2008/0120
Sanierung der Tiefgarage des Staatstheaters und der Georg-Büchner-Anlage
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2008/0120
7837 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.04.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat VI Amt: Kulturamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0120 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Sanierung der Tiefgarage des Staa tstheaters und der Georg-Büchner-Anlage Vorlage vom: 18.03.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht über die Verhandlungen mit dem Land Hessen wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Abschluss des Vertrages über die Regelung des Betriebs und der Unterhaltungslast für Theatertiefgarage und Georg Büchner-Anlage mit Wirkung vom 01.04.2008 wird zugestimmt. 3. Die Kosten für die Unterhaltung der Georg- Büchner-Anlage, deren Sanierung für 2010 geplant ist, sind zu gegebener Zeit im städtischen Haushalt zu etatisieren. Anlagen: Vertrag Tiefgarage Stand 17.03.08.doc Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zu Magistratsvorlage vom 18.03.2008 : 1. Ausgangssituation Das Land Hessen ist Eigentümerin der Theater-Tiefgarage und der darüberliegenden Georg-Büchner- Anlage. Betrieb und Unterhaltung der Garage sowie Unterhaltung der Grünanlage obliegen der Stadt Darmstadt gem. Vertrag über den Neubau des Staatstheaters aus dem Jahre 1966. In Zusammenhang mit der Grundsanierung des Theatergebäudes bestand zwischen den Vertragsparteien seit 2001 Übereinstimmung über die Notwendigkeit, im Anschluss auch die Anlage neu zu gestalten und die Tiefgarage zu sanieren und zu modernisieren. Die Kostenschätzung aus 2005 ging von einem Finanzierungsbedarf von ca. 6,5 Mio Euro brutto aus. Ende 2004 hatte das Land Hessen vorgeschlagen, Sanierung und Betrieb von Tiefgarage/Anlage an einen Investor zu vergeben. Voraussetzung hierfür war die Aufhebung der vertraglichen Bestimmungen von 1966 – Betrieb und Unterhaltung durch die Stadt. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben, insbesondere auf dem Hintergrund, dass die Stadt von Unterhaltungs- und Sanierungskosten für die Tiefgarage frei wird, am 23.02.2005 bzw. 22.03.2005 beschlossen, das Recht auf den Betrieb der Theatertiefgarage aufzugeben und mit dem Land Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag über die Betriebs- und Unterhaltungslast der Tiefgarage und der Bücher-Anlage zu führen unter Beachtung folgender Auflagen: 1. Die Tiefgarage erhält den Charakter einer City-Garage ( für Kurzzeitparker) mit behindertengerechtem Zugang 2. Mindestens 120 Mitarbeiterstellplätze werden für städtische Beschäftigte als Dauerparkplätze zur Verfügung gestellt 3. Theaterbesucher können die Tiefgarage gegen Zahlung einer Abendpauschale nutzen 4. Die Sanierungsplanung und das Betreiberkonzept für die Garage sind direkt mit der Stadt abzustimmen 5. Die Georg- Büchner-Anlage soll den Charakter einer Grünanlage mit mindestens 50% Grünfläche erhalten 6. Die Auswahl des Architekten für die Neugestaltung der Anlage ist mit der Stadt abzustimmen. Gleiches gilt für die Gestaltungsplanung, deren Realisierung und für die Unterhaltung der Anlage. Die Plastik ‚Grande Disco’ von Arnaldo Pomodoro soll in die Anlage integriert werden. Die Anlage muss der Öffentlichkeit zugänglich sein 2. Verhandlungen 2005 bis 2007 Seit Frühjahr 2005 wurden auf Fachebene von Seiten der Stadt und des Landes die Umsetzungsmöglichkeiten eingehend geprüft. Nach Beendigung der Sanierung des Theatergebäudes sollen Neugestaltung der sanierungsbedürftigen Anlage und der Tiefgarage schnellstmöglichst umgesetzt werden. HMWK und HMdF haben vorgeschlagen, anstelle der zunächst geplanten Investorenlösung die Garage nunmehr durch das Land bzw. durch das Staatstheater zu betreiben. Zum einen ist die Tiefgarage, auch in der Wahrnehmung der Besucher, eng mit dem Betrieb des Theaters verknüpft. Reklamationen über die Parksituation erreichen vornehmlich das Theater, das nach der seitherigen Konstruktion keine Möglichkeit hatte, für Entspannung zu sorgen. Zum anderen ließe sich die Durchführung der Baumaßnahme durch das Land selbst wesentlich schneller realisieren, als die Vergabe und Durchführung an einen Investor. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen lassen einen Überschuss erwarten, der dem Theater als Einnahme zufließen und damit dessen Zuschussbedarf mindern kann. Als Architekt wird Prof. Lederer vorgeschlagen, der auch für die Sanierung des Theatergebäudes verantwortlich zeichnete. Im Januar 2007 wurde dessen Gestaltungsentwurf für die Anlage in den städtischen Gremien (Bauausschuss; Ausschuss für Kultur und Wissenschaft) vorgestellt und positiv aufgenommen. Hinsichtlich der Sanierungskosten für Anlage und Tiefgarage musste die ursprüngliche Kostenschätzung von 6,5 Mio Euro um ca.4 Mio Euro erhöht werden. Aufgrund der finanziellen Restriktionen durch die Aufsichtbehörde war eine städtische Beteiligung an den Investitionskosten von 10,5 Mio Euro für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 nicht darzustellen. In Verhandlungen mit dem Finanzministerium konnte schließlich Einigung dahingehend erzielt werden, dass die Investitionsmaßnahme vom Land Hessen alleine getragen wird . Im Gegenzug übernimmt die Stadt weiterhin die Unterhaltung der Georg- Büchner- Anlage. Die Kosten können allerdings nach 3 ... dem heutigen Planungsstand noch nicht beziffert werden, da die endgültige Gestaltung derzeit noch nicht bekannt ist und noch der Abstimmung mit der Stadt bedarf. Einvernehmen bestand zwischen Stadt Darmstadt und Land Hessen dahingehend, die Betriebsübergabe zum 01.04.2008 zu realisieren. Die im Magistratsbeschluss vom 23.02.2005 unter Ziffer 1 bis 4 genannten Auflagen sind in den beiliegenden Vertragsentwurf eingegangen. Des weiteren wurden die gemäß der unter Ziffer 4 bis 6 vom Magistrat formulierten Gestaltungsvorgaben für die Grünanlage am 30.08.2007 auf der Basis des Entwurfs des Büros Lederer in den Grundzügen durch eine AG mit Vertretern Dezernat III, Dezernat VI, Bau- und Kulturausschuss, Hess. Baumanagement und Büro Prof. Lederer unter Federführung von Dezernat VI abgestimmt. 3.Neufassung des Vertrags über Betrieb und Unterhaltungslast für Theatertiefgarage und Georg –Büchner- Anlage In Abänderung des Magistratsbeschlusses vom 23.02.2005, der auf Sanierung und Betrieb von Theatertiefgarage und Georg-Büchner-Anlage durch einen Investor basierte, wird der Magistrat um Zustimmung gebeten, dass der Vertrag über Betriebs – und Unterhaltungslast der Theatertiefgarage durch die Stadt von 1966 aufgehoben wird und Betrieb und Sanierung nach den Maßgaben des beiliegenden Vertragsentwurfes mit Wirkung vom 01.04.2008 vom Land Hessen wahrgenommen werden. Der Vertrag wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Magistrats und der Stadtverordneten- versammlung geschlossen. Das Land Hessen ist in Kenntnis, dass der Vertrag bis zur Zustimmung schwebend unwirksam ist. Die Sanierung und Neugestaltung von Garage und Georg-Büchner-Anlage sollen von 2009 bis 2010 durchgeführt werden. Die Kosten für die Unterhaltung der Grünanlage sind zu gegebener Zeit zu ermitteln und hinsichtlich des zu erwartenden Mehrbedarfs aufgrund erhöhter Pflegeintensität im städtischen Haushalt zu veranschlagen. Darmstadt, 18.03.2008 41 501005 Ar Nst.: 3341 Der Dezernent I Der Dezernent II Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister Der Dezernent III Der Dezernent VI Klaus Feuchtinger i.V. Jochen Partsch Stadtrat Stadtrat Anlage
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Vertrag über die Sanierung der Georg-Büchner-Anlage und der Tiefgarage des Staatstheaters in Darmstadt
zwischen
dem Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst
- nachfolgend Land genannt -
und
der Stadt Darmstadt vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Stadt genannt -
Präambel:
Das Land ist Eigentümer der Liegenschaft des Staatstheaters in Darmstadt sowie der Tiefgarage und der Georg-Büchner-Anlage, Gemarkung Darmstadt Bezirk 4, Flur 4, Flurstück 823/1. Gemäß § 7 des Vertrages über den Neubau des Landestheaters vom 26.05./07.07.1966 obliegt der Stadt der Betrieb und die Unterhaltung der Tiefgarage sowie die Unterhaltung und Pflege der sich darüber befindlichen Georg-Büchner-Anlage. Sowohl die Tiefgarage als auch die Georg-Büchner-Anlage bedürfen einer grundlegenden Sanierung und Neugestaltung.
