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1415/2021

Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, Bericht an den Ausschuss Kunst und Kultur

Mitteilung Ausschuss 11.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 8.1

Anlage, Jahresbericht Ausschuss Kunst und Kultur

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage, Jahresbericht Ausschuss Kunst und Kultur

189714 Zeichen

Anlage 
 
1 
 
Bericht zu den Beschlüssen des Ausschusses Kunst und Kultur 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 13.05.2004 
Vorlagenummer: 0430/004, 0657/004 
Federführung: VII/4 
Status: laufendes Verfahren 
 
Gremium: Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 30.08.2005 
Vorlagenummer: 1026/005 
Federführung: VII/4 
Status: laufendes Verfahren 
 
Organisations- und Betriebsform der städtischen Museen 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Kölner Museen 
hier: Zusammengeführte Umsetzung / Berichterstattung im Leitprojekt „Museen, 
Menschen, Medien – neue Strategien für den Standort Köln 
 
 
Beschlüsse 0430/004, 0657/004: 
Die Verwaltung wird mit Blick auf das zu-
rückliegende Symposium zur Neuausrich-
tung der Museen beauftragt, dem Rat ein 
Konzept für eine optimale Kooperation aller 
städtischen Museen, insbesondere in Hin-
sicht auf gemeinsames Marketing, Außen-
darstellung und betriebliches Management, 
sowie Modelle für die Organisations- und 
Betriebsform der Museen – unter Berück-
sichtigung der jeweiligen Besonderheiten der 
einzelnen Museen – zur Entscheidung vor-
zuschlagen. Alle dafür organisatorisch und 
rechtlich möglichen Betriebsformen ein-
schließlich der eigentumsrechtlichen Belan-
ge sollen mit ihren jeweiligen Vor- und Nach-
teilen und ihren Auswirkungen auf den städ-
tischen Haushalt synoptisch dargestellt wer-
den. 
 
 
 
 
 
 
Beschluss 1026/005: 
Bei den öffentlichen Äußerungen um die Wahl 
eines neuen Kulturdezernenten hat Herr Prof. 
Quander mehrfach die Stärkung der Eigen-
verantwortung der Kölner Kulturbetriebe, na-
mentlich der Kölner Museen, angemahnt. Der 
Ausschuss für Kunst und Kultur/ Museums-
neubauten greift diese Äußerungen und die 
Ergebnisse einer Diskussionsrunde mit den 
Museumsdirektoren auf und beauftragt die 
Verwaltung zu prüfen, durch welche Maß-
nahmen administrativer und/oder organisato-
rischer Art innerhalb der Stadt Köln die Ar-
beitsbedingungen für die Museen verbessert 
werden können und dem Rat einen entspre-
chenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. 
In diese Prüfung und die nachfolgende Emp-
fehlung sollen u. a. die Themenkomplexe: 
 zentrale/ dezentrale Zuständigkeiten 
 Mittelbewirtschaftung/Eigenverantwortung 
 Vergaberegelungen/Vertragskompetenz 
 Vereinfachung v. Verwaltungsvorschriften 
einfließen. 
 
 
Ältere Sachstände seit 2004: 
Siehe Vorlage 2184/2019.

Anlage 
 
2 
 
Sachstand im Dezember 2016: 
Die Thematik wird in die kommende Gesamtstrategie und dem einhergehenden Ver-
waltungsreformprozess eingebettet. Begleitend finden speziell auf die Museen aus-
gerichtete Gesprächsrunden mit der Oberbürgermeisterin statt. 
Sachstand im Dezember 2017: 
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde Mitte 2017 das Leitprojekt „Museen, Men-
schen, Medien – neue Strategien für den Standort Köln“ unter Federführung des Mu-
seumsdienstes aufgelegt. Die Inhalte dieses Leitprojektes wurden dem Ausschuss 
Kunst und Kultur zur Sitzung am 05. Dezember 2017 vorgestellt (Vorl.-Nr.: 
3673/2017) 
Es gliedert sich in zwei Handlungsstränge mit folgenden Inhalten 
1. Übernahme zentraler Serviceaufgaben für die Museen  
Entlastung der Museen zugunsten einer Konzentration auf die musealen Kernauf-
gaben durch die Übernahme von Serviceaufgaben im Verwaltungsbereich mit 
dem Ziel einer Verschlankung und Effizienzsteigerung zu erreichen, wie bei-
spielsweise 
 IT-Sicherheit und Datenschutz 
 „Dezentrale“ Vergabestelle entspr. KVO 
 Projektierung zur Optimierung der Kassensysteme 
 strategische IT-Entwicklung z.B. von Komponenten wie eTicketing und ePay-
ment und Fachadministration aller Museumsanwendungen 
 Ausbau des IT-Netzes der Museen inkl. WLAN in den Häusern insbes. In den 
Ausstellungsbereichen 
 Unterstützung der Museen in Verwaltungsaufgaben wie die Koordination von 
Stellenplänen, Budgets und Bedarfen im Schulterschluss mit den Häusern 
 Terminmanagement/Koordination für Sonderausstellungen 
 Unterstützung und Beratung der Museen bei Drittmittelanträgen und der Ak-
quise von Dritt- und Fördermitteln wie auch Fundraising 
 Ansprech- und Betreuungsstelle für Stifter/innen und Sponsoren. 
 Gewinnung und Bindung von Publikum 
2. Ausbau der Handlungsbereiche Marketing und Kommunikation sowie Kulturver-
mittlung und Kulturelle Bildung, beispielsweise durch 
 Ausbau des übergreifenden Museumsmarketings und der übergreifenden Öf-
fentlichkeitsarbeit beispielsweise durch stärkere Sichtbarmachung in der Met-
ropolregion Rheinland, im Beneluxraum und auch bundesweit 
 Kommunikative Vernetzung der Museen mit Angeboten, Veranstaltungen und 
Informationen aus anderen Kultursparten, Ausbau strategischer Kooperationen  
 Bildung einer Schnittstelle zum Kulturmarketing innerhalb eines stadtweiten 
Marketingkonzepts 
 weitere Stärkung der Vermittlungsarbeit zur Ansprache neuer Zielgruppen, 
Publikumsbindung wie auch der Ausbau der Bildungsarbeit für förderbedürftige 
Zielgruppen im belasteten Sozialraum. 
Realisierungszeitrahmen: Das Leitprojekt wurde bereits gestartet und wird inner-halb 
der kommenden Jahre bis Ende 2020 sukzessive umgesetzt.

Anlage 
 
3 
 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die Sachstandsberichte zu den Beschlüssen „0430/004, 0657/004 - Organisations- 
und Betriebsform der städtischen Museen“ und „1026/005 - Verbesserung der Ar-
beitsbedingungen für die Kölner Museen“ sind identisch. Die beiden Beschlüsse wer-
den ganzheitlich und sich ergänzend innerhalb des Verwaltungsreformprojekts „Mu-
seen, Menschen, Medien – neue Strategien für den Standort Köln“ bearbeitet. Die 
Zustimmung des Ausschusses Kunst und Kultur vorausgesetzt, erfolgt die zukünftige 
Berichterstattung zur Vermeidung von Redundanzen ab heute in einem einheitlichen 
Bericht. 
Aufgrund der festgestellten Handlungsbedarfe in der personellen Ressourcenausstat-
tung wurde der maßgebliche Anteil der Projektmittel in die Schaffung der Stellen in-
vestiert. Anstatt bei 12 Museen und Instituten kleinteilig Stellenanteile zuzusetzen, 
wird mit der Einrichtung dieser ersten Servicestellen ein erster Schritt in Richtung Ef-
fizienzsteigerung und Entlastung gemacht bei gleichzeitig geringstmöglicher Belas-
tung des städtischen Haushalts. 
In den Abteilungen „Marketing und Kommunikation“ sowie „Bildung und Vermittlung“ 
wurden bei 4522 insgesamt 6,0 eingerichtet, davon sind bereits 3,75 Stellen besetzt. 
Den Beschlüssen 0430/004 bzw. 0657/004 zur Erreichung einer optimalen „Koopera-
tion aller städtischen Museen, insbesondere in Hinsicht auf gemeinsames Marketing 
und Außendarstellung“ wird insbesondere durch die folgenden 2 Vorprojekte Rech-
nung getragen: 
1. Vorprojekt Museumsmagazin „museenkoeln – Das Magazin“ 
Es handelt sich um die Konzeption und Publikation der ersten drei Ausgaben des 
Museumsmagazins „museenkoeln – Das Magazin“. Unter diesem Titel entsteht in 
Kooperation der Institutionen untereinander ein nachfrageorientiertes Standort-
magazin, das über die Kölner Museen (städtisch und nichtstädtisch) informiert und 
dabei insbesondere die „Noch-Nicht- Besucherinnen und –Besucher“ der Museen 
in den Blick nimmt. 
2. Vorprojekt „Mobiles Museum Köln“ 
Es handelt sich um ein Fahrzeug, das –mit wechselnden museumsbezogenen 
Themen ausgestattet – in Stadtvierteln mit besonderem Förderbedarf an ver-
schiedenen Zielorten zum Einsatz kommt. Mithilfe der Inhalte des Mobilen Muse-
ums sollen partizipativ übergreifende Themen wie Kindheit, Essen, Wohnen oder 
Handel erarbeitet, ausgestellt werden und ggf. zu Aktionen anregen. 
Entsprechend des Beschlusses 1026/005 sollen mit den zentralen Serviceaufgaben 
für die Museen (kurz: Shared Service Center, SSC) durch „administrative und/oder 
organisatorische Maßnahmen innerhalb der Stadt Köln die Arbeitsbedingungen für 
die Museen verbessert werden“. 
Hierzu wurden zunächst 4 Stellen eingerichtet, mit deren Besetzung im 1.Quartal 
2019 begonnen werden soll. Es handelt sich dabei um 
1. einen gemeinschaftlichen “Dezentralen Datenschutzbeauftragten“ 
2. einen gemeinsames zentrales Vergabemanagement 
3. ein zentrales fachtechnisches Projekt- und Verfahrensmanagement der Muse-
umskassen im Rahmen der z.Z. erarbeitenden Digitalstrategie für die Museen 
4. ein zentrales fachtechnisches Projekt- und Verfahrensmanagement Museums-W-
Lan im Rahmen der z.Z. erarbeitenden Digitalstrategie für die Museen 
Für das Projekt W-Lan in den Museen wurde beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 
zunächst Projektfinanzen von 500.000,-Euro p.a. angesetzt.

Anlage 
 
4 
 
Sachstand im Dezember 2019: 
Im Zuge des Vorprojekts wurde das Projekt „Museen, Menschen, Medien“ organisa-
torisch in insgesamt 4 große Teilprojekte unterteilt und ein weiteres Teilprojekt wurde 
ergänzt. Dabei wurden zum Ende des Jahres die Ziele für den Zeitraum 2020-2021 
beplant. 
1. Bildung und Vermittlung 
Im Kontext des Gesamtvorhabens „Museen, Menschen, Medien“ werden folgende 
Bildungsbereiche für die städtischen Museen breitenwirksam und nach definierten 
Standards etabliert bzw. ausgebaut: 
 Personale Vermittlung 
 Mediale/ digitale Vermittlung 
 Outreach 
 Inklusion 
 Diversität 
Am Ende der partizipativ entwickelten Teilaufgaben verfügen der Museumsdienst 
und die städtischen Museen über gemeinschaftlich entwickelte Konzepte, die die 
Teilhabe der verschiedenen Zielgruppen an kulturellen Angeboten der Stadt Köln 
ermöglichen. 
 
2. Digitalstrategie 2022+ 
Im Kontext des Gesamtvorhabens „Museen, Menschen, Medien“ wird die im Vor-
projekt partizipativ mit den Museen und musealen Institutionen erarbeitete Digital-
strategie 2022+ schrittweise implementiert und im Gesamtworkflow des städti-
schen Museumsbetriebs verstetigt. 
3. Neu: Entwicklung einer Contentstrategie für den Standort 
Die Vielfalt der Museen der Stadt Köln, ihrer Sammlungen und ihrer Besucher 
wird durch eine im Museumsverband (Museen und museumsnahe Institutionen) 
abgestimmte Contentstrategie nach außen transportiert. Insbesondere verfügt der 
Museumsstandort über eine Digitalstrategie und eine transparente Ausstellungs-
planung. 
4. Marketing und Kommunikation 
Im Kontext des Gesamtvorhabens „Museen, Menschen, Medien“ wird beim Mu-
seumsdienst eine Vermarktungsstrategie für den Museumsstandort Köln konzi-
piert und umgesetzt, die aus folgenden Bausteinen besteht: 
 Contentbasierte Gesamtmarketingstrategie 
 Nutzerzentrierte Vertriebsstrategie (Produkt- und Medienangebote) 
 Dachmarkenkommunikation 
Nach Projektabschluss verfügt der Museumsstandort über eine etablierte Ver-
triebsstruktur, mittels derer die Vielfalt an musealen Vermittlungs- und Medienfor-
maten gemäß Kulturentwicklungsplan in bestehenden Publikumsgruppen zielge-
richtet ausgebaut und systematisch auf neue Zielgruppen ausgeweitet werden 
kann. 
5. Shared Services 
Die Konzentration der Museen auf ihre Kernaufgaben und die größtmögliche Ent-

Anlage 
 
5 
 
lastung im Bereich der administrativen Tätigkeiten stellt einen kritischen Erfolgs-
faktor bei der Umsetzung der strategischen Ausrichtung der Museen im Projekt 
Museen, Menschen, Medien dar. An dieser Stelle setzt das Projekt Shared Ser-
vice Center (SSC) an, indem Verwaltungsprozesse optimiert gebündelt werden. 
Dazu wurde bereits 2019 in einer Machbarkeitsbetrachtung museumsübergreifend 
die Optimierungspotenziale und –wünsche analysiert. Nach Abschluss dieses 
Vorprojekts werden nun die Ergebnisse sukzessiv umgesetzt. Der Fokus liegt da-
bei auf: 
 Kostenreduzierungen 
 Compliancefähigkeit 
 Qualitätssteigerungen 
 (Re-)Fokussierung auf Kernkompetenzen 
 Kundenorientierung 
 kontinuierliche Verbesserung 
 Standardisierung/Harmonisierung von Prozessen und Produkten 
 Mitarbeitendenzufriedenheit. 
Zur Unterstützung wird ein spezifisches Vorgehensmodell angewandt. Parallel 
werden die Themenfelder Infrastruktur/ WLAN, Datenschutz, Vergabe und IT als 
erste Servicebereiche pilothaft projektiert. 
Außerdem wurden zum Ende des Jahres 2019 die Vorprojekte beendet: 
 Vorprojekt Museumsmagazin „museenkoeln – Das Magazin“ 
Es handelt sich um die Konzeption und Publikation der ersten drei Ausgaben des 
Museumsmagazins „museenkoeln – Das Magazin“. Unter diesem Titel entsteht in 
Kooperation der Institutionen untereinander ein nachfrageorientiertes Standort-
magazin, das über die Kölner Museen (städtisch und nichtstädtisch) informiert und 
dabei insbesondere die „Noch-Nicht- Besucherinnen und –Besucher“ der Museen 
in den Blick nimmt. 
 Vorprojekt „Mobiles Museum Köln“ 
Der Museumsdienst Köln geht im Kontext des Leitprojekts der Verwaltungsreform, 
„Museen, Menschen, Medien“ neue Wege, um Besuchergruppen, die bisher nicht 
angesprochen wurden, zu erreichen. Mit dem „Mobilen Museum“ startete im Mai 
2019 ein Pilotprojekt, das sich gezielt an Bürgerinnen und Bürger in den Kölner 
Sozialräumen wendet, vor Ort neue Möglichkeiten der Teilhabe an kulturellen An-
geboten schafft und die Kölner Museen als Teil der Lebenswirklichkeit präsentiert. 
Ab Herbst 2020 soll das „Mobile Museum“ als „museenkoeln IN DER BOX“ im 
Elektroauto in und um Köln auf Tour sein. 
Das Konzept einer mobilen Ausstellung, die im Sinn einer aufsuchenden Vermitt-
lungsarbeit direkt zur Zielgruppe gebracht werden kann, ist bundesweit einmalig. 
Der partizipative Ansatz des Projektes, bei dem die Zielgruppen und Kooperati-
onspartner vor Ort bereits in der Planungsphase miteinbezogen werden, ist inno-
vativ und wurde so in der Region noch nicht umgesetzt. Anders als bei bisherigen 
museumspädagogischen Projekten sind hier die Durchführung und die Ergebnis-
se der Workshops offen. Methoden und Materialien der künstlerisch-kreativen Ar-
beiten können so optimal an die Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen an-
gepasst werden. 
Während der Pilotphase fanden von Mai bis August 2019 im Kölner Sozialraum

Anlage 
 
6 
 
Höhenberg/Vingst neun Veranstaltungen mit insgesamt rund 140 Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern – darunter Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, 
Jugendliche und Kindergartenkinder – statt. Vor Ort wurden niedrigschwellige, 
praxisnahe Workshops rund um das Thema „Zusammen Wohnen“ durchgeführt. 
Über die einzelnen Workshops informiert eine abschließende Dokumentation. 
Die Projektinhalte von „museenkoeln IN DER BOX“ hat der Museumsdienst Köln 
in Zusammenarbeit mit den städtischen Museen und den Sozialraumkoordinato-
rinnen und -koordinatoren der jeweiligen Stadtteile entwickelt. Die Teilnahme an 
den Workshops des Museumsdienstes Köln ist für alle Gruppen kostenfrei. Das 
Projekt wird unterstützt von der RheinEnergie Stiftung Kultur und Familie, der Im-
hoff Stiftung, Wir helfen – der Unterstützungsverein von M. DuMont Schauberg 
e.V. und der Regionalverkehr Köln GmbH. 
Das Projekt ist eine Erweiterung des Outreach-Bereichs für die Museen, den der 
Museumsdienst im Kontext des gen. Leitprojekts entwickelt. Dazu zählen auch 
Angebote für Kitas, OGS-Einrichtungen und ältere Mitbürger. In diesem Kontext 
wird auch das Vorhaben „Museumsbus Köln“ verstetigt werden. Dieser fährt seit 
2015 weiterführende Schulen im Kölner Umland an, um Schülerinnen und Schüler 
in die Kölner Museen zu bringen. 
 Stellenschaffungen für das Projekt Shared Services  
Für die Shared Services wurden für die erste Umsetzungsstufe zunächst 4 Stellen 
eingerichtet:  
1. „Museumskassen und digitale Projekte“  
2. „Datenschutz und Bildrechte“  
3. „Vergabe- und Beschaffungsmanagement“  
4. „Technische Infrastruktur und W-Lan“  
Die Stelle 1 „Museumskassen und digitale Projekte“ wurde im Sommer 2019 be-
setzt. Die Stelle 2 „Datenschutz und Bildrechte“ wurde nach einer zunächst erfolg-
los verlaufenen Ausschreibung im 1. Quartal 2020 besetzt. Die Stelle 3 „Vergabe- 
und Beschaffungsmanagement“ wurde ebenfalls im 1 Quartal 2020 besetzt. Die 
Stelle 4 „Technische Infrastruktur und W -Lan“ wurde nach der Entscheidung zur 
Stellenbewertung Ende des Jahres 2019 erfolglos ausgeschrieben.  
Bereits im kurzen Zeitraum der Aufgabenwahrnehmung im Bereich IT konnten 
spürbare Verbesserungen erzielt werden. Unter Beteiligung des SSC wurden mu-
seumsübergreifende Strategien und Prozesse im Bereich der Museumsdigitalisie-
rung erarbeitet. Parallel wird eine Werkzeug- und Tool-Strategie unter Einbindung 
aller Beteiligten entwickelt. Es findet eine laufende Beratung der Häuser statt. 
Die neue dezentrale Datenschutzkoordinatorin hat nach kurzer Einarbeitungspha-
se die ersten Datenschutzfolgeabschätzungen für übergreifende IT-Verfahren initi-
iert und unterstützt die Häuser laufend zu allen Fragestellungen im Bereich des 
Datenschutzes. 
Auch im Bereich Vergabe wurde mit den Arbeiten für den ersten museumsüber-
greifenden Rahmenvertrag begonnen. Daneben werden bereits größere Vergabe-
projekte einzelner Häuser sowie ein hausübergreifendes Projekt vergabetechnisch 
betreut. Aktuell wird an der prozessoralen Einbindung in die stadtweiten Beschaf-
fungsplattform cMarket gearbeitet.

Anlage 
 
7 
 
Für die 4. verbleibende Stelle gibt es aktuell organisatorische Überlegungen, den 
Schwerpunkt auf den Bereich der Fachbetreuung der IT-Infrastruktur zu setzen. 
Insbesondere die diversen rasch fortschreitenden Digitalisierungsprojekte machen 
eine zeitnahe Ressourcenbereitstellung für den Zeitraum nach der Produktivset-
zung erforderlich. Neben der aktuell durch die Stelle 1 wahrgenommenen techni-
schen Projektleitung wird eine zusätzliche laufende Betreuung nicht zuletzt durch 
die neuen umfangreichen fachlichen Prozessabläufe, die elektronisch abgebildet 
werden müssen sowie die komplexe IT-Architektur der miteinander arbeitenden 
Systeme erforderlich. 
Weiterhin zeichnet sich ab, dass im Zuge der – zusätzlich zu den bekannten 
Handlungsfeldern aus 2017 - notwendigen Optimierungsprojekte die zukünftige 
Ressourcenplanung angepasst werden muss.  
Die im Rahmen einer Machbarkeitsbetrachtung mit allen Häusern durchgeführte 
Bedarfserhebung und anschließende Beschreibung der Optimierungspotentiale 
hat weitere konkrete Handlungsfelder neben den bereits oben beschriebenen er-
geben. Darüber hinaus haben Dienststellen wie u.a. das Personal- und Verwal-
tungsmanagement oder das Rechnungsprüfungsamt den Ansatz der Shared Ser-
vices aufgegriffen und als geeignet bewertet, „fachliche Kompetenzen an einer 
Stelle zu bündeln“. Durch eine solche „Bündelung an einer Stelle kann fachliches 
Knowhow geschärft und eine Effizienz [innerhalb der Museumsfamilie] erreicht 
werden. Insbesondere in „kleinen Diensteinheiten kann so gewährleistet werden, 
dass Kenntnisse erhalten bleiben und sich einzelne Diensteinheiten nicht immer 
wieder neu in die jeweilige fachliche Materie einarbeiten müssen“. Durch dieses 
„zentralisierte Wissen wird zudem eine rechtswahrende Praxis für die Zukunft si-
chergestellt“. Dies betrifft bspw. den Bereich Vermietung und Verpachtung oder 
Arbeitsverträge, um nur einige zu nennen. 
Im Zuge der Projektfortführung 2020/2021 und ff. werden die in der Stufe 2 des 
Projekts Shared Service Center zusätzlich aufzugreifenden Handlungsfelder für 
das SSC beschrieben und eine Umsetzungsplanung erstellt sowie die ggf. not-
wendigen weiteren Ressourcenbedarfe ermittelt. 
Die nächsten konkreten Schritte in dieser Richtung sind die organisatorische Ver-
fügung des SSC als Organisationseinheit, bereits mit einem perspektivischen 
Entwicklungshorizont sowie die Anmeldung der dringendst notwendigen Stellen 
zum Stellenplan 2022. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die mittlerweile fünf großen Teilprojekte laufen inhaltlich planmäßig, allerdings 
mussten sie 2020-2021 angepasst werden. Dies war hauptsächlich den pande-
miebedingten Lockdownzeiten geschuldet, deren Verzögerungen nur bedingt 
kompensiert werden konnte. 
1. Bildung und Vermittlung 
2020 wurden personale Vermittlung, digitale Bildung und Outreach überprüft, ver-
ändert, ausgebaut oder neu etabliert. Folgende Handlungsfelder wurden erfolg-
reich implementiert: 
 
Outreach: Projekt „museenkoeln in der Box“ mit Vor-Ort-Angeboten in Sozialräu-
men mit besonderem Förderbedarf; Projekte mit Bürgerzentren zum kreativen 
Schreiben über Kunstwerke; Projekte mit Schulen zu kreativer Auseinanderset-

Anlage 
 
8 
 
zung mit Werken der artothek 
Digitale Bildung: Konzeption und Umsetzung von Tutorials für Familien; Konzepti-
on und Umsetzung von medialen Bilderreisen (Reihe „Erzähl mir …)  für Kinder 
und Jugendliche; Angebote des kreativen Schreibens; Fortbildungen für (ange-
hende) Lehrkräfte aus Basis von digitalen Museumsrundgängen; Stop-Motion-
Filme zu Ausstellungen 
Personale Vermittlung: Konzeption von Angeboten im Außenraum für Schulklas-
sen und Erwachsene; Sensibilisierungstrainings in den Bereichen Inklusion und 
Diversität; Entgeltbefreiung bei Angeboten der politischen Bildung im NS DOK für 
Schulklassen 
2. Digitalstrategie 2022+ 
Die Mitglieder des Kölner Museumsverbunds stehen vor der Aufgabe, sich den 
strukturellen und technischen Möglichkeiten, die der digitale Wandel bietet, anzu-
passen und sie zu nutzen. Im Ergebnis wird der Museumsverbund über eine digi-
tale Infrastruktur und Arbeitsprozesse verfügen, die dem digitalen Wandel im Mu-
seumsbetrieb Rechnung tragen. 
Neben der fortlaufenden Erschließung der Sammlungen jedes einzelnen Muse-
ums geht es um die Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Herkunft mit dem 
Ziel, nachhaltige und zukunftsfähige Wege der Bestandserfassung, Erforschung, 
Darstellung und Vermittlung musealer Inhalte zu testen und in den Markt einzufüh-
ren.  
2020 konnte 4522 im Verbund eine Digitalstrategie für den Standort erarbeiten, 
die von 2021 an implementiert wird. Weiterhin wurde der Relaunch des Museum-
sportals museen.koeln und der daran geknüpften Websites vorbereitet, der 2021 
ansteht. Schließlich wurde Standort mit Forschungsverbünden (DFG) und Think 
Tanks (Projekt „Future Museum“ des Fraunhofer Instituts für Arbeitsmarktfor-
schung) vernetzt, die das Museum der Zukunft in den Blick nehmen. 
Die »Digitalstrategie Museen 2022+« wurde zum Jahreswechsel abgestimmt und 
der Direktionskonferenz der Museen präsentiert. Sie wird bis Ende 2022 umge-
setzt. 
3. Entwicklung einer Contentstrategie für den Standort 
Die Vielfalt der Museen der Stadt Köln, ihrer Sammlungen und ihrer Besucher ver-
langt geradezu nach einer strategischen und zielgerichteten Abstimmung von 
Sammlungs-, Ausstellungs- und Kommunikationspolitik der einzelnen Institutionen 
mit dem Ziel einer Optimierung von Abläufen und Ressourcen sowie der verbes-
serten Kommunikation zwischen den Häusern und nach außen.  
Daher werden Konzeption, Produktion und Distribution von Inhalten bzw. einzel-
nen Bausteinen – im folgenden Content – in Zukunft noch besser abgestimmt und 
vernetzt werden. Die damit verbundenen Maßnahmen sollen im Rahmen des 
Teilprojekts mit der Etablierung einer häuserübergreifenden Content-Strategie 
entwickelt werden.  
Dazu gehören abgestimmte Planungs- und Kommunikationsprozesse, aber auch 
gemeinsame Publikumsbefragungen und vor allem eine Contentstrategie. Um den 
Workflow zwischen den Museen zu optimieren, wurden 2020 folgende Eckpunkte 
benannt, die coronabedingt erst 2021 als Instrumente einer gemeinsamen Strate-
gie ausgearbeitet werden können:

