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3038/2021

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 07.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 7.1

Anlage 2 Auszahlung

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

1387 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
apl. 162.435,00 € 0414 9
(Auszahlungen für 
d. Erwerb v.
beweglichem
Anlagevermögen)
Die aktuelle Software "cmxOrganize" ist nicht in der Lage, 
den neuen Anforderungen an den zunehmenden Umfang 
der Online-Veranstaltungen gerecht zu werden. Besonders 
für die finanztechnische Abwicklung des Kundengeschäfts 
und des stadtinternen Datenaustauschs treten vermehrt 
Probleme auf, die nicht durch den Hersteller gelöst werden 
können. Eine Neubeschaffung ist daher zur 
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs notwendig. Zur 
Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 162.435 € 
ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen 
Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 zu 
Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 162.435 € 
erforderlich, da im Jahr 2021 ein entsprechender Auftrag 
für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Entsprechende 
Kassenmittel wurden im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsverfahrens 2022 im TP 0414 
eingeplant. 
162.435,00 € 1201 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)
DEZ VII /
41
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 07.09.2021 
 3038/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Aufwand

4282 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 210.881,90 € 0206 13
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Haushaltsjahr 2020
Im Rahmen des Doppelhaushaltes wurden für das Haushaltsjahr 2021 
zunächst Kassenmittel in Höhe von 2.026.000,00 € angemeldet. Die vom 
Verwaltungsrat der CVUA am 25.06.2020 beschlossene Entgeltordnung für 
2021 sieht jedoch für die Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.236.881,90 € 
vor. Die Zahlleistungen der einzelnen Träger errechnen sich aus dem für 
2021 vorgesehenen Entgelt/ Einwohner (2,06 €/ Vj.: 1,88 €) und der 
Einwohnerzahl zum 30.06.2020 (§ 6 Abs. 2 der CVUA-Finanzsatzung), wobei 
als Einwohnerzahlen die von IT NRW veröffentlichten Bevölkerungszahlen auf 
Basis des Mikrozensus vom 09.05.2011 verwendet werden ( Stadt Köln: 
Einwohner: 1.085.865 / Vj.: 1.081.984 Einwohner). Der im Haushalt 2021 zu 
niedrig angesetzte Betrag in Höhe von 210.881,90 € muss spätestens vor der 
Auszahlung der Rate für das IV. Quartal zusätzlich bereitgestellt werden. Mit 
dem Eintritt der Stadt Köln in die (Mit-)Trägerschaft der CVUA Rheinland AöR 
hat sich diese - im Rahmen ihrer bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten und 
Stimmrechte - den die Anstalt tragenden Statuten unterworfen. Insofern ist die 
Übernahme des danach für die Stadt Köln vorgesehenen Entgeltanteiles als 
rechtlich verpflichtend und somit als unabweisbar anzusehen. Deckung erfolgt 
durch Mehrertrag aus dem Teilergebnisplan 1101, Ver- und Entsorgung, bei 
den Erträgen aus Gewinnanteilen bei den Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 
AöR, (StEB). Die Gewinnausschüttung der StEB in 2021 liegt um 
9.455.557,75 € höher als ursprünglich geplant. 
210.881,90 € 1101 19
(Finanzerträge)
DEZ II /
20
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020/2021
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 10.000,00 € 0504 15
(Transferaufwend
ungen)
Haushaltsjahr 2021
Für die Umsetzung des CSD 2021 sollen weitere 10.000,00 € zur Deckung 
von pandemiebedingt höheren Personalkosten an den Kooperationspartner 
Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. 
(KLuST e.V.) ausgezahlt werden.
10.000,00 € 1201 13
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen)
DEZ OB /
16
3
üpl. 1.200.000,00 € 0701 16
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushaltsjahr 2021
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie fallen u.a. Aufwendungen 
für den laufenden Betrieb des Impfzentrums, kostenlose Taxifahrten ins 
Impfzentrum und Kurierdienste für Ordnungsverfügungen an. Zudem wurden 
im Dominium zusätzliche Büroräume angemietet und Corona-gerecht 
ausgestattet. Darüber hinaus fallen durch die Zusammenführung der Corona-
Hotline und der Impf-Hotline Kosten in Höhe von rund 100.000 € pro Monat 
an.  
Innerhalb des Dezernates V kann dieser Corona-bedingte Mehrbedarf in 
Höhe von rund 1.200.000 € durch Mehrerträge im Teilplan 0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II in Teilplanzeile 6 - Kostenerstattungen und 
Umlagen gedeckt werden. Die Mehrerträge sind darauf zurückzuführen, dass 
die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erhöht wurde. 
1.200.000,00 € 0502 6
(Kostenerstattungen 
und Umlagen)
DEZ V /
50
4
üpl. 1.065.500,00 €
2.092.500,00 €
0211 13
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
16
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushaltsjahr 2021
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Pflichtaufgabe "Wahlen" werden 
unter Berücksichtigung der weiterhin einzuhaltenden Rahmenbedingungen 
der Corona-Pandemie Mehraufwendungen entstehen. Das im Zuge des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 für die Durchführung der 
Wahlereignisse 2021 geplante Budget im Haushalt ist nicht auskömmlich. 
950.000,00 €
1.408.000,00 €
800.000,00 €
0211
0207
0104
14
(Bilanzielle 
Abschreibungen)
16
(sonstige ordentliche 
Aufwendungen)
13
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen)
DEZ I /
34

Beratungsverlauf (2)

13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3038/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
07.09.2021
Erstellt
24.08.2021 09:41