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2008/0120

Sanierung der Tiefgarage des Staatstheaters und der Georg-Büchner-Anlage

Magistratsvorlage 12.03.2008

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2008/0120

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.04.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat VI 
 
Amt: Kulturamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0120 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Sanierung der Tiefgarage des Staa tstheaters und der Georg-Büchner-Anlage 
 
Vorlage vom: 18.03.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht über die Verhandlungen mit dem Land Hessen wird zur Kenntnis genommen. 
2. Dem Abschluss des Vertrages über die Regelung des Betriebs und der Unterhaltungslast für 
Theatertiefgarage und Georg Büchner-Anlage mit Wirkung vom 01.04.2008 wird zugestimmt. 
3. Die Kosten für die Unterhaltung der Georg- Büchner-Anlage, deren Sanierung für 2010 geplant 
ist, sind zu gegebener Zeit im städtischen Haushalt zu etatisieren. 
 
 
Anlagen: Vertrag Tiefgarage Stand 17.03.08.doc 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zu Magistratsvorlage vom 18.03.2008 : 
 
1. Ausgangssituation 
 
Das Land Hessen ist Eigentümerin der Theater-Tiefgarage und der darüberliegenden Georg-Büchner-
Anlage. Betrieb und Unterhaltung der Garage sowie Unterhaltung der Grünanlage obliegen der Stadt 
Darmstadt gem. Vertrag über den Neubau des Staatstheaters aus dem Jahre 1966.  
 
In Zusammenhang mit der Grundsanierung des Theatergebäudes bestand zwischen den 
Vertragsparteien seit 2001 Übereinstimmung über die Notwendigkeit, im Anschluss auch die Anlage 
neu zu gestalten und die Tiefgarage zu sanieren und zu modernisieren. Die Kostenschätzung aus 
2005 ging von einem Finanzierungsbedarf von ca. 6,5 Mio Euro brutto aus. Ende 2004 hatte das Land 
Hessen vorgeschlagen, Sanierung und Betrieb von Tiefgarage/Anlage an einen Investor zu vergeben. 
Voraussetzung hierfür war die Aufhebung der vertraglichen Bestimmungen von 1966 – Betrieb und 
Unterhaltung durch die Stadt.  
 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben, insbesondere auf dem Hintergrund, dass die 
Stadt von Unterhaltungs- und Sanierungskosten für die Tiefgarage frei wird, am 23.02.2005 bzw. 
22.03.2005  beschlossen, das Recht auf den Betrieb der Theatertiefgarage aufzugeben und mit dem 
Land Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag über die Betriebs- und Unterhaltungslast der 
Tiefgarage und der Bücher-Anlage zu führen unter Beachtung folgender Auflagen: 
 
1. Die Tiefgarage erhält den Charakter einer City-Garage ( für Kurzzeitparker) mit 
behindertengerechtem Zugang 
2. Mindestens 120 Mitarbeiterstellplätze werden für städtische Beschäftigte als Dauerparkplätze 
zur Verfügung gestellt 
3. Theaterbesucher können die Tiefgarage gegen Zahlung einer Abendpauschale nutzen 
4. Die Sanierungsplanung und das Betreiberkonzept für die Garage sind direkt mit der Stadt 
abzustimmen 
5. Die Georg- Büchner-Anlage soll den Charakter einer Grünanlage mit mindestens 50% 
Grünfläche erhalten 
6. Die Auswahl des Architekten für die Neugestaltung der Anlage ist mit der Stadt abzustimmen. 
Gleiches gilt für die Gestaltungsplanung, deren Realisierung und für die Unterhaltung der 
Anlage. Die Plastik ‚Grande Disco’ von Arnaldo Pomodoro soll in die Anlage integriert werden. 
Die Anlage muss der Öffentlichkeit zugänglich sein 
 
2. Verhandlungen 2005 bis 2007 
 
Seit Frühjahr 2005 wurden auf Fachebene von Seiten der Stadt und des Landes die 
Umsetzungsmöglichkeiten eingehend geprüft. Nach Beendigung der Sanierung des Theatergebäudes 
sollen Neugestaltung der sanierungsbedürftigen  Anlage und der Tiefgarage  schnellstmöglichst 
umgesetzt werden. 
 
