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Vorlage Beschluss Integrierter Plan Deutzer Hafen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1512/2018 vom 22.06.2018

Stand: Am 27.09.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Integrierter Plan

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    2 Optionaler Pavillon
  • Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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    A N L A G E 0 Beschluss des Integrierten Plans Deutzer Hafen als Grundlage für die weitere Bauleitplanung und weitere Qualifizierungsverfahren Vorlage 1512/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018 Der Integrierte Plan Deutzer Hafen ist die Grundlage für die weitere Bauleitplanung, die noch die- sen Sommer beginnen soll. Der Integrierte Plan dient außerdem als Grundlage für die Qualifizierungsverfahren Mühlen und Südliche Baufelder, die ebenfalls noch in diesem Jahr beginnen sollen. Die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln Deutz (1510/2018) liegt bereits vor. Die drei Vorlagen zum Deutzer Hafen (Integrierter Plan, Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan) sollen in einem ge- meinsamen Sitzungslauf beraten werden.
  • Anlage 4

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    A N L A G E 4 611/2trin1512-2018ma1.doc Integrierter Plan Deutzer Hafen Vorlage 1512/2018 hier: Nachfrage zum Nachweis des Schulbedarfs Ratsmitglied Sterck (FDP) bittet um Beantwortung des Nachweises des Schulbe- darfs insgesamt inklusive weiterführender Schulen für den Deutzer Hafen Beantwortung der Verwaltung: Für die voraussichtliche Einwohnerzahl von 6 900 Menschen im Deutzer Hafen sind gemäß der Stellungnahme des Dezernats für Bildung, Jugend und Sport, IV/2 vom 16.02.2017 eine 5-zügige Grundschule sowie 44-Kita-Gruppen beziehungsweise 7 Kitas à 6 Gruppen erforderlich. Bezüglich weiterführender Schulen empfiehlt IV/2 das Erweiterungspotential des Realschulstandorts "Im Ha- sental" in Deutz auszunutzen. Dementsprechend sieht der Integrierte Plan Deutzer Hafen eine Grundschule sowie 7 Kitas vor. Eine weiterführende Schule ist nicht geplant. Die Bedarfe werden im weiteren Verfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Dezernat IV/2.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 trink ma Vorlagen-Nummer 1512/2018 Freigabedatum 22.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorlage Beschluss Integrierter Plan Deutzer Hafen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beschließt den in Anlage 1 beigefügten Integrierten Plan sowie das in Anlage 2 beigefügte Handbuch als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; 2. beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplan- verfahren zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt in die Wege zu leiten (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungsplä- ne); 3. beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft weitere Qualifizie- rungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen. Alternative: Keine Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Anlass und Ziel Der Deutzer Hafen hat seine Rolle als Industriehafen weitestgehend verloren, dort finden sich vor allem hafenfremde Betriebe, Leerstände und Mindernutzungen. Die Neuentwicklung des Hafenge- biets bietet nun die einmalige Gelegenheit, in dieser besonderen Lage ein einzigartiges und unver- wechselbares Stadtquartier entstehen zu lassen. Die Einwohnerzahl Kölns steigt mit schnellem Tem- po und damit auch der Bedarf an Wohn- und Arbeitsplätzen. Dies wird im Integrierten Plan aufgegrif- fen und ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Arbeiten mit vielfältigen Nachbarschaften, attraktiven Freiräumen, sozialer Infrastruktur sowie Raum für Kunst und Kultur entwickelt, dessen Herzstück das Hafenbecken mit seinen angrenzenden attraktiven Freiräumen wie Promenade und Hafenplatz bildet. Geschichte und Besonderheiten des Ortes werden aufgegriffen und zu einem vita- len lebendigen Stadtteil weiterentwickelt. Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens am 23.06.2015 (0255/2015) wurde die Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers für Wohnen und Arbeiten am Deutzer Hafen in die Wege geleitet. Die Verwaltung wurde zugleich beauftragt, zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens, ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Das Ergebnis des Kooperativen Verfahrens ist Grundlage des vorliegenden Integrierten Plans, dem die Ergebnisse intensiver Beteiligungsverfahren sowie verschiedener Fachgutachten insbesondere zu Verkehr, Hochwassermanagement, Nutzungsmischung, Denkmalschutz etc. zugrunde liegen, um den spezifischen Herausforderungen und besonderen Eigenschaften des Ortes gerecht zu werden. Planverfahren und Maßnahmen Das Kooperative Verfahren hat 2016 unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden (vgl. Mitteilung vom 28.01.2016 (3919/2015)). Das Workshopverfahren wurde von der Stadt Köln in Ko- operation mit moderne stadt durchgeführt. Teilnehmende Büros waren:  COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl, Transsolar und knp.bauphysik  Diener + Diener mit Vogt Landschaftsarchitekten  Lorenzen Architekten mit becht aps landscape architecture  Schweuwens + wachten plus mit WES GmbH LandschaftsArchitektur und Sieker ingenieurge- sellschaft  trint + keuder d.n.a mit greenbox Landschaftsarchitekten Das Begleitgremium, bestehend u. a. aus Mitgliedern der Lenkungsgruppe Masterplan, Vertretern der Fraktionen sowie externen Beratern, empfahl einvernehmlich und einstimmig, für die weitere Bearbei- tung das Konzept vom Planungsteam COBE / Ramboll Studio Dreiseitl / Transsolar / knp bauphysik zugrunde zu legen. Das Gremium befand, dass das vorgelegte Konzept insgesamt eine sehr belast- bare Entwicklungsgrundlage für ein klar identifizierbares, vitales neues Quartier zeige und ebenso dem Leitziel folge, eine spezifische Lösung aus der Geschichte des Ortes zu formulieren. In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Stadtentwicklungsaussauschuss das Ergebnis des Koopera- tiven Verfahrens zur Kenntnis genommen und beschlossen, auf dieser Grundlage die Entwicklung eines Integrierten Plans durch das Team COBE erarbeiten zu lassen (3302/2016). 3 Übergeordnete Planung Der neuaufgestellte Landesentwicklungsplan (LEP NRW), der seit dem 08.02.2017 in Kraft ist, stellt in Köln nurmehr die Standorte Niehl und Godorf als landesbedeutsame Häfen dar. Der Regionalplan zeigt für den Bereich des Deutzer Hafens einen Gewerbe- und Industrieansied- lungsbereich (GIB). Der Regionalrat (RR) hat am 09.12.2016 einstimmig den Erarbeitungsbeschluss zur Umwandlung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) gefasst (RR 110/2016). Der Aufstel- lungsbeschluss zur Regionalplanänderung erfolgte am 15.12.2017 (RR 81/2017). Die Regionalplan- Änderung ist der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) ange- zeigt worden. Durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplan-Änderung wirksam. Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Deutzer Hafens derzeit Industriegebiet (GI), Gewer- begebiet (GE) sowie Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dar und wird parallel zur Bebauungsplanaufstel- lung geändert. Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln (2009) sieht im Deutzer Hafen eine städtebauliche Entwicklung vor. Verlagerung aktueller Nutzungen Am 20.05.2010 hat der Rat den sog. Moratoriumsbeschluss gefasst, um den Abschluss langfristiger Miet- und Pachtverträge im Deutzer Hafen durch die HGK AG über das Jahr 2020 hinaus zu unter- binden und damit die Umsetzung von Planungen zu ermöglichen. Die Eigentümer sind u.a. im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Ent- wicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 4 i.V.m. § 137 BauGB intensiv beteiligt worden. Dabei wur- den die Eigentümer und Nutzungsberechtigten über die Ziele der geplanten Entwicklungsmaßnahme und deren Durchführung informiert und zugleich die jeweiligen Eigentümerinteressen und deren Mit- wirkungsbereitschaft erfasst. Das zentrale Grundstück der Ellmühle wurde durch Beschluss des Hauptausschusses vom 25.07.2016 (2289/2016) in die Planung als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten inte- griert unter der Voraussetzung, dass die Mühlennutzung aufgegeben wird. Der Mühlenbetreiber GoodMills hatte zuvor die Bereitschaft signalisiert, den Standort in der Produktion aufzugeben und zu verkaufen. Der Rat hat dementsprechend seinen Grundsatzbeschluss am 22.09.2016 erweitert (2348/2016). Vor diesem Hintergrund konnte moderne stadt den Mühlenstandort erwerben, um ihn gemeinsam mit der Stadt Köln planerisch zu entwickeln. Die Vorbereitungen zur Machbarkeitsstudie der Mühlen sind angelaufen. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Das Gebiet des Deutzer Hafens soll im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB durch eine umfassende Neuordnung zu einem gemischt genutzten, innerstädti- schen urbanen Gebiet für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden. An der zügigen Durchführung der Flächenkonversion besteht insbesondere angesichts des erheblichen Bedarfs an Wohn- und Arbeits- stätten, der Bedeutung des Projektes für die Stadtentwicklung sowie wegen der umfangreichen finan- ziellen Vorleistungen ein hohes öffentliches Interesse. Deshalb hat der Rat am 22. September 2016 parallel die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 165 Abs. 4 BauGB be- schlossen und am 03.05.2018 eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung für den Deutzer Hafen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0507/2018). 4 Integrierter Plan Der zum Beschluss vorliegende Integrierte Plan basiert auf dem Ergebnis des Kooperativen Verfah- rens, das 2016 durchgeführt wurde. Seitdem hat das Team COBE in enger Abstimmung mit moderne stadt, den Fachämtern der Stadt Köln sowie Fachplanern den Entwurf weiter ausgearbeitet und unter Zugrundelegung von Fachgutachten zu den Themen Verkehr, Nutzungsmischung, Beson- nung/Verschattung, Höhenentwicklung, Denkmalschutz sowie Hochwassermanagement und Retenti- onsraumnachweis weiter qualifiziert. Die Planung wurde der Öffentlichkeit am 07.07.2017 sowie am 01.03.2018 präsentiert und die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben. Zurzeit werden Verkehrsuntersuchungen und -prognosen erstellt, deren Ergebnisse voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen werden. Aufbauend auf den Ergebnissen sowie dem städtebauli- chen Konzept wird ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamtplan (M 1 : 1 000) sowie einem Handbuch, dem "Quar- tiersbuch", das unter anderem zu den Themen öffentlicher Raum, städtebauliche Struktur, Hochwas- sermanagement, Lärm, Brandschutz, Mobilität und Nutzungsmischung Aussagen trifft und Vorgaben für die weitere Entwicklung festlegt. Der Integrierte Plan ist Grundlage und Leitlinie für die nachgelagerten Bauleitplan- sowie Qualifizie- rungsverfahren. Auf diese Weise sollen eine einheitliche Entwicklung und die Fortführung und Umset- zung der vielen guten Ideen des Kooperativen Verfahrens sichergestellt werden. Ausblick Die Bauleitplanung soll, basierend auf dem Integrierten Plan, die erforderliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung bieten. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes soll mit Hilfe eines oder mehrerer Bebauungspläne das städtebauliche Konzept mit seinen Qualitätsansprüchen festgeschrie- ben werden. Die Vorbereitungen sind im März diesen Jahres angelaufen. Um die angestrebte hohe Qualität der Räume, der Architektur und des Freiraums sicher zu stellen, sind weitere Qualifizierungsverfahren für Freiraum und Hochbau vorgesehen. Derzeit ist die Mach- barkeitsstudie für das nachgelagerte Wettbewerbsverfahren zu den Mühlen in Arbeit. Bezüglich eines Wettbewerbsverfahrens zu den südlichen Gewerbebaufeldern, finden zurzeit Gespräche zwischen moderne stadt und Rewe statt. Insgesamt werden die Planungen durch ein umfassendes Beteiligungskonzept begleitet, das im Laufe der Planungsfortschreitung weiter präzisiert wird. Neben einem Begleitgremium (angelehnt an die Lenkungsgruppe Masterplan) soll auch die Öffentlichkeit, wie bislang, intensiv eingebunden werden. Anlagen Anlage 1 Integrierter Plan (Verkleinerung A 3) Anlage 2 Handbuch / Erläuterungen Anlage 3 Materialsammlung (Pläne, Diagramme, Referenzbilder) Hinweise:  Den Fraktionen und Gruppierungen im Rat werden gedruckte Fassungen des Integrierten Plans im Originalmaßstab zur Verfügung gestellt.  Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung und Änderungsbeschluss des Flächennutzungs- plans erfolgen als gesonderte Vorlagen.  Anlage 2 und Anlage 3 werden als ein Dokument als "Quartiersbuch" zusammengefügt. Die Materialsammlung der Anlage 3 dient der Illustration.
  • Anlage 2 Textversion Integrierter Plan

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    1 Anlage 2 Der Integrierte Plan Deutzer Hafen Köln © COBE Entwurf Stand 09.05.2018 2 Impressum: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH Köln büro luchterhandt Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten Hamburg COBE Architects Kopenhagen 3 Deutzer Hafen Köln Der Integrierte Plan Ziele des Projekts und wie Stadt entsteht: Der Prozess zum Deutzer Hafen I. DICHT UND GEMISCHT/ VIELFÄLTIG UND BUNT (‚Bauen und Nutzen‘) 1) Die richtige Mischung 2) Eine städtische, besondere Dichte 2.1 Blockraster und „Deutzer Block“ 2.2 Der individuell gemischte „Deutzer Block“ 2.3 Zwei besondere Teilquartiere: Südliche Baufelder Am Schnellert und Baufelder Auer- und Ellmühle II. ÖFFENTLICH UND PRIVAT 1) Ein Teil von Deutz – Anbindung an die Stadt/städtebauliche Struktur 2) Öffentlicher Raum I: Plätze und Parks 2.1 Übergeordnetes Konzept: Bepflanzung, Nutzungsprogramm, Funktion und Materialität 2.2 Plätze 2.3 Parks 2.4 Südliche Baufelder/Hafenkopf: Beispiel für die Entwicklung einer öffentlichen Platzflä- che am Wasser 3) Öffentlicher Raum II 3.1 Sockelzone – grün oder urban 3.2 Kantzonen III. VERNETZT UND VERTRÄGLICH 1) Mobilitäts- und Erschließungskonzept 2) Haupterschließung 3) Straßen im Quartier IV. SICHER UND GESCHÜTZT 1) Bodenschutz und Altlasten 2) Hochwassermanagement und Retentionsraumnachweis 3) Lärm 4) Gebietsbrandschutz V. AUSBLICK/WEITERES VERFAHREN - Bauleitplanung - Grundstücksvergaben - Qualifikationsverfahren - Öffentlichkeitsarbeit 4 Der Integrierte Plan zur Städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens – Ziele des Projekts In Köln-Deutz reift in attraktiver Lage am Rhein und mit Blick auf den Dom ein einzigartiges Stadtquartier mit einer Fläche von rund 37,4 ha heran. Ein gemischt genutztes Quartier und eine vielfältige Nachbarschaft, ein Ort mit unverwechselbaren, gut proportionierten Stadt- räumen von hoher ästhetischer Qualität und attraktiven, nutzerfreundlichen Freiräumen. Ein anspruchsvolles Stadtentwicklungsprojekt zudem, das behutsam mit dem architektonischen und industriellen Erbe umzugehen weiß. Insgesamt wird angestrebt, etwa 3.000 neue Woh- nungen für 6.900 Bewohner anzubieten. Diese aufgeteilt in frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau sowie Genossenschaften und Baugruppen. Zudem sollen rund 6.000 neue Arbeitsplätze sowie Kitas, eine Grundschule, Gastronomie Kultur- und Freizeitangebote ent- stehen. Derzeit ist eine Geschossfläche von insgesamt rd. 560.000 m² geplant. Rund um den Deutzer Hafen entsteht also ein neues Stück Köln, das ein lebendiger Teil der Stadt wird, indem es sich in die Umgebung einfügt und auf einen intensiven, wechselseitigen Austausch mit den angrenzenden Veedels setzt. Der zukünftige Deutzer Hafen wird zwar ein selbstverständlicher Teil von Deutz sein, und doch zeigt Köln hier insgesamt neue Seiten. Was wäre Köln ohne den Rhein, ohne diese besondere Landschaft, ohne die Wasserstraße als Verkehrsader. Flusslandschaft und grüne Halbinsel einerseits, Hafenanlagen und Indust- riegeschichte andererseits sind für die Idee eines neuen Deutzer Hafens von großer Bedeu- tung. Die neue Bebauung lehnt sich in ihrer Vielfältigkeit an die Heterogenität der bestehen- den Industriearchitektur an und bildet ihren Schwerpunkt entlang der östlichen Hafenkante in Verlängerung der Mühlen. Die grüne Halbinsel steht hierzu in bewusstem Kontrast zur urbanen Seite, mit grünen Gas- sen und Parks zwischen Hafenbecken und Poller Wiesen. Vier Leitstrategien dienen als Richtschnur und Zielpunkte: 1. Die Geschichte als DNA – die bestehenden Identitäten des Deutzer Hafens weiter- entwickeln, sowohl durch Bewahrung, Umnutzung als auch Neuinterpretation beste- hender Elemente. 2. Die dynamische Stadtlandschaft – eine integrierte Planung der Stadt- und Freiräume, in denen Themen wie Programmierung der Nutzungen, Hochwassermanagement und Klimafolgenanpassung für Hitze und Starkregen von Anfang an mitgedacht wer- den. Daher sollen auch klimatische Optimierungsmaßnahmen möglichst frühzeitig in der Planung verankert werden, weil nur so effektive Maßnahmen umsetzbar sind. 3. Die gemischte Stadt – ein buntes Viertel mit vielfältigen Nutzungen und Nutzern, ge- staltet durch spannungsvolle Räume, hochwertige Architektur und anregende Frei- räume. 4. Die nachhaltige Mobilität – eine wirkungsvolle Erschließung durch die bestmögliche Vernetzung aller Mobilitätsformen. 5 Gesamtlageplan (Alle im Text genannten Baufeldnummern, Parkbezeichnungen etc. beziehen sich auf den Gesamtlageplan, siehe auch Anlage 1 Lageplan.) 