V/0410/2008
Ausführung des Haushaltsplanes 2008, Mittelverteilung "Flexible Haushaltsführung" an Schulen
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Berichtsvorlage
8995 Zeichen
V/0410/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Ausführung des Haushaltsplanes 2008; Mittelverteilung "Flexible Haushaltsführung" an Schulen
Beratungsfolge
28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
Vorbemerkungen:
Seit 1984 werden den städtischen Schulen und Einrichtungen im Rahmen der Flexiblen
Haushaltsführung” zur Finanzierung der Sachkosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien,
Reparaturen, Beschaffungen) Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur
Verfügung gestellt. Das 1987 vom damaligen Schulausschuss beschlossene System der Mit-
telbereitstellung und Mittelbewirtschaftung wurde seitdem ständig weiterentwickelt und opti-
miert. Dies geschah im Einvernehmen mit den Schulen; der Fachausschuss wurde regelmä-
ßig über die Weiterentwicklungen informiert.
Perspektivisch ist zu überlegen, ob nicht aufgrund neuerer Entwicklungen und geänderter
Rahmenbedingungen aufgrund des Neuen kommunalen Finanzmanagement (Ziele / Zielver-
einbarungen / Kennzahlen nach dem) eine grundsätzliche Neugestaltung erforderlich wird.
Im Rahmen dieser Mittelverteilungsvorlage wird über die Schuletats aller städtischen Schu-
len und Einrichtungen berichtet. Die Mittelverteilung der Berufskollegs wird zurzeit überarbei-
tet.
Zum Haushaltsjahr 2007 wurden die bisher nur bei den 12 Selbstständigen Schulen geführ-
ten Schulgirokonten für alle städtischen Schulen eingeführt; dieses Verfahren hat sich be-
währt.
Pauschale Mittelkontingentkürzungen des Schuletats wurden für das Haushaltsjahr 2008
nicht beschlossen, so dass die Basisbeträge den Beträgen des Jahres 2007 entsprechen.
Veränderungen des Mittelkontingentes ergeben sich somit primär durch Schüler- und Klas-
senzahlveränderungen.
Vorlagen-Nr.:
V/0410/2008
Auskunft erteilt:
Frau Sieme
Ruf:
492 40 62
E-Mail:
SiemeCh@stadt-muenster.de
Datum:
08.05.2008
Öffentliche Berichtsvorlage
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1. Haushaltsmittel für Schulen und Einrichtungen
Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirt-
schaftung zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan wie folgt veranschlagt:
Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Teilergebnisplan unter
Produkt: 030101 Grundschulen
030102 Hauptschulen
030103 Realschulen
030104 Gymnasien
030105 Förderschulen
030106 Berufskollegs
030107 2. Bildungsweg/sonst. städt. Einrichtungen
(Teilergebnisplan Seite 252 Zeile 13 des Haushaltsplanes 2008 – NKF Haushalt)
2. Verteilung der Haushaltsmittel
Das Grundsystem für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Schulen unterliegt folgenden
Grundsätzen. Der Gesamtbetrag je Schule wurde zu jeweils einem Drittel als einheitlicher
Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag aufgeteilt. Diese Beträge wurden
entsprechend der Haushaltsentwicklung seit 1987 fortgeschrieben. Darüber hinaus ergaben
sich einzelne Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere
Einzelfallregelungen aufgrund von parlamentarischen Beschlüssen (z. B. für Integrative För-
derung, Folgekosten für “Medienentwicklungsplan” usw.).
Für 2008 ergeben sich folgende Hauptbestandteile in der Mittelverteilung:
Schulform Sockelbetrag Betrag je Klasse
Betrag je Schüler
Grundschulen 1.184,98 € 142,87 € 6,57 €
Hauptschulen 3.260,04 € 243,75 € 10,83 €
Realschulen 2.888,87 € 172,38 € 6,68 €
Gymnasien 6.046,27 € 165,43 € 6,95 €
Berufskollegs/ Einrichtungen Keine Differenzierung, da anderes Verteilsystem
Förderschulen *) 2.419,85 € 280,49 € 22,75 €
*) teilweise abweichende Beträge für den Primarstufenbereich bzw. Sonderregelungen Helen-Keller-Schule
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beträge (auf der Basis der Schülerstatistik
15.10.2007) und aller weiteren Komponenten wurden die Mittelkontingente der einzelnen
Schulen ermittelt.
