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1553/2018

Südliche Fahrradrampe an der Mülheimer Brücke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 6.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69 
 
Vorlagen-Nummer 14.05.2018 
 1553/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.05.2018 
 
Südliche Fahrradrampe an der Mülheimer Brücke 
Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 17.04.2018, AN/0528/2018 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln haben eine Anfrage 
gemäß § 4 der Geschäftsordnung “Südliche Fahrradrampe an der Mülheimer Brücke“ 
(AN/0528/2018) für die Verkehrsausschusssitzung am 17.04.2018 eingereicht, die wie folgt beantwor-
tet wird: 
 
Frage 1: 
„Erfolgt bei der nun anstehenden Sanierung, bzw. des Neubaus der rechtsrheinischen Brückenrampe 
der Mülheimer Brücke eine Prüfung, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um auf der Südseite des 
Bauwerks eine Rampe für den Radverkehr integrieren zu können?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf der Südseite kann eine solche gerade Rampe parallel zum Brückenbauwerk nicht ausgeführt 
werden, da eine Rampe aufgrund des maximal zulässigen Längsgefälles und der Anordnung von 
Ruhepodesten derart lang würde, dass die unter Bestandschutz stehenden Spielplätze (Bolzplatz, 
etc.) dieser Rampe zum Opfer fallen würden. Denkmalpflegerische Belange würden hierbei ebenfalls 
entgegenstehen, da hier das Erscheinungsbild der rechtsrheinischen Rampe, das nach der Sanierung 
wieder hergestellt wird, beeinflusst würde.  
 
Alternative Lösungen werden geprüft. 
 
Auf der Nordseite hingegen sieht die Verwaltung in Höhe des „Netto-Parkplatzes“ ggf. die Möglichkeit 
einer radfahrerfreundlichen Anbindung und prüft zurzeit die Umsetzung.  
 
 
Frage 2: 
„Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen diese Maßnahmen einzuplanen?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung prüft weitere Möglichkeiten für eine generell fahrradfreundliche Erreichbarkeit beid-
seits des Brückenzuges. Hierbei sich ergebende Möglichkeiten und Varianten liegen jedoch außer-
halb der Brücke selber und müssen somit auch nicht zwingend im Rahmen der Gesamtinstandset-
zungsmaßnahme durchgeführt werden.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1553/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.05.2018
Erstellt
09.05.2018 13:38