
• Die Erarbeitung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Coerde wird voraussicht-
lich mit der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Münster im 2. Quartal 2020 abgeschlossen sein. Da der
Antrag auf Städtebauförderung mit Ende des 3. Quartals 2020 gestellt werden kann, ist im Falle einer För-
derungszusage mit einer Umsetzung der Maßnahmen und Projekte ab 2021 zu rechnen.
• Mit dem Stadtteil Berg Fidel wird voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 ein weiteres integriertes Stadtteil-
entwicklungskonzept in Münster auf den Weg gebracht.
• Im Sommer 2020 ist die Eröffnung der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegandweg /
ehemalige York-Kaserne - in der Kombieinrichtung - "Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (V/0925/2018) geplant.
• Die Baulandentwicklung erfordert insgesamt weitere Bedarfs- und Infrastrukturplanungen innerhalb der
offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Stadtteile Sentrup, Gievenbeck, Nienberge, Albachten und
Hiltrup-Ost.
• Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan 2020 - 2024 wird beteiligungsorientiert erarbeitet und soll
Ende 2020 bzw. Anfang 2021 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
• Eine fortlaufende Evaluation zu den Qualitätsstandards der „Offenen Ganztagsschulen in Münster“ mit dem
Ziel einer systematisierten Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung soll implementiert werden.
• Auf Grundlage des Antrages von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL wird eine Projektskizze für das
Format einer Familienkonferenz mit dem Ziel der Partizipation von Eltern, Kindern und Jugendlichen in ih-
rem Stadtteil im 2. Quartal 2020 erstellt und der Politik als Bericht vorgestellt. Als erster Stadtteil wurde Berg
Fidel ausgewählt.
• Die Vortragsreihe „Roma in Coerde“ des Kommunalen Integrationszentrums wird unter Beteiligung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im 1. Quartal 2020 fortgesetzt mit dem Ziel, die Zielgruppe ein-
zubinden und mit ihnen in den Dialog zu treten. Die Vortragsreihe „Sinti in Coerde“ soll sich im 3. Quartal
2020 anschließen.
Jugendhilfeetat
99
5. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 2008 auf
der Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale Haushaltssyste-
matik abgelöst hat. Seither werden nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. Vielmehr beinhalten
Ansätze und Rechnungsergebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen und den -verbrauch. Die Stadt
Münster verwendet dazu ein SAP-basiertes Verfahren.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teilergebnispla-
nung/-rechnung und Teilfinanzplanung/-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familien-
hilfe gehen.
Die Planung enthält die Ansätze in der Vorausschau, das Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf das Kapitel
„Produktüberblicke“ verwiesen, in dem auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe, die darin enthaltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazugehörigen Ergebnisse eingegangen
wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2018 Ansatz 2018
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 126.940.730 € 69.920.190 € 133.102.590 € 72.336.040 €
Kinder- und Jugendarbeit 26.696.710 € 11.690.580 € 30.622.430 € 13.866.360 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
6.733.410 € 364.000 € 6.615.100 € 364.000 €
Familienförderung 4.488.180 € 327.200 € 5.026.410 € 311.990 €
Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien
64.293.430 € 21.668.730 € 71.856.240 € 21.668.770 €
Gesamt 228.929.270 € 103.970.700 € 247.222.770 € 108.547.160 €
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat der Stadt Münster beschlosse-
nen Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr (Sitzung des Rates am 13.12.2017 für das Haushalts-
jahr 2018 / Sitzung des Rates am 12.12.2018 für das Haushaltsjahr 2019).
Jugendhilfeetat
100
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2019 jeweils
vorläufig):
Jugendhilfeetat
101
Erkennbar ist eine Verringerung der Erträge im Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für
Familien. Dies begründet sich durch den Rückgang der Landeszuweisungen für unbegleitete minderjährige
Ausländer (umA), da aufgrund der sinkenden Fallzahlen die entsprechenden Kostenerstattungen
zurückgehen.
Ertragssteigerungen sind dagegen bei der Kindertagesbetreuung und in der Kinder- und Jugendarbeit zu
verzeichnen. Grund hierfür ist der stetige, umfangreiche Ausbau der Kindertagesbetreuungsplätze sowie der
Plätze im Offenen Ganztag. Beides führt zu höheren Einnahmen durch Elternbeiträge und durch Bundes- bzw.
Landeszweisungen, gleichzeitig aber auch zu höheren Aufwendungen für die Bereitstellung der Angebote.
Daher ist mit den höheren Erträgen insgesamt keine Reduzierung des Gesamtzuschusses verbunden.
Vielmehr ist auch hier eine Steigerung zu verzeichnen.
Steigend bleiben auch die Aufwendungen für erziehrische und wirtschaftliche Hilfen für Familien. Darauf wird
im Folgenden weiter eingegangen.
Schwerpunkte 2019
Der Bereich der Kindertagesbetreuung bindet nach wie vor aufgrund der notwendigen Rechtsanspruchserfül-
lung und des großen finanziellen Volumens erhebliche Ressourcen.
Hohe Anforderungen stellt fortlaufend auch die Entwicklung und Steuerung des Bereichs „Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen“.
Bei den genannten Daten handelt es sich jeweils um vorläufige Ergebnisse.
Jugendhilfeetat
102
Kindertagesbetreuung
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, führt stetig sowohl zu
steigenden Aufwendungen (u. a. Betriebskostenzuschüsse) als auch zu steigenden Erträgen (u. a. Landeszu-
weisungen, Elternbeiträge) im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“.
So stiegen die Aufwendungen um 3,3 Mio. € (Vorjahr: + 10,3 Mio. €) von 134,5 Mio. € auf 137,8 Mio. €. Die
deutlich höhere Steigerung des Vorjahres begründete sich durch eine einmalige Auszahlung an die Träger der
Kindertageseinrichtungen. Aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen
in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes NRW sind im Dezember 2017 zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. € eingegangen, die
im Jahr 2018 vollständig an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben waren. Dadurch erhöhten
sich die Aufwendungen im Jahr 2018 entsprechend. Bezogen auf die Aufwendungen, die sich durch den Aus-
bau der Kindertagesbetreuung ergeben, sind die Aufwendungen im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr noch
einmal angestiegen.
Die Erträge erhöhten sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Mio. €, so dass die gestiegenen Aufwendun-
gen grundsätzlich nicht vollständig durch Ertragssteigerungen gedeckt werden konnten.
Verwiesen sei auf die Vielzahl der im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten Vorlagen,
die Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung enthalten (vgl. Kapitel
„Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“ / Beratungsprogramm 2019).
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
Die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des
Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) gewährt. Es besteht insoweit ein
Rechtsanspruch.
Obwohl die Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) deutlich sanken, reichten die vor-
handenen Ansätze nicht aus, um den Rechtsanspruch auf Gewährung von Hilfen zur Erziehung erfüllen zu
können. Zu den Ursachen folgen weitere Ausführungen und Grafiken unter „Abweichungen von Plan- und Ist-
Ansätzen“; darauf sei an dieser Stelle verwiesen.
Anders als in den Vorjahren konnten die Mehraufwendungen innerhalb des Produktbereichs 06 gedeckt wer-
den.
Über die Entwicklung wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen des regelmäßi-
gen Finanzcontrolling-Berichts transparent berichtet.
Nochmals genau beobachtet wurde die Entwicklung der Unterhaltsvorschusszahlungen aufgrund der gesetzli-
chen Änderung zum 01.07.2017. Bereits im Jahr 2018 war eine Stabilisierung der Höhe der Zahlungen je Mo-
nat erkennbar. Im Jahr 2019 betrugen die erforderlichen Aufwendungen regelmäßig rund 0,6 Mio. € / Monat,
so dass bei gleichbleibenden Bedingungen von einer guten Planbarkeit ausgegangen werden kann. Mögliche
Veränderungen aufgrund anderer Einflussfaktoren, beispielsweise die Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf die Zahl der Anträge, müssen allerdings im Jahr 2020 im Blick behalten werden.
Jugendhilfeetat
103
Produktbereich 06 - insgesamt
Auch wenn sich die prozentuale Verteilung der Aufwendungen für die einzelnen Produkte nicht oder nur un-
wesentlich verändert hat, so sind die nominalen Beträge doch erheblich gestiegen. Wie im Vorjahr ist im Er-
gebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (55,1 %, Vor-
jahr 56,0 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (28,4 %, Vorjahr:
28,6 %). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,6 % (wie Vorjahr: 11,0 %). Des Weiteren
beträgt der Aufwendungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 3,0 % (Vorjahr: 2,7 %) und der
Anteil der Familienförderung 1,8 % (Vorjahr 1,7 %), jeweils gemessen am Gesamtvolumen des Produktbe-
reichs.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen wird auch auf die vom Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien erstellten, vertiefenden Berichte hingewiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbetreuungs-
bericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es weitere
Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u. a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster.
Erstmals seit mehreren Jahren war keine Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 83 Gemein-
deordnung NRW durch den Rat der Stadt Münster erforderlich. Alle notwendigen Mehraufwendungen
konnten innerhalb des Produktbereichs durch Mehrerträge gedeckt werden.
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
104
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2019 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2019 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Jugendhilfeetat
105
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Der prozentuale Anteil der Kostenerstattungen
und Kostenumlagen ist erstmals seit 2016 gesunken, da die Kostenerstattungen des Landes NRW für die
Unterbringung, Betreuung und Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) aufgrund sin-
kender Fallzahlen stark rückläufig ist.
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen
Produkte aufteilen.
Legende:
Produkt 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Produkt 060102 Förderung von Kindern in Tagespflege
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen
Produkt 060303 Drogenhilfe
Produkt 060401 Angebote für Familien
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produkt 060501 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 060506 Eingliederungshilfe
Der ausgewiesene Zuschussbetrag beim Produkt 060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen weist wie im
Vorjahr einen negativen Wert auf, so dass vermeintlich davon auszugehen ist, es sei ein finanzieller Über-
schuss in diesem Produkt erzielt worden. Tatsächlich ist festzuhalten, dass die Kostenerstattungen des Lan-
des NRW für unbegleitete minderjährige Jugendliche (= Erträge) aus unterschiedlichen Überlegungen heraus
(buchungs- und verwaltungstechnische Gründe) insgesamt diesem Produkt zugeordnet sind. Die dementspre-
chenden Aufwendungen können und werden maßnahmenspezifisch zugeordnet (z. B. ambulante Hilfen =
i. d. R. Produkt 060501, stationäre Hilfen = i. d. R. Produkt 060502 usw.). Daraus erklärt sich auch teilweise
der in den anderen Produkten entstandene höhere Zuschussbedarf. Bei den weiteren Darstellungen und Gra-
fiken ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf den Vorjahresvergleich.
Jugendhilfeetat
106
Jugendhilfeetat
107
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung und -steuerung war auch im Jahr 2019 sehr stark geprägt durch die Entwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung (Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien).
