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AN/1889/2023

Änderungsantrag zu Top 10.19 „Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln“

SPD Änderungsantrag nach § 13 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2683 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 
 
AN/1889/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.10.2023 
 
Änderungsantrag zu Top 10.19 „Durchführung des 2020 pandemiebedingt 
ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des 
Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 10.19 (3135/2023) auf die 
Tagesordnung der Ratssitzung am 26.10.2023 zu setzen: 
 
 
Beschluss wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat stimmt der Durchführung und dem vorgestellten Veranstaltungskonzept zur Nachho-
lung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen Kölner NRW -Tages vom 16. bis zum 
18.08.2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesre-
gierung am 17.08.2024 in Köln zu, sofern das Land NRW die Gesamtkosten trägt. 
Sollte das Land NRW die Kostenübernahme verweigern oder nur zu einer Teilkostenüber-
nahme bereit sein, verzichtet die Stadt Köln auf die Durchführung. 
  
 
Begründung: 
 
Der Vorschlag der Verwaltung fußt im Wesentlichen auf dem Beschluss des Rates vom Mai 
2019 den NRW-Tag 2020 ausrichten zu wollen. Damals wurde die Beschlussvorlage der Ver-
waltung geändert beschlossen. 
Wir begrüßen die Anregung der Staatskanzlei, den ausgefallenen Nordrhein-Westfalen-Tag 
wieder zu begehen und im August 2024 in Köln nachzuholen, erachten jedoch, dass der

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hierfür (geschätzte) Kostensaldo in Höhe von ca. €660.000.- bei der derzeitigen Finanzlage 
der Stadtkasse keinesfalls aus dem Haushalt der Stadt Köln finanziert werden kann, sondern 
das Land die Kosten selbst tragen muss. 
Insbesondere die überplanmäßige Deckung aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Sozia-
les, Arbeit und Senioren aus der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung 
von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, ist nicht akzeptabel. 
In der aktuellen Situation, in der unsere Stadt immer noch mit den Auswirkungen der Pande-
mie, des Angriffskrieges in der Ukraine und der Energiekrise kämpft, ist es bedauerlich, dass 
Gelder für Veranstaltungen des Landes ausgegeben werden sollen, anstatt sie für Projekte 
und Maßnahmen und zur Lösung der dringenden Probleme der Stadt zu verwenden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1889/2023
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
26.10.2023
Erstellt
26.10.2023 09:24