Erneute Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen bis Langel (N4)
Mitteilung BV 2563/2019 vom 31.07.2019
Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 2563/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 Erneute Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen bis Langel (N4) Im Zuge der Beschlussfassung über den Pflege- und Entwicklungsplan 2014 zu den Naturschutzge- bieten N1 (Rheinaue Langel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) wurde die Ver- waltung von der Bezirksvertretung Chorweiler aufgefordert zu prüfen, wo außerhalb der Naturschutz- gebiete Hundefreilaufflächen eingerichtet werden können. Der Bedarf wurde sowohl von der Bezirks- vertretung als auch von der Biologischen Station Leverkusen-Köln, die die Naturschutzgebiete fach- lich betreut, gesehen und an die Stadtverwaltung herangetragen. Die an der Landzunge am Worrin- ger Hafen gelegene Fläche wurde dafür favorisiert. Die Fläche befindet sich jedoch nicht in städti- schem Besitz und steht daher als Hundewiese nicht zur Verfügung, wie die Verwaltung in ihrer Mittei- lung an den Ausschuss für Umwelt und Grün (07.12.2017) und an die Bezirksvertretung Chorweiler (14.12.2017) dargelegt hat. In ihrer Sitzung am 14.12.2017 hat die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung aufgefordert nochmals zu prüfen, wo entsprechend ortsnah in der Nähe von Worringen, eine Hundefreilauffläche ausgewiesen werden kann. Der vorhandene Hundeübungsplatz sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden. Entsprechend diesem Auftrag wurden die städtischen öffentlichen Grünflächen in Worringen auf ihre Eignung zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche geprüft. Die Prüfung erbrachte folgende Ergebnisse: Mehrere Grünflächen sind als Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen festgesetzt und stehen daher nicht zur Verfügung. Andere städtische Grünflächen sind aufgrund ihrer geringen Größe oder wegen ihres Gehölzbestandes nicht geeignet. Eine öffentliche Grünfläche an der Neusser Landstraße besteht größtenteils aus einem ausgebauten Spielplatz, was einer Ausweisung als Hundefreilaufflä- che ebenfalls entgegensteht. Als Hundefreilaufflächen geeignete öffentliche Grünflächen in städtischer Hand sind in Worringen oder unmittelbarer Umgebung leider nicht vorhanden. Um in dieser Angelegenheit dennoch Abhilfe zu schaffen, wird parallel zu dieser Mitteilung der Ankauf von Flächen im Landschaftsschutzgebiet, die im Pflege- und Entwicklungsplan 2014 als Liegewiese und Hundefreilauffläche konzipiert sind, angestrebt mit dem Ziel, die Hundewiese dort realisieren zu können.
Beratungsverlauf
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19.09.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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