Bau eines neuen Rheindükers zwischen Köln-Stammheim und Köln-Niehl
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2038/2023 vom 17.11.2023
Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage 1 Bau eines neuen Rheindükers zwischen Köln- Stammheim und Köln-Niehl
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 16.11.2023 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Bau eines neuen Rheindükers zwischen Köln-Stammheim und Köln-Niehl Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, auf der Homepage der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) ist folgendes über dieses Vorhaben zu lesen. „Das rechtsrheinische Großklärwerk Köln-Stammheim reinigt über 80 Prozent der häuslichen und gewerblichen Abwässer Kölns. Doch die Abwasserrohre, die die beiden Rheinseiten verbinden – der sogenannte Rheindüker – sind in die Jahre gekommen. Gebaut 1928, werden sie den Anforderungen einer wachsenden Millionenstadt nicht mehr gerecht. …“ Daher wurde der neue Rheindüker geplant und im Oktober 2023 auch mit den erforderlichen Baumaßnahmen auf rechtsrheinischer Seite in Stammheim / Flittard begonnen. https://steb-koeln.de/rheindueker/ In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Warum gab es nicht auch im Rechtrheinischen eine Informationsveranstaltung zum Bau des neuen Dükers wie sie im August 2023 in Köln- Niehl stattgefunden hat? 2. Weshalb sind keinerlei Schilder in Köln- Flittard /- Stammheim aufgestellt, die auf das Bauvorhaben hinweisen? 3. Stellen die hoch aufgetürmten Erdwälle im Baubereich nicht eine mögliche Gefahr für spielende Kinder dar und müssten eigentlich entsprechend abgesperrt bzw. mit Hinweisschildern versehen werden? 4. Im Lärmgutachten, das auf der Homepage der StEB nachzulesen ist, gibt es nur Aussagen zu den Bereichen Zielschacht bzw. zur Baugrube in Köln–Niehl. Bedeutet dies, dass die Baumaßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet zu keinerlei Beeinträchtigungen der Anwohner*innen führen werden? . 5. Wird die bislang teilweise landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Zielschachtes wieder hergestellt werden können oder wird auch die hinter dem Deich liegende Fläche des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue in Mitleidenschaft gezogen werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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