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2563/2019

Erneute Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen bis Langel (N4)

Mitteilung BV 31.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2614 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2563/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 
 
Erneute Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem 
Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen bis Langel (N4) 
Im Zuge der Beschlussfassung über den Pflege- und Entwicklungsplan 2014 zu den Naturschutzge-
bieten N1 (Rheinaue Langel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) wurde die Ver-
waltung von der Bezirksvertretung Chorweiler aufgefordert zu prüfen, wo außerhalb der Naturschutz-
gebiete Hundefreilaufflächen eingerichtet werden können. Der Bedarf wurde sowohl von der Bezirks-
vertretung als auch von der Biologischen Station Leverkusen-Köln, die die Naturschutzgebiete fach-
lich betreut, gesehen und an die Stadtverwaltung herangetragen. Die an der Landzunge am Worrin-
ger Hafen gelegene Fläche wurde dafür favorisiert. Die Fläche befindet sich jedoch nicht in städti-
schem Besitz und steht daher als Hundewiese nicht zur Verfügung, wie die Verwaltung in ihrer Mittei-
lung an den Ausschuss für Umwelt und Grün (07.12.2017) und an die Bezirksvertretung Chorweiler 
(14.12.2017) dargelegt hat. 
 
In ihrer Sitzung am 14.12.2017 hat die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung aufgefordert 
nochmals zu prüfen, wo entsprechend ortsnah in der Nähe von Worringen, eine Hundefreilauffläche 
ausgewiesen werden kann. Der vorhandene Hundeübungsplatz sollte bei der Prüfung berücksichtigt 
werden. Entsprechend diesem Auftrag wurden die städtischen öffentlichen Grünflächen in Worringen 
auf ihre Eignung zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche geprüft.  
 
Die Prüfung erbrachte folgende Ergebnisse: 
Mehrere Grünflächen sind als Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen festgesetzt und stehen 
daher nicht zur Verfügung. Andere städtische Grünflächen sind aufgrund ihrer geringen Größe oder 
wegen ihres Gehölzbestandes nicht geeignet. Eine öffentliche Grünfläche an der Neusser Landstraße 
besteht größtenteils aus einem ausgebauten Spielplatz, was einer Ausweisung als Hundefreilaufflä-
che ebenfalls entgegensteht. 
 
Als Hundefreilaufflächen geeignete öffentliche Grünflächen in städtischer Hand sind in Worringen 
oder unmittelbarer Umgebung leider nicht vorhanden. 
 
Um in dieser Angelegenheit dennoch Abhilfe zu schaffen, wird parallel zu dieser Mitteilung der Ankauf 
von Flächen im Landschaftsschutzgebiet, die im Pflege- und Entwicklungsplan 2014 als Liegewiese 
und Hundefreilauffläche konzipiert sind, angestrebt mit dem Ziel, die Hundewiese dort realisieren zu 
können.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neusser Landstraße

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Details

Aktenzeichen
2563/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
31.07.2019
Erstellt
24.07.2019 09:10