Anlage 
 
9 
 
 Abstimmung der Ausstellungsplanung und -übersicht 
 Abstimmung von Struktur und Aufbau der Online Collections in digitalen 
Raum 
 Etablierung eines Newsrooms zur gemeinschaftlichen redaktionellen Arbeit  
 Schaffung einer Wirkungskette der analogen und digitalen Contentbaustei-
ne 
 Regelmäßige Feedbackerhebung beim Publikum 
 mediale Reichweitenmessung 
4. Marketing und Kommunikation 
Seit 2020 wird der Standort konsequent unter dem Dach „museenkoeln“ als B2C-
Marke kommuniziert und das Corporate Design hierfür weiterentwickelt. Es kommt 
bei Publikationen und im Web zum Einsatz. Das Gerüst für eine Vertriebsstruktur 
wurde etabliert, mittels derer die Vielfalt an musealen Vermittlungs- und Medien-
formaten in bestehenden Publikumsgruppen zielgerichtet ausgebaut und systema-
tisch auf neue Zielgruppen ausgeweitet werden kann. 
2020 wurde das neue Corporate Design für die Dachmarke verstetigt, die Publika-
tion „museenkoeln – das Magazin“ fortgeführt und unter dem Label museenkoeln 
der Bereich digitaler Angebote ausgebaut. Vertriebswege auf analogen und digita-
len Kanälen wurden optimiert und ein Konzept zur Besucherforschung erarbeitet, 
das Ende 2020 in die Umsetzung gehen konnte. 
Weiterhin wurden die beiden Ausgaben des Museumsmagazins („Energie“ und 
„Metropole“) intensiv beworben, das neue digitale Angebot des Museumsstandor-
tes als Ganzes nach außen getragen und eine bis März 2021 laufende Besucher-
studie, an der sich alle Museen beteiligen, unternommen.  
Strukturell und personell konnte das Sachgebiet Marketing und Kommunikation 
neu aufgestellt werden: Die Aufgabenfelder Mediaplanung und Vertrieb wurden 
personell ausgebaut und im Laufe des Jahres die Social-Media-Aktivitäten dank 
der Beauftragung von Freelancern intensiviert. 
Dank der Bildung einer AG Besucherforschung und der Fortführung der Steue-
rungsgruppe „Marketing Museen“ konnten die Abstimmungsprozesse optimiert 
und übergeordnete Themen erarbeitet werden. 
5. Shared Services 
Die Kolleg*innen der Servicebereiche arbeiten bereits im Regelbetrieb. Die orga-
nisatorische Verfügung des SSC als Organisationseinheit liegt zum Ende des Jah-
res 2020 bei Personalmanagement vor, bereits mit einem perspektivischen Ent-
wicklungshorizont sowie der Beantragung der dringendst notwendigen Stellen. 
Derzeit bemüht 4522 sich aktiv um die notwendigen Kompensationen (Stellenhül-
sen und rund 2x 66.000,-€ je Stelle).  
Zunächst handelt es sich um die dringend notwendigen Stellen im Bereich IT (2 
Stellen), Bestandserfassung (1 Stelle, Leitung) sowie Compliance (1 Stelle, Lei-
tung) sowie die Leitungsstelle des SSC. Die Notwendigkeit weiterer Stellen wird 
aktuell beschrieben. Eine Einrichtung zum Haushalt 2022 wird angestrebt.

Anlage 
 
10 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 13.03.2007 
Vorlagenummer: A/0059/007 
Federführung: 41 
Status:  laufendes Verfahren 
 
Erstellung von Förderkonzepten   
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zügig mit der Erstellung von Förderkonzepten und 
daran orientierten Kostenkalkulationen für die Bereiche Musik (Alte, Neue und Popu-
larmusik), bildende Kunst, Tanz, Medien- und Filmkunst sowie Literatur zu beginnen 
und diese dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Das Musikförderkonzept ist in der letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Kultur-
ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die anderen Konzepte sollten baldmög-
lichst folgen. Für die Sitzung vor der Sommerpause soll die Verwaltung hierzu einen 
Zeit-/Maßnahmenplan vorlegen, aus dem ersichtlich ist, wann mit der Vorlage der 
einzelnen Konzepte in 2007 zu rechnen ist. 
Sachstand: 
Sachstand im Juni 2008: 
Dem Ausschuss werden in der 1. Sitzung nach der Sommerpause 2008 diese För-
derkonzepte vorgelegt: 
– Literatur 
– PopKultur 
– Musik. 
Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden soll das Förderkonzept „Interkultur“ in der 
Sitzung am 09.09.2008 diskutiert werden. Die dann noch ausstehenden Konzepte 
Bildende Kunst, Medien- und Filmkunst sowie Tanz sollen spätestens Anfang 2009 
fertig gestellt werden. 
Sachstand im Dezember 2008: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur/Museumsneubauten hat in folgenden Sitzungen 
diese Förderkonzepte beschlossen: 
09.09.2008 Musikförderkonzept (DS-Nr. 2945/2008 
28.10.2008 Literaturförderkonzept (DS-Nr. 4421/2008) 
28.10.2008 Förderkonzept interkulturelle Kunstprojekte (DS-Nr. 2915/2008) 
Sachstand im Dezember 2009: 
Die Verwaltung erarbeitet derzeit das Förderkonzept Tanz, wobei die Szene in das 
Verfahren miteinbezogen wird. Es wird mit einer Vorlage im ersten Quartal 2010 ge-
rechnet. 
Sachstand im Dezember 2010: 
Das Filmkulturförderkonzept wurde im Dezember 2010 beschlossen.

Anlage 
 
11 
 
Sachstand im Dezember 2011: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur/Museumsneubauten hat in seiner Sitzung am 
18.01. 2011 (DS 4858/2010) das Tanzförderkonzept beschlossen. Die Überarbeitung 
des Theaterförderkonzeptes soll bis Ende des Jahres 2012 erfolgen.  
Sachstand im Dezember 2012: 
Mit Ausnahme des Förderkonzepts „Popkultur“ liegen inzwischen alle Konzepte vor: 
Musikförderkonzept      Beschluss vom 09.09.2008 
Literaturförderkonzept     Beschluss vom 28.10.2008 
Förderkonzept für Interkulturelle Kunstprojekte  Beschluss vom 28.10.2008 
Filmkunstförderkonzept     Beschluss vom 07.12.2010 
Tanzförderkonzept      Beschluss vom 18.01.2011 
Förderkonzept Bildende Kunst    Beschluss vom 04.12.2012 
Die Erarbeitung der ausstehenden Unterlage hängt von der Besetzung der Referen-
tenstelle ab. 
Außerdem wird im Augenblick das Theaterförderkonzept aktualisiert und überarbei-
tet. Es ist Ziel, die Beschlussfassung im Jahre 2013 herbeizuführen. 
Sachstand im Dezember 2013: 
Die Überarbeitung des Theaterförderkonzeptes steht aufgrund der derzeitigen per-
sonellen Vakanzen im Kulturamt noch aus. Es ist Ziel, die Beschlussfassung im Jahr 
2014 herbeizuführen. 
Sachstand im Dezember 2014: 
Das Popkulturförderkonzept wird voraussichtlich im Herbst 2015 in die politischen 
Gremien eingebracht. 
Sachstand im Dezember 2015: 
Eine Neufassung des Filmkulturförderkonzepts wurde am 28.10.2014 beschlossen 
(2418/2014). 
Das Popkulturförderkonzept wurde am 19.01.2016 im Ausschuss Kunst und Kultur 
beschlossen (2984/2015). 
Das Theaterförderkonzept wird aktuell überarbeitet und nach weiteren Abstimmun-
gen im Laufe des Jahres 2016 vorgestellt. 
Für das Jahr 2016 sind die Überprüfung und Überarbeitung des Musikförderkonzepts 
sowie des Förderkonzepts Bildende Kunst geplant. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Das Theaterförderkonzept wurde am 08.11.2016 im Ausschuss Kunst und Kultur be-
schlossen (2472/2016). 
In 2016 würde die Überprüfung und Überarbeitung des Musikförderkonzepts sowie 
des Förderkonzepts Bildende Kunst bereits begonnen, 2017/2018 wird dieses wei-
tergeführt.

Anlage 
 
12 
 
Sachstand im Dezember 2017: 
In 2017 ist die Terminplanung für die Überarbeitung des Förderkonzeptes Tanz fest-
gelegt, eine Beschlussvorlage ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen. 
Prioritär wird an der Aktualisierung des Atelierförderkonzeptes im Bereich Bildende 
Kunst gearbeitet. Dazu wurde 2017 eine Online-Umfrage erarbeitet, d ie 2018 aus-
gewertet und mit Maßnahmenentwürfen versehen und mit der Szene diskutiert wer-
den soll. Eine Beschlussvorlage ist für das 4. Quartal 2018 geplant. Im Anschluss 
erfolgt direkt die Überarbeitung der weiteren Instrumente und Maßnahmen. 
In 2018 ist die Überarbeitung des Förderkonzepts Musik geplant, eine Beschlussvor-
lage ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen. 
Sachstand im Dezember 2018: 
Zur Vorbereitungen auf die Überarbeitung des Tanzförderkonzeptes wurden die vom 
Kulturamt im Zeitraum 2015 bis 2017 geförderten Tanzprojekte ausgewertet in Bezug 
auf Förderhöhe, Aufführungszahlen, zur Verfügung stehende Drittmittel und die Zahl 
der beteiligten Künstlerinnen und Künstler. Eine erste Gesprächsrunde mit den 
Tanzschaffenden wird im 2. Quartal stattfinden. Mit einer Beschlussfassung ist auf-
grund des bestehenden Diskussionsbedarfes nicht vor dem 4. Quartal 2019 zu rech-
nen. 
Zur Vorbereitungen auf die Überarbeitung des Musikförderkonzeptes wurde im Mai 
2018 der Interessensvertretung IFM e.V., Dachverband der Interessenvertretungen 
der Teilszenen Alte Musik, Klassik, Neue Musik, Jazz/Improvisierte Musik, Elektronik 
& Klangkunst und Globale Musik, von der Kulturverwaltung ein detaillierter Zeitplan 
zur Überarbeitung des Musikförderkonzepts sowie Änderungsvorschläge der Kultur-
verwaltung vorgelegt. Auf Nachfrage im November 2018 teilte der IFM e.V. mit, dass 
sich ein Arbeitskreis hierzu gebildet habe. Bislang liegen keine Vorschläge zur Aktua-
lisierung des Musikförderkonzepts seitens des IFM e.V. Angesichts des großen Dis-
kussionsbedarfs innerhalb der Szene ist mit einer Beschlussvorlage nicht vor dem 4. 
Quartal 2019 zu rechnen. 
Die Gespräche zum Atelierförderkonzept beginnen im 2. Quartal 2019, so dass mit 
einer Beschlussvorlage im 4. Quartal 2019 zu rechnen ist.  
Sachstand im Dezember 2019: 
Der vom IFM im November 2018 gebildete Arbeitskreis Musikförderkonzept hat am 
23.06.2019 eine Skizze zum Musikförderkonzept vorgelegt, die als Grundlage für die 
weitere Diskussion diente. Am 03.07.2019 fand mit dem Sprecherrat des IFM eine 
erste Gesprächsrunde statt, in der die vorgelegte Skizze ausführlich diskutiert wer-
den konnte. Dabei kamen die Rolle des zukünftigen Musikbeirats als eines votieren-
den Beirats sowie das Wahlverfahren der Beiratsmitglieder ausführlich zur Sprache. 
Ebenso wurden die Bedeutung und Geltung des Musikförderkonzepts und der darin 
benannten Förderinstrumente als Grundlage einer zukünftigen Förderpraxis ausführ-
lich besprochen. Im Hinblick auf das weitere Verfahren wurde vereinbart, dass der 
IFM unter Berücksichtigung der Gesprächsergebnisse die Skizze zu einem Text aus-
formuliert. Die finale Abstimmung mit der Szene soll in 2020 erfolgen. Eine Be-
schlussfassung des Konzeptes bis Ende 2020 wird angestrebt. 
Förderkonzept Tanz: Die von Verwaltung und Szene formulierten Änderungsbedarfe 
in Bezug auf die Vergabepraxis im Referat Tanz und Theater sind erfasst und in ei-
nem runden Tisch mit der Tanzszene diskutiert worden. Über den aktuellen Stand

Anlage 
 
13 
 
und die geplanten Modifizierungen wurden die Kulturpolitischen Sprecher in einem 
Zwischenbericht im Dezember 2019 mündlich informiert. Die finale Abstimmung mit 
der Szene soll in 2020 erfolgen. Eine Beschlussfassung des Konzeptes bis Ende 
2020 wird angestrebt.  
Im Hinblick auf die Fortschreibung des Atelierförderkonzeptes fanden in der ersten 
Jahreshälfte vorbereitenden Gespräche von Künstler*innen mit Szenevertreter*innen 
sowie zwischen Szenevertreter*innen und Kulturamt statt. Es erfolgte eine große 
Kick-Off-Veranstaltung des Kulturamtes mit der Szene Ende September 2019 und 
eine ausführliche Dokumentation, die unter www.stadt-koeln.de/ateliers eingesehen 
werden kann. Ferner hat die Atelierverwaltung konkrete Vorschläge für die zukünftige 
Atelierförderpraxis erarbeitet. In 2020 sollen die nächsten Treffen und die konkrete 
Ausarbeitung des Atelierförderkonzeptes erfolgen. Eine Beschlussfassung des Kon-
zeptes im ersten Quartal 2021 wird angestrebt.  
Sachstand im Dezember 2020: 
Der IFM hat für die Musik einen Entwurf vorgelegt, der von der Kulturverwaltung 
grundlegend überarbeitet werden muss. Aufgrund der Corona -bedingten Kriseninter-
ventionen war die weitere Bearbeitung und Abstimmung mit der Interessenvertretung 
nicht möglich. 
Bedingt durch die Corona Pandemie ist der Prozess beim Förderkonzept Tanz unter-
brochen worden. Die finale Abstimmung mit der Szene erfolgt, sobald die Einschrän-
kungen von persönlichen Kontakten wieder aufgehoben werden. 
Das Eckpunktepapier zum neuen Atelierförderkonzept befindet sich in der Abstim-
mung mit den kulturpolitischen Sprechern. Aufgrund von Neubesetzungen kam es 
hier zu einer Verzögerung. Bis Sommer 2021 sollen die weiteren Rücksprachen mit 
der Szene und die Ausformulierung des Atelierförderkonzeptes durch die Verwaltung 
erfolgen. Der Beschluss ist auf die 1. Sitzung nach dem Sommer 2021 terminiert.

Anlage 
 
14 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 14.02.2012 
Vorlagenummer: 0073/2012 
Federführung: 48 
Status:  laufendes Verfahren 
 
Fortführung des Projektes "Tag des offenen Denkmals" ab dem Jahr 2012 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung des Projektes „Tag des offenen Denkmals“ ab 
dem Jahr 2012. 
Die Finanzierung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 1002 - Denkmalpflege. 
Zudem beschließt der Rat, die für die Durchführung des jährlich stattfindenden Pro-
jektes bei 48 – Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege – 
ausgewiesene Planstelle ab 2012 im Umfang von 0,77 Verwaltungsangestellte/r VGr. 
II Fg. 1a BAT, jeweils für 6 Monate, zur Verfügung zu stellen.  
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2012: 
Die Stelle wurde zum 01.04.2012 besetzt. Das Projekt wurde im Jahr 2012 erfolg-
reich durchgeführt und findet auch im Jahre 2013 statt. 
Sachstand im Dezember 2013: 
Auch im Jahr 2013 konnte die zur Verfügung gestellte Stelle für 6 Monate besetzt 
werden. 
Das Projekt wurde erfolgreich durchgeführt und wird auch im Jahr 2014 wieder statt-
finden. 
Sachstand im Dezember 2014: 
Auch im Jahr 2014 konnte die zur Verfügung gestellte Stelle für 6 Monate besetzt 
werden. 
Das Projekt wurde erfolgreich durchgeführt. Der „Tag des offenen Denkmals“  wird 
auch im Jahr 2015 wieder stattfinden. 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die zur Verfügung gestellte Stelle konnte, wie in den Vorjahren, auch in 2015 für 6 
Monate besetzt werden. 
Das Projekt wurde erfolgreich durchgeführt. Der „Tag des offenen Denkmals“ wird 
auch im Jahr 2016 wieder stattfinden. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Der Stellenumfang der zur Verfügung gestellten Stelle wurde halbiert (von 30 Wo-
chenstunden auf 15 Wochenstunden) und die Projektlaufzeit kostenneutral verdop-
pelt (von 6 Monate auf 12 Monate). Die so zur Verfügung gestellte Stelle konnte be -
fristet für zwei Jahre besetzt werden. 
Das Projekt wurde in 2016 erfolgreich durchgeführt. Der „Tag des offenen Denk-
mals“ wird auch im Jahr 2017 wieder stattfinden.

Anlage 
 
15 
 
Sachstand im Dezember 2017: 
Das Projekt wurde im September 2017 erfolgreich durchgeführt. Der „Tag des offe-
nen Denkmals“ wird auch im Jahr 2018 wieder stattfinden. 
Der befristete Arbeitsvertrag zum Projekt „Tag des offenen Denkmals“ wurde bis zum 
März 2020 verlängert. 
Sachstand im Dezember 2018: 
Das Projekt wurde im September 2018 erfolgreich durchgeführt. Der „Tag des offe-
nen Denkmals“ wird auch im Jahr 2019 wieder stattfinden. 
Der verlängerte befristete Arbeitsvertrag zum Projekt „Tag des offenen Denkmals“ 
bleibt weiterhin bis zum März 2020 bestehen. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Das Projekt wurde im September 2019 erfolgreich durchgeführt. Der verlängerte be-
fristete Projekt-Arbeitsvertrag wurde entfristet. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Das Projekt wurde im September 2020 erfolgreich durchgeführt. Aufgrund von bun-
desweit eingeführten Corona-Virus-Vorschriften zu öffentlichen Großveranstaltungen 
erfolgte die Durchführung der Veranstaltung digital. 
Der „Tag des offenen Denkmals“ wird – vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der 
Covid-19-Pandemie - auch im Jahr 2021 wieder stattfinden.

Anlage 
 
16 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 05.02.2015 
Vorlagenummer: 3264/2014 
Federführung: 43 
Status:  laufendes Verfahren 
 
Strategiekonzept der Stadtbibliothek Köln - aktualisierte und überarbeitete Auf-
lage 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die beigefügte aktualisierte und überarbeitete Auflage des Strate-
giekonzeptes der Stadtbibliothek Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Umsetzung des Strategiekonzeptes liegt im Plan. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Die Umsetzung des Strategiekonzeptes liegt im Plan. 
Sachstand im Dezember 2017: 
Vor dem Hintergrund der rasanten gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung wur-
den die Handlungsfelder und Zielebenen des Strategiekonzeptes in der Sitzung am  
27.06.2017 aktualisiert (1936/2017). 
Die Umsetzung des Strategiekonzeptes liegt im Plan. 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die Umsetzung des Strategiekonzeptes liegt im Plan. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Umsetzung des Strategiekonzeptes liegt im Plan. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Umsetzung des Strategiekonzeptes liegt im Plan.

Anlage 
 
17 
 
Gremium: Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 10.03.2015, 09.06.2015 
Vorlagenummer: AN/ 0344/2015; 1547/2015, AN/0978/2015 
Federführung: 43 
Status:  laufendes Verfahren 
 
Bibliotheksausweis in die Schultüte 
Beschluss 10.03.2015: 
In jede Kölner Schultüte gehört ein Ausweis für die Stadtbibliothek. Die Verwaltung 
soll zu Beginn des kommenden Schuljahres 2015/16 aktiv auf alle Erstklässlerinnen 
und Erstklässler sowie deren Eltern zugehen, um ihnen einen kostenlosen Biblio-
theksausweis anzubieten. 
Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zu 
entwickeln. 
Die Verwaltung wird gebeten, in ihrem Konzept vor allem drei Punkte zu berücksich-
tigen: 
1. Das Projekt „Bibliotheksausweis in die Schultüte“ könnte im Sinne effizienter Le-
seförderung an die modellhafte Initiative „Lesestart“ der Stiftung Lesen angeschlos-
sen werden. 
2. Der Zugang zum Bibliotheksausweis soll möglichst niedrigschwellig gestaltet wer-
den: 
Denkbar ist z.B. ein Gutschein mit einem mehrsprachigen Begleitschreiben für die 
unterschriftspflichtigen Eltern. Zu prüfen wäre, ob es auch unter Datenschutzaspek-
ten möglich ist, in Abstimmung mit dem Schulamt vorausgefüllte Anträge auszuge-
ben, die von den Eltern nur noch unterschrieben werden müssen. 
3. Ein modulares Konzept wäre wünschenswert, das ausweist, welche Elemente der 
Aktion sich kostenneutral realisieren lassen und an welcher Stelle mit zusätzlichen 
Ausgaben besonders starke Effekte erzielt werden können. Des Weiteren wird die 
Verwaltung beauftragt, aus ihrer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke 
und aus den Anregungen und Vorschlägen, die der Ausschusses Kunst und Kultur in 
seiner heutigen Sitzung gemacht hat, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. 
Beschluss 09.06.2015: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt, dass die Stadtbibliothek Köln den 
Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem Schuljahr 
2016/2017 zusammen mit dem Schreiben des Amtes für Schulentwicklung im Herbst 
vor der Einschulung einen Informationsflyer mit dem Muster eines Bibliotheksauswei-
ses zusenden wird. 
Für diesen Service entstehen zusätzliche Kosten von ca. 2.500 €, die ab 2016 im 
Budget der Stadtbibliothek entsprechend kompensiert werden müssen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Stadtbibliothek Köln wird den Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erst-
klässler ab dem Schuljahr 2016/17 zusammen mit dem Schreiben des Amtes für 
Schulentwicklung im Herbst vor der Einschulung einen Informationsflyer mit dem 
Muster eines Bibliotheksausweises zusenden.

Anlage 
 
18 
 
Sachstand im Dezember 2016: 
In seiner Sitzung am 14.06.2016 wurde der Ausschuss u. a. über den Sachstand 
zum Thema informiert und der Flyer wurde vorgestellt. Der Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung wurde ebenfalls informiert (2341/2016). 
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: 
• Anschreiben an alle Kölner Grundschulen  
• Einladung aller Erstklässlerinnen/Erstklässler zu einem Besuch in der Zentral-
bibliothek /Stadtteilbibliotheken mit Bibliotheksquiz und der Möglichkeit die 
Angebote der Stadtbibliothek kennen zu lernen 
• Im Herbst 2016 wurde der mehrsprachige Flyer mit einem Musterbibliotheks-
ausweis dem Schreiben des Amtes für Schulentwicklung an die Eltern der zu-
künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler beigelegt.  
Die bisherige Resonanz auf die Maßnahmen ist sehr positiv. 
Sachstand im Dezember 2017: 
In seiner Sitzung am 10.10.2017 wurde der Ausschuss u. a. über den Sachstand 
zum Thema informiert. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde ebenfalls 
informiert (3018/2017). 
Im laufenden Jahr 2017 wurde die Aktion „Ein Bibliotheksausweis für jede Schultüte“ 
mit gleichem Procedere und sehr erfolgreich weitergeführt.  
Im Zentrum aller interaktiven Klassenführungen stand im Heinrich-Böll-Jahr die neue 
Vorleseinitiative, das „Junge Buch für die Stadt“, die mit dem Bilderbuch „Der kluge 
Fischer“ von Heinrich Böll/ Emile Bravo gestartet ist.  
Zusätzlich erhielten Anfang des Jahres alle Erstklasslehrerinnen und -lehrer der Köl-
ner Grundschulen eine Einladung gemeinsam mit Ihren Erstklässlerinnen und Erst-
klässlern die Zentralbibliothek oder eine Stadtteilbibliothek zu besuchen. Hier erkun-
den die Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit Ihren Schülerinnen und Schülern die 
vielfältigen Angebote und Möglichkeiten der Stadtbibliothek.  
Sachstand im Dezember 2018: 
2018 wurde die Aktion „Ein Bibliotheksausweis für jede Schultüte“ sehr erfolgreich 
weitergeführt. Mittlerweile haben sich über 1.000 Kinder im Rahmen dieser Aktion 
angemeldet. Alle Kölner Lehrerinnen und Lehrer der ersten Klassen erhielten zu Be-
ginn des Jahres wieder eine Einladung der Stadtbibliothek, gemeinsam mit ihren 
Erstklässlerinnen und Erstklässlern eine Stadtteilbibliothek oder die Zentralbibliothek 
zu besuchen. 2018 haben 1.400 Kinder an diesen Bibliothekseinführungen teilge-
nommen. 
Sachstand im Dezember 2019: 
2019 wurde die Aktion „Ein Bibliotheksausweis für jede Schultüte“ sehr erfolgreich 
weitergeführt. Mittlerweile haben sich 1150 Kinder im Rahmen dieser Aktion ange-
meldet. Alle Kölner Lehrerinnen und Lehrer der ersten Klassen erhielten zu Beginn 
des Jahres wieder eine Einladung der Stadtbibliothek, gemeinsam mit ihren Erst-
klässlerinnen und Erstklässlern eine Stadtteilbibliothek oder die Zentralbibliothek zu 
besuchen. 2019 haben 1.300 Kinder an diesen Bibliothekseinführungen teilgenom-
men.