6 Wie Stadt entsteht: Stadtentwicklung im Dialog – Der Prozess zum Deutzer Hafen Die städtebauliche Konversion des Deutzer Hafens wird bereits seit mehr als 10 Jahren dis- kutiert. Nach umfassender Klärung der Voraussetzungen, sind im Rahmen zahlreicher Ver- anstaltungen und Eigentümergespräche die Rahmenbedingungen erörtert worden und durch mehrere rechtliche, technische und wirtschaftliche Gutachten und Studien die Machbarkeit untersucht worden. Inzwischen liegt ein Integrierter Plan als Ergebnis eines kooperativen Verfahrens vor, der die Entwicklungsziele für das Hafenareal konkretisiert. In einem dialogorientierten Prozess von Februar bis September 2016 wurde die städtebauli- che Planung eng mit der Beteiligung der Kölner Stadtgesellschaft verschränkt. Fünf interdis- ziplinäre Planungsteams arbeiteten innerhalb der Konzeptphase jeweils ein städtebauliches Konzept aus. Diese wurden dann in drei Workshops vor Ort im Deutzer Hafen mit den Wün- schen, Ideen, Anregungen oder auch Befürchtungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger sowie der Fachleute aus Ämtern und Behörden verschränkt. Ein Begleitgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln und ex- ternen Fachleuten, begleitete das gesamte Verfahren und tagte an den Workshopterminen überwiegend öffentlich. Der Dialog- und Kommunikationsprozess diente zum einen der Information der Bürgerschaft aber zum anderen auch der Qualifizierung der entstehenden Entwürfe. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Anliegerinnen und Anlieger, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Viertel und Akteure der Stadtgesellschaft sollten sich über die grundlegenden Veränderungen im Deutzer Hafen informieren und gleichzeitig ihr Anregungen und Entwicklungsziele in das Verfahren mit einbringen. Im Vorlauf des Verfahrens wurde eine erste Aufgabenstellung vor- gelegt. Auf Basis dessen und eines gemeinsamen Rundgangs konnte die Bürgerschaft am 26./27. Februar 2016 in einem Workshop an Thementischen mit den Planungsteams ver- schiedene Themen diskutieren und erste Ideen für die Umsetzung der Leitgedanken in einen Entwurf erarbeiten. Die Ergebnisse der Debatte wurden in die Aufgabenstellung integriert, die anschließend nochmals öffentlich im Bürgerhaus in Deutz vorgestellt wurde. Beim Zwischenkolloquium am 10./11. Juni 2016 stellten die Teams ihre weiter ausgearbeite- ten städtebaulichen Konzepte anhand von Plänen und Modellen öffentlich vor. Nach der Vorstellung der Entwürfe wurden diese in einer öffentlichen Sitzung im Begleitgremium dis- kutiert. Des Weiteren wurden Überarbeitungshinweise für die Teams formuliert. Im An- schluss wurden die Konzepte erneut an Thementischen mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Zur Abschlusspräsentation am 23./24. September 2016 erläuterten die Teams öffentlich ihre städtebaulichen Entwurfsüberlegungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Bür- gerschaft erhielten die Möglichkeit, im direkten Austausch mit den Planungsteams Rückmel- dung zu den vorgestellten Arbeiten zu geben. Ergänzende Hinweise wurden dokumentiert und in die Beratung des Begleitgremiums gegeben. Das Gremium tagte überwiegend öffent- lich und sprach nach eingehender Debatte die Empfehlung aus, den Entwurf des Planungs- teams COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl und Transsolar sowie knp.bauphysik zur Grundla- ge für die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens zu machen. Der Stadtentwick- lungsausschuss hat daraufhin am 15.12.2016 den Beschluss über das Ergebnis des koope- rativen Verfahrens und die Erarbeitung eines integrierten Plans gefasst. Nach der Entscheidung für den Entwurf wurde dieser im Jahr 2017 vertieft überarbeitet. Mit dem Meilenstein der Zwischenpräsentation am 7. Juli 2017 ist das Team vom Büro COBE mit den Hinweisen aus der Bürgerschaft in die finale Überarbeitung gestartet. Begleitend hierzu wurden verschiedene Fachgutachten zum aktuellen Bestand und zur zu- künftigen Entwicklung des Deutzer Hafens erstellt. Der Integrierte Plan wurde schließlich am 1. März 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt, verbunden mit der Möglichkeit, Stellung zu ein- zelnen Themen zu beziehen. Den politischen Gremien wird der Integrierte Plan im Sommer 7 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Dokumentation fasst die wichtigsten Rahmen- setzungen der Planung zusammen, die von zahlreichen Fachgutachten gestützt werden. Der Integrierte Plan ist damit abgeschlossen und dient dem nun anlaufenden Bauleitplanver- fahren als Grundlage. 8 I. DICHT UND GEMISCHT/ VIELFÄLTIG UND BUNT Die Entscheidung, im Deutzer Hafen zu wohnen, ist eine bewusste Entscheidung für ein Le- ben in der Stadt, für eine hohe bauliche Dichte, für eine enge Nachbarschaft und kompakt organisierte Privatheit, für Vielfalt und Lebendigkeit, aber auch für ein Leben mit Geräuschen und besonderen Umwelteinflüssen. Das neue Viertel rund um den Deutzer Hafen hat (fast) alles in fußläufiger Erreichbarkeit, was das Herz von Menschen, die sich für ein Leben in der Stadt entscheiden, höher schla- gen lässt. Städtebaulich bietet der Deutzer Hafen eine im Grundriss zwar recht streng orga- nisierte, rasterförmige Stadtanlage, doch entfaltet sich auf diesem Grundriss ein interessan- tes Spiel dank unterschiedlicher Gebäudehöhen und baulichen Hochpunkten an stadträum- lich wichtigen Orten und dank der Parks und Plätze als gezielt gesetzte Brechungen und Aufweitungen gefasster Stadträume. So entfaltet sich eine bunte Mischung nicht allein in der baulich-räumlichen Ausprägung, sondern auch in den sich hier ansiedelnden Nutzungen und in den Menschen, die sich zum Wohnen und Arbeiten am Deutzer Hafen niederlassen. Der Integrierte Plan legt dafür die Voraussetzungen mit einem stabilen Gerüst, das sich im Prozess und im Dialog mit den un- terschiedlichen Akteuren mit Leben füllen wird – Schritt für Schritt zum bunt gemischten Quartier und zu einem guten Beispiel, wie gemeinsam Stadt gemacht werden kann. 1. Die richtige Mischung Nutzungsmischung im Deutzer Hafen Der Deutzer Hafen wird ein lebendiges und gemischtes Viertel zum Wohnen und Arbeiten, mit allem, was zu einem attraktiven Leben in der Stadt gehört. Daher werden im Deutzer Hafen vielfältige Wohnformen (frei finanziert und öffentlich gefördert, Eigentum und Miete; Baugemeinschaften und genossenschaftliches Wohnen; Sonderwohnformen) entwickelt, die eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft erwarten lassen. Das neue Viertel soll ein attraktiver Standort für Büronutzungen und Dienstleistungen sein. Handelsflächen zur Nah- versorgung gehören ebenso dazu wie Gastronomie und weitere Freizeitangebote. Die sozia- le Infrastruktur ist integrierter Teil der Gesamtentwicklung innerhalb des Quartiers. Der Deutzer Hafen wird außerdem einen Beitrag zur kulturellen Entwicklung Köln leisten, in dem Orte für kreative und kulturelle Nutzungen mitgedacht und verankert werden. Diese Mischung verteilt sich nicht gleichmäßig über das Quartier. Vielmehr entstehen Orte die eher belebter sind, und Bereiche, die sich eher durch Ruhe auszeichnen – auch um den unterschiedlichen Anforderungen eines breiten Spektrums von Nutzern zu entsprechen. Die städtebauliche Struktur schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraussetzung für eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und Magneten. Grundsätzlich gilt: In allen Teilbereichen des Deutzer Hafens werden sich die Nutzungen mischen, allein das Mischungsverhältnis variiert. Während auf der Halbinsel das Wohnen deutlich überwiegt, ist der Hafenkopf vor allem dem Arbeiten und publikumsbezogenen Nut- zungen gewidmet; auf der Ostseite des Hafens soll sich eine Mischung aus Wohnen, Arbei- ten, Einkaufen, Gastronomie und Kultur einstellen. Die unterschiedlichen Nutzungen sollen sich ergänzen und voneinander profitieren. Recht gleichmäßig sollen sich kleinere Gewerbeeinheiten für unterschiedliche Nutzungen über das Viertel verteilen, die bevorzugt in den Erdgeschossen an besonders aktiven Stra- ßenabschnitten und Bereichen mit für Wohnraum nicht optimalen Tageslichtverhältnissen zu platzieren sind. Kleinere gastronomische und Einzelhandelsangebote (Kneipe, Büdchen und Cafés) sollen an günstig zur Sonne orientierten Lagen im Viertel entstehen, um den öffentli- 9 chen Raum zu beleben – z. B. am Südende Park 11, auf der Westseite Park 2, benachbart Platz 5 sowie Mühlenplatz (Platz 1) und Kulturplatz (Platz 2), außerdem am Marktplatz (Platz 3) und an der zukünftigen S-Bahnhaltestelle. Zudem ist im Süden des Deutzer Hafens eine größere Gewerbeeinheit, verteilt auf mehrere Baufelder vorgesehen, die durch ihre Masse und Höhe eine auch lärmabschirmende Wirkung für das Quartier leisten soll. Da das Hafengelände bis Ende 2020 von den bestehenden Betrieben genutzt wird und ab 2021 bereits die Umsetzung der Endnutzung starten soll, sind Zwischennutzungen nur schwer zu realisieren. Es ist also vorgesehen, dass die vorbereitenden Maßnahmen zur Bau- feldfreimachung und Erschließung (z. B. Tiefbau und Straßenbau) unmittelbar beginnen, sobald die Flächen zur Verfügung stehen. Der „Marktplatz“ (Platz 3) wird das Herz und der zentrale Kommunikationspunkt des Deutzer Hafens sein, hier, wo viele Wege der Menschen (Fußgängerbrücke und Straßenbahnhalte- stelle) im Quartier sich kreuzen, pulsiert das Leben. Lebendige Erdgeschosszonen mit Res- taurants, Cafés und Geschäften stehen allen Menschen offen, sie nutzen und beleben den Platz. Die Halle auf dem Baufeld 04 fasst den Platz baulich und trägt zur Belebung des Plat- zes bei. Ein weiterer wichtiger Anziehungspunkt im Deutzer Hafen ist der Hafenplatz (Platz 4). Von dort aus ist der gesamte Deutzer Hafen zu überblicken, man hat einen herrlichen Blick über das Hafenbecken und den Rhein auf den Kölner Dom. Auch werden vielfältig genutzte, pub- likumswirksame Erdgeschosszonen den Platz rahmen und Angebote im Außenraum den Ort zu einem attraktiven Aufenthaltsraum über den gesamten Tageslauf machen – für die Be- wohnerschaft, für Werktätige und Touristen. Besonderer Beliebtheit wird sich ferner die Promenade auf der Ostseite erfreuen, die vor allem als Verbindung von Mühlen-, Markt- und Hafenplatz in der Nachmittags- und Abend- sonne ihre Attraktivität entfaltet und daher sehr gut für Einzelhandel, Gastronomie und öffent- liche Dienstleistungsangebote geeignet ist. Von herausragender Bedeutung werden die Erd- geschosszonen der Auer- und Ellmühle sein. Nicht zuletzt ist für das Nutzungskonzept des Quartiers der Schulstandort am nördlichen En- de der Halbinsel von enormer Bedeutung. In Verbindung mit den großzügigen Freiflächen im Übergang zu den Poller Wiesen wird hier in zentraler Stadtlage ein zugleich in der Fläche erfreulich großzügig ausgestatteter Bildungsstandort entstehen, der in erster Linie für die Kinder und Jugendlichen gute Bedingungen bietet, aber auch außerhalb der Schulzeiten ein dem Viertel für verschiedenste gesellschaftliche Aktivitäten zur Verfügung stehen wird. Er- gänzend werden sich auch mehrere Kindertagesstätten dezentral über das Quartier des Deutzer Hafens verteilen. Eine angemessene Ergänzung von Räumen für kulturelle Nutzun- gen wird angestrebt. 1 Siehe Anlage 1 Lageplan 10 Nutzungsverteilung auf Erdgeschossniveau Nutzungsverteilung in den Obergeschossen: 2. Eine städtische besondere Dichte Aus dem Bestand entwickelt entsteht ein neues wie typisches Stück Deutz Der Integrierte Plan formuliert klare städtebauliche Regeln für das gesamte Gebiet, die ei- nerseits stets den Zusammenhang erkennbar werden lassen, andererseits noch hinreichend viel Spielraum für maßgeschneiderte Lösungen gewähren, die den jeweiligen Anforderungen 11 der Nutzer entsprechen, ohne dabei beliebig zu wirken. Innerhalb des städtebaulichen Rah- mens ist den Baufeldern im Süden zwischen Bahn und Hafen sowie den Mühlen im Norden besondere Beachtung zu schenken, weil diese einerseits sehr anspruchsvollen Rahmenbe- dingungen unterliegen und deren Entwicklung höchst selbst rahmensetzend für die übrigen Baufelder sind. 2.1 Blockraster und „Deutzer Block“ Die Bebauung des Deutzer Hafens weist bereits eine Vielzahl verschiedener Typologien auf. Von fensterlosen Hochsilos bis kleineren Hallen und Wohngebäuden mit Satteldach, von stringent strukturierten Backsteinfassaden zu Strukturen aus Stahl und Holz. Diese Vielfältig- keit fortzuschreiben und neu zu interpretieren, ist Ziel des Integrierten Plans. Mit den geplanten Wohn- und Bürofunktionen, die es im Deutzer Hafen bisher nicht gibt, kommen neue Gebäudetypen an den Ort. Diese sollen mit dem Ort in Einklang gebracht werden, so dass hochwertige, wohldimensionierte Stadträume entstehen. Städtebauliches Leitmotiv ist die Blockrandbebauung, die sich als flexibler Rahmen für gemischte städtische Quartiere vielerorts bewährt hat. Die neuen Baufelder folgen dem rechtwinklig auf das Ha- fenbecken ausgerichtete Gebäuderaster der Bestandsbebauung und schreiben mit dieser rationalen Struktur die Geschichte des Hafens fort. Dies erleichtert es, Spuren des Hafens 12 temporär oder als fester Bestandteil des zukünftigen Viertels zu bewahren und als identitäts- stiftende Elemente in das neue Quartier einzubringen. Für den Deutzer Hafen wird der klassische Gebäudeblock zum „Deutzer Block“ weiterentwi- ckelt, nämlich als Kombination aus bekannter Deutzer Randbebauung und der industriellen Rechtwinkligkeit der Bestandsgebäude. Der „Deutzer Block“ kombiniert den geschützten Innenhof einer Randbebauung mit den vielfältigen Höhen- und Fassadensprüngen, die das Ensemble von Auer- und Ellmühle prägen. Im Gegensatz zur klassischen Blockrandbebau- ung verzichtet der „Deutzer Block“ daher bewusst auf eine durchgehende Traufhöhe; dies erleichtert die Tageslichtoptimierung der einzelnen Gebäude und die Kombination verschie- dener Gebäudetypologien und damit auch Nutzungen innerhalb eines Baufeldes. Jeder Block kann damit zu einem eigenen “Quartier im Kleinen” werden. Ebenfalls inspiriert von der offenen Struktur der historischen Mühlen kennzeichnet den ”Deutzer Block” eine Öffnung zu einem angrenzenden Freiraum. 2.2 Der individuell gemischte „Deutzer Block“ Der Deutzer Block bietet vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. So können trotz der gleichbleibenden Prinzipien sehr unterschiedliche Baufelder mit verschiedenen Qualitäten entstehen. Insgesamt sollte es auf jeder Seite eines Baufeldes mindestens einen Fassaden- und/oder Höhensprung geben, um Vielfalt und Kleinteiligkeit auch ästhetisch erlebbar zu machen. Die Höhenunterschiede ergeben sich hierbei aus den Anforderungen der Abstandflächen und der Besonnung. Besonderes Augenmerk wird auf die strategische Platzierung der Hoch- punkte gelegt, deren Auswirkungen auf Tageslicht- sowie Windverhältnisse von Block zu Block vertieft zu betrachten ist. 13 Folgende Grundprinzipien gilt es zu beachten: 1. Offene Blockrandbebauung: Der Deutzer Block ist nicht vollständig geschlossen, sondern ermöglicht durch eine Öffnung eine Sichtbeziehung zu dem angrenzenden Freiraum 2. Vielfältige Typologien und Nutzungen: Die Gebäuderiegel sollen sich auch innerhalb eines Blockes aus unterschiedlichen Gebäu- detypologien zusammensetzen. Diese ermöglichen und fördern die Ansiedlung unterschied- licher Nutzungsarten. Auch ermöglicht dies, flexibel auf die spezifischen baulichen Anforde- rungen der jeweiligen Nutzung einzugehen so dass eine attraktive Mischung aus unter- schiedlich dimensionierten Nutzungen entstehen kann. 3. Höhenvariation: Die Bebauung des Deutzer Blocks bedarf strategisch platzierter Hochpunkte und auch der Absenkung von Gebäudeteilen. Dies bietet die Möglichkeit, die Reichweite des Tageslichts im Blockinnern im Hinblick auf die unterschiedlichen Nutzungen zu optimieren. Abstandflä- chen und die Optimierung der Besonnung von Freiräumen und Wohnraum definieren die maximalen Maße des Baukörpers. Die Platzierung der Hochpunkte wurde durch Verschat- tungsgutachten überprüft. 4. Fassadenvariation: An jeder Seite des Deutzer Blocks muss mindestens eine Zäsur in der Fassade vorgesehen werden. Hierzu bieten sich die gedanklichen Schnittpunkte der Gebäuderiegel an den Ecken des Blocks an. Für die Fassaden werden folgende Grundregeln formuliert: a. Klar strukturierte Fassaden Klar strukturierte Fassaden mit einem festen Rhythmus knüpfen an die beeindruckenden Fassaden der Industriearchitektur an. b. “Schwere” Gebäudekörper Die Fassaden der vier- bis siebengeschossigen „Sockelbebauung” stehen auf dem Niveau des angrenzenden öffentlichen Raums. 14 c. Einladende Erdgeschosse Die Fassade des Erdgeschosses sollte immer mindestens so offen sein wie die restliche Fassade; bei Situationen mit Wohnen im Erdgeschoss sorgt die vorgelagerte Kantzone für einen Abstand zum öffentlichen Raum, so dass die Offenheit der Fassade nicht einge- schränkt werden muss. Bei öffentlichen Funktionen oder gewerblichen Nutzungen muss das Erdgeschoss einladend und mit größeren Glaspartien gestaltet werden - die jeweiligen Nut- zer sollten die Möglichkeit haben, die Außenräume ihrer jeweiligen Erdgeschosszonen at- traktiv zu gestalten. d. Monolithischer Ausdruck Die Fassadengestaltung sollte immer ganzheitlich, d.h. für jeden Baukörper umlaufend ge- dacht werden. Die Gleichbehandlung der Schmalseiten trägt zum monolithischen Ausdruck bei und ist insbesondere bei den Hochpunkten ausschlaggebend, um die Gleichförmigkeit der Silos auch in der neuen Architektur zu einem gewissen Grad fortzuführen. e. Vielfalt im Block Die geforderte Vielfalt im „Deutzer Block“ findet ihren Niederschlag in der Fassadengestal- tung in mindestens einem Wechsel der Fassade pro Baufeldseite, z. B. im Farbton, im Rhythmus oder in einer Kombination von beidem. 5. Dachvariation: Die Höhensprünge des Deutzer Blocks und die geforderte Vielfalt des Quartiers setzen die Rahmenbedingungen für die Dachgestaltung im Deutzer Hafen. Diese darf durchaus vielfäl- tig, gleichwohl nicht wahllos ausfallen. Angesichts der Bestandsgebäude als Bezugspunkt sollte ein überwiegender Teil der Bebauung ein Flachdach erhalten. Folgende Prinzipien sind bei der Dachgestaltung zu berücksichtigen: a. Dachgestaltung mit Rücksicht auf die Besonnung Um die angestrebte Dichte bei zugleich hohen Qualitätszielen an die Wohn- und Freiraum- qualität zu erreichen, sollten gezielt Staffelgeschosse geplant werden. Das Zurücksetzen oberer Geschosse kann z. B. als Penthouse oder als angeschnittenes Flachdach ausgeformt werden. b. Nutzbare Flachdächer Die hohe bauliche und soziale Dichte des Quartiers erhöht den Bedarf nach einem qualitäts- vollen Außenraum in angemessener Größe. Jede Fläche, die Mensch und Natur zur Verfü- gung steht, zählt. Daher gilt es, nutzbare Dachterrassen als Außenraum nutzbar zu machen und begrünte Dächer mit ihrer mikroklimatischen und ökologischen Wirkung (Vermeidung von Hitzeinseln, Regenwasserretention u. a.) vorzusehen. c. Besondere Dachformen setzen Akzente Dachformen, die von der Industriearchitektur wie ein Sheddach mit Oberlichtern oder eine Halle mit Satteldach, inspiriert sind, setzen interessante Akzente im Quartier. Selbst kleinere, also drei- bis vier geschossige Gebäude können mit einem Satteldach den Maßstab von Brückenhaus und Verwaltungsgebäuden der Mühle aufgreifen. 