3315/2017
Stellungnahme zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 betr. "Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen - 1895/2017"
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4130 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3315/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 Stellungnahme zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 betr. "Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen - 1895/2017" Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates: „Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung in den Ausführun- gen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Projekten Berücksichtigung finden und für das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden. Die Punkte 4.3 und 8.5 sind somit entsprechend zu er- gänzen (Ergänzungen fett gedruckt): 4.3 Dachflächen für Solaranlagen Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Pla- nung vorzusehen. Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dachbegrü- nung sind zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzusetzen. 8.5 Dach- und Flächenentwässerung Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst offenporig als Versicke- rungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächenabwässer sind immer auch die Möglich- keiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Vorgaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Kanalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen. 4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passiv- haus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flä- chendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Zur Gebäudedämmung sind nur Baustoffe zu verwenden, die ohne Umweltschädigung entsorgt und vorzugsweise recycelt werden können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zum Änderungsantrag hinsichtlich der Punkte 4.3 und 8.5 der Energieleitlinien ist anzumerken, dass die Möglichkeit einer Dachbegrünung selbstverständlich bei zukünftigen Planungen mit in Betracht gezogen und geprüft werden kann. Die vorgeschlagene Ergänzung der Formulierung kann unproble- matisch eingearbeitet werden. Zu Punkt 4.2.1 hinsichtlich Gebäudedämmung ist eine differenzierte Betrachtung anzustellen. Die derzeitigen Baustoffe für die Dämmung sind überwiegend Mineralfaser-Dämmstoffe (Steinwolle) in zweischaligen Fassaden-Systemen, daneben in geringerem Umfang Polystyrol (Styropor) in Wärme- dämmverbundsystemen (WDVS) und in wenigen Fällen auch hocheffiziente, jedoch preisintensivere Schaumglas-Dämmstoffe. Während Fassadendämmungen überwiegend als zweischalige Systeme 2 mit Mineralfaserstoffen ausgeführt werden, wird bei Dachdämmung sowie Bodenplattendämmung Polystyrol verbaut, da dies kaum verzichtbar ist. Da man dort aber auch gewisse Festigkeiten benö- tigt, kommen Mineralfaserstoffe nicht in Betracht, insbesondere vor dem Hintergrund von Photovolta- ikanlagen und Dachbegrünung (siehe auch obige Ausführung zu Punkt 4.3 und 8.5). Die Verwendung anderer Dämmstoffe in diesen Bauteilen, wie z. B. Schaumglas, ist grundsätzlich denkbar, würde je- doch zu Kostensteigerungen von 30 bis 50 % führen. Das gleiche gilt für Bodenplatten. Zur Frage einer Entsorgung ohne Umweltschädigung, wie der Antrag ausführt, ist festzustellen, dass die gän- gigste Methode zur Verwertung von Polystyrol ohne Umweltbeeinträchtigung die thermische Verwer- tung, also Verbrennung, ist. Recycling ist zwar möglich, zur Zeit sind die Möglichkeiten jedoch noch nicht sehr ausgeprägt und teuer, da die Wertstoffe deutlich getrennt werden müssten. Es wird auch zukünftig kein gänzlicher Verzicht auf Polystyrol-Dämmstoff möglich sein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3315/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 03.11.2017
- Erstellt
- 26.10.2017 18:14