BV9/137/2025
Parkverbotszonen und Sharingstationen an Sportplätzen - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/107/2025
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Informationsvorlage BV
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BV9/137/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Parkverbotszonen und Sharingstationen an Sportplätzen - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/107/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 27.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Fachverwaltung, Bezirkssportanlagen und ähnliche Sportplätze im Stadtbezirk in die Umsetzung stationsbasierter Sharing-Angebote aufzunehmen, sodass auf und rund um die Sportanlagen Parkverbotszonen ausgewiesen und in der Nähe der Eingänge Sharingstationen eingerichtet werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend der allgemeinen Ausbaustrategie für stationsbasierte Sharing- Angebote (vgl. OVA/014/2024), werden Sharingstationen sowie Parkverbotszonen im erweiterten Innenstadtbereich flächendeckend sowie im gesamten Stadtgebiet in Stadtteilzentren, an Haltepunkten des ÖPNV und an weiteren Points of Interest (POI) wie beispielsweise Sportanlagen eingerichtet. Im Rahmen des Sofortprogramms hat sich die Einrichtung der Sharingstationen zunächst auf Stadtteilzentren sowie größere ÖPNV-Knotenpunkte fokussiert. In weiteren Ausbauschritten schließt sich nun schrittweise die stadtweite Einrichtung weiterer Sharingstationen und die Ausweisung der dazugehörigen Parkverbotszonen an. Die Verwaltung nimmt die Bezirkssportanlagen und ähnliche Sportplätze im Stadtbezirk 9 gerne in die Ausbauplanung auf und prüft eine entsprechende Einrichtung von Sharingstationen im Umfeld der Sportanlagen im Stadtbezirk 9.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/137/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 13.06.2025 12:32