Ein gesamtstädtischer Nachtragshaushaltplan wurde für das Jahr 2019 nicht aufgestellt. Für den Produktbe-
reich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe war erstmals seit mehreren Jahren keine Bereitstellung über-
planmäßiger Mittel gemäß § 83 Gemeindeordnung NRW durch den Rat der Stadt Münster erforderlich. Alle
notwendigen Mehraufwendungen konnten innerhalb des Produktbereichs durch Mehrerträge gedeckt werden.
Der Vollständigkeit halber werden auch in diesem Jahr die Grafiken zu den Abweichungen von Plan- und Ist-
Werten in diesen Bericht aufgenommen. Sie stellen die gesamten Zahlungsströme des Produktbereichs 06,
also auch die nicht vom Fachamt, sondern zentral von den sog. Querschnittsämtern gesteuerten Zahlungs-
ströme dar. Die insoweit vorliegenden Daten sind ausdrücklich vorläufig und stellen noch nicht das abschlie-
ßende Gesamtergebnis dar, welches der Jahresrechnung 2019 zu entnehmen sein wird.
Die Plan-/Ist-Abweichungen für das Jahr 2019 stellen sich vorläufig wie folgt dar:
Auffällig ist bei der Darstellung der Aufwendungen insbesondere die (vermeintliche) Ansatzunterschreitung bei
den „Erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien“. Dies trifft allerdings nicht auf den in dieser Pro-
duktgruppe für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien steuerungsrelevanten Bereich der Transferauf-
wendungen (Zeile 15 im Teilergebnisplan des Haushalts) zu, der wiederum überschritten wurde. Dazu sei auf
die Ausführungen zu „Besondere Entwicklungen im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen“ ver-
wiesen. Eine Deckung erfolgte insbesondere aus Mehrerträgen in den anderen Produktgruppen.
Jugendhilfeetat
108
Erhebliche Mehrerträge sind bei der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“ entstanden. Die Erträge
setzen sich im Wesentlichen aus den Landeszuschüssen auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes
NRW (KiBiz) sowie den Elternbeiträgen abzüglich etwaiger Rückforderungsansprüche des LWL für das voran-
gegangene Kindergartenjahr und dem Zuwendungsanteil der Kindertagespflege an den Konnexitätszuschüs-
sen des Landes zusammen. Da das Kindergartenjahr (Augst bis Juli) vom Haushaltsjahr (Januar bis
Dezember) abweicht, stehen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht alle Grunddaten zur Verfügung und
müssen kalkuliert werden. Auch die Einkommenssituation der Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrich-
tungen und die Kindertagespflege nutzen, können lediglich prognostiziert werden. Aufgrund des langen
zeitlichen Vorlaufs und der beschriebenen Unwägbarkeiten bei der Planung sind Abweichungen daher
unvermeidbar.
Besondere Entwicklung im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen
Im Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wurde seit dem Jahr 2016
jeweils eingehend die finanzielle Entwicklung der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hil-
fen für Familien“ dargestellt, die sich durch die notwendige Unterstützung der Zuflucht suchenden Menschen
wesentlich verändert hatte. Trotz sinkender Fallzahlen und sich reduzierender Aufwendungen für diesen Per-
sonenkreis verbessert sich die Finanzsituation in dieser Produktgruppe nicht. So musste das Fach- und Fi-
nanzcontrolling weiterhin den Fokus auf diesen Bereich legen. Die bereits festgestellte Entwicklung, dass die
Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht dem Kreis der umA zuzurechnen sind, stei-
gen, hat sich in erheblicher Weise fortgesetzt.
LogoData-Zahlungen (HzE)
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“
monatlich für Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger
Indikator zu sehen waren:
Jugendhilfeetat
109
Die Aufwendungen des Jahres 2019 lagen insgesamt noch einmal deutlich über den Beträgen des Vorjahres.
Die Verteilung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2019 stellte sich wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
110
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können.
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen nicht nur durch die Hilfen zur Erziehung für umA ergeben hat, zeigt
die folgende Grafik:
Jugendhilfeetat
111
Verursacht wurde diese Entwicklung insbesondere durch Aufwandssteigerungen bei
• Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII,
• Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII – Reguläre Heimerziehung und
• Hilfen nach § 33 Satz 1 und 2 SGB VIII – Vollzeitpflege.
Die Steigerung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII basiert auf den zu erbrin-
genden Leistungen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
an Schulen. Der Bedarf nimmt trotz Steuerungsanstrengungen und klassenbezogenen Poolmodellen weiter
zu.
Kostensteigerungen ergaben sich darüber hinaus durch die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den freien
Trägern der Jugendhilfe.
Hohe finanzielle Aufwendungen entstanden zudem durch die Anzahl der sog. „systemherausfordernden Kin-
der und Jugendlichen“, die mit den klassischen Angeboten der HzE häufig nicht erreicht werden können und
ein kostenintensives Setting erfordern. Für die Unterbringung dieser Kinder und Jugendlichen entstehen pro
Fall ohne weiteres Kosten von über 10.000 € / Monat. Es handelte sich 2019 um rund 20 Fälle.
Ferner sind einzelfallübergreifende Kosten zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um
Kosten für das Vorhalten von Plätzen für Inobhutnahmen, Leistungen im Bereich Vormundschaften, Jugend-
gerichtshilfe, Abrechnung von Gesundheitskarten, Aufwendungen für den Einsatz von städtischen Integrati-
onshelfern an Offenen Ganztagsschulen etc.
Den Aufwendungen in den Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht umA sind, stehen in der Regel keine
Erträge gegenüber.
Unterhaltsvorschuss
Nach der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 war ein besonderes Augenmerk auf
die finanziellen Auswirkungen dieser Neuregelung zu richten. Seither wird der Unterhaltsvorschuss bis zur
Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für alle Kinder
aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist nun zusätzlich Voraussetzung, dass sie
selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass
der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 € brutto monatlich verdient.
Nach anfänglichen, schwer vorhersehbaren Veränderungen haben sich die regelmäßigen Auszahlungen auf
einem etwa gleichbleibenden Niveau von rund 0,6 Mio. € / Monat stabilisiert, so dass nun wieder mit verlässli-
cheren Werten in der Jahresplanung gerechnet werden kann.
Jugendhilfeetat
112
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung oder Bau-
maßnahme - das Vermögen der Kommune verändern. Ebenso werden hier die Einzahlungen aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnahmen sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe waren 2019 insgesamt keine
Einzahlungen sowie Auszahlungen in Höhe von 13.247.170 € veranschlagt. 13.098.230 € der Auszahlungen
waren allein der Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung zuzuordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung Auszahlungen in Höhe von 11.045.610 € getätigt. Gleichzeitig
konnten Einzahlungen in Höhe von 1.877.670 € erzielt werden. Wesentliche Schwerpunkte waren wie im Vor-
jahr der Ausbau der Betreuungsplätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder zwischen 3 und 6
Jahren in Kindertageseinrichtungen.
Finanzberichterstattung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig zu ver-
anschaulichen, legt die Verwaltung dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien seit 2015 regelmäßig
einen Finanzbericht auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements vor. So wurde für den Aus-
schuss sowohl nach dem II. als auch nach dem III. Quartal ein Finanzcontrolling-Bericht erstellt. Er beinhaltete
den jeweils zum Ende des Quartals aktuellen Stand der
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10)
• Gesamtsummen der Aufwendungen für
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)
- Transferaufwendungen (Zeile 15)
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Hierbei handelt es sich um die vom Fachamt bewirtschafte-
ten Zeilen im Teilergebnisplan des städtischen Haushalts.
Der Bericht enthält des Weiteren eine Prognose über die Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres.
Grundlage für die Prognosedaten ist jeweils eine lineare Hochrechnung, die zum Teil unter Berücksichtigung
von fachlich relevanten Einfluss- und Entwicklungsgrößen angepasst ist.
Ausblick
Auch in den kommenden Jahren bleiben die Themenschwerpunkte „Kindertagesbetreuung“ und
„Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“. In beiden Bereichen, aber auch im Produkt 060201
„Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben“ werden sich die finanziellen
Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich zeigen.
Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich aus diesem einschneidenden Ereignis mittel- und langfristig
ergeben werden. Hierzu bleibt ein intensives Finanz- und Fachcontrolling erforderlich. Ebenso bleibt eine
strenge Ausgabendisziplin unverzichtbar. Nur so können alle Aufgaben unter möglichst optimaler Finanz- und
Ressourcenverwendung erfüllt werden.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
113
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
• der Jugendhilfeplanung und
• der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Am 31.12.2019 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Jens Christian Heinemann
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt
2. Teresa Küppers
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann
3. Jolanta Vogelberg
Vertreter: RF Astrid Bühl
von der SPD
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende)
Vertreter: RH Mathias Kersting
5. RF Katharina Köhnke
Vertreterin: RF Doris Feldmann
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: RH Raimund Köhn
7. Jörg Nathaus
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
von der FDP
8. Maximilian Kemler
Vertreter: Rainer Mutze
von DIE LINKE.
9. RF Fatma Kirgil
Vertreterin: Birgit Schmiedeshoff
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Christian Fraune
11. Stephan Degen
Vertreter: Andreas Czarske
12. Ernst Cluse
Vertreter: Felix Braun
13. Gerhard Dworok
Vertreterin: Marion Kahn
14. Wilfried Stein
Vertreter: Friedhelm Gerhard
15. Johannes Schmanck
Vertreter: Heiko Philippski
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
114
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadtdirektor Thomas Paal
(Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie)
2. Sabine Trockel
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richterin am Amtsgericht Astrid Schulte im Busch
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Wolfgang Abeln
Vertreter: Matthias Matysiak
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Norbert Hartmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Peter Scheffzik
Vertreter: Ralf Stienemann
Stadtdechant von Münster
7. Sebastian Reimann
Vertreter: N.N.
Superintendent des Kirchenkreises
Münster
8. Rolf Grieskamp
Vertretung: N.N.