Anlage 
 
19 
 
Sachstand im Dezember 2020:  
2020 wurde die Aktion „Ein Bibliotheksausweis für jede Schultüte“ weitergeführt. Mitt-
lerweile haben sich 1380 Kinder im Rahmen dieser Aktion angemeldet. Alle Kölner 
Lehrer*innen der ersten Klassen erhielten zu Beginn des Jahres wieder eine Einla-
dung der Stadtbibliothek, gemeinsam mit ihren Erstklässler*innen eine Stadtteilbiblio-
thek oder die Zentralbibliothek zu besuchen. Aufgrund der Corona -Pandemie haben 
2020 nur 220 Kinder an diesen Bibliothekseinführungen teilgenommen.

Anlage 
 
20 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 1664/2016 
Federführung: 48 
Status: erledigt 
 
Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Doms 
Beschluss: 
Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung –, dass 
sich die Stadt Köln in den Jahren 2016 bis 2020 weiterhin an den Kosten für die 
denkmalpflegerischen Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes beteiligt. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2016: 
Die Überweisung des für 2016 bereitgestellten Zuschusses in Höhe von 207.000 € 
erfolgte im November 2016. Die Auszahlung für das Jahr 2017 wird nach Vorliegen  
des Bewilligungsbescheides des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen. 
Sachstand im Dezember 2017: 
Die Überweisung des für 2017 bereitgestellten Zuschusses in Höhe von 207.000 € 
erfolgte im September 2017. Die Auszahlung für das Jahr 2018 wird nach Vorliegen  
des Bewilligungsbescheides des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen. 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die Überweisung des für 2018 bereitgestellten Zuschusses in Höhe von 207.000 € 
erfolgte mit Bescheid vom 29.11.2018. Die Auszahlung für das Jahr 2019 wird unmit-
telbar nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides des Landes Nordrhein-Westfalen 
vorgenommen. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Überweisung des für 2019 bereitgestellten Zuschusses in Höhe von 207.000 € 
erfolgte mit Bescheid vom 09.09.2019. Die Auszahlung für das Jahr 2020 wird unmit-
telbar nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides des Landes Nordrhein-Westfalen 
vorgenommen. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Überweisung des für 2020 bereitgestellten Zuschusses in Höhe von 207.000 € 
erfolgte mit Bescheid vom 20.11.2020 unmittelbar nach Vorliegen des Zuwendungs-
bescheides des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Der Zuschuss soll auch über das Jahr 2020 hinaus gewährt werden. Eine entspre-
chende Beschlussvorlage bezüglich des Zuschusses zur Erhaltung des Kölner Doms 
für die Jahre 2021-2025 wird im Frühjahr 2021 vorbereitet.

Anlage 
 
21 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagenummer: 2445/2016 
Federführung: 44 
Status: laufendes Verfahren 
 
Wirkbetrieb zur digitalen Rekonstruktion Kölner Fragmente 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Aufnahme und zum sukzessiven Aus-
bau des Wirk- und Massenbetriebs zur digitalen und physischen Wiederherstellung 
der beim Einsturz des Historischen Archivs beschädigten Archivgüter entsprechend 
dem in Anlage 1 dargelegten Konzept an.  
Das Historische Archiv wird aufgefordert, unverzüglich das ordentliche Vergabever-
fahren einzuleiten.  
Auf Erteilung des Vergabevorbehalts wird verzichtet. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2016: 
Das formale Vergabeverfahren zur weiteren Beauftragung der MusterFabrik Berlin ist 
angestoßen. Das Vergabeamt hat zwischenzeitlich der Einholung eines Einzelange-
botes zugestimmt. Aktuell werden mit dem Amt für Informationsverarbeitung Abstim-
mungsgespräche hinsichtlich der Vertragsmodalitäten geführt. Der Beginn des Wirk- 
und Mengenbetriebes zur virtuellen Rekonstruktion der ca. 2 Millionen Kölner Frag-
mente ist für das zweite Quartal 2017 avisiert. 
Sachstand im Dezember 2017: 
Am 06.06.2017 wurde der Vertrag zur Weiterführung und zum sukzessiven Ausbau 
des Projektes zur virtuellen Zusammensetzung der fragmentierten Archivalien bis hin 
zum Massen- und Wirkbetrieb von den Projektpartnern unterschrieben. Nach einem 
Kick-off-Workshop Anfang Juli 2017 erfolgte der offizielle Projektstart am 01.09.2017. 
Zum Jahresende konnte der erste Meilenstein der Projektphase I bereits umgesetzt/ 
abgenommen werden. In 2018 werden die Softwarespezifizierung, die Softwarewei-
terentwicklung und die Verfestigung der Workflows im Focus stehen. 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die anstehenden Module zum sukzessiven Ausbau der Rekonstruktionssoftware 
konnten gemäß dem vertraglich Zeit-/Maßnahmenplan fertig gestellt und die daran 
geknüpften Meilensteine fristgerecht abgenommen werden. Die Workflows für den 
späteren Wirkbetrieb im Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum sind weitestge-
hend etabliert. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Phase I konnte Anfang November 2019 mit der Abnahme des Meilensteins 3, 
einem umfassenden und erfolgreichen Systemtest in Berlin abgeschlossen werden. 
Statt den vertraglich vereinbarten 50.000 Fragment-Scans wurden 111.754 Frag-
ment-Scans fehlerfrei und problemlos durch die gesamte Prozesskette des Rekon-
struktions-Assistenzsystems geführt und damit die Beweisführung zur möglichen vir-
tuellen Rekonstruktion der fragmentierten Archivalien erbracht.

Anlage 
 
22 
 
Sachstand im Dezember 2020: 
In der laufenden Projektphase II „Skalierung, Aufbau der Infrastruktur und Übergang 
zu Standardprozessen im produktiven Wirkbetrieb“ wurde die Basisentwicklung ska-
liert sowie eine Standort-verteilte Lösung implementiert und in Betrieb genommen. 
Nach Abschluss von Phase II, Ende Februar 2021, sollen mit dem Rekonstruktions-
Assistenzsystem ein von verschiedenen HAStK-Anwendergruppen genutzter Men-
genbetrieb und damit ein produktiver Wirkbetrieb im Rahmen von Standardprozessen 
(HAStK-Workflows) möglich sein. 
In 2020 wurde - neben fortlaufenden Tests und Optimierungsarbeiten am Rekon-
struktions-Assistenzsystem insgesamt - das weitere Training der Klassifikationsver-
fahren für den Multi-User-Mengenbetrieb durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Rollen - 
und Berechtigungskonzept erarbeitet, abgestimmt und implementiert, sowie die ers-
ten Bausteine für die Version 3.0 der Steuerungssoftware für die Digitalisierungsein-
heit realisiert.  
Außerdem wurde der ursprünglich, zum Meilenstein 6 im März 2020, geplante Um-
zug der, Corona-bedingt zunächst in der MusterFabrik in Berlin in Betrieb genomme-
nen, IT-Infrastruktur in der Ausbaustufe 1 in das Restaurierungs-und Digitalisierungs-
zentrum Anfang Oktober 2020 durchgeführt und das Rekonstruktions-
Assistenzsystem mit Servern und zwei Puzzle-Arbeitsplätzen im RDZ in Betrieb ge-
nommen.

Anlage 
 
23 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 08.11.2016 
Vorlagenummer: 3392/2016 
Federführung: VII/2 
Status: laufendes Verfahren 
 
Fortsetzung des StadtLabors für Kunst im öffentlichen Raum 2016/2017 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Weiterführung des „StadtLabors 
für Kunst im öffentlichen Raum“. Dieses Labor soll sich jeweils zeitlich befristet in 
wechselnden Planquadraten zunächst in der Kölner Innenstadt modellhaft mit den 
Aspekten von Kunst im öffentlichen Raum und deren räumlichen und funktionalen 
Zusammenhängen befassen. Ziel der Laborarbeit ist die Weiterentwicklung und 
Durchführung eines Handlungskonzeptes für Kunst im öffentlichen Raum basierend 
auf den Ergebnissen der beiden vorangegangen StadtLabore.  
2. Zur Fortsetzung des StadtLabors für einen Zeitraum bis Ende des Jahres 2017 
beauftragt der Ausschuss Kunst und Kultur die Verwaltung mit der Findung eines 
neuen geeigneten Teams. Zur Umsetzung werden externe Fachleute aus verschie-
denen Disziplinen wie beispielsweise Künstlerinnen/Künstler, Kunsthistorikerin-
nen/Kunsthistoriker, Architektinnen/Architekten, Urbanistinnen/Urbanisten, Soziolo-
ginnen/Soziologen) herangezogen, die mit Werkverträgen auszustatten sind. Die 
Auswahl erfolgt mittels eines beschränkten Einladungswettbewerbs, der in Koopera-
tion mit dem Kunstbeirat durchgeführt wird.  
Zur Finanzierung beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur – vorbehaltlich des In-
krafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 – die Verwendung der im Teilergebnis-
plan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in 
Höhe von 25.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2017 zahlungswirk-samen Auf-
wandsermächtigungen in Höhe von 35.000 Euro.  
3. Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass zur professionellen Un-
terstützung im Wettbewerbsverfahren und zur kommunikativen Begleitung im weite-
ren Prozess des StadtLabors eine externe Fachkraft beauftragt und diese aus dem 
Budget des Kunstbeirates des Jahres 2016 finanziert wird. Die Mittel in Höhe von 
7.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-zeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirk-
samen Aufwandsermächtigungen zur Verfügung.  
4. Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass das Gebiet für das 
StadtLabor 2016/2017 die Kölner Ringe umfasst.  
5. Das beauftragte Team berichtet dem Kunstbeirat, dem Ausschuss Kunst und Kul-
tur und der Bezirksvertretung Innenstadt über den Fortgang des StadtLabors. Die 
Verwaltung legt einen Abschlussbericht vor, der das Ergebnis wertet. Die Verwaltung 
wird beauftragt, auf dieser Grundlage dem Ausschuss Kunst und Kultur und der Be-
zirksvertretung Innenstadt einen Vorschlag für Handlungsoptionen vorzulegen.  
6. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt außerdem weitere wesentliche Maß-
nahmen für die öffentliche Kunst von herausragender Bedeutung und Stadtbild-
pflege Kölns für das Jahr 2017.

Anlage 
 
24 
 
Zur Finanzierung beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur – vorbehaltlich des In-
krafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017  – die Verwendung der im Teilergebnis-
plan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in 
Höhe von 20.000 Euro.  
Die Verwaltung informiert den Ausschuss Kunst und Kultur regelmäßig über die Pro-
jekt-fortschritte.  
7. Zur Anschubfinanzierung und Drittmittelakquise zur Restaurierung des Kunstwer-
kes von Otto Piene erstellt die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2016: 
Eine Kommunikatorin ist für das StadtLabor 2016/2017 vertraglich verpflichtet wor-
den, sie hat ihre Arbeit aufgenommen. Die stimmberechtigten Mitglieder des 
Kunstbeirats haben sich in einem Sondertreffen am 18.11.2016 auf ein Wettbe-
werbsverfahren verständigt. Die Auswahlrunde fand am 8.12.2016 statt. Das Ergeb-
nis wird der Presse von der Beigeordneten Laugwitz-Aulbach und dem Vorsitzenden 
des Kunstbeirates in einem Pressegespräch am 6.2.2016 vorgestellt. Der Ausschuss 
Kunst und Kultur wird per Mitteilung in der nachfolgenden Sitzung unterrichtet. Ein 
Vertrag zum StadtLabor 2016/2017 ist in Vorbereitung. 
Sachstand im Dezember 2017: 
Der Kunstbeirat hat sich in seiner Sitzung vom 30.11.2017 darauf geeinigt das Stadt-
Labor in 2018 weiter zu führen. Die Kuratur des Kunstprojektes werden die Künstler 
Uschi Huber und Boris Sieverts übernehmen. Das Projekt wird  i.H.v. 30.000 Euro 
finanziert. Weitere 5000 Euro werden zur Finanzierung der Presse- und Öffentlich-
keitsarbeit zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag zum StadtLabor 2018/2019 ist in Vor-
bereitung. 
Sachstand im Dezember 2018: 
2018 blieben die Kölner Ringe der Betrachtungsraum des StadtLabor. Damit wurde 
der räumliche Fokus aus 2017 fortgesetzt. Mit den Künstlern Uschi Huber und Boris 
Sieverts wurde auch eines der drei Teams aus 2017 mit der weiteren Bearbeitung 
beauftragt.  
Als Auftakt des StadtLabor 2018 entwickelten Uschi Huber und Boris Sieverts die 
Führung „Rund um den langen Tisch am Sachsenring“. Zwischen dem großbürgerli-
chen Villenviertel am Volksgarten und dem Handwerker- und Angestelltenquartier zu 
Füßen des Pantaleonshügels verläuft der Sachsenring als kleinster „sozialer Äqua-
tor“ und meistunterschätzte Grünanlage Kölns. 
Boris Sieverts und Martin Standkowski öffneten in dem 4 stündigen Rundgang auch 
viele private und kirchliche Türen zu Räumen, die den Kölnerinnen Kölnern üblicher-
weise verschlossen bleiben. 
Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Veranstaltung im Herbst 2018 wiederholt. 
Weiterhin fand der zweite Teil des Rundgangs im Herbst statt. 
Ebenso fand im Jahr 2018 eine erfolgreiche Wiederaufnahme der Führung „Schwar-
ze Sonne Barbarossaplatz“ statt, die ebenfalls einen ausführlichen und informativen 
Einblick in die Stadtgestaltung und deren soziologischen Auswirkungen bot.

Anlage 
 
25 
 
Sachstand im Dezember 2019: 
Auftakt des StadtLabors 2019 bildete die intensive Beschäftigung von Uschi Huber 
und Boris Sieverts mit Wolf Vostells „Ruhender Verkehr“. Das StadtLabor feierte das 
Jubiläum „50 Jahre“ des umstrittenen Werkes. Als Auftakt wurde, in Kooperation mit 
dem Museum Ludwig, eine Video -Installation im Foyer des Museums präsentiert, zu 
der zeitgleich eine Serie von Interventionen im Stadtraum stattfand. 
Am Samstag, den 26.1. wurden acht der Standorte, die im Laufe der Jahre für Ru-
hender Verkehr im Gespräch waren, für die Skulptur freigehalten und mit einer Li -
veschaltung ins Museum übertragen. 
Als dritte Beschäftigung mit Vostells Werk wurde eine Dreiteilige Motivserie, erarbei-
tet von Erik Göngrich, im Stadtraum auf 29 Werbeflächen plakatiert. 
Die zweite öffentliche Intervention des StadtLabors 2019 fand unter dem Namen 
„Brunnen der freien Berufe“ statt. Der transportable Brunnen ist eine Hommage an 
das 1. Obergeschoss der Ringe. Denn dieses Stockwerk ist entlang der Ringe fast 
ausschließlich von den freien Berufen belegt. Hier arbeiten Heilpraktiker direkt ne-
ben Notaren, Künstler neben Wirtschaftsprüfern. Auf diese besondere Mischung 
weist das Werk hin. Der Brunnen stand und sprudelte unter großem Passanteninte-
resse vom15.6. bis 20.6. am Rudolfplatz, vom 24.6. bis 30.6. am Friesenplatz und 
vom 1.7. bis 8.7. am Zülpicher Platz. 
Das StadtLabor 2019 wurde von Uschi Huber und Boris Sieverts am 4. Oktober mit 
einer Abschlussveranstaltung im Stoff-Pavillon Möller zu Ende geführt. 
Nun steht für 2020 die Auswertung des StadtLabors mit einer Publikation an. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Auf Grund der Corona Pandemie war eine weitere Beschäftigung des StadtLabors 
mit den laborhaften Mechanismen von Kunst im öffentlichen Raum nicht möglich. Der 
Kunstbeirat hat in einer seiner letzten Amtshandlungen vor den Kommunalwahlen 
beschlossen, dass für die Auswertung mittels einer Publikation ein geeigneter Prota-
gonist zu finden ist, der sowohl Nähe zum StadtLabor selbst, zu Kunst im öffentlichen 
Raum im Allgemeinen und fundierte Kenntnisse im Erstellen einer solchen an-
spruchsvollen Publikation hat. Denn das StadtLabor findet Interesse in ganz 
Deutschland. Insofern wurde von der Idee die Kuratoren des letzten StadLabors mit 
diesem Thema zu beauftragen abgerückt. Nach intensiven Besprechungen mit Kay 
von Keitz, dem noch amtierenden Vorsitzenden des Kunstbeirates (KB) und weiteren 
Mitgliedern, die dem KB auch in der kommenden Wahlperiode erhalten bleiben wer-
den, sowie der Kulturdezernentin, kam der Gedanke auf, das ausscheidende KB-
Mitglied Dr. Johannes Stahl mit der Aufgabe der Auswertung in Form einer Publikati-
on zu betrauen. Der Gedanke wurde weiterentwickelt und diskutiert und Anfang No-
vember 2020 durch die Beauftragung Dr. Stahls realisiert. Der Erarbeitung, der Rea-
lisierung und dem Druck der Publikation wurde eine Frist bis 31.06.2021 gesetzt. Erst 
nach der Auswertung mittels dieser Publikation und im Anschluss an die Corona 
Pandemie soll ein neuerliches StadtLabor konzeptioniert und durch den Kunstbeirat 
und den Kunst- und Kulturausschuss, vermutlich erst in 2022,  etabliert werden. Vor-
überlegungen hat der scheidende Kunstbeirat bereits getroffen. Ob sich der neu vom 
Rat einzusetzende KB den Überlegungen zu einem Plangebiet in einem der äußeren 
Veedel anschließen wird bleibt abzuwarten.

Anlage 
 
26 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 27.06.2017 
Vorlagenummer: 1717/2017 
Federführung: 44 
Status: laufendes Verfahren 
 
Neubau des Historischen Archivs und Rheinischen Bildarchivs. 
Hier: Beauftragung eines Umzugslogistikers 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur erkennt den Bedarf an, einen externen Umzugslo-
gistiker mit der Vorbereitung, Planung und Qualitätssicherung des Umzugs zu beauf-
tragen, um die zügige Nutzbarkeit des Archivs sowie so wenig wie möglich einge-
schränkte Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter sowohl im Verwaltungs- und Archivdienst 
wie auch in der Restaurierungs- und Digitalisierungswerkstatt zu gewährleisten. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2017: 
Für den bevorstehenden Umzug in den Neubau wurden im nationalen Verfahren die 
Dienstleistungen eines Umzugslogistikers für die Vorbereitung und Planung des Um-
zuges ausgeschrieben. Im Ergebnis hat die Firma Plan @ Move - Gesellschaft für 
Büroplanung und Projektmanagement aus Mainz den Auftrag erhalten. Am 
05.03.2018 findet das erste Treffen als Auftaktveranstaltung statt. 
Sachstand im Dezember 2018: 
Der Umzugslogistiker der Firma PLAN@MOVE Gesellschaft für Büroplanung und 
Projektmanagement mbH & Co. KG hat die Arbeit aufgenommen. Eine Bestandsauf-
nahme der umzuziehenden Standorte hat stattgefunden. Aktuell arbeitet 
PLAN@MOVE an der Vorbereitung der Ausschreibung zur Findung einer geeigneten 
Umzugsspedition für die Durchführung des Umzugs in den Neubau, erstellt die Zeit-
planung sowie die Leistungsbeschreibung für die Umzugsspedition. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Der Umzugslogistiker der Firma PLAN@MOVE Gesellschaft für Büroplanung und 
Projektmanagement mbH & Co. KG hat die Ende 2018 begonnene Vorbereitung der 
Ausschreibung zur Findung einer geeigneten Umzugsspedition für die Durchführung 
des Umzugs in den Neubau vertiefend vorbereitet und intensiv mit den Nutzern ab-
gestimmt. Hierbei wurde der Schwerpunkt seitens der Nutzer vor allem auf konserva-
torische und logistische Vorgaben vor, während und nach dem Transport gelegt. Die 
Veröffentlichung der Ausschreibung ist für Mitte 2020 geplant. 
Sachstand im Dezember 2020 : 
Geplant war eine funktionsfähige Gebäudeübergabe an die Nutzer am 01.01.2021. 
Tatsächlich wurde eine Übergangszeit bis mindestens Ende April vereinbart. In die-
ser Zeit beginnen die Nutzer mit dem Einzug der Büromöbel. Zeitgleich werden die 
Restarbeiten seitens des Bauherrn vorangetrieben.  
Sofern keine weiteren Bauverzögerungen eintreten, kann der Umzug aller Standorte 
in den Neubau am Eifelwall bis Ende 2021 durchgeführt werden.  
Die erforderlichen Vorarbeiten für den großen Umzug laufen auf Hochtouren, der 
Umzugslogistiker, die Firma Plan&Move hat das Leistungsverzeichnis zur

Anlage 
 
27 
 
Ausschreibung einer Umzugsspedition erstellt, in Zusammenarbeit mit 302 die Aus-
schreibung durchgeführt, den Auftrag erteilt und die Zusammenarbeit mit der beauf-
tragten Umzugsspedition Spitzer GmbH aufgenommen. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 15.05.2018 
Vorlagenummer: 0989/2018 
Federführung: 44 
Status: laufendes Verfahren 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Scandienstleistungen 
betreffend die Meldekartei beim Historischen Archiv 
Beschluss: 
Der Ausschuss erkennt den Bedarf in Höhe von 280.000 € netto und 333.200 € brut-
to zur Digitalisierung der Meldekartei des Historischen Archivs und der Vergabe der 
Scanleistung an einen externen Dienstleister an. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2018: 
Das Verfahren zur europaweiten Ausschreibung ist erfolgt. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Der größte Teil der Digitalisate sowie die dazugehörigen Metadatenlisten wurden 
durch die externen Dienstleister geliefert. Die ausstehenden Pakete sind für das ers-
te Quartal 2020 angekündigt. Mit 12 hat die Planung für die Erstellung einer DMS-
Anwendung begonnen mit der zukünftig 44 sowie 341 Einwohnerwesen auf die Digi-
talisate zugreifen soll. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Alle Digitalisate sowie die dazugehörigen Metadaten wurden durch die externen 
Dienstleister geliefert. Ein DMS-Archiv wurde erstellt und mit dem Import der Daten 
wurde begonnen.

Anlage 
 
28 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 19.06.2018 
Vorlagenummer: 1660/2018 
Federführung: 44 
Status: erledigt 
 
Vergabe von Datenerfassungsarbeiten (Laufzettel) an externen Dienstleister  
Beschluss: 
Der Ausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe von Datenerfassungsarbeiten an 
einen externen Dienstleister in Höhe von voraussichtlich 155.000,-- € (brutto) an. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2018: 
Nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens konnte der Auftrag am 10.09.2018 
an die Fa. SAGA Hard- und Software GmbH erteilt werden. Der Abstimmung not-
wendiger Unterlagen (u. a. Datenschutz) folgte am 05.12.2018 ein erfolgreicher Kick-
off- Termin. Anschließend begann die Fa. SAGA mit einer internen Testphase zur 
Anpassung der Abläufe an die Ausschreibungsanforderungen. Als Ergebnis wird bis 
Ende 2019 die Erfassung von 45.000 bis 55.000 Laufzetteln geplant. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Erfassung der Laufzettel ist fast vollständig abgeschlossen, die letzten Rückliefe-
rungen werden bis Ende Februar 2020 erwartet. Die Daten stehen der Firma bereits 
vollständig zur Verfügung. Die Verzögerung ist aufgetreten, da die Einarbeitung in 
die Datenerfassung mehr Zeit als vorgesehen in Anspruch genommen hat. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die letzten erfassten Laufzettel aus der Vergabe wurden planmäßig Ende Februar 
ausgeliefert.

Anlage 
 
29 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 13.11.2018 
Vorlagenummer: 3027/2018 
Federführung: 44 
Status: laufendes Verfahren 
 
Erstellung und Integrierung eines Crowdsourcing - und Identifizierungstool in 
die Software ACTApro 
Beschluss: 
Der Ausschuss erkennt den Bedarf zur Erstellung und Integrierung eines Crowdsour-
cing- und Identifizierungstools in die Archivsoftware ACTApro an. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die Umsetzung ist beauftragt. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Umsetzung ist abgeschlossen. Die Inbetriebnahme durch 12 ist noch nicht er-
folgt. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Kein neuer Sachstand.

Anlage 
 
30 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 17.12.2018 
Vorlagenummer: 3464/2018, 2732/2018 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Sanierung Orangerie im Volksgarten 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im 
Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen 
Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit gesonderter 
Beschlussvorlage eingebracht. Um die zweckgebundene und kostensichere Verwen-
dung der im Haushalt für die Sanierung der Orangerie vorgesehenen Mittel in Höhe 
von 1,8 Millionen Euro zu gewährleisten wird die Verwaltung beauftragt, die Eckwerte 
eines öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages mit dem Verein „Orangerie im Volks-
garten e.V.“ zu erarbeiten und ebenfalls mit gesonderter Beschlussvorlage vorzule-
gen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die Beschlussvorlagen sind in der verwaltungsinternen Prüfung und Umsetzung. 
Sachstand im Dezember 2019: 
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Orangerie-Theater im 
Volksgarten e.V. wurde vom Rat verabschiedet.  
Um den Fördervertrag mit dem Orangerie-Theater schließen zu können, sind 20% 
des Gesamtvolumens vom Verein beizubringen. Diese Mittel sollen durch Förder-
gelder weiterer Behörden und Stiftungen in 2020 akquiriert werden. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Zusagen für die Eigenmittel i.H.v. 450.000 €, welche vom Theater bei Land und 
Bezirksregierung beantragt wurden, können voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 
erfolgen. Nach dem erbrachten Nachweis über diese Eigenmittel kann der städtische 
Fördervertrag vorbereitet bzw. abgeschlossen werden. Es wird bislang davon ausge-
gangen, dass die Baugenehmigung im Frühjahr 2021 erteilt werden wird.

