3292/2019
Bürgereingabe gem § 24 GO "Tempo 30 Ossendorfer Straße" (AZ: 02-1600-198/19)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Eingabe
2865 Zeichen
Bürozeiten: Montag - Donnerstag 9 - 13 und 15 - 17 Uhr, Freitag 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat u. Bezirksvertretungen Postfach 103564 50475 Köln Mail:geschaefsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Tempo-30 Ossendorfer Str., 50825 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, Namens und in Vollmacht unseres Mandanten, regen wir an, die Ossendorfer Straße zwischen Iltisstraße und Äußere Kanalstraße in Köln - Ossendorf zu beruhigen. Unser Mandant ist Anwohner und wohnt im Haus Iltisstr. 170. Sehr häufig hält er sich auf der Terrasse der Wohnung des Erdgeschosses des Hauses Iltisstr. 17 0 auf. Diese Terras- se ist zur Ossendorfer Straße ausgerichtet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite be- findet sich ein Edeka -Markt. Auf dieser Straße herrscht reger Verkehr durch Fußgänger, Radfahrer und insbesondere auch sehr viele spielende Kinder, die sich auf der Wiese vor dem Hausgrundstück Ilstisstr. 170 aufhalten. Neben dem Edeka -Markt befindet sich auch ein Betten-Geschäft, das ebenfalls Publikumsverkehr anzieht. Während die meisten kleineren Anwohnerstraßen rund herum mittlerweile Tempo -30-Zonen sind, ist die Ossendorfer Straße genau in diesem Teilstück nicht beruhigt. Der Verkehr nutzt diese Abkürzung zur Äußeren Kanalstraße in Fahrtrichtung Norden sehr häufig, insbesondere Köln, 14.08.2019 D10/1783-19 - 2 - in den Morgenstunden staut sich sogar der Verkehr von der Äußeren Kanalstraße zurück mit zahlreichen LKWs und Bussen. Aber auch während des gesamten Tages fahren sehr viele Fahrzeuge durch diese Querverbindung zur Äußeren Kanalstraße. Wenn dann die Ampel an der Kreuzung Ossendorfer Straße (noch) Grünlicht anzeigt, geben die Fahrer besonders Gas, sodass sehr viele Fahrzeuge deutlich schneller als 50 km/h auf der Ossendorfer Straße fahren. Auf dem besagten Teilstück der Ossendorfer Straße zwischen Iltisstraße und Äußere Kanalstraße ist auch keinerlei bauliche Maßnahme vorhanden, um den Verkehr zur Vorsicht anzuhalten. Unser Mandant und eine weitere Anwohnerin, Frau Gertrud Reuter, haben schon häufig sehr gefährliche Situationen für die Fußgänger ge- sehen, weil insbesondere die Fußgänger auch in dieser kleinen Straße nicht mit der ho- hen Geschwindigkeit der Fahrzeuge rechnen. Die Ossendorfer Straße ist hinter der Äußeren Kanalstraße verkehrsberuhigt mit Tempo 30. Auch auf der anderen Seite der Iltisstraße, wo die Straße den Namen Frohnhofstraße trägt, ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Genauso ist die Altenhofstraße, die auf die Ossendorfer Straße mündet, mit Tempo 30 belegt. Lediglich dieses kleine Stück von ca. 100m ist freigegeben und birgt für Anwohner und Besucher der anliegenden Ge- schäfte, insbesondere aber die spielenden Kinder, erhebliche Gefahren. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3756 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3292/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem § 24 GO "Tempo 30 Ossendorfer Straße" (AZ: 02-1600-198/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in dem Bereich der Ossendorfer Straße zwischen der Iltisstraße und der Äußeren Kanalstraße ab. Alternative: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung zu prüfen, unter welchen baulichen Veränderungen der Bereich der Ossendorfer Str. in eine Tempo-30- Zone einbezogen werden kann. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt die Verkehrsberuhigung der Ossendorfer Straße zwischen Iltisstraße und Äuße- re Kanalstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Verordnungsgeber der Straßenverkehrsordnung hat die allgemeine Innerortsgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer festgesetzt. In begründeten Einzelfällen, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen, zum Beispiel eine signifikant erhöhte Unfallrate, die auf Geschwindigkeitsverstöße zurückzuführen ist, kann, unter Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeit, punktuell die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet werden. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2016 wurde darüber hinaus noch die Möglichkeit geschaffen, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegren- zungen im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen, Alten- und Pfle- geheimen sowie Krankenhäusern anzuordnen, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmit- telbaren Bereich vor der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung abgewickelt. Der Bereich der Ossendorfer Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht vollkommen unauffällig. Es sind in diesem Bereich keine schutzwürdigen Einrichtungen vorhanden. Daher kommt eine Geschwindigkeitsbe- schränkung auf 30 Stundenkilometer nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung nicht in Betracht. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wird auf Antrag der Gemeinde von den Straßenverkehrsbehör- den geprüft und angeordnet. Die Bezirksvertretung hat damals die Prioritätenliste und den zugehöri- gen Plan mit den Abgrenzungen der Quartiere zu den Tempo-30-Zonen in der Sitzung am 30.09.1996, TOP 3.2 beschlossen. Der in Rede stehende Bereich der Ossendorfer Straße war hierin nicht enthalten, da er isoliert zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen liegt. Da der Bereich der Ossendorfer Str. sich nicht im Vorbehaltsnetz befindet, ist eine Einbeziehung des Streckenabschnitts in eine Tempo-30-Zone möglich, jedoch nur mit einer kompletten Umplanung der Straße zu bewirken (u. a. Neuordnung des ruhenden Verkehrs in stadtauswärtiger Richtung und evtl. auch in Teilbereichen in stadteinwärtiger Richtung auf die heutige Fahrbahn, Rückbau der heutigen baulichen Längsparkplätzte zu Gunsten der Gehwege). Eine solche Planung kann auf Grund von derzeit in Bearbeitung befindlichen Projekten und unter Beachtung der Prioritäten-Liste der Bezirks- vertretung Ehrenfeld nicht kurzfristig erfolgen. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3292/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.10.2019
- Erstellt
- 18.09.2019 15:50