15 2.3 Zwei besondere Teilquartiere: Südliche Baufelder Am Schnellert und Baufelder Auer- und Ellmühle Südliche Baufelder „Am Schnellert“ (BF 07, 08, 09a und 09b2) Untersuchungen zu Lärmimmissionen und Sonnenstunden haben für die vier südlichsten Baufelder des Deutzer Hafens die Vermutung bestätigt, dass diese sich nicht für Wohnnut- zungen eignen. Gleichwohl sind diese Bauten aus Gründen des Lärmschutzes für das übrige Gebiet zwingend erforderlich, um dort Wohnen in dem gewünschten Umfang überhaupt rea- lisieren zu können. Aufgrund ihrer doppelten Ausrichtung zum Stadtteilboulevard „Am Schnellert“ und zu den zentralen Freiräumen des Deutzer Hafens auf der nördlichen Seite wird für diese Bebauung eine Nutzungsmischung angestrebt, die überwiegend von Büros und Dienstleistungen bestimmt ist, die mit der Bespielung der Erdgeschosszonen aber auch einen wichtigen Beitrag für ein lebendiges Viertel leistet. Erschließung und Haupteingänge der Baufelder befinden sich Richtung Süden, wo der verspringende Verlauf der Baufelder Platz für kleinere Vorplätze schafft. In Richtung Hafenplatz und Park Am Schnellert sollen publikumsbezogene Nutzungen entstehen. Der „Deutzer Block“ verdichtet sich hier bewusst; aus Innenhöfen werden aus Gründen des Schallschutzes und der angestrebten Dichte geschlossene Atrien. Die Höhen der Gebäude bedingen sich aus dem Schallschutz einerseits und der Besonnung der Freiräume anderer- seits. Gewisse Abweichungen von dem im Integrierten Plan definierten Gebäudehöhen, die sich aus den anstehenden Qualifizierungsverfahren ergeben könnten, sind im Hinblick auf die Verschattungswirkung angrenzender Freiräume und Gebäude gründlich zu untersuchen. Zwischen den Baufeldern werden auf kurzen Strecken Abstandflächen bewusst unterschrit- ten, um das Eindringen von Lärm in das Viertel zu verhindern. Um ein optisches Auseinan- derfallen des Viertels zu vermeiden, müssen die Baukörper auf den südlichen Baufeldern trotz ihrer notwendigen technischen Verknüpfung zwingend die angestrebte Kleinteiligkeit des Quartiers umsetzen. 2 Siehe Anlage 1 Lageplan 16 Auer- und Ellmühle Die Mühlengebäude sind ein wichtiger Baustein der Identität des Quartiers und sollen auch in Zukunft von der Geschichte des Hafens erzählen. Die komplexe Gebäudestruktur der Mühlen stellen eine Herausforderung, aber auch eine Chance für besondere Räumlichkeiten, Funktionen und kreative Lösungen dar. Seitens des Stadtkonservators der Stadt Köln liegt ein Gutachten vor, das von einer Unter- schutzstellung von ca. 80 % des Gebäudebestands ausgeht. Das Interesse des Denkmal- schutzes an der Erhaltung der Mühlengebäude als nahezu voll umfänglicher Gesamtanlage konzentriert sich auf zwei wesentliche Komponenten:  Erhalt bestimmter Teile in ihrer in historischer Substanz überlieferten Materialität  Bewahrung des städtebaulichen Erscheinungsbildes in seiner prägenden Wirkung Die umfängliche Baumasse des Bestandes lädt dazu ein Prioritäten zu setzen, um zu einer realisierbaren Weiterentwicklung der Mühlen in Verbindung mit respektvoll gesetzten Neu- bauten zu gelangen. Die bauliche Trennung der Ell- und Auermühle durch einen neuen Platz schafft eine bessere Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafenpromenade und macht die historische Eigen- ständigkeit der beiden Großmühlen wieder ablesbar. Dadurch wird auch eine bessere Be- sonnung der Süd- und Westfassaden für die angestrebte Umnutzung erreicht. Die große Tiefe der Gebäude stellt allerdings eine Herausforderung für die Tageslichtversorgung dar. Durch die Trennung entstehen zwei Baufelder in der Größenordnung der restlichen Baufel- der des Deutzer Hafens. Das nördlichste Baufeld BF01a und die Auermühle, BF 01b3 sollten zusammen mit dem nördlichen Auftakt des Viertels am Mühlenplatz gedacht werden. Es wird das Errichten einer neuen Bebauung entlang der Siegburger Straße empfohlen - eventuell. unter Einbeziehung von Teilen der Bestandsbebauung. So wird der Straßenraum neu definiert und die jetzige „Verladehof-Atmosphäre“ aufgelöst. Die Blockrandbebauung wird in BF01b zu einem Vor- platz geöffnet um dem ehemaligen Warenhof eine neue öffentliche Funktion zu geben. Ein Erhalt des bestehenden EG-Niveaus mit „Laderampen“ Richtung Hafen wird angestrebt. 3 Siehe Anlage 1 Lageplan 17 Grundsätzlich sind im Sinne des „Deutzer Blocks“ die beiden Mühlenbaufelder städtebaulich weiterzuentwickeln. Ausgehend von einer gründlichen Analyse der Möglichkeiten und den Grenzen zur Umnutzung und Inwertsetzung denkmalwerter Bausubstanz sind im Kontext der städtebaulichen Regeln für den Deutzer Hafen stadträumlich überzeugende, in der Nutzung für das Quartier schlüssige sowie wirtschaftlich tragfähige Konzepte auszuarbeiten. 18 II. ÖFFENTLICH UND PRIVAT In einem so zentral gelegenen und dichten Stadtquartier, wie es der Deutzer Hafen sein wird, richten sich alle Augen auf die Qualität des öffentlichen Raums. Menschen, die hier wohnen und arbeiten werden, wünschen sich schöne Promenaden, um am Wasser flanieren zu kön- nen, freuen sich auf die Lage am Rhein und den Blick auf den Dom noch mehr, wenn sie sich dabei in ein Café oder Restaurant setzen können und diese kölschen Qualitäten ge- meinsam mit anderen Menschen auf belebten Plätzen genießen können. Vergleichbares gilt für die Poller Wiesen und die grüne Seite des Quartiers unmittelbar am Rhein. Doch nicht minder wichtig sind angesichts der großen Präsenz des Öffentlichen die privaten Rückzugs- bereiche und individuellen, geschützten Freisitze – erst recht, wenn diese in dieser kompak- ten Stadtstruktur nur klein ausfallen können. Das neue Viertel rund um den Deutzer Hafen bringt das Öffentliche mit dem Privaten in eine gesunde Balance, es regt in seiner Struktur das öffentliche Leben an, ohne dadurch das berechtigte Bedürfnis einer jeden Person nach Privatheit und Rückzug infrage zu stellen, und sichert eine soziale, nachbarschaftliche Kon- trolle. 1. Ein Teil von Deutz – Anbindung an die Stadt/städtebauliche Struktur Der Deutzer Hafen wird sich nicht zu einer isolierten Insel entwickeln, die abgeschottet von der Umgebung ihrem eigenen Leben folgt. Der heutigen räumlichen Barrieren, insbesondere der Siegburger Straße, zum Trotz sucht das neue Quartier nach Anknüpfungspunkten zu den umliegenden Stadtquartieren, damit der Deutzer Hafen ein selbstverständlicher Teil von Deutz und Poll wird. Straßen, Promenaden und Plätze laden dazu ein, dass die ansässige Bevölkerung sich mit den neuen Bewohnerschaften und den Beschäftigten und Besuchern des Deutzer Hafens mischen und sie sich gemeinsam diesen besonderen Ort aneignen. Die Integration von Plätzen, Parks und Promenaden in das gesamte in die angrenzenden Stadt- bereiche eingewobene Erschließungssystem trägt dazu bei, dass der öffentliche Raum des Deutzer Hafens sich nicht von seiner Umgebung abgrenzt, sondern eine Erweiterung der bestehenden Quartiere darstellt und diese gewissermaßen bis an den Rhein heranführt. 2. Öffentlicher Raum I: Plätze und Parks Plätze und Parks sind wichtige Ankerpunkte im Quartier und fordern in der inhaltlichen und gestalterischen Ausgestaltung die volle Aufmerksamkeit. Als markante Orte der Öffentlichkeit ist für ihre Lage und Dimensionierung die Versorgung mit Tageslicht, orientiert am 21. März (Tages- und Nachtgleiche), wesentlich. Ausgehend von den Tageslichtqualitäten an diesem Tag werden für die Bepflanzung, die Anordnung von Funktionen und die Wahl von Materia- lien in den Freiräumen übergeordnete Rahmenbedingungen formuliert, um eine größtmögli- che Aufenthaltsqualität zu erreichen. In Verbindung mit dem Städtebau und dem Nutzungs- konzept werden die unterschiedlichen Charakteristiken der geplanten Plätze und Parks defi- niert. 2.1 Übergeordnetes Konzept: Bepflanzung, Nutzungsprogramm, Funktion und Materia- lität Das vorliegende Gestaltungshandbuch der Stadt Köln bildet die Grundlage für anstehende Qualifizierungs- bzw. Planungsverfahren für Plätze und Parks. Diesem folgend sind die in Nord-Süd verlaufenden Straßenräume klassisch mit Alleen und Baumreihen bepflanzt. Die „Grünen Gassen“ stehen mit einer Bepflanzung aus kleinen Bäumen, Baumgruppen, Bü- schen und Beeten im Kontrast dazu. Sie transportieren damit das landschaftliche Element der Poller Wiesen ins Quartier. Die Ostseite der Promenade ist stark besonnt. Hier wird mit präzise gesetzten Baumpaketen aus drei oder fünf in Reihe gesetzten Bäumen reagiert und an entsprechenden Stellen Schatten geschaffen. 19 Die Plätze werden offen gehalten und über skulpturale Baumgruppen und organische Pflanzbeete akzentuiert. In den Parks bieten große Wiesenflächen Platz für Aufenthalt und landschaftliche Baumgruppen schaffen Schatten und Struktur. In den unterschiedlichen Freiräumen werden verschiedene Nutzungsschwerpunkte gesetzt und somit diverse Qualitäten und Identitäten geschaffen. Die Plätze werden offen gestaltet und bieten Raum für temporäre Funktionen wie Märkte und kulturelle Veranstaltungen. Was- serspiele sind mögliche Gestaltungselemente, die der Regenrückhaltung und Inszenierung von Regenwasser dienen, außerdem das Mikroklima bei Hitze verbessern und dabei noch dekorative und zum Spielen animierende Wirkung entfalten. Die Parks bieten vielfältige Sport- und Spielangebote und machen zudem Natur im Quartier erfahrbar. In der Wahl der Materialien und Gestaltung der Oberflächen bilden Ort und Bestand Inspira- tion und Ausgangspunkt. Die Promenade atmet den Geist des Ortes und sollte auch in Zu- kunft den Charakter eines Industriehafens erkennbar widerspiegeln. Bestehende Materialien wie der Schotter der Gleisanlagen, die Granitkante des Hafenbeckens, großformatige Beton- platten und Kopfsteinpflaster der Industrieanlagen geben gute Hinweise für die Gestaltung und Materialwahl. In anstehenden Qualifizierungsverfahren und Planungen für die öffentli- chen Freiräume muss auch nachgewiesen werden, wie sowohl die prägenden Relikte in Tei- len erhalten werden können und zugleich die aktuellen Planungsanforderungen (z. B. Barrie- refreiheit) sichergestellt werden. Maßgebliche Rahmenbedingung für die Freiraumentwick- lung wird auch das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln sein. Neu eingeführte Elemente wie der Sockel und Stufen der Plätze etc. können im Kontrast zu diesen stehen. Die in den Plandarstellungen von COBE skizzierten Wassernutzungen sind allerdings nicht Gegenstand des Beschlusses durch den Rat. Diese sind derzeit als Platzhalter zu verstehen und markieren den Anspruch, dass auch auf dem Wasser zukünftig Nutzungsqualitäten ge- schaffen werden sollen. 20 2.2 Plätze Der „Mühlenplatz“ ist das neue Entrée in das Quartier Deutzer Hafen und schließt an die bestehenden Parkanlagen und Promenaden der Deutzer Werft an. Er ist wichtiger Bewe- gungsraum und verbindet die Straßenbahnhaltestelle „Drehbrücke“ an der Siegburger Straße mit der neuen Hafenpromenade und dem dort zu situierenden Anleger der Flusskreuzfahrt- schiffe und eines möglichen Wasserbusses. Baumgruppen leiten vom Park auf den Platz über und ein Wasserelement schafft Aufenthaltsqualität. Der „Kulturplatz“ liegt an der Pkw-Brücke und am südlichen Ende des Mühlengeländes. Auf dem Platz befindet sich der Standort der heutigen Essigfabrik. Sie ist als Platzhalter für eine öffentliche Funktion auf dem Platz zu sehen. Diesbezüglich erfolgt eine baulich-räumliche Festlegung erst im Zuge der Baufeldentwicklung. Auch aufgrund der Pkw-Brücke ist dies kein stiller Ort, sondern bietet sich für eher urban geprägte Programme an. Durch den zu überbrückenden Höhenunterschied zwischen Brücke und Platz entsteht eine nach Süden ausgerichtete Stufenanlage. Unter der Brücke kann eine unter die Brückenrampe geschobe- ne Funktion zur sozialen Kontrolle beitragen und zur Belebung des Platzes beitragen. Der „Marktplatz“ ist das Herz des Viertels. Hier treffen Mühlenstraße, Poller Kirchweg und Siegburg Straße aufeinander. Der Platz verbindet diesen Knotenpunkt über die Hafenpro- menade und die neue Fußgängerbrücke über das Hafenbecken mit der Straßenbahnhalte- stelle „Poller Kirchweg“. Er ist wichtiger Kreuzungs- und Verbindungpunkt und wird daher sehr gut frequentiert sein. Gleichzeitig wird er durch die ihn rahmende bestehende Halle mit attraktiven, öffentlichkeitsbezogenen Nutzungen und die offenen Erdgeschosse geprägt. Sie dienen der Nahversorgung sowie der Gastronomie und werden zu Treffpunkt und Ausflugs- ziel. Im Platz integrierte Sitzstufen führen auf die Hafenpromenade hinab und geben Mög- lichkeit für informellen Aufenthalt. Lockere Baumgruppen spenden Schatten, und ein Was- serspiel wird zum Anziehungspunkt für Kinder und bringt im Sommer Kühle. Am südlichen Hafenkopf, diesem wichtigen Ort mit Blick über den gesamten Deutzer Hafen und in der Achse zum Kölner Dom, soll dem Stadtraum mehr Platz gegeben werden, als es der heutige Verlauf der Kaimauer zulässt. Deshalb erweitert ein aufgeständertes Holzdeck die Promenade zum ”Hafenplatz”. Aufgrund der hohen südlichen Bebauung ist der Platz erst nachmittags besonnt, die vordere, vorgelagerte Wasserkante bekommt allerdings somit auch im Frühjahr mehrere Stunden Sonne. In Zusammenspiel mit dem angehobenen Wasser- spiegel des Pools macht der Hafenplatz das Element Wasser an sich erfahrbar, insbesonde- re aber das Hafenbecken zum erlebbaren Raum für Alle und setzt den Hafenkopf in Szene. Die Idee eines „Wasserplatzes“ am südlichen Hafenkopf könnte zu einem besonders identi- tätsstiftenden Merkmal des neuen Quartiers werden. Varianten zur besonderen Inszenierung des Themas Wasser könnten ferner in einem Naturschwimmbad oder einem Badeschiff be- stehen. Ungeachtet der Ideen eines „Wasserplatzes“ kommt dem Hafenkopf große Bedeutung zur Entwicklung des Freiraums zu. Am Beispiel des Hafenkopfs und der südlichen Baufelder lässt sich sehr gut nachvollziehen, wie öffentlicher Raum und Gebäudenutzung im Deutzer Hafen ineinandergreifen sollen und wie der öffentliche Freiraum strukturell und funktional – auch unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit – entwickelt werden sollte. Um ein möglichst hohes Maß an öffentlichen Funktionen in diesen Gewerbebaufeldern zu erreichen ist es hilfreich, in mehreren „Abstufungen“ an Öffentlichkeit zu denken. Von den komplett Öffentlichen Funktionen wie einer Kulturfunktion, zu gemeinsam genutzten Funktio- nen wie öffentlichen Mitarbeiterkantinen, Reisebüro oder Kita, zu Firmeninternen aber vom Charakter her offenen Funktionen wie Eingangsbereiche, Lobbys etc. Empfohlene Platzierungen für öffentliche Funktionen sind: BF 07: Promenadenniveau Richtung Hafenplatz 21 BF 08: EG Richtung Hafenplatz, eventuell auch größere Funktion in oberen Geschossen wie kulturelle Nutzung eines Konferenzzentrums. BF 09b: Richtung Park 1 - z. B. öffentliche Mitarbeiterkantine, Mitarbeiter-Kita BF 09a: Richtung Poller Wiesen/Südbrücke: Gewerbliche Funktion mit Publikumsverkehr. Der „Quartiersplatz“ (Platz 5) ist Treffpunkt der Nachbarschaft und Eingang zur Halbinsel. Mit der hier platzierten Fußgängerbrücke ist er ein wichtiger Verbindungsraum zur gegenüberlie- genden Hafenseite. Als „Zwillingsplatz“ zum Marktplatz und mit diesem über die Brücke ver- bunden, nimmt er dessen Gestaltung auf. Großzügige Sitzstufen und Rampen leiten von der Quartierstraße auf die Promenade. Die Kanten des Platzes sind durch Nutzungen in den Erdgeschossen belebt und bieten speziell an der Promenade und an der Quartierstraße Möglichkeiten für die Ansiedlung von Cafés, kleinen Geschäften oder eines Büdchens. Diese Nutzungen können auch in einem Gebäude in Kombination mit quartiers- bzw. nachbar- schaftlich bezogenen Nutzungen konzentriert werden. Ein Wasserelement, wie zum Beispiel ein Regenbrunnen, belebt den Platz spielerisch, Baumgruppen und Pflanzflächen geben Struktur und Schatten im Sommer. Mit der neuen Fuge zwischen Ellmühle und Auermühle entsteht ein weiterer kleiner Platz (Platz 6). Er trennt die zwei ursprünglich eigenständig stehenden Mühlen wieder voneinander und öffnet auf diese Weise das Mühlengelände zum Hafenbecken. So werden sowohl die Tageslichtverhältnisse in den Gebäuden der Mühle als auch die fußläufige Verbindung von Deutz und der Siegburger Straße zum Hafenbecken und zur Promenade verbessert. Die gute Besonnung von Süden und Westen begünstigt eine Belebung der Erdgeschosszonen der Mühle (z.B. für Gastronomie und dem Quartier zugewandte gewerbliche oder kulturelle Nutzungen). Der Platz gibt die Ansicht auf die alten Silos der Mühle frei und macht ihre Höhe und die Volumen wieder erlebbar, ohne die städtebauliche Ensemblewirkung der Mühlen zu schwächen. Einzelne Baumgruppen unterstützen die Verknüpfung von Mühlenstraße und Promenade, der Höhenunterschied zwischen beiden Niveaus wird über Treppen mit integrierten Rampen ausgeglichen. 