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2435/2020

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Auflösung der Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4616 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2435/2020 
Freigabedatum 
20.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Auflösung der Kapitalrücklage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2014 stammenden Verlustes 
von 5.016.046,91 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum 
Köln für das Geschäftsjahr 2019 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststellung vor-
gelegt (Vorlagen-Nr. 2434/2020). Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 
330,1 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 2,3 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2019 auf 
rd. 22,0 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2014 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträ-
gen: 
 
2014:   -5.016.046,91 Euro 
2015   -4.598.913,90 Euro 
2016:   -4.809.872,86 Euro 
2017:   -4.558.795,23 Euro 
2018:      -811.460,76 Euro 
2019:   -2.252.338,29 Euro 
 -22.047.427,95 Euro 
 
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wird im Frühjahr 2021 vom Abschlussprüfer geprüft. 
Da sich auch für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städtischen Haus-
haltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. Grundsätzlich ist 
der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der 
EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den 
Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist 
der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. 
 
Entsprechend dieser Vorschrift und wie auch in den Vorjahren (siehe zuletzt Vorlage 2203/2019) ist 
daher ein entsprechender Ausgleich mittels Auflösung der Kapitalrücklage vorzunehmen. Konkret ist 
im Geschäftsjahr 2020 der aus dem Jahr 2014 nicht durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Ge-
winnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt abgedeckte Jahresver-
lust von 5.016.046,91 Euro auszugleichen. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 auf rd. 
167,5 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 168,5 Mio. Euro auf die Kapital-
rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in 
Höhe von rd. 22,0 Mio. Euro gegenüberstehen. Die als auskömmlich zu bezeichnende Kapitalausstat-
tung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem Jahre 
2014 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des Eigen-
kapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fraglichen 
Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen 
Eigenkapital verrechnet wird:

3 
Eigenkapital Stand 31.12.2019 vor Verlustausgleich 2014 Verrechnung Verlust 2014 nach Verlustausgleich 2014
Stammkapital 21.000.000,00 €                            -  €                                            21.000.000,00 €                            
Kapitalrücklage 168.503.596,20 €                          5.016.046,91 €-                              163.487.549,29 €                          
Verlustvortrag 22.047.427,95 €-                            5.016.046,91 €                              17.031.381,04 €-                            
Summe 167.456.168,25 €                          -  €                                            167.456.168,25 €                          
 
 
 
Da die Verlustverrechnung des Jahres 2014 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab-
schluss 2020 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des 
Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

07.09.2020 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2435/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
10.08.2020 06:51