1512/2018
Vorlage Beschluss Integrierter Plan Deutzer Hafen
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Anlage 4
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A N L A G E 4 611/2trin1512-2018ma1.doc Integrierter Plan Deutzer Hafen Vorlage 1512/2018 hier: Nachfrage zum Nachweis des Schulbedarfs Ratsmitglied Sterck (FDP) bittet um Beantwortung des Nachweises des Schulbe- darfs insgesamt inklusive weiterführender Schulen für den Deutzer Hafen Beantwortung der Verwaltung: Für die voraussichtliche Einwohnerzahl von 6 900 Menschen im Deutzer Hafen sind gemäß der Stellungnahme des Dezernats für Bildung, Jugend und Sport, IV/2 vom 16.02.2017 eine 5-zügige Grundschule sowie 44-Kita-Gruppen beziehungsweise 7 Kitas à 6 Gruppen erforderlich. Bezüglich weiterführender Schulen empfiehlt IV/2 das Erweiterungspotential des Realschulstandorts "Im Ha- sental" in Deutz auszunutzen. Dementsprechend sieht der Integrierte Plan Deutzer Hafen eine Grundschule sowie 7 Kitas vor. Eine weiterführende Schule ist nicht geplant. Die Bedarfe werden im weiteren Verfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Dezernat IV/2.
Anlage 1 Integrierter Plan
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2 Optionaler Pavillon
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 trink ma Vorlagen-Nummer 1512/2018 Freigabedatum 22.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorlage Beschluss Integrierter Plan Deutzer Hafen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beschließt den in Anlage 1 beigefügten Integrierten Plan sowie das in Anlage 2 beigefügte Handbuch als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; 2. beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplan- verfahren zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt in die Wege zu leiten (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungsplä- ne); 3. beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft weitere Qualifizie- rungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen. Alternative: Keine Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Anlass und Ziel Der Deutzer Hafen hat seine Rolle als Industriehafen weitestgehend verloren, dort finden sich vor allem hafenfremde Betriebe, Leerstände und Mindernutzungen. Die Neuentwicklung des Hafenge- biets bietet nun die einmalige Gelegenheit, in dieser besonderen Lage ein einzigartiges und unver- wechselbares Stadtquartier entstehen zu lassen. Die Einwohnerzahl Kölns steigt mit schnellem Tem- po und damit auch der Bedarf an Wohn- und Arbeitsplätzen. Dies wird im Integrierten Plan aufgegrif- fen und ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Arbeiten mit vielfältigen Nachbarschaften, attraktiven Freiräumen, sozialer Infrastruktur sowie Raum für Kunst und Kultur entwickelt, dessen Herzstück das Hafenbecken mit seinen angrenzenden attraktiven Freiräumen wie Promenade und Hafenplatz bildet. Geschichte und Besonderheiten des Ortes werden aufgegriffen und zu einem vita- len lebendigen Stadtteil weiterentwickelt. Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens am 23.06.2015 (0255/2015) wurde die Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers für Wohnen und Arbeiten am Deutzer Hafen in die Wege geleitet. Die Verwaltung wurde zugleich beauftragt, zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens, ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Das Ergebnis des Kooperativen Verfahrens ist Grundlage des vorliegenden Integrierten Plans, dem die Ergebnisse intensiver Beteiligungsverfahren sowie verschiedener Fachgutachten insbesondere zu Verkehr, Hochwassermanagement, Nutzungsmischung, Denkmalschutz etc. zugrunde liegen, um den spezifischen Herausforderungen und besonderen Eigenschaften des Ortes gerecht zu werden. Planverfahren und Maßnahmen Das Kooperative Verfahren hat 2016 unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden (vgl. Mitteilung vom 28.01.2016 (3919/2015)). Das Workshopverfahren wurde von der Stadt Köln in Ko- operation mit moderne stadt durchgeführt. Teilnehmende Büros waren: COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl, Transsolar und knp.bauphysik Diener + Diener mit Vogt Landschaftsarchitekten Lorenzen Architekten mit becht aps landscape architecture Schweuwens + wachten plus mit WES GmbH LandschaftsArchitektur und Sieker ingenieurge- sellschaft trint + keuder d.n.a mit greenbox Landschaftsarchitekten Das Begleitgremium, bestehend u. a. aus Mitgliedern der Lenkungsgruppe Masterplan, Vertretern der Fraktionen sowie externen Beratern, empfahl einvernehmlich und einstimmig, für die weitere Bearbei- tung das Konzept vom Planungsteam COBE / Ramboll Studio Dreiseitl / Transsolar / knp bauphysik zugrunde zu legen. Das Gremium befand, dass das vorgelegte Konzept insgesamt eine sehr belast- bare Entwicklungsgrundlage für ein klar identifizierbares, vitales neues Quartier zeige und ebenso dem Leitziel folge, eine spezifische Lösung aus der Geschichte des Ortes zu formulieren. In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Stadtentwicklungsaussauschuss das Ergebnis des Koopera- tiven Verfahrens zur Kenntnis genommen und beschlossen, auf dieser Grundlage die Entwicklung eines Integrierten Plans durch das Team COBE erarbeiten zu lassen (3302/2016). 