3038/2021
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21
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Anlage 2 Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 162.435,00 € 0414 9 (Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen) Die aktuelle Software "cmxOrganize" ist nicht in der Lage, den neuen Anforderungen an den zunehmenden Umfang der Online-Veranstaltungen gerecht zu werden. Besonders für die finanztechnische Abwicklung des Kundengeschäfts und des stadtinternen Datenaustauschs treten vermehrt Probleme auf, die nicht durch den Hersteller gelöst werden können. Eine Neubeschaffung ist daher zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs notwendig. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 162.435 € ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 162.435 € erforderlich, da im Jahr 2021 ein entsprechender Auftrag für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Entsprechende Kassenmittel wurden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2022 im TP 0414 eingeplant. 162.435,00 € 1201 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) DEZ VII / 41 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 07.09.2021 3038/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 210.881,90 € 0206 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Haushaltsjahr 2020 Im Rahmen des Doppelhaushaltes wurden für das Haushaltsjahr 2021 zunächst Kassenmittel in Höhe von 2.026.000,00 € angemeldet. Die vom Verwaltungsrat der CVUA am 25.06.2020 beschlossene Entgeltordnung für 2021 sieht jedoch für die Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.236.881,90 € vor. Die Zahlleistungen der einzelnen Träger errechnen sich aus dem für 2021 vorgesehenen Entgelt/ Einwohner (2,06 €/ Vj.: 1,88 €) und der Einwohnerzahl zum 30.06.2020 (§ 6 Abs. 2 der CVUA-Finanzsatzung), wobei als Einwohnerzahlen die von IT NRW veröffentlichten Bevölkerungszahlen auf Basis des Mikrozensus vom 09.05.2011 verwendet werden ( Stadt Köln: Einwohner: 1.085.865 / Vj.: 1.081.984 Einwohner). Der im Haushalt 2021 zu niedrig angesetzte Betrag in Höhe von 210.881,90 € muss spätestens vor der Auszahlung der Rate für das IV. Quartal zusätzlich bereitgestellt werden. Mit dem Eintritt der Stadt Köln in die (Mit-)Trägerschaft der CVUA Rheinland AöR hat sich diese - im Rahmen ihrer bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten und Stimmrechte - den die Anstalt tragenden Statuten unterworfen. Insofern ist die Übernahme des danach für die Stadt Köln vorgesehenen Entgeltanteiles als rechtlich verpflichtend und somit als unabweisbar anzusehen. Deckung erfolgt durch Mehrertrag aus dem Teilergebnisplan 1101, Ver- und Entsorgung, bei den Erträgen aus Gewinnanteilen bei den Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, (StEB). Die Gewinnausschüttung der StEB in 2021 liegt um 9.455.557,75 € höher als ursprünglich geplant. 210.881,90 € 1101 19 (Finanzerträge) DEZ II / 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020/2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 2 üpl. 10.000,00 € 0504 15 (Transferaufwend ungen) Haushaltsjahr 2021 Für die Umsetzung des CSD 2021 sollen weitere 10.000,00 € zur Deckung von pandemiebedingt höheren Personalkosten an den Kooperationspartner Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. (KLuST e.V.) ausgezahlt werden. 10.000,00 € 1201 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) DEZ OB / 16 3 üpl. 1.200.000,00 € 0701 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushaltsjahr 2021 Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie fallen u.a. Aufwendungen für den laufenden Betrieb des Impfzentrums, kostenlose Taxifahrten ins Impfzentrum und Kurierdienste für Ordnungsverfügungen an. Zudem wurden im Dominium zusätzliche Büroräume angemietet und Corona-gerecht ausgestattet. Darüber hinaus fallen durch die Zusammenführung der Corona- Hotline und der Impf-Hotline Kosten in Höhe von rund 100.000 € pro Monat an. Innerhalb des Dezernates V kann dieser Corona-bedingte Mehrbedarf in Höhe von rund 1.200.000 € durch Mehrerträge im Teilplan 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Teilplanzeile 6 - Kostenerstattungen und Umlagen gedeckt werden. Die Mehrerträge sind darauf zurückzuführen, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erhöht wurde. 1.200.000,00 € 0502 6 (Kostenerstattungen und Umlagen) DEZ V / 50 4 üpl. 1.065.500,00 € 2.092.500,00 € 0211 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushaltsjahr 2021 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Pflichtaufgabe "Wahlen" werden unter Berücksichtigung der weiterhin einzuhaltenden Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie Mehraufwendungen entstehen. Das im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 für die Durchführung der Wahlereignisse 2021 geplante Budget im Haushalt ist nicht auskömmlich. 950.000,00 € 1.408.000,00 € 800.000,00 € 0211 0207 0104 14 (Bilanzielle Abschreibungen) 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) DEZ I / 34
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3038/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 24.08.2021 09:41