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4264/2018

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und von Frau Bastian (FDP) aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) am 11.12.2018: Bebauungsplan Langeler Berg

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 03.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 22.01.2019, TOP 10.2.2

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

10109 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Hüls Az 
Vorlagen-Nummer 
 4264/2018 
Freigabedatum 21.12.2018  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und von Frau Bastian (FDP) aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) am 11.12.2018: Bebauungsplan Langeler Berg 
AN/1842/2018 
Text des Antrages: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Punkte zu untersuchen, um Verbesserungen nicht nur für 
das Plangebiet, sondern für ganz Langel herbeizuführen: 
 
 Klärung der erforderlichen Straßenbreiten und der Ausbauarten sowie der Ausbau aller Um-
gebungsstraßen, auch unter Berücksichtigung der Rad- und Fußwegbeziehungen, insbeson-
dere Richtung Grundschule und Kindertagesstätten 
 
 Planung einer ausreichenden Zahl an öffentlichen Stellplätzen, nicht nur für die neuen Ein-
wohner, sondern auch für deren Gäste. 
 
 Planung eines zusätzlichen Spielplatzes im Plangebiet oder in dessen unmittelbarer Umge-
bung mit dem Ziel der Errichtung spätestens zu Baubeginn des Vorhabens. Ein „Dorfplatz“ al-
leine reicht nicht aus. 
 
 Planung und Bau einer weiteren Kindertagesstätte in Langel sowie der nötigen Erweiterung 
der Grundschule. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zur Erschließung des Plangebietes ist eine Planstraße mit Wendemöglichkeit geplant, die von der 
Straße Langeler Berg in das Gebiet führt. Die Wendeanlage ist ausreichend groß dimensioniert, so-
dass ein dreiachsiges Müllfahrzeug wenden kann. Der südlichste Bereich bindet durch ein Fahrrecht 
das Flurstück 493 an die öffentliche Erschließungsanlage an, um eine potentielle Nachverdichtung 
zu ermöglichen. Die Planstraße einschließlich ihrer Wendeanlage ist als Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung mit dem Ziel eines verkehrsberuhigten Ausbaus festgesetzt. Zu den südlich des 
Plangebietes liegenden Grundstücken wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, um das 
südliche Grundstück zu erschließen und eine spätere Erschließung der Grundstücke nicht zu ver-
bauen.

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Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
wurde durch Anwohner des Plangebietes ein alternatives Erschließungskonzept vorgestellt. Dieses 
regt einen Einrichtungsverkehr auf der Straße Langeler Berg zwischen der Hintergasse und Sand-
bergstraße in Richtung Osten sowie für die Hintergasse zwischen der Lülsdorfer Straße und Langeler 
Berg in Richtung Norden an. Damit einhergehend sollen diese Straßen in Spielstraßen umgewandelt 
werden. Im Rahmen des zum Bebauungsplan erarbeiteten Verkehrsgutachtens wurden auch die 
Vorschläge dieses alternativen Erschließungskonzeptes geprüft. Im Ergebnis wird vom Gutachter 
sowohl im Bestand als auch im Planfall aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen eine Neuord-
nung der Verkehrssituation aus verkehrsgutachterlicher Sicht als nicht notwendig betrachtet. Die vor-
handene Querschnittsbreite von etwa 5 m wird aufgrund der geringen Begegnungswahrscheinlichkeit 
als ausreichend eingestuft. Die Änderung in eine Einbahnstraße hätte lediglich zur Folge, dass der 
Verkehr von und in Richtung des Plangebietes einen Umweg über die Lülsdorfer Straße und Hinter-
gasse nehmen müsste, was auf diesen Straßen wiederum zu einer Verkehrszunahme führen würde. 
Für die verkehrstechnische Beurteilung des Bauvorhabens wurde zunächst das zusätzliche Ver-
kehrsaufkommen prognostiziert. Dies ergab, dass durch das geplante Bauvorhaben von 16 Wohnein-
heiten insgesamt ca. 82 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten sind (als Summe aus Quell- und Zielver-
kehr). Dies entspricht 6 Kfz in der Spitzenstunde morgens und 8 Kfz in der Spitzenstunde abends. Es 
kommt hier jedoch nur zu einer geringfügigen Verkehrszunahme von bspw. + 4 Kfz/h bei den Links-
einbiegern in die Sandbergstraße am Knotenpunkt Sandbergstraße/Langeler Berg und + 3 Kfz/h bei 
den Geradeausfahrern auf der Sandbergstraße am Knotenpunkt Sandbergstraße/Lülsdorfer Straße 
während der Spitzenstunden. Daher kann keine weitere Verschlechterung der verkehrlichen Situation 
im Stadtgebiet unterstellt werden, da die gutachterlich qualifizierten Erhebungen keine wesentliche 
Verschlechterung der Bestandssituation attestieren.  
 