Anlage 
 
31 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 11.12.2018 
Vorlagenummer: AN/1826/2018 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der FDP -Fraktion 
betr.: "Fuhrwerkswaage Kunstraum" 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin und vertieft Wege und Möglichkeiten aus-
zuloten und zu beschreiten, die dem Fuhrwerkswaage Kunstraum einen zukunftssi-
cheren Verbleib am jetzigen Standort sichern. Die Ausschüsse Kunst und Kultur und 
Stadtentwicklung werden regelmäßig über den Sachstand informiert. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2018: 
Die Kultur- und die Bauverwaltung sind mit dem Investor über die weitere Nutzung 
der Fuhrwerkswaage als Kunstort im Gespräch. Der Investor hat signalisiert, auch 
über 2021 hinaus eine grundsätzlich kulturelle Nutzung für diesen Standort zu pla-
nen.  
Sachstand im Dezember 2019: 
Der Fuhrwerkswaage e.V. und der Investor stehen im Gespräch über einen Ankauf 
des Geländes. Die Kulturverwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Verein 
und dem Investor über den Fortgang der Gespräche. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Ein Kaufvertrag zwischen Fuhrwerkswaage e.V. und Investor wurde unterzeichnet.

Anlage 
 
32 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 11.02.2019 
Vorlagenummer: 4290/2018 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der 
freien Szene 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur 
Technikförderung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien 
Szene. 
Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der 
Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder 
städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten 
die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung.  
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungs-
zweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können ab-
hängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden.  
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 
100.000 Euro bezuschusst. 
Anträge können unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die 
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt. 
Der Haushalts- und Sperrvrmerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: 
„Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch 
Fach-und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“.  
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Vorlage 1234/2018 „Vergabe von Zuschüssen 
zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“ aufgehoben. 
Der Finanzausschuss schließt sich dem Hinweis des Ausschusses Kunst und Kultur 
auf eine flexible Förderpraxis und der Forderung nach einem Bericht zum Ende des 
Jahres an den Ausschuss Kunst und Kultur an.Verwaltung wird beauftragt, weiterhin 
und vertieft Wege und Möglichkeiten auszuloten und zu beschreiten, die dem Fuhr-
werkswaage Kunstraum einen zukunftssicheren Verbleib am jetzigen Standort si-
chern. 
Die Ausschüsse Kunst und Kultur und Stadtentwicklung werden regelmäßig über den 
Sachstand informiert. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Siehe Vorlage Nr. 1710/2019 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die beschlossenen Kriterien werden angewendet.

Anlage 
 
33 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 29.01.2019 
Vorlagenummer: 4291/2018 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Vergabe von Mietzuschüssen für Ateliers Clouth 104 
Beschluss: 
Der Beschluss „Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Vergabe von Mietzu-
schüssen für zehn Ateliers im Clouth 104 ab Bezug der Ateliers befristet für 5 Jahre.  
Die Höhe der Mietzuschüsse staffelt sich für die exklusive Atelierfläche wie folgt:  
 bis 17 m² 46,00 Euro  
 bis 33 m² 89,00 Euro  
 bis 50 m² 135,00 Euro  
 bis 67 m² 150,00 Euro  
 über 67 m² 210,00 Euro. 
Eine einmalige Wiederbewerbung für die Mietzuschüsse ist für eine weitere Dauer 
von 5 Jahren möglich.  
Die Genehmigung der erstmaligen fünfjährigen Bezuschussung erfolgt mit gesonder-
ter Beschlussvorlage.“  
wurde mit folgendem Zusatz:  
Die Entscheidung der Begrenzung Mietzuschüsse erfolgt unter dem Vorbehalt, dass 
diese nach Verabschiedung des neuen Atelierkonzeptes dessen Vorgaben gemäß 
angepasst werden muss. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Auf die zehn Ateliers haben sich 24 Künstler*innen beworben. Es wurden acht Künst-
ler*innen ausgewählt. Für die zwei größten Ateliers gab es keine Bewerber*innen. 
Zusätzlich zu den acht ausgewählten Künstler*innen wurden 6 weitere als Nachrü-
cker ausgewählt. Es haben sich lediglich vier Künstler*innen zur Anmietung eines 
Ateliers entschlossen. Mietverträge wurden in 2019 noch nicht abgeschlossen, da die 
Ateliers noch nicht fertiggestellt waren.  
Sachstand im Dezember 2020: 
Die o.g. vier Mietverträge wurden abgeschlossen und die übrigen Ateliers befinden 
sich derzeit bis auf ein Atelier auch in einer Vermietung an Kreative (für eine Laufzeit 
von 5 Jahren).

Anlage 
 
34 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 26.03.2019 
Vorlagenummer: AN/0358/2019, AN/0438/2019 
Federführung: VII/4 
Status: laufendes Verfahren (Punkte 1 und 4; Punkte 2 und 3 sind erle-
digt) 
 
Rückgabe kolonialer Raubkunst 
Beschluss: 
Die Bearbeitung der Rückgabe unrechtmäßig entzogener Kunst ist auch für die Stadt 
Köln eine bedeutende und unverzichtbare Aufgabe. Der Ausschuss Kunst und Kultur 
sieht in den bisherigen Bemühungen der Stadt und seiner Museen einen zentralen 
Beitrag zu einer erfolgreichen Provenienzforschung. 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen und darzustellen, auf welche Weise 
die Ziele der Provienzforschung in Köln erreicht werden können, welcher Bedarf be-
steht, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, auf welche Weise mit 
den verantwortlichen Stellen in den betroffenen Herkunftsländern zusammengearbei-
tet wird und werden kann und auf welche Weise die Museen dem Erfordernis nach-
kommen können, unrechtmäßig entzogene Kunst zu identifizieren und zurückzuge-
ben. 
2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welchen Zeitplan die Kulturministerkon-
ferenz für den vertieften Austausch über die Eckpunkte des 10. Kulturpolitischen 
Spitzengesprächs vorsieht. 
3. Welche Maßnahmen nach derzeitigem Kenntnisstand das Land NRW aus diesen 
Eckpunkten entwickeln und umsetzten möchte. 
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie das Referat für Museumsangelegen-
heiten und die Museen selbst finanziell und personell auszustatten sind, damit sie 
diese Aufgaben bewältigen können. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Er-
gebnisse in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vor der Sommerpause 
vorzustellen und in den Entwürfen für die kommenden Haushalts- und Stellenpläne 
zu berücksichtigen. 
Sachstand: 
zu Beschlusspunkt 1:  
Entsprechend des Sachstandsberichts der Mitteilung 2260/2019 arbeitet die städti-
sche Provenienzforschung laufend an den folgenden Maßnahmen: 
1. Die Ausweitung der bereits bestehenden Konzepte zur Provenienzforschung um 
die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Vorgehensweisen im kolonialen 
Kontext sowie die Integration in ein gesamtstädtisches Konstrukt und Vorgehens-
modell. 
    => Zu den langfristigen museumsübergreifenden Aufgaben gehört insbesonde-
re die systematische und proaktive Überprüfung von mehr als 100.000 sehr unter-
schiedlicher Kunst- und Kulturobjekte in den städtischen Museen. In den Jahren 
seit 2007 sind insgesamt drei mehrjährige Forschungsprojekte mit finanziellen Mit-
teln der Arbeitsstelle für Provenienzforschung bzw. der Stiftung Deutschen Zent-
rum Kulturgutverluste durchgeführt worden. Der Schwerpunkt lag zunächst auf der 
Provenienzforschung in den Sammlungen des Wallraf-Richartz-Museum & Fonda-
tion Corboud und des Museum Ludwig.

Anlage 
 
35 
 
    Nach Abschluss der Untersuchungen der Herkunft von rund 620 Zeichnungen in 
der Grafischen Sammlung des Museum Ludwig am 31. März 2019 erfolgte mit 
dem Blick auf die Sammlungen des Museum für Angewandte Kunst Köln eine 
neue Schwerpunktsetzung. Gemeinsam mit dem MAKK wurde eine erste Prüfung 
der Ankäufe von rund 400 Objekten in den Jahren 1933 bis 1945 vorgenommen 
und Drittmitteln zur Finanzierung eines zweijährigen Forschungsprojekts bei der 
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste im Dezember 2019 beantragt. 
    Das langfristige Konzept sieht erstens eine personelle Aufstockung der Prove-
nienzforschung bei VII/4 vor, um eine zügige systematische Überprüfung der Her-
kunft von Kunst- und Kulturgut in allen städtischen Museen auch unabhängig von 
der Bewilligung von Drittmitteln zu garantieren. In einem ersten Schritt würden 
künftig die Provenienzforscherinnen und –forscher bei VII/4 in enger Abstimmung 
mit den Museen die Priorisierung von Forschung in Abhängigkeit von Verdachts-
momenten, der Zugänglichkeit von relevanten Informationen und weiterer Kriterien 
vornehmen. In einem weiteren Schritt würde eine Provenienzforscherin bzw. ein 
Provenienzforscher bei VII/4 als „Springer“ jeweils für eine befristete Zeit die Her-
kunft von Objektgruppen in den einzelnen Häusern prüfen. 
    Das langfristige Konzept sieht angesichts der spezifischen Anforderungen im Be-
reich des kolonialen Unrechtskontextes zweitens die Schaffung mindestens einer 
Stelle für Provenienzforschung im Rautenstrauch-Joest-Museum vor. Angestrebt 
wird die Überprüfung der Sammlung als langfristige bzw. permanente Aufgabe des 
Museums in allen Arbeitsbereichen an. Insgesamt sind über 68.000 Inventarnum-
mern aus knapp 2.000 Konvoluten systematisch in den Blick zu nehmen und für 
die Tiefenforschungen zu priorisieren. Dazu hat das RJM am 1. Juni 2019 ein 
drittmittelfinanziertes Projekt bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste 
in Magdeburg beantragt, mit welchem die Konzeption und Umsetzung der spezifi-
schen Provenienzforschung im ethnographischen Kontext gestartet werden und 
der personelle Aufwand für eine Verstetigung ermittelt werden soll. 
 Zum langfristigen Konzept gehört ferner die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Mit 
Hilfe der Ergebnisse der Provenienzforschung sollte das Bewusstsein für das 
Schicksal der Opfer des Nationalsozialismus und für den kolonialen Unrechtskon-
text als wichtiger Teil der Erinnerungskultur gestärkt und geschärft werden. Dazu 
sollten zum einen Aspekte der Themen NS-Raubkunst und des kolonialen Un-
rechts in die ständigen Ausstellungen implementiert und zum anderen Veranstal-
tungen (Ausstellungen, Vorträge, Veröffentlichungen) zu diesen Themenkomple-
xen durchgeführt werden.   
2. Die Zusammenführung von Informationen zu den Objekten, handelnden Personen 
und Institutionen in einer internetbasierten Datenbank. Die damit verbundene 
Transparenz, d.h. der Zugang zu Informationen ist für den Forschungsaustausch 
und insbesondere für die Herkunftsländer im kolonialen Unrechtskontext essenti-
ell. 
    => Als wichtige Voraussetzung für die zukünftige Provenienzforschung ist im 
Jahr 2019 gemeinsam von der Provenienzforschung bei VII/4 und mehreren städ-
tischen Museen (Kölnisches Stadtmuseum, Museum für Angewandte Kunst Köln, 
Museum Schnütgen, Rautenstrauch-Joest-Museum) ein Provenienzmodul der in-
ternetbasierten Datenbank MuseumPlus zur museumsübergreifenden systemati-
schen und standardisierten Erfassung aller relevanten Daten entwickelt worden. 
Damit verbunden wird der Austausch von Informationen zu Objekten, zur Instituti-
onen- und Sammlungsgeschichte zwischen der Provenienzforschung bei VII/4 und

Anlage 
 
36 
 
    den benannten Museen in regelmäßigen Arbeitsgruppen und bilateral weiter inten-
siviert werden. 
3. Die Vernetzung mit Museen, Universitäten, Kunsthandel und externen Forschern 
bzw. Forscherinnen. 
    => Die Vernetzung mit Museen, Universitäten, Kunsthandel und externen For-
schern bzw. Forscherinnen auf internationaler Ebene ist weiter ausgebaut worden. 
Diesem Zweck dienten insbesondere ein Kooperationsvertrag mit der For-
schungsstelle Provenienzforschung, Kunst- und Kulturgutschutzrecht der Rheini-
schen Friedrich Wilhelms-Universität zu Bonn sowie die Durchführung einer drei-
tägigen internationalen Fachkonferenz zur Provenienzforschung Im November 
2019 in Düsseldorf, die gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland und 
der Stadt Düsseldorf organisiert worden ist. 
4. Die detaillierte Erforschung am Sammlungsprozess beteiligter Akteure und Akteu-
rinnen. 
    => Im Rahmen mehrjähriger Forschungsprojekte werden neben der Herkunft 
der Objekte weitere Kontexte erforscht. Dazu gehören insbesondere Aspekte der 
Institutionen- und der Sammlungsgeschichte. In diesem Zusammenhang werden 
alle relevanten Kunstsammler, -händler, Museumsmitarbeiter und andere Akteure 
untersucht, die an dem Zugang von Objekten in die städtischen Sammlungen be-
teiligt waren. Die ermittelten biographischen und weiteren Informationen zu den 
Akteuren werden in Kooperation mit dem NS-Dokumentationszentrum mit der Da-
tenbank Faust erfasst und langfristig für weitere Forschungen nutzbar gemacht. 
Bis Ende 2019 sind in dieser Weise mehr als 500 Personen behandelt worden. 
5. Die angemessene personelle und finanzielle Ausstattung zur Erstellung sowie 
Umsetzung des Konzeptes unter 1. 
    => vgl. Ausführungen zu Beschlusspunkt 4 
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3: 
Die Fragen wurden im Rahmen der Mitteilung 2260/2019 beantwortet. 
zu Beschlusspunkt 4: 
Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme von Restitutionsanträgen, Anfragen auf-
grund des dynamischen Ausbaus der Provenienzforschung im universitären Bereich, 
in Museen und auch im Kunsthandel sowie den in der Öffentlichkeit diskutierten ko-
lonialen Sammlungskontexten ist ein Ausbau der personellen und finanziellen Aus-
stattung erforderlich. 
a) Ausstattung im Bereich der zentralen Provenienzforschung: 
Die Aufstockung der zwei halben Stellen Provenienzforschung im Referat für Muse-
umsangelegenheiten auf zwei Vollzeitstellen zum Stellenplan 2020/2021 ist bewilligt 
worden. Damit sind weitere Grundlagen geschaffen worden für die Verstetigung und 
den Ausbau Provenienzforschung sowie für die vertiefende Erarbeitung eines Kon-
zeptes. 
Zur Umsetzung des unter 1. skizzierten Konzeptes ist eine weitere Aufstockung der 
Stellen Provenienzforschung im Referat für Museumsangelegenheiten in den nächs-
ten Stellenplänen zu empfehlen. Nur auf diese Weise lässt sich eine systematische 
Überprüfung der Bestände auch unabhängig von drittmittelfinanzierten Projekten ge-
währleisten. 
b) Ausstattung im Bereich der dezentralen Provenienzforschung in den Häusern

Anlage 
 
37 
 
Rautenstrauch-Joest-Museum 
Aufgrund der spezifischen Anforderungen im Bereich des kolonialen Unrechtskontex-
tes soll basierend auf den Erfahrungen der Drittmittelstelle der konkrete Umfang der 
zusätzlich benötigten Personalressourcen ermittelt werden. Die beantragte Drittmit-
tel-Stelle ist erforderlich, um die Grundlagen einer systematischen Provenienzfor-
schung zu den Objekten aus den unterschiedlichen Regionen aufbauen zu können. 
Für den Fall, dass die Drittmittelfinanzierung nicht zustande kommt, befürwortet die 
Verwaltung eine Stelle im Stellenplan auch ohne Drittmittelfinanzierung, da andern-
falls die Erstellung und Umsetzung des erforderlichen Gesamtkonzepts nicht reali-
sierbar sein wird. Die Verwaltung befürwortet ebenfalls, nach Abschluss des drittmit-
telfinanzierten Projektes eine Stelle bzw. Stellen für Provenienzforschung im Rauten-
strauch-Joest-Museum auf Grundlage des erarbeiteten Konzeptes einzurichten. 
Sachstand im Dezember 2020: 
zu Beschlusspunkt 1:  
Entsprechend des Sachstandsberichts der Mitteilung 2260/2019 arbeitet die städti -
sche Provenienzforschung laufend an den folgenden Maßnahmen: 
1. laufende Anpassung der bestehenden Konzepte zur Provenienzforschung auf 
Basis der die andauernden Diskussion bezüglich der Vorgehensweisen im koloni-
alen Kontext sowie die Integration in ein gesamtstädtisches Konstrukt und Vorge-
hensmodell, aktuell auch im gesamtstädtischen Projekt von 16. Es wird ein expli-
ziter Sachstandsbericht vorgelegt. 
Am 1. August 2020 startete zudem das vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste 
finanzierte zweijährige Projekt zur Erforschung der Provenienz von 400 Objekten 
im MAKK. Das vom RJM am 1. Juni 2019 beim Deutschen Zentrum Kulturgutver-
luste beantragte Projekt zur Provenienzforschung ist nicht bewilligt worden. Dafür 
konnte im RJM am 1. Juli 2020 ein vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft 
des Landes Nordrhein-Westfalen gefördertes zweijähriges For schungsvolontariat 
eingerichtet werden. Ziel ist die Sichtung des Gesamtbestandes als Grundlage 
zur Entwicklung eines Konzeptes zur spezifischen Provenienz-forschung im eth-
nographischen Kontext. 
2. laufende Zusammenführung von Informationen zu den Objekten, handelnden 
Personen und Institutionen in einer internetbasierten Datenbank. Die damit ver-
bundene Transparenz 
=> der Punkt ist erledigt 
3. laufende Vernetzung mit Museen, Universitäten, Kunsthandel und externen For-
schern bzw. Forscherinnen 
=> der Punkt ist erledigt 
4. Die detaillierte Erforschung am Sammlungsprozess beteiligter Akteure und Akteu-
rinnen 
=> der Punkt ist erledigt 
5. Die angemessene personelle und finanzielle Ausstattung zur Erstellung sowie 
Umsetzung des Konzeptes unter 1 
=> der Punkt ist erledigt 
zu Beschlusspunkt 4: 
Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme von Restitutionsanträgen, Anfragen auf-
grund des dynamischen Ausbaus der Provenienzforschung im universitären Bereich, 
in Museen und auch im Kunsthandel sowie den in der Öffentlichkeit diskutierten kolo-

Anlage 
 
38 
 
nialen Sammlungskontexten und nicht zuletzt das gesamtstädtisch bei 16 aufgesetz-
te Projekt ist ein Ausbau der personellen und finanziellen Ausstattung erforderlich. 
1. Ausstattung im Bereich der zentralen Provenienzforschung 
Eine Aufstockung der zentralen Provenienzforschung wird zum Stellenplan 2022 be-
antragt. 
2. Ausstattung im Bereich der dezentralen Provenienzforschung in den Häusern, 
Rautenstrauch-Joest-Museum 
Der Verwaltung wird ebenfalls zum Stellenplan 2022 eine Stelle beantragen, damit 
zum Abschluss des drittmittelfinanzierten Projektes (Forschungsvolontariat) ein naht-
loser Übergang gewährleistet werden kann.

Anlage 
 
39 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 01.04.2019 
Vorlagenummer: 0553/2019 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Sanierung und Umbau Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik - 
Stadtgarten 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Sanierung und den Umbau des „Europäischen 
Zentrums für Jazz und Aktuelle Musik“ bei geplanten Gesamtkosten von 690.000 
Euro in drei Bauabschnitten mit insgesamt 490.000 Euro in 2019 zu fördern. Die Mit-
tel in Höhe von 490.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil-
planzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.  
Teil  Maßnahme    Anteilige Förderhöhe   Zeitplanung  
1 Umbau und Tieferlegung 160.000 Euro    April bis September 
 des Studios 672 (Keller- 
 geschoss) 
2 Allgemeine Sanierungs-, 130.000 Euro   April bis September 
 Renovierungs- und Er- 
 tüchtigungsmaßnahmen 
3 Aufstockung Büroräume 200.000 Euro    Vorauss. Mai bis De- 
 (zweigeschossig, ca. 100 m²)    zember 
     _______________ 
     490.000 Euro 
Die Baumaßnahmen werden von dem Projektträger Initiative Kölner Jazzhaus e.V. 
durchgeführt. Die Förderung berücksichtigt die Nettoaufwendungen, da der Projekt-
träger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Alle nicht förderfähigen Kosten sowie alle för-
derfähigen Kosten, die die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 überschreiten, 
sind vom Projektträger zu tragen. Sofern aufgrund von baulichen Verzögerungen die 
Sanierung und der Umbau erst in 2020 abgeschlossen werden kann, können Rest-
mittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Maßnahmen zu Teil 1 und Teil 2 wurden bewilligt, die entsprechenden Mittel 
wurden in 2019 abgerufen. Bzgl. Teil 3 wurde nur die „Leistungsphase 3 nach HOAI“ 
bewilligt und Mittel in Höhe von 50.000 Euro ausgezahlt. Die restlichen Mittel (Teil 3) 
in Höhe von 150.000 Euro wurden zur Übertragung angemeldet. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Aufgrund von gestiegenen Kosten auf Basis aktualisierter Planunterlagen hin zu ei-
ner nachhaltigen Lösung sind Abstimmungen mit dem Ministerium für Kultur und 
Wissenschaft NRW, als weiterem Fördermittelgeber, und diversen städtischen 
Dienststellen mit dem Ziel eines baurechtlich genehmigungsfähigen Entwurfs not-
wendig. Beide miteinander verwobene Abstimmungsverfahren dauern noch an.

Anlage 
 
40 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 04.04.2019 
Vorlagenummer: 0240/2019 
Federführung: VII/2 
Status: laufendes Verfahren 
 
Kulturentwicklungsplanung (KEP) 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Kulturentwicklungsplanung (Anlagen) als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Kulturentwicklungsplanung beschrie-
benen Entwicklungsideen/ Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der 
haushaltrechtlichen Möglichkeiten umzusetzen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 
2020. Dazu wird eine Prioritätenliste erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt. 
3. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/ Maßnahme bedarf eines gesonderten 
Ratsbeschlusses. 
4. Die Kulturentwicklungsplanung ist hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihrer Entwick-
lungsideen/ Maßnahmen jährlich zu überprüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 
Ergebnisse der Überprüfung und eine daraus resultierende Fortschreibung der Kul-
turentwicklungsplanung dem Rat in Form eines Berichtes zum 30.6. eines jeden Jah-
res, beginnend 2020, vorzulegen. 
5. Die Kulturentwicklungsplanung wird in einem kontinuierlichen partizipativen Pro-
zess fortgeführt. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Nachdem die Kulturentwicklungsplanung am 04.04.2019 vom Rat beschlossen wur-
de, bedankte sich die Stadt am 10.Juli 2019 auf einer „Zirkelveranstaltung“ in der Pi-
azetta des Historischen Rathauses zu Köln bei allen Akteuren, die an der Kulturent-
wicklungsplanung mitgewirkt haben und leitete gemeinsam mit diesen die Umset-
zungsphase ein. Drei Maßnahmen bildeten den Auftakt: 
1. Das Kulturmarketing ging an den Start. Am 18. November 2019 wurde in die-
sem Zusammenhang eine Imagekampagne vorgestellt, mit der die Stadt ihre nationa-
le und internationale Sichtbarkeit in der Kulturlandschaft stärken will.  
2. Im Herbst 2019 wurde erstmals der Holger Czukay Preis für Popmusik verlie-
hen. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis ging an Wolfgang Voigt, der als DJ, Produ-
zent und Komponist seit Jahrzehnten unter Pseudonymen wie Mike Ink, GAS oder 
„Studio 1“ bekannt ist. Den Ehrenpreis erhielt Irmin Schmidt. Schmidt hatte mit  
Czukay an der Kölner Musikhochschule bei Karlheinz Stockhausen Komposition stu-
diert 
3. Ein zentrales Raummanagement soll für die Schaffung und den Erhalt von 
Räumen, die für kulturelle Nutzungen geeignet sind, sorgen. Ein Vergabeverfahren 
wird vorbereit, um einen Unternehmensberater mit der Erarbeitung eines ersten Kon-
zeptes zu beauftragen  
Auf dieser Veranstaltung wurde auch die Printfassung der KEP vorgestellt und an die 
Teilnehmer verteilt.

Anlage 
 
41 
 
Im Herbst 2019 wählte der Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung elf weitere 
Entwicklungsideen aus, die 2020 mit einem Budget von insgesamt 500.000 € geför-
dert und umgesetzt werden sollen. Dazu zählen unter anderem die Etablierung eines 
Figurentheaterfestivals durch das Hänneschen Theater, digitale Ausbaumaßnahmen 
der Stadtbibliothek und diverse Maßnahmen zur Förderung der Freien Szene, bei-
spielsweise durch die Schaffung zusätzlicher Räume und die Ausweitung der För-
derbudgets. Die Vorlagen für diese Maßnahmen werden von den Fachdienststellen 
erstellt und sollten am 28.01.2020 dem Ausschuss Kunst und Kultur und am 
06.02.2020 dem Rat vorgelegt werden.  
Am 26.11.2019 wurde im Ausschuss Kunst und Kultur beschlossen, den Lenkungs-
kreis der KEP um drei Mitglieder (Sprecherinnen bzw. Sprecher der städtischen Insti-
tutionen) zu erweitern. Die Geschäftsordnung wurde entsprechend geändert. 
Im Dezember 2019 wurde dem vielfach auf den Runden Tischen geäußerten 
Wunsch, eine Veranstaltung zum Thema Kunst, Kultur und Digitalisierung zu veran-
stalten, durch das Digital-Art-Camp Rechnung getragen. Mit dem Format des Bar-
camps wurde eine offene Tagungsform gewählt, die den ca. 150 Teilnehmerinnen 
und Teilnehmern breiten Raum für Diskussionen und das Einbringen eigener Ideen 
ermöglichte.  
Die Veranstaltung wurde auch genutzt, um die externe Webseite der KEP 
(www.kep.koeln), die an diesem Tag online ging, einem breiten Publikum vorzustel-
len. Hier kann sich jeder über den aktuellen Stand der KEP und ihrer Maßnahmen 
informieren. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Von den im Herbst 2019 vom KEP-Lenkungskreis ausgewählten Maßnahmen konn-
ten 2020 die folgenden angestoßen beziehungsweise umgesetzt werden: 
• Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit, das als Inklu-
sionszuschlag abgerufen werden kann 
• Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte im Kulturamt  
• Drei Teilprojekte der Stadtbibliothek zur Erweiterung im Bereich Dig italisie-
rung. 
 Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in den Stadtteilbibliotheken 
 Netzausbau in der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen 
 Einrichtung eines Bib-Youtube-Studios „Köln zeigt sich“  
• Erhöhung der Schreibraum-Kapazität und Schaffung einer angemessen dotier-
ten Stelle für die Betreuung  
• Aufbau und Sicherung der Comedia zu einem Zentrum für Kinder- und Ju-
gendkultur 
Die Vorlagen der beiden Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Atelier- und Probe-
räume werden derzeit verwaltungsintern geprüft, da dies eine Finanzierung von Dau-
eraufgaben darstellt.  
Mit der Erstellung eines Konzeptes für ein zentrales Kulturraummanagement wurde 
im Mai 2020 eine Agentur für Unternehmensberatung beauftragt. Auf Grundlage ei-
ner Dokumentenanalyse und einer Best-Practice-Analyse befindet sich das Konzept 
derzeit in Erarbeitung.

