4264/2018
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und von Frau Bastian (FDP) aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) am 11.12.2018: Bebauungsplan Langeler Berg
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Hüls Az Vorlagen-Nummer 4264/2018 Freigabedatum 21.12.2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und von Frau Bastian (FDP) aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) am 11.12.2018: Bebauungsplan Langeler Berg AN/1842/2018 Text des Antrages: Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Punkte zu untersuchen, um Verbesserungen nicht nur für das Plangebiet, sondern für ganz Langel herbeizuführen: Klärung der erforderlichen Straßenbreiten und der Ausbauarten sowie der Ausbau aller Um- gebungsstraßen, auch unter Berücksichtigung der Rad- und Fußwegbeziehungen, insbeson- dere Richtung Grundschule und Kindertagesstätten Planung einer ausreichenden Zahl an öffentlichen Stellplätzen, nicht nur für die neuen Ein- wohner, sondern auch für deren Gäste. Planung eines zusätzlichen Spielplatzes im Plangebiet oder in dessen unmittelbarer Umge- bung mit dem Ziel der Errichtung spätestens zu Baubeginn des Vorhabens. Ein „Dorfplatz“ al- leine reicht nicht aus. Planung und Bau einer weiteren Kindertagesstätte in Langel sowie der nötigen Erweiterung der Grundschule. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Stellungnahme der Verwaltung: Zur Erschließung des Plangebietes ist eine Planstraße mit Wendemöglichkeit geplant, die von der Straße Langeler Berg in das Gebiet führt. Die Wendeanlage ist ausreichend groß dimensioniert, so- dass ein dreiachsiges Müllfahrzeug wenden kann. Der südlichste Bereich bindet durch ein Fahrrecht das Flurstück 493 an die öffentliche Erschließungsanlage an, um eine potentielle Nachverdichtung zu ermöglichen. Die Planstraße einschließlich ihrer Wendeanlage ist als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Ziel eines verkehrsberuhigten Ausbaus festgesetzt. Zu den südlich des Plangebietes liegenden Grundstücken wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, um das südliche Grundstück zu erschließen und eine spätere Erschließung der Grundstücke nicht zu ver- bauen. 2 Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch Anwohner des Plangebietes ein alternatives Erschließungskonzept vorgestellt. Dieses regt einen Einrichtungsverkehr auf der Straße Langeler Berg zwischen der Hintergasse und Sand- bergstraße in Richtung Osten sowie für die Hintergasse zwischen der Lülsdorfer Straße und Langeler Berg in Richtung Norden an. Damit einhergehend sollen diese Straßen in Spielstraßen umgewandelt werden. Im Rahmen des zum Bebauungsplan erarbeiteten Verkehrsgutachtens wurden auch die Vorschläge dieses alternativen Erschließungskonzeptes geprüft. Im Ergebnis wird vom Gutachter sowohl im Bestand als auch im Planfall aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen eine Neuord- nung der Verkehrssituation aus verkehrsgutachterlicher Sicht als nicht notwendig betrachtet. Die vor- handene Querschnittsbreite von etwa 5 m wird aufgrund der geringen Begegnungswahrscheinlichkeit als ausreichend eingestuft. Die Änderung in eine Einbahnstraße hätte lediglich zur Folge, dass der Verkehr von und in Richtung des Plangebietes einen Umweg über die Lülsdorfer Straße und Hinter- gasse nehmen müsste, was auf diesen Straßen wiederum zu einer Verkehrszunahme führen würde. Für die verkehrstechnische Beurteilung des Bauvorhabens wurde zunächst das zusätzliche Ver- kehrsaufkommen prognostiziert. Dies ergab, dass durch das geplante Bauvorhaben von 16 Wohnein- heiten insgesamt ca. 82 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten sind (als Summe aus Quell- und Zielver- kehr). Dies entspricht 6 Kfz in der Spitzenstunde morgens und 8 Kfz in der Spitzenstunde abends. Es kommt hier jedoch nur zu einer geringfügigen Verkehrszunahme von bspw. + 4 Kfz/h bei den Links- einbiegern in die Sandbergstraße am Knotenpunkt Sandbergstraße/Langeler Berg und + 3 Kfz/h bei den Geradeausfahrern auf der Sandbergstraße am Knotenpunkt Sandbergstraße/Lülsdorfer Straße während der Spitzenstunden. Daher kann keine weitere Verschlechterung der verkehrlichen Situation im Stadtgebiet unterstellt werden, da die gutachterlich qualifizierten Erhebungen keine wesentliche Verschlechterung der Bestandssituation attestieren. In einem ersten Schritt sollen die Straßen Langeler Berg und Hintergasse durch die Vorhabenträge- rin im Zuge der Wohnbaumaßnahme provisorisch ausgebaut werden. Die bauliche Umsetzung wird über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Für beide Straßen sind der vorgezogene Teil- ausbau der Mischverkehrsfläche im Anliegerbereich in einer durchgehenden Breite von 1,00 m sowie der Einbau von Straßeneinläufen und ein provisorischer niveaugleicher Anschluss an die vorhande- ne Fahrbahn in Asphalt geplant. Der Endausbau der Haupterschließungsstraßen Langeler Berg und Hintergasse wird dann zu einem späteren Zeitpunkt durch die Stadt Köln erfolgen. Für beide Straßen bedeutet dies ein Ausbau als Mischverkehrsfläche in einer Breite von insgesamt 7,50 m in Betonsteinpflaster, der ergänzende Aus- bau von