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3374/2021

Mitteilung zur Beschlussvorlage „Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln - Verlängerung der Befristung bis Ende 2023 - 1625/2021

Mitteilung Ausschuss 27.09.2021

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 08.10.2021, TOP 8.2

1625_2021_Beschlussvorlage_Rat

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1625_2021_Auszug_Rat_Beschlussvorlage_1625_2021

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12428 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/162/4 
16/162 
Vorlagen-Nummer 
 1625/2021 
Freigabedatum 
28.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln - Verlängerung der Befristung bis Ende 2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Om-
budsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016), 14.11.2017 (Verlängerung der 
Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017) und 07.11.2019 (Verlängerung der Befristung bis 
31.12.2021: 3188/2019) 
 
a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2021 
hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023,  
 
b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in 
Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2022 und 2023.  
 
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Teilergebnisplan 1004 Bereitstellung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. 
Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er-
forderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
 
 
 
 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    107.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage  
 
Die Ombudsstelle für Geflüchtete hat im August 2016 ihre Arbeit als zentrale und unabhängi-
ge Anlaufstelle außerhalb der Stadtverwaltung aufgenommen. Seit der Einrichtung der An-
laufstelle bis heute ist die Ombudsstelle beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. angebunden und hat 
ihren Sitz in der Neuen Maastrichter Straße 12-14; 50672 Köln.  
Ursprünglich bestand die Beschwerdestelle aus 0,5 Stelle Ombudsmann, 0,5 Stelle Ombuds-
frau und 0,5 Stelle Verwaltungskraft.  
Anfang 2018 wurde auf Grund hoher Fluktuation bei der 0,5 Stelle Verwaltungskraft und den 
inzwischen gestalteten Arbeitsabläufen in Abstimmung mit der Ombudsstelle entschieden, 
diese Stelle nicht wieder zu besetzen. Die erforderlichen Verwaltungstätigkeiten werden seit 
Mai 2018 anteilig von den Ombudspersonen übernommen. Das Stundenkontingent des Om-
budsmannes wurde dazu geringfügig erhöht.   
Nach einer ersten Verlängerung der Befristung bis Ende 2019 (2735/2017) beschloss der Rat 
in seiner Sitzung am 07.11.2019 (3188/2019), die Ombudsstelle für zwei weitere Jahre bis 
zum 31.12.2021 weiterzuführen. Dabei wurde nach Bewertung der Gesamtsituation in

3 
2019/2020 (Anzahl unterzubringender Geflüchteter, Anzahl der Beschwerden, verbesserte 
Unterbringungssituation) der Umfang der Stelle des Ombudsmannes wieder auf eine 0,5 
Stelle zurückgeführt. Der Zuschuss wurde von 126.600 € auf 107.000 € abgesenkt 
(3188/2019).  
Die 0,5 Stelle der Ombudsfrau war in 2020, bedingt durch einen Personalwechsel, einen Mo-
nat vakant und konnte aber mit einer Mitarbeitenden nachbesetzt werden, die zuvor eine Un-
terkunft für Geflüchtete in Köln Porz geleitet hatte. Die 0,5 Stelle Ombudsmann ist seit Au-
gust 2016 durchgehend besetzt. 
 