Jüdische Gemeinde Münster
9. Margarita Voloj
Vertreterin: Ruth Frankenthal
Integrationsrat der Stadt Münster
10. Natalie Eichner
Vertreterin: Beata Arabasz
Sachkundige Einwohner/innen
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
11. Maria Pinke
Vertreter: Michael Geuckler
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
12. Beate Heeg
Vertreterin: Gabriele Markerth
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
13. Hannelore Böhnke-Bruns
Vertreterin: Anne Westendorf
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
14. Dr. Ralf Kaisen
Vertreterin: Bernhard Paßlick
Diakonie Münster
15. Uwe Wellmann
Vertreterin: Heike Liebrecht
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend
16. Thomas Lammers
Vertreterin: Vanessa Prange
Jugendrat der Stadt Münster
17. Noah Börnhorst
Vertreter: Finn Kersting
18. Lasse Loskant
Vertreter: Hermann Josef Hüffer
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster
19. Judith Haase
Vertretung: Johanna Jacob-Brüggemann
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender
20. Susanne Decker
Vertreter: Martin Thonemann
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit
21. Stefan Bommes
Vertreter: Sebastian Geeraedts
AG 3 - Jugendsozialarbeit
22. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
23. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Anne Becker
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder
24. Sabine Busch
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 – Hilfen zur Erziehung
25. Michael Kaiser
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
115
Beratungsprogramm 2019
Im Jahr 2019 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in sechs öffentlichen Sitzungen und in
einer nichtöffentlichen Sitzung. Darüber hinaus fand eine gemeinsame nichtöffentliche Sitzung mit dem Aus-
schuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government statt. In der folgenden Liste sind
die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des Berichtsjahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0766/2018 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster - 2018 30.01.2019
V/1091/2018 Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien zu Beginn des Jahres 2019 (Beratungsschwerpunkte, Organisation)
30.01.2019
V/1131/2018 Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungs-gesetz NRW (KiBiz) für
das Kindergartenjahr 2019/2020
30.01.2019
V/0010/2019 Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse
im Rahmen der jährlichen Haushaltsplan-beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien
30.01.2019
V/0033/2019 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in
Münster
30.01.2019
V/0005/2019 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2017 27.03.2019
V/0073/2019 Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und
offenen Ganztagsschulen“
27.03.2019
V/0129/2019 Antrag Nr. A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018 "Übernahme
des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen"
27.03.2019
V/0137/2019 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung an der Sonnenstraße im Stadtteil Altstadt 27.03.2019
V/0138/2019 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung an der Neubrücken-straße im Stadtteil
Altstadt
27.03.2019
V/0139/2019 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung südlich Nottulner Landweg im Stadtteil
Roxel
27.03.2019
V/0140/2019 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Meckmannweg im Stadtteil Mecklen-
beck
27.03.2019
V/0141/2019 Trägervergabe für die Interims-Kindertageseinrichtung am Holunderweg sowie eine
dauerhafte Einrichtung in Sprakel-Ost
27.03.2019
V/0144/2019 Ausschreibung "Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien" 27.03.2019
V/0153/2019 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg im Stadtteil Amelsb ü-
ren
27.03.2019
V/0180/2019 Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorge-
hensweise
27.03.2019
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
116
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0191/2019 Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII -
Förderverein "Maria Sybilla Merian" e.V.
27.03.2019
V/0196/2019 Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – Aidshilfe Münster
e.V.
27.03.2019
V/0199/2019 Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen
Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 „Umfrage: Interesse an einer Kinderbetreuung
während der Gremiensitzungen“
V/0199/2019
V/0210/2019 Trägervergabe für die Offene Ganztagsschule in der städtischen Grundschule Wolbeck -
Nord, Grenkuhlenweg 21 und Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für die OGS
Träger der freien Jugendhilfe
27.03.2019
V/0243/2019 Antrag der Ratsgruppe AfD A-R/0078/2017 - Altersfeststellung unbegleitete mj. Flücht-
linge
27.03.2019
V/0200/2019 Modellbausteine für schulische Inklusion - Standortverlagerung der drei schulischen
Lernorte an den Bröderichweg
27.03.2019/
15.05.2019
V/0200/2019/1 Modellbausteine für schulische Inklusion - Entwicklung eines schulischen Lernortes 15.05.2019
V/0213/2019 Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und
Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des
ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2017 und 2018
15.05.2019
V/0304/2019 Bericht und Einsatz der Mittel des Innovationsfonds im Rahmen einer kind-und jugend-
bezogenen Armutsprävention für die Jahre 2018 und 2019
15.05.2019
V/0336/2019 Die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster 15.05.2019
V/0338/2019 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/2020 15.05.2019
V/0350/2019 Trägervergabe für die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Wiegand-
weg/ ehem. York Kaserne - in der Kombieinrichtung - "Kindertageseinrichtung und Ein-
richtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach"
15.05.2019
V/0385/2019 Schülerhaushalt Abschlussbericht Schuljahr 2017/2018 15.05.2019
V/0183/2019 Übergang Schule-Beruf in Münster 15.05.2019/
26.06.2019
V/0278/2019 Einrichtung Haus des Jugendrechts 15.05.2019/
26.06.2019
V/0296/2019 Kindertagesbetreuungsbericht 2019 26.06.2019
V/0297/2019 Änderungen der Satzung und Wahlordnung des Jugendrates sowie des Jugendamtes
der Stadt Münster
26.06.2019
V/0387/2019 Neubau einer 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung am Nottulner Landweg in Münster-
Roxel
26.06.2019
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
117
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0388/2019 Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung am Nordkirchen-weg in Münster-
Hiltrup
26.06.2019
V/0507/2019 Familienbüro - Jahresbericht 2018 26.06.2019
V/0529/2019 Bildungsbericht zum Stand der Indexbildung als Monitoring-verfahren im Übergang
Kindertageseinrichtung - Grundschule Startbedingungen von Kindern zu Beginn der
Schullaufbahn
26.06.2019
V/0531/2019 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in
Münster
26.06.2019
V/0559/2019 Zwischenbericht Schulentwicklungsplanung Berufskollegs 26.06.2019
V/0355/2019 Prüfauftrag zum arbeitsrechtlichen Status von Tageseltern in Münster - Antrag der SPD-
Fraktion "Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster - Kinderbetreuungsange-
bote durch Tageseltern", Prüfauftrag an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien
26.06.2019/
25.09.2019
V/0451/2019 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das
Jahr 2018
26.06.2019/
25.09.2019
V/0669/2019 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030
- Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022"
25.09.2019
V/0696/2019 "Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konvers i-
onsfläche Oxford:
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Umbau des Bestandsgebäudes
31/ Uhrenturm und Neubau sowie Ertüchtigung der Einfachsporthalle
25.09.2019
V/0705/2019 Bericht über die vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen
gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
25.09.2019
V/0715/2019 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An
der Alten Kirche in Hiltrup
25.09.2019
V/0740/2019 Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-
Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil
Gievenbeck [NRW.URBAN]
25.09.2019
V/0741/2019 Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-
Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil
Gremmendorf [NRW.UBRAN]
25.09.2019
V/0796/2019 HzE-Bericht 2017 - 2019 Hilfen zur Erziehung in Münster 25.09.2019
V/0809/2019 Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz im Bezirk Mitte 25.09.2019
V/0831/2019 Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertages-einrichtung auf dem Ge-
lände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau]
25.09.2019
V/0830/2019 "Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-
Straße in Berg Fidel"
25.09.2019/
20.11.2019
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
118
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0640/2019 Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in Münster-Hiltrup,
Freianlagen
- Planungs- und Baubeschluss -
20.11.2019
V/0694/2019 "Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes
und einer Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:
Errichtung einer 4-zügigen Grundschule „Städtische Grundschule York“ im Sinne des §
81 Absatz 2 SchulG NRW
20.11.2019
V/0706/2019 Neubau einer 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung am Nottulner Landweg, Freianlagen 20.11.2019
V/0933/2019 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Münster 20.11.2019
V/0957/2019 Planung und Entwicklung eines integrierten Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheits-
zentrums als Bestandteil eines im südlichen Teilbereich des Stadtteilzentrums am H a-
mannplatz Nr. 36 - 40 neu zu errichtenden "Stadtteilhauses" für Coerde. Antrag Nr. A—
R/0008/2019 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL „Ein
Kinder- und Jugendgesundheits-zentrum Kiesekampweg in Coerde entwickeln“
20.11.2019
V/0981/2019 Jugendberufsagentur 20.11.2019
V/1006/2019 "Stadtteilentwicklung Coerde - Errichtung eines multifunktionalen „Stadtteilhauses"" am
Hamannplatz (Grundsatzbeschluss)"
20.11.2019
V/1021/2019 Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung östlich des Dahlwe-
ges/südlich Roddestraße im Bezirk Mitte
20.11.2019
V/1040/2019 Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem.
§ 75 SGB VIII und Trägerwechsel für die Kita Sterntaler
20.11.2019
V/1044/2019 Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung
Am Edelbach in Münster-Coerde, Bezirk Nord
20.11.2019
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
119
7. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin
heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster
beschlossen hat, die Sprecher/-innen zu beraten-
den Mitgliedern in den Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zu bestellen. Darüber hin-
aus zeichnen sich die Aufgabenfelder der Arbeits-
gemeinschaften durch ihre hohe Differenzierung
aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2019):
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
• AG 3 - Jugendsozialarbeit
• AG 4 - Familienförderung
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2019). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das
Folgejahr gegeben werden.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
120
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher Susanne Decker
Stellvertretung Martin Thornemann
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2019
4
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3,
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der
AG 1 ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen
und Jungen unter Berücksichtigung ihres biolo-
gischen, kulturellen und sozialen Geschlechts
sowie ihrer sexuellen Identität individuell gefördert
und in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt
werden.
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2019
vier Mal getroffen. Darüber hinaus fanden weitere
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten ausein-
andersetzen.
Die AG 1 beschäftigte sich 2019 mit dem Themen-
feld Trans*identität in der Kinder- und Jugendarbeit
und dem Schwerpunkt einer Informations- und
Netzwerkbildung untereinander. Durch einen Input
der Referentin Frau Rauber von der Fachhoch-
schule Münster konnte die AG 1 das Thema auch
aus intersektionaler Sicht im Kontext von Ge-
schlecht, Ethnizität, Klasse, Einkommen, Nationali-
tät und Sexualität beleuchten.
Der Arbeitskreis Mädchen hat sich 2019 an die
Arbeit zu einem eigenen Leitbild begeben und eine
Fortbildung mit dem Titel „Systemherausfordernde
Mädchen und junge Frauen in Münster - Be-
standsaufnahme und Schlussfolgerungen“ organi-
siert und umgesetzt.
Der Arbeitskreis Jungen hat sich mit den Tabus in
der Arbeit mit LSBTIQ* Jugendlichen befasst und
ist durch den Input des Referenten Herr Friede der
Fragestellung „Wann ist ein Mann ein Mann?“
nachgegangen.
Im Jahr 2020 sind vier Termine und folgende The-
menschwerpunkte vorgesehen:
• Sexualisierte Gewalt - Stärkung von Mädchen
und Jungen in den Einrichtungen.
Wie kann praktisch und präventiv in der Arbeit
geplant und gehandelt werden?
Das Thema ist das Jahresthema 2020 und wird
in Kooperation mit den Trägern Zartbitter, Kin-
derschutzbund, Fachstelle für Sexualität und
Gesundheit - Aidshilfe und dem Caritasverband
Münster / Gewaltberatung für Jungen und Män-
ner vorbereitet und durchgeführt.
• Auseinandersetzung mit dem Kinder- und Ju-
gendförderplan 2020 - 2024
• Planung des Internationalen Mädchentages
2020 durch den Arbeitskreis Mädchen
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
121
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher Stefan Bommes
Stellvertretung Sebastian Geeraedts
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der
Sitzungen 2019
6
Im Jahr 2019 fanden insgesamt sechs Sitzungen
statt. Die Sitzungen wurden überwiegend von
Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit, die
als Trägervertreter benannt sind, genutzt. Die Mit-
arbeit in der AG 2 ist von großem Interesse durch
die teilnehmenden Trägervertreter/-innen gekenn-
zeichnet. So beteiligten sich im Jahr 2019 wieder
ca. 25 - 30 Fachkräfte der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfeträgers an der Arbeit in
der AG 2.