Stellplätzen und Pflanzbeeten, die Neuaufstellung der Straßenbeleuchtung durch die Rhein- Energie sowie die Anpflanzung von Straßenbegleitbäumen. Der beabsichtigte Endausbau durch die Stadt erfolgt bis zur Anschlussstelle Sandbergstraße. Zu den übergeordneten Themen sei auf die Antwort der Verwaltung zu der Anfrage zum Verkehr im Porzer Süden verwiesen (Session 3783/2018). Die interkommunal (Stadt Köln, Stadt Niederkassel, Stadt Troisdorf und Rhein-Sieg-Kreis) beauftragte Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung L274n wurde der Politik im „Verkehrsgipfel Porz“ am 18.09.2017 präsentiert. Für diese Untersuchung wur- den die zusätzlichen Verkehre aus Troisdorf und Niederkassel in Abstimmung mit den betreffenden Kommunen prognostiziert und im Prognosenetz 2030 berücksichtigt. Entsprechend den politischen Beschlüssen der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2017 (Antrags-Nummer: AN/0945/2017) und des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 (Vorlagen-Nr.: 2145/2017) wird die interkommunale Machbar- keitsstudie der Entlastungstraße Zündorf/Porz derzeit mit der Trassenführung der L 82n erweitert, auch hinsichtlich der Kosten und der Umweltverträglichkeit, untersucht. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2019 erwartet. Das Landesministerium hat die Zustimmung eines möglichen Anschlusses der L 82n an die A 59 in Aussicht gestellt, wenn der Verkehrswert der L 82n nachgewiesen wird. Die aus- bautechnische Machbarkeit einer Anschlussstelle der L 82 an die A 59 wird derzeit untersucht. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den so genannten Vorentwurf zum Ausbau der A 59 zwischen der AS Flughafen und der T+R-Anlage Liburer Heide auf den Genehmigungsweg zum Bundesver- kehrsministerium gegeben. Nach der Genehmigung kann das Planfeststellungsverfahren voraussicht- lich gegen Ende diesen Jahres oder Anfang kommenden Jahres mit der Aufstellung des Feststel- lungsentwurfes begonnen werden. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen muss dann mit einer Ver- fahrensdauer von 3 Jahren gerechnet werden. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren zur Ver- längerung der Linie 7 kann eingeleitet werden, sobald ein Aufstellungsbeschluss zur Aufsiedelung der 3 Wohnbaupotentialfläche Zündorf-Süd gefasst ist. Dieser kann erfolgen, sobald die Umsetzung der Ortsumgehungstraße Zündorf-Süd gesichert und vorbereitet ist. Es besteht die Möglichkeit, mit der KVB zur Intensivierung der Inhalte ein Fachgespräch zu vereinbaren. Hierbei kann die Kosten- Nutzen-Betrachtung erörtert sowie eine entsprechende Verlängerung der Linie 7 bis nach Langel sei- tens der Infrastrukturträgers kommentiert werden. Auf den Baugrundstücken selbst besteht die Möglichkeit, zwei PKWs je Parzelle stehend unterzubrin- gen. Im Plangebiet befinden sich vier öffentliche Stellplätze. Im zweiten Bauabschnitt, der durch die Stadt erfolgt, werden weitere drei öffentliche Stellplätze angeordnet. Es ist zu berücksichtigen, dass überdimensionierte Parkmöglichkeiten auch zusätzlichen Verkehr auslösen. Die Fachverwaltung ord- net den vorgenannten Stellplatzmix als angemessen und ausreichend ein. Die Ausführungen aller Erschließungsanlagen entsprechen den technischen Anforderungen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Die Unterbringung eines Kinderspielplatzes im Plangebiet wurde in einem früheren Verfahrensstand umgesetzt. Jedoch lehnte die Fachverwaltung aufgrund der geringen Dimensionierung (210 m²) eine Pflege und Übernahme ab. Um die Aufenthaltsqualität trotzdem zu steigern und das Ortsbild zu ver- bessern, wurde ein Übertrag der Fläche in einen Dorfplatz vorgenommen. Diese Nutzung gewährleis- tet einen öffentlichen Platz, der im Rahmen der Erschließungsanlagenplanung umgesetzt wird. Im Verhältnis zur Baumaßnahme ist hiermit ein angemessenes Angebot für eine aktive Freirauminan- spruchnahme geschaffen worden. In etwa 375 m fußläufige Entfernung ist beabsichtigt, den Eulen- platz nördlich der Lülsdorfer Straße zu sanieren und auszubauen. Hierbei wird der höhergelegene Teil als Kinderspielplatz gestaltet. Eine weitere 500 m² umfassende öffentliche Grünfläche wird auf dem Eckgrundstück Auf dem Weiler / Lülsdorfer Straße entstehen und gestaltet. Die KGS Hinter der Kirche ist zweizügig. Selbst unter Berücksichtigung der bekannten Baugebiete und Plangebiete werden auch zukünftig ausreichend Kapazitäten an der Schule vorhanden sein, um alle Kinder aufzunehmen. Daher besteht aus Sicht der Fachverwaltung keine Notwendigkeit, die Grundschule zu erweitern. Im Bereich des Stadtteiles Porz-Langel wird seit einiger Zeit nach einem ergänzenden Kita-Standort gesucht. Aktuell ist eine Fläche für den Bau einer Kita mit fünf Gruppen in Prüfung, eine bisherige Realisierung erscheint vollzugsfähig. Ein erste verwaltungsinterne Abstimmung viel ebenfalls positiv aus. Derzeit wartet die Verwaltung auf eine Rückmeldung des Anbieters, ob er zu den vorgegebenen Optionen an dieser Stelle eine Kita realisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4264/2018
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 03.01.2019
- Erstellt
- 19.12.2018 10:52