3 Übergeordnete Planung Der neuaufgestellte Landesentwicklungsplan (LEP NRW), der seit dem 08.02.2017 in Kraft ist, stellt in Köln nurmehr die Standorte Niehl und Godorf als landesbedeutsame Häfen dar. Der Regionalplan zeigt für den Bereich des Deutzer Hafens einen Gewerbe- und Industrieansied- lungsbereich (GIB). Der Regionalrat (RR) hat am 09.12.2016 einstimmig den Erarbeitungsbeschluss zur Umwandlung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) gefasst (RR 110/2016). Der Aufstel- lungsbeschluss zur Regionalplanänderung erfolgte am 15.12.2017 (RR 81/2017). Die Regionalplan- Änderung ist der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) ange- zeigt worden. Durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplan-Änderung wirksam. Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Deutzer Hafens derzeit Industriegebiet (GI), Gewer- begebiet (GE) sowie Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dar und wird parallel zur Bebauungsplanaufstel- lung geändert. Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln (2009) sieht im Deutzer Hafen eine städtebauliche Entwicklung vor. Verlagerung aktueller Nutzungen Am 20.05.2010 hat der Rat den sog. Moratoriumsbeschluss gefasst, um den Abschluss langfristiger Miet- und Pachtverträge im Deutzer Hafen durch die HGK AG über das Jahr 2020 hinaus zu unter- binden und damit die Umsetzung von Planungen zu ermöglichen. Die Eigentümer sind u.a. im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Ent- wicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 4 i.V.m. § 137 BauGB intensiv beteiligt worden. Dabei wur- den die Eigentümer und Nutzungsberechtigten über die Ziele der geplanten Entwicklungsmaßnahme und deren Durchführung informiert und zugleich die jeweiligen Eigentümerinteressen und deren Mit- wirkungsbereitschaft erfasst. Das zentrale Grundstück der Ellmühle wurde durch Beschluss des Hauptausschusses vom 25.07.2016 (2289/2016) in die Planung als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten inte- griert unter der Voraussetzung, dass die Mühlennutzung aufgegeben wird. Der Mühlenbetreiber GoodMills hatte zuvor die Bereitschaft signalisiert, den Standort in der Produktion aufzugeben und zu verkaufen. Der Rat hat dementsprechend seinen Grundsatzbeschluss am 22.09.2016 erweitert (2348/2016). Vor diesem Hintergrund konnte moderne stadt den Mühlenstandort erwerben, um ihn gemeinsam mit der Stadt Köln planerisch zu entwickeln. Die Vorbereitungen zur Machbarkeitsstudie der Mühlen sind angelaufen. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Das Gebiet des Deutzer Hafens soll im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB durch eine umfassende Neuordnung zu einem gemischt genutzten, innerstädti- schen urbanen Gebiet für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden. An der zügigen Durchführung der Flächenkonversion besteht insbesondere angesichts des erheblichen Bedarfs an Wohn- und Arbeits- stätten, der Bedeutung des Projektes für die Stadtentwicklung sowie wegen der umfangreichen finan- ziellen Vorleistungen ein hohes öffentliches Interesse. Deshalb hat der Rat am 22. September 2016 parallel die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 165 Abs. 4 BauGB be- schlossen und am 03.05.2018 eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung für den Deutzer Hafen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0507/2018). 4 Integrierter Plan Der zum Beschluss vorliegende Integrierte Plan basiert auf dem Ergebnis des Kooperativen Verfah- rens, das 2016 durchgeführt wurde. Seitdem hat das Team COBE in enger Abstimmung mit moderne stadt, den Fachämtern der Stadt Köln sowie Fachplanern den Entwurf weiter ausgearbeitet und unter Zugrundelegung von Fachgutachten zu den Themen Verkehr, Nutzungsmischung, Beson- nung/Verschattung, Höhenentwicklung, Denkmalschutz sowie Hochwassermanagement und Retenti- onsraumnachweis weiter qualifiziert. Die Planung wurde der Öffentlichkeit am 07.07.2017 sowie am 01.03.2018 präsentiert und die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben. Zurzeit werden Verkehrsuntersuchungen und -prognosen erstellt, deren Ergebnisse voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen werden. Aufbauend auf den Ergebnissen sowie dem städtebauli- chen Konzept wird ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamtplan (M 1 : 1 000) sowie einem Handbuch, dem "Quar- tiersbuch", das unter anderem zu den Themen öffentlicher Raum, städtebauliche Struktur, Hochwas- sermanagement, Lärm, Brandschutz, Mobilität und Nutzungsmischung Aussagen trifft und Vorgaben für die weitere Entwicklung festlegt. Der Integrierte Plan ist Grundlage und Leitlinie für die nachgelagerten Bauleitplan- sowie Qualifizie- rungsverfahren. Auf diese Weise sollen eine einheitliche Entwicklung und die Fortführung und Umset- zung der vielen guten Ideen des Kooperativen Verfahrens sichergestellt werden. Ausblick Die Bauleitplanung soll, basierend auf dem Integrierten Plan, die erforderliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung bieten. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes soll mit Hilfe eines oder mehrerer Bebauungspläne das städtebauliche Konzept mit seinen Qualitätsansprüchen festgeschrie- ben werden. Die Vorbereitungen sind im März diesen Jahres angelaufen. Um die angestrebte hohe Qualität der Räume, der Architektur und des Freiraums sicher zu stellen, sind weitere Qualifizierungsverfahren für Freiraum und Hochbau vorgesehen. Derzeit ist die Mach- barkeitsstudie für das nachgelagerte Wettbewerbsverfahren zu den Mühlen in Arbeit. Bezüglich eines Wettbewerbsverfahrens zu den südlichen Gewerbebaufeldern, finden zurzeit Gespräche zwischen moderne stadt und Rewe statt. Insgesamt werden die Planungen durch ein umfassendes Beteiligungskonzept begleitet, das im Laufe der Planungsfortschreitung weiter präzisiert wird. Neben einem Begleitgremium (angelehnt an die Lenkungsgruppe Masterplan) soll auch die Öffentlichkeit, wie bislang, intensiv eingebunden werden. Anlagen Anlage 1 Integrierter Plan (Verkleinerung A 3) Anlage 2 Handbuch / Erläuterungen Anlage 3 Materialsammlung (Pläne, Diagramme, Referenzbilder) Hinweise: Den Fraktionen und Gruppierungen im Rat werden gedruckte Fassungen des Integrierten Plans im Originalmaßstab zur Verfügung gestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung und Änderungsbeschluss des Flächennutzungs- plans erfolgen als gesonderte Vorlagen. Anlage 2 und Anlage 3 werden als ein Dokument als "Quartiersbuch" zusammengefügt. Die Materialsammlung der Anlage 3 dient der Illustration.
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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A N L A G E 0 Beschluss des Integrierten Plans Deutzer Hafen als Grundlage für die weitere Bauleitplanung und weitere Qualifizierungsverfahren Vorlage 1512/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018 Der Integrierte Plan Deutzer Hafen ist die Grundlage für die weitere Bauleitplanung, die noch die- sen Sommer beginnen soll. Der Integrierte Plan dient außerdem als Grundlage für die Qualifizierungsverfahren Mühlen und Südliche Baufelder, die ebenfalls noch in diesem Jahr beginnen sollen. Die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln Deutz (1510/2018) liegt bereits vor. Die drei Vorlagen zum Deutzer Hafen (Integrierter Plan, Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan) sollen in einem ge- meinsamen Sitzungslauf beraten werden.
Anlage 2 Textversion Integrierter Plan
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Anlage 2
Der Integrierte Plan
Deutzer Hafen Köln
© COBE
Entwurf
Stand 09.05.2018
2
Impressum:
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
moderne stadt
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues
und der Gemeindeentwicklung mbH Köln
büro luchterhandt
Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten
Hamburg
COBE Architects
Kopenhagen
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Deutzer Hafen Köln Der Integrierte Plan
Ziele des Projekts und wie Stadt entsteht: Der Prozess zum Deutzer Hafen
I. DICHT UND GEMISCHT/ VIELFÄLTIG UND BUNT (‚Bauen und Nutzen‘)
1) Die richtige Mischung
2) Eine städtische, besondere Dichte
2.1 Blockraster und „Deutzer Block“
2.2 Der individuell gemischte „Deutzer Block“
2.3 Zwei besondere Teilquartiere:
Südliche Baufelder Am Schnellert und Baufelder Auer- und Ellmühle
II. ÖFFENTLICH UND PRIVAT
1) Ein Teil von Deutz – Anbindung an die Stadt/städtebauliche Struktur
2) Öffentlicher Raum I: Plätze und Parks
2.1 Übergeordnetes Konzept: Bepflanzung, Nutzungsprogramm,
Funktion und Materialität
2.2 Plätze
2.3 Parks
2.4 Südliche Baufelder/Hafenkopf: Beispiel für die Entwicklung einer öffentlichen Platzflä-
che am Wasser
3) Öffentlicher Raum II
3.1 Sockelzone – grün oder urban
3.2 Kantzonen
III. VERNETZT UND VERTRÄGLICH
1) Mobilitäts- und Erschließungskonzept
2) Haupterschließung
3) Straßen im Quartier
IV. SICHER UND GESCHÜTZT
1) Bodenschutz und Altlasten
2) Hochwassermanagement und Retentionsraumnachweis
3) Lärm
4) Gebietsbrandschutz
V. AUSBLICK/WEITERES VERFAHREN
- Bauleitplanung
- Grundstücksvergaben
- Qualifikationsverfahren
- Öffentlichkeitsarbeit
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Der Integrierte Plan zur Städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens – Ziele des
Projekts
In Köln-Deutz reift in attraktiver Lage am Rhein und mit Blick auf den Dom ein einzigartiges
Stadtquartier mit einer Fläche von rund 37,4 ha heran. Ein gemischt genutztes Quartier und
eine vielfältige Nachbarschaft, ein Ort mit unverwechselbaren, gut proportionierten Stadt-
räumen von hoher ästhetischer Qualität und attraktiven, nutzerfreundlichen Freiräumen. Ein
anspruchsvolles Stadtentwicklungsprojekt zudem, das behutsam mit dem architektonischen
und industriellen Erbe umzugehen weiß. Insgesamt wird angestrebt, etwa 3.000 neue Woh-
nungen für 6.900 Bewohner anzubieten. Diese aufgeteilt in frei finanzierten und geförderten
Wohnungsbau sowie Genossenschaften und Baugruppen. Zudem sollen rund 6.000 neue
Arbeitsplätze sowie Kitas, eine Grundschule, Gastronomie Kultur- und Freizeitangebote ent-
stehen. Derzeit ist eine Geschossfläche von insgesamt rd. 560.000 m² geplant.