In einem ersten Schritt sollen die Straßen Langeler Berg und Hintergasse durch die Vorhabenträge-
rin im Zuge der Wohnbaumaßnahme provisorisch ausgebaut werden. Die bauliche Umsetzung wird 
über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Für beide Straßen sind der vorgezogene Teil-
ausbau der Mischverkehrsfläche im Anliegerbereich in einer durchgehenden Breite von 1,00 m sowie 
der Einbau von Straßeneinläufen und ein provisorischer niveaugleicher Anschluss an die vorhande-
ne Fahrbahn in Asphalt geplant. 
Der Endausbau der Haupterschließungsstraßen Langeler Berg und Hintergasse wird dann zu einem 
späteren Zeitpunkt durch die Stadt Köln erfolgen. Für beide Straßen bedeutet dies ein Ausbau als 
Mischverkehrsfläche in einer Breite von insgesamt 7,50 m in Betonsteinpflaster, der ergänzende Aus-
bau von Stellplätzen und Pflanzbeeten, die Neuaufstellung der Straßenbeleuchtung durch die Rhein-
Energie sowie die Anpflanzung von Straßenbegleitbäumen. Der beabsichtigte Endausbau durch die 
Stadt erfolgt bis zur Anschlussstelle Sandbergstraße. 
 
Zu den übergeordneten Themen sei auf die Antwort der Verwaltung zu der Anfrage zum Verkehr im 
Porzer Süden verwiesen (Session 3783/2018). Die interkommunal (Stadt Köln, Stadt Niederkassel, 
Stadt Troisdorf und Rhein-Sieg-Kreis) beauftragte Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung L274n 
wurde der Politik im „Verkehrsgipfel Porz“ am 18.09.2017 präsentiert. Für diese Untersuchung wur-
den die zusätzlichen Verkehre aus Troisdorf und Niederkassel in Abstimmung mit den betreffenden 
Kommunen prognostiziert und im Prognosenetz 2030 berücksichtigt. Entsprechend den politischen 
Beschlüssen der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2017 (Antrags-Nummer: AN/0945/2017) und des 
Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 (Vorlagen-Nr.: 2145/2017) wird die interkommunale Machbar-
keitsstudie der Entlastungstraße Zündorf/Porz derzeit mit der Trassenführung der L 82n erweitert, 
auch hinsichtlich der Kosten und der Umweltverträglichkeit, untersucht. Die Ergebnisse werden im 1. 
Quartal 2019 erwartet. Das Landesministerium hat die Zustimmung eines möglichen Anschlusses der 
L 82n an die A 59 in Aussicht gestellt, wenn der Verkehrswert der L 82n nachgewiesen wird. Die aus-
bautechnische Machbarkeit einer Anschlussstelle der L 82 an die A 59 wird derzeit untersucht. Der 
Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den so genannten Vorentwurf zum Ausbau der A 59 zwischen 
der AS Flughafen und der T+R-Anlage Liburer Heide auf den Genehmigungsweg zum Bundesver-
kehrsministerium gegeben. Nach der Genehmigung kann das Planfeststellungsverfahren voraussicht-
lich gegen Ende diesen Jahres oder Anfang kommenden Jahres mit der Aufstellung des Feststel-
lungsentwurfes begonnen werden. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen muss dann mit einer Ver-
fahrensdauer von 3 Jahren gerechnet werden. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren zur Ver-
längerung der Linie 7 kann eingeleitet werden, sobald ein Aufstellungsbeschluss zur Aufsiedelung der