Entwicklung 
Im Jahr 2015 stieg die Zahl von Geflüchteten, die in Köln untergebracht und betreut wurden, 
sprunghaft an. Im weiteren Verlauf des Jahres 2015 und 2016 mussten bei einem Höchst-
stand von ca. 14.000 unterzubringenden Menschen, Turnhallen und eigens errichtete Leicht-
bauhallen als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Bei diesen Unterbringungsarten 
mussten die Bewohner*innen weitgehend auf Privatsphäre und Selbstverpflegung verzichten 
und für mehrere Monate unter sehr ungünstigen Bedingungen ihren Alltag gestalten. Als Re-
aktion auf das damit verbundene Konfliktpotenzial wurde durch Ratsbeschluss vom 
10.05.2016 eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle mit Ombudspersonen eingerich-
tet. 
Seit der 2. Jahreshälfte 2016 zeichnete sich ein Rückgang der Unterbringungszahlen von 
Geflüchteten ab, der sich bis heute fortgesetzt hat (Stand 30.04.2021: 5.672 Geflüchtete). 
Im Dezember 2017 wurde ein Ressourcenmanagement konzipiert und den politischen Gre-
mien vorgestellt (3217/2017). Ziel ist, neben der Schaffung von Reserveplätzen vor allem 
durch einen veränderten Unterbringungsmix (weg von großen Unterkünften mit Gemein-
schaftsverpflegung hin zu Unterkünften mit mehr Privatsphäre durch abgeschlossene 
Wohneinheiten) mehr Qualität in der Unterbringung zu erreichen. 
In 2020 wurde ein Gewaltschutzkonzept vom Rat beschlossen (0990/2020). Das bereits teil-
weise umgesetzte Konzept definiert Qualitätsstandards, die eine verbindliche Grundlage für 
die Mitarbeiter*innen vor Ort bilden. Es zielt mit seinem ganzheitlich präventiven Ansatz in 
Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktlösung darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu 
minimieren. Dabei werden die Bewohner*innen und vor Ort beteiligte Akteur*innen in diesen 
Prozess einbezogen. 
Am 04.02.2021 hat der Rat entschieden, die Verwaltung zu beauftragen, alle Gemein-
schaftsunterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung, -küchen, und – sanitäranlagen für Ge-
flüchtete in den nächsten 4 Jahren aufzulösen und die Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten unterzubringen, wobei Risikogruppen und vulnerable Personen vorrangig zu 
berücksichtigen sind. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die Quote der geflüchteten 
Menschen, die in Köln in abgeschlossenen Wohneinheiten leben (derzeit 80%), jährlich um 
5%-Punkte zu steigern.  
Zum Ende des Jahres 2021 wird von den großen Unterkünften nur noch die Herkulesstraße 
als Notaufnahmeeinrichtung weiter betrieben. Diese Einrichtung mit einer Kapazität von 600 
Plätzen, wird derzeit nur mit ca. 80 Geflüchteten belegt.  
 
Die Reduzierung der Unterbringung in Notunterkünften auf ein Minimum sowie die weitere 
Verbesserung der Unterbringungsbedingungen wurden auch in den Tätigkeitsberichten der 
Ombudsstelle wiederholt als Handlungsempfehlungen formuliert.  
 
 
Arbeit der Ombudsstelle während der Corona-Pandemie 
Seit März 2020 bis heute ist die Corona-Pandemie auch für die Arbeit der Ombudsstelle ein 
herausforderndes Thema. Besprechungen mit Dritten finden ausschließlich digital statt, Prä-
senztermine im Büro der Ombudsstelle sind nur mit einer Person möglich und auch der Zu-
gang der Ombudspersonen zu den Unterbringungseinrichtungen ist teilweise nur einge-

4 
schränkt möglich. 
 
Corona wirkte sich auch auf die Beschwerdefälle aus: Die Unterbringungsbedingungen er-
schwerten die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen vor allem in noch bestehenden 
Gemeinschaftsunterkünften oder bei Mehrfachbelegung für die Bewohner*innen. Die Teilha-
be an digitalen Angeboten war wegen technischer Schwierigkeiten beim Internetzugang er-
schwert bis nicht möglich und viele Beschwerdeführer*innen beklagten psychische Belastung 
und materielle Nacheile durch Quarantäne und Besuchsverbote. Das höchste Fallaufkom-
men entstand mit dem harten Lockdown in der 2. Jahreshälfte 2020, wobei auffällig ist, dass 
die Mehrzahl der Beschwerdeführer*innen Minderjährige waren.  
Es zeigt sich, dass in Pandemiezeiten Geflüchtete in besonderer Weise zusätzlichen Heraus-
forderungen ausgesetzt sind. So ist z. B. die Teilnahme am digitalen Unterricht durch die 
räumlichen Bedingungen und oft begrenzten technischen Voraussetzungen erschwert - und 
auch die gemeinschaftliche Nutzung von zentralen Einrichtungen stellt erhöhte Anforderun-
gen an den Infektionsschutz. 
 
Berichtswesen 
Jeder Beschwerdefall, der von der Ombudsstelle entgegengenommen wird, fließt anonymi-
siert in die Tätigkeitsberichte der Anlaufstelle ein. Die Berichte informieren über Rahmenbe-
dingungen und geben einen Anhaltspunkt über die Inanspruchnahme und die von der Om-
budsstelle geleistete Arbeit. Bisher sind 7 Quartals- und 2 Jahresberichte erstellt und dem 
Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis gegeben wor-
den. 
 
Vergleich der Fallzahlen auf Grund der vorliegenden Tätigkeitsberichte:  
 
Jahr Neue Fälle  
2017 154 
2018 130 
2019 173 
2020 147 
 
Einige Beschwerden werden von den Ombudspersonen weiter geleitet, z.B. wenn Bera-
tungsbedarf zu ausländerrechtlichen Fragestellungen besteht, die Ombudsstelle also nicht 
die richtige Ansprechpartnerin ist. Es gibt zudem immer wieder auch Eingaben, die zurück-
gezogen werden. So wurden in 2019 beispielsweise von 205 Beschwerden 173 Fälle von der 
Ombudsstelle aufgenommen, verfolgt und bearbeitet, in 2020 waren es von 174 Beschwer-
den 147 Fälle, die in der Ombudsstelle verblieben. 
 