Rund um den Deutzer Hafen entsteht also ein neues Stück Köln, das ein lebendiger Teil der
Stadt wird, indem es sich in die Umgebung einfügt und auf einen intensiven, wechselseitigen
Austausch mit den angrenzenden Veedels setzt. Der zukünftige Deutzer Hafen wird zwar ein
selbstverständlicher Teil von Deutz sein, und doch zeigt Köln hier insgesamt neue Seiten.
Was wäre Köln ohne den Rhein, ohne diese besondere Landschaft, ohne die Wasserstraße
als Verkehrsader. Flusslandschaft und grüne Halbinsel einerseits, Hafenanlagen und Indust-
riegeschichte andererseits sind für die Idee eines neuen Deutzer Hafens von großer Bedeu-
tung. Die neue Bebauung lehnt sich in ihrer Vielfältigkeit an die Heterogenität der bestehen-
den Industriearchitektur an und bildet ihren Schwerpunkt entlang der östlichen Hafenkante in
Verlängerung der Mühlen.
Die grüne Halbinsel steht hierzu in bewusstem Kontrast zur urbanen Seite, mit grünen Gas-
sen und Parks zwischen Hafenbecken und Poller Wiesen.
Vier Leitstrategien dienen als Richtschnur und Zielpunkte:
1. Die Geschichte als DNA – die bestehenden Identitäten des Deutzer Hafens weiter-
entwickeln, sowohl durch Bewahrung, Umnutzung als auch Neuinterpretation beste-
hender Elemente.
2. Die dynamische Stadtlandschaft – eine integrierte Planung der Stadt- und Freiräume,
in denen Themen wie Programmierung der Nutzungen, Hochwassermanagement
und Klimafolgenanpassung für Hitze und Starkregen von Anfang an mitgedacht wer-
den. Daher sollen auch klimatische Optimierungsmaßnahmen möglichst frühzeitig in
der Planung verankert werden, weil nur so effektive Maßnahmen umsetzbar sind.
3. Die gemischte Stadt – ein buntes Viertel mit vielfältigen Nutzungen und Nutzern, ge-
staltet durch spannungsvolle Räume, hochwertige Architektur und anregende Frei-
räume.
4. Die nachhaltige Mobilität – eine wirkungsvolle Erschließung durch die bestmögliche
Vernetzung aller Mobilitätsformen.
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Gesamtlageplan
(Alle im Text genannten Baufeldnummern, Parkbezeichnungen etc. beziehen sich auf den
Gesamtlageplan, siehe auch Anlage 1 Lageplan.)
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Wie Stadt entsteht: Stadtentwicklung im Dialog – Der Prozess zum Deutzer Hafen
Die städtebauliche Konversion des Deutzer Hafens wird bereits seit mehr als 10 Jahren dis-
kutiert. Nach umfassender Klärung der Voraussetzungen, sind im Rahmen zahlreicher Ver-
anstaltungen und Eigentümergespräche die Rahmenbedingungen erörtert worden und durch
mehrere rechtliche, technische und wirtschaftliche Gutachten und Studien die Machbarkeit
untersucht worden. Inzwischen liegt ein Integrierter Plan als Ergebnis eines kooperativen
Verfahrens vor, der die Entwicklungsziele für das Hafenareal konkretisiert.
In einem dialogorientierten Prozess von Februar bis September 2016 wurde die städtebauli-
che Planung eng mit der Beteiligung der Kölner Stadtgesellschaft verschränkt. Fünf interdis-
ziplinäre Planungsteams arbeiteten innerhalb der Konzeptphase jeweils ein städtebauliches
Konzept aus. Diese wurden dann in drei Workshops vor Ort im Deutzer Hafen mit den Wün-
schen, Ideen, Anregungen oder auch Befürchtungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger
sowie der Fachleute aus Ämtern und Behörden verschränkt. Ein Begleitgremium, bestehend
aus Vertreterinnen und Vertretern der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln und ex-
ternen Fachleuten, begleitete das gesamte Verfahren und tagte an den Workshopterminen
überwiegend öffentlich.