§ 1
Die Stadt verzichtet mit Ablauf des 31.März 2008 auf ihr Recht, die Tiefgarage zu betreiben und übergibt die Tiefgarage und die Georg-Büchner-Anlage am gleichen Tag an das Land. Mit der Übergabe der Anlagen an das Land sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien hinsichtlich des Betriebes und der Unterhaltung durch die Stadt abgegolten. § 7 des Vertrages über den Neubau des Landestheaters vom 26.05./07.07.1966 wird mit Übergabe der Anlagen aufgehoben.
§ 2
Abweichend vom Theatervertrag vom 09.04./24.11.1971 übernimmt das Land allein und auf eigene Kosten die Sanierung der Tiefgarage und die Neugestaltung der Georg-Büchner-Anlage und wendet hierfür nach der vorliegenden Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) 10.050.000 ¬ auf. Die Sanierung erfolgt nach dem Sanierungskonzept des Landes, welches mit der Stadt abgestimmt und in der ES-Bau vom 14.Oktober 2007 niedergelegtist.
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme trägt das Theater allein die Kosten des Betriebs der Tiefgarage. Im Gegenzug erhält das Theater alle aus der Tiefgarage erwirtschafteten Einnahmen.
§ 3
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass
die Theatertiefgarage den Charakter einer City-Garage für Kurzzeitparker mit einem behindertengerechten Zugang zur Innenstadt (Nord-Ost-Ecke der Georg-Büchner-Anlage) erhält,
120 Stellplätze städtischen Mitarbeitern zur Anmietung als Dauerparkplätze zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden,
Theaterbesucher die Tiefgarage gegen Zahlung einer Abendpauschale nutzen können,
4. die Platzgestaltung für die Georg-Büchner-Anlage mit der Stadt abgestimmt wird und die Plastik Grande Disco in die Anlage integriert wird,
5. die Georg-Büchner-Anlage der Öffentlichkeit zugänglich ist,
6. der Stadt die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht der Georg-Büchner-Anlage obliegt ( u.a. die Baum und Grünpflege sowie der Reinigungs-, Räum- und Streudienst für die Anlage und die zugehörigen Gehwege) ; während der Bauphase zur Umgestaltung der Georg-Büchner-Anlage, die von Januar 2009 bis April 2010 geplant ist, übernimmt der Bauherr die Verkehrssicherungspflicht.
7. dem Staatstheater die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht für die Tiefgarage und die Treppen obliegt ( u.a. der Reinigungs-, Räum- und Streudienst ).
Nähere Einzelheiten regelt die Stadt mit dem Staatstheater.
§ 4
Am 31. März 2008 erfolgt die Übergabe. Der Zustand wird protokolliert. Sämtliche Unterlagen zur Anlage werden von der Stadt an das Staatstheater übergeben.
Der Vertrag steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt.
Wiesbaden, den
Darmstadt, den
Hessisches Ministerium Der Magistrat
für Wissenschaft und Kunst der Stadt Darmstadt
Der Minister
II 1.12 Az. 231/03
kraft Vollmacht:
i. V.
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(StAnz. 29/2002 S. 2694)
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Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0120
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.03.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00