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3315/2017

Stellungnahme zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 betr. "Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen - 1895/2017"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 03.11.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.11.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4130 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3315/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 
 
Stellungnahme zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 betr. 
"Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte 
gesetzliche Rahmenbedingungen - 1895/2017" 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates: 
„Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung in den Ausführun-
gen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Projekten Berücksichtigung finden und für 
das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden. Die Punkte 4.3 und 8.5 sind somit entsprechend zu er-
gänzen (Ergänzungen fett gedruckt):  
4.3 Dachflächen für Solaranlagen  
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installation 
von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, 
dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige 
Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Pla-
nung vorzusehen. Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dachbegrü-
nung sind zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzusetzen.  
8.5 Dach- und Flächenentwässerung  
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst offenporig als Versicke-
rungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächenabwässer sind immer auch die Möglich-
keiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Vorgaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
(STEB) zum Kanalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der 
Entwurfsplanung einzuholen.  
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten  
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passiv-
haus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flä-
chendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Zur Gebäudedämmung sind nur Baustoffe zu 
verwenden, die ohne Umweltschädigung entsorgt und vorzugsweise recycelt werden können.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zum Änderungsantrag hinsichtlich der Punkte 4.3 und 8.5 der Energieleitlinien ist anzumerken, dass 
die Möglichkeit einer Dachbegrünung selbstverständlich bei zukünftigen Planungen mit in Betracht 
gezogen und geprüft werden kann. Die vorgeschlagene Ergänzung der Formulierung kann unproble-
matisch eingearbeitet werden. 
Zu Punkt 4.2.1 hinsichtlich Gebäudedämmung ist eine differenzierte Betrachtung anzustellen. Die 
derzeitigen Baustoffe für die Dämmung sind überwiegend Mineralfaser-Dämmstoffe (Steinwolle) in 
zweischaligen Fassaden-Systemen, daneben in geringerem Umfang Polystyrol (Styropor) in Wärme-
dämmverbundsystemen (WDVS) und in wenigen Fällen auch hocheffiziente, jedoch preisintensivere 
Schaumglas-Dämmstoffe.  Während Fassadendämmungen überwiegend als zweischalige Systeme

2 
 
mit Mineralfaserstoffen ausgeführt werden, wird bei Dachdämmung sowie Bodenplattendämmung 
Polystyrol verbaut, da dies kaum verzichtbar ist. Da man dort aber auch gewisse Festigkeiten benö-
tigt, kommen Mineralfaserstoffe nicht in Betracht, insbesondere vor dem Hintergrund von Photovolta-
ikanlagen und Dachbegrünung (siehe auch obige Ausführung zu Punkt 4.3 und 8.5). Die Verwendung 
anderer Dämmstoffe in diesen Bauteilen, wie z. B. Schaumglas, ist grundsätzlich denkbar, würde je-
doch zu Kostensteigerungen von 30 bis 50 % führen. Das gleiche gilt für Bodenplatten. Zur Frage 
einer Entsorgung ohne Umweltschädigung, wie der Antrag ausführt, ist festzustellen, dass die gän-
gigste Methode zur Verwertung von Polystyrol ohne Umweltbeeinträchtigung die thermische Verwer-
tung, also Verbrennung, ist. Recycling ist zwar möglich, zur Zeit sind die Möglichkeiten jedoch noch 
nicht sehr ausgeprägt und teuer, da die Wertstoffe deutlich getrennt werden müssten. Es wird auch 
zukünftig kein gänzlicher Verzicht auf Polystyrol-Dämmstoff möglich sein.

Beratungsverlauf (1)

06.11.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3315/2017
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
03.11.2017
Erstellt
26.10.2017 18:14