Der Dialog- und Kommunikationsprozess diente zum einen der Information der Bürgerschaft
aber zum anderen auch der Qualifizierung der entstehenden Entwürfe. Anwohnerinnen und
Anwohner sowie Anliegerinnen und Anlieger, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Viertel
und Akteure der Stadtgesellschaft sollten sich über die grundlegenden Veränderungen im
Deutzer Hafen informieren und gleichzeitig ihr Anregungen und Entwicklungsziele in das
Verfahren mit einbringen. Im Vorlauf des Verfahrens wurde eine erste Aufgabenstellung vor-
gelegt. Auf Basis dessen und eines gemeinsamen Rundgangs konnte die Bürgerschaft am
26./27. Februar 2016 in einem Workshop an Thementischen mit den Planungsteams ver-
schiedene Themen diskutieren und erste Ideen für die Umsetzung der Leitgedanken in einen
Entwurf erarbeiten. Die Ergebnisse der Debatte wurden in die Aufgabenstellung integriert,
die anschließend nochmals öffentlich im Bürgerhaus in Deutz vorgestellt wurde.
Beim Zwischenkolloquium am 10./11. Juni 2016 stellten die Teams ihre weiter ausgearbeite-
ten städtebaulichen Konzepte anhand von Plänen und Modellen öffentlich vor. Nach der
Vorstellung der Entwürfe wurden diese in einer öffentlichen Sitzung im Begleitgremium dis-
kutiert. Des Weiteren wurden Überarbeitungshinweise für die Teams formuliert. Im An-
schluss wurden die Konzepte erneut an Thementischen mit den Bürgerinnen und Bürgern
diskutiert.
Zur Abschlusspräsentation am 23./24. September 2016 erläuterten die Teams öffentlich ihre
städtebaulichen Entwurfsüberlegungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Bür-
gerschaft erhielten die Möglichkeit, im direkten Austausch mit den Planungsteams Rückmel-
dung zu den vorgestellten Arbeiten zu geben. Ergänzende Hinweise wurden dokumentiert
und in die Beratung des Begleitgremiums gegeben. Das Gremium tagte überwiegend öffent-
lich und sprach nach eingehender Debatte die Empfehlung aus, den Entwurf des Planungs-
teams COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl und Transsolar sowie knp.bauphysik zur Grundla-
ge für die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens zu machen. Der Stadtentwick-
lungsausschuss hat daraufhin am 15.12.2016 den Beschluss über das Ergebnis des koope-
rativen Verfahrens und die Erarbeitung eines integrierten Plans gefasst.
Nach der Entscheidung für den Entwurf wurde dieser im Jahr 2017 vertieft überarbeitet. Mit
dem Meilenstein der Zwischenpräsentation am 7. Juli 2017 ist das Team vom Büro COBE
mit den Hinweisen aus der Bürgerschaft in die finale Überarbeitung gestartet.
Begleitend hierzu wurden verschiedene Fachgutachten zum aktuellen Bestand und zur zu-
künftigen Entwicklung des Deutzer Hafens erstellt. Der Integrierte Plan wurde schließlich am
1. März 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt, verbunden mit der Möglichkeit, Stellung zu ein-
zelnen Themen zu beziehen. Den politischen Gremien wird der Integrierte Plan im Sommer
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2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Dokumentation fasst die wichtigsten Rahmen-
setzungen der Planung zusammen, die von zahlreichen Fachgutachten gestützt werden.
Der Integrierte Plan ist damit abgeschlossen und dient dem nun anlaufenden Bauleitplanver-
fahren als Grundlage.
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I. DICHT UND GEMISCHT/ VIELFÄLTIG UND BUNT
Die Entscheidung, im Deutzer Hafen zu wohnen, ist eine bewusste Entscheidung für ein Le-
ben in der Stadt, für eine hohe bauliche Dichte, für eine enge Nachbarschaft und kompakt
organisierte Privatheit, für Vielfalt und Lebendigkeit, aber auch für ein Leben mit Geräuschen
und besonderen Umwelteinflüssen.
Das neue Viertel rund um den Deutzer Hafen hat (fast) alles in fußläufiger Erreichbarkeit,
was das Herz von Menschen, die sich für ein Leben in der Stadt entscheiden, höher schla-
gen lässt. Städtebaulich bietet der Deutzer Hafen eine im Grundriss zwar recht streng orga-
nisierte, rasterförmige Stadtanlage, doch entfaltet sich auf diesem Grundriss ein interessan-
tes Spiel dank unterschiedlicher Gebäudehöhen und baulichen Hochpunkten an stadträum-
lich wichtigen Orten und dank der Parks und Plätze als gezielt gesetzte Brechungen und
Aufweitungen gefasster Stadträume.
So entfaltet sich eine bunte Mischung nicht allein in der baulich-räumlichen Ausprägung,
sondern auch in den sich hier ansiedelnden Nutzungen und in den Menschen, die sich zum
Wohnen und Arbeiten am Deutzer Hafen niederlassen. Der Integrierte Plan legt dafür die
Voraussetzungen mit einem stabilen Gerüst, das sich im Prozess und im Dialog mit den un-
terschiedlichen Akteuren mit Leben füllen wird – Schritt für Schritt zum bunt gemischten
Quartier und zu einem guten Beispiel, wie gemeinsam Stadt gemacht werden kann.