HMWK und HMdF haben vorgeschlagen, anstelle der zunächst geplanten Investorenlösung die 
Garage nunmehr durch das Land bzw. durch das Staatstheater zu betreiben. Zum einen ist die 
Tiefgarage, auch in der Wahrnehmung der Besucher, eng mit dem Betrieb des Theaters verknüpft. 
Reklamationen über die Parksituation erreichen vornehmlich das Theater, das nach der seitherigen 
Konstruktion keine Möglichkeit hatte, für Entspannung zu sorgen. Zum anderen ließe sich die 
Durchführung der Baumaßnahme durch das Land selbst wesentlich schneller realisieren, als die 
Vergabe und Durchführung an einen Investor. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen 
lassen einen Überschuss erwarten, der dem Theater als Einnahme zufließen und damit dessen 
Zuschussbedarf mindern kann. Als Architekt wird Prof. Lederer vorgeschlagen, der auch für die 
Sanierung des Theatergebäudes verantwortlich zeichnete. Im Januar 2007 wurde dessen 
Gestaltungsentwurf für die Anlage in den städtischen Gremien  (Bauausschuss; Ausschuss für Kultur 
und Wissenschaft) vorgestellt und positiv aufgenommen. Hinsichtlich der Sanierungskosten für Anlage 
und Tiefgarage musste die ursprüngliche Kostenschätzung von 6,5 Mio Euro um ca.4 Mio Euro erhöht 
werden. 
 
Aufgrund der finanziellen Restriktionen durch die Aufsichtbehörde war eine städtische Beteiligung an 
den Investitionskosten von  10,5 Mio Euro für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 nicht darzustellen. In 
Verhandlungen mit dem Finanzministerium konnte schließlich Einigung dahingehend erzielt werden, 
dass die Investitionsmaßnahme  vom Land Hessen alleine getragen wird . Im Gegenzug übernimmt 
die Stadt weiterhin die Unterhaltung der Georg- Büchner- Anlage. Die Kosten können allerdings nach

3 
... 
dem heutigen Planungsstand noch nicht beziffert werden, da die endgültige Gestaltung derzeit noch 
nicht bekannt ist und noch der Abstimmung mit der Stadt bedarf. Einvernehmen bestand zwischen 
Stadt Darmstadt und Land Hessen dahingehend, die Betriebsübergabe zum 01.04.2008 zu 
realisieren. 
 
Die im Magistratsbeschluss vom 23.02.2005 unter Ziffer 1 bis  4 genannten Auflagen sind in den 
beiliegenden Vertragsentwurf eingegangen. 
 
Des weiteren wurden die gemäß der unter Ziffer 4 bis 6 vom Magistrat formulierten 
Gestaltungsvorgaben für die Grünanlage  am 30.08.2007 auf der Basis des Entwurfs des Büros 
Lederer  in den Grundzügen durch eine AG mit Vertretern Dezernat III, Dezernat VI, Bau- und 
Kulturausschuss, Hess. Baumanagement und Büro Prof. Lederer unter Federführung von Dezernat VI 
abgestimmt.  
 
3.Neufassung des Vertrags über Betrieb und Unterhaltungslast für Theatertiefgarage und 
Georg –Büchner- Anlage  
 
In Abänderung des Magistratsbeschlusses vom 23.02.2005, der auf Sanierung und Betrieb von 
Theatertiefgarage und Georg-Büchner-Anlage durch einen Investor basierte, wird der Magistrat um 
Zustimmung gebeten, dass der Vertrag über Betriebs – und Unterhaltungslast der Theatertiefgarage 
durch die Stadt von 1966 aufgehoben wird und Betrieb und Sanierung nach den Maßgaben des 
beiliegenden Vertragsentwurfes mit Wirkung vom 01.04.2008 vom Land Hessen wahrgenommen 
werden.  
 
Der Vertrag wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Magistrats und der Stadtverordneten-
versammlung geschlossen. Das Land Hessen ist in Kenntnis, dass der Vertrag bis zur Zustimmung 
schwebend unwirksam ist. 
 
Die Sanierung und Neugestaltung von Garage und Georg-Büchner-Anlage sollen von 2009 bis 2010 
durchgeführt werden. 
 
Die Kosten für die Unterhaltung der Grünanlage sind zu gegebener Zeit zu ermitteln und hinsichtlich 
des zu erwartenden Mehrbedarfs aufgrund erhöhter Pflegeintensität im städtischen Haushalt zu 
veranschlagen.  
 