Anlage 
 
42 
 
Das Kulturmarketing entwickelte als einen der ersten sichtbaren Schritte zur Koordi-
nierung der Marketingaktivitäten von Institutionen und freier Szene die Kampagne 
„Kultur lebt in Köln“ so, dass darunter alle Kultursparten gebündelt werden können.  
Im Herbst 2020 wurde zum zweiten Mal der Holger Czukay Preis für Popmusik ver-
liehen. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis ging an das Künstlerduo „Mouse on Mars“. 
Das 1993 gegründete Projekt, bestehend aus Jan St. Werner und Andi Toma, durch-
lebte seine prägenden Anfangsjahre in Köln und war an der Entstehung einer neuar-
tigen, eklektizistischen Elektronikszene rund um den Brüsseler Platz 10a maßgeblich 
beteiligt. Der Ehrenpreis zur Würdigung des Lebenswerks wurde der wegweisenden 
Electro-Disco-Formation "Gina X Performance" zugesprochen. 
Aufgrund der Covid-19 Pandemie musste aber auch die Umsetzung einiger Maß-
nahmen vorerst ausgesetzt werden.  
Dazu gehörte das für Mai 2020 geplante Figurentheaterfestival des Hänneschen 
Theater, mit dem Ziel neue Besucher zu erreichen, für zukunftsfähigen Nachwuchs 
zu sorgen, Inklusion und kulturelle Bildung zu stärken sowie den Austausch mit den 
Kölner Partnerstädten zu pflegen. Es sollte zum ersten Mal im Mai 2020 stattfinden, 
musste aber wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Das Hänneschen hat 
bereits sein Konzept und Programm für dieses Festival ausgearbeitet. Ein neuer 
Termin steht noch nicht fest. 
Auch der für Mai 2020 geplante Runde Tisch Partizipation, der zu der Findung und 
dem Aufbau eines Verfahrens zur Verstetigung der Kulturentwicklungsplanung und 
der dauerhafter Einrichtung eines Runden Tisches Partizipation und Teilhabe beitra-
gen sollte, musste verschoben werden. Diese Veranstaltung wird für 2021 in digitaler 
Form geplant.  
Der Kulturausschuss der Stadt Köln beschloss am 9. Juni, dass im Rahmen der Um-
setzung der Kulturentwicklungsplanung eine Tagung veranstaltet werden sollte, in 
der die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie auf die Situation der Kölner Kultur- 
und Kreativszene dargestellt werden sollen. Diese Tagung fand am 04.09.2020 
Corona bedingt mit beschränkter Teilnehmerzahl im MAKK statt. Eingeladen waren 
neben dem Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und den Sprecher*innen 
der Interessenvertretungen der Kölner Kunst - und Kreativszene auch ausgewählte 
Referent*innen der städtischen Institutionen, des NRW Ministeriums für Kultur, des 
Deutschen Städtetages, des Kulturrats NRW und des Berufsverbandes Bildender 
Künstler.  
Im Anschluss an die Tagung wurde im November eine Fragebogenaktion unter Betei-
ligung der Freien Szene, der städtischen Institutionen, des Publikums und der För-
dereinrichtungen zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Kölner Kulturszene 
gestartet. Die Ergebnisse wurden auf der Webseite der KEP (www.kep.koeln) einge-
stellt und der Politik kommuniziert. Die Webseite wurde um den Bereich „Aktuelles“ 
auf ihrer Startseite erweitert, um neue Informationen auch unabhängig von den ein-
zelnen Projekten kommunizieren zu können.  
Das Leitbild für Kulturelle Teilhabe und Vielfalt soll Partizipativ unter Beteiligung der 
städtischen Kulturinstitutionen, Vertreter*innen der verschiedenen Zielgruppen und 
externer Expert*innen erarbeitet werden. Für die Erarbeitung dieser Richtlinien für 
alle städtischen Kulturbereiche und die Freie Szene wurden im November 2020 erste 
Vorbereitungen begonnen.

Anlage 
 
43 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 08.07.2019 
Vorlagenummer: 1710/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung 
der freien Szene, Teil 1 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und-
Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersum-
me gemäß der beigefügten Anlage. Die Mittel in Höhe von bis zu 239.000 Euro ste-
hen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags 
übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. 
Mit Beschlussvorlage 2684/2018 wurden bereits Mittel für 2019 in Höhe von 40.000 
EUR für ein zweistufiges Bauvorhaben des Popkultur Köln e.V. (hier: 3. Ausbaustufe 
Proberäume Dellbrücker Straße) gebunden. Somit verbleiben Mittel in Höhe von 
21.000 Euro in 2019 für die eine gesonderte Beschlussvorlage eingebracht wird. Der 
Zuschuss an den Theater der Keller e.V. ist auf das Jahr 2019 zu beschränken. 
Darüber hinaus ist eine Auszahlung erst nach Vorlage des neuen Mietvertrages und 
eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes möglich. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Alle notwendigen Unterlagen für die Genehmigung der nachfolgenden Zuschüsse 
wurden eingereicht und die entsprechenden Bewilligungen gefertigt. Die Mittel wur-
den in 2019 abgerufen.  
Tanzfaktur UG  100.000 Euro 
Theater im Bauturm    19.000 Euro 
Popkultur e.V.    40.000 Euro bereits 2018 für 2019 genehmigt 
Volksbühne am Rudolf-   21.000 Euro  Teil 2 als DE genehmigt 
platz gGmbH 
Im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen sind die angeforderten Belege vor-
zulegen, deren Prüfung steht noch aus. 
Da der Theater der Keller (120.000 Euro) noch nicht alle notwendigen Unterlagen 
vorgelegt hat, wurde bis dato noch keine Förderung bewilligt. Die entsprechenden 
Mittel wurden zur Übertragung angemeldet. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Vorlage und der Bericht betrafen nur 2019.

Anlage 
 
44 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 25.06.2019 
Vorlagenummer: 1425/2019 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förder-
konzeptes Kulturelle Teilhabe 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung das Förderkonzept Kultu-
relle Teilhabe partizipativ zu entwickeln. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf der 
Grundlage des beigefügten Beteiligungskonzeptes durchgeführt werden. 
Nach Abschluss der ersten Projektphase sind der Ausschuss für Kunst und Kultur 
sowie der Integrationsrat per Mitteilung über den Sachstand zu informieren. 
Der Integrationsrat ist per Mitteilung über die Beschlussvorlage in Kenntnis zu set-
zen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Im September 2019 gab es einen großen Workshop zur Schaffung einer Arbeits-
grundlage für die Erstellung des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe. Die Ergebnisse 
des Workshops wurden aufgearbeitet und mit den, in dem Workshop bestimmten 
Delegierten, rückgekoppelt und in Förderschwerpunkte und Instrumente übersetzt. 
Dieser partizipative Prozess wird in 2020 fortgesetzt. 
Sachstand im Dezember 2020: 
In 2020 konnte trotz der massiven Einschränkungen durch die Corona-Pandemie mit 
kleineren Verzögerungen der partizipative Prozess weiter umgesetzt werden. Die 
geplante öffentliche Veranstaltung im März wurde durch ein digitales Format ersetzt, 
durch welches zahlreiche Rückmeldungen zum Verfahren gesammelt werden konn-
ten. Diese wurden in das Dokument eingepflegt und konnten im November mit den 
gewählten Delegierten abgestimmt werden. Ende des Jahres 2020 lag die Rohfas-
sung des Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe vor.

Anlage 
 
45 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 08.07.2019 
Vorlagenummer: 1675/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie 
Kulturinstitutionen / Musikclubs“, deren Nutzung emissionsintensiv ist, ab dem Haus-
haltsjahr 2019 und Folgejahre gemäß dem in den Erläuterungen dargelegten Kon-
zept. Den dort genannten acht Kriterien als Voraussetzung zur Antragstellung für den 
Lärmschutzfonds wird als Ziffer 9. „Die Nutzung ist sehr emissionsintensiv.“ hinzuge-
fügt. Die Mittel in Höhe von 300.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung 
in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - vorbehaltlich des Vorliegens der 
haushaltrechtlichen Voraussetzungen ab 2020 - zur Verfügung. 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Mu-
sikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem 
Jahr nachweisen können und deren Nutzung emissionsintensiv ist. Die Förderung 
erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - 
die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kul-
turinstitutionen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder 
direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) 
lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch 
die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) 
umfassen. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwen-
dungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen 
können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennut-
zungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 
100.000 Euro bezuschusst.  
Anträge können unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die 
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt. Grund-
sätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 
4290/2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung 
der freien Szene. Die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen werden mit geson-
derten Vorlagen dem Fach- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Siehe Vorlage Nr. 3304/2019 (Teil 1) und Vorlage Nr. 3365/2019 (Teil 2) 
Sachstand im Dezember 2020: 
Siehe Vorlage Nr. 0276/2020 (Teil 1) und Vorlage Nr. 3045/2020 (Teil 2)

Anlage 
 
46 
 
Die beschlossenen Kriterien / Bedingungen werden angewendet. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 17.09.2019 
Vorlagenummer: AN/1253/2019 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Förderkonzept Bildende Kunst hier: Änderung 5.3: Modifizierung des Atelier-
förderkonzepts 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, dass Ziffer 5.3, Absatz 2, Satz 3 des Förderkonzepts 
Bildende Kunst in Köln wie folgt geändert wird: 
1. Die Begrenzung des Förderinstruments „Atelierförderung“ auf maximal 2 Förderpe-
rioden à 5 Jahren wird aufgehoben. 
2. Die Kriterien, auf deren Grundlage der Atelierbeirat über die Vergabe von Ateliers 
entscheidet, sind dem Ausschuss in der nächsten Sitzung offenzulegen. 
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus bis zur nächsten Sitzung beauftragt, darzule-
gen, in welcher Form die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Künstler bei der 
Vergabe berücksichtigt werden kann. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Siehe Vorlage A/0059/007 (siehe Seite 8 – 11). 
Sachstand im Dezember 2020: 
Siehe oben: Erstellung des Förderkonzeptes. Alle o.g. Themen (Förderinstrumente, 
Vergabezeiträume, Kriterien sowie die Prüfung der Einkommensobergrenze) werden 
in diesem Zusammenhang bearbeitet.

Anlage 
 
47 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 26.09.2019 
Vorlagenummer: 4075/2018 
Federführung: VII/2 
Status: erledigt 
 
Nutzungsvertrag MiQua 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, den öffentlich-rechtlichen Nut-
zungsvertrag zur Umsetzung sowie Abänderung der Rahmenvereinbarung vom 
10.09.2013 zum MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln 
abzuschließen und der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, Änderungen nichtsub-
stanzieller Art in den Vertragswerken vornehmen zu dürfen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Bei etlichen Arbeitstreffen, Lenkungskreissitzungen und Gesprächen zwischen den 
Verwaltungsspitzen der Stadt Köln und des LVR über das gesamte Jahr 2019 wur-
den die sämtlichen Aspekte des Vertrages diskutiert, verhandelt und harmonisiert. 
(Der Vertrag wurde am 29.11.2020 durch Frau Oberbürgermeisterin Reker und der 
LVR-Direktorin, Frau Lubek unterschrieben.) 
Sachstand im Dezember 2020: 
Der Beschluss ist erledigt.

Anlage 
 
48 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 17.09.2019 
Vorlagenummer: 1916/2019 
Federführung: 48 
Status: erledigt 
 
Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Gewährung von Zuschüssen für 
die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 10.000 Euro an die Evangelische 
Gemeinde Köln. 
1. 5.000 Euro für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-
Lindenthal, Denkmalnummer 866 
2. 5.000 Euro für die Restaurierungsarbeiten an der Fassade des Gemeindehauses 
in Köln-Neustadt/Nord, Denkmalnummer 5851  
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 
2019 im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen zur Verfügung. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Bewilligungsbescheide für die Restaurierung von Grabsteinen auf dem Geusen-
friedhof sowie für die Restaurierungsarbeiten an der Fassade des Gemeindehauses 
wurden am 20.09.2019 erstellt.  
Nach einem Änderungsantrag der Evangelischen Gemeinde Köln wurde eine Abän-
derung dieses Beschlusses am 26.11.2019 mit der Vorlage Nr. 3815/2019 (siehe 
Seite 68) beschlossen. 
Sachstand im Dezember 2020: 
siehe Vorlage Nr. 3815/2019.

Anlage 
 
49 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 17.09.2019 
Vorlagenummer: 2240/2019 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vorbereitung des Archivbestandes des 
Rheinischen Bildarchivs für den Umzug in den Neubau am Eifelwall 
Beschluss: 
Wir stellen den Bedarf für die Vorbereitung des Archivbestandes des Rheinischen 
Bildarchivs für den Umzug in das neue Archivgebäude am Eifelwall mit Kosten in 
Höhe von brutto 968.300 € fest und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung 
der Maßnahme. 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0409 Kunst- und Museumsbibliothek / des 
Rheinisches Bildarchiv in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen – für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Verfügung. 
Sachstand: 
Die Umzugsvorbereitungen beinhalten zum einen die erforderliche Beschaffung von 
Umverpackungsmaterialien. Zum anderen wird der größte Teil des analogen Fotoar-
chivbestands unter besonderen konservatorischen Gesichtspunkten auf den bevor-
stehenden Umzug vorbereitet. Die Archivalien müssen einzeln gereinigt, dokumen-
tiert, umverpackt und in ein neues Archivboxsystem eingearbeitet und beschriftet 
werden. Das Umverpacken von Archivalien wird von externem Fachpersonal durch-
geführt. 
Die Vergabe für die Anschaffung von Umverpackungen/Verbrauchsmaterialien – ins-
besondere Archivboxen (1.) sowie die Vergabe an einen externen Dienstleister für 
die Umverpackung der Archivalien (2.) wurden vorbehaltlich der Mittelfreigabe und 
dem Ausgang der Dringlichkeitsentscheidung durchgeführt. Die Dringlichkeitsent-
scheidung wurde am 11.09.2019 von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker un-
terzeichnet. Die Beauftragungen erfolgten am 12.09.2019. Der Bedarfsfeststellungs-
beschluss des Ausschuss für Kunst und Kultur fiel am 17.09.2020. 
1. Umverpackungsmaterialien 
1.1. Sachstand zum 31.12.2019 
Für die Lose 1-6 und 9 wurden Aufträge in Höhe von 104.863,99 € erteilt. Für die 
Lose 7 und 8 sind keine Angebote eingegangen. Daher wurde die Bearbeitung zu-
rückgestellt. 
2019 wurden Umverpackungsmaterialien im Wert von 25.132,80€ (brutto) abgerufen. 
2. Externes Fachpersonal 
2.1. Sachstand zum 31.12.2019 
Die Vorbereitung des RBA-Archivbestands auf den Umzug in den Archivneubau am 
Eifelwall wurde als Dienstleistungsauftrag an eine Bietergemeinschaft vergeben. 
Preisangaben aus dem Angebot vom 05.08.2019: 
Endsumme (netto)  691.385,19 € 
Umsatzsteuer  131.363,19 €

Anlage 
 
50 
 
Endsumme (brutto)  822.748,38 € 
Der Auftrag wurde am 12.09.2019 erteilt. Nach der Auftragserteilung haben die An-
bieter die Gründung des gemeinsamen Unternehmens Rheinische Restaurierungs-
gesellschaft (RRG) vollzogen. Es folgten die Personalakquise (rund 30 Restaura-
tor*innen und Dokumentar*innen), die Einrichtung der Arbeitsstraßen, die Anschaf-
fung technischer Gerätschaften und eine Einarbeitungsphase ab dem Arbeitsbeginn 
am 04.11.2019, die im Verlauf des Dezembers 2019 in einen Regelbetrieb überge-
gangen ist. 
Die RRG steht seit Arbeitsbeginn in ständigem Austausch mit den Restauratorinnen 
des Rheinischen Bildarchivs. Es fand eine wöchentliche Sitzung der RRG-Leitung mit 
der RBA-Leitung vor Ort statt, in der die RRG Bericht erstattet und Bedarfe für die 
benötigten Umverpackungsmaterialien, Hilfsmittel, klimatische Bedingungen etc. an-
gemeldet hat. Statistische Auswertungen der Arbeitsergebnisse konnten 2019 auf-
grund der verhältnismäßig kurzen Arbeitszeit noch nicht vorgelegt werden. 
In 2019 wurde folgender Betrag an die RRG ausgezahlt: 147.631,41 € 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die notwendigen Beauftragungen sind abgeschlossen und die erforderlichen Maß-
nahmen erfolgreich umgesetzt. Der Umzug soll planmäßig ab Sommer 2021 stattfin-
den.

Anlage 
 
51 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 04.11.2019 
Vorlagenummer: 3304/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitu-
tionen / Musikclubs" 2019, Teil 1 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten 
Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis 
zu der maximal genannten Fördersumme (Einzelheiten siehe Anlage): 
- Reinecke Fuchs GmbH       4.000 Euro 
- King Georg / Milestones GmbH & Co. KG  18.000 Euro 
- BHF Ehrenfeld GmbH  27.000 Euro 
----------------- 
49.000 Euro 
Die Mittel in Höhe von bis zu 49.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung 
in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Be-
schlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinsti-
tutionen und Musikclubs" zur Verfügung. 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags 
übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 251.000 Euro wird eine gesonderte Be-
schlussvorlage eingebracht. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Alle notwendigen Unterlagen für die Genehmigung der Zuschüsse wurden einge-
reicht und die entsprechenden Bewilligungen gefertigt. Die Mittel wurden in 2019 ab-
gerufen.  
Im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen sind die angeforderten Belege vor-
zulegen, deren Prüfung steht noch aus. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Vorlage und der Bericht betrafen nur 2019.

Anlage 
 
52 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 08.10.2019 
Vorlagenummer: 2705/2019 
Federführung: VII/2 
Status: laufendes Verfahren 
 
Wettbewerb zu Heinrich Böll im Stadtbild 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Vorlage zu überarbeiten und in der Sitzung im Ja-
nuar 2020 erneut vorzulegen. Dabei soll zunächst die Konzeption vorgestellt und in 
einem zweiten Schritt ein Vorschlag zur Umsetzung präsentiert werden. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
In 2019 kein weiterer neuer Sachstand. Die Vorlage wird im Jahr eingebracht. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Das Konzept wird im Kulturdezernat überarbeitet und in einer der nächsten Gremien-
folgen vorgestellt.

Anlage 
 
53 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 09.12.2019 
Vorlagenummer: 3365/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitu-
tionen / Musikclubs" 2019, Teil 2 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten 
Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis 
zu der maximal genannten Fördersumme (Einzelheiten - siehe Anlagen): 
AntragstellerIn    Club     max. Fördersumme 
AllesGute.Live Kultur- und 
Betriebs GmbH    Carlswerk Viktoria  15.000 Euro 
Maximum Projektentwicklung 
& Beratung GmbH    Herbrand`s    27.000 Euro 
VC Veedel Club UG  Veedel Club   13.000 Euro 
                                         -------------------------- 
                                                                                      55.000 Euro 
Die Mittel in Höhe von bis zu 55.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung 
in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Be-
schlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinsti-
tutionen und Musikclubs" zur Verfügung. 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags 
übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Alle notwendigen Unterlagen für die Genehmigung der Zuschüsse wurden einge-
reicht und die entsprechenden Bewilligungen gefertigt. Die Mittel wurden in 2019 ab-
gerufen.  
Im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen sind die angeforderten Belege vor-
zulegen, deren Prüfung steht noch aus. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Vorlage und der Bericht betrafen nur 2019.

Anlage 
 
54 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 26.11.2019 
Vorlagenummer: 3815/2019 
Federführung: 48 
Status: erledigt 
 
Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten 
Beschluss: 
In Abänderung seines Beschlusses vom 17.09.2019 (1916/2019) beschließt der 
Ausschuss für Kunst- und Kultur die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung 
sonstiger Sakralbauten in Höhe von 10.000 Euro an die Evangelische Gemeinde 
Köln für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln Lindent-
hal, Denkmalnummer 866. 
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsplan 
2019 im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen zur Verfügung. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Der Änderungsbescheid zum Bewilligungsbescheid vom 20.09.2019 für die Restau-
rierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof wird Anfang 2020 erteilt. Die Auszah-
lung des Zuschusses wird unmittelbar nach Prüfung der durchgeführten Arbeiten im 
Haushaltsjahr 2020 erfolgen. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Der Änderungsbescheid zum Bewilligungsbescheid vom 20.09.2019 für die Restau-
rierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof wurde im März 2020 erteilt  
Unmittelbar nach Prüfung der durchgeführten Sanierungs- und Restaurierungsarbei-
ten erfolgte die Auszahlung der Zuschüsse für die Restaurierung der Grabsteine auf 
dem Geusenfriedhof in Gesamthöhe von 10.000 Euro im August 2020.

Anlage 
 
55 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 26.11.2019 
Vorlagenummer: 3474/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Sze-
ne als Akteur der Stadtgesellschaft" für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der 
Haushaltssatzung 2020/2021 – im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen Mittel aus dem 
Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ in Höhe von 
313.200 Euro für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wie folgt: 
Theater    94.000 Euro (30%) 
Tanz     52.000 Euro (16,6%) 
Bildende Kunst   49.000 Euro (15,6%) 
Literatur    25.000 Euro (8,0%) 
Filmkultur    19.200 Euro (6,1%) 
Popkultur    18.000 Euro (5,8%) 
Musik     20.000 Euro (6,4%) 
Kulturelle Teilhabe  36.000 Euro (11,5%). 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Der Beschluss bezieht sich auf den künftigen Haushalt 2020/2021; die Mittel werden 
dort wie dargestellt aufgeteilt werden. 
Mit Blick auf den Haushalt 2019 wird auf die Vorlage Nr. 3248/2018 verwiesen. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Mittel wurden in 2020 auf die genannten Sparten bzw. die allgemeinen Projekt-
fördermittel der Sparten verteilt.

Anlage 
 
56 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 12.12.2019 
Vorlagenummer: 3606/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 
- 2024 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 
2020/2021 – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen für das Haushaltsjahr 2020 im Bereich der Bildenden Kunst nachfolgen-
de Mietzuschüsse zu gewähren: 
Zuschuss Frau Britta Bogers (Malerei, Zeichnungen)    2.520 Euro 
Zuschuss Frau Claudia Desgranges (Malerei)     1.800 Euro 
Zuschuss Frau Brigitte Dunkel       1.620 Euro 
(Medienübergreifende Installation, Performance) 
Zuschuss Herrn Michael Heym (Bildhauerei, Mixed Media)   1.620 Euro 
Zuschuss Frau Katharina Jej (Performance)        552 Euro 
Zuschuss Herrn Alwin Lay (Bildende Kunst)     2.520 Euro 
Zuschuss Frau Sirin Simsek (Medienkunst)     1.068 Euro 
Zuschuss Frau Viktoria Strecker (Bildende Kunst, Freie Kunst)  1.620 Euro 
Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschuss-
höhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. Die Mittel in Höhe von 66.600 Euro (5 * 
13.320 Euro) sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für den genannten 
Bewilligungszeitraum von 2020 bis 2024 im Projektbudget des Förderbereiches Bil-
dende Kunst gebunden. 
Falls ein/e Künstler*in vorzeitig aus der Bewilligung ausscheidet, wird zunächst Herr 
Thomas Böing (Bildhauerei) mit einem Zuschuss von jährlich 1.440 Euro nachrücken, 
bei einem weiteren ausscheiden rückt Frau Nicola Schudy (Installation, Zeichnung) 
mit einem Zuschuss von 1.620 Euro nach. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2019: 
Die Künstlerinnen und Künstler wurden benachrichtigt, dass beabsichtigt ist, ihnen in 
der Zeit vom Januar 2020 bis Dezember 2024 einen Mietzuschuss zu zahlen. 
Sachstand im Dezember 2020: 
Die Mietzuschüsse an die o.g. Künstler*innen werden regelmäßig ausgezahlt.

Anlage 
 
57 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 28.01.2020 
Vorlagenummer: AN/0185/2020 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt, weitere Bearbeitung durch Beschlussvorlage 
 
Antrag Die Linke: „Ein KölnTag im Monat ist nicht genug“ 
Beschluss: 
1. In der Beantwortung unserer Anfrage zu den Museumseintritten (Vorlage 
3021/2019) bleiben einige Fakten offen. Daher möge die Verwaltung prüfen, welche 
finanziellen Auswirkungen eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten hätten.  
2. Die Verwaltung möge prüfen, welche finanziellen Auswirkungen ein freier Eintritt in 
die ständigen Sammlungen (ohne Sonderausstellungen) nach sich ziehen würde.  
Sachstand: 
Die Verwaltung erarbeitet ein übergeordnetes Konzept zum Audience Development, 
welches auch die Themen Eintritte, kulturelle Bildung sowie Flexibilisierung von Öff-
nungszeiten beinhaltet. Die weitere Bearbeitung des Themas erfolgt daher in diesem 
Kontext.

Anlage 
 
58 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 06.02.2020 
Vorlagenummer: 3284/2019 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 
Beschluss: 
Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur am 28.01.2020: 
Die Vorlage wird ohne Votum, jedoch mit Auftrag an die Verwaltung, die Satzung 
entsprechend der oben stehenden fünf Punkte zu überarbeiten, in die nachfolgenden 
Gremien verwiesen. 
Beschluss des Rates: 
Der Rat bedankt sich für die Schenkung einer herausragenden Sammlung von durch 
den Künstler Andy Warhol gestalteten Plattencovern an die MAKK-Förderstiftung bei 
Herrn Reininghaus. 
Der Rat beschließt vorbehaltlich der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmi-
gungen  
1. die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem 
Namen „Förderstiftung MAKK“ zum 01.12.2019 und  
2. die Stiftungssatzung gemäß Anlage. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Errichtung erforderlichen Maßnahmen 
zu ergreifen, insbesondere  
1. das Stiftungsgeschäft vorzunehmen und  
2. die notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen einzuholen. 
Falls sich durch die Aufsichtsbehörde sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen 
Gründen Änderungen des Stiftungsgeschäfts oder der Stiftungssatzung als notwen-
dig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einver-
standen, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert 
wird. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
59 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 28.01.2020 
Vorlagenummer: 0022/2020, AN/0186/2020 
Federführung: VII/2 
Status: laufendes Verfahren 
 
Konzept zum Wettbewerb zur Sichtbarmachung von Heinrich Böll und Karl 
Marx im Stadtbild 
Beschluss: 
1. In Umsetzung der Ratsbeschlüsse ist für die Sichtbarmachung von Böll einerseits 
und Marx andererseits ein – über den Vorschlag der Verwaltung hinausgehender -- 
ergebnisoffener künstlerischer Wettbewerb auszuschreiben. Eine Reduzierung auf 
eine Lösung im Bereich der Digitalisierung genügt nicht dem Anspruch des Ratsbe-
schlusses. 
2. Die Verwaltung möge ein Verfahren entwickeln, wie insgesamt ein übergeordnetes 
Konzept zur Sichtbarmachung historisch wichtiger Kölner Persönlichkeiten und Orte 
aussehen kann. 
Sachstand: 
Das Konzept wird im Kulturdezernat überarbeitet und in einer der nächsten Gremien-
folgen vorgestellt.

Anlage 
 
60 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur, Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 28.01.2020, 03.02.2020 
Vorlagenummer: 4285/2019 
Federführung: 43 
Status: laufendes Verfahren 
 
Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek 
Beschluss: 
1. Der Kulturausschuss beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Umsetzung der 
Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021. 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Sonntagsöffnung in den 
Jahren 2020 und 2021 vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe. 
Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach einem 
Erfahrungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden. 
Sachstand: 
Die Kölner Stadtbibliothek ist die erste Großstadtbibliothek Deutschlands, die sonn-
tags mit eigenen Mitarbeitenden qualitativen Service anbieten kann. Seit dem 
16.08.2020 hat die Zentralbibliothek mit einigen Corona-Unterbrechungen auch 
sonntags geöffnet. 
Während der Sonntagsöffnung soll ein breit gefächertes Programm angeboten wer-
den: von der italienischen Kaffeebar bis hin zu Vorlesestunden, Theater, Kulturpro-
grammen oder digitalen und interaktiven Mitmach-Angeboten. Dafür wurden spezielle 
Raum- und Hygienekonzepte entwickelt. Köln ist als erste Millionenstadt Trägerin des 
Siegels „Kinderfreundliche Kommune“, eine Auszeichnung der UNICEF und des 
Deutschen Kinderhilfswerks und auch beim Bibliotheks-Sonntag stehen Programme 
für Kinder und Familien besonders im Mittelpunkt.  
Die bisherigen, zum Teil eingeschränkten, Erfahrungen zeigen bereits, dass insbe-
sondere sonntags ein großer Bedarf besteht und viele Besucher die Angebote nut-
zen, insbesondere Familien.

Anlage 
 
61 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 06.02.2020 
Vorlagenummer: 4381/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 
- 2024 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 
2020/2021 - im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferauf-
wendungen für das Haushaltsjahr 2020/2021 im Bereich der Bildenden Kunst nach-
folgende Mietzuschüsse zu gewährleisten: 
Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei) 1.800 Euro 
Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie) 1.800 Euro 
Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation) 1.620 Euro 
Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst) 1.620 Euro 
Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschuss-
höhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. 
 
Sachstand: 
Die Mietzuschüsse an die o.g. Künstler*innen werden regelmäßig ausgezahlt.  
 
 
 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 06.02.2020 
Vorlagenummer: 4299/2019 
Federführung: 4101 
Status: laufendes Verfahren 
 
Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung,  
hier: Figurentheaterfestival am Hänneschen-Theater im Jahr 2020 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme 
„Figurentheaterfestival am Hänneschen-Theater im Jahr 2020“ aus der Kulturent-
wicklungsplanung. 
Sachstand: 
Die Maßnahme „Figurenfestival am Hänneschen-Theater 2020“ konnte aufgr und der 
Corona-Pandemie nicht umgesetzt werden.

Anlage 
 
62 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 06.02.2020 
Vorlagenummer: 0012/2020 
Federführung: 43 
Status: laufendes Verfahren 
 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Jahr 2020, 
hier: Maßnahmen der Stadtbibliothek 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Stadtbibliothek mit der Umsetzung der folgen-
den Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: 
- Einrichtung eines Bib-Youtube-Studios „Köln zeigt sich“  
- Netzausbau in der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen 
- Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in den Stadtteilbibliotheken 
im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung im Jahr 2020. 
Im Haushalt 2020/2021 stehen Mittel für den Kulturentwicklungsplan zur Verfügung. 
Die drei Maßnahmen sollen mit insgesamt 70.000 € im Jahr 2020 aus diesem Budget 
finanziert werden. 
Sachstand: 
Mit Stand 31.12.2020 sind alle Maßnahmen in die Wege geleitet und zwei bereits 
vollständig ausgeführt. 
Die Einrichtung eines Social-Media-Studios ist abgeschlossen und soll nun beworben 
und über Workshop-Angebote und individuell mit Hilfe von Tutorials intensiv genutzt 
werden, sobald dies Corona-bedingt wieder möglich sein wird. 
Der Netzausbau in der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen ist in die Wege geleitet wor-
den. Tiefbau mit Glasfaseranschluss ans Gebäude sind erfolgt, in Kürze erfolgt die 
finale Anbindung in die Räumlichkeiten der Bibliothek. 
Die Ladeschränke und elektronischen Geräte zur Selbstausleihe stehen in den Stadt-
teilbibliotheken Nippes und Rodenkirchen zur Verfügung.

Anlage 
 
63 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 03.02.2020 
Vorlagenummer: 0256/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Betriebskostenzuschlag für den Verein 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutsch-
land e.V. 
Beschluss: 
Der Ausschuss beschließt – im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezem-
ber 2021 – dem Verein 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V. institutionel-
le Förderung in Höhe von jeweils 200.000 Euro pro Jahr zu gewährleisten für den 
Aufbau und Unterhalt einer Geschäftsstelle. 
Sachstand: 
Die institutionelle Förderung wird umgesetzt/ ausgezahlt. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 28.01.2020 
Vorlagenummer: 0172/2020 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Genehmigung der Mittelverwendung für Sonderausstellungen 2020 
Beschluss: 
Der Ausschuss beschließt die Mittelverwendung für die in der Beschlussbegründung 
aufgeführten Ausstellungsprojekte unter dem Vorbehalt, dass eine Kostensteigerung 
oder Abweichung bei der Refinanzierung von mehr als 10 %, mindestens jedoch 
10.000 €, dem Ausschuss für Kunst und Kultur zur Entscheidung vorgelegt wird. 
Sachstand: 
Der Beschluss ist erledigt.

Anlage 
 
64 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur,  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Sitzungsdatum: 10.03.2020, 27.04.2020 
Vorlagenummer: AN/0355/2020 
Federführung: 4520 
Status: erledigt 
 
Schriftl. Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne, Die Linke, FDP, RG GUT, W. 
Wortmann u. L. Gerlach; hier: NSDOK: Gebühren für Führungen  von Kölner 
Schülerinnen und Schüler abschaffen 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
Der Rat stellt fest, dass das NS Dokumentationszentrum leistet eine unverzichtbare 
pädagogische Arbeit in der historischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus und 
dessen Greueltaten in der ehemaligen Zentrale der Kölner Gestapo am Appellhof-
platz. Angesichts der öffentlich geführten Diskussion, Kölner Schulen zum Besuch 
des EL-DE-Hauses aufzufordern, hat das NS-Dokumentationszentrum anlässlich 
seines 40 jährigen Bestehens auf die Notwendigkeit einer nachhaltigen pädagogi-
schen Arbeit mit jungen Menschen hingewiesen, die wegen der aktuell wahrnehmba-
ren Demokratiefeindlichkeit besonders dringlich ist. 
Der Rat unterstützt diese Bemühungen nachhaltig und sieht darin einen ganz zentra-
len Beitrag zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremden-
feindlichkeit. Er unterstreicht die herausragende bildungspolitische Bedeutung be-
sonders für junge Menschen. 
Er hält die Erhebung von Gebühren für die Führungen, die die Schulklassen aufbrin-
gen müssen, für kontraproduktiv. Gerade angesichts der Bedeutung demokratischen 
Bewusstseins sollte es im Interesse von Politik und Verwaltung liegen, allen Kölner 
Schülerinnen und Schülern den Zugang zu diesen Führungen zu ermöglichen. Für 
viele Schulklassen bedeutet die Erhebung von Gebühren für diese Führungen eine 
Barriere, daher sollte auf Gebühren verzichtet werden.  
Der Rat bittet die Verwaltung darzustellen, auf welche Weise, z.B. durch Umschich-
tungen im Haushalt,  auf die Erhebung der Gebühren für die Führungen und anderen 
pädagogischen Angeboten wie Workshops für Kölner Schulklassen im EL-DE-Haus 
verzichtet und dem NS-Dokumentationszentrum die dafür notwendigen 50.000 Euro 
zur Verfügung gestellt werden können. 
Sachstand: 
Der Beschluss ist durch die Vorlage 2258/2020 erledigt. Die Maßnahme wird unter 
dem Vorbehalt der Akzeptanz des Mehrbedarfes im HH 2022 fortgesetzt.

Anlage 
 
65 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 10.03.2020 
Vorlagenummer: 0400/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Vergabe der Fördermittel in den Schwerpunkten „Produktionen und Sonder-
projekte“ und „Cologne Music Export“ 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt in den Förderschwerpunkten „Produktio-
nen und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ laut Popkulturförderkonzept die 
Vergabe der folgenden Förderungen im Haushaltsjahr 2020: 
- Projektförderungen im Schwerpunkt „Produktionen und Sonderprojekte“ 50.000 € 
- Projektförderungen im Schwerpunkt „Cologne Music Export“ 15.500 €. 
Sachstand: 
Die Förderungen im Schwerpunkt „Produktionen und Sonderprojekte“ wurden voll-
ständig umgesetzt/ ausgezahlt. Im Schwerpunkt „Cologne Music Export“ ergaben 
sich Corona-bedingte Abweichungen im Jahr 2020, über die der Ausschuss Kunst 
und Kultur am 09.03.2021 informiert wurde: Nicht verausgabte Mittel des Schwer-
punkts „Cologne Music Export“ wurden in 2020 für weitere Projekte im Schwerpunkt 
„Produktionen und Sonderprojekte“ sowie im Rahmen der allgemeinen Projektförde-
rung Popkultur verwendet und im Falle des Kooperationsprojekts „actiRHYTHM“ mit 
dem Goethe Institut Mumbai Projekts zur Übertragung nach 2021 angemeldet (Mittei-
lung Nr. 0170/2021). 
 
 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 10.03.2020 
Vorlagenummer: 4417/2019 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Neubesetzung des Beirats Filmkultur 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur benennt für die Amtsperiode 01.01.2020 bis 
31.12.2024  
Frau Silke Johanna Räbiger,  
Frau Dr. Melanie Andernach,  
Herrn Stephan Holl,  
als stimmberechtigte Mitglieder im Beirat Filmkultur. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt, siehe Beschluss Nr. 4417/2019.

Anlage 
 
66 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 26.03.2020 
Vorlagenummer: 4454/2019 
Federführung: 4522 
Status: erledigt 
 
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln 
Beschluss: 
Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2020 die beigefügte Entgelt- und Honora-
rordnung für den Museumsdienst Köln. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 10.03.2020 
Vorlagenummer: 0356/2020 
Federführung: 44 
Status: laufendes Verfahren 
 
Beauftragung einer Umzugsspedition für den Bezug des Neubaus am Eifelwall 
durch Historisches Archiv 
Beschluss: 
Der Ausschuss genehmigt die Ausschreibung des Umzugs der Archivalien des 
Stadtarchivs aus den Ausweichquartieren Düsseldorf, Mauerstr. und Restaurierungs- 
und Digitalisierungszentrum Porz in den Neubau am Eifelwall mit dem Ziel der Beauf-
tragung einer ausweislich auf Kunst- oder Kulturgütertransporte spezialisierten und 
zertifizierten Umzugsspedition. 
Sachstand: 
Für den bevorstehenden Umzug in den Neubau wurden in einem EU -weiten offenen 
Verfahren die Dienstleistungen einer auf Umzüge des Kulturguts spezialisierten Um-
zugsspedition für die Durchführung des Umzuges ausgeschrieben. Im Ergebnis hat 
am 16.11.2020 die Umzugsspedition Spitzer GmbH aus Mosbach den Auftrag erhal-
ten. Unter der Federführung des Umzugslogistikers fanden Ortstermine und Gesprä-
che mit den beteiligten Personen statt. Es wurde ein Umzugskonzept entwickelt, das 
im Mai im Restaurierungs- und  Digitalisierungszentrum präsentiert wird.

Anlage 
 
67 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0424/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Freigabe und Vergabe der Fördermittel für den Verein "Theaterpädagogisc hes 
Zentrum Köln e. V." in 2020 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe und Vergabe der Haushaltsmittel i.H. 
v. 50.000 € im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen, für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 
2020 für das Theaterpädagogische Zentrum Köln e. V. zur Förderung des Projektes 
„Spiel-Lust – Theaterbegegnungen“. 
Sachstand: 
Der Antragsteller hat seinen Antrag aufgrund der Corona Pandemie zurückgezogen. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0425/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Freigabe des Betriebskostenzuschuss für den Verein "afroTopia e. V." 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel i.H. v. 60.000 € 
p.a. im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 – 
um dem Verein afroTopia e.V. eine institutionelle Förderung für den Aufbau einer 
bedarfsgerechten Organisationsstruktur für das Festival „africologne“ zu gewährleis-
ten. 
Sachstand: 
Die institutionelle Förderung wird umgesetzt/ ausgezahlt.

Anlage 
 
68 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0463/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung der Initiative Kölner 
Jazz Haus e.V. Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik in 2020 und 
2021 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für die Aufsto-
ckung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an Initiative Kölner Jazz Haus e.V. in 
den Jahren 2020 und 2021 zum Zwecke der Stärkung des Europäischen Zentrums 
für Jazz und aktuelle Musik - im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 
15 - Transferaufwendungen in folgender Höhe:  
Haushaltsjahr  BKZ laut Haushaltsplan  Aufstockung BKZ  neu  
2020    300.000 €    100.000 €   400.000 €  
2021    300.000 €    100.000 €   400.000 € 
Sachstand: 
Die institutionelle Förderung wird umgesetzt/ ausgezahlt.  
In 2020 wurde diese um 50.000 Euro aus dem Notfallfonds 2020 zur Struktursiche-
rung von freien Kulturinstitutionen in Corona-bedingten Krisensituationen erhöht. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0465/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Freigabe und Vergabe der Fördermittel "Jazzstadt Köln" in 2020 und 2021 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel im Teilergebnis-
plan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Er-
höhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik zum Zwecke der Förderung der 
Jazzstadt Köln (siehe Konzept in der Anlage) in Höhe von jeweils 150.000 € in den 
Jahren 2020 und 2021. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde in 2020 umgesetzt und ist 2021 in Umsetzung.

Anlage 
 
69 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0469/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung von ON Neue Musik 
Köln e.V. zur Vorbereitung und Durchführung eines Musiktheaterfestivals in 
2020 und 2021 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen die Aufstockung der institutionellen Förderung an 
ON Neue Musik Köln e.V. im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 zum Zwecke der 
Durchführung des Festivals „Tage für aktuelles Musiktheater Köln“ (siehe Konzept in 
der Anlage) in folgender Höhe: 
Haushaltsjahr  BKZ laut Haushaltsplan Aufstockung   BKZ neu 
2020    180.000 €      50.000 €   230.000 € 
2021    180.000 €    200.000 €   380.000 € 
Sachstand: 
Der Verein ON Neue Musik hat das Festival aufgrund von Corona ins Jahr 2021 ver-
schoben. Die Mittel wurde zur Übertragung ins HH 2021 angemeldet. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0413/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung für Filminitiativ 
Köln e.V./Afrika Film Fest Köln 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel zur Aufstockung der instituti-
onellen Förderung FilmInitiativ Köln e.V. um 50.000 € auf 100.000 € für den Zeitraum 
01.01.2020 bis 31.12.2023 zum Zwecke der Durchführung des Afrika Film Festival im 
Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die 
institutionelle Förderung in Höhe von 100.000 € ist gemäß Rats-beschluss Nr. 
3619/2019 vom 07.11.2019 mittelfristig fortzuschreiben. 
Sachstand: 
Die institutionelle Förderung wird umgesetzt/ ausgezahlt.

Anlage 
 
70 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 26.03.2020 
Vorlagenummer: 0429/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: „Erhöhung 
des Förderetats für interkulturelle Projekte„ sowie „Etatisierung eines Förder-
budgets für freie inklusive Kulturarbeit" 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung von zwei Maß-
nahmen im Jahr 2020 für kulturelle Teilhabe - „Erhöhung des Förderetats für interkul-
turelle Projekte“ i.H. v. 50.000 € so-wie „Etatisierung eines Förderbudgets für freie 
inklusive Kulturarbeit“ i.H. v. 50.000 € das als Inklusionszuschlag abgerufen werden 
kann und beschließt zur Umsetzung dieser Maßnahmen die haushaltsneutrale Um-
schichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der 
Teilplan-zeile 13 – Dienstleistungen – in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen. 
Sachstand: 
Die Fördermittel konnten, abzüglich von umgeschichteten Mitteln für den Notfallfonds 
2020, für innovative Projekte in den Bereichen Interkultur und inklusive Kulturarbeit in 
2020 vergeben werden. 
 
 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 26.03.2020 
Vorlagenummer: 0727/2020 
Federführung: 4523 
Status: laufendes Verfahren 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Anmietung neuer Räume für die Kunst- und 
Museumsbibliothek 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf zur Anmietung neuer Räumlichkeiten für die 
Neuunterbringung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für diese Kultur-
einrichtung. 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahme wird der Abschluss des Mietver-
trages unter Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens unter Beschlussvor-
behalt des Rates gestellt. 
Sachstand: 
Der Beschluss befindet sich in der Umsetzung. Die Gebäudewirtschaft ist der Suche 
nach geeigneten Räumlichkeiten beauftragt, allerdings liegt noch kein abschließen-
des Ergebnis vor.

Anlage 
 
71 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0310/2020 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Genehmigung der Mittelverwendung für Sonderausstellungen der Museen 2020 
- Fortschreibung  
Beschluss: 
1. Der Ausschuss beschließt die Mittelverwendung für die in der Anlage 1 aufgeführ-
ten Ausstellungsprojekte der Museen unter dem Vorbehalt, dass eine Kostensteige-
rung oder Abweichung bei der Refinanzierung von mehr als 10 %, mindestens je-
doch 10.000 €, zur erneuten Entscheidung vorgelegt wird. 
2. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel zur Ver-
wendung der Kulturförderabgabe 2020 der folgenden Einzelmaßnahmen mit einer 
Gesamtsumme in Höhe von 700.000 €: 
Warhol NOW   Museum Ludwig     450.000 € 
(Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 16 – sonstige or-
dentl.Aufwendungen, Haushaltsjahr 2020) 
Resist!    Rautenstrauch-Joest-Museum   200.000 € 
(Teilergebnisplan 0404 – Rautenstrauch-Joest-Museum, Teilplanzeile 13 – Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020) 
Sammlungskonzept  Interim Kölnisches Stadtmuseum  50.000 € 
(Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 13 – Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020) 
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel zur Verwendung der Kul-
turförderabgabe 2020 der oben genannten Einzelmaßnahmen mit einer Gesamt-
summe in Höhe von 700.000 €. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
72 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 23.03.2020 
Vorlagenummer: 0276/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitu-
tionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten 
Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis 
zu der maximal genannten Fördersumme (Einzelheiten siehe Anlage): 
 
- Luxor Musikveranstaltungsbetriebe GmbH     15.900 Euro 
- Daniel Fernandez           600 Euro 
- Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH     67.600 Euro 
 ---------------------- 
                                                                              84.100 Euro 
Die Mittel in Höhe von bis zu 84.100 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung 
in der Teilplan-zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur 
Beschlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturin-
stitutionen und Musikclubs" zur Verfügung. 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags 
übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 215.900 Euro wird eine gesonderte Be-
schlussvorlage eingebracht. 
 
Sachstand: 
Der Zuschuss wurde umgesetzt/ ausgezahlt.

Anlage 
 
73 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 11.05.2020 
Vorlagenummer: 0468/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Freigabe und Vergabe der Fördermittel "IFM Organisatorische Stärkung" in 
2020 und 2021 als befristete institutionelle Förderung 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe und Vergabe der Mittel i.H. v. 50.000 € 
im Jahr 2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 im Teilergebnisplan 0416 – 
Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für eine auf zwei 
Jahre befristete institutionelle Förderung (BKZ) im Bereich Musik zum Zwecke der 
Organisatorischen Stärkung des IFM – Initiative Freie Musik Köln e.V. (siehe Konzept 
in der Anlage). 
Haushaltsjahr  BKZ Stadt Köln   Eigenanteil   Gesamtbudget 
2020      50.000 €      5.000 €     55.000 € 
2021    100.000 €    10.000 €   110.000 €  
Sachstand: 
Die institutionelle Förderung wird umgesetzt/ ausgezahlt.

Anlage 
 
74 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 11.05.2020 
Vorlagenummer: 0472/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Freigabe und Vergabe der Fördermittel "Freie Projektmittel für den Initiative 
Freie Musik e.V." 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich 
Musik zur Stärkung der freien Musikszene in Höhe von jeweils 425.000 € in den Jah-
ren 2020 und 2021 gemäß folgender Aufteilung: 
Förderzweck      Förderhöhe 2020  Förderhöhe 2021 
Aufstockung Projektmittel  
(fristgerechte Antragstellung)         195.000 Euro         55.000 Euro 
Aufstockung Projektmittel  
(unterjährige Antragstellung)           30.000 Euro         30.000 Euro 
Stärkung bestehender Festivals und 
Reihen sowie Anschubfinanzierung 
neuer Pilotprojekte           150.000 Euro 
4-jährige Projektförderung            150.000 Euro 
Arbeits- und Recherchestipendien            30.000 Euro          60.000 Euro 
Kleinstförderung               20.000 Euro          30.000 Euro 
Festival Globale Musik              *siehe Begründung       100.000 Euro 
Summe                425.000 Euro       425.000 Euro 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde 2020 umgesetzt und ist 2021 in Umsetzung.

Anlage 
 
75 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 14.05.2020 
Vorlagenummer: 0981/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Mietzuschuss an die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusam-
menarbeit e. V., Haushaltsjahr 2020ff 
Beschluss: 
Der Rat beschließt einen jährlichen Mietzuschuss für den Verein Kölnische Gesell-
schaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. in Höhe von 10.900 Euro für das  
Jahr 2020 und in Höhe von 17.900 Euro für 2021 ff. Die Mittel werden im Haushalt 
durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 und von 
17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplan-
zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen im Förderbereich der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt: 
Haushaltsjahr    BKZ lt. Haushaltsplan  Aufstockung   Mietzuschuss neu         
      (Umschichtung  
                                                                Miete) 
2020    900 €    10.000 €    10.900 € 
2021 ff   900 €    17.000 €    17.900 € 
 
Sachstand: 
Der Mietkostenzuschuss wird umgesetzt/ ausgezahlt.

Anlage 
 
76 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 14.05.2020 
Vorlagenummer: 0267/2020 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Sanierung der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst Köln, 
hier: Fortführung der Maßnahme 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Projektes Sanierung 
der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst auf der Basis der Kostenbe-
rechnung des Planungsbüros Patelkos. 
2. Der Rat nimmt die Kosten für die Maßnahme der Fenstersanierung mit 9,6 Mio. € 
zur Kenntnis. Gegenüber der bisherigen Kostenschätzung bedeutet dies ein Mehr-
bedarf von rd. 5,9 Mio. €. 
3. Die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von 5.225.400 € erfolgt aus der für 
die Maßnahme bestehenden Rückstellung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 
2019 entsprechend aufgestockt wurde. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigun-
gen stehen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 bereit. 
Die Mittel der nicht über die Rückstellung abgedeckten Aufwendungen in Höhe von 
670.000 € stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020, aus dem Reno-
vierungsprogramm zur Verfügung. Die Mittel werden als überplanmäßige Aufwen-
dung gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 0405 – Museum für Angewandte 
Kunst umgeschichtet. Hierfür werden die Mittel in Höhe von 670.000 € aus dem Re-
novierungsprogramm 2020 zur Verfügung gestellt und die Freigabe der Mittel in Hö-
he von 670.000 € aus dem Renovierungsprogramm des Jahres 2020 erteilt. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
77 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 14.05.2020 
Vorlagenummer: 0622/2020 
Federführung: 4513 
Status: erledigt 
 
Annahme einer Schenkung indischer Miniaturmalereien (Sammlung Prof. Dr. 
Ludwig Habighorst) an das Rautenstrauch-Joest-Museum 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Schenkung der Sammlung Indische Miniaturmalereien durch die 
Eheleute Birgit und Prof. Dr. Ludwig Habighorst an das Rautenstrauch-Joest-
Museum an. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 14.05.2020 
Vorlagenummer: 0639/2020 
Federführung: 4511 
Status: erledigt 
 
Annahme einer Schenkung von Fotografien der Künstlerin Walde Huth für das 
Museum Ludwig 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkung von 285 Fotografien der Künstlerin 
Walde Huth an das Museum Ludwig an. 
 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
78 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 14.05.2020 
Vorlagenummer: 1025/2020 
Federführung: 4511 
Status: erledigt 
 
Annahme einer Schenkung des Kunstwerkes Untitled, 2017 von Wade Guyton 
für das Museum Ludwig 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkung des Kunstwerkes Untitled,2017 von 
Wade Guyton an das Museum Ludwig durch den Künstler mit großem Dank an. 
 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
79 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 09.06.2020 
Vorlagenummer: AN/0602/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Schrift. Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen; hier: Ver-
anstaltungen in Köln 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, kulturelle Veranstaltungen und kleinere Festival-
formate, unter Berücksichtigung der Richtlinien des RKI zu unterstützen, damit sie 
ggf. kurzfristig in Köln stattfinden können. 
2. Hierbei sollen kreative Lösungen wohlwollend begleitet werden, wie Veranstaltun-
gen auf Plätzen dieser Stadt, Freilichtbühnen, Messeparkplätzen etc. sowie Pop-Up 
Open-Air Spielstätten. 
Sachstand: 
Im Sommer 2020 wurde durch die Stabsstelle Events in Zusammenarbeit mit dem 
Kulturamt von Juli bis Ende September 2020 unter Corona-Bedingungen die Veran-
staltungsreihe „Sommer Köln“ mit rund 50 Open-Air-Veranstaltungen erfolgreich 
durchgeführt. Hierbei handelte es sich zum einen um Veranstaltungen, die von der 
Stabsstelle Events betreut wurden, zum anderen um Programmangebote, die seitens 
lokaler Veranstalter*innen und Kulturschaffender eingebracht wurden. Das Pro-
gramm wurde an den Spielorten Eisenmarkt, Jugendpark, Stadtgarten, Odonien, 
Schokoladenmuseum bzw. Sport- und Olympiamuseum, Leo-Amann-Park sowie in 
den Innenhöfen des Bürgerzentrums Porz und der Hochschule für Musik und Tanz 
z.T. bei freiem Eintritt angeboten. Sowohl im Rahmen des „Sommer Köln“, aber vor 
allem auch darüber hinaus hat das Kulturamt zahlreiche Open Air-Veranstaltungen 
aller Sparten in Form von unbürokratischen unterjährigen Projektförderungen an den 
oben genannten und weiteren Spielorten unterstützt.

Anlage 
 
80 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 09.06.2020 
Vorlagenummer: AN/0799/2020 
Federführung: VII/2 
Status: erledigt 
 
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen zu Top 
3.2.: Antrag SPD „ Folgen der COVID19-Pandemie für die Kölner Kulturszene" 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Umsetzung des Kulturentwicklungs-
plans zeitnah ein Symposium zu veranstalten, in dem die Auswirkungen der Covid19-
Pandemie auf die Situation der Kölner Kultur-und Kreativszene dargestellt werden. 
Dazu sind Expert*innen der freien Kunst-und Kulturszene, der Kreativszene, Solo-
selbständige aus Köln, sowie der städtischen Institutionen einzuladen. 
2. Die Verwaltung möge eine Expertise in Auftrag geben, die erste Hinweise auf die 
Folgen der Pandemie für Kunst und Kultur aufzeigt. Hierbei soll sie sowohl die öffent-
liche als auch die freie Kunst- und Kulturszene in den Blick nehmen. Die Expertise 
soll zudem einen Überblick – zumindest an Hand von Beispielen – über die wirt-
schaftlichen Folgen für die Künstlerinnen und Künstler sowie die Kulturanbieter (Ver-
anstalter), die in Köln leben und arbeiten, aufzeigen und Hinweise zu möglichen 
Schlussfolgerungen für Unterstützungsmaßnahmen durch die Stadt, das Land und 
dem Bund geben. 
Sachstand: 
Das Symposium zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kölner Kultur- 
und Kreativszene fand am 4. September 2020 im MAKK statt. Wegen der strengen 
Hygiene- und Abstandsregelungen war die Anzahl der Teilnehmenden auf 35 be-
grenzt. Neben Vertreter*innen der Verwaltung (u.a. Kulturdezernat, Kulturamt, Büh-
nen und Museum Ludwig) sprachen Referent*innen des Ministeriums für Kultur und 
Wissenschaft NRW, des Berufsverbands Bildender Künstler, des Deutschen Städte-
tages und des Kulturrats NRW. Die Vorträge und die anschließende Diskussion wur-
den im Nachgang auf der KEP-Website allen Interessierten als Download zur Verfü-
gung gestellt. 
Um die geforderte Expertise zu erreichen wurde im KEP-Lenkungskreis beschlossen, 
dass die Auswirkungen der Pandemie am ehesten von denjenigen einzuschätzen ist, 
die direkt davon betroffen sind. Es wurde eine Umfrageaktion entwickelt bei der so-
wohl Kulturschaffende in städtischen Institutionen und der Freien Szene, als auch 
das Publikum befragt wurden. Ergänzend dazu wurde eine Umfrage an die verteilen-
den Stellen der Landes- und Bundesförderungen geschickt.  
Die Online-Fragebögen wurden im November verteilt und im Dezember ausgewertet. 
Vor allem aus der freien Szene gab es großen Rücklauf. Es wurde positive und nega-
tive Kritik an den Förderprogrammen von Bund, Land und Kommunen geäußert, 
Verbesserungsvorschläge gemacht und auf die Situation der Kulturschaffenden hin-
gewiesen. Die Ergebnisse der Befragung wurden auf der KEP-Website veröffentlicht.

Anlage 
 
81 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 18.06.2020 
Vorlagenummer: 0369/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich 
Literatur 
hier: Erhöhung der Schreibraum-Kapazität 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme 
- Erhöhung der Schreibraum-Kapazität und Schaffung einer angemessen dotierten 
Stelle für die Betreuung 
aus der Kulturentwicklungsplanung und beschließt zur Umsetzung dieser Maßnah-
men im Jahr 2020 die haushaltsneutrale Umschichtung von 15.000 Euro innerhalb 
des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen – in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. 
 
Sachstand: 
Die Maßnahme wurde für 2020 umgesetzt.

Anlage 
 
82 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 09.06.2020 
Vorlagenummer: 1045/2020, AN/0801/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene in Form von institutio-
nellen Förderungen 
Beschluss: 
Der Ausschuss beschließt die „Förderung von Interessenvertretungen der freien 
Szene als institutionelle Förderungen“ in allen Sparten der freien Szene und beauf-
tragt die Verwaltung mit der dargestellten Umsetzung (Ausschreibung von dreijähri-
gen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haushaltsjahr 2021. 
Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung 2021 zur Verfügung. 
Die Kriterien, die mit Änderungsantrag (1846/2016) am 08.11.2016 beschlossen 
wurden, sind weiterhin anzuwenden. 
Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme 
künftig entsprechend anzupassen.  
Sachstand: 
Die Anträge für Interessensvertretungen wurden eingereicht und waren bis Ende 
2020 in Prüfung. Die Umsetzung betrifft die Haushaltsjahre ab 2021.  
(Ausblick: BV 0492/2021 zur Ratssitzung am 23.03.2021)

Anlage 
 
83 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 09.06.2020 
Vorlagenummer: 4387/2019, AN/0802/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 211 als Atelierstandor-
tung 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt, die Verwaltung zu beauftragen für 
die Schaffung von dringend notwendigem weiterem Atelierraum eine Konzeptverga-
be (Variante IV der Anlage) für die städtische Liegenschaft „Volkhovener Weg 209 – 
211“ im Wege des Erbbaurechts vorzubereiten. 
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, bei der Konzeptionierung der Konzeptvergabe 
den Simultanhallen e.V. einzubinden und für das Gelände Volkhovener Weg 209 – 
211 die Befreiung von der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans zu prüfen. 
Die fertige Konzeptvergabe wird dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. 
Sachstand: 
Die erforderlichen Unterlagen zur Ausschreibung einer Konzeptvergabe werden er-
stellt und müssen verwaltungsintern abgestimmt werden. Auch die Art der Aus-
schreibung ist noch zu klären. Im kommenden Jahr soll die Ausschreibung bis Som-
mer 2021 veröffentlich werden.

Anlage 
 
84 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 09.06.2020 
Vorlagenummer: 0476/2020 
Federführung: 43 
Status: laufendes Verfahren 
 
Bedarfsfeststellung zum Wechsel auf ein zukunftsfähiges Bibliotheksmanage-
mentverfahren bei der Stadtbibliothek 
Beschluss: 
Der Ausschuss erkennt den Bedarf für ein zukunftsfähiges Bibliotheksmanagement-
system an und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Vergabeverfah-
rens. Zunächst soll die Eignung eines entsprechenden Verfahrens getestet werden. 
Falls der Test erfolgreich verläuft, soll der Betrieb der Stadtbibliothek auf das neue 
Bibliotheksmanagementsystem umgestellt werden. Für die Umstellung und Nutzung 
des neuen Systems während der darauffolgenden 6 Jahre werden voraussichtliche 
Kosten in Höhe von 1 Mio. € netto bzw. 1,2 Mio. € brutto entstehen, die zum wesent-
lichen Teil bereits im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung ver-
fügbar sind. Ein dementsprechend langer Vertragszeitraum erscheint aus wirtschaft-
lichen Gründen angezeigt. Die Wartungs- und Pflegekosten für das bisherige Sys-
tem, entfallen voraussichtlich ab dem Jahr 2022. 
Im Haushalt 2020/2021 stehen Mittel für die durchschnittlichen Kosten für einen ent-
sprechenden Test und die Betriebszeit für das erste Jahr in Höhe von voraussichtlich 
180.000 € zur Verfügung.  
Sachstand: 
Das Vergabeverfahren läuft, derzeit in Abstimmung hinsichtlich besonderer Anforde-
rungen an ein cloud-basiertes Bibliotheksmanagementsystem in den Bereichen Da-
tenschutz und IT-Sicherheit.

Anlage 
 
85 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 15.06.2020 
Vorlagenummer: 1003/2020 
Federführung: 4511 
Status: erledigt 
 
Erneuerung einer Raumlufttechnischen Anlage im Museum Ludwig und Phil-
harmonie 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur sowie der Finanzausschuss stellen den Bedarf 
für die Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage Restaurierung) in 
dem gemeinsamen Gebäudekomplex von Philharmonie und Museum Ludwig fest. 
2. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss beauftragen die Ver-
waltung mit der Durchführung der Erneuerung der RLT-Anlage auf Basis der vorlie-
genden Kostenschätzung nach DIN 276 mit einem Kostenvolumen von rd. 655.000 
€. Aufgrund der dringend durchzuführenden Maßnahme wird unter Einhaltung der 
Gesamtsumme laut Kostenschätzung auf eine erneute Beschlussvorlage (Baube-
schluss) verzichtet. Der Finanzausschuss beschließt mit der Maßgabe, dass bei ei-
ner Überschreitung des Kostenrahmens ein erneuter Beschluss gefasst werden 
muss. 
3. Die auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln entfal-
lenden anteiligen Kosten in Höhe von rd. 218.300 € werden über den Wirtschaftsplan 
des Veranstaltungszentrums finanziert. Die Finanzierung der auf das Museum Lud-
wig entfallenden Kosten in Höhe von rund 436.700 € erfolgt aus dem Teilfinanzplan 
0402 – Museum Ludwig. Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen 
stehen im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage für das 
Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Die auf das Museum Ludwig entfallenden bilanzi-
ellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 43.670 € sind im Teilergebnisplan 0402 – 
Museum Ludwig, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen, Hj. 2021 veran-
schlagt. Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschrei-
bungen wird das Dezernat Kunst und Kultur die erforderlichen Mittel im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets 
vorsehen. 
4. Der Finanzausschuss beschließt hierfür die Mittelfreigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen in Höhe von 436.700 € bei Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – 
Erneuerung RLT-Anlage, im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
86 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 18.06.2020 
Vorlagenummer: 0941/2020 
Federführung: 4511 
Status: erledigt 
 
Schenkung von 6 Papierarbeiten des Künstlers Wade Guyton für das Museum 
Ludwig 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Schenkung von 6 Papierarbeiten des Künstlers Wade Guyton mit 
einem Gesamtwert von insgesamt 60.000 € an das Museum Ludwig an. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 25.08.2020 
Vorlagenummer: AN/1133/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Dringlichkeitsantrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen; hier: Quartier am 
Hafen 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die gegenüber den Künstler*innen der Ateliers „ 
Quartier am Hafen „ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen bis die laufenden 
Verfahren abgeschlossen sind , auch vor dem Hintergrund, dass angesichts der 
CoronaPandemie Kündigungen ohnehin jetzt die in Not geratenen Künstler*innen 
nicht noch zusätzlich belasten dürfen. 
 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt, siehe Mitteilung: Vorlage-Nr. 3093/2020.

Anlage 
 
87 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 07.09.2020 
Vorlagenummer: 1470/2020 
Federführung: 48/ 4518 
Status: erledigt 
 
Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des Entlastungs-
bauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel zur Verwen-
dung der Kulturförderabgabe 2019 in Höhe von 250.000 € zur Förderung der Maß-
nahme Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte an Kölsche Funke rut-
wieß vun 1823 e.V. Die Mittel sind veranschlagt im Teilergebnisplan 0408 – Kölni-
sches Stadtmuseum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen, Hj. 2020. Die Mittel wurde von 2019 nach 2020 übertragen. 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 € zur 
Förderung der Maßnahme - Entlastungsbauwerks für das Baudenkmal Ulrepforte an 
Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 
Sachstand: 
Mittel aus der Kulturförderabgabe für die Rot-Weißen Funken wurden entsprechend 
ihrer sachgerechten Verwendung in den Teilplan 0408 (Kölnisches Stadtmuseum - 
4518) 2020 umgeschichtet. Die Federführung liegt nun bei 4518. 
Die Mittel wurden in 2020 an den Projektträger überwiesen, die Maßnahme befindet 
sich in der Umsetzung. Der Verwendungsnachweis ist angefordert, liegt aber noch 
nicht vor, da die Baumaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen sind.

Anlage 
 
88 
 
Gremium:  Stadtentwicklungsausschuss 
Sitzungsdatum: 03.09.2020 
Vorlagenummer: 1920/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Clubkataster Köln 
Beschluss: 
Der Ausschuss nimmt das gemäß Ratsbeschluss Nr. 0149/2018 von der Verwaltung 
erarbeitete Clubkataster zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in ei-
nem weiteren Umsetzungsschritt gemäß dem obigen Beschluss weitere Kulturkatas-
ter zur Erfassung der weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erstellen, 
dafür Kriterien der Datenerhebung zu bestimmen und die entsprechenden Standor-
tinformationen in das Geodatensystem KölnGIS 3.0 der Stadtverwaltung einzuspei-
sen. 
Sachstand: 
Die Erstellung und Einführung als Verwaltungsinstrument des Clubkatasters Köln ist 
abgeschlossen. Das Clubkataster Köln steht sowohl als Themenkarte in KölnGIS 3.0 
(intern), als auch als interaktive Karte im Internetangebot der Stadt Köln (extern), als 
auch in Form eines Open Data-Angebots zur Einbindung über Schnittstellen in Kar-
tensysteme externer Interessierter zur Verfügung. Die Erarbeitung weiterer Kulturka-
taster hat sich Aufgrund der Corona-Pandemie verzögert.

Anlage 
 
89 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 07.09.2020 
Vorlagenummer: 2140/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung 
der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2020 - Barrierefreier Zugang Comedia Thea-
ter durch Anbau eines Aufzuges 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezu-
schussung des barrierefreien Zugangs für das Comedia Theater im Teilergebnisplan 
0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – 
und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen 
Förderbetrags von 70.000 €. 
Antragsteller        max. Fördersumme 
Comedia Colonia Theater   gGmbH Comedia Theater   70.000 Euro 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags 
übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. Der Antragsteller wird aufgefordert unter Be-
rücksichtigung der baulichen und technischen Möglichkeiten für eine umfassende 
Barrierefreiheit zu sorgen, so dass es Menschen mit Einschränkungen aller Art mög-
lich ist, das Theater zu besuchen. 
Sachstand: 
Alle notwendigen Unterlagen für die Genehmigung des Zuschusses wurden einge-
reicht und die entsprechende Bewilligung gefertigt. Die Mittel wurden in 2020 abgeru-
fen. Im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahme sind die angeforderten Belege 
vorzulegen, deren Prüfung steht noch aus.

Anlage 
 
90 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 07.09.2020 
Vorlagenummer: 2145/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe und Bezuschussung von Maßnahmen 
aus „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ von 50.000 Euro im 
Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
im Haushaltsjahr 2020. 
Sofern von der Verwaltung eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Ände-
rung der Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger beabsichtigt ist, die 
50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, bedarf es einer erneuten Beschlussfas-
sung durch den Finanzausschuss. 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 150.000 Euro werden über eine gesonderte 
Beschlussvorlage eingebracht. 
Sachstand: 
Der Zuschuss i.H.v. 50.000 Euro wurde umgesetzt. Die restlichen Mittel i.H.v. 
150.000 Euro wurden zur Übertragung nach 2021 angemeldet. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 1995/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen 
und Künstler (BBK Köln e.V.) für die Jahre 2021 - 2023 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedin-
gungen – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 für das Kul-
turwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) 
einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe 
von 40.000 € zu gewähren. 
Sachstand: 
Die Maßnahme ist in Umsetzung. Der Betriebskostenzuschuss betrifft die Jahre 
2021ff.

Anlage 
 
91 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 25.08.2020 
Vorlagenummer: 2400/2020 
Federführung: 48 
Status: laufendes Verfahren 
 
Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Zuschussgewährung für die Erhal-
tung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 5.000 Euro an die Evangelische Gemeinde 
Köln. 
- 5.000 Euro für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-
Lindenthal, Denkmalnummer 866 
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 
2020 im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen zur Verfügung. 
 
Sachstand: 
Der Bewilligungsbescheid für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusen-
friedhof wurde am 14.09.2020 erteilt. Die Auszahlung des Zuschusses wird unmittel-
bar nach Prüfung der durchgeführten Arbeiten im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 1140/2020 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Beleuchtungsanlage und Blend-/ Verschattungsschutz im Museum für Ange-
wandte Kunst 
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Bedarf zur Sanierung der Beleuchtungsanlage und des Blend-
/Verschattungsschutzes im Museum für Angewandte Kunst fest und beschließt die 
Aufnahme der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI. Gem. vorläufiger 
Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten auf rd. 200.000 €. 
Sachstand: 
Der Beschluss ist erledigt.

Anlage 
 
92 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 2151/2020 
Federführung: VII/4 
Status: erledigt 
 
Annahme einer Schenkung für das Museum für Ostasiatische Kunst 
hier: Schenkungsangebot von Herrn Dieter und Frau Christel Schürzeberg  
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Schenkungsangebot von 597 Bronzen der spä-
teren chinesischen Dynastien durch das Ehepaar Dieter und Christel Schürzeberg an 
und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des Schenkungsvertrages. Der 
Rat erklärt sich mit den mit dem Schenkungsvertrag verbundenen Auflagen einver-
standen. 
2. Der Rat beschließt die Mittelverwendung in Höhe von 63.000 € für die im Rahmen 
des Forschungsprojektes zur Sammlung Schürzeberg geplanten Sonderausstellung 
aus dem zentralen Sonderausstellungsetat im Teilergebnisplan 0401 – Museumsre-
ferat, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, Hj. 2020. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt. 
 
 
 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 2371/2020 
Federführung: 4513 
Status: erledigt 
 
Annahme einer Schenkung von Gemälden und Artefakten indigener Künsterin-
nen und Künstlern Australiens (Sammlung Klaus Kaufhold) für das Rauten-
strauch-Joest-Museum 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Schenkung von Gemälden und Artefakten indigener Künstlerinnen 
und Künstlern Australiens von Klaus Kaufhold an das Rautenstrauch-Joest-Museum 
an. 
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
93 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 2276/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2021-
2024 
Beschluss: 
Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Verabschiedung des neuen Tanzförder-
konzeptes und vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – 
im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für 
den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 nachfolgende Zu-
schüsse zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 
335.000 Euro pro Jahr für folgende Kompanien bzw. Spielorte zu gewährleisten: 
• Barnes Crossing e. V. mit 60.000,- € 
• ehrenfeldstudios e. V. mit 85.000,- € 
• Emanuele Soavi incompany GbR mit 35.000,- € 
• MOUVOIR e. V. mit 35.000,- € 
• TanzFaktur U.G. mit 120.000,-. 
Sachstand: 
Die Maßnahme ist in Umsetzung. Die Konzeptionsförderung betrifft die Jahre 2021 ff.

Anlage 
 
94 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 2330/2020 
Federführung: 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Fortsetzung der Vergabe von 15 Stipendien ohne Altersbe-
grenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 durch das Kulturwerk 
des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. (Kulturwerk des BBK  Köln e.V.), ge-
mäß dem 2019 erarbeiteten Konzept Variante A (Vorlagen Nr. 3567/2019) für ein 
weiteres Jahr. 
2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das 
Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. um 
90.000 € zweckgebunden für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes Variante 
A und für den Zeitraum 2020 bis 2023 (Strukturförderung, vgl. Vorlage 1995/2020). 
Die Mittel in Höhe von 90.000 € p.a. für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbe-
grenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) stehen durch die finanzneutrale 
Umschichtung aus den Mitteln „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien 
ohne Altersbegrenzung“ der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung. 
3. Die weitere Vergabe wird Anfang des kommenden Jahres erörtert.  
Sachstand: 
Die Vergabe der Stipendien 2020 erfolgte wie beschlossen über den BBK Köln e.V. 
auf der Grundlage des entwickelten und beschlossenen Konzeptes durch Mittel der 
erhöhten institutionellen Förderung. Die Umsetzung der Maßnahme dauert noch bis 
ins Frühjahr 2021.

Anlage 
 
95 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
Vorlagenummer: 2258/2020 
Federführung: 4520 
Status: laufendes Verfahren 
 
Stärkung der Bildungsarbeit im NS-Dokumentationszentrum  
hier: Gebührenfreiheit für Kölner Schülerinnen und Schüler 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, für Kölner Schulklassen dauerhaft auf die Erhebung von Ent-
gelten für Führungen, Kurse und andere pädagogischen Angebote wie Workshops 
im NS-Dokumentations-zentrum zu verzichten. Es soll damit ein Anreiz für Kölner 
Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, vermehrt das EL-DE-Haus zu besu-
chen. 
2. Der Rat nimmt die Höhe der entgangenen Führungs-/Kursentgelte und Entgelte fü r 
pädagogische Angebote wie Workshops in Höhe von rd. 50.000 € p.a. zur Kenntnis. 
3. Der Rat beschließt zum Ausgleich der entgangenen Führungs-/Kursentgelte und  
Entgelt für pädagogische Angebote sowie Mehraufwendungen für Honorare für die 
Teamer*innen die Umschichtung der Mittel aus der Kulturförderabgabe („Freier Ein-
tritt in Sonderausstellungen für Schülerinnen und Schüler“) in Höhe von 10.000 € im 
Haushaltsjahr 2020 und 30.000 € im Haushaltsjahr 2021 aus dem Teilergebnisplan 
0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in 
die Teilergebnispläne 0410 – NS-Dokumentationszentrum und 0411 – Museums-
dienst. Diese werden nach Beschlussfassung als überplanmäßiger Aufwand gem. § 
83 GO NRW in die Teilergebnispläne 0410 – NS-Dokumentationszentrum, Teilplan-
zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 0411 – Museums-
dienst, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 
jeweils 5.000 € im Haushaltsjahr 2020 und 15.000 € im Haushaltsjahr 2021 umge-
schichtet. Für das Haushaltsjahr 2022 und Folgejahre wird das Dezernat Kunst und 
Kultur die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 50.000 € p.a. im Rahmen des Haus-
haltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vor-
sehen  
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt. D ie Maßnahme wird unter dem Vorbehalt der Ak-
zeptanz des Mehrbedarfes im HH 2022 fortgesetzt.

Anlage 
 
96 
 
Gremium:  Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 30.10.2020 
Vorlagenummer: 3045/2020 
Federführung: 41 
Status: erledigt 
 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitu-
tionen / Musikclubs" 2020, Teil 2 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezu-
schussung des Aus-tausches der Lüftungsanlage für den Club „Gewölbe“ aus Mitteln 
des „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ im Jahr 2020 in 
Höhe des maximalen Förderbetrags von 47.400 Euro. 
 
- Gewölbe GmbH         47.400 Euro 
       -------------------- 
                                                                               47.400 Euro 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags 
übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro ste-
hen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen im Jahr 2020 bereit; von den ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, 
abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor-lage 0276/2020, die verblie-
benen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert. Diese För-
derung reduziert somit die für den Notfallfonds in Höhe von insgesamt 3 Millionen 
Euro re-servierten Mittel entsprechend, dient aber gleichzeitig der Struktursicherung 
des Clubs „Gewölbe“. 
 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2020: 
Der Zuschuss wurde umgesetzt/ ausgezahlt.