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Wohnbaupotentialfläche Zündorf-Süd gefasst ist. Dieser kann erfolgen, sobald die Umsetzung der 
Ortsumgehungstraße Zündorf-Süd gesichert und vorbereitet ist. Es besteht die Möglichkeit, mit der 
KVB zur Intensivierung der Inhalte ein Fachgespräch zu vereinbaren. Hierbei kann die Kosten-
Nutzen-Betrachtung erörtert sowie eine entsprechende Verlängerung der Linie 7 bis nach Langel sei-
tens der Infrastrukturträgers kommentiert werden. 
 
Auf den Baugrundstücken selbst besteht die Möglichkeit, zwei PKWs je Parzelle stehend unterzubrin-
gen. Im Plangebiet befinden sich vier öffentliche Stellplätze. Im zweiten Bauabschnitt, der durch die 
Stadt erfolgt, werden weitere drei öffentliche Stellplätze angeordnet. Es ist zu berücksichtigen, dass 
überdimensionierte Parkmöglichkeiten auch zusätzlichen Verkehr auslösen. Die Fachverwaltung ord-
net den vorgenannten Stellplatzmix als angemessen und ausreichend ein.  
 
Die Ausführungen aller Erschließungsanlagen entsprechen den technischen Anforderungen der 
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). 
 
Die Unterbringung eines Kinderspielplatzes im Plangebiet wurde in einem früheren Verfahrensstand 
umgesetzt. Jedoch lehnte die Fachverwaltung aufgrund der geringen Dimensionierung (210 m²) eine 
Pflege und Übernahme ab. Um die Aufenthaltsqualität trotzdem zu steigern und das Ortsbild zu ver-
bessern, wurde ein Übertrag der Fläche in einen Dorfplatz vorgenommen. Diese Nutzung gewährleis-
tet einen öffentlichen Platz, der im Rahmen der Erschließungsanlagenplanung umgesetzt wird. Im 
Verhältnis zur Baumaßnahme ist hiermit ein angemessenes Angebot für eine aktive Freirauminan-
spruchnahme geschaffen worden. In etwa 375 m fußläufige Entfernung ist beabsichtigt, den Eulen-
platz nördlich der Lülsdorfer Straße zu sanieren und auszubauen. Hierbei wird der höhergelegene 
Teil als Kinderspielplatz gestaltet. Eine weitere 500 m² umfassende öffentliche Grünfläche wird auf 
dem Eckgrundstück Auf dem Weiler / Lülsdorfer Straße entstehen und gestaltet.  
 
Die KGS Hinter der Kirche ist zweizügig. Selbst unter Berücksichtigung der bekannten Baugebiete 
und Plangebiete werden auch zukünftig ausreichend Kapazitäten an der Schule vorhanden sein, um 
alle Kinder aufzunehmen. Daher besteht aus Sicht der Fachverwaltung keine Notwendigkeit, die 
Grundschule zu erweitern. 
 
Im Bereich des Stadtteiles Porz-Langel wird seit einiger Zeit nach einem ergänzenden Kita-Standort 
gesucht. Aktuell ist eine Fläche für den Bau einer Kita mit fünf Gruppen in Prüfung, eine bisherige 
Realisierung erscheint vollzugsfähig. Ein erste verwaltungsinterne Abstimmung viel ebenfalls positiv 
aus. Derzeit wartet die Verwaltung auf eine Rückmeldung des Anbieters, ob er zu den vorgegebenen 
Optionen an dieser Stelle eine Kita realisiert.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4264/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
03.01.2019
Erstellt
19.12.2018 10:52