1. Die richtige Mischung
Nutzungsmischung im Deutzer Hafen
Der Deutzer Hafen wird ein lebendiges und gemischtes Viertel zum Wohnen und Arbeiten,
mit allem, was zu einem attraktiven Leben in der Stadt gehört. Daher werden im Deutzer
Hafen vielfältige Wohnformen (frei finanziert und öffentlich gefördert, Eigentum und Miete;
Baugemeinschaften und genossenschaftliches Wohnen; Sonderwohnformen) entwickelt, die
eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft erwarten lassen. Das neue Viertel soll ein
attraktiver Standort für Büronutzungen und Dienstleistungen sein. Handelsflächen zur Nah-
versorgung gehören ebenso dazu wie Gastronomie und weitere Freizeitangebote. Die sozia-
le Infrastruktur ist integrierter Teil der Gesamtentwicklung innerhalb des Quartiers.
Der Deutzer Hafen wird außerdem einen Beitrag zur kulturellen Entwicklung Köln leisten, in
dem Orte für kreative und kulturelle Nutzungen mitgedacht und verankert werden.
Diese Mischung verteilt sich nicht gleichmäßig über das Quartier. Vielmehr entstehen Orte
die eher belebter sind, und Bereiche, die sich eher durch Ruhe auszeichnen – auch um den
unterschiedlichen Anforderungen eines breiten Spektrums von Nutzern zu entsprechen. Die
städtebauliche Struktur schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraussetzung für eine
differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und Magneten.
Grundsätzlich gilt: In allen Teilbereichen des Deutzer Hafens werden sich die Nutzungen
mischen, allein das Mischungsverhältnis variiert. Während auf der Halbinsel das Wohnen
deutlich überwiegt, ist der Hafenkopf vor allem dem Arbeiten und publikumsbezogenen Nut-
zungen gewidmet; auf der Ostseite des Hafens soll sich eine Mischung aus Wohnen, Arbei-
ten, Einkaufen, Gastronomie und Kultur einstellen. Die unterschiedlichen Nutzungen sollen
sich ergänzen und voneinander profitieren.
Recht gleichmäßig sollen sich kleinere Gewerbeeinheiten für unterschiedliche Nutzungen
über das Viertel verteilen, die bevorzugt in den Erdgeschossen an besonders aktiven Stra-
ßenabschnitten und Bereichen mit für Wohnraum nicht optimalen Tageslichtverhältnissen zu
platzieren sind. Kleinere gastronomische und Einzelhandelsangebote (Kneipe, Büdchen und
Cafés) sollen an günstig zur Sonne orientierten Lagen im Viertel entstehen, um den öffentli-
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chen Raum zu beleben – z. B. am Südende Park 11, auf der Westseite Park 2, benachbart
Platz 5 sowie Mühlenplatz (Platz 1) und Kulturplatz (Platz 2), außerdem am Marktplatz (Platz
3) und an der zukünftigen S-Bahnhaltestelle. Zudem ist im Süden des Deutzer Hafens eine
größere Gewerbeeinheit, verteilt auf mehrere Baufelder vorgesehen, die durch ihre Masse
und Höhe eine auch lärmabschirmende Wirkung für das Quartier leisten soll.
Da das Hafengelände bis Ende 2020 von den bestehenden Betrieben genutzt wird und ab
2021 bereits die Umsetzung der Endnutzung starten soll, sind Zwischennutzungen nur
schwer zu realisieren. Es ist also vorgesehen, dass die vorbereitenden Maßnahmen zur Bau-
feldfreimachung und Erschließung (z. B. Tiefbau und Straßenbau) unmittelbar beginnen,
sobald die Flächen zur Verfügung stehen.
Der „Marktplatz“ (Platz 3) wird das Herz und der zentrale Kommunikationspunkt des Deutzer
Hafens sein, hier, wo viele Wege der Menschen (Fußgängerbrücke und Straßenbahnhalte-
stelle) im Quartier sich kreuzen, pulsiert das Leben. Lebendige Erdgeschosszonen mit Res-
taurants, Cafés und Geschäften stehen allen Menschen offen, sie nutzen und beleben den
Platz. Die Halle auf dem Baufeld 04 fasst den Platz baulich und trägt zur Belebung des Plat-
zes bei.
Ein weiterer wichtiger Anziehungspunkt im Deutzer Hafen ist der Hafenplatz (Platz 4). Von
dort aus ist der gesamte Deutzer Hafen zu überblicken, man hat einen herrlichen Blick über
das Hafenbecken und den Rhein auf den Kölner Dom. Auch werden vielfältig genutzte, pub-
likumswirksame Erdgeschosszonen den Platz rahmen und Angebote im Außenraum den Ort
zu einem attraktiven Aufenthaltsraum über den gesamten Tageslauf machen – für die Be-
wohnerschaft, für Werktätige und Touristen.