Es zeigt sich, dass die Ombudsstelle seit Arbeitsaufnahme bis heute stetig in Anspruch ge-
nommen wird und in Zeiten der Corona-Pandemie erhöhte Bedarfe bestehen. 
 
Ausblick: 
Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der in Köln unterzubringenden ge-
flüchteten Menschen in den nächsten beiden Jahren stark ansteigen wird. Eher ist aufgrund 
der politischen Rahmenbedingungen in Europa mit einer Stagnation oder einer weiterhin 
leicht rückläufigen Tendenz bei der Zahl der unterzubringenden Menschen (Stand 
30.04.2021: 5.672) zu rechnen. 
Die gegenüber 2016 deutlich niedrigeren Unterbringungszahlen im Zusammenspiel mit dem 
veränderten Unterbringungsmix (Abkehr von großen Einrichtungen mit Gemeinschaftsver-
pflegung und kaum Privatsphäre, hin zu abgeschlossenen Wohneinheiten mit Selbstverpfle-
gung und mehr Privatsphäre) werden absehbar auch weiterhin deeskalierend wirken.

5 
Von der weiteren Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes (Session: 0990/2020) verspricht 
sich die Verwaltung ebenfalls eine positive Wirkung.  
Die am 04.02.2021 vom Rat beschlossene Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften in den 
nächsten Jahren verbunden mit dem langfristigen Ziel, Geflüchtete nur noch in Unterkünften 
mit abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen, wird die Qualität der Unterbringung 
weiter verbessern. 
 
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen geht die Verwaltung davon aus, dass in den 
nächsten Jahren das Beschwerdeaufkommen und damit die Inanspruchnahme der Ombuds-
stelle rückläufig sein werden.  
 
Die Ombudsstelle ist aber weiterhin als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und Hin-
weise außerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um ein vollständiges Hilfsangebot für Be-
wohner*innen zu gewährleisten und die bestehenden Beschwerde-, Kontroll- und Unterstüt-
zungssysteme ergänzen zu können.  
Die Verwaltung profitiert nach wie vor von der Arbeit der Ombudsstelle, da durch die Inter-
vention der Ombudspersonen Schwachstellen im System beleuchtet und Verwaltungsabläufe 
immer wieder hinterfragt werden. Durch diesen Prozess werden Lösungen im Sinne der Be-
troffenen effizienter und nachhaltiger herbeigeführt.  
Die Verwaltung empfiehlt, weiterhin an der Einrichtung der Ombudsstelle festzuhalten und 
die Befristung, einhergehend mit der Gewährung des jährlichen Zuschusses in Höhe von 
107.000 Euro, bis zum 31.12.2023 zu verlängern. 
 
Geflüchtete Menschen sind aufgrund ihrer Lebens- und Unterbringungssituation durch die mit 
der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Umstände überproportional nega-
tiv betroffen. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus diesen Gründen unabdingbar und un-
aufschiebbar, die wirkungsvollen Strukturen zur Unterstützung dieser Menschen sowohl in 
der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern zu sichern.  
Mit der beabsichtigten Beibehaltung der Ombudsstelle wird für diesen Personenkreis ein un-
verzichtbarer Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet.

Mitteilung Ausschuss

593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer  27.09.2021 
 3374/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 
 
Mitteilung zur Beschlussvorlage „Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln - Verlängerung der 
Befristung bis Ende 2023 - 1625/2021 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage  
 
„Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln - Verlängerung der Befristung bis Ende 2023“ 
(1625/2021) 
 
sowie den entsprechenden Vorabauszug der Ratssitzung vom 16.09.2021 zur Kenntnis. 
 
Gez. Reker

1625_2021_Auszug_Rat_Beschlussvorlage_1625_2021

1439 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 22.09.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates vom 
16.09.2021 
öffentlich 
10.5 Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln - Verlängerung der Befristung bis 
Ende 2023 
1625/2021 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung 
einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016), 14.11.2017 
(Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017) und 07.11.2019 (Verlänge-
rung der Befristung bis 31.12.2021: 3188/2019) 
a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 
31.12.2021 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023,  
b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträ-
ger in Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2022 und 2023.  
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Teilergebnisplan 1004 Bereitstellung 
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen be-
reitgestellt. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3374/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.09.2021
Erstellt
22.09.2021 12:27