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Dellbrücker Hauptstraße – Ladezone

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1098/2019 vom 27.03.2019

Stand: Am 06.05.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 1098/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 Dellbrücker Hauptstraße – Ladezone hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 25.03.2019, TOP 7.2.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung nachstehender Fra- gen: Frage 1: „Wann werden die alten Halteverbotsschilder, die nicht der Planung/dem BV-Beschluss entsprechen, entfernt?“ Antwort der Verwaltung: Die beschlossenen verkehrlichen Maßnahmen im Verlauf der Dellbrücker Hauptstraße im Rahmen der Umgestaltung wurden bei einer Ortsbegehung mit Vertretern des Bürgervereins, der Interessen- gemeinschaft, Bezirksvertretung Mülheim und Verwaltung abgestimmt. Dabei wurde u. a. entschie- den, dass die bestehende Beschilderung zum Parken/Laden versuchsweise durch Säcke verdeckt wird, um die Auswirkungen der Veränderungen anhand von Verkehrsuntersuchungen zu testen. Dies wurde der Bezirksvertretung mitgeteilt. Nach einer Eingewöhnungsphase wurden in der 41. KW 2018 verschiedene Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungsreihe liegen der Verwaltung noch nicht vollständig vor. Eine zweite Erhebungswelle ist für April 2019 vorgesehen. Erst wenn die Untersuchungen abge- schlossen, die Ergebnisse ausgewertet und miteinander verglichen worden sind, wird über die dauer- hafte Beschilderung des ruhenden Verkehrs entschieden. Frage 2: „Sobald die Beschilderung dem BV-Beschluss angepasst wurde, welche Maßnahmen sind geplant, um das rechtswidrige Parken innerhalb der Ladezone sowie das Gehwegparken zu unterbinden?“ Antwort der Verwaltung: Da es sich um temporär geltende Haltverbote handelt, sind bauliche Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens nicht umsetzbar, sondern durch Verkehrsüberwachung zu kontrollieren. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, gilt es die Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchun- gen abzuwarten. Erst anschließend kann eine Entscheidung getroffen werden.

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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