Besonderer Beliebtheit wird sich ferner die Promenade auf der Ostseite erfreuen, die vor
allem als Verbindung von Mühlen-, Markt- und Hafenplatz in der Nachmittags- und Abend-
sonne ihre Attraktivität entfaltet und daher sehr gut für Einzelhandel, Gastronomie und öffent-
liche Dienstleistungsangebote geeignet ist. Von herausragender Bedeutung werden die Erd-
geschosszonen der Auer- und Ellmühle sein.
Nicht zuletzt ist für das Nutzungskonzept des Quartiers der Schulstandort am nördlichen En-
de der Halbinsel von enormer Bedeutung. In Verbindung mit den großzügigen Freiflächen im
Übergang zu den Poller Wiesen wird hier in zentraler Stadtlage ein zugleich in der Fläche
erfreulich großzügig ausgestatteter Bildungsstandort entstehen, der in erster Linie für die
Kinder und Jugendlichen gute Bedingungen bietet, aber auch außerhalb der Schulzeiten ein
dem Viertel für verschiedenste gesellschaftliche Aktivitäten zur Verfügung stehen wird. Er-
gänzend werden sich auch mehrere Kindertagesstätten dezentral über das Quartier des
Deutzer Hafens verteilen. Eine angemessene Ergänzung von Räumen für kulturelle Nutzun-
gen wird angestrebt.
1 Siehe Anlage 1 Lageplan
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Nutzungsverteilung auf Erdgeschossniveau
Nutzungsverteilung in den Obergeschossen:
2. Eine städtische besondere Dichte
Aus dem Bestand entwickelt entsteht ein neues wie typisches Stück Deutz
Der Integrierte Plan formuliert klare städtebauliche Regeln für das gesamte Gebiet, die ei-
nerseits stets den Zusammenhang erkennbar werden lassen, andererseits noch hinreichend
viel Spielraum für maßgeschneiderte Lösungen gewähren, die den jeweiligen Anforderungen
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der Nutzer entsprechen, ohne dabei beliebig zu wirken. Innerhalb des städtebaulichen Rah-
mens ist den Baufeldern im Süden zwischen Bahn und Hafen sowie den Mühlen im Norden
besondere Beachtung zu schenken, weil diese einerseits sehr anspruchsvollen Rahmenbe-
dingungen unterliegen und deren Entwicklung höchst selbst rahmensetzend für die übrigen
Baufelder sind.
2.1 Blockraster und „Deutzer Block“
Die Bebauung des Deutzer Hafens weist bereits eine Vielzahl verschiedener Typologien auf.
Von fensterlosen Hochsilos bis kleineren Hallen und Wohngebäuden mit Satteldach, von
stringent strukturierten Backsteinfassaden zu Strukturen aus Stahl und Holz. Diese Vielfältig-
keit fortzuschreiben und neu zu interpretieren, ist Ziel des Integrierten Plans.
Mit den geplanten Wohn- und Bürofunktionen, die es im Deutzer Hafen bisher nicht gibt,
kommen neue Gebäudetypen an den Ort. Diese sollen mit dem Ort in Einklang gebracht
werden, so dass hochwertige, wohldimensionierte Stadträume entstehen. Städtebauliches
Leitmotiv ist die Blockrandbebauung, die sich als flexibler Rahmen für gemischte städtische
Quartiere vielerorts bewährt hat. Die neuen Baufelder folgen dem rechtwinklig auf das Ha-
fenbecken ausgerichtete Gebäuderaster der Bestandsbebauung und schreiben mit dieser
rationalen Struktur die Geschichte des Hafens fort. Dies erleichtert es, Spuren des Hafens
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temporär oder als fester Bestandteil des zukünftigen Viertels zu bewahren und als identitäts-
stiftende Elemente in das neue Quartier einzubringen.
Für den Deutzer Hafen wird der klassische Gebäudeblock zum „Deutzer Block“ weiterentwi-
ckelt, nämlich als Kombination aus bekannter Deutzer Randbebauung und der industriellen
Rechtwinkligkeit der Bestandsgebäude. Der „Deutzer Block“ kombiniert den geschützten
Innenhof einer Randbebauung mit den vielfältigen Höhen- und Fassadensprüngen, die das
Ensemble von Auer- und Ellmühle prägen. Im Gegensatz zur klassischen Blockrandbebau-
ung verzichtet der „Deutzer Block“ daher bewusst auf eine durchgehende Traufhöhe; dies
erleichtert die Tageslichtoptimierung der einzelnen Gebäude und die Kombination verschie-
dener Gebäudetypologien und damit auch Nutzungen innerhalb eines Baufeldes. Jeder
Block kann damit zu einem eigenen “Quartier im Kleinen” werden. Ebenfalls inspiriert von der
offenen Struktur der historischen Mühlen kennzeichnet den ”Deutzer Block” eine Öffnung zu
einem angrenzenden Freiraum.
2.2 Der individuell gemischte „Deutzer Block“
Der Deutzer Block bietet vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. So können
trotz der gleichbleibenden Prinzipien sehr unterschiedliche Baufelder mit verschiedenen
Qualitäten entstehen.