2.3 Parks Der sogenannte Schnellert-Park (Park 1) interpretiert den ehemaligen Verlauf des Altarms des Rheins, der ursprünglich die Halbinsel vom Hafen trennte und das heutige Hafenbecken mit dem Rhein verband. Der Umgang mit dem Wasser ist hier übergeordnetes Thema und charakterisiert diesen Park in seiner Gestaltung. Vertiefungen und Mulden bis zu 1 m unter Promenadenniveau schaffen zusätzlichen Retentionsraum, gleichzeitig dienen sie der Re- genrückhaltung. Bei Starkregen kann Regenwasser hier eingeleitet, über Filterpflanzungen gereinigt und sodann langsam auf die Poller Wiesen oder in das Hafenbecken geleitet wer- den. Die Dualität des Parks lässt ihn zu verschiedenen Jahreszeiten und Wettereignissen unterschiedlich erscheinen und macht das Erleben dieser Naturphänomene möglich. Die Pflanzungen sind hier aufwendiger (Gräser, Stauden). Sitzstufen im Terrain inszenieren be- sondere Situationen am Hang. Der Park schafft an dieser Stelle Raum zwischen den höheren Bürobauten im Süden und den Wohnbauten in Richtung Norden. Um den vorhanden Lärmbelastungen entgegenzuwir- ken, verschmälert sich der Park nach Westen. Zur Promenade öffnet er sich und schafft gut besonnte Orte am Hafenbecken, die auch für publikumswirksame Nutzungen im Erdge- schoss attraktiv werden. Der Schnellert-Park wird ab einem Hochwasser der Größenordnung HQ100 durchströmt. Der Kranpark (Park 2) folgt dem Verlauf der heutigen Kranbahn und verbindet so Hafen und Rhein, Promenade und Allee. Mitten im Wohngebiet liegend bietet sich hier die Platzierung eines größeren Spielplatzes, integriert in die Hangtopografie des Parks an. Diese Hanglage zwischen Promenade und Quartierstraße bzw. Alfred-Schütte-Allee und Quartierstraße in- 22 szeniert den Blick auf das Hafenbecken bzw. zum Rhein und kann verschiedentlich genutzt werden. Sitzstufen verstärken und lenken den Ausblick, Pflanzungen indessen schaffen inti- mere Räume, und große Wiesenflächen bieten Platz für informellen Aufenthalt und Spiel. Eine Plattform im Hafenbecken verlängert den Park auf die Wasserfläche. Sitzstufen an der Kaimauer werden zur Zuschauertribüne und erlauben an dieser Stelle näher ans Wasser im Hafenbecken zu kommen. Bei einem möglichen Erhalt der Kräne können diese als besonde- re Spiel- und Erlebniselemente nutzbar gemacht werden. Quartiersbezogene Nutzungen in Verbindung mit publikumswirksamen Nutzungen sind hier auch möglich (z.B. Serviceange- bote für Familien, ältere Haushalte, Quartierscafé). Der Stadtteilpark (Park 3) ist der größte Park und über das Viertel hinaus von Bedeutung. Er ist Eingang auf die Halbinsel und zu den Poller Wiesen. Überdies bildet er den Abschluss der Bebauung auf der Halbinsel. Der Park wird von Hafenbecken mit Promenade und Alfred- Schütte-Allee gerahmt. Er integriert die historischen Elemente des Hafens, wie zum Beispiel die zu erhaltende Halle „Steil“ aber auch neue Nutzungen wie die Grundschule. Die Funktio- nen und eine dichtere Bepflanzung konzentrieren sich auf die Kante (Höhenunterschied zwi- schen Promenade und Allee von 2 m) entlang der Alfred-Schütte-Allee. Hin zum Hafenbe- cken und der Promenade öffnet sich der Park mit großzügigen Wiesenflächen. Aufgrund seiner Größe und eher flachen Topografie findet sich hier die Möglichkeit für groß- räumige Freizeit- und Sportanlagen von urbanem und robustem Charakter – ein Angebot, das tagsüber auch von der Grundschule genutzt werden kann. Die Halle Steil kann Teil die- ses Freizeitangebots mit Indoor- Outdoor Skatepark und/oder Kletterhalle sowie einem er- gänzenden gastronomischen Angebot (inkl. Räumlichkeiten z.B. für Feiern von Bewohnern des Deutzer Hafens) werden. Die Hafenkante und das Hafenbecken bieten sich an dieser Stelle für Wassersport- und an- dere Freizeitfunktionen an. Im Hinblick auf den Umgang mit den unterschiedlichen Höhenniveaus und der damit verbun- denen Aufgabe, Barrierefreiheit herzustellen und die Erschließung der Uferzonen zu sichern, gelten folgende Vorgaben, die anhand des exemplarischen Plandarstellung nachvollzogen werden können: Behindertengerechtigkeit/Barrierefreiheit Rampe: • max. 6 % Steigung • alle 6 m ein Podest von 1,50 m • mit Randabweiser und Handlauf • ohne Quergefälle Fußgänger Treppen: • ab Steigung von 18 % einzusetzen • Empfehlung ab 12 % Steigung als Stufenweg auszubilden • Stufenhöhe max. 17cm • nach 18 Stufen Podest einbauen • Handlauf bei mehr als 3 Stufen • Stufengefälle von 1-3% (DIN 18065) Feuerwehr Feuerzufahrt • 3 m Mindestbreite • Wenn über als 12 m Länge eine Begrenzung durch Bauteile oder Wände besteht, dann 3,50 m Breite erforderlich 23 • Steigungen oder Gefälle in Feuerwehrzufahrten dürfen 10% nicht überschreiten • Stufen dürfen in den übrigen Bereichen von Feuerwehrzufahrten (z. B. Randsteine) nicht höher sein als 8 cm und müssen mehr als 10 m voneinander entfernt sein. (DIN 14090) Die roten Pfeile in der Plandarstellung von COBE markieren die Verbindungen der Höhenni- veaus, für die barrierefreie Ausformulierungen in Planungsverfahren gefunden werden sol- len. 3. Öffentlicher Raum II Zwischen Öffentlichkeit und Privat: Sockel und Kantzonen 3.1 Sockelzone – grün oder urban Der Begriff der Sockelzone beschreibt den Raum zwischen Gebäude und dem jeweils an- grenzenden Freiflächen. Der Deutzer Hafen gliedert sich in einen „grünen“ Westteil und ei- nen „urbanen“ Ostteil. Dies spiegelt sich sowohl in der Gestaltung der Freiräume als auch in der Funktionsmischung wieder. Besonders wird dieses Prinzip an der Gestaltung der So- ckelzonen deutlich. Auf der Ostseite sind die Sockelzonen öffentlich und begehbar, auf der Westseite grün und privat. Die urbanen Sockelzonen machen Publikumsmagneten auf dem Niveau der Promenade und auf hochwassersicherem Niveau zugänglich, während die grü- nen Sockelzonen als nicht begehbarer Grünhang den Höhenunterschied zwischen privaten Terrassen und Promenade vermitteln. Der untere Bereich der östlichen, urbanen Promenade hat eine Mindestbreite von 6 m von der Kaikante bis zum Beginn des Sockels. Dies gilt für alle Seiten des Hafens und stellt sicher, dass Rettungsfahrzeuge den Hafen anfahren kön- nen. Elemente wie Bäume können in kürzeren Abschnitten die Fahrspur auf ein Minimum von 3 m Durchfahrbreite einschränken. Oberhalb der Stufen ist Platz für eine Zone von 2,50 m, die auf der urbanen Seite öffentlich genutzt wird, während sie an den grünen Sockeln als Terrassen für die Erdgeschosswohnungen dienen können. Auch eine Sonnenstundenberechnung zeigt den großen Kontrast der zwei Seiten der Pro- menade sowie den Bedarf für saisonabhängige Verschattung auf der Ostseite. Dies spiegelt sich im Bepflanzungskonzept wieder, das auf die höhere Sonneneinstrahlung auf der östli- chen Promenade mit verstärkt schattenspendenden Bäumen reagiert. Der Höhenunterschied zwischen Promenade und Straßenniveau bildet darüber hinaus einen „Windschatteneffekt“, der die Aufenthaltszonen vor der Windbeschleunigung zwischen den Hochpunkten schützt. 24 Schema: grüne Sockelzone (ohne Maßstab) 25 Schema: urbane Sockelzone (ohne Maßstab) 3.2 Kantzonen Der Begriff „Kantzone“ ist ein planerisches Mittel, um der Schnittstelle zwischen Erdge- schosszonen und Stadtraum die notwendige Aufmerksamkeit zu verleihen. Sie kann ver- schiedene Breiten annehmen, von einer reinen Charakterisierung der Fassade zu einer meh- rere Meter breite Fläche zwischen Gebäude und öffentlichem Raum. Da im Deutzer Hafen ein sehr hoher Anteil an Wohnraum realisiert werden soll, werden sich in vielen Bereichen Wohnungen im Erdgeschoss befinden. Diese sollen sich zu den Straßen und Gassen als Hochparterre orientieren. Um einen Puffer zwischen Wohnen und Straße zu schaffen, gibt es die privaten und halböffentlichen Kantzonen. Dies können z.B. Terrassen, Treppen, Mäuerchen oder ähnliche Elemente sein. An den Gassen tragen breite „private Kantzonen“ maßgeblich zum grünen Charakter der Gassen bei. Sie vermitteln zwischen dem Niveau der Gasse und dem Hochparterre und sind 26 an den nach Süden wendenden Fassaden platziert. Sie ähneln in der Funktion kleinen Vor- gärten, können vom Charakter her aber eine urbanere Gestaltung, z.B. als stufenförmige Terrassen erhalten. Wo es keinen Platz für eine Kantzone im Straßenraum gibt, kann mit innenliegenden Loggi- en oder zurückgezogenen Erdgeschossen gearbeitet werden, um die Privatheit zu sichern. Dies ist insbesondere an der Alfred-Schütte-Allee der Fall, wo es einer Übergangszone zwi- schen öffentlichem Stadtraum und den Wohnräumen bedarf. An den Quartierstraßen entstehen schmale „halböffentliche Kantzonen“ von 0,6 bis 1 m Brei- te, die z. B. im Straßenbelag ablesbar ist. Sie sind Teil des Straßenprofils von 14 m. Es ist zu prüfen, ob hier auch feste Elemente, wie Pflanzstreifen oder schmale Treppen, platziert wer- den sollten bzw. könnten, oder ob die notwendige Gehwegbreite dies verhindert. An wichtigen Stadträumen sind im Übersichtsdiagramm „öffentliche Kantzonen“ markiert. Dies bezieht sich auf die Fassadengestaltung und ist im Zusammenspiel mit der Nutzungs- mischung zu sehen. Im Bereich der Mühlen ist den Kantzonen große Beachtung zu schen- ken, weil hier öffentlicher Raum und publikumsbezogene Nutzungen, Denkmalschutz und Hochwasserschutz miteinander in Einklang zu bringen sind. Erfahrungsgemäß lassen sich daraus Lösungen entwickeln, die den Ort in besonderer Weise prägen können. An ausgewählten Stellen wird empfohlen, mit zurückgezogenen Erdgeschossbereichen dem Stadtraum mehr Platz zu geben, insbesondere oberhalb der urbanen Sockel Am Schnellert und am Hafenkopf. Denn aufgrund der doppelten Ausrichtung der südlichen Baufelder zur Straße Am Schnellert einerseits und den zentralen Freiräumen andererseits, muss der Ge- staltung und Programmierung der Kantzonen eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden. Erschließung und Haupteingänge der Baufelder befinden sich Richtung Süden, wo der ver- springende Verlauf der Baufelder Platz für kleinere „Pocket Parks“ und Vorplätze an Eingän- gen erlaubt. An den Platzräumen kann mit gezielten Arkadenabschnitten der öffentliche Platzraum erweitert werden. Auch Richtung Hafenkopf ist es aufgrund des sehr begrenzten Platzes für den Treppensockel entscheidend, das Erdgeschoss zurückzunehmen und diese öffentliche Kantzone besonders zu inszenieren. 27 Besonnung der Bodenflächen und Windkomfort Die Windverhältnisse im Deutzer Hafen wurden von der Transsolar Energietechnik GmbH auf Basis des 3D -Modells von COBE architects mittels einer Strömungssimulation des g e- samten Gebietes für die maßgebliche Windrichtung vor Ort bewertet. Die Auswertung der Wetterdaten ergab:  Die Hauptwindrichtung am Deutzer Hafen ist Süd-Ost  gegenüber der Innenstadt mehren sich am Hafen die Häufigkeiten mit hohen Windg e- schwindigkeiten  Windgeschwindigkeiten (auf der Referenzhöhe von 10m über Boden) von > 5m/s wäh- rend 20% des Jahres Für das gesamte Gebiet des Deutzer Hafens lässt sich festhalten, dass sich insgesamt keine besonderen Einschränkungen der Aufenthaltsqualitäten aus der Winduntersuchung ergeben (grüne und blaue Einfärbung) . Deutlich werden di e erheblichen Unterschiede zwischen de n 28 Blockinnenbereichen und der Promenadensituation am Hafenbecken. Lediglich im Aufent- haltsbereich vor den Hochhäusern im Süden sind im Vergleich zur Umgebung erhöhte Luf t- bewegungen festzustellen (orange und rote Einfär bung), die auf Fallwinde hindeuten . Ein- gangsbereiche an solchen Stellen müssten durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Vordächer) geschützt werden. 29 III. VERNETZT UND VERTRÄGLICH Wie erschließt man ein neues innerstädtisches Quartier, wie gelingt es, Verkehr stadtverträg- lich zu organisieren? Wie kann man es schaffen, die Mobilität der Menschen in der Stadt weiter zu verbessern und zusätzliche Belastungen zu minimieren? Welche neuen, auch mu- tigen Wege können beschritten werden, die es den Menschen ermöglichen, sich komforta- bel, sicher und schnell im Raum fortbewegen zu können, und die zugleich dazu in der Lage sind einen Beitrag zu neuen Formen stadtverträglicher Mobilität zu leisten? Im Sinne eines umfassenden Gesamtkonzepts richtet der Integrierte Plan für den Deutzer Hafen den Blick verstärkt auf die Idee einer Stadt der kurzen Wege mit einem leistungsfähigen Umweltver- bund aus Rad-, Fuß- und öffentlichem Verkehr – auch weil ein verbesserter Umweltverbund ein Zugewinn für ganz Deutz und nicht allein für die Bewohnerschaft des neue Stadtquartiers Deutzer Hafen bedeutet. In Vorbereitung auf die Bauleitung werden derzeit Verkehrskonzepte in verschiedenen Sze- narien erstellt. 1. Mobilitäts- und Erschließungskonzept Das Areal verfügt bereits heute über eine sehr gute Anbindung an das lokale und regionale Straßennetz. Gleichwohl ist eine Ertüchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ebenso erforderlich wie die Entwicklung der Netze und Anlagen für Fußgänger, Rad- fahrer und den Kfz-Verkehr – um den Verkehrszuwachs dieses verdichteten Wohn- und Ar- beitsstättenstandorts umweltverträglich abwickeln und die Leistungsfähigkeit des Straßen- netzes wie der umgebenden Knotenpunkte und der angrenzenden Stadtteile erhalten zu können. Es ist davon auszugehen, dass mit der Entwicklung des neuen Quartiers sich das Pkw- Aufkommen erhöhen wird. Daher ist verstärkt der Blick darauf zu richten, durch welche Maß- nahmen zur Förderung des ÖPNV sowie des Fußgänger- und Radverkehrs eine Erhöhung des Pkw-Verkehrs begrenzt werden kann und wie die Auswirkungen des verbleibenden Pkw- Verkehrs auf das Straßennetz minimiert werden können. Wesentlicher Bestandteil des Mobi- litätskonzepts ist daher eine Stärkung der Verkehrsarten des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger). Fußwege sollen auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbin- dungen bieten und barrierefrei ausgeführt werden. Grundsätzlich werden auch neue, innova- tive Möglichkeiten im Bereich des motorisierten Individualverkehrs wie Mobilitätsstationen (mit Bike- und Carsharing-Angeboten) und Angebote zur Elektromobilität im Deutzer Hafen verortet werden. Die nachfolgende Darstellung zeigt den Modal-Split für die Bestandssituation, das Szenario 1 (ohne geplanter S-Bahn) sowie das Szenario 2 (mit geplanter S-Bahn). 30 Fuß- und Radverkehr Ein gutes Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer sowie eine gute Vernetzung mit Angebo- ten des ÖPNV und neuen Mobilitätsformen sind ausschlaggebend für eine nachhaltige Er- schließung des Quartiers. Die Hauptverbindungen für Radfahrer von Deutz nach Poll laufen entlang der neuen Fahrradstraße an der Alfred-Schütte-Allee und entlang der umgebauten „Mühlenstraße“, parallel zur Siegburger Straße. Für die Verbindungen nach Kalk und zur Kölner Innenstadt entsteht ein Fahrradweg entlang des Bahndamms mit neuer barrierefreier Erschließung der Südbrücke. Für eine Querung des Rheins besteht über die Südbrücke hin- aus im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt die Idee einer neuen Fuß- und Radbrücke, für die ein Anschluss in Höhe der PKW-Brücke freigehalten wird. Diese sollte idealerweise an der Achse Kölner Ringe - neue Pkw-Brücke Deutzer Hafen anschließen. Bei der Ertüchti- gung der Südbrücke sowie der Realisierung der „Masterplan-Brücke“ handelt es sich um gesonderte Projekte der Stadt Köln. Weitere optionale Maßnahmen wie ein Hafenbus mit Haltestellen nahe bestehender ÖPNV-Knotenpunkte am Mühlenplatz und Marktplatz sind denkbar. Die Hauptwege für Fußgänger durch das Quartier sind die autofreie Promenade um das Ha- fenbecken sowie die in Zukunft autofreie Alfred-Schütte-Allee. Eine neue Fußgängerbrücke verbindet den zentralen Quartiersplatz der Halbinsel mit dem Marktplatz und der Haltestelle Poller Kirchweg – auch um die Bushaltestellen fußläufig schnell erreichen zu können. ÖPNV Die Verbesserung der Angebote des ÖPNV ist ebenfalls ein Ziel der geplanten Quartiers- entwicklung. Daher wird die Entwicklung des ÖPNV im Rahmen der Verkehrsuntersuchung intensiv betrachtet und abgestimmt. Das Hafengelände befindet sich im 400 m-Einzugsradius (Luftlinie) um die Stadtbahn- Haltestellen 'Drehbrücke', 'Poller Kirchweg' und 'Raiffeisenstraße' an der Siegburger Straße. So sind fast alle Bereiche des Deutzer Hafens fußläufig in 5min. von einer Haltestelle des ÖPNV erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen-Benzelrath – Porz- Zündorf) in der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen innerstädtischen Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienen- personenverkehrs (S-Bahnen / Regionalzüge / Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder Hauptbahnhof) besteht indessen nicht. Daher sollte eine mögliche rechtsrheinische Nord- Süd-Verbindung der Stadtbahnlinie von Porz/Poll über die Siegburger Straße zum Bahnhof Messe/Deutz untersucht werden. Mittels Ertüchtigung der Gleisanlagen am Ostkopf der Deutzer Brücke, deren Machbarkeit noch detailliert zu untersuchen ist, wäre eine Durchbin- dung der Stadtbahn von der Siegburger Straße bis zum Bahnhof Köln Messe/Deutz und da- mit zum Fern- und Regionalverkehr erreichbar. Durch diese Maßnahme könnte zudem eine Taktverdichtung auf einen 5-Minutentakt auf der Siegburger Straße ermöglicht werden. Die Führung einer Buslinie ist auf östlicher Seite des Quartiers über die Siegburger Straße sowie auf westlicher Seite über die Quartiersstraße mit Ringschluss über die Hafenbrücke vorgesehen. Ergänzend wäre die Umlegung einer Busverbindung über die Straße Am Schnellert mit mindestens einer Haltestelle an der Südbrücke denkbar. Eine zusätzliche Erschließungsoption besteht in der geplanten S-Bahn-Linie S16, deren Hal- tepunkt „Deutzer Hafen“ eine direkte Anbindung an die linke Rheinseite (über den Südbahn- hof zum Kölner Hauptbahnhof) bzw. an den Flughafen Köln-Bonn ermöglicht. 31 32 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Ein fundiertes Konzept für den motorisierten Individualverkehr im Sinne eines verträglich vernetzten Quartiers ist ebenfalls Gegenstand des Integrierten Plans für den Deutzer Hafen. Mit einem gleichmäßig gespannten Netz von zur Zeit angedachten sechs Mobilitätsstationen stehen dem Quartier an jeder Station mindestens Bike- und Carsharing-Angebote zur Verfü- gung. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden in Tiefgaragen auf den Baufeldern organisiert. Entlang der Quartiersstraßen wird lediglich eine eingeschränkte Möglichkeit bestehen, Stell- plätze im öffentlichen Raum zu verorten. Weitere Parkmöglichkeiten sollen gegenwärtig ins- gesamt vier Parkhäuser von unterschiedlicher Größe und Kapazität mit Anschluss an die Hauptverkehrsstraßen bieten. 