Den städt. Schulen steht ein Mittelkontingent von insgesamt 1.767.390,18 € für 2008 zur
Verfügung. (siehe Anlage 1)
3. Haushaltsmittel für Selbstständige Schulen
Neben den allen Schulen zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln zur selbstständigen Be-
wirtschaftung wird den „Selbstständigen Schulen“ im Rahmen des Modellprojektes zusätzlich
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die Innovationspauschale des Schulträgers zur Verfügung gestellt. Da der Modellversuch
zum Schuljahresende 2007/2008 endet, wird die Pauschale für ein halbes Jahr in Höhe von
insgesamt 54.727,38 € (bestehend aus 1.375,00 € Sockelbetrag je Schule und 5,13 € je
Schüler/in) zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Modellversuchs haben die Selbstständi-
gen Schulen die Möglichkeit, die Mittel für Sc hulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
weiterhin als Teil des Schuletats zu erhalten.
4. Regelung 2008 für die Berufskollegs
Die Mittel der Berufskollegs wurden seit 2006 prozentual verteilt. Die Verteilung für den
Schuletat 2008 wird zurzeit noch von einer Projektgruppe erarbeitet. Der Gesamtbetrag be-
läuft sich auf 379.865,22 €.
5. Sondermittel
5.1. Ganztagsschulen
Für die Schulen, die offiziell als gebundene Ganztagsschulen geführt werden, sind Ganz-
tagszuschläge von insgesamt 12.066,55 € in den Mittelkontingenten der Schulen enthalten.
Dieser Betrag ist für ½ Jahr berechnet. Zum Schuljahr 2008/2009 werden alle Mittel für den
Ganztag an Schulen (gebundene Ganztagsschulen, offene Ganztagsschulen) gebündelt mit
weiteren Ganztagssachmitteln außerhalb der Schuletats ausgezahlt.
5.2. Integrative / sonderpädagogische Förderung an Grundschulen
An verschiedenen Regelschulen werden Förderungen im gemeinsamen Unterricht angebo-
ten. Hierfür werden insgesamt 14.971,39 € in den Schuletats bereitgestellt.
5.3. Vorschulische Sprachförderung
Zur Verbesserung der Sprachkenntnisse von Kindern mit Sprachdefiziten erfolgt im Vorfeld
der Einschulung im Rahmen eines Landesprogramms eine vorschulische Sprachförderung.
Für die Finanzierung von Sachmitteln wird der Schuletat um einen Betrag in Höhe von 12,00
€ für jedes geförderte Kind verstärkt. Hierfür werden bei 147 Kindern insgesamt 1.764,00 €
aufgewendet.
5.4. Folgekosten „Programm Grundschule”
Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden bei Schulen
mit bis zu 8 Klassen insgesamt 5.645,14 € zur Verfügung gestellt.
5.5. Versicherung in eigener Regie
Seit 1989 besteht für die Schulen die „Versicherung in eigener Regie”, durch die zeitnah
Lehrmitteldiebstähle reguliert werden können. Der Versicherungsfonds (31.620,00 €) orien-
tiert sich jeweils am Schadensverlauf des Vorjahres. Im Haushaltsjahr 2007 wurden insge-
samt 31.546,63 € für Schadensfälle erstattet. Unter Berücksichtigung der Gesamtversiche-
rungssumme wird für 2007 eine Versicherungsprämie von 99,76 % fällig.
5.6. Folgekosten Medienentwicklungsplan
Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereit gestellten laufenden Mitteln
wird im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaf-
fungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. in 2008 den Schulen
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331.582,50 € zur Verfügung gestellt (Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 € (Primarstufen-
schulen) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufenschulen) zuzüglich einheitlich 7,50 € je Schüler/in).
5.7. Pauschalen für besondere Zwecke
Neben den vorgenannten Positionen sind (zum Teil nur bei einzelnen Schulen bzw. Schul-
formen) Pauschalen für
• Gebühren für Radio- und Fernsehempfangsgeräte (GEZ - Gebühren)
• Nutzungskosten der städtischen Druckerei
• die Beschaffung von Büromaterial
• die Beschaffung von Zeugnissen, Klassenbüchern und Vordrucken
• Busfahrten (Sport-, Bade- oder Sonderfahrten)
Bestandteile der Mittelkontingente. Hinzu kommen im Einzelfall schulspezifische Beträge, mit
denen besondere Situationen mitfinanziert werden.
5.8. Sachmittelausstattung für Muttersprachlichen Unterricht.
Im Haushaltsjahr 2008 nehmen 903 Kinder am Muttersprachlichen Unterricht teil. Hierfür
wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je Kind in den Schuletat der Stammschule (Unter-
richtsort) eingestellt. (Gesamtsumme 3.702,30 €)
Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten
Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die
vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, ste-
hen für das Jahr 2008 nach der Genehmigung des Etats 2008 der Stadt Münster durch die Be-
zirksregierung zur Bewirtschaftung im Rahmen der “Flexiblen Haushaltsführung” zur Verfügung.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage:
Aufstellung Mittelverteilung Schulen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0410/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37