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0588/2020

Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.03.2020, TOP 3.11

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2011 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0588/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 
3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt in Abänderung ihres Beschlusses vom 12.09.2019 die 
Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjah-
re 2020 und 2021 in Höhe von jährlich 166.100 Euro. Die Mittel sollen wie in der Verwaltungsvorlage 
aufgeführt auf die angegebenen Produktgruppen/Teilpläne aufgeteilt werden. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat durch Beschluss vom 12.09.2019 über die Verwendung der für 
sie im Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 veranschlagten bezirksorientierten Mittel entschieden. Die 
bezirksbezogenen Haushaltsmittel setzen sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Be-
zirk und einem Kopfbetrag je Einwohner zusammen. Zur Stärkung der Bezirke wurde im endgültig 
vom Rat verabschiedeten Haushaltsplan 2020/21 der Kopfbetrag von bislang 0,65 € um 0,42 € auf 
1,07 € erhöht. Dies ergibt für die Haushaltsjahre 2020/2021 einen Erhöhungsbetrag von jährlich 
454.300 € und einen Gesamtbetrag in Höhe von je 1.428.700 €.  
 
Für den Stadtbezirk Innenstadt erhöhen sich die allgemeinen bezirksorientierten damit um einen Be-
trag von 53.400 Euro auf insgesamt 166.100 Euro. Angelehnt an den Beschluss der Bezirksvertre-
tung Innenstadt vom 12.09.2019 wird vorgeschlagen diesen Erhöhungsbetrag wie folgt für die Pro-
duktgruppen zu verwenden:

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0588/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.02.2020
Erstellt
19.02.2020 10:35