AN/1889/2023
Änderungsantrag zu Top 10.19 „Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
2683 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 AN/1889/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Änderungsantrag zu Top 10.19 „Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 10.19 (3135/2023) auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.10.2023 zu setzen: Beschluss wird wie folgt ersetzt: Der Rat stimmt der Durchführung und dem vorgestellten Veranstaltungskonzept zur Nachho- lung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen Kölner NRW -Tages vom 16. bis zum 18.08.2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesre- gierung am 17.08.2024 in Köln zu, sofern das Land NRW die Gesamtkosten trägt. Sollte das Land NRW die Kostenübernahme verweigern oder nur zu einer Teilkostenüber- nahme bereit sein, verzichtet die Stadt Köln auf die Durchführung. Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung fußt im Wesentlichen auf dem Beschluss des Rates vom Mai 2019 den NRW-Tag 2020 ausrichten zu wollen. Damals wurde die Beschlussvorlage der Ver- waltung geändert beschlossen. Wir begrüßen die Anregung der Staatskanzlei, den ausgefallenen Nordrhein-Westfalen-Tag wieder zu begehen und im August 2024 in Köln nachzuholen, erachten jedoch, dass der - 2 - hierfür (geschätzte) Kostensaldo in Höhe von ca. €660.000.- bei der derzeitigen Finanzlage der Stadtkasse keinesfalls aus dem Haushalt der Stadt Köln finanziert werden kann, sondern das Land die Kosten selbst tragen muss. Insbesondere die überplanmäßige Deckung aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Sozia- les, Arbeit und Senioren aus der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ist nicht akzeptabel. In der aktuellen Situation, in der unsere Stadt immer noch mit den Auswirkungen der Pande- mie, des Angriffskrieges in der Ukraine und der Energiekrise kämpft, ist es bedauerlich, dass Gelder für Veranstaltungen des Landes ausgegeben werden sollen, anstatt sie für Projekte und Maßnahmen und zur Lösung der dringenden Probleme der Stadt zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1889/2023
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 09:24