Die inhaltliche Struktur der AG 2 besteht im We-
sentlichen aus der Bearbeitung eines Schwer-
punktthemas, gegenseitigem Informationsaus-
tausch und Berichten aus den Sozialräumen. Des
Weiteren dient die AG 2 als Vernetzungsgremium
der Fachkräfte und der jugendrelevanten Fach-
dienste.
Zur Vor- und Aufbereitung von Themen und Pro-
jekten wurden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, die
ihre jeweiligen Ergebnisse in die AG einbrachten.
Im Jahr 2019 tagten Unterarbeitsgruppen zu fol-
genden Themen:
• Unter-AG Wirksamkeitsdialog
• Unter-AG Partizipation
• AG Ferienbetreuung
• Unter AG thx / Thanks-Party 10 - Münster
„Danke an alle Aktiven in der Kinder- und Ju-
gendarbeit
Im Jahr 2019 beschäftigte sich die AG 2 mit fol-
genden Themen:
• Inklusion - von der Flüchtlingseinrichtung in die
Einrichtung der OKJA - Austausch über die Ar-
beit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
• Vorstellung der pädagogischen Arbeit im Ju-
gendtreff „Bonni“
• Partizipation in der OKJA - Auftrag § 11 SGB
VIII - Austausch der verschiedenen OKJA-
Einrichtungen über Partizipationsverständnis
und -angebote - Bildung einer Unter-Arbeits-
gruppe - Beschreibung von Qualitätsmerkmalen
• Ferienbetreuung - Ausweitung der OGS-
Angebote und Betreuungswochen
• Jugendrat - Änderung der Satzung und Wahl-
ordnung
• Wirksamkeitsdialog - Schlüsselprozesse und
Sachstand - Ergebnisse der Unter AG
• Münsteraner Innovationsfonds 2020 - Präventi-
on für ältere Kinder, Jugendliche und jüngere
Erwachsene, hier: Fördermöglichkeiten für Ju-
gendhilfeträger
• Umgang mit Regelverletzungen im Offenen Treff
- Vorstellung Konzept der Städtischen Einrich-
tungen
• Leistungsvereinbarungen - Aktueller Stand
• Arbeitsprogramm 2020
Für das Jahr 2020 sind folgende Themen in Pla-
nung:
• Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendför-
derplans der Stadt Münster 2020 - 2024
• Ferienbetreuung 2020 - Ausweitung der OGS-
Angebote
• Leistungsvereinbarungen der OKJA und der
AJSA-Anpassung
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
122
• Best Practise in der OKJA - Vorstellung gelun-
gener Projekte aus der OKJA
• Jugendratswahl 2020
• Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs -
aktuell: Erarbeitung von Schlüsselprozessen auf
Einrichtungsebene - Thema Qualitätszirkel
13.12.2019
• Münsteraner Leitlinien der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit
• Kinder- und Jugendarmutsprävention - Innovati-
onsfonds 2020
• Partizipation - Beschreibung von Qualitäts-
merkmalen in eine Unter-AG
• Migration - Arbeit mit geflüchteten Kindern und
Jugendlichen - Sachstand und Perspektiven.
• Wahl des Sprechers / der Sprecherin der AG 78
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
123
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe, der Träger von
geförderten Maßnahmen,
dem öffentlichen Träger
und der Arbeitsverwaltung
Anzahl der
Sitzungen 2019
4
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen
Jahren 106 Treffen statt. An den Sitzungen nah-
men in der Regel zwischen 30 Personen teil.
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Die
Treffen finden immer abwechselnd bei den Mitglie-
dern der AG statt.
Themen des Jahres 2019 waren:
• Jahresabstimmung mit der Agentur für Arbeit
und dem Jobcenter Münster; Schwerpunkt: In-
klusion/Schwerbehinderung
• Expansionen im Bereich Jugendsozialarbeit/
Schulbegleitung
• Verfahren der Qualitätsentwicklung gemäß
§ 79a SGB VIII
• Freiwilligendienste
• Vorstellung der Jugendberufsagentur
• Vorstellung des Projekts „Limit“ (ViP)
• Umsetzung BTHG
• Vorstellung im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien
• Haus des Jugendrechts
• Innovationsfonds (interaktive Präsentation)
Die harmonische und konstruktive Zusammenar-
beit aller in der AG sowie die gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der
Geschäftsführung soll im Jahr 2020 zu den folgen-
den Themen weiter fortgeführt werden:
• 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Münster 2020 - 2024
• Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung: Schulsozialarbeit - Neuverteilung
• Jahresabstimmung mit der Agentur für Arbeit
und dem Jobcenter Münster
• Schwerpunkt: Inklusion / Schwerbehinderung
• Jugendberufsagentur
• Kommunales Integrationszentrum:
Leistungen für Jugendliche
• Maßnahmenprogramm „Kinder- und Jugendar-
mutsprävention“: Innovationsfonds
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
• Schulabsentismus: Darstellung der Verfahrens-
abläufe; bisher nicht erreichbare Jugendliche
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
124
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecherin Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Anna Becker
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/-innen des
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2019
4
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender
Träger an den Terminen teil:
• Haus der Familie Münster e. V.
• Familienverband Junge Gemeinschaft
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e. V.
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e. V.
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie
• Anna-Krückmann-Haus e. V.
• Beratungsstelle Südviertel e. V.
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
• Zartbitter Münster e. V.
• Trialog e. V.
• Caritasverband Münster e. V.
• Verband allein erziehender Mütter und Väter
e. V.
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e. V.
• Pro Familia
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres
2019 waren:
• Familienkonferenz für Münster
• Kultursensibles Arbeiten (best practise)
• Digitalisierung der Arbeit
• Vorstellung von Unterstützungsangeboten bei
sexualisierter Gewalt (Fonds sexueller Miss-
brauch)
Die geplanten Themen für das Jahr 2020 sind:
• Digitalisierung/Familienblogger - Familien und
Angebote im Wandel der Digitalisierung
• Familien und Armut in Münster / Deutschland -
wie groß ist die gesellschaftliche Schere, welche
Veränderungen gibt es in der Lebenswelt von
Familien?
• Psychische Verletzbarkeit in Familien - Erfah-
rungen in den Angeboten / Beratung und die
damit einhergehenden Aufgaben in der Famili-
enförderung
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
125
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecherin Sabine Busch
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2019
7
Zum Ende des Jahres beschließt der Landtag
NRW die Revision der Kinderbildungsgesetzes und
bleibt damit weit hinter den Erwartungen von Trä-
gern und ihren Kindertageseinrichtungen zurück.
Die AG 5 Kindertagesbetreuung stimmt darin
überein, dass diese Reform allenfalls ein „Reförm-
chen“ ist und den Problemanzeigen des Arbeitsfel-
des Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf die
Bedarfe von Familien, aber auch den personellen
und finanziellen Herausforderungen der Träger
nicht gerecht wird.
In Münster werden auch weiterhin neue Kita-Plätze
geschaffen und neue Einrichtungen eröffnet. Die
Trägerlandschaft wächst und findet sich seit die-
sem Jahr auch in der AG 5 wieder. Ob kirchlicher,
kommunaler oder freier Träger, alle eint die Suche
nach geeigneten Fachkräften. Strategien gegen
den Fachkräftemangel beschäftigten die AG 5 in
mehreren Unterarbeitsgruppen. Dabei rückt insbe-
sondere die Kindertageseinrichtung als Ausbil-
dungsbetrieb in den Blick. Die AG 5 Kindertages-
betreuung erarbeitete und veröffentlichte ein Posi-
tionspapier „Praxisanleitungskonzept als Quali-
tätsmerkmal“.
Die AG 5 Tagesbetreuung für Kinder tagt regelmä-
ßig eine Woche vor den Sitzungen des Ausschus-
ses für Kinder, Jugendliche und Familien. Im Jahr
2019 fanden insgesamt sieben Sitzungen statt.
Neben den für den Arbeitsbereich Kindertagesbe-
treuung relevanten Inhalten der Sitzungen des
Ausschusses werden aktuelle fachliche und politi-
sche Schwerpunktthemen bearbeitet.
Die AG 5 Tagesbetreuung für Kinder bildet Unter-
arbeitsgruppen und pflegt Kooperationen mit weite-
ren Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. Durch
diese Vernetzung leistet die AG 78/5 einen Beitrag
zur Abstimmung zwischen Trägern und Verwaltung
und setzt sich für eine bedarfsgerechte und fach-
lich verantwortete Kindertagesbetreuung in Müns-
ter ein.
Themen der Beratungen im Jahr 2019 waren:
• Bildungsbericht zum Stand der Indexbildung als
Monitoringverfahren im Übergang Kita - Grund-
schule (Silke Thesing, Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien)
• Qualitätsentwicklung - Abstimmung Handlungs-
feld Kita (Karin Weinlich, Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien)
• Großtagespflege in der Stadt Münster (Oliver
Heintze, Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien)
• Veränderungen im Verfahren der Schul-
eingangsuntersuchungen (Dr. Dagmar Schwar-
te, Gesundheits- und Veterinäramt)
• Präsentation des Outlaw-Projektes Kita-
Sozialarbeit (Frau Wieching, Herr Eislage, Out-
law gGmbH)
• Bundesprogramm Fachkräfteoffensive
• Strategien gegen den Fachkräftemangel - Be-
richte aus den Ergebnissen der Unterarbeits-
gruppen
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm
• Kindertagesbetreuungsbericht 2019
• Das gute Kita-Gesetz des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
• Vereinbarung zu den Grundsätzen über die
Qualifikation und den Personalschlüssel
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
126
Im Jahr 2020 sollen folgende Arbeitsschwerpunkte
gesetzt bzw. fortgeführt werden:
• Entwicklung des Fachkräftebedarfs / Strategien
zur Abfederung des Fachkräftemangels
• Qualität der Kindertagesbetreuung / Qualitäts-
entwicklung in der Jugendhilfe nach § 79 SGB
VIII
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen /
Übergang Kita und Schule
• Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlings-
und Migrationsfamilien
• Inklusion Bundesteilhabegesetz (BTHG)
• Novellierung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz)
• Kooperation mit der Gesundheitsförde-
rung/Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersu-
chung etc.)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
127
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2019
4
Die AG 6 - Hilfen zur Erziehung nach § 78 SGB
VIII hat auch im Jahr 2019 die kooperative Zu-
sammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger
und den freien Trägern der Jugendhilfe fortgesetzt.
