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3292/2019

Bürgereingabe gem § 24 GO "Tempo 30 Ossendorfer Straße" (AZ: 02-1600-198/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 3.4

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

2865 Zeichen

Bürozeiten:   Montag - Donnerstag 9 - 13 und 15 - 17 Uhr,  Freitag 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung 
 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat u. Bezirksvertretungen 
Postfach 103564  
50475 Köln 
Mail:geschaefsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Tempo-30 Ossendorfer Str., 50825 Köln 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten, regen wir an, 
die Ossendorfer Straße zwischen Iltisstraße und Äußere Kanalstraße in Köln -
Ossendorf zu beruhigen.  
Unser Mandant ist Anwohner und wohnt im Haus Iltisstr. 170. Sehr häufig hält er sich auf 
der Terrasse der Wohnung des Erdgeschosses des Hauses Iltisstr. 17 0 auf. Diese Terras-
se ist zur Ossendorfer Straße ausgerichtet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite be-
findet sich ein Edeka -Markt. Auf dieser Straße herrscht reger Verkehr durch Fußgänger, 
Radfahrer und insbesondere auch sehr viele spielende Kinder, die  sich auf der Wiese vor 
dem Hausgrundstück Ilstisstr. 170 aufhalten. Neben dem Edeka -Markt befindet sich 
auch ein Betten-Geschäft, das ebenfalls Publikumsverkehr anzieht. Während die meisten 
kleineren Anwohnerstraßen rund herum mittlerweile Tempo -30-Zonen sind, ist die 
Ossendorfer Straße genau in diesem Teilstück nicht beruhigt. Der Verkehr nutzt diese 
Abkürzung zur Äußeren Kanalstraße in Fahrtrichtung Norden sehr häufig, insbesondere 
Köln, 14.08.2019 
D10/1783-19

- 2 -
in den Morgenstunden staut sich sogar der Verkehr von der Äußeren Kanalstraße zurück 
mit zahlreichen LKWs und Bussen. Aber auch während des gesamten Tages fahren sehr 
viele Fahrzeuge  durch  diese Querverbindung zur  Äußeren  Kanalstraße. Wenn  dann die 
Ampel an  der  Kreuzung Ossendorfer  Straße  (noch)  Grünlicht  anzeigt,  geben  die  Fahrer 
besonders Gas,  sodass  sehr  viele Fahrzeuge deutlich  schneller  als  50  km/h  auf  der 
Ossendorfer Straße fahren. Auf dem besagten Teilstück der Ossendorfer Straße zwischen 
Iltisstraße und Äußere Kanalstraße ist auch keinerlei bauliche Maßnahme vorhanden, um 
den Verkehr zur Vorsicht anzuhalten. Unser Mandant und eine weitere Anwohnerin, Frau 
Gertrud Reuter, haben schon häufig sehr gefährliche Situationen für die Fußgänger ge-
sehen, weil insbesondere die Fußgänger auch in dieser kleinen Straße nicht mit der ho-
hen Geschwindigkeit der Fahrzeuge rechnen.  
Die Ossendorfer Straße ist hinter der Äußeren Kanalstraße verkehrsberuhigt mit Tempo 
30. Auch auf der anderen Seite der Iltisstraße, wo die Straße den Namen Frohnhofstraße 
trägt, ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Genauso ist die Altenhofstraße, die 
auf die Ossendorfer Straße mündet, mit Tempo 30 belegt. Lediglich dieses kleine Stück 
von ca. 100m ist freigegeben und  birgt für Anwohner und Besucher der anliegenden Ge-
schäfte, insbesondere aber die spielenden Kinder, erhebliche Gefahren.  
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3756 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3292/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem § 24 GO "Tempo 30 Ossendorfer Straße" (AZ: 02-1600-198/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die Einrichtung einer 
Tempo-30-Zone in dem Bereich der Ossendorfer Straße zwischen der Iltisstraße und der Äußeren 
Kanalstraße ab. 
 
Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung zu 
prüfen, unter welchen baulichen Veränderungen der Bereich der Ossendorfer Str. in eine Tempo-30-
Zone einbezogen werden kann.  
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Petent beantragt die Verkehrsberuhigung der Ossendorfer Straße zwischen Iltisstraße und Äuße-
re Kanalstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Verordnungsgeber der Straßenverkehrsordnung hat die allgemeine Innerortsgeschwindigkeit auf 
50 Stundenkilometer festgesetzt. 
In begründeten Einzelfällen, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die 
von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen, 
zum Beispiel eine signifikant erhöhte Unfallrate, die auf Geschwindigkeitsverstöße zurückzuführen ist, 
kann, unter Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeit, punktuell die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
auf 30 km/h angeordnet werden. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2016 
wurde darüber hinaus noch die Möglichkeit geschaffen, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegren-
zungen im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen, Alten- und Pfle-
geheimen sowie Krankenhäusern anzuordnen, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang 
zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit seinen 
kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmit-
telbaren Bereich vor der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Diese 
Maßnahmen werden im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung abgewickelt. Der Bereich 
der Ossendorfer Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht vollkommen unauffällig. Es sind in diesem 
Bereich keine schutzwürdigen Einrichtungen vorhanden. Daher kommt eine Geschwindigkeitsbe-
schränkung auf 30 Stundenkilometer nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung nicht in Betracht. 
 
Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wird auf Antrag der Gemeinde von den Straßenverkehrsbehör-
den geprüft und angeordnet. Die Bezirksvertretung hat damals die Prioritätenliste und den zugehöri-
gen Plan mit den Abgrenzungen der Quartiere zu den Tempo-30-Zonen in der Sitzung am 
30.09.1996, TOP 3.2 beschlossen. Der in Rede stehende Bereich der Ossendorfer Straße war hierin 
nicht enthalten, da er isoliert zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen liegt. 
 
Da der Bereich der Ossendorfer Str. sich nicht im Vorbehaltsnetz befindet, ist eine Einbeziehung des 
Streckenabschnitts in eine Tempo-30-Zone möglich, jedoch nur mit einer kompletten Umplanung der 
Straße zu bewirken (u. a. Neuordnung des ruhenden Verkehrs in stadtauswärtiger Richtung und evtl. 
auch in Teilbereichen in stadteinwärtiger Richtung auf die heutige Fahrbahn, Rückbau der heutigen 
baulichen Längsparkplätzte zu Gunsten der Gehwege). Eine solche Planung kann auf Grund von 
derzeit in Bearbeitung befindlichen Projekten und unter Beachtung der Prioritäten-Liste der Bezirks-
vertretung Ehrenfeld nicht kurzfristig erfolgen. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3292/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.10.2019
Erstellt
18.09.2019 15:50