Darmstadt, 18.03.2008 
41 501005 Ar Nst.: 3341 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister   Bürgermeister 
 
 
Der Dezernent III   Der Dezernent VI 
 
 
 
Klaus Feuchtinger   i.V. Jochen Partsch 
Stadtrat    Stadtrat 
 
 
Anlage

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Vertrag über die Sanierung der Georg-Büchner-Anlage und der Tiefgarage des Staatstheaters in Darmstadt

zwischen 

dem Land Hessen – vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst
- nachfolgend Land genannt -

und

der Stadt Darmstadt – vertreten durch den Magistrat – 
- nachfolgend Stadt genannt - 




Präambel:

Das Land ist Eigentümer der Liegenschaft des Staatstheaters in Darmstadt sowie der Tiefgarage und der Georg-Büchner-Anlage, Gemarkung Darmstadt Bezirk 4, Flur 4, Flurstück 823/1. Gemäß § 7 des Vertrages über den Neubau des Landestheaters vom 26.05./07.07.1966 obliegt der Stadt der Betrieb und die Unterhaltung der Tiefgarage sowie die Unterhaltung und Pflege der sich darüber befindlichen Georg-Büchner-Anlage. Sowohl die Tiefgarage als auch die Georg-Büchner-Anlage bedürfen einer grundlegenden Sanierung und Neugestaltung.


§ 1
Die Stadt verzichtet mit Ablauf des 31.März 2008 auf ihr Recht, die Tiefgarage zu betreiben und übergibt die Tiefgarage und die Georg-Büchner-Anlage am gleichen Tag an das Land. Mit der Übergabe der Anlagen an das Land sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien hinsichtlich des Betriebes und der Unterhaltung durch die Stadt abgegolten. § 7 des Vertrages über den Neubau des Landestheaters vom 26.05./07.07.1966 wird mit Übergabe der Anlagen aufgehoben. 



§ 2

Abweichend vom Theatervertrag vom 09.04./24.11.1971 übernimmt das Land allein und auf eigene Kosten die Sanierung der Tiefgarage und die Neugestaltung der Georg-Büchner-Anlage  und wendet hierfür nach der vorliegenden Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) 10.050.000 ¬  auf. Die Sanierung erfolgt nach dem Sanierungskonzept des Landes, welches mit der Stadt abgestimmt und in der ES-Bau vom 14.Oktober 2007 niedergelegtist.

Ab dem Zeitpunkt der Übernahme trägt das Theater allein die Kosten des Betriebs der Tiefgarage. Im Gegenzug erhält das Theater alle aus der Tiefgarage erwirtschafteten Einnahmen.





§ 3

Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass

die Theatertiefgarage den Charakter einer City-Garage für Kurzzeitparker mit einem behindertengerechten Zugang zur Innenstadt (Nord-Ost-Ecke der Georg-Büchner-Anlage) erhält,
120 Stellplätze städtischen Mitarbeitern zur Anmietung als Dauerparkplätze zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden,
Theaterbesucher die Tiefgarage gegen Zahlung einer Abendpauschale nutzen können,
4.  die Platzgestaltung für die Georg-Büchner-Anlage mit der Stadt abgestimmt wird      und die Plastik „Grande Disco“ in die Anlage integriert wird,
5.  die Georg-Büchner-Anlage der Öffentlichkeit zugänglich ist,
6.  der Stadt die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht der Georg-Büchner-Anlage      obliegt ( u.a. die Baum – und Grünpflege sowie der Reinigungs-, Räum- und      Streudienst für die Anlage und die zugehörigen Gehwege) ; während der Bauphase     zur Umgestaltung der Georg-Büchner-Anlage, die von Januar 2009 bis April 2010      geplant ist, übernimmt der Bauherr die Verkehrssicherungspflicht.
7. dem Staatstheater die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht für die Tiefgarage    und die Treppen obliegt ( u.a. der Reinigungs-, Räum- und Streudienst ).


Nähere Einzelheiten regelt die Stadt mit dem Staatstheater.


§ 4


Am 31. März 2008 erfolgt die Übergabe. Der Zustand wird protokolliert. Sämtliche Unterlagen zur Anlage werden von der Stadt an das Staatstheater übergeben.


Der Vertrag steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt.



Wiesbaden, den …………………			Darmstadt, den …………………

       Hessisches Ministerium				             Der Magistrat 
     für Wissenschaft und Kunst			        der Stadt Darmstadt
                Der Minister 
         II 1.12 – Az. 231/03 –                                        
           kraft Vollmacht:


i. V. 
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Vorlagen-Nr.
2008/0120
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.03.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00