Insgesamt sollte es auf jeder Seite eines Baufeldes mindestens einen Fassaden- und/oder
Höhensprung geben, um Vielfalt und Kleinteiligkeit auch ästhetisch erlebbar zu machen. Die
Höhenunterschiede ergeben sich hierbei aus den Anforderungen der Abstandflächen und
der Besonnung. Besonderes Augenmerk wird auf die strategische Platzierung der Hoch-
punkte gelegt, deren Auswirkungen auf Tageslicht- sowie Windverhältnisse von Block zu
Block vertieft zu betrachten ist.
13
Folgende Grundprinzipien gilt es zu beachten:
1. Offene Blockrandbebauung:
Der Deutzer Block ist nicht vollständig geschlossen, sondern ermöglicht durch eine Öffnung
eine Sichtbeziehung zu dem angrenzenden Freiraum
2. Vielfältige Typologien und Nutzungen:
Die Gebäuderiegel sollen sich auch innerhalb eines Blockes aus unterschiedlichen Gebäu-
detypologien zusammensetzen. Diese ermöglichen und fördern die Ansiedlung unterschied-
licher Nutzungsarten. Auch ermöglicht dies, flexibel auf die spezifischen baulichen Anforde-
rungen der jeweiligen Nutzung einzugehen so dass eine attraktive Mischung aus unter-
schiedlich dimensionierten Nutzungen entstehen kann.
3. Höhenvariation:
Die Bebauung des Deutzer Blocks bedarf strategisch platzierter Hochpunkte und auch der
Absenkung von Gebäudeteilen. Dies bietet die Möglichkeit, die Reichweite des Tageslichts
im Blockinnern im Hinblick auf die unterschiedlichen Nutzungen zu optimieren. Abstandflä-
chen und die Optimierung der Besonnung von Freiräumen und Wohnraum definieren die
maximalen Maße des Baukörpers. Die Platzierung der Hochpunkte wurde durch Verschat-
tungsgutachten überprüft.
4. Fassadenvariation:
An jeder Seite des Deutzer Blocks muss mindestens eine Zäsur in der Fassade vorgesehen
werden. Hierzu bieten sich die gedanklichen Schnittpunkte der Gebäuderiegel an den Ecken
des Blocks an.
Für die Fassaden werden folgende Grundregeln formuliert:
a. Klar strukturierte Fassaden
Klar strukturierte Fassaden mit einem festen Rhythmus knüpfen an die beeindruckenden
Fassaden der Industriearchitektur an.
b. “Schwere” Gebäudekörper
Die Fassaden der vier- bis siebengeschossigen „Sockelbebauung” stehen auf dem Niveau
des angrenzenden öffentlichen Raums.
14
c. Einladende Erdgeschosse
Die Fassade des Erdgeschosses sollte immer mindestens so offen sein wie die restliche
Fassade; bei Situationen mit Wohnen im Erdgeschoss sorgt die vorgelagerte Kantzone für
einen Abstand zum öffentlichen Raum, so dass die Offenheit der Fassade nicht einge-
schränkt werden muss. Bei öffentlichen Funktionen oder gewerblichen Nutzungen muss das
Erdgeschoss einladend und mit größeren Glaspartien gestaltet werden - die jeweiligen Nut-
zer sollten die Möglichkeit haben, die Außenräume ihrer jeweiligen Erdgeschosszonen at-
traktiv zu gestalten.
d. Monolithischer Ausdruck
Die Fassadengestaltung sollte immer ganzheitlich, d.h. für jeden Baukörper umlaufend ge-
dacht werden. Die Gleichbehandlung der Schmalseiten trägt zum monolithischen Ausdruck
bei und ist insbesondere bei den Hochpunkten ausschlaggebend, um die Gleichförmigkeit
der Silos auch in der neuen Architektur zu einem gewissen Grad fortzuführen.
e. Vielfalt im Block
Die geforderte Vielfalt im „Deutzer Block“ findet ihren Niederschlag in der Fassadengestal-
tung in mindestens einem Wechsel der Fassade pro Baufeldseite, z. B. im Farbton, im
Rhythmus oder in einer Kombination von beidem.
5. Dachvariation:
Die Höhensprünge des Deutzer Blocks und die geforderte Vielfalt des Quartiers setzen die
Rahmenbedingungen für die Dachgestaltung im Deutzer Hafen. Diese darf durchaus vielfäl-
tig, gleichwohl nicht wahllos ausfallen. Angesichts der Bestandsgebäude als Bezugspunkt
sollte ein überwiegender Teil der Bebauung ein Flachdach erhalten. Folgende Prinzipien sind
bei der Dachgestaltung zu berücksichtigen:
a. Dachgestaltung mit Rücksicht auf die Besonnung
Um die angestrebte Dichte bei zugleich hohen Qualitätszielen an die Wohn- und Freiraum-
qualität zu erreichen, sollten gezielt Staffelgeschosse geplant werden. Das Zurücksetzen
oberer Geschosse kann z. B. als Penthouse oder als angeschnittenes Flachdach ausgeformt
werden.
b. Nutzbare Flachdächer
Die hohe bauliche und soziale Dichte des Quartiers erhöht den Bedarf nach einem qualitäts-
vollen Außenraum in angemessener Größe. Jede Fläche, