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1098/2019

Dellbrücker Hauptstraße – Ladezone

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.05.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2200 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1098/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
 
Dellbrücker Hauptstraße – Ladezone  
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim am 25.03.2019, TOP 7.2.1 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung nachstehender Fra-
gen: 
 
Frage 1: 
 
„Wann werden die alten Halteverbotsschilder, die nicht der Planung/dem BV-Beschluss entsprechen, 
entfernt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die beschlossenen verkehrlichen Maßnahmen im Verlauf der Dellbrücker Hauptstraße im Rahmen 
der Umgestaltung wurden bei einer Ortsbegehung mit Vertretern des Bürgervereins, der Interessen-
gemeinschaft, Bezirksvertretung Mülheim und Verwaltung abgestimmt. Dabei wurde u. a. entschie-
den, dass die bestehende Beschilderung zum Parken/Laden versuchsweise durch Säcke verdeckt 
wird, um die Auswirkungen der Veränderungen anhand von Verkehrsuntersuchungen zu testen. Dies 
wurde der Bezirksvertretung mitgeteilt.  
 
Nach einer Eingewöhnungsphase wurden in der 41. KW 2018 verschiedene Verkehrsuntersuchungen 
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungsreihe liegen der Verwaltung noch nicht vollständig 
vor. Eine zweite Erhebungswelle ist für April 2019 vorgesehen. Erst wenn die Untersuchungen abge-
schlossen, die Ergebnisse ausgewertet und miteinander verglichen worden sind, wird über die dauer-
hafte Beschilderung des ruhenden Verkehrs entschieden. 
 
 
Frage 2: 
 
„Sobald die Beschilderung dem BV-Beschluss angepasst wurde, welche Maßnahmen sind geplant, 
um das rechtswidrige Parken innerhalb der Ladezone sowie das Gehwegparken zu unterbinden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da es sich um temporär geltende Haltverbote handelt, sind bauliche Maßnahmen zur Unterbindung 
des Parkens nicht umsetzbar, sondern durch Verkehrsüberwachung zu kontrollieren. Wie bereits in 
der Antwort zu Frage 1 dargelegt, gilt es die Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchun-
gen abzuwarten. Erst anschließend kann eine Entscheidung getroffen werden.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dellbrücker Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
1098/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.03.2019
Erstellt
20.03.2019 15:23