Das gemeinsame Ziel, die Qualität der erzieheri-
schen Hilfen zu sichern und weiter zu entwickeln,
stand in insgesamt vier Arbeitstreffen - bei aller
Unterschiedlichkeit der Träger und Themen - im
Mittelpunkt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen:
• Veränderte Anforderungen an die Mitarbeiter/-
innen der Jugendhilfe und die Jugendhilfe ins-
gesamt (grenzverletzendes Verhalten, Schutz-
konzepte, therapeutische Qualifikationen, Fach-
kräftemangel usw.)
• Systemherausfordernde Jugendliche
• Schnittstellen zu Gesetzen: BTHG, SGB VIII -
Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung
Das Arbeitsprogramm für 2020 umfasst folgende
Themen:
• Hilfen zur Erziehung in Münster -
Bericht 2017 - 2019
• GU - Freiheitsentziehende Maßnahmen
• Digitalisierung (Hr. Lutz Siemer / Eureka Netz)
in der HzE (Gruppen, Teilhabe, Balance,
Veränderung der Lebenswelten)
• BTHG - Stärkung der Behindertenverbände
• § 35a SGB VIII - Neues Konzept
• Verschlüsselung zum Schutz personen-
bezogener Daten (Windows 10 / 7-Zip)
• Care-Leaver
Jugendrat
128
8. Jugendrat
Aktivitäten des Jugendrates 2019
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte
im Jahr 2019 an insgesamt elf Sitzungsterminen.
Über die regelmäßigen Sitzungen hinaus war er
folgendermaßen aktiv:
• In diesem Jahr wurde die Arbeit der Arbeits-
gruppen intensiviert. Vor allem die AG Toleranz
und die AG Öffentlichkeitsarbeit waren sehr ak-
tiv. Aber auch die AG ÖPNV, AG Schule und
Weiterbildung, AG Bildungsfahrt sowie die AG
Umwelt trafen sich.
• 2019 veranstaltete der Jugendrat zum ersten
Mal einen Kunstwettbewerb unter dem Motto
„Zeig uns dein Münster“. Jugendliche zwischen
12 bis 20 Jahren konnten ihre vielfältigen
Kunstwerke einreichen. Bei einer Ausstellung im
Lorenz Süd Ende August wurden die Sieger/-
innen der jeweiligen Altersklasse gekürt. Die
Kunstwerke werden im Frühjahr 2020 in der
Stadtbibliothek ausgestellt.
• Die AG Öffentlichkeitsarbeit setzte eine neue
Homepage auf, die in regelmäßigen Treffen
gemeinsam mit neuen Berichten und aktuellen
Ereignissen ausgestattet wird. Die Homepage
ist über www.jugendrat-muenster.de aufzurufen.
• Die AG Jipa (Jugendliche inklusiv politisch aktiv)
wurde in Zusammenarbeit mit SeHT Münster
e. V. - einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinde-
rung - weitergeführt.
• Der Vorstand hat gemeinsam mit der pädagogi-
schen Begleitung eine Umfrage im Jugendrat
durchgeführt, die den aktuellen Stand der Ju-
gendratsmitglieder in den Blick nahm. Als eine
Konsequenz wurden einige feste Tagesord-
nungspunkte bei den Jugendratssitzungen neu
hinzugefügt.
• Es wurden acht Anregungen gemäß § 24 GO
NRW gestellt (Anregung zur Änderung der Sat-
zung und Wahlordnung, Umbau des alten Lehr-
schwimmbeckens im Schillergymnasium, zwei
Anregungen, die sich mit der Müllsituation in
Münster beschäftigen, Anregung zur Verbesse-
rung der Radwege, Anregung für ein Rederecht
im Rat und eine Anregung für eine Verkehrs-
wende).
• Die Jugendratsmitglieder erstellten Stellung-
nahmen zu unterschiedlichen Themen (Tragluft-
halle Coburg, #fridaysforfuture, Bäderlandschaft
in Münster).
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster
wurde in verschiedenen Kontexten, z. B. an
Münsteraner Schulen, vorgestellt.
• Bei der Ehrenamtsmesse „Kinderhaus macht’s“
informierte der Jugendrat über seine Arbeit.
• Es erfolgte ein Austausch mit aktiven Jugendrä-
ten aus anderen Städten.
• Die Mitglieder des Jugendrates haben am
„Workshop unter Palmen“ (Landestreffen der
NRW-Jugendräte in Herne) teilgenommen.
• Der Jugendrat der Stadt Münster ist im Kinder-
und Jugendrat NRW vertreten und vernetzt sich
so über die Stadtgrenze hinaus mit anderen Ju-
gendgremien.
• Es fand ein Treffen zum Austausch mit der
Landtagsabgeordneten Josefine Paul statt.
Kontaktstellen des Jugendrates
In jedem Stadtbezirk gibt es eine Jugendrat-
Kontaktstelle in einer bestehenden Einrichtung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Jugendrat-
Kontaktstellen dienen als Anlaufstellen für Jugend-
liche in den Stadtbezirken und unterstützen Ju-
gendratsmitglieder bei der Durchführung von Pro-
jekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen.
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck
• Nord: Jugendzentrum Sprakel
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen
• Südost: Bahnhof Wolbeck
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°
Stellenplan
129
9. Stellenplan
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend
tariflich Beschäftigten.
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden.
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen.
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der
Stadt Münster ist im Jahr 2019 um 6,35 % auf nun-
mehr 5.126,92 gestiegen. Damit hat sich der seit
2010 bestehende Trend nicht nur fortgesetzt, son-
dern in 2019 noch einmal deutlich beschleunigt.
Die Entwicklung der Anzahl der Stellen des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen
Anstieg im Betrachtungszeitraum dabei erstmals
seit langer Zeit deutlich weniger beeinflusst. So
entfielen in 2019 6,63 % aller Stellenvermehrungen
auf den Bereich der Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe. Die Anzahl der Planstellen im Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien (Produktbereich 06)
ist in 2019 insgesamt auf nunmehr 978,48 ange-
stiegen. Dieses entspricht einem Zuwachs von
2,12 % gegenüber 2018. Der Anteil der Stellen im
Bereich der Kinder, Jugend- und Familienhilfe an
den Gesamtstellen der Stadt beträgt insgesamt
19,09 % und ist damit erstmals seit 2006 gesun-
ken.
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse wie folgt ergeben:
• Nachdem die Aufgaben „Bildungssteuerung“
und „Bildungsplanung“ zunächst im Rahmen
des Projektes „Bildung Integriert“ mit dem Ziel
der Einführung einer Bildungsberichterstattung
inklusive eines Bildungsmonitorings wahrge-
nommen wurden, konnte die hierfür zunächst
überplanmäßig eingerichtete 0,50 Stelle nun-
mehr dauerhaft abgesichert werden. Somit ist
sichergestellt, dass die hiermit verbundenen
Planungsaufgaben zur Weiterentwicklung der
Münsteraner Bildungslandschaft in der Schnitt-
stelle einer stadtweiten, integrierten Planung
auch zukünftig aus dem Blickwinkel aller Leis-
tungen des SGB VIII wahrgenommen werden
können.
• Zum Kindergartenjahr 2019/2020 wurde das
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von
163 u3-Plätzen und 300 ü3-Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Damit stehen insgesamt
12.645 Betreuungsplätze für Kinder unter sechs
Jahren zur Verfügung.
Trotz des weiterhin zu verzeichnenden Anstiegs
der Zahl von in Münster lebenden Kindern unter
drei Jahren konnte im u3-Bereich die Versor-
gungsquote deutlich auf aktuell 46,60 % nach
45,00 % im Vorjahr erhöht werden. Im ü3-
Bereich beträgt sie nunmehr 104,30 % (Vorjahr:
104,70 %). Auch in Zukunft ist stadtweit mit ei-
nem stetigen Anstieg der Kinderzahlen zu rech-
nen. Der weitere Ausbau der Kindertagesbe-
treuung wird daher auch in den kommenden
Jahren ein bestimmendes Thema bleiben.
Dementsprechend konnten auch in 2019 weitere
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche
für u3- und ü3-Kinder gefasst werden. Aktuell
sind weitere 3.180 Plätze in konkreter Planung.
Dieser weiter bestehende Bedarf an neuen Be-
treuungsplätzen macht auch zukünftig erhebli-
che Anstrengungen im Bereich „Planung und
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen“
erforderlich. Da ein Ende dieser Entwicklung
nicht in Sicht ist, wurde die bisher befristet ein-
gerichtete 0,27 Stelle im Stellenplan verstetigt.
• Erhöhte inhaltliche Anforderungen an die Rah-
menstrukturverfahren in Verbindung mit den
Vorgaben für die laufende Belegung sowie die
Stellenplan
130
Durchführung von Projekten zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz haben
ebenfalls den Verwaltungsaufwand erhöht. Aus
diesem Grund wurde im Bereich „Verwaltung
Kindertageseinrichtungen“ eine 0,50 Stelle
zusätzlich eingerichtet.
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen (OGS) wurden im Rahmen eines
bedarfsgerechten Ausbaus zum 01.08.2019
durch Einrichtung von 14 weiteren Gruppen
ausgeweitet. Damit hat sich die Gesamtgrup-
penzahl von 218 auf jetzt 232 Gruppen erhöht,
in denen derzeit 6.064 OGS-Kinder betreut wer-
den (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schul-
jahr 2019/2020 wird somit eine Versorgungs-
quote von 63,70 % an Grund- und Förderschu-
len (Primarstufe) erreicht. Im Rahmen des Stel-
lenplans 2019 wurden hierfür insgesamt 6,48
Stellen für Erzieher/-innen (Gruppenleitungen)
sowie 6,36 Stellen für Unterstützungskräfte neu
eingerichtet.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014
wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das
vorzuhaltende städtische Personal ergeben.
Mit der Vorlage V/0210/2019 wurde vom Rat der
Stadt Münster beschlossen, die Trägerschaft für
die Offene Ganztagsschule in der Grundschule
Wolbeck-Nord, Grenkuhlenweg 21 dem Kinder-
und Jugendhilfeträger Kreisel e.V. – Emsdetten
zu übertragen. Die Trägerschaft begann mit
dem Start der Grundschule Wolbeck-Nord zum
Schuljahr 2019/2020 am 01.08.2019. Der Anteil
der Betreuungsangebote an OGS-Schulen, die
sich in freier Trägerschaft befinden, beträgt da-
mit aktuell 19,57 %.
Mit dem gemeinsamen Antrag der CDU-
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL „Trägervielfalt an Offenen
Ganztagsgrundschulen“ vom 02.09.2019
(A-R/0059/2019) wurde die Verwaltung beauf-
tragt,
- bis Anfang 2020 (1. Quartal) die Chancen und
die Risiken eines Trägerwechsels darzustel-
len und dabei die Perspektiven unterschiedli-
cher Akteure z. B. Schulleitungen, Fachkräf-
ten, Personalrat, Schulpflegschaften etc. ein-
zubeziehen,
- bis zum Schuljahr 2020/2021, weitere Träger-
schaften für die Offenen Ganztagsschulen
vom öffentlichen auf freie Träger der Jugend-
hilfe zu übertragen, so dass Trägervielfalt
hergestellt werden kann, das Subsidiaritäts-
prinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SGB
VIII) und dadurch der städtische Personal-
haushalt mittel- und langfristig entlastet wird
und
- die Stadt Münster in Bezug auf die OGS-
Trägerschaft im interkommunalen Vergleich
zu verorten.
Entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen
Eckpunkte wird die Verwaltung den politischen
Gremien im Jahr 2020 ein zwischen dem Per-
sonal- und Organisationsamt und dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmtes
Grundlagenpapier vorlegen.
• Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrags
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL „Qualitätsoffensive: Die gu-
te (offene) Ganztagsschule“ wurde zum Stellen-
plan 2019 beschlossen, auch die Koordinati-
onskräfte an OGS-Schulen mit vier Gruppen
freizustellen. Dementsprechend wurden daher
zur Umsetzung des Antrags 4,32 Stellen für Er-
zieher/-innen (Gruppenleitungen) an acht Schu-
len eingerichtet.
• Des Weiteren wurde über den Stellenplan 2019
die Einrichtung von 2,65 Stellen für den Einsatz
von Springerkräften im Unterstützungskraft-
bereich beschlossen, um die qualitativ und
quantitativ adäquate Betreuung von OGS-
Gruppen in Krankheitszeiten auch hier zukünftig
gewährleisten zu können.
• Um dem im Bereich „Verwaltung OGS“ gestie-
genen Arbeitsaufwand aufgrund der erforderli-
chen Einrichtung von weiteren Gruppen durch
weiter gestiegene Anmeldezahlen Rechnung zu
tragen, wurde dieser auf der Grundlage eines
Stellenschlüssels von 80 OGS-Gruppen je 1,00
VZÄ um eine 0,50 Stelle verstärkt.
• Für die Koordination der Einsätze sowie die
pädagogische Begleitung der Bundesfreiwil-
ligendienstleistenden wurde die zunächst be-
Stellenplan
131
fristet eingerichtete 0,50 Stelle nunmehr dauer-
haft abgesichert. Die entstehenden Personal-
kosten sind komplett über Bundesmittel sowie
Umlagen der Einsatzstellen gegenfinanziert.
• Mit Blick auf die Zahl der hilfeplanpflichtigen
Fälle im Bereich der Bezirkssozialarbeit sowie
unter Berücksichtigung eines Fallzahlrichtwerts
von 30 je Vollzeitstelle laut Empfehlung der GPA
NRW wurde die bisher überplanmäßig einge-
richtete 0,25 Stelle zum Stellenplan 2019 dau-
erhaft abgesichert.
• Um die Bezirkssozialarbeit auch in Krankheits-
zeiten und bei Stellenvakanzen in Folge von
Personalfluktuation qualitativ und quantitativ
adäquat durchführen zu können, wurden über
den Stellenplan die beiden, bisher überplanmä-
ßig vorhandenen, 0,50 Springerstellen verstetigt
sowie diese Ressourcen um zwei weitere Teil-
zeitstellen aufgestockt, so dass nunmehr insge-
samt vier Springerkräfte in Teilzeit dauerhaft
zur Verfügung stehen.
• Nachdem die Stadt Münster bereits seit 2012
am Modellprojekt teilnimmt, stellt die Bundesstif-
tung Frühe Hilfen Projektmittel in Höhe von
insgesamt 51 Mio. Euro seit 2018 unbefristet zur
Verfügung. Mit der jährlichen Zuwendung konn-
te nunmehr die bisher überplanmäßig eingerich-
tete Vollzeitstelle budgetneutral im Stellenplan
verstetigt werden.
• Das Präventionsteam Familienbesuche wurde
zum Stellenplan aufgrund gestiegener Gebur-
tenzahlen um eine weitere 0,50 Stelle verstärkt,
um auch in Zukunft dem Anspruch, Familienbe-
suche zeitnah durchzuführen, gerecht werden
zu können.
Stellenplan
132
Die Beschäftigten
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2019
(Stand: 06.12.2019) insgesamt 1.910 Personen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von
2,69 %. Hiervon entfielen 1.200 auf den Bereich
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 710 auf den
Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter/-innen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 85,83 % (Vorjahr:
86,14 %).
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS liegt - nach 26,76 % im
Vorjahr - aktuell bei 25,13 %, was den niedrig-
sten Wert der vergangenen fünf Jahre darstellt.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und im Bereich „OGS“ zusammen ist dieser An-
teil auf 9,20 % (Vorjahr: 7,88 %) gestiegen. Da-
mit wurde erstmals seit Beginn der Auswertun-
gen im Jahr 2011 die 9 %-Marke überschritten.
Der OGS-Bereich trägt mit einem Anteil an
männlichen hauptamtlichen Beschäftigten in
Höhe von 13,21 % überproportional zu dieser
Entwicklung bei. In städtischen Kindertagesein-
richtungen liegt er lediglich bei 6,49 %.
• Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die
teilzeitbeschäftigt sind, hat sich mit 59,67 % im
Vergleich zum Vorjahr (57,74 %) deutlich erhöht
und stellt einen neuen Höchstwert seit Beginn
der Auswertungen im Jahr 2011 dar.
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und
OGS ist im Vergleich zum Vorjahr (45,68 %)
deutlich gestiegen und liegt aktuell bei 48,40 %.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und in der OGS zusammen beträgt er aktuell
64,77 % (Vorjahr: 63,33 %). Damit wird hier
ebenfalls ein neuer Höchststand seit Beginn der
Auswertungen 2011 markiert. Wesentlichen Ein-
fluss hierauf hat - neben dem weiteren bedarfs-
gerechten Ausbau - die Einrichtung der sog. Un-
terstützungskräfte im OGS-Bereich, die eben-
falls allesamt in Teilzeit arbeiten. Dem gegen-
über beträgt der Anteil der teilzeitbeschäftigten
Kräfte in den städtischen Kindertageseinrichtun-
gen 41,78 % nach 40,41 % im Vorjahr.
• 90,36 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen (Vorjahr: 91,56 %).
• 68,83 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (41,08 % Kita;
27,75 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr
(68,35 %) eine nochmalige Steigerung bedeutet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
374
Männlich
94
Vollzeit
76
Teilzeit
18
Weiblich
280
Vollzeit
117
Teilzeit
163
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
826
Männlich
76
Vollzeit
25
Teilzeit
51
Weiblich
750
Vollzeit
266
Teilzeit
484
Summen Beschäftigte
1.200
Männlich
170
(14,17 %)
Vollzeit
484
(40,33 %)
Weiblich
1.030
(85,83 %)
Teilzeit
716
(59,67 %)
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspektrum,
was sich in den unterschiedlichsten Professionen
widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. Den
größten Anteil macht dabei weiterhin die Gruppe
der Erzieher/-innen mit insgesamt 48,25 % (Vor-
Stellenplan
133
jahr: 49,02 %) aus, die in den Bereichen „Kinderta-
gesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind.
Darüber hinaus hat die Gruppe der „Kinderpfleger/-
innen“ seit Ende 2015 weiter deutlich an Gewicht
gewonnen. Ihr Anteil beträgt mittlerweile 17,67 %
und ist damit zum zweiten Mal in Folge zweit-
stärkste Gruppe. Wesentlicher Grund hierfür ist die
mit der Vorlage V/0569/2015 beschlossene Redu-
zierung der Zahl der geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) im
OGS-Bereich bei gleichzeitiger Umwandlung in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-
hältnisse (siehe hierzu auch S. 139). Abhängig von
der jeweiligen Qualifikation erhalten die Unterstüt-
zungskräfte hier eine Vergütung in der Tätigkeit
von Kinderpflegern/-innen bzw. als Kinderpfleger/-
in / sonstige Beschäftigte mit entsprechenden Tä-
tigkeiten.
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen
werden.
Ende 2018 waren 50,33 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit ist dieser
Wert im Vergleich zum Vorjahr (49,02 %) weiter
angestiegen und stellt einen neuen Höchstwert seit
Beginn der Auswertungen dar. Erstmalig wurde
damit auch die 50 %-Marke überschritten. Auch
das Durchschnittsalter aller hauptamtlich Beschäf-
tigten hat sich mit 44,24 Jahren erneut auf einen
Wert erhöht, den es bisher noch nicht gegeben
hat. Betrachtet man einzelne Bereiche, so sind
nach wie vor deutliche Schwankungsbreiten fest-
zustellen.
So beträgt der Anteil der Personen, die älter als 45
Jahre sind, im Amt 51 ohne Kitas und OGS,
58,56 %, und liegt damit weiterhin deutlich über
dem Durchschnitt des Amtes. Auch das Durch-
schnittsalter weist hier mit 47,18 Jahren die gleiche
Tendenz auf und hat erstmalig die Marke von 47
Jahren überschritten.
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, ist im Bereich „OGS“ erheblich auf nunmehr
53,45 % (Vorjahr: 50,00 %) gestiegen. Auch das
Durchschnittsalter hat sich mit aktuell 44,56 Jahren
(Vorjahr: 43,30 Jahre) deutlich erhöht und liegt
erstmalig seit Beginn der Auswertungen über dem
amtsweiten Durchschnitt. Beide Werte stellen neue
Höchstwerte dar.
Stellenplan
134
Weiterhin wesentlich beeinflusst wird diese Ent-
wicklung durch die Gruppe der Unterstützungs-
kräfte. Ca. 68 % sind hier älter als 45 Jahre. Der
Anteil der 51-55-Jährigen beträgt 28,30 %. Mit
Stand 06.12.2019 waren 106 Unterstützungskräfte
tätig, was ca. 56 % der eingerichteten Gruppen in
städtischer Trägerschaft entspricht.
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine
insgesamt ausgewogene Altersstruktur auf.
Auffällig sind hier insbesondere die folgenden
Punkte:
• Machte sich in den vergangenen Jahren
insbesondere im Bereich der 31-40-Jährigen die
persönliche Familienplanung in Verbindung mit
der Inanspruchnahme von Elternzeit durch eine
verhältnismäßig niedrige Beschäftigtenzahl
bemerkbar, so ist eine solche Situation aktuell
gar nicht mehr festzustellen.
• Die Personalverteilung auf die sieben
Altersgruppen zwischen 26 und 60 Jahren
unterliegt nur noch geringen Schwankungen. So
reicht die Spanne in Bezug auf den jeweiligen
Anteil von 11,36 % (36-40-Jährige) bis 12,98 %
(41-45-Jährige).
• Bei der Zahl der über 60-Jährigen ist ein Anstieg
auf einen neuen Höchststand seit Beginn der
Auswertungen festzustellen. Mit einem Anteil
von 5,68 % ist diese Gruppe aber nach wie vor
die zahlenmäßig schwächste.
• Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 41,99 % nach 41,24 % in
2018 zwar weiterhin recht deutlich unter dem
Durchschnitt für das gesamte Amt. Er stellt
jedoch einen neuen Höchstwert für diese
Gruppe seit Beginn der Auswertungen dar. Das
Durchschnittsalter in städtischen Kindertages-
einrichtungen weist mit 42,18 Jahren (Vorjahr:
41,68 Jahre) weiterhin den niedrigsten Wert
aller Bereiche des Amtes auf und ist
bereichsbezogen der einzige Wert, der unter
dem Durchschnitt für das gesamte Amt liegt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
befindet sich nach wie vor mitten in einem „Konkur-
renzkampf“ mit anderen Anstellungsträgern bei der
Gewinnung von Fachpersonal. Dieses zeigt sich
daran, dass es immer schwieriger wird, Stellen mit
geeignetem Personal und auch zeitnah zu beset-
zen. Der allgemein steigende Bedarf an pädagogi-
schem/erzieherischen Fachpersonal verstärkt die-
se Situation.
Aber auch in den Verwaltungsberufen ist diese
Tendenz festzustellen. Insbesondere für frei ge-
wordene Stellen im mittleren (Laufbahngruppe 1.2)
und gehobenen (Laufbahngruppe 2.1) nichttechni-
schen Verwaltungsdienst ist kaum eine zeitnahe,
adäquate Besetzung zu realisieren.
Die Situation wird sich - bezogen auf alle Professi-
onen - in den kommenden Jahren durch eine stetig
steigende Zahl an regulär ausscheidenden Kräften
(Rente, Pensionierung) noch verschärfen. Dabei
kommt dem Bereich „Kindertagesbetreuung“ seine
ausgewogene Altersstruktur weiterhin noch zugute.
Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung bei den
befristeten Beschäftigungen. So hat sich ihr Anteil
weiter reduziert und liegt mit 9,63 % (Vorjahr:
11,42 %) für das gesamte Amt erstmalig unter der
10 %-Marke. Im Ergebnis lässt sich festhalten,
dass die hier gemeinsam mit dem Personal- und
Organisationsamt vereinbarten Schritte nach wie
vor die angestrebte Wirkung erzielen.
Für die Entwicklung der Zahl der im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen
Mitarbeiter/-innen als auch für die Verteilung der
Beschäftigten nach den unterschiedlichen Profes-
sionen wird von entscheidender Bedeutung sein, in
welchem Umfang in den kommenden Jahren Trä-
gerschaften für die Offenen Ganztagsschulen vom
öffentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe über-
tragen werden können. Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL sowie die CDU-Fraktion haben
in diesem Zusammenhang mit ihrem gemeinsa-
men Antrag A-R/0059/2019 „Trägervielfalt an Offe-
nen Ganztagsschulen“ einen entsprechenden
Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt.
Das grundsätzliche Erfordernis, im Bereich der
Personalgewinnung erhebliche Anstrengungen
über unterschiedliche Wege (z. B. Rückkehrkon-
zept, Erhöhung von Ausbildungskapazitäten, at-
traktivere Gestaltung der Ausbildungs- und Ar-
beitsplatzsituation) zu unternehmen, um dem be-
stehenden Fachkräftemangel in allen Bereichen
entgegen zu wirken, bleibt bestehen.
Stellenplan
135
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen
für die
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien,
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische
Kindertageseinrichtungen und OGS,
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie
d) im OGS-Bereich
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.
Stellenplan
136
Stellenplan
137
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen
Auch im Jahr 2019 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist,
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen fest in
der für die Personalausstattung gültigen Finanz-
formel verankert.
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen i. d. R. bis zu 12 Stunden/Woche.
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt,
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit
organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-
verhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016
ausgewiesen, mit der Umwandlung wird zum
1.8.2016 begonnen.
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Kon-
zept umsetzen zu können, wurden die zunächst
dafür notwendigen Planstellen (93,81) über den
Stellenplan 2016 eingerichtet und in den Folge-
jahren bedarfsbezogen weiter aufgestockt.
Hierdurch wird die Intention des SPD-Antrages
Nr. A-R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Be-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“
entsprechend aufgegriffen.
• Tatsächlich hat sich die Zahl der niedrig-teilzeit-
beschäftigten Mitarbeiter/-innen in der OGS mit
einer Zahl von 533 im Vergleich zum Vorjahr um
3,70 % (+19) erhöht. Ursächlich für die nach wie
vor hohe Anzahl ist einerseits, dass Unterstüt-
zungskräfte in knapp 56 % der OGS-Gruppen
(106 von 190), die sich in städtischer Träger-
schaft befinden, tatsächlich tätig sind. Nicht be-
setzte Unterstützungskraftstellen werden finan-
ziell für den Einsatz von NTK-Kräften in An-
spruch genommen, damit überhaupt Personal
zur Verfügung steht. Des Weiteren ist die Zahl
der eingesetzten niedrig-teilzeitbeschäftigten
Mitarbeiter/-innen abhängig von den konkreten
Anmeldezahlen. So erhält jede Schule für jedes
Kind bis zum Erreichen der nächsten Gruppe
(26.-49. Kind; 51.-74. Kind; 76.-99. Kind; usw.)
ein Budget von 2 Wochenstunden für den Ein-
satz von niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter/-innen.
Um nachhaltig die angestrebte Verringerung ge-
ringfügiger Beschäftigungen erreichen zu kön-
nen, ist es weiterhin unerlässlich, die Bemühun-
gen in Bezug auf den Einsatz weiterer Unter-
stützungskräfte fortzusetzen.
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt
aktuell bei 71,27 % und hat sich damit im Ver-
gleich zum Vorjahr (70,33 %) erhöht.
• Im Bereich „OGS“ beträgt der Anteil der weibli-
chen Beschäftigten bei 75,23 % (Vorjahr:
74,12 %) und liegt damit nach wie vor über dem
amtsweiten Anteil.
• 75,07 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 74,38 %).
• 35,77 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als
acht Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt
der Anteil bei überdurchschnittlichen 45,03 %.
Beide Werte sind rückläufig.
• Nach wie vor stellen die 21- bis 25-Jährigen mit
39,15 % die mit deutlichem Abstand stärkste
Gruppe. Der Wert stellt den höchsten Anteil seit
Beginn der Auswertungen im Jahr 2011 dar.
• 52,25 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 51,81 % im Vor-
jahr. Dieser Anteil liegt im Bereich „OGS“ bei
47,84 %, im Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“
beträgt er sogar 65,93 %. Während sich der An-
teil im OGS-Bereich nahezu auf dem Vorjahres-
niveau bewegt, stellen die beiden anderen Wer-
te neue Höchstwerte seit Beginn der Auswer-
tungen im Jahr 2011 dar. Bezogen auf das ge-
samte Amt wird die 50 %-Marke das zweite Jahr
in Folge überschritten.
• Festzustellen ist, dass zwar nach wie vor ein
Arbeitseinsatz im OGS-Bereich mit einer eher
überschaubaren wöchentlichen Arbeitszeit
(max. 12 Wochenstunden) und mit der Gewiss-
heit, in den Ferien arbeitsfrei zu haben, gerade
Stellenplan
138
für Mütter durchaus attraktiv ist. Insbesondere
Beschäftigte, die über 41 Jahre alt sind, haben
in den vergangenen Jahren jedoch von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch die Ein-
richtung von Unterstützungsstellen in sozialver-
sicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
zu wechseln. Hierdurch hat sich gerade in die-
sem Altersbereich die zahlenmäßige Ausprä-
gung abgeflacht.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
Organisation
139
10. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage beigefügten
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen an der Bereitstellung der Leistungen des
Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2019 ergeben:
• Im Rahmen der von der Politik mit der Vorlage
V/0569/2015 beschlossenen Reduzierung der
Zahl der Niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitar-
beiter/-innen (NTK) und Umwandlung in sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigungsverhält-
nisse wurden in den Stadtteileinrichtungen
Lorenz Süd und Fachwerk Gievenbeck in den
Aufgabenbereichen „Infobüro/Verwaltung“ (Lo-
renz Süd) sowie „Café“ und „Verwaltung“
(Fachwerk Gievenbeck) NTK-Stellen zunächst
überplanmäßig in Stellenanteile für hauptamtli-
ches Personal umgewandelt. Eine Anmeldung
zur Verstetigung dieser Anteile soll zum Stellen-
plan 2021 erfolgen.
• Als Ergebnis einer durch das Personal- und
Organisationsamt durchgeführten Stellenwert-
überprüfung hat sich die Eingruppierung der
Koordinationskräfte in der OGS geändert. So
rechtfertigen die wahrzunehmenden Aufgaben
eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe
S12 BT, Ziff. XXIV (SuE) TVöD. Vorgesehen ist,
die Stellenwerte der betreffenden Arbeitsplätze
zum Stellenplan 2020 anzupassen. Die freien
Träger erhalten seit dem Schuljahr 2019/2020
für die Koordinationskräfte eine analoge Anhe-
bung der Personalkostenzuschüsse.
• Zur Umsetzung des neuen Bundesteilhabe-
gesetzes und des Ausführungsgesetzes für
NRW sind den Kommunen neue Aufgaben im
Zusammenhang mit der Gewährung von Leis-
tungen der Eingliederungshilfe übertragen wor-
den. Bisher wurde diese Aufgabe in der Fach-
stelle „Bezirksübergreifende Fachdienste“ des
Kommunalen Sozialdienstes mit Blick auf die
Zusammenführung dieser Aufgaben im SGB VIII
wahrgenommen. Dieses schloss auch die Pla-
nung der eigentlich in der Zuständigkeit des Am-
tes 50 liegenden Hilfen für körperlich oder mehr-
fach behinderte Kinder mit ein. Diese Zusam-
menführung wird durch den Gesetzgeber in ab-
sehbarer Zeit nicht erfolgen.
Aus diesem Grund wurde im Einvernehmen
zwischen den Ämtern 50 und 51 die zum Stel-
lenplan 2016 eingerichtete Vollzeitstelle zum
01.03.2019 zum Amt 50 verlagert und dort in der
Fachstelle 50.35 „Soziale Dienste für Pflegebe-
dürftige und ältere Menschen" verortet.
• Aktuell (Ende 2019) besteht für die Stadt Müns-
ter eine Aufnahmeverpflichtung von rund 123
unbegleiteten minderjährigen Ausländern
(umA). Im Vergleich zum Stand November 2018
(165) ist die Zahl damit weiter gesunken. Der
Einsatz der erforderlichen Personalressourcen
(in den Bereichen „Betreuung, vorläufige Inob-
hutnahme“, „Bezirkssozialarbeit“, „Vormund-
schaften“, „Adoptions- und Pflegekinderdienst“
und „wirtschaftliche Jugendhilfe“) wurde im
Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2019
befristet bis zum 31.12.2022 verlängert.
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Aus-
länder (umA) in Münster wird der Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien durch die
Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert.
• Aufgrund stetig gestiegener Antragszahlen wur-
de die Elterngeldstelle zu Jahresbeginn um ei-
ne weitere 0,94 Stelle zunächst überplanmäßig
verstärkt. Grundsätzlich regelt das Land NRW
mit einer Verordnung den Belastungsausgleich
für die Kommunen für den Aufgabenbereich
Bundeselterngel- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Mit VO vom 10.01.2017 ist für die Stadt Münster
auf der Basis von 4.184 Anträgen im Mittel der
Jahre 2013-2015 ein Personalbedarf von 5,04
Stellen anerkannt worden. Planmäßig abgesi-
chert sind davon bisher 4,10 Stellen. Die An-
tragszahlen sind in Münster weiter steigend.
Grund hierfür ist die Geburtenrate und der Anteil
der Väter, die einen Elterngeldantrag stellen. In
2016 wurden 4.472 Anträge, in 2017 4.609 An-
träge und in 2018 4.659 Anträge verzeichnet.
Die Evaluation des Landes NRW erfolgt alle drei
Jahre.
Vorgesehen ist, die 0,94 Stelle über den Stel-
lenplan 2020 dauerhaft abzusichern.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
25 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Karin Weinlich)
Amtsleiterin
Sabine Trockel
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze
Fachstelle
Finanzierung und
Förderung von
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Oliver Braun
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Silvia Siewert
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze, Tanja Boye
Fachstelle
Jugendhilfe an
weiterführenden
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
OGS
Leitung: Karin Schild
Fachstelle
Kinderpädagogik/
ABI/ Kindertreff
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes,
Nadja Rengshausen,
May Britta Paarmann
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
1. SB: Heike Dierks
Team Verwaltung
1. SB: Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI/ FEEZ
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe/
Streetwork
Leitung: Georg Piepel
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Ralf Neuhaus
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII,
Heimaufsicht
Karin Weinlich,
Ruth Fernkorn
Stabstelle
Planung von
Kindertageseinrichtungen
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten
1. SB: Manuela Eschert
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Fachstelle
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Nadja Rengshausen
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Jörg Dartmann
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Matthias Gehlmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Ralf Geller
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Felizitas Gola
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Frank Museler
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Sandra Krome
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 46 Schulen
Stand: 01.01.2020
Koordination
Arbeits- und
Gesundheitsschutz,
Datenschutzkoordination
Iris Bäumker
Personalverwaltung
1. SB: Stefanie Mentrup
Bildungsplanung/
-steuerung
Silke Thesing
Team
Kinder- und
Jugendförderung
1. SB: Maike Talhoff
Betreuung
unbegleitete
minderjährige
Flüchtlinge*
Alexander Milic
*Projektstellen/ üp-Stellen
Fachstelle
Prävention und Frühe
Hilfen,
Netzwerkkoordination,
Familienbesuche,
Schwangerschafts-
beratung
Leitung: Brigitte Berghoff
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
5.619
8.302
20,6 %
17,7 %
1.903
250.268
118.988
131.280
51.769
27.250
47.002
21.631
4.720
3.899
10.003
5.095
4.908
3.583
13.340
5.984
7.356
71.655 72.501
149.965
162.204
310.610
149.211
161.399
33.110
71.862
3.594
4.996
13.664
248.883
2.022
118.089
130.794
8.321 8.479
20,8 % 21,0 %
119.721
5.661
17,7 % 18,0 %
2017 2018 2019
309.429
5.046
8.875
312.169
4.708
8.714
148.424
161.005
32.422 33.884
5.238
4.569
4.306
5.234
4.454
4.260
4.358
3.997
8.3558.138
4.227
3.911
3.261
10.090
5.178
4.912
8.926
4.614
4.312
3.334
132.081
251.802
5.719
4.936
4.205
7.821
10.224
4.034
3.787
5.272
5.228
1.757
5.889
7.301
6.184
7.480
51.293 52.271
3.665
27.165 27.269
46.882 47.177
38.561 38.698
21.504 21.550
38.700
3.512 3.229
4.834
5.071
4.718
4.055
9.789
10.208
9.754
3.201
3.838
10.072
10.247
5.013
3.362
4.1624.113
9.845
5.125
13.190
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2017 2018 2019
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 43,1 45,0 46,6
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 29,8 30,6 31,7
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 104,4 104,7 104,3
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 10.697 10.902 11.317
für unter dreijährige Kinder 2.610 2.716 2.831
für drei- bis sechsjährige Kinder 8.087 8.186 8.486
Anzahl der Familienzentren 33 35 36
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.258 1.367 1.370
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 13,4 14,4 14,9
für unter dreijährige Kinder 1.171 1.280 1.328
für drei- bis sechsjährigen Kinder 33 33 21
für sechs- bis zehnjährige Kinder 54 54 21
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 372 370 324
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 447 220 362
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.210 9.317 23.220
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 31 34 32
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 17 k.A k.A.
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 214 408 569
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 827 1.300 k.A.
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 3.359 3.036 3.032
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 4.890 4.831 4.650
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 583 590 616
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 63 60 65
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.041 2.462 2.365
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 4.609 4.659 4.647
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 360 326 362
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 354 295 281
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 16.268 16.752 16.234
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.802 1.864 1.849
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 39 44 29
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 6 6 6
Erziehungsbeistandschaft 79 92 66
Sozialpädagogische Familienhilfe 184 202 213
Erziehung in einer Tagesgruppe 51 61 55
Heilpädagogische Horte 17 28 24
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 170 174 180
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 133 125 112
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 285 292 269
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 4 1 4
Leistungen der Eingliederungshilfe 331 369 423
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 3 6 5
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 52 62 71
Inobhutnahme 362 247 154
Gesetzliche Amtsvormundschaft 23 11 17
Bestellte Amtsvormundschaft 76 71 59
Bestellte Amtspflegschaften 96 59 57
Beistandschaften 1.000 888 860
Sorgerechtsentzüge 56 47 66
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 476 324 550
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.398 1.392 1.364
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
HzE Jahresdaten 2019
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 3 2 26 27 5 53 29 29 58 44 25 69
§19 5 7 1 0 12 1 6 7 13 6 12 18
§20 2 3 0 0 5 0 2 3 5 -18,3% 1 5 6
76 82% 93
§27 VAR.1 0 1 14 36 1 50 14 37 51 24 15 39
§27 VAR.2 10 6 0 0 16 0 10 6 16 4 7 11
§27 VAR.3 24 17 0 0 41 0 24 17 41 28 12 40
§27 VAR.4 0 6 0 0 6 0 0 6 6 1 6 7
§27 VAR.5 46 58 0 2 104 2 46 60 106 42 58 100
§27 VAR.7 0 0 0 1 0 1 0 1 1 0 0 0
§27 VAR.9 2 0 0 1 2 1 2 1 3 2 1 3
82 88 14 40 170 54 96 128 224 12,0% 101 99 200
112%
§ 29 5 53 0 0 58 0 5 53 58 6 47 53
§ 30 59 82 7 24 141 31 66 106 172 92 85 177
§ 31 213 183 0 0 396 0 213 183 396 202 201 403
§ 32 55 40 0 0 95 0 55 40 95 61 31 92
§ 35 1 1 3 1 2 4 4 2 6 1 9 10
333 359 10 25 692 35 343 384 727 -1,1% 362 373 735
99%
§33 SATZ 1 166 13 14 7 179 21 180 20 200 174 20 194
§33 SATZ 2 93 28 19 7 121 26 112 35 147 125 38 163
259 41 33 14 300 47 292 55 347 -2,8% 299 58 357
97%
§34 VAR.1 178 39 70 72 217 142 248 111 359 269 123 392
§34 VAR.2 10 59 0 2 69 2 10 61 71 10 52 62
§34 VAR.4 10 1 1 3 11 4 11 4 15 13 8 21
198 99 71 77 297 148 269 176 445 -6,3% 292 183 475
94%
Summe amb. 862 89 439 512 951 1,7% 463 472 935
102%
Summe stat. 597 195 561 231 792 -4,8% 591 241 832
95%
Summe amb. + stat. 1.459 284 1.000 743 1.743 -1,4% 1.054 713 1.767
99%
§ 33 S 1 54 9 5 9 63 14 59 18 77 62 13 75
§ 33 S 2 21 1 4 3 22 7 25 4 29 21 1 22
75 10 9 12 85 21 84 22 106 9,3% 83 14 97
109%
645 253 898 -3,3% 674 255 929
97%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
1.084 765 1.849 -0,8% 1.137 727 1.864
306 99% 309pro 10.000 U21 Jahre
HZE Inanspruchnahme-QuoteHZE Inanspruchnahme-Quote
stationär Gesamt stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2018
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2019 Bestand Ende Gesamt
HzE Jahresdaten 2019
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 24 65 89 31 43 74
stationär 113 103 216 -11,8% 130 115 245
88%
2019 2018 2017 2016
154 247 362 345
13 118 219 215
§ 42a nachrichtlich 51 55 84
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 270 295 331 296
389 306 300 354
21 5% 9% 10% 5%
128 33% 36% 38% 33% 60.367
119 31% 31% 32% 39%
121 31% 24% 20% 23%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 88 % 357 114 32 27 471 59 389 141 530 337 133 470
§35a stat. / 12 % 16 8 18 21 24 39 34 29 63 11% 32 25 57
373 122 50 48 495 98 423 170 593 12,5% 369 158 527
113%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle 2019 2018
amb. HzE 51,43 51% 55% 51% 50%
stat. HzE 48,57 49% 45% 49% 50%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 99 93% 93%
18 Monate §31 92% 168 92% 96%
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42:
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Leistungen § 35a Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung
zum Vorjahr
Summen 2019 Summen 2018Veränderung
zum Vorjahr
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Iris Bäumker
Heike Dierks
Chris Hagel
Nadja Rengshausen
Helmut Schnermann
Sabine Trockel
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Mai 2020, 450
Info unter: www.stadt-muenster.de/jugendamt
begleiten
fördern
schützen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (41)
- Beckstraße
- Sonnenstraße
- Meyerbeerstraße
- Regina-Protmann-Straße
- Neubrückenstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Windthorststraße
- Hafenstraße 30
- Friedrich-Ebert-Straße
- Trauttmansdorffstraße
- Westfalenstraße
- Roddestraße
- Kiesekampweg
- Marderweg
- Emmy-Herzog-Platz
- Dahlweg
- Ermlandweg
- Nordkirchenweg
- Holunderweg
- Hedwig-Feibes-Weg
- Wiegandweg
- Bremer Platz 18
- Harsewinkelplatz
- Syndikatplatz
- Nottulner Landweg
- Meckmannweg
- Grenkuhlenweg 21
- Sankt-Josefs-Kirchplatz
- An der Alten Kirche
- Alt Angelmodde
- Engelenschanze
- Prinzipalmarkt
- Hornstraße
- Brüningheide
- Bröderichweg 27
- Gescherweg
- Edelbach
- Kinderhaus
- Drei Eichen
- Nerzweg
- Holtrode
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Details
- Aktenzeichen
- V/0385/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37