2. Haupterschließung Die Haupterschließung des Deutzer Hafens erfolgt über die „Stadtteilboulevards“ Siegburger Straße und die Straße Am Schnellert. Über diese Straßen wird auch sämtlicher Durchfahrts- verkehr abgewickelt. Von diesen abzweigend erschließen der Poller Kirchweg und eine neue Quartierstraße auf der Halbinsel das Viertel. Die neue Quartierstraße bildet über eine neue Straßenbrücke an der Mühle eine Schleife. Mit geeigneten Verkehrslenkungsmaßnahmen ist zu verhindern, dass diese Relation als „Schleichweg“ zwischen Siegburger Straße und Poll genutzt wird. Die Straße entlang der Alfred-Schütte-Allee entfällt und wird künftig ausschließ- lich als Rad- und Fußweg genutzt. 3. Straßen im Quartier Die geplanten Straßen sind nicht nur aus verkehrstechnischer Sicht von unterschiedlicher Bedeutung. Als ebenso funktionale wie ästhetisch attraktive Querschnitte kommt ihnen für die Qualität des künftigen Quartiers enorme Bedeutung zu. Nachfolgend werden die Stra- ßenräume im Einzelnen beschrieben. 33 Siegburger Straße Die Siegburger Straße ist die wichtigste Erschließungsstraße des Deutzer Hafens. Sie wird durch die Entwicklung des neuen Viertels und seinen zukünftigen Nutzungen und Nutzern an Ihrer Westseite eine lebendigere Straße mit größerem Fußgängeraufkommen. Der Straßen- verlauf der Siegburger Straße bleibt größtenteils „wie er ist“, der Knotenpunkt Siegburger Straße/Poller Kirchweg wird von seiner heutigen Lage zum Zwischenraum Baufeld AX01 / BF AX 02 verschoben. Die neue Anbindung hat mehr Aufstellfläche, und am sogenannten „Aralknoten“ (derzeitiger Standort der Aral-Tankstelle an der Kreuzung Siegburger Straße / Poller Kirchweg) entsteht ein fußgängerfreundlicher Vorplatz an der Straßenbahn-Haltestelle „Poller Kirchweg“. 34 Mühlenstraße Die heutige sog. „Mühlenstraße“ entlang der Mühlen bleibt eine Einbahnstraße und erhält künftig den Charakter einer großzügigen, baumbestandenen Fußgänger- und Radwegever- bindung. Um dem hier sehr breiten Straßenraum von Siegburger Straße und Mühlenstraße eine eigene Qualität zu geben, wird die gesamte neue „Mühlenstraße“ als ein zusammen- hängender Raum mit gleichem Oberflächenbelag gestaltet - zum Beispiel mit der Fahrspur ohne Kantstein, gesäumt von einer Doppelreihe an Bäumen über den gesamten Verlauf der Straße. Im Hinblick auf die Hochwassersituation verläuft diese Straße zukünftig auf einem hochwas- serangepassten Niveau auf einer Höhe von 47,2 m ü.NN, so dass alle wichtigen Funktionen (Wohnen, Büros, Geschäfte) auch bei einem Hochwasser bis 11,90 Meter Kölner Pegel (ent- spricht derzeit einem 200-jährlichen Hochwasser) mit allen Verkehrsmitteln erreichbar blei- ben. Im Straßenraum der „Mühlenstraße“ wird nur für den Anlieferverkehr und lediglich im begrenzten Umfang auch für Besucher Parkraum angeboten werden. Unmittelbar südlich der Ellmühle wird zudem eine neue Anliegerstraße mit einer Brücke über das Hafenbecken er- richtet. Hieraus ergeben sich für die Erschließung der Silogebäude neben der Brücke geo- metrische Zwangspunkte, die einer vertiefenden Betrachtung bedürfen. 35 Am Schnellert Die Straße „Am Schnellert“ wandelt sich grundlegend und entwickelt als lebendige und auch viel befahrene Straße den Charakter eines Stadteilboulevards. Sie dient sowohl als Haupter- schließung für die südlichen Gewerbebaufelder und die Halbinsel als auch als Verbindung Richtung Poll. Hierzu gehört auch das südlich benachbarte Industrieunternehmen, dessen Erschließung über diese Straße erfolgt. Für die Erweiterung des Bahndamms mit einer neuen S-Bahnlinie wird Platz vorgehalten und die Straße dementsprechend nach Norden verlegt. Die damit entstehende Reservefläche bleibt vorläufig als grüner Hang bestehen, bis der künftige Bahnkörper im Zuge der Errich- tung einer neuen S-Bahnlinie durch eine Mauer abgestützt wird. Wünschenswert wäre es, wenn der Bahnkörper auch Funktionen aufnehmen könnte, vergleichbar der Nutzung der Bahnbögen in anderen Städten. Indem an den Knotenpunkten der Unterführungen Funktio- nen mit Publikumsverkehr wie kleine Gewerbe oder Einzelhandel platziert werden, soll ver- hindert werden, dass der Straßenraum in eine lebendige, sonnige und eine leere, schattige Seite zerfällt. Die Fahrspur der Straße Am Schnellert wird leicht nach Süden versetzt, damit sich entlang der Südfassaden der Baufelder 07 - 09a ein breiter Fußgängerbereich entfalten kann, der sich durch das stufenartige Verspringen der Gebäude punktuell kleine Parks herausbilden. Auf der Südseite der Fahrbahn entsteht ein breiter Fahrrad- und Fußgängerweg mit Anbin- dung an die Südbrücke und in Richtung Poll mit Verkehr in beide Richtungen. Dieser wird von der Straße mit einer Baumreihe abgegrenzt. 36 Poller Kirchweg Der „Poller Kirchweg“ bekommt im Deutzer Hafen den Charakter einer breiten Quartierstra- ße. Er bietet ausreichend Platz, um das Thema der Nord-Süd verlaufenden Baumreihen wei- terzuverfolgen. Auch entsteht hier viel Erdgeschosswohnen mit Hochparterre, so dass das Ausbilden einer schmalen Kantzone entlang der Fassaden empfehlenswert erscheint. Die Hochwasserschutzmauer verläuft hier entlang der westlichen Baufeldgrenzen und wird auf die Höhe des Gehwegs integriert und „im Belag verschwinden“. Durch das Verspringen des Baufelds AX 03 entsteht in der Mitte des „Poller Kirchwegs“ eine Aufweitung des Straßenraums. Hier ist ein Spielplatz als sozialer Treffpunkt des umliegen- den Viertels angedacht, doch eignet sich die Fläche auch für andere Infrastrukturen wie z. B. eine Recycling- und Mobilitätsstation. 37 Quartiersstraße Halbinsel Für die Quartierstraße auf der Halbinsel wird ein Querschnitt von 14 m festgelegt. Dieser bietet genügend Platz für einen einseitigen Streifen mit wechselnder Baumpflanzung und Pkw-Stellplätzen sowie eine Fahrspur für zwei Richtungen, die auch für Busverkehr geeignet ist. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sowie die Ausweisung als Anliegerstraße wird angestrebt, so dass separate Radfahrstreifen bzw. Sicherheitsstreifen für Radfahrer entfallen können. Die schmale „Kantzone“ zwischen den Baufeldern und dem vorgelagerten Fußweg ist Teil des öffentlichen Straßenraums, der einen gewissen Abstand zu den Wohnungen im Erdge- schoss und damit mehr Privatheit schafft. 38 Neue Hafenbrücke/Brückenprofil Die Pkw-Brücke ist wie die Quartiersstraße auf eine maximale Breite von 14 m festgelegt. Sollte sich abzeichnen, dass Buslinien nur in eine Richtung verkehren werden, kann das Maß evtl. reduziert werden. Durch die asymmetrische Platzierung der Fahrspur kann eine Seite des Fußgängerbereichs breiter ausgeführt werden und so auch Aufenthalt ermögli- chen. Die Brücke wird ein zentraler Ort sein, von dem aus die Achse Deutzer Hafen – Kölner Dom besonders gut erlebt werden kann. Die Pkw-Brücke entsteht auf hochwasserangepasstem Niveau und überspannt auch die Ha- fenpromenade, die dadurch keinen „Tunnel-Effekt“ erhalten darf. Es ist begrüßenswert, eine Gestaltung für den Raum unter der Brücke zu finden, die diesen Bereich beleben und das Sicherheitsgefühl fördert. Brücke und Rampe zur Brücke schließen vermutlich unmittelbar an die Fassade der Mühle an. Um den Höhenunterschied zwischen Brücke und dem „Kulturplatz“ zu lösen, soll nach Süden eine Stufenanlage mit Aufenthaltsqualität entstehen, die die Brücke mit dem Platz und dem Promenadenbereich unter der Brücke zu einem Freiraum zusammenschließt. 39 Grüne Gasse Die Grünen Gassen sind keine Straßen für den Pkw-Verkehr, sondern grüne Verbindungen zwischen Rhein bzw. Hafenbecken und dem neuen Viertel. Sie bilden den Abstand zwischen den Baufeldern und können evtl. als Privatstraßen ausgeführt werden. Die Ost-West verlau- fenden Grünen Gassen sind im Gegensatz zu den Nord-Süd verlaufenden Straßen und Promenaden nicht mit Baumreihen bepflanzt, sondern die Bepflanzung ist in Gruppen ange- ordnet und eher niedrig. Der grüne Charakter wird durch zwei Elemente sichergestellt: ein schmaler Grünstreifen, der Oberflächenwasser aufnehmen kann, sowie an den Südfassaden breite, grüne Kantzonen. Zwischen beiden befindet sich ausreichend Platz, um die grünen Gassen auch als Ret- tungswege zu verwenden. Die grünen Kantzonen bieten die Möglichkeit eines vielfältigen, privat gepflegten Grüns und sie vermitteln zwischen dem Niveau der Gasse und den Hoch- parterre-Wohnungen. 40 Alfred-Schütte-Allee Die Alfred-Schütte-Allee wird für den Pkw-Verkehr gesperrt. Der Raum zwischen den denk- malgeschützten Baumreihen wird zukünftig für Radfahrer gesperrt und dann allein für Fuß- gänger zur Verfügung stehen. So kann die heutige Straßenfläche als breite Fahrradstraße genutzt werden. Die Straße erhält eine neue Breite von 5,50 m, davon 4 m für den Radweg und den Fußgän- gerweg (1,5 m) – insgesamt eine Breite, die auch das Befahren mit Rettungsfahrzeugen er- möglicht. Zwischen Baufeld und Fahrspur ermöglicht eine 2,50 m breite grüne Zone die Un- terbringung von z. B. „Haltebuchten“ und Stellplätzen für Fahrräder. Diese Zone bildet einen Abstand zum Erdgeschossbereich der Wohnbebauung, wo Loggien den Übergang zwischen privat und öffentlich vermitteln. Der Höhenunterschied zwischen Straße und hochwasserangepasster Wohnbebauung be- trägt ca. 1 m; dieser kann evtl. durch innenliegende Treppen in den Loggien überbrückt wer- den, die Haupterschließung der Gebäude erfolgt aber vom Hof bzw. von der Quartiersstraße aus. 41 IV. SICHER UND GESCHÜTZT Die Transformation eines ehemaligen Industrieareals in ein neues Stadtquartier verlangt eine gründliche Auseinandersetzung mit den bestehenden und künftigen Umwelteigenschaften des Ortes. Schließlich geht es um nichts weniger als einen zum Wohnen und Arbeiten ge- eigneten Lebensort zu schaffen, für den heute die Voraussetzungen noch nicht hinreichend vorliegen und daher geschaffen werden müssen. Der Blick richtet sich folglich ganz im Sinne einer integrierten Auseinandersetzung mit dem Ort auf unterschiedliche Schutzgüter. Mit Blick auf den Menschen und eine wohngesunde und hinreichend sichere, d. h. angepasste Umgebung spielen Bodenschutz/Altlasten und Lärm, Hochwassermanagement und Brand- schutz planerisch eine bedeutende Rolle, die nachfolgend genauer dargestellt werden. 1. Bodenschutz und Sanierung Regionale Übersicht Der Deutzer Hafen liegt im südlichen Teil des jungen tektonischen Senkungsgebietes der Niederrheinischen Bucht. Diese greift keilförmig als Ausläufer des norddeutschen Flachlan- des tief nach Süden in das Rheinische Schiefergebirge hinein und trennt das rechtsrheini- sche Bergische Land von der linksrheinisch gelegenen Nordeifel. Das rechtsrheinische Stadtgebiet von Köln erstreckt sich über die Niederterrasse in den Bereich der weiter rand- lich zu Tage tretenden morphologisch höher gelegenen Unteren Mittelterrasse. Die fluviatilen Sedimente der Niederterrasse und Unteren Mittelterrasse bestehen hauptsächlich aus san- digem Schluff, kiesigem Sand und sandigem Kies. Die Untere Mittelterrasse weist eine Lößbedeckung auf, die während der Kaltzeiten aus vegetationslosen Schotterfluren ausge- weht und hier akkumuliert wurden. Der Bereich der Niederterrasse ist mit Hochflut- bzw. Au- enlehmen überdeckt. Lokale Verhältnisse Im Raum Deutz sind die Lockersedimente aus Tertiär und Quartär ca. 300 m mächtig. Das Bodenprofil wurde mit der industriellen Nutzung anthropogen überprägt. Bei der Anlage des Deutzer Hafens wurde das Gelände mit Baggergut (vorwiegend Sand und Kies, z. T. auch sandiger Schluff) ca. 3 m hoch aufgefüllt. Bedingt durch die lange Nutzungsgeschichte der Grundstücke kann die oberflächennahe Auffüllung auch Bauschuttanteile und Aschen/Schlacken enthalten. Es ist mit dem Eintrag von nutzungsbedingten Schadstoffkom- partimenten in den oberen Profilabschnitten zu rechnen. Hydrogeologische Situation Im Plangebiet sind insgesamt fünf Grundwasserstockwerke ausgebildet. Grundwässer der quartären Deckschichten (Niederterrasse, Untere Mittelterrasse) bilden das oberste, sehr ergiebige Grundwasserstockwerk mit freier Grundwasseroberfläche. Die Mächtigkeit des Aquifers beträgt ca. 20 bis 25 m. Allerdings können insbesondere wegen der unterschiedli- chen Tiefenlage der Basis (Erosionsfläche des alten Rheins) lokal starke Variationen auftre- ten. Auf Grund der deutlich geringeren Durchlässigkeiten der Feinsande und Tone des Oli- gozäns bildet die Tertiäroberkante die Basis des obersten Grundwasserleiters. Historische Nutzung und zu erwartende Bodenbelastungen Der Stadtbereich Köln und der unmittelbare Bereich des Projektareals verfügen über eine ca. 2.000-jährige anthropogene Nutzungshistorie. Der Raum Köln verfügt über eine mehr als 200-jährige gewerblich-industrielle Nutzungsgeschichte. Nicht zuletzt haben die beiden Welt- kriege des vergangenen Jahrhunderts und hier insbesondere der zweite Weltkrieg mit einer flächenhaften Zerstörung des engeren Stadtgebietes in einer Größenordnung von 70 % dazu beigetragen, dass sich die Historie durch Schadstoffkompartimente in den Medien Boden, Bodenluft und Grundwasser mitteilt. 42 Das engere Plangebiet verfügt ebenfalls über eine lange gewerbliche Nutzungsgeschichte, insbesondere Überprägungen durch hafenaffine Betriebe wie Kohlehandel, Mineralölhandel, Holzhandel und vieles andere mehr. Hinzu kommen die umfangreichen Auffüllungstätigkei- ten, zur Herstellung der heutigen morphologischen Höhenlage. Es ist also damit zu rechnen, dass die vorhandenen Gebäude zum Teil mit kritischen Baustoffen errichtet wurden, durch ihre Nutzungshistorie es zum Eintrag von Schadstoffen in die Gebäudesubstanz gekommen ist und darüber hinaus eine qualitative Beeinträchtigung der oberen Profilabschnitte der Bo- denhorizonte und des Grundwassers nutzungsbedingt erfolgt ist. Sämtliche Untersuchungen bauen daher auf das Altlastenkataster der Stadt Köln auf. Weiterer Untersuchungsbedarf Im Zuge der Realisierung der neuen Planungen und Entwicklungen für das Projektareal wer- den viele Auf- und Einbauten rückgebaut werden, und es wird im Zusammenhang mit der Realisierung geplanter neuer Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Untergrund kom- men. Daher werden im Vorfeld weitere umwelttechnische und geotechnische Untersuchun- gen klären, ob und in welchem Umfang Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwas- sers vorliegen. Ebenso wird zu klären sein, welchen Aufwand der Rückbau der vorhandenen baulichen An- lagen, unter Berücksichtigung der in der Bausubstanz gegebenenfalls vorhandenen Schad- stoffkompartimente, zu rechnen ist. Letztlich sollen geotechnische Untersuchungen aufzei- gen, ob aufgrund des örtlichen Baugrundverhaltens mit grundstücksbedingten Mehrkosten für Gründungsarbeiten zu rechnen ist. 2. Hochwassermanagement und Retentionsraumnachweis Die Konversion des Deutzer Hafens von einem Industriehafen zu einem gemischt genutzten Gebiet bietet die Chance, das neue Stadtquartier hochwasserangepasst zu entwickeln. Be- reits die Voruntersuchungen haben ergeben, dass sich die angestrebte Entwicklung des Quartiers mit den Belangen der Hochwasservorsorge in Einklang bringen lassen. Den Anfor- derungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der Idee des „Lebens mit dem Wasser“ wird über folgende Ansätze Rechnung getragen:  Der verloren gehende Retentionsraum wird vor Ort ausgeglichen. Mehr noch: es wird sogar zusätzlicher Retentionsraum geschaffen.  Die Erschließungswege werden so angelegt, dass sie bis zu einem Wasserstand von 11,90 Meter Kölner Pegel (mKP), d. h. einem derzeit 200 jährlichen Hochwasser, passierbar sind.  Die bestehende Hochwasserschutzlinie entlang des Poller Kirchwegs bleibt erhalten. Der Deutzer Hafen wird als hochwasserangepasstes Quartier im Sinne der Idee „Le- ben mit dem Wasser“ geplant. Die Bebauung wird möglichst hochwasserangepasst ausgeführt. Der Zustand heute: Abfluss, Wasserstand, Retentionsvolumen und Hochwasserma- nagement Auf einem bestehenden hydraulischen Modell in Kombination mit den damals aktuellen Wasserspiegellagen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) wurde im Jahr 2013 die Hochwassergefährdung im IST-Zustand für die StEB Köln ermittelt. Anhand der hydrauli- schen Datengrundlagen ergeben sich folgende Hochwasserstände bezogen auf den Rhein- km 687,5 in Höhe der Hafenmündung: Kleinere Hochwasserereignisse führen im Bereich des Hafenbeckens noch nicht zu Überflu- tungen. Erst ab einem Pegelstand in Köln von ca. 10,43 Metern Kölner Pegel (mKP), was etwas unterhalb des 50-jährlichen Hochwasserabflusses liegt, tritt das Wasser über das Ha- fenbecken hinaus, und es entstehen randnahe Überflutungen im Bereich des Deutzer Ha- fens. Bei steigendem Wasserstand ist bei einem 100-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ 100; 43 11,30 mKP) fast das gesamte, bei einem 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ 200; 11,90 mKP) das gesamte Hafengebiet überflutet. (Abbildung: Überflutungssituationen bei einem 100-jährlichen Rheinhochwasser) Auf Grundlage der hydraulisch simulierten Überflutungstiefen für das HQ100 (11,30 mKP) und das HQ200 (11,90 mKP) und eines definierten Untersuchungsraums „Deutzer Hafen“ wurde ferner das gegenwärtige Retentionsvolumen für jeden Dezimeter im Wasserstandsbe- reich von 9,50 bis 11,30 mKP bzw. 11,90 mKP ermittelt. (Abbildung: Retentionsvolumen des IST-Zustandes). Das Quartier Deutzer Hafen grenzt an den bestehenden Hochwasserschutz der Stadt bzw. StEB Köln. Dieser verläuft östlich des Deutzer Hafens entlang der Siegburger Straße und weiterhin abknickend entlang des Poller Kirchweg bis zum Bahndamm. Der Schutzgrad die- ser Hochwasserschutzlinie ist auf das 200-jährliche Wiederkehrintervall ausgelegt. Diese besteht in diesem Abschnitt aus einer stationären Schutzwand (Mauer) mit Abschnitten aus mobilen Elementen in Bereichen von Einfahrten und Straßeneinmündungen. Südlich des Deutzer Hafens bildet der vorhandene Bahndamm den Hochwasserschutz. Die Unterführun- gen bzw. Straßenquerungen unterhalb des Bahndammes werden im Hochwasserfall mit Schutztoren verschlossen. Das gesamte Plangebiet (mit Ausnahme des Annexbereichs) des Deutzer Hafens liegt vor der bestehenden Hochwasserschutzlinie im Überschwemmungsge- biet des Rheins. Die Planung: Retentionsvolumen, Hochwassermanagement und Retentionsraumkonto Das städtebauliche Konzept für den Deutzer Hafen wurde hinsichtlich der wasserhaushalts- rechtlichen Anforderungen zum Bauen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet nach § 78 Absatz 5 WHG und nach § 84 Absatz 1 LWG NRW ausgewertet. Abfluss und Wasserstand Da der Abfluss des Rheins abhängig vom Einzugsgebiet ist, wird sich dieser durch eventuel- le Baumaßnahmen am Deutzer Hafen nicht verändern. Grundsätzlich werden die Verände- rungen im Wasserstand, ob positiv oder negativ, in einem Bereich liegen, der hydraulisch kaum nachweisbar ist, gerade auch deshalb, weil der Deutzer Hafen am Gleithang und au- ßerhalb des Strömungsbereichs des Rheins liegt. Retentionsvolumen für den Deutzer Hafen Ausgehend von den geplanten Höhenstufen für den Deutzer Hafen wurden für Teilflächen im Gebiet das jeweilige Retentionsvolumen zum einen für das HQ100 (11,30 mKP) und für HQ200 (11,90 mKP) ermittelt. Dabei sind flutbare Geschossen mit einem Höhenniveau vom 44,50 müNN zur Schaffung von Retentionsvolumen vorgesehen. Sämtliche Flächen dieses Höhenniveaus, welche direkt an den Deutzer Hafen oder an der geplanten Geländevertie- fung am südlichen Hafenende liegen, sollen bereits beim 100-jährlichen Hochwasserabfluss geflutet werden. Die fünf an der Alfred-Schütte-Allee liegenden flutbaren Geschosse werden erst beim HQ200 geflutet. 