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Südliche Fahrradrampe an der Mülheimer Brücke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1553/2018 vom 14.05.2018

Stand: Am 15.05.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69 Vorlagen-Nummer 14.05.2018 1553/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.05.2018 Südliche Fahrradrampe an der Mülheimer Brücke Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, AN/0528/2018 Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln haben eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung “Südliche Fahrradrampe an der Mülheimer Brücke“ (AN/0528/2018) für die Verkehrsausschusssitzung am 17.04.2018 eingereicht, die wie folgt beantwor- tet wird: Frage 1: „Erfolgt bei der nun anstehenden Sanierung, bzw. des Neubaus der rechtsrheinischen Brückenrampe der Mülheimer Brücke eine Prüfung, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um auf der Südseite des Bauwerks eine Rampe für den Radverkehr integrieren zu können?“ Antwort der Verwaltung: Auf der Südseite kann eine solche gerade Rampe parallel zum Brückenbauwerk nicht ausgeführt werden, da eine Rampe aufgrund des maximal zulässigen Längsgefälles und der Anordnung von Ruhepodesten derart lang würde, dass die unter Bestandschutz stehenden Spielplätze (Bolzplatz, etc.) dieser Rampe zum Opfer fallen würden. Denkmalpflegerische Belange würden hierbei ebenfalls entgegenstehen, da hier das Erscheinungsbild der rechtsrheinischen Rampe, das nach der Sanierung wieder hergestellt wird, beeinflusst würde. Alternative Lösungen werden geprüft. Auf der Nordseite hingegen sieht die Verwaltung in Höhe des „Netto-Parkplatzes“ ggf. die Möglichkeit einer radfahrerfreundlichen Anbindung und prüft zurzeit die Umsetzung. Frage 2: „Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen diese Maßnahmen einzuplanen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung prüft weitere Möglichkeiten für eine generell fahrradfreundliche Erreichbarkeit beid- seits des Brückenzuges. Hierbei sich ergebende Möglichkeiten und Varianten liegen jedoch außer- halb der Brücke selber und müssen somit auch nicht zwingend im Rahmen der Gesamtinstandset- zungsmaßnahme durchgeführt werden. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 15.05.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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