Anlage 
 
97 
 
Gremium:  Ausschuss Kunst und Kultur 
Sitzungsdatum: 27.10.2020 
Vorlagenummer: AN/1250/2020 
Federführung: VII/ 41 
Status: laufendes Verfahren 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen: Kultur lebt in Köln: Vielfalt in Zeiten der 
Pandemie sichern – eine zentrale Aufgabe der Kulturstadt Köln 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. gegenüber dem Land NRW und Bund darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen 
gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich sachgerecht und angemessen sind, 
den wissenschaftlichen sowie gesundheitlichen Erkenntnissen genügen und der Kul-
turszene offensiv, transparent und lösungsorientiert kommuniziert werden. Dies gilt 
nicht nur für bereits geförderte Einrichtungen, sondern insbesondere für Einrichtun-
gen, die nicht öffentlich gefördert werden. 
2. gemeinsam mit der freien Szene – und zwar aller Sparten – sowie mit den öffentli-
chen Einrichtungen und weiteren privaten Trägern von Kultur Szenarien, Handlungs-
konzepte und Hilfsangebote der Stadt systematisch zu erörtern und Lösungsmög-
lichkeiten zu entwickeln, um die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten. Hierzu gehö-
ren auch weitere finanzielle Hilfeangebote, die die Kultur am Leben erhalten und den 
Einrichtungen Planungssicherheit geben. 
3. mit dem Bund und Land NRW auf eine Harmonisierung und Abstimmung der je-
weiligen Unterstützungsmaßnahmen hinzuwirken. 
4. das in der KEP entwickelte Kulturmarketing als wesentliches Werkzeug zur Unter-
stützung der freien und öffentlichen Bühnen zu nutzen, um das verunsicherte Publi-
kum in Köln über den laufenden Spielbetrieb unter strengen Hygienevorschriften zu 
informieren und die Vereinbarkeit von Kulturgenuss und Maskentragen zu betonen. 
Es bedarf einer Normalisierung der gegenwärtigen Publikumssituation in der öffentli-
chen Wahrnehmung. Hierfür bietet der Slogan 'Kultur lebt in Köln' das Potential. 
5. coronakonforme Räume für Kultur zu sichern und neu zu erschließen und 
a. gemeinsam mit der freien Szene möglichst bis Ende diesen Jahres nach passen-
den Veranstaltungsräumen und Freiflächen inclusive der Infrastruktur zu suchen, die 
kostenlos bzw. bezahlbar sind anhand der zu erwartenden Einnahmen, die vor allem 
kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, bildender Kunst, Literatur, Tanz usw. 
die Chance geben, ihre Veranstaltungen in coronakonformen Räumlichkeiten durch-
führen zu können, zum Beispiel Säle in den Bürgerhäusern, Tanzbrunnen, Flora, 
Gürzenich, Messehallen, Rheinpark etc. 
b. Wichtig ist ebenfalls, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge des Deutschen 
Bühnenvereins zur coronagerechten Gestaltung der großen öffentlichen Kulturein-
richtungen offensiv aufgegriffen werden. Das gilt insbesondere für die Oper, das 
Schauspiel und die Philharmonie. Nur so wird man die besondere Qualität die die 
Einrichtungen bieten erhalten können. 
c. Die Veranstalter*innen brauchen Perspektiven für situationsgerechte Veranstal-
tungsformate, indem die Verwaltung in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen 
Ämtern das Erproben und die Reflexion von neuen Konzepten, bspw. Outdoor-
Veranstaltungen und Szenenfestivals entwickelt und unterstützt. Hierbei

Anlage 
 
98 
 
sind bereits bestehende Konzepte der Szene einzubinden. 
6. Über die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden Herausforde-
rungen sowie über die Situation der Künstler*innen und der Kultureinrichtungen ist 
kontinuierlich zu berichten, wenn möglich unter Einbeziehung verbindlicher und aus-
sagekräftiger Erhebungen. 
7. Den Veranstaltern der freien Szene, nicht Eventim, eine finanzielle Sicherheit zu 
gewährleisten, indem der durch Ausfall von Veranstaltungen angefallene Verlust, 
durch kommunale, Landes und Bundesmittel (ist in Vorbereitung) sichergestellt wird. 
Dadurch werden auch die eigenen Lebenshaltungskosten und die der Techniker, 
Roadies, Angestellten, freie Mitarbeiter etc. abgesichert. So lange diese Mittel nicht 
zur Verfügung stehen, soll die Kommune per sofort in Vorleistung treten. 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, eine zentrale Informationsstelle zu schaffen, die 
als Anlaufstelle für die betroffenen Künstler*Innen und Kultureinrichtungen über die 
Kultur-Hilfen des Bundes und der Länder und der Kommune informiert. Viele G e-
spräche mit Vertreter*innen und Betroffenen aus der Veranstaltungsbranche und der 
Kulturszene haben gezeigt, dass es für die Mehrheit der durch die Coronapandemie 
in Existenznot Geratenen sehr schwierig war und ist, an die für Sie relevanten Infor-
mationen zu den Hilfen zu gelangen. Es muss Zielsetzung sein, die Informationen 
und Beratungsmöglichkeiten zu den Hilfsprogrammen für Unternehmen und Einrich-
tungen der Veranstaltungsbranche sowie Kulturschaffenden transparent und aktuell 
aufbereitet zur Verfügung zu stellen und persönliche Beratungen zu ermöglichen. 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, Wege zu erarbeiten die zu einer echten kontinuier-
lichen Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für 
freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende, für Solo-Selbständige führt. Diese 
Förderungsmöglichkeit soll u.a. im 3 Mio. Fonds aufgenommen werden. Zu prüfen 
wäre auch, ob seitens der Stadt auch eine subsidiär wirkende Form der Einführung 
eines Existenzgeldes für Solo-Selbständige möglich ist und zwar dort, wo Program-
me von Bund und Land nicht greifen. Aber auch hier wird es darauf ankommen, die 
unterschiedlichen Programme von Bund, Land und Kommunen zu harmonisieren. 
Grundsätzlich wird bei der weiteren Beratung über Hilfen in Zeiten der Pandemie 
auch über passgenauere grundlegende Formen der Hilfe und Förderung nachzuden-
ken sein. Denn die bestehenden Hilfsprogramme kommen oft nicht so oder dort an, 
wie und wo sie benötigt werden. Künstler*Innen und Akteuren der Kulturbranche un-
terliegen quasi einem Arbeitsverbot, unverschuldet und zum Schutz der Gesamtbe-
völkerung, solange öffentliche Veranstaltungen nicht oder nur sehr eingeschränkt 
möglich sind. Diese Einnahmeausfälle auszugleichen ist ein besonderes Anliegen 
der Politik. Unter geltenden Hygienevorschriften ist wirtschaftliches Arbeiten nicht 
möglich und die Probleme der Branche werden noch lange anhalten. Sie werfen be-
reits bis weit ins Jahr 2021 ihre Schatten voraus.  
Sachstand: 
Zu Punkt 1 des Beschlusses: 
Die Kulturverwaltung steht mit dem Land und dem Dt. Städtetag im stetigen Aus-
tausch über geeignete Corona-Fördermaßnahmen. 
Zu Punkt 2 des Beschlusses: 
Das Kulturamt hat in Kommunikation mit der Szene und auf Grundlage der KEP-
Umfrage einen Maßnahmenkatalog mit Corona-Sondermaßnahmen Kultur erarbeitet 
und dem Rat dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt (siehe Vorlage 3270/2020).

Anlage 
 
99 
 
Zu Punkt 3 des Beschlusses: s. o.  
Zu Punkt 4 des Beschlusses: 
Die für November geplante Kampagne „Kultur ist mit Sicherheit am schönsten“ muss-
te kurzfristig zurückgezogen werden, da sich die Veröffentlichung mit der Schließung 
der Kultureinrichtungen im November überschnitten hätte.  
Die Kampagne wird eingesetzt, sobald eine längerfristige Öffnung von Einrichtungen 
mit Publikumsverkehr möglich ist. 
Zu Punkt 5 a des Beschlusses: 
Mit Beschlussvorlage 3270/2020 wurde dem Rat im Dezember ein Vorschlag zur Er-
schließung alternativer Spielstätten vorgelegt. 
Zu Punkt 5 b und c des Beschlusses: 
Mit Beschlussvorlage 3270/2020 wurde dem Rat im Dezember ein Vorschlag zur Er-
schließung alternativer Spielstätten vorgelegt, ein detailliertes Open Air-Konzept 
wurde im Dezember vom Kulturamt mit der Stabsstelle Events erarbeitet. 
Zu Punkt 7 des Beschlusses: 
Der Entwurf zu Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 sieht eine Bezuschussung 
von Corona-bedingten Mehrkosten vor. Eine Vorfinanzierung von Verlusten durch die 
Kommune ist nicht möglich. 
Zu Punkt 8 des Beschlusses: 
Ein Vorschlag für die Einrichtung einer Kultur Info-Stelle Corona wurde mit BV 
3270/2020 vorgelegt.  
Zu Punkt 9 des Beschlusses: 
Noch offen (Ausblick: mit BV 0610/2021 wurde ein Vorschlag zur Förderung von frei-
beruflichen Künstler*innen dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgelegt).

Mitteilung Ausschuss

14918 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer  16.04.2021 
 1415/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, Bericht 
an den Ausschuss Kunst und Kultur 
Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates erhält der Ausschuss 
Kunst und Kultur eine Auflistung der Sachstände zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums zur 
Kenntnis (s. Anlage). 
Neben den Sachständen zu den Beschlüssen über Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse 
(über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremiums sowie die Beschlüsse des Rates und des 
Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mit-
teilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt. 
Die Beschlüsse, zu denen ein Sachstandsbericht zum Stand 31.12.2020 vorgelegt wird, sind der fol-
genden Tabelle zu entnehmen: 
 
 
Berichte an den Ausschuss Kunst und Kultur 
 
Betreff Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Feder-
führung 
Status 
Organisations- und Betriebs-
form der städtischen Museen 
Rat 13.05.2004 0430/004, 
0657/004 
VII/4 laufendes 
Verfahren  
Verbesserung der Arbeitsbe-
dingungen für die Kölner Mu-
seen 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
30.08.2005 1026/005 VII/4 laufendes 
Verfahren 
Erstellung von Förderkonzepten Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
13.03.2007 A/0059/007 41 laufendes 
Verfahren 
Fortführung des Projektes „Tag 
des offenen Denkmals“ ab dem 
Jahr 2012 
Rat 14.02.2012 0073/2012 48 laufendes 
Verfahren 
Strategiekonzept der Stadtbibli-
othek Köln – aktualisierte und 
überarbeitete Auflage 
 
Rat 05.02.2015 3264/2014 43 laufendes 
Verfahren 
Bibliotheksausweis in die Schul-
tüte 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
10.03.2015, 
9.6.2015 
AN/0344/2015; 
1547/2015, 
AN/0978/2015 
43 laufendes 
Verfahren 
Zuschuss zur Erhaltung des 
Kölner Doms 
Rat 28.06.2016 1664/2016 48 erledigt 
Wirkbetrieb zur digitalen Re-
konstruktion Kölner Fragmente 
Rat 22.09.2016 2445/2016 44 laufendes 
Verfahren

2 
 
Fortsetzung des StadtLabors für 
Kunst im öffentlichen Raum 
2016/2017 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
08.11.2016 3392/2016 VII/2 laufendes 
Verfahren 
Neubau des Historischen Ar-
chivs und Rheinischen Bildar-
chivs. Hier: Beauftragung eines 
Umzugslogistikers 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
27.06.2017 1717/2017 44 laufendes 
Verfahren 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
über die Vergabe von Scan-
dienstleistungen betreffend die 
Meldekartei beim Historischen 
Archiv 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
15.05.2018 0989/2018 44 laufendes 
Verfahren 
Vergabe von Datenerfassungs-
arbeiten (Laufzettel) an exter-
nen Dienstleister 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
19.06.2018 1660/2018 44 erledigt 
Erstellung und Integrierung ei-
nes Crowdsourcing- und Identi-
fizierungstool in die Software 
ACTApro 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
13.11.2018 3027/2018 44 laufendes 
Verfahren 
Sanierung Orangerie im Volks-
garten 
Finanzaus-
schuss 
17.12.2018 3464/2018, 
2732/2018 
41 laufendes 
Verfahren 
Gemeinsamer Dringlichkeitsan-
trag der SPD-Fraktion, der 
CDU-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE. und der 
FDP-Fraktion betr.: "Fuhr-
werkswaage Kunstraum" 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
11.12.2018 AN/1826/2018 41 erledigt 
Vergabe von Zuschüssen zur 
Technikförderung und Bauun-
terhaltung der freien Szene 
Finanzaus-
schuss 
11.02.2019 4290/2018 41 erledigt 
Vergabe von Mietzuschüssen 
für Ateliers Clouth 104 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
29.01.2019 4291/2018 41 erledigt 
Rückgabe kolonialer Raubkunst Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
26.03.2019 AN/0358/2019, 
AN/0438/2019 
VII/4 laufendes 
Verfahren 
Sanierung und Umbau Europäi-
sches Zentrum für Jazz und 
aktuelle Musik - Stadtgarten 
Finanzaus-
schuss 
01.04.2019 0553/2019 41 laufendes 
Verfahren 
Kulturentwicklungsplanung 
(KEP) 
Rat 04.04.2019 0240/2019 VII/2 laufendes 
Verfahren 
Bezuschussung von Maßnah-
men zur Bauunterhaltung und 
Technikförderung der freien 
Szene, Teil 1 
Finanzaus-
schuss 
08.07.2019 1710/2019 41 erledigt 
Vorgehensweise für das Beteili-
gungsverfahren zur Erstellung 
eines Förderkonzeptes Kulturel-
le Teilhabe 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
25.06.2019 1425/2019 41 laufendes 
Verfahren 
Einrichtung eines „Lärmschutz-
fonds für freie Kulturinstitutio-
nen / Musikclubs" 
Finanzaus-
schuss 
08.07.2019 1675/2019 41 erledigt 
Förderkonzept Bildende Kunst 
hier: Änderung 5.3: Modifizie-
rung des Atelierförderkonzepts 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
17.09.2019 AN/1253/2019 41 laufendes 
Verfahren 
Nutzungsvertrag MiQua Rat 26.09.2019 4075/2018 VII/2 erledigt

3 
 
Gewährung von Zuschüssen für 
die Erhaltung sonstiger Sakral-
bauten 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
17.09.2019 1916/2019 48 erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
zur Vorbereitung des Archivbe-
standes des Rheinischen Bild-
archivs für den Umzug in den 
Neubau am Eifelwall 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
17.09.2019 2240/2019 VII/4 erledigt 
Bezuschussung von Maßnah-
men aus "Lärmschutzfonds für 
freie Kulturinstitutionen / Mu-
sikclubs" 2019, Teil 1 
Finanzaus-
schuss 
04.11.2019 3304/2019 41 erledigt 
Wettbewerb zu Heinrich Böll im 
Stadtbild 
Beschluss: 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
08.10.2019 2705/2019 VII/2 laufendes 
Verfahren 
Bezuschussung von Maßnah-
men aus "Lärmschutzfonds für 
freie Kulturinstitutionen / Mu-
sikclubs" 2019, Teil 2 
Finanzaus-
schuss 
09.12.2019 3365/2019 41 erledigt 
Gewährung von Zuschüssen für 
die Erhaltung sonstiger Sakral-
bauten 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
26.11.2019 3815/2019 48 erledigt 
Verteilung der disponiblen Mittel 
aus dem Leitprojekt "Stärkung 
der freien Szene als Akteur der 
Stadtgesellschaft" für die Haus-
haltsjahre 2020 bis 2022 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
26.11.2019 3474/2019 41 erledigt 
Vergabe der Mietzuschüsse in 
der Sparte Bildende Kunst, 
Haushaltsjahre 2020 - 2024 
Rat 12.12.2019 3606/2019 41 erledigt 
Antrag Die Linke: „Ein KölnTag 
im Monat ist nicht genug“ 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
28.01.2020 AN/0185/2020 VII/4 erledigt 
Errichtung der "MAKK-
Förderstiftung" 
Rat 06.02.2020 3284/2019 VII/4 erledigt 
Konzept zum Wettbewerb zur 
Sichtbarmachung von Heinrich 
Böll und Karl Marx im Stadtbild 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
28.01.2020 0022/2020, 
AN/0186/2020 
VII/2 laufendes 
Verfahren 
Sonntagsöffnung der Stadtbibli-
othek 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur,  
Finanzaus-
schuss 
28.01.2020, 
03.02.2020 
4285/2019 43 laufendes 
Verfahren 
Vergabe der Mietzuschüsse in 
der Sparte Bildende Kunst, 
Haushaltsjahre 2020 - 2024 
Rat 06.02.2020 4381/2019 41 erledigt 
Maßnahmen aus der Kulturent-
wicklungsplanung,  
hier: Figurentheaterfestival am 
Hänneschen-Theater im Jahr 
2020 
Rat 06.02.2020 4299/2019 4101 laufendes 
Verfahren 
Umsetzung von Maßnahmen 
aus der Kulturentwicklungspla-
nung im Jahr 2020, hier: Maß-
nahmen der Stadtbibliothek 
Rat 06.02.2020 0012/2020 43 laufendes 
Verfahren 
Betriebskostenzuschlag für den 
Verein 1700 Jahre jüdisches 
Finanzaus-
schuss 
03.02.2020 0256/2020 41 erledigt

4 
 
Leben in Deutsch-land e.V. 
Genehmigung der Mittelver-
wendung für Sonderausstellun-
gen 2020 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
28.01.2020 0172/2020 VII/4 erledigt 
Schriftl. Antrag von SPD, CDU, 
Bündnis 90/Grüne, Die Linke, 
FDP, RG GUT, W. Wortmann u. 
L. Gerlach; hier: NSDOK: Ge-
bühren für Führungen von Köl-
ner Schülerinnen und Schüler 
abschaffen 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur,  
Ausschuss 
Schule und 
Weiterbil-
dung 
10.03.2020, 
27.04.2020 
AN/0355/2020 4520 erledigt 
Vergabe der Fördermittel in den 
Schwerpunkten „Produktionen 
und Sonder-projekte“ und „Co-
logne Music Export“ 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
10.03.2020 0400/2020 41 erledigt 
Neubesetzung des Beirats 
Filmkultur 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
10.03.2020 4417/2019 41 erledigt    
Entgelt- und Honorarordnung 
für den Museumsdienst Köln 
Rat 26.03.2020 4454/2019 4522 erledigt 
Beauftragung einer Umzugs-
spedition für den Bezug des 
Neubaus am Eifelwall durch 
Historisches Archiv 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
10.03.2020 0356/2020 44 laufendes 
Verfahren 
Freigabe und Vergabe der För-
dermittel für den Verein "Thea-
terpädagogisches Zentrum Köln 
e. V." in 2020 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0424/2020 41 erledigt 
Freigabe des Betriebskostenzu-
schuss für den Verein "afroTo-
pia e. V." 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0425/2020 41 erledigt 
Freigabe der Mittelerhöhung zur 
institutionellen Förderung der 
Initiative Kölner Jazz Haus e.V. 
Europäisches Zentrum für Jazz 
und aktuelle Musik in 2020 und 
2021 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0463/2020 41 erledigt 
Freigabe und Vergabe der För-
dermittel "Jazzstadt Köln" in 
2020 und 2021 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0465/2020 41 laufendes 
Verfahren 
Freigabe der Mittelerhöhung zur 
institutionellen Förderung von 
ON Neue Musik Köln e.V. zur 
Vorbereitung und Durchführung 
eines Musiktheaterfestivals in 
2020 und 2021 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0469/2020 41 laufendes 
Verfahren 
Freigabe der Mittelerhöhung zur 
institutionellen Förderung für 
Filminitiativ Köln e.V./Afrika Film 
Fest Köln 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0413/2020 41 erledigt 
Umsetzung von Maßnahmen 
aus der Kulturentwicklungspla-
nung: „Erhöhung des Förde-
retats für interkulturelle Projek-
te„ sowie „Etatisierung eines 
Förder-budgets für freie inklusi-
ve Kulturarbeit" 
Rat 26.03.2020 0429/2020 41 erledigt

5 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
zur Anmietung neuer Räume für 
die Kunst- und Museumsbiblio-
thek 
Rat 26.03.2020 0727/2020 4523 laufendes 
Verfahren 
Genehmigung der Mittelver-
wendung für Sonderausstellun-
gen der Museen 2020 - Fort-
schreibung 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0310/2020 VII/4 erledigt 
Bezuschussung von Maßnah-
men aus "Lärmschutzfonds für 
freie Kulturinstitutionen / Mu-
sikclubs" 2020, Teil 1 
Finanzaus-
schuss 
23.03.2020 0276/2020 41 erledigt 
Freigabe und Vergabe der För-
dermittel "IFM Organisatorische 
Stärkung" in 2020 und 2021 als 
befristete institutionelle Förde-
rung 
Finanzaus-
schuss 
11.05.2020 0468/2020 41 erledigt 
Freigabe und Vergabe der För-
dermittel "Freie Projektmittel für 
den Initiative Freie Musik e.V." 
Finanzaus-
schuss 
11.05.2020 0472/2020 41 erledigt 
Mietzuschuss an die Kölnische 
Gesellschaft für christlich-
jüdische Zusammenarbeit e. V., 
Haushaltsjahr 2020ff 
Rat 14.05.2020 0981/2020 41 erledigt 
Sanierung der Fensteranlage im 
Museum für Angewandte Kunst 
Köln, 
hier: Fortführung der Maßnah-
me 
Rat 14.05.2020 0267/2020 VII/4 erledigt 
Annahme einer Schenkung in-
discher Miniaturmalereien 
(Sammlung Prof. Dr. Ludwig 
Habighorst) an das Rauten-
strauch-Joest-Museum 
Rat 14.05.2020 0622/2020 4513 erledigt 
Annahme einer Schenkung von 
Fotografien der Künstlerin Wal-
de Huth für das Museum Lud-
wig 
Rat 14.05.2020 0639/2020 4511 erledigt 
Annahme einer Schenkung des 
Kunstwerkes Untitled, 2017 von 
Wade Guyton für das Museum 
Ludwig 
Rat 14.05.2020 1025/2020 4511 erledigt 
Schrift. Antrag der Fraktionen 
der CDU und Bündnis 90 / Die 
Grünen; hier: Veranstaltungen 
in Köln 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
09.06.2020 AN/0602/2020 41 erledigt 
Änderungsantrag der Fraktio-
nen der CDU und Bündnis 90 / 
Die Grünen zu Top 3.2.: Antrag 
SPD „ Folgen der COVID19-
Pandemie für die Kölner Kultur-
szene" 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
09.06.2020 AN/0799/2020 VII/2 erledigt 
Umsetzung von Maßnahmen 
aus der Kulturentwicklungspla-
nung im Bereich Literatur 
hier: Erhöhung der Schreib-
raum-Kapazität 
Rat 18.06.2020 0369/2020 41 erledigt

6 
 
Förderung von Interessenver-
tretungen der freien Szene in 
Form von institutionellen Förde-
rungen 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
09.06.2020 1045/2020, 
AN/0801/2020 
41 laufendes 
Verfahren 
Entwicklung und Renovierung 
Volkhovener Weg 209 - 211 als 
Atelierstandortung 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
09.06.2020 4387/2019, 
AN/0802/2020 
41 laufendes 
Verfahren 
Bedarfsfeststellung zum Wech-
sel auf ein zukunftsfähiges Bib-
liotheksmanagementverfahren 
bei der Stadtbibliothek 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
09.06.2020 0476/2020 43 laufendes 
Verfahren 
Erneuerung einer Raumluft-
technischen Anlage im Museum 
Ludwig und Philharmonie 
Finanzaus-
schuss 
15.06.2020 1003/2020 4511 erledigt 
Schenkung von 6 Papierarbei-
ten des Künstlers Wade Guyton 
für das Museum Ludwig 
Rat 18.06.2020 0941/2020 4511 erledigt 
Dringlichkeitsantrag von CDU 
und Bündnis 90 / Die Grünen; 
hier: Quartier am Hafen 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
25.08.2020 AN/1133/2020 41 erledigt 
Freigabe von Mitteln der Kultur-
förderabgabe zur Förderung 
des Entlastungsbauwerks für 
das Baudenkmal Ulrepforte 
Finanzaus-
schuss 
07.09.2020 1470/2020 48/ 4518 erledigt 
Clubkataster Köln Stadtent-
wicklungs-
ausschuss 
03.09.2020 1920/2020 41 laufendes 
Verfahren 
Bezuschussung von Maßnah-
men zur Bauunterhaltung und 
Technikförderung der freien 
Szene, hier: 1. Vorhaben 2020 - 
Barrierefreier Zugang Comedia 
Theater durch Anbau eines 
Aufzuges 
Finanzaus-
schuss 
07.09.2020 2140/2020 41 erledigt 
Zuschuss ZAMUS für techni-
sche Herrichtung von Räumen 
Finanzaus-
schuss 
07.09.2020 2145/2020 41 erledigt 
Strukturförderung Kulturwerk 
des Bundesverbandes Bilden-
der Künstlerinnen und Künstler 
(BBK Köln e.V.) für die Jahre 
2021 - 2023 
Rat 10.09.2020 1995/2020 41 laufendes 
Verfahren 
Zuschussgewährung für die 
Erhaltung sonstiger Sakralbau-
ten 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
25.08.2020 2400/2020 48 laufendes 
Verfahren 
Beleuchtungsanlage und Blend-
/ Verschattungsschutz im Mu-
seum für Angewandte Kunst 
hier: Bedarfsfeststellungsbe-
schluss 
Rat 10.09.2020 1140/2020 VII/4 erledigt 
Annahme einer Schenkung für 
das Museum für Ostasiatische 
Kunst 
hier: Schenkungsangebot von 
Herrn Dieter und Frau Christel 
Schürzeberg 
Rat 10.09.2020 2151/2020 VII/4 erledigt 
Annahme einer Schenkung von 
Gemälden und Artefakten indi-
Rat 10.09.2020 2371/2020 4513 erledigt

7 
 
gener Künsterinnen und Künst-
lern Australiens (Sammlung 
Klaus Kaufhold) für das Rauten-
strauch-Joest-Museum 
Vergabe der Konzeptionsförde-
rung in der Sparte Tanz, Haus-
haltsjahre 2021-2024 
Rat 10.09.2020 2276/2020 41 laufendes 
Verfahren 
Konzept zur Vergabe der Sti-
pendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bil-
dende Kunst) ab 2020 
Rat 10.09.2020 2330/2020 41 laufendes 
Verfahren 
Stärkung der Bildungsarbeit im 
NS-Dokumentationszentrum  
hier: Gebührenfreiheit für Kölner 
Schülerinnen und Schüler 
Rat 10.09.2020 2258/2020 4520 laufendes 
Verfahren 
Bezuschussung von Maßnah-
men aus "Lärmschutzfonds für 
freie Kulturinstitutionen / Mu-
sikclubs" 2020, Teil 2 
Finanzaus-
schuss 
30.10.2020 3045/2020 41 erledigt 
Gemeinsamer Antrag der Frak-
tionen: Kultur lebt in Köln: Viel-
falt in Zeiten der Pandemie si-
chern – eine zentrale Aufgabe 
der Kulturstadt Köln 
Ausschuss 
Kunst und 
Kultur 
27.10.2020 AN/1250/2020 VII, 41 laufendes 
Verfahren 
 
gez.: Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Orte (12)

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  • Brüsseler Platz 10a
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  • Eisenmarkt
  • Ulrepforte
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1415/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.05.2021
Erstellt
15.04.2021 10:38