44 Retentionsraum, welcher eventuell durch eine Baumaßnahme im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss nach dem Wasserhaushaltsgesetz zeit-, umfang- und funktionsgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden. Durch den Vergleich der Retentionsvolumen im IST- Zustand und dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf kann folgende grobe Retentions- raumbilanz aufgestellt werden. Tabelle: Retentionsraumbilanz für das städtebauliche Konzept für den Deutzer Hafen IST-Zustand Entwurf (12/2017) Veränderung Retentionsvolumen HQ100: 169.000 m³ 196.200 m³ + 16 % Retentionsvolumen HQ200: 309.000 m³ 327.000 m³ + 6 % Betrachtet man die reinen Retentionsvolumen, ergeben sich bei den untersuchten Hochwas- serabflüssen positive Veränderungen bezogen auf das Volumen. Die abschließende Ent- scheidung, wie das Retentionsvolumen bzw. dessen Veränderung zu bewerten ist, obliegt der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln. Konzept für das Hochwassermanagement Der städtebauliche Entwurf Deutzer Hafen sieht vor, dass die bestehende Hochwasser- schutzlinie entlang des Poller Kirchweges erhalten bleibt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass auch während der Bauphase immer ein ausreichender Hochwasserschutz für die da- hinter liegenden Stadtteile gewährleistet ist und durch den städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen keine Änderungen am bestehenden geschützten Bereich entlang des Poller Kirchwe- ges zu erwarten stehen. Nutzungsebenen im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen Die hochwasserangepasste Nutzungsebene im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen ist auf einer Höhe von mindestens 47,20 müNN, also auf einem Höhenniveau des bestehenden Hochwasserschutzes entlang von Siegburger Straße/Poller Kirchweg und somit oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ200 = 46,97 müNN am Rheinkilometer 687,5) geplant, so dass das bestehende Risikogebiet in der Stadt Köln bei 45 einem 200-jährlichen Hochwasserabfluss nicht vergrößert wird. Die Zuwegung zu den ein- zelnen Gebäudekomplexen erfolgt über die ebenfalls dann bis zum 200-jährlichen Wieder- kehrintervall hochwassersicher ausgeführten Straßen Siegburger Straße/Poller Kirchweg und eine ringförmige Quartiersstraße durch das Gebiet mit zusätzlicher, befahrbarer Brücke über das Hafenbecken. Unterhalb der einzelnen Gebäudekomplexe befinden sich flutbare Geschosse auf einem Hö- henniveau von 44,50 müNN. Diese werden ab einem noch festzulegenden Wasserstand zwischen 11,0 mKP und 11,20 mKP durch das ansteigende Rheinhochwasser geflutet. Ob diese Flutung über Öffnungen in der Gebäudehülle, unterirdische Rohrleitungssysteme und gesteuert oder ungesteuert erfolgen soll, ist zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen. Von den insgesamt 19 flutbaren Geschossen werden beim HQ100 alle 14 Geschosse, welche zum einen direkt an das Hafenbecken angrenzend oder über tiefer liegende Flächen an das Hafenbecken angeschlossen sind, geflutet. Die restlichen fünf flutbaren Geschosse liegen direkt an der Alfred-Schütte-Allee und werden durch das Überströmen selbiger erst kurz vor Erreichen des HQ200 geflutet. Neben größtenteils klassischen Tiefgaragen sind als flutbare Geschosse mit einer Höhe Fertigfußboden von 44,50 müNN auch vereinzelt Gewerbeflächen direkt am Hafenbecken gemeint. Ob diese Flächen später geflutet oder mittels Objekt- schutzmaßnahmen als hochwassersicher ausgeführt werden, ist Gegenstand der späteren Detailplanung für die einzelnen Gebäudeblöcke. 46 Situation bei HQ100 47 Situation bei HQ200 Grundsätzlich sind bei der Ausführung der flutbaren Geschosse die zwei Strategien „Anpas- sen“ und „Widerstehen“ der hochwasserangepassten Bauweise zu berücksichtigen. Bei der Strategie „Anpassen“ wird bewusst Wasser in das Gebäude eingelassen. Hierbei ist wichtig, dass eine hochwasserangepasste Bauweise Schäden bei einer Flutung des Gebäudes mi- nimiert und der Zustand vor dem Hochwasser schnell wiederhergestellt werden kann. Neben der Wahl der richtigen Baustoffe müssen die flutbaren von den nichtflutbaren Bereichen ein- deutig getrennt und planungstechnisch unterschiedlich betrachtet werden. Wie mit diesen Bereichen umgegangenen werden muss, beschreibt die Strategie „Widerstehen“ in der hochwasserangepassten Bauweise. Hier werden Maßnahmen zur Abschirmung des Hoch- wassers aufgezeigt, um nichtflutbare Bereiche des Gebäudes oder auch die Gebäudetechnik zu schützen. Im Zuge der Ausführungsplanung ist daher zu klären, welche Bereiche der flut- baren Geschosse geflutet und welche mittels Objektschutzmaßnahmen als bis zu einem be- stimmten Wasserstand hochwassersicher ausgeführt werden. 48 Retentionsraumkonto und Retentionsraumbilanz während der Bauphase Retentionsraum, welcher durch eine Baumaßnahme im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss nach dem Wasserhaushaltsgesetz ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich muss zeit-, umfang- und funktionsgleich in relativer Nähe erfolgen. Da es keine anderen Aus- gleichsflächen in relativer Nähe zum Projektgebiet Deutzer Hafen gibt, auf denen das Re- tentionsvolumen in entsprechender Weise ausgeglichen werden kann, muss dieser Aus- gleich im Projektgebiet stattfinden. Für die weitere Planung und Genehmigung der einzelnen Bauabschnitte sowie während der Bauausführung muss die Retentionsraumbilanz immer neutral oder positiv ausfallen. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und zur Unterstützung der Einzelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde, die Bezirksregierung Köln, wird für das gesamte Projektge- biet ein „Retentionsraumkonto“ erstellt. Hierfür wird das gesamte Projektgebiet in Baufelder Abschnitte/Bereiche aufgeteilt. Für diese Bereiche wird anschließend das Retentionsvolu- men im IST-Zustand ausgewertet und in Form einer Tabelle für das Retentionsraumkonto dokumentiert. Sofern Planungen oder Genehmigungsanträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, wird auch dafür das Retentionsvolumen ermittelt und dokumentiert. Anhand des Vergleichs der Planungs- und IST-Werte kann nachvollzogen werden, welche Baufelder eine positive Veränderung in der Retentionsraumbilanz liefern und demnach zuerst umgesetzt werden sollten, damit während der Bauphase immer eine positive Bilanz vorzuweisen ist. Die Retentionsvolumen werden im Genehmigungsverfahren nachvollziehbar über die Ge- bäudeabmessungen für jeden Wohnblock unter der Annahme der 7,5 % Konstruktionsfläche ermittelt. Anschließend werden die einzelnen Volumina für jedes Baufeld aufsummiert und mit dem IST-Zustand verglichen. Das Retentionsraumkonto wird nach jeder Aktualisierung der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt. 49 3. Lärm Auf das Gebiet des Deutzer Hafens wirken derzeit verschiedene Lärmquellen ein: Der Stra- ßenverkehr auf den Brücken, die Rheinschifffahrt und insbesondere der Bahnverkehr auf der Südbrücke, der durch die Gebäudeanordnung der südlichen Baufelder abgeschirmt werden soll. Hierbei werden ebenso die Lärmemissionen des jenseits der Südbrücke benachbarten Industrieunternehmens berücksichtigt. Aus der städtebaulichen Planung in Verbindung mit der vorläufigen Abschätzung des Ziel- und Quellverkehrs ergibt sich eine Einschätzung künftiger Lärmimmissionen im Viertel des Deutzer Hafens, aus der sich Konsequenzen für den Lärmschutz bezogen auf jedes einzelne Baufeld ergeben. Aus Perspektive des Lärmschutzes wird die Planung unter den vorliegen- den Geräuschimmissionen zur Tag- und Nachtzeit ausgewogen bewertet, weil es mit der Blockstruktur gelingt, weite Teile des Gebiets vom Lärm hinreichend zu schützen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass mittlerweile marktübliche Maßnahmen (verglaste frei belüftete Balkone, Prallscheiben, etc.) einen höheren Aufwand gegenüber Standardbauvorhaben be- deuten. Für den Deutzer Hafen werden gem. DIN 4109 (aktuelle Fassung (Januar 2018, sofern ver- waltungsrechtlich eingeführt), Tabelle LPB I bis VII in der Abbildung) für das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss sowie die max. Lärmpegelbereiche für sämtliche Gebäudeaußen- seiten festgelegt. 50 Ferner werden sämtliche Baufelder individuell aus der Perspektive des Lärmschutzes beur- teilt. Dafür werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: Die aktuelle Rechtspre- chung sieht eine kritische Grenze für Verkehrslärmimmissionen bei den sog. Orientierungs- werten von 70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts vor. Auch wenn eine Grenze, ab der Wohnen trotz Maßnahmen grundsätzlich nicht mehr zulässig ist, zur Zeit nicht besteht, wird davon ausgegangen, dass ab einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 von 55 dB(A) am Tage oder 45 dB(A) in der Nacht vor allen Aufenthalts- raumfenstern und –fenstertüren Maßnahmen wie verglaste Balkone und sog. Prallscheiben vorzusehen sind. Eine Grundrissgestaltung zur Sicherstellung einer beruhigten Seite pro Wohnung ist vorzusehen. Bei B-Plänen fordert die Stadt Köln bei Außenwohnbereichen ab einem Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags entsprechende Maßnahmen, mit denen dieser Pegelwert auf Balkonen, Loggien eingehalten wird. Diese Forderung entfällt, wenn die Woh- nung einen zweiten Balkon – unabhängig von dessen Größe – zur ruhigen Seite aufweist. Ergänzender Hinweis: Die Anlegestelle für Passagierschiffe nördlich des Plangebiets stellt auch bei einer Bewertung nach TA Lärm kein Problem für die in der Planung vorgesehene Wohnnutzung im BF 01 dar. 4. Gebietsbrandschutz Für das Quartier Deutzer Hafen sind im Zuge der Planung Voraussetzungen für die Feuer- wehr und Rettungsfahrzeuge zu schaffen, um Rettungsmaßnahmen durchführen und wirk- same Löscharbeiten vortragen zu können. Durch die unmittelbare Rheinlage ergeben sich im Hochwasserfall zusätzliche Maßnahmen für die vorgenannten Anforderungen sowie der Si- cherstellung der Rettungswege. Dafür ist ein übergeordnetes Brandschutzkonzept entwickelt worden, in dem neben allge- meinen übergeordneten Vorgaben auch spezifische Anforderungen für die jeweiligen Baufel- der festgelegt und dokumentiert sind. Dieses soll auch (unter Berücksichtigung notwendiger Fortschreibungen) als Bestandteil der Bauleitplanung dienen. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technische Regeln Das vorliegende Gebietsbrandschutzkonzept basiert auf folgenden wesentlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und technischen Regeln in der jeweils gültigen Fassung:  Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)  Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung - Nordrhein-Westfalen (ausgelaufen) Sonderbauverordnung - Nordrhein-Westfalen (VV BauO NRW)  Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasser- versorgung (DVGW W 405)  AGBF Information zur Löschwasserversorgung  AGBF Empfehlungen zur Ausführung der Flächen für die Feuerwehr  Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (Muster-RL)  Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken (DIN 14090) Vorschriften und Regelwerke anderer Bereiche, wie z. B. berufsgenossenschaftliche Vor- schriften (z. B. DGUV) versicherungsrechtliche Vorgaben oder Arbeitsschutzrechtliche Vor- gaben, sind durch den Eigentümer bzw. Betreiber eigenverantwortlich zu prüfen und zu be- rücksichtigen und ausdrücklich nicht Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Schutzziele Dem Gesamtbrandschutzkonzept liegen die Schutzziele gemäß § 3 (1) und § 17 (1) BauO NRW zu Grunde, welche primär dem Schutz von Menschen und Tieren dienen und darüber hinaus u. a. wirksame Löscharbeiten ermöglicht. Das Festlegen von weitergehenden 51 Schutzzielen, wie z. B. ein erhöhter Schutz des Gebäudes oder von besonderen Sachwerten sowie der Schutz vor Betriebsunterbrechungen und Image-Verlusten liegt im Ermessen und Verantwortungsbereich des jeweiligen späteren Bauherrn bzw. Eigentümers. Brandschutzkonzept Die neu zu errichtenden Gebäude sowie die Bestandsgebäude werden eine Fußbodenhöhe des obersten Aufenthaltsraums von über 7 m bzw. über 22 m aufweisen. Sie werden somit als Gebäude mittlerer Höhe bzw. als Hochhäuser eingestuft. Da die Anfahrt durch die Feuerwehr im Einsatzfall immer zur postalischen Adresse erfolgt, werden diese grundsätzlich im bis zu HQ200 hochwassersicheren Bereich angeordnet. Das bis zum HQ200 hochwassersichere Erschließungsniveau liegt auf 47,20 m OKG. Diese Hö- he berücksichtigt die Gefahrenklasse 1 (Hochwasser statistisch seltener als 1-mal alle 200 Jahre, HQ 200). Somit sind die erforderlichen Feuerwehrzuwegungen für das Quartier grundsätzlich durch die öffentlichen Verkehrsflächen Siegburger Straße, die Mühlenstraße, den Poller Kirchweg, Am Schnellert, der Quartiersstraße sowie der Hafenbrücke sicherge- stellt. Einige Gebäudeteile liegen stellenweise mehr als 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt, so dass zusätzliche Feuerwehrzugänge und -zufahrten erforderlich werden. Da zudem bei einem Großteil der Gebäude der zweite Rettungsweg über anleiterbare Stel- len sichergestellt wird, werden Zufahrten zu den Innenhöfen und Aufstellflächen angeordnet. Die genaue Ausführung wird in einem separaten Dokument (Verweis auf Anlage) beschrie- ben. Es werden die Anforderungen gemäß VV BauO NRW eingehalten. Neben den Aufstell- flächen werden auch Bewegungsflächen vorgesehen, um der Feuerwehr Platz zur Entwick- lung eines Löschangriffs zu geben. Die Bewegungsflächen werden vor allem im Bereich der Hauptzugänge zu den Gebäuden und Einspeisestellen von Löschwasseranlagen vorgese- hen. Die Zufahrten sowie die Bewegungsflächen werden für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 16 t Gesamtmasse bzw. 10 t Achslast ausreichend befestigt und tragfähig sein. Tore bzw. Poller im Zuge von Feuerwehrzufahrten werden mit Verschlüssen versehen, die mit einer Doppel- schließung oder einem Dreikant geöffnet werden können. Zu- und Durchfahrten sowie befahrbare Flächen dürfen nach § 5 (6) BauO NRW nicht durch Einbauten eingeengt werden und sind ständig freizuhalten – auch im Winter (Räumdienste) oder während Festen. Parkstreifen in Bereichen von Zufahrten werden unterbrochen. Sie sind dauerhaft zu kennzeichnen. Zur Information der Feuerwehr werden in unmittelbarer Nä- he der Hauptzufahrten zu den Baufeldern Hinweisschilder mit Lageplan oder Hausnummern installiert, deren Kennzeichnung mit der Feuerwehr abzustimmen ist. Bei der überwiegenden Nutzung als Wohn- und Bürobebauung bestehen für die Feuerwehr bei den Gebäuden keine besonderen Gefahren. Bei den Hochhäusern, Verkaufs- und Ver- sammlungsstätten ist mit einer größeren Anzahl von Personen auszugehen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen der Rettungswegausführungen bei diesen Sonderbauten in Zu- sammenhang mit den Sammelplätzen, jeweils entfernt vom Objekt, bestehen aus brand- schutztechnischer Sicht keine Bedenken. Aus Sicht des Brandschutzes sind die bislang geplanten Vorkehrungen des städtischen Hochwasserschutzes ausreichend. Auch sind gegenwärtig keine Nutzungen bekannt, die einen verbesserten Hochwasserschutz notwendig machen würden. Ggf. im Falle veränderter Rahmenbedingungen das Konzept anzupassen und fortzuschreiben. Mit der vollständigen Bebauung des Geländes des Deutzer Hafens wird eine Löschwasser- menge von 96m³/h über zwei Stunden sichergestellt. Die Anordnung der Löschwasserleitun- 52 gen und deren Hydranten erfolgt außerhalb des unter HQ200 hochwassergefährdeten Berei- ches. Insgesamt werden damit aus brandschutztechnischer Sicht die bauordnungsrechtlichen Schutzziele im ausreichenden Maße erfüllt. 53 V. AUSBLICK/WEITERES VERFAHREN Auch wenn sich die Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens bis zur Umsetzung des Inte- grierten Plans als Prozess noch über viele Jahre erstrecken wird, so können an dieser Stel- le bereits konkrete nächste Schritte und Ansprüche für die Umsetzung beschrieben wer- den. Bauleitplanung Ziel ist es, dass der Integrierte Plan sowie dieses Handbuch als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Rat der Stadt Köln beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt wird, die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplan- verfahren zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt in die Wege zu lei- ten. Dies betrifft sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen. Grundstücksvergaben Zur Veräußerung einzelner Grundstücke streben Stadt und die moderne stadt als Eigentü- merin bzw. Entwicklungsgesellschaft der Grundstücksflächen die Vergabe über Verfahren an, die die inhaltlichen Qualitätsziele (Nutzung, Städtebau, Gestaltung) mit den wirtschaftli- chen Zielen optimal verbindet. Dazu kommen sowohl Konzeptvergaben und im Einzelfall Direktvergaben (auf Grundlage innovativer Konzeptansätze) in Betracht als auch Investo- renwettbewerbe. Diese Art der Grundstücksvergaben schaffen die Voraussetzungen dafür, die das neue Quartier prägenden Akteure und Institutionen zu gewinnen. Jede Grundstücksvergabe zieht in der Regel Qualifizierungsverfahren für die Baufelder nach sich. Die genaue Vorgehensweise wird noch abgestimmt. Qualifizierungsverfahren Mit dem Integrierten Plan werden besondere Qualitäten für den Städtebau, die Ausgestal- tung der Baufelder („Deutzer Block“) und den Freiraum formuliert. Um diese hohe Qualitä- ten sicherzustellen und verbindlich mit den Akteuren zu vereinbaren, sind Qualifizierungs- verfahren (z. B. Realisierungswettbewerbe, Workshopverfahren o. ä.) für Städtebau, Hoch- bau und Freiraum vorgesehen – in der Regel integriert in den Vergabeprozess. Der Anspruch für die Stadt Köln wie für die moderne stadt ist es, im Deutzer Hafen für die jeweiligen Baufelder mit ihren unterschiedlichen Nutzungen maßgeschneiderte Verfahren durchzuführen, die die individuellen Stärken und Lagequalitäten herausarbeiten und si- chern. Die moderne stadt wird in ihrer Rolle als die Entwicklungsgesellschaft für den Deutzer Ha- fen in Abstimmung mit der Stadt Köln den hohen Qualitätsanspruch sicherstellen und ga- rantieren, dass die besonderen Ansprüche sowohl funktional wie ästhetisch umgesetzt werden. Öffentlichkeitsarbeit Die Stadt misst dem Thema Öffentlichkeitsbeteiligung große Bedeutung zu. Als Umsetzer der Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen nimmt die moderne stadt eine besondere Ver- antwortung für den Gesamtprozess wahr. Stadt und moderne stadt werden in enger Ab- stimmung agieren und die Intensität der Einbindung der Öffentlichkeit gemeinsam fortfüh- ren. Die angestrebte Transparenz für die Öffentlichkeit wird auch bei der Kommunikation von fachlichen Erkenntnissen (z. B. im Bereich Verkehr) in geeigneten Beteiligungsforma- ten und Medien fortgeführt. Neben der förmlichen Beteiligung im Rahmen der Bebauungsplanverfahren ist ein umfas- sendes Beteiligungskonzept der (Fach-)Öffentlichkeit vorgesehen, das stets dem Pla- nungsfortschritt und jeweiligen Erfordernissen angepasst wird. Neben einem Begleitgremi- um wird auch die Öffentlichkeit weiterhin intensiv eingebunden werden. Die heute im Deut- 54 zer Hafen ansässigen Betriebe werden in allen Schritten beteiligt, um gemeinsam einen reibungslosen Übergang zum neuen Stadtquartier zur gestalten.
