Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0588/2020 vom 21.02.2020
Stand: Am 05.03.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0588/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt in Abänderung ihres Beschlusses vom 12.09.2019 die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjah- re 2020 und 2021 in Höhe von jährlich 166.100 Euro. Die Mittel sollen wie in der Verwaltungsvorlage aufgeführt auf die angegebenen Produktgruppen/Teilpläne aufgeteilt werden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat durch Beschluss vom 12.09.2019 über die Verwendung der für sie im Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 veranschlagten bezirksorientierten Mittel entschieden. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel setzen sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Be- zirk und einem Kopfbetrag je Einwohner zusammen. Zur Stärkung der Bezirke wurde im endgültig vom Rat verabschiedeten Haushaltsplan 2020/21 der Kopfbetrag von bislang 0,65 € um 0,42 € auf 1,07 € erhöht. Dies ergibt für die Haushaltsjahre 2020/2021 einen Erhöhungsbetrag von jährlich 454.300 € und einen Gesamtbetrag in Höhe von je 1.428.700 €. Für den Stadtbezirk Innenstadt erhöhen sich die allgemeinen bezirksorientierten damit um einen Be- trag von 53.400 Euro auf insgesamt 166.100 Euro. Angelehnt an den Beschluss der Bezirksvertre- tung Innenstadt vom 12.09.2019 wird vorgeschlagen diesen Erhöhungsbetrag wie folgt für die Pro- duktgruppen zu verwenden:
Beratungsverlauf
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05.03.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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