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    Anlage 3 Der Integrierte Plan Deutzer Hafen Köln Materialsammlung Themenpläne Hinweis zur Materialsammlung: Die Pläne, Diagramme, Schnitte und Abbildungen dienen der Illustration des „Quartiersbuchs Deutzer Hafen“ und werden im weiteren Arbeitsablauf mit dem Text der Anlage 2 zu einer Druckfassung zusammengefasst. Bei allen Darstellungen handelt es sich um Verkleinerungen ohne Maßstab. Bestandsgebäude langfristige Bewahrung / Umnutzung Schienen mit Potential für die Freiraumgestaltung Bestandsgebäude die entfallen Evt.zeitlich begrenzte Umnutzung historische Kaimauer vorläufige Annahme Denkmalschutz Mühle 01 BESTAND UND DENKMALSCHUTZ Alfred Schütte Allé (Denkmal) Kran Diagram 01 - Bestand Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Quartiersplätze Parks Grüne Gasse 02 STADT- UND FREIRÄUME Straßenräume/ Stadtteilboulevards Promenade Alfred-Schütte-Allee Nachbarschaftliche Straßenräume Diagram 02 - Stadt und Freiräume Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 bis 14 m 3-4 Geschosse Wohnen 1-3 Geschoss Einzelhandel/Kultur bis zu 21m 5-6 Geschosse Wohnen 5 Geschosse Gewerbe Hochpunkte 50-80m 15-19 Geschosse Wohnen 12-20 Geschosse Gewerbe bis zu 45m 14 Geschosse Wohnen 10 Geschosse Gewerbe bis zu 23m 6-7 Geschosse Wohnen 5 Geschosse Gewerbe bis zu 33m 10 Geschosse Wohnen 7-8 Geschosse Gewerbe 04 PRINZIP GEBÄUDEHÖHEN bis zu 26m 7 Geschosse Wohnen 6 Geschosse Gewerbe Diagram 04 - Prinzip Gebäudehöhen Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Gewerbe mit Publi- kumsverkehr, Gastron. Gewerbe / Büro Wohnen Einzelhandel / Nahversorgung Öffentliche Funktionen Kitas, Schulen Kultur, Vereine, sonstiges 05 NUTZUNGEN EG Parken Diagram 05 - Nutzungen EG Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 06 NUTZUNGEN OG Gewerbe mit Publi- kumsverkehr, Gastron. Gewerbe / Büro Wohnen Einzelhandel / Nahversorgung Öffentliche Funktionen Kitas, Schulen Kultur, Vereine, sonstiges Parken Diagram 06 - Nutzungen OG Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Parkhaus öffentl. Parkplätze Quartiersstrassen Hauptverkehrswege Tiefgarage07 ERSCHLIEßUNG Rettungszufahrten Diagram 07 - Erschließung Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 öPNV Trambahn öPNV S-Bahn Hafenbus Hauptradwege Sekundäre Fussverbindungen 5min Radius Haltestelle Haupt-Fusswege08 NACHHALTIGE MOBILITÄT H MobilitätsstationM HH H M M M M Potential Rheinbrücke M M Diagram 08 - Nachhaltige Mobilität Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 09 ERSCHLIEßUNGS- HÖHEN Schwimmende Elemente und Stegkonstruktionen Bestehende höhe Hafenkante ca. 44.5 m.ü.NN und niedriger Zwischenhöhen 44.5-47.5 m.ü.NN Hochwassersichere Erschließung über 47.5m.ü.NN bzw. durch Wand geschützt Höfe über 47.5m.ü.NN Bestehende Hochwasserschutzmauer Diagram 09 - Erschließungshöhen Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 (HQ 50: 45,8; HQ 100: 46,40) (HQ 200: 47,20) Anm.: (HQ 200 = Pegelstand 200-jähriges Hochwasser) gruener Sockel (47.2m) Nutzbare Erdgeschosse auf hochwassersicherem Niveau Funktionen auf nicht hochwassersicherem Niveau urbaner Sockel (47.2m) Muehlensockel (46.0m) 10 SOCKELZONEN Diagram 10 - Sockelzonen Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 190m160m200m 120m 100m 210m 125m 11 BARRIEREFREIE ERSCHLIEßUNG Hochwassersichere Linie Behindertengerechte Zugänge als Rampen in Plätzen und Gewegen, vermitteln zwischen öffentlich zugängli- chen Räumen Behindertengerechte Zugänge als Rampen in Sockelzonen, Vermitteln zwischen Hochwassersicheren EG-Funktionen und Promenade Abstand zwischen den Zugängen 65m Diagram 11 - Barrierefreie Erschließung Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Privat breite Kantzone 2,5-4m breit Grüner Strassenraum und Regenbeet 2m breit Halböffentlich schmale Kantzone 0,6-1m Öffentliche bzw. offen gestaltete Erdgeschosszonen12 KANTZONEN Privat Loggien 0.8-2m Öffentliche Zwischenzone Erdgeschoss zurückversetzt Diagram 12 - Kantzonen Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Existierende Allee13 FREIRAUMGESTALTUNG Baumpakete auf der Promenade Baumgruppen in den Parks Landschaftlich mit Flussthema Parkwiesen Grüne Gassen Baumgruppen in Vorgärten, Terrassen und Filterbeeten mit landschaftlichem Thema Am Schnellert Baumgruppen in Beeten mit landschaftli- chem Thema Baumgruppe auf den Plätzen Skulptural mit Stadtthema Neupflanzung Baumreihen und Alleen Stadtbäume Diagram 13 - Freiraumgestaltung Stand 01.03.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Baumreihen und -gruppen Spielplätze Sportanlagen Spielstraßen 14 PROGRAMMIERUNG FREIRÄUME Parkwiesen Wasserelement Flexible Flächen für Kulturelle Nutzungen, Märkte etc. Diagram 14 - Programmierung Freiräume Stand 03.01.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Stegkonstruktionen Schwimmende Elemente Potentielle Aktivitätsflächen Anleger Hafenbus 16 ELEMENTE WASSERFLÄCHE z.B. Kulurboot, Gartenboot.. Pool Diagram 16 - Elemente Wasserfläche Stand 03.01.2018 Maßstab 1:3000 COBE / moderne stadt / Stadt Köln Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000 Schnitte EG 45.95 EG 45.96 EG 45.95 EG 4 5.98 EG 46.00 EG 45.95EG 46.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 46.69 EG 46.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 46.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Gruene Gasse 3.7 Kellerräume Kellerräume 3.7 1.0 0.4 1.5 2.5 TiefgarageEinstauhöhe 47.0 3.OG 57.8 2.OG 54.81.OG 51.8 Hochparterre 48.5 4 Gesch. 14m 61.5 3.OG 57.8 2.OG 54.8 1.OG 51.8 Hochparterre 48.5 Grüne Gasse 3.7 3.0 3.0 3.3 3.7 3.0 3.0 3.3 Baufeldgrenze Baufeldgrenze 3.51.0 12.0 47.2 5.52.0 4 Gesch. 14m 61.5 48.4 Baufeldgrenze 44.5 48.4 12.5 3.7 Kellerräume 4 Gesch. 14m 3.OG 57.82.OG 54.8 1.OG 51.8 Hochparterre 48.5 3.7 3.0 3.0 3.3 44.5Tiefgarage 61.5 12.5 Grüne Gasse 49.012.5 48.4 Zugang Regenbeet Zufahrt / Rettungsweg Kantzone Garten 3.55.5 Zufahrt / Rettungsweg Kantzone Garten Baufeld 11d Baufeld 11f Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200, DIN A2KAL 316_DEU_RP_S_AA_02 02 Schnitt A, Grüne Gasse 12m und BF 11d Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 Kellerräume Kellerräume 2.50.4 66.1 6.OG 65.4 5.OG 62.4 4.OG 59.4 3.OG 56.42.OG 53.4 EG 47.4 3.0 3.0 3.0 3.7 7 Gesch. 21.6m 3.03.03.03.03.0 12.542.612.5 Baufeldgrenze 3.33.03.7 3.0 1.0 Hochparterre 48.5 1.OG 51.82.OG 54.8 3.OG 57.8 4.OG 60.8 5.OG 63.8 6.OG 66.8 70.5 7 Gesch. 23m Tiefgarage 44.5 3.7 Einstauhöhe 47.0 1.0 4.0 2.5 18.9 3.0 3.94.0 Baufeldgrenze Fahrradweg Alfred Schütte Allé Gehweg Grün/Flex 1.5 46.5 Poller Wiesen 47.4 48.4 QuartiersstrasseBF 11c 6.02.51.4 47.2 Kantzone Gehweg Baumscheibe / Längsparken Fahrbahn / inkl. Radweg 47.5 14.0 1.OG 50.4 3.03.0 EG 45.95 EG 45.96 EG 45.95 EG 45.98 EG 46.00 EG 45.95 EG 46.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 46. 69 EG 46.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 46.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / DIN A2KAL 316_DEU_RP_S_CC_02 02 Schnitt C, Alfred-Schütte-Allee, BF11c Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 Promenade 44,5 Normalwasserstand 38.5 Kulturplatz 44.5 +49.2 3.0 1.5 1.56.03.0 2.0 14.0 Gehweg Radfahrspur Fahrspur Radfahrspur Gehweg Baufeldgrenze BF 03 Baufeldgrenze BF02b Ellmühle Essigfabrik 53.5 Vordach Ellmühle 50.5 Mühlenstrasse 47.2 Freitreppe EG 45.95 EG 45.96 EG 45 .95 EG 45.98 EG 4 6.00 EG 45.95 EG 46.10 EG 4 6.88 EG 46.79 EG 46.69 EG 4 6.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.5 9 EG 45.7 9 EG 46.95 EG 47.1 5 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.9 8 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / A3KAL 316_DEU_RP_S_EE_02 02 Schnitt E, Hafenbrücke Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 12.5 2.6 OK flutbarer UG-Boden i.M. 44.5 0.5 67.5 6 Gesch. 20m 47.2 3.5 2.0 6.0 2.0 var. 1.0Baufeldgrenze 18.538.6 12.5 1.0 Einstauhöhe 47.0 OK flutbarer UG-Boden i.M. 44.5 48.4 0.4 48.4 67.5 6 Gesch. 20m 44.8 7+1 Gesch. 23m 70.5 6.OG 66.8 5.OG 63.84.OG 60.8 3.OG 57.8 2.OG 54.81.OG 51.8 EG 48.8 Gewerbe UG 44.844.5 3.7 3.0 3.03.0 3.0 3.0 3.0 4.0 12.515.2 Baufeldgrenze Hochwasserschutzmauer (best) 0.6 Baumscheibe / Längsparken Kantzone Fahrbahn / inkl. Radweg Kantzone Gehweg Gehweg 47.5 Baumscheibe / Längsparken 2.64.33.03.03.03.03.7 Erschließung 47.5 / 48.51.OG 51.8 2.OG 54.8 3.OG 57.8 4.OG 60.8 5.OG 63.8 Baufeldgrenze 4.33.03.03.03.03.7 Erschließung 47.5 / 48.5 1.OG 51.8 2.OG 54.8 3.OG 57.8 4.OG 60.8 5.OG 63.8 2% Baufeld 05 Poller KirchwegÖstliche Promenade AX 02 mind.2% 14 Gesch. 60m EG 45.95 EG 45.96 EG 45.95 EG 45.98 EG 46.00 EG 45.95 EG 46.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 46. 69 EG 46.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 46.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45 .98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / A2KAL 316_DEU_RP_S_GG_02 02 Schnitt G, Poller Kirchweg und BF05 Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 47.35 44.5 6.8 Baufeldgrenze min. 6.0 16.0 87.62 72.5 2.50.44.34.0 Gewerbe EG 47.5 1.OG 51.8 Tiefgarage 44,5 45.97 Östliche Promenade Mühlenstrasse 47.5 46.0 Baufeldgrenze 18.24.0 Hof EllmühleBestand Ellmühle Neubau BF02b 1. Boden (EG) 4.0 3.9 3.7 3.9 3.9 3.73.7 3.9 8. Boden 6. Boden 3. Boden 2. Boden 4. Boden 5. Boden 9. Boden 10. Boden 3.7 7. Boden Bestand Ellmühle 37.0 4.0 2.OG 55.8 4.0 3.OG 59.8 4.0 4.OG 63.8 4.7 5.OG 67.8 40.7 81.01 76.95 72.95 69.19 65.39 61.39 57.40 53.66 49.92 var. 5.02.5 Baumscheibe Siegburger Strasse Gehweg Radweg Fahrspur (Einbahnstrase) Baumpflanzungen und Längsparken Hochwasserschutzmauer (best) 3.5 6.3 46.8 2.5 var. 47.2 46.7 Baumpflanzungen 16.6 47.2 47.5 mind.2% 38.5 Sohle 35.0 Normalwasserstand 46.0 Fahrspur Gleisbett Tram Bestand Laderampe Kellerräume 4.517.4 21.9 EG 45.95 EG 45.96 EG 45.95 EG 45.98 EG 46.00 EG 45.95 EG 46.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 46.69 EG 46.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 46.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / A1KAL 316_DEU_RP_S_HH_02 02 Schnitt H, Mühlen- u.Siegburger Strasse mit Ellmühle Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 EG 45.95 EG 45.96 EG 45 .95 EG 45.9 8 EG 46.00 EG 45.95 EG 46.10 EG 46.88 EG 46 .79 EG 46. 69 EG 46.59 EG 46. 24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 4 6.95 EG 47.1 5 EG 46. 15 EG 46.10 EG 45.1 5 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / DIN A3KAL 316_DEU_RP_S_II_02 02 Schnitt I, Grüner Sockel mit Terrassen auf 47.2 Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 0.41.0 2.5 Einstauhöhe 47.0 36.6 16.0 Tiefgarage 44.5 5 Gesch. 21m 7 Gesch. 23m 64.5 4.0 1.OG 51.8 Gewerbe EG 47.5 Baufeldgrenze 4.3 70.5 3.7 6.OG 66.8 5.OG 63.8 4.OG 60.8 3.OG 57.8 2.OG 54.8 1.OG 51.8 Gewerbe EG 47.5 0.53.0 3.0 3.0 3.0 3.0 4.3 12.5 2.0min.6 4.5 2.5 Baufeldgrenze 47.2 3.5 2.0 6.0 2.0 var. 0.6 18.5 Hochwasserschutzmauer (best) 0.6 Baumscheibe / Längsparken Kantzone Fahrbahn / inkl. Radweg Kantzone Gehweg Gehweg 47.5 Baumscheibe / Längsparken Baufeld 06 Poller Kirchweg Stufen Set Back Untere Promenade 47.5 44.5 38.5 Sohle 35.0 Normalwasserstand 48.448.4 Östliche Promenade 13.5 Obere Promenade mind.2% 43.0 Hafensteg 4.0 2.OG 55.8 4.0 3.OG 59.8 4.7 4.OG 63.8 EG 4 5.95 EG 4 5.96 EG 45.95 EG 45.98 EG 46.00 EG 45.95 EG 4 6.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 46.69 EG 46.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 46.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / DIN A2KAL 316_DEU_RP_S_J2_02 02 Schnitt J2, Urbaner Sockel, EG auf 47.5 Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 Mühlenplatz 46.8 47.2 47.2 45.60 Normalwasserstand 38.5 Sohle 35.0 Kaimauer 44.5 10.2 18.2 4.6 östliche Promenade Geh - und Radweg Siegburger Strasse "Ruine" - Giebel der ehm. Fabrikhalle 22.0 mind.2% 75.4 9.8 7.3 13.8 Baumpflanzungen Stufen Baumpflanzung und Hochwasserschutzmauer 5.53.7 StufenPlatzfläche Deutzer Werft 47.0 EG 45.95 EG 45 .96 EG 45.95 EG 45.98 EG 46.00 EG 45.95 EG 46. 10 EG 46 .88 EG 4 6.79 EG 4 6.69 EG 4 6.59 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 4 5.79 EG 46 .95 EG 4 7.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / DIN A2KAL 316_DEU_RP_S_LL_02 02 Schnitt L, Mühlenplatz und Siegburger-Strasse Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 44.5 38.5 Normalwasserstand35.0 Sohle 15.0 45.4 46.3 HQ200 47.2 VI+I Geschosse XIV Geschosse 16 2.6 OK flutbarer UG-Boden i.M. 44.5 0.5 75.5 8 Gesch. 33m 47.2 5.5 6.0 Baufeldgrenze 18.5 4.34.0 Gewerbe 47.5 1.OG 51.5 AX 01 63.0 Poller KirchwegMarktplatzÖstliche Promenade mind.2% Wasserelement - Regenbrunnen var. KaimauerFussgängerbrücke 44.2 12.5 Baufeld 03 47.5 4.0 2.OG 55.5 4.0 3.OG 59.5 4.0 4.OG 63.5 4.0 5.OG 67.5 4.0 6.OG 71.5 4.7 7.OG 75.5 EG 4 5.95 EG 45.96 EG 4 5.95 EG 4 5.98 EG 46.00 EG 4 5.95EG 46.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 46 .69 EG 46.59 EG 46.24 EG 4 6.27EG 46.59 EG 4 5.79 EG 4 6.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 46.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / A2KAL 316_DEU_RP_S_NN_02 02 Schnitt N, Platz 3 - Marktplatz mit Fussgängerbrücke Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 VI Geschosse Baufeld 11c VI Geschosse Baufeld 11e XIV Geschosse Baufeld 11e 45.4 46.3 47.5 mind.2% 44.5 Normalwasserstand 38.5 Kaimauer 6.0 Östliche Promenade 47.2 Hof 48.5 47.247.5 44.2 60.7 Baufeldgrenze Baufeldgrenze 14.0 Wasserelement - Regenbrunnen 12.0 QuartiersplatzQuartiersstrasse 3.7 Kellerräume 4.OG 60.83.OG 57.8 2.OG 54.8 1.OG 51.8 Hochparterre 48.5 EG 45.95 EG 45.96 EG 45.95 EG 45.98 EG 46.00 EG 45.95 EG 46.10 EG 46.88 EG 46.79 EG 4 6.69 EG 46.5 9 EG 46.24 EG 46.27EG 46.59 EG 45.79 EG 46.95 EG 47.15 EG 46.15 EG 46.10 EG 45.15 EG 4 6.00 EG 45.98 EG 45.97 Inhalt: Kontr: Masstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Brückenstraße 17 D - 50667 Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 D - 50679 Köln Trangravsvej 6, DK - 1436 Kopenhagen KAL /OS erfolgt nachrichtlich. Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160) 01.03.2018 1:200 / DIN A2KAL 316_DEU_RP_S_PP_02 02 Schnitt P, Platz 5 - Quartiersplatz Rahmenplanung Deutzer Hafen Köln 316 Analysekarten Hochwasser Blick aus Süden Blick aus Norden Nachweis Besonnungsstunden Neubauten, DIN 5034 Besonnung / Verschattung u/uref [-] 0 0.1 0.2 0.3 0.4 0.5 0.6 0.7 0.8 0.9 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 2.0 Dimensionslose Geschwindigkeitsverteilung 1.5m über Boden der Referenzhöhe 0m (Straßenniveau) Wind Strömungsgeschwindigkeiten Längsschnitt Mühle Hauptwindrichtung Südost Referenzgeschwindigkeit 5m/s in 10m Höhe • Nach Osten orientierte Eingangsbereiche sollten bspw. durch Vordächer geschützt werden, um anfallende Abwinde auszubremsen. Strömungsgeschwindigkeiten [m/s] 0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 4.0 4.5 5.0 5.5 6.0 6.5 7.0 7.5 8.0 8.5 9.0 9.5 10 Lage Schnitt (Legende u/uref) Lärm Platzhalter für Isophonenkarte mit Neuplanung gemäß Integriertem Plan 70 69 6463 63 70 70 63 61 59 59 58 58 61 68 68 71 74 74 74 74 74 74 74 72 70 64 64 63 63 63 63 63 62 74 74 69 65 75 76 77 78 81 81 59 60 64 64 69 66 64 63 57 57 57 75 75 61 6160 60 61 61 57 57 57 59 62 63 73 72 72 72 72 64 63 63 70 69 69 69 69 68 60 60 57 57 56 56 71 71 60 60 61 61 64 65 66 74 74 73 72 71 71 71 66 65 66 65 64 64 74 74 74 74 68 73 63 63 63 62 82 81 81 81 74 74 61 61 60 60 59 58 70 68 67 67 67 67 70 75 73 61 60 60 61 60 61 61 63 83 83 84 84 84 83 80 66 66 65 63 61 60 62 74 78 80 80 79 79 79 78 78 76 76 76 75 74 73 64 6764 59 57 76 75 75 75 70 70 71 71 70 71 73 74 62 62 62 62 68 68 68 67 67 66 68 69 69 68 67 67 67 66 66 74 74 74 74 74 74 74 71 70 68 69 75 76 76 61 61 65 66 72 74 74 74 74 72 72 72 69 69 70 70 60 60 60 60 60 67 67 70 70 70 67 67 71 71 7175 75 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2 4 6 , 5 9 4 8 , 1 5 4 6 , 3 8 4 6 , 1 9 4 6 , 3 6 4 6 , 1 9 4 6 , 5 7 4 6 , 4 7 4 6 , 7 0 4 6 , 3 8 4 6 , 4 2 4 8 , 3 7 4 6 , 2 5 4 6 , 2 1 4 5 , 9 7 4 6 , 0 2 4 6 , 0 4 4 5 , 6 6 4 5 , 7 2 4 5 , 8 4 4 5 , 6 0 4 6 , 2 2 4 6 , 2 5 4 6 , 0 9 4 6 , 0 9 4 6 , 1 3 4 6 , 1 0 5 4 , 9 0 4 6 , 1 5 4 5 , 7 5 4 5 , 7 8 5 4 , 7 5 5 4 , 1 5 4 5 , 3 0 4 5 , 4 4 4 5 , 5 6 4 5 , 7 4 4 5 , 4 7 4 5 , 2 3 4 5 , 1 4 4 5 , 6 1 4 5 , 0 9 4 5 , 1 1 4 5 , 6 6 4 5 , 5 3 4 5 , 7 2 4 9 , 3 1 4 5 , 6 7 4 5 , 5 8 4 5 , 9 0 5 4 , 9 8 4 4 , 9 4 4 4 , 3 5 4 4 , 7 8 4 5 , 2 2 54,88 4 6 , 0 2 4 4 , 5 0 4 4 , 9 8 4 5 , 6 3 55,08 4 7 , 2 5 4 6 , 6 1 4 6 , 6 6 4 6 , 7 4 4 6 , 8 8 4 7 , 3 8 4 5 , 7 4 4 7 , 3 8 4 7 , 4 7 4 8 , 4 8 4 7 , 7 6 4 7 , 5 4 4 8 , 2 4 4 7 , 9 8 4 7 , 8 8 5 0 , 3 9 4 8 , 1 7 5 7 , 7 1 4 7 , 0 7 4 7 , 2 6 4 7 , 2 0 4 6 , 9 9 4 6 , 4 7 4 6 , 5 0 4 6 , 6 2 4 7 , 0 5 4 8 , 2 7 4 8 , 7 4 4 7 , 7 5 4 7 , 4 5 4 7 , 2 7 4 7 , 3 2 5 4 , 1 6 4 7 , 2 2 5 4 , 5 8 5 4 , 9 2 4 6 , 9 5 4 6 , 6 3 4 6 , 8 0 4 5 , 2 7 4 4 , 6 5 4 6 , 2 3 4 5 , 9 5 4 5 , 7 6 4 6 , 4 4 4 4 , 4 8 4 6 , 8 6 4 4 , 6 0 4 6 , 1 9 4 4 , 5 4 4 5 , 7 9 4 4 , 7 2 4 5 , 8 0 4 4 , 6 0 4 5 , 8 1 4 5 , 0 4 4 5 , 5 0 4 5 , 0 1 4 6 , 0 1 4 5 , 7 9 4 5 , 9 6 4 6 , 1 9 4 6 , 1 4 4 5 , 5 2 4 6 , 2 0 4 4 , 7 8 4 5 , 9 5 4 5 , 0 9 4 6 , 2 0 4 6 , 1 7 4 5 , 7 1 4 6 , 3 3 4 6 , 3 3 4 5 , 6 2 4 6 , 2 4 4 5 , 6 1 4 6 , 3 4 4 5 , 5 8 4 6 , 4 0 4 5 , 6 2 46,91 4 4 , 7 6 4 4 , 3 5 4 4 , 5 6 3 8 , 4 7 4 4 , 5 3 4 4 , 3 0 3 9 , 4 5 4 4 , 7 2 3 9 , 5 5 4 4 , 7 8 4 4 , 5 2 4 4 , 8 2 3 9 , 3 2 4 4 , 7 8 3 9 , 3 5 3 8 , 6 0 4 4 , 3 7 4 4 , 3 8 4 4 , 4 4 4 4 , 3 5 4 4 , 4 1 3 8 , 5 5 3 9 , 4 3 4 4 , 3 4 4 4 , 6 0 4 4 , 5 3 4 4 , 4 8 4 4 , 5 7 4 4 , 6 0 4 4 , 4 6 4 4 , 4 2 4 4 , 6 2 4 4 , 4 8 4 4 , 4 1 4 4 , 3 7 4 4 , 3 8 4 4 , 4 7 4 4 , 5 0 3 8 , 5 0 4 4 , 7 9 4 4 , 4 6 4 6 , 8 8 4 6 , 6 84 6 , 6 2 4 6 , 9 9 4 6 , 9 5 4 7 , 0 0 4 6 , 9 3 4 6 , 8 9 4 7 , 0 3 4 6 , 7 3 4 6 , 5 5 4 6 , 6 1 4 6 , 6 4 4 8 , 2 5 4 8 , 2 1 4 8 , 3 4 4 8 , 2 04 8 , 3 1 4 6 , 6 1 4 6 , 5 6 4 6 , 4 2 4 6 , 5 0 4 6 , 5 1 4 6 , 4 6 4 6 , 4 9 4 6 , 5 8 4 6 , 7 2 4 6 , 7 5 4 6 , 6 2 4 6 , 7 9 4 8 , 4 0 4 8 , 4 2 4 8 , 3 6 4 8 , 3 5 4 8 , 3 2 4 6 , 5 9 4 6 , 3 8 4 6 , 7 1 4 7 , 5 8 4 7 , 2 8 4 7 , 2 5 4 7 , 2 1 4 7 , 3 3 4 7 , 6 0 4 7 , 5 2 4 7 , 4 5 4 7 , 3 6 4 7 , 8 4 4 7 , 8 8 4 6 , 7 4 4 8 , 2 34 8 , 2 44 8 , 2 8 4 8 , 3 6 4 8 , 1 0 4 6 , 9 2 4 6 , 3 7 4 6 , 7 8 4 6 , 7 0 4 6 , 8 2 4 6 , 7 0 4 6 , 5 8 4 7 , 1 8 4 6 , 4 8 4 4 , 3 9 4 4 , 4 0 4 4 , 5 2 H = 5 2 , 8 W H = 5 8 , 0 H = 4 9 , 6 1 . 3 / 8 . 0 2 . 4 / 1 1 . 0 2 . 4 / 1 0 . 0 2 . 1 / 9 . 0 2 . 5 / 1 2 . 0 2 . 3 / 1 1 . 0 2 . 5 / 1 1 . 0 H=52,0 H=51,4 H=58,1 H = 5 8 , 1 H=58,1 H = 5 8 , 3 4 7 , 1 6 4 7 , 1 1 4 7 , 6 6 4 7 , 6 4 4 7 , 6 3 4 7 , 5 4 4 7 , 6 0 4 7 , 6 1 47,56 47,41 47,33 47,31 47,47 47,29 47,41 47,44 47,45 47,46 4 7 , 4 4 4 7 , 4 3 47 ,3 1 47 ,2 4 4 7 , 1 7 4 7 , 0 6 4 7 , 1 7 4 7 , 2 0 W H = 9 1 , 2 W H = 5 4 , 5 W H = 9 1 , 2 W H = 9 1 , 2 W H=90,8 W H = 8 7 , 4 W H = 8 7 , 5 W H=50,6 W H=55,8 W H=77,1 W H=73,4 FH=88,4 W H=72,7 W H = 8 1 , 0 W H = 8 0 , 9 W H = 4 6 , 4 W H = 8 1 , 3 W H = 7 2 , 7 W H = 7 2 , 7 W H = 5 8 , 3 W H = 5 1 , 6 W H=52,1 W H = 5 4 , 1 W H = 5 0 , 2 W H = 7 2 , 9 W H = 7 3 , 8 W H = 5 8 , 8 W H = 8 6 , 5 W H = 5 1 , 6 FH=74,5 W H = 1 0 2 , 2 W H = 1 0 2 , 3 W H = 5 0 , 5 W H = 8 8 , 3 F H = 8 8 , 5 W H = 8 1 , 6 W H=90,8 W H = 9 1 , 1 F H = 9 1 , 9 W H=91,0 W H = 8 6 , 9 W H = 5 2 , 1 W H=104,2 W H = 1 0 1 , 6 W H = 5 2 , 1 W H = 7 3 , 7 W H = 7 4 , 7 W H = 7 4 , 7 W H = 7 3 , 9 F H = 6 2 , 8 W H = 5 8 , 3 F H = 6 2 , 2 F H = 6 2 , 7 W H = 5 2 , 0 W H = 5 1 , 6 W H=72,7 W H=72,7 FH=74,5 W H=82,5 W H=82,5 W H = 7 5 , 8 W H=71,6 W H=72,6 W H = 7 5 , 8 F H = 7 6 , 6 W H=55,9 W H=56,1 W H = 5 4 , 4 W H=53,3 W H=53,2 W H = 5 4 , 4 W H=55,4 W H=52,7 W H = 5 2 , 2 W H=87,0 W H = 9 1 , 3 W H = 8 8 , 3 W H = 8 1 , 3 W H = 8 6 , 5 W H = 7 3 , 5 W H = 9 1 , 3 W H=86,9 0 . 9 / 5 . 0 0 . 8 / 7 . 0 2 . 5 / 1 3 . 0 0 . 3 / 1 . 0 0 . 2 / 1 . 0 0 . 7 / 4 . 0 2 . 4 / 1 2 . 0 1 . 0 / 7 . 0 1 . 5 / 8 . 0 0 . 7 / 5 . 0 2 . 6 / 1 1 . 0 1 . 0 / 7 . 0 0 . 3 / 2 . 0 1 . 1 / 8 . 0 2 . 7 / 1 3 . 0 1 . 0 / 7 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 6 / 1 1 . 0 1 . 4 / 1 2 . 0 1 . 8 / 1 0 . 0 1 . 4 / 1 0 . 0 0 . 3 / 2 . 0 0 . 9 / 6 . 0 2 . 5 / 1 3 . 0 2 . 1 / 1 0 . 0 2 . 2 / 1 1 . 0 0 . 8 / 7 . 0 0 . 3 / 3 . 0 0 . 8 / 6 . 0 2 . 3 / 1 2 . 0 1 . 1 / 7 . 0 2 . 7 / 1 2 . 0 1 . 0 / 8 . 0 1 . 6 / 9 . 0 1 . 0 / 7 . 0 2 . 3 / 1 1 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 1 / 7 . 0 1 . 7 / 9 . 0 1 . 1 / 7 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 2 / 8 . 0 1 . 8 / 1 0 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 4 / 8 . 0 1 . 8 / 9 . 0 2 . 2 / 9 . 0 1 . 0 / 8 . 0 2 . 4 / 1 2 . 0 1 . 2 / 1 0 . 0 1 . 5 / 8 . 0 1 . 0 / 8 . 0 0 . 3 / 3 . 0 1 . 1 / 8 . 0 1 . 9 / 1 2 . 0 1 . 3 / 8 . 0 1 . 2 / 7 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 1 / 9 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 2 / 1 0 . 0 1 . 8 / 1 1 . 0 1 . 1 / 9 . 0 1 . 4 / 1 0 . 0 1 . 3 / 9 . 0 1 . 6 / 9 . 0 1 . 5 / 1 0 . 0 2 . 6 / 1 1 . 0 1 . 3 / 8 . 0 2 . 0 / 1 1 . 0 1 . 0 / 6 . 0 1 . 6 / 8 . 0 1 . 4 / 1 0 . 0 2 . 4 / 1 3 . 0 1 . 0 / 7 . 0 2 . 4 / 1 3 . 0 1 . 0 / 7 . 0 1 . 1 / 7 . 0 1 . 9 / 1 3 . 0 2 . 6 / 1 4 . 0 1 . 0 / 7 . 0 2 . 0 / 1 1 . 0 0 . 3 / 2 . 0 1 . 8 / 9 . 0 1 . 4 / 1 0 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 7 / 1 2 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 0 / 7 . 0 1 . 9 / 1 2 . 0 1 . 3 / 1 0 . 0 1 . 5 / 9 . 0 1 . 3 / 1 0 . 0 1 . 2 / 8 . 0 1 . 3 / 8 . 0 2 . 4 / 1 4 . 0 1 . 1 / 8 . 0 2 . 3 / 1 1 . 0 1 . 1 / 7 . 0 1 . 5 / 9 . 0 1 . 3 / 9 . 0 1 . 9 / 1 1 . 0 1 . 0 / 8 . 0 1 . 6 / 1 1 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 7 / 1 1 . 0 1 . 6 / 1 1 . 0 1 . 8 / 9 . 0 1 . 2 / 8 . 0 1 . 2 / 7 . 0 1 . 4 / 1 0 . 0 1 . 3 / 7 . 0 0 . 8 / 6 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 0 . 9 / 6 . 0 1 . 6 / 9 . 0 0 . 9 / 8 . 0 2 . 3 / 1 0 . 0 0 . 9 / 7 . 0 2 . 0 / 1 0 . 0 1 . 0 / 6 . 0 2 . 2 / 1 1 . 0 0 . 9 / 7 . 0 1 . 8 / 1 2 . 0 2 . 2 / 1 2 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 0 . 9 / 7 . 0 2 . 3 / 1 0 . 0 0 . 8 / 7 . 0 1 . 2 / 8 . 0 2 . 4 / 1 2 . 0 1 . 4 / 8 . 0 1 . 6 / 1 2 . 0 2 . 2 / 1 1 . 0 1 . 9 / 9 . 0 0 . 7 / 5 . 0 2 . 1 / 1 1 . 0 0 . 5 / 4 . 0 2 . 1 / 1 1 . 0 1 . 0 / 6 . 0 1 . 9 / 9 . 0 1 . 6 / 1 1 . 0 2 . 3 / 1 3 . 0 0 . 9 / 6 . 0 2 . 4 / 1 2 . 0 1 . 2 / 9 . 0 1 . 0 / 6 . 0 2 . 1 / 1 5 . 0 1 . 5 / 8 . 0 2 . 3 / 9 . 0 2 . 4 / 1 1 . 0 1 . 6 / 7 . 0 2 . 7 / 1 0 . 0 2 . 3 / 1 1 . 0 B% % 246schung mit B% % 252schen und B% % 228um en bewachsen B% % 246schung m it B% % 252schen und B% % 228umen bewachsen B % % 2 4 6 s c h u n g m i t B % % 2 5 2 s c h e n u n d B % % 2 2 8 u m e n b e w a c h s e n B % % 2 4 6 s c h u n g m i t B % % 2 5 2 s c h e n u n d B % % 2 2 8 u m e n b e w a c h s e n B % % 2 4 6 s c h u n g m i t B % % 2 5 2 s c h e n u n d B % % 2 2 8 u m e n b e w a c h s e n A n l e g e s t e l l e A n l e g e s t e l l e K r a n s c h i e n e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s eA c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s eA c h s e B a h n g l e i s eA c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s eA c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e K r a n s c h i e n e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e K r a n s c h i e n e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e Achse Bahngleise Achse Bahngleise Achse Bahngleise Achse Bahngleise Achse Bahngleise Achse Bahngleise Achse Bahngleise A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e A c h s e B a h n g l e i s e 1 . 7 / 1 1 . 0 0 . 8 / 4 . 0 1 . 2 / 5 . 0 1 . 0 / 5 . 0 1 . 0 / 5 . 0 1 . 0 / 6 . 0 1 . 4 / 8 . 0 0 . 9 / 5 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 4 / 8 . 0 0 . 8 / 7 . 0 0 . 9 / 8 . 0 0 . 8 / 8 . 0 1 . 0 / 9 . 0 2 . 5 / 1 4 . 0 1 . 4 / 1 0 . 0 1 . 3 / 6 . 0 1 . 0 / 8 . 0 1 . 8 / 8 . 0 1 . 7 / 8 . 0 2 . 0 / 1 2 . 0 2 . 6 / 1 4 . 0 1 . 2 / 1 0 . 0 0 . 9 / 6 . 01 . 0 / 6 . 0 0 . 8 / 6 . 0 1 . 0 / 8 . 00 . 6 / 6 . 0 0 . 4 / 4 . 0 0 . 9 / 6 . 0 0 . 5 / 4 . 0 0 . 6 / 6 . 0 0 . 4 / 4 . 0 1 . 2 / 8 . 0 1 . 5 / 1 2 . 0 1 . 1 / 9 . 0 1 . 8 / 1 2 . 0 0 . 6 / 5 . 0 0 . 6 / 6 . 0 1 . 3 / 8 . 0 A c h s e B a h n g l e i s e 0 . 8 / 6 . 0 1 . 8 / 1 2 . 0 1 . 1 / 1 0 . 0 1 . 7 / 1 2 . 0 1 . 2 / 8 . 0 1 . 2 / 1 0 . 0 1 . 7 / 1 4 . 0 0 . 7 / 6 . 0 0 . 9 / 6 . 0 1 . 7 / 8 . 0 1 . 1 / 6 . 0 1 . 3 / 1 0 . 0 1 . 0 / 6 . 0 1 . 0 / 6 . 0 0 . 9 / 6 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 1 / 8 . 0 1 . 2 / 8 . 0 1 . 1 / 8 . 0 1 . 1 / 6 . 0 1 . 6 / 1 2 . 0 1 . 7 / 1 4 . 0 0 . 9 / 1 0 . 0 1 . 3 / 1 0 . 0 1 . 3 / 8 . 0 1 . 7 / 1 0 . 0 1 . 6 / 1 0 . 0 1 . 4 / 6 . 0 1 . 5 / 8 . 0 1 . 7 / 8 . 0 1 . 0 / 6 . 0 0 . 9 / 6 . 0 0 . 9 / 6 . 0 1 . 0 / 7 . 0 1 . 9 / 1 2 . 0 0 . 9 / 6 . 0 1 . 0 / 6 . 0 1 . 0 / 8 . 0 1 . 0 / 8 . 0 1 . 0 / 6 . 0 P o l l e r P o l l e r P o l l e r P o l l e r P o l l e r P o l l e r P o l l e r P o l l e r 4 7 , 4 5 4 7 , 6 1 4 7 , 5 8 H o c h w a s s e r s c h u t z e i n r i c h t u n g B F 0 1 B F 0 4 B F 0 3 B F 0 2 a A u e r m üh l e B F 0 2 b E l l m üh l e B F 0 5 B F 0 6 A X 0 2 A X 0 3 A X 0 1 A X 0 4 B F 0 7 B F 0 8 B F 0 9 b B F 0 9 a B F 1 0 a B F 1 0 b B F 1 0 c B F 1 0 d B F 1 1 a B F 1 1 b B F 1 1 d B F 1 1 c B F 1 1 e B F 1 1 g B F 1 1 f B F 1 2 32357500 32357500 32357600 32357600 32357700 32357700 32357800 32357800 32357900 32357900 32358000 32358000 32358100 32358100 32358200 32358200 5642700 5642700 5642800 5642800 5642900 5642900 5643000 5643000 5643100 5643100 5643200 5643200 5643300 5643300 5643400 5643400 5643500 5643500 5643600 5643600 5643700 5643700 5643800 5643800 Schallimmissionsplan Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 Deutzer Hafen; LPB LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII Beurteilungszeitr.: - Immissionshöhe: (max. Pegel) Rechenraster: - Approximation: - Maßstab: 1 : 3250 Auftraggeber: moderne Stadt Brückenstraße 17 50667 Köln Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 20.02.18 Auftrags-Nr.: B1510225-01 Abb.- Nr.: B01.LPB 400m3002001000 1:10000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 09.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Gebietsbrandschutz VII 28m Dienstleistung/ Einzelhandel im EG VI 24m Dienstleistung V 20m Dienstleistung VI 24m Dienstleistung XX 80m Dienstleistung VII 28m Dienstleistung / Konferenz / Kultur VII 28m Dienstleistung III 13m Bestand mit Add-on Einzelhandel im EG Dienstleistung Halle (Bestand) Temporäre Funktionen P P P V-VI 16-19m Wohnen VI 24m Dienstleistung Café im UGV 16m Wohnen V 16m Wohnen KiTa EG VII 22m Wohnen VI 19m Wohnen VI 19m Wohnen Kiosk UG VIII 22m Wohnen, Einzelhandel UG V 16m Wohnen, Einzelhandel VII 22m Wohnen VII 22m Wohnen V 16m Wohnen, Dienstleistung VI 19m Wohnen IV-V 13-16m Wohnen VII 22m Wohnen, Dienstleistung VI 19m Wohnen VI 19m Wohnen, Dienstleistung V 16m Wohnen V 16m Wohnen V-VI 16-19m Wohnen VII 22m Wohnen VI 19m Wohnen VI 19m Wohnen V 20m Dienstleistung VI 24m Dienstleistung XIV 45m Wohnen XIV 45m Wohnen, Dienstleistung UG IV 13m Wohnen V 16m Wohnen VII 22m Wohnen/ Kindergarten VII 24m Dienstleistung, Kiosk, Parkhaus VIII 32m Dienstleistung VIII 32m Dienstleistung VI 24m Dienstleistung VI 19m Wohnen VII 22m Wohnen IV 13m Wohnen VII 22m Wohnen VII 22m Wohnen VII 22m Wohnen VII 22m Wohnen, Dienstleistung VI 19m Wohnen VII 22m Wohnen, Dienstleistung EG V 16m Wohnen, Dienstleistung im EG IV-V 13-16m Wohnen, Dienstleistung I (Bestand) Markthalle I 16m Markthalle VII 21m Wohnen IX 28m Nahversorgung, Parkhaus, Wohnen VII 22m Wohnen, Dienstleistung EG V 16m Wohnen, Einzelhandel VII 22m Wohnen, Café III 15m öfftl.Einrichtung I-II Essigfabrik (Bestand) IV 15m Bestand mit Add-on Kultur VII 22m Wohnen KiTa EG XII 50m Dienstleistung VIII 24m Parkhaus VIII 25 Dienstleistung, VI 24m Dienstleistung VI 19m Wohnen Dienstleistung im UG V 16m Wohnen IV-V 16-20m Dienstleistung V 20m Dienstleistung VII 28m Dienstleistung, Sonstiges UG VII 28m Dienstleistung V 16m Wohnen I 8m Schule III 12m Schule III 12m Schule IV 16m Schule Hauptgebäude VI 19m Wohnen, Dienstleistung im EG XV 60m Dienstleistung, Einzelhandel XII 50m Dienstleistung XII 50m Dienstleistung VIII 32m Dienstleistung XVII 68m Dienstleistung/Hotel VIII 32m Dienstleistung XV 60m Dienstleistung XV 60m Dienstleistung/Parkhaus XIX 60m Wohnen, Dienstleistung XIX 60m Wohnen, Dienstleistung UG Otto-Gerig-Straße Alfred-Schütte-Allee Kaltenbornweg weg Kaltenbornweg Alfred-Schütte-Allee born- Im Hasental Siegburger Straße Siegburger Straße Siegburger Straße Kalten- Rhein Deutzer Hafen Timur-Icelliler-Weg Am Schnellert Am Schnellert gepl. Gleisachse gepl. Gleisachse gepl. Gleisachse gepl. Gleisachse P VI 24m Dienstleistung VII 22m Wohnen VII 22m Wohnen IV-V 16m Wohnen, Dienstleistung IV-V 13-16m Wohnen, Dienstleistung VI 19m Wohnen V 16m Wohnen IV 16m Dienstleistung VI 24m Dienstleistung IV 13m Wohnen IV 13m Wohnen IV 13m Wohnen IV 13m Wohnen VI 19m Wohnen VII 22m Wohnen IV 13m Wohnen IV-V 13-16m Wohnen V 16m Wohnen, Dienstleistung VI 19m Wohnen IV 13m Wohnen IV 13m Wohnen VI 19m Wohnen VI 19m Wohnen IV 13m Wohnen IV 13m Wohnen VI 19m Wohnen VI 19m Wohnen IV 13m Wohnen V 20m Dienstleistung /Parkhaus VI 24m Dienstleistung IV 13m Wohnen V-VI 20-24m Dienstleistung V 20m Dienstleistung V 20m Dienstleistung VII 28m V 20m 14.6 13.5 20.4 20.4 23.0 23.9 24.2 23.2 23.6 25.7 14.0 14.014.0 14.0 14.0 26 7.5 6 12.0 12.012.0 7 12 14.014.012.0 12.0 15.2 14.012.6 2.5 12.0 12.012.0 14.0 11.710.6 14.5 5.0 12.0 14.0 10.0 12.0 16.9 43.6 11.9 9.6 8.9 58.1 10.8 8.3 6.4 7.8 2.5 4.5 9.0 7.0 2.5 5.0 7.4 14.5 12.5 12.8 10.7 4.0 12.0 12.0 12.0 8.0 7.4 7.0 7.0 7.9 6.0 2.04.06.0 6.0 11.0 5.4 6.0 6.4 6.0 6.0 6.9 13.3 6.0 6.013.9 8.3 6.014.3 12.0 8.6 6.014.6 13.2 14.9 11.4 33.0 4.0 6.0 4.0 4.0 2.0 2.0 12.0 49.2 15.215.015.7 8.16.410.310.3 15.1 11.86.8 5.0 14.0 12.3 22.9 24.3 28.5 22.1 48.5 46,50 44.5 46,50 47,2 47,2 42.5 44,5 43.0 46.6 47.2 47.0 55.00 44.5 45,4 - HQ 50 46,3 - HQ 100 45,4 - HQ 50 47.2 46,5 44.5 46.02 44,5 44.5 42,25 46.50 45,00 46,00 45,00 46.50 45.5 46.50 44.5 Straßenbahn Haltes telle eks. Hochwassermauer 38.5 44.5 Straßenbahn Haltestelle BF 07 BF 08 BF 09 b BF 09 a 49.2 47,2 BF 11e BF 11f 49.244,5 BF 11g BF 12 BF 02 a Auermühle BF 04 BF 06 AX 03 BF 03 AX 01 AX 02 BF 05 AX 04 44,5 BF 11b BF 11a BF 11c BF 10bBF 10d BF 10c BF 10a Quartiersstr. Quartiersstr. Poller Kirchweg 47.2 Siegburger Str. 47,2 47,2 46.8 46.8 47.2 46.4 46.447.0 47,247,2 47.2 46.7 47.2 46.8 Mühlenstr. Siegburger Str. Am Schnellert Am Schnellert 44.5 Platz 3Platz 2 Platz 1 Promenade Platz 4 Platz 5 Park 2 Park 2 Park 1 Brucke 02 Brücke 01 eks. Hochwassermauer Park 3 BF 02 b Ellmühle Fahrradrampe BF 01 Promenade Promenade Promenade 47,2 46,50 46,5 47.20 44.50 44.50 44.50 Alfred Schütte Allee Alfred Schütte Allee Alfred Schütte Allee Drehbrücke Poller Wiesen Poller Wiesen 48.2 47.2 48.2 48.2 48.2 48.5 48.2 48.2 48.2 48.5 48.5 48.5 48.5 47.2 47.2 47.2 48.2 48.2 48.5 48.5 47.2 47.2 47.2 47.247.2 47.2 47.2 47.2 47.2 47.2 47.247.247.2 44.5 44.5 47.2 47.2 47.2 44.5 44.5 44.5 44.5 44.5 44.5 47.2 47.2 44.5 47.2 47.2 44.5 48.5 47.2 47.2 44.5 47.2 44.5 44.544.20 44.5 44.20 47.2 47.2 47.2 47.2 44.5 47.2 47.2 44.20 44.20 46,5 47.2 47.2 46,5 46.50 45.0 45.5 45.20 46.00 46.25 46,3 - HQ 100 47,2 - HQ 200 47.2- HQ 200 46.50 47.2 46.8 47.2 46.20 45.80 Krahn Pool Hafenbecken RHEIN kann angeleitert werden kann mit Veränderung der Außenanlagen angeleitert werden Hochhaus (>22 m) 2 bauliche Rettungswege notwendig oder Sicherheitstreppenraum kann nur mit Innenhofzufahrt angeleitert werden Straße zu schmal für Feuerwehraufstellflächen 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m8,0 m R13,5 m 12.00 R13,5 m 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m8,0 m R13,5 m 12.00 R13,5 m 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m8,0 m R13,5 m 12.00 R13,5 m 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R1 3,5 m 12.00 3,0 m 8,0 m R13 ,5 m 12.00 R13,5 m 1.75 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m 8,0 m R13 ,5 m 12.00 R1 3,5 m 1.75 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m 8,0 m R13 ,5 m 12.00 R13,5 m 1.75 5.0 R5.5 R10.5 R10.5 R5.5 5.5 11.0 5.5 5.5 5.5 5,5 m 3.00 1.251.25 R13,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m8,0 m R13,5 m 12.00 R13,5 m 1.75 5,5 m 3.00 1.251.25 3,0 m8,0 m R13,5 m 12.00 R13,5 m 1.75 5,5 m 3.00 1.251.25 3,0 m8,0 m R13,5 m 12.00 R13,5 m 1.75 5,5 m 3.00 1.251.25 R13 ,5 m R13,5 m 12.00 3,0 m 8,0 m 1.75 BF 11d 5.5 5.5 Aufstellfläche kann entfallen, wenn auf Gasse vorhanden Gasse noch zu schmal darf für eine Aufstellfläche maximal 5 % Neigung enthalten Gasse noch zu schmal Gasse noch zu schmal Gasse noch zu schmal Gasse noch zu schmal Gasse zu schmal + min. 3 m Abstand zum Gebäude erforderlich Gasse zu schmal + min. 3 m Abstand zum Gebäude erforderlich Gasse zu schmal + min. 3 m Abstand zum Gebäude erforderlich Wendemöglichkeiten Wendemöglichkeiten für Rettungsmittel Wendemöglichkeiten für Rettungsmittel seitens der FW gewünscht Wendemöglichkeiten sinnvoll/ erforderlich, noch nicht gegeben Visualisierungen 1. „Hafenkopf“ 2. „Hafenpromenade“ 3. „Mühlenstraße“ 4. „Marktplatz“ 5. „Quartiersplatz“ 6. „Park Neuer Schnellert“ 7. „Eine neue Seite Kölns“ Prinzipskizzen Markthalle Schule Referenzbilder Referenzbilder Architektur (COBE) Referenzbilder Schule / Kita (COBE) Referenzbilder Kantzonen (COBE) Referenzbilder Sockelzonen (COBE, moderne stadt) Referenzbilder Architektur (extern) Referenzbilder Kantzonen, Sockelzonen, Schule (extern) Referenzbilder Freiraum, Grüne Gassen, Wassernutzung (extern)

Beratungsverlauf

  1. 28.06.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 4.1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 11.09.2018

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 20.09.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 4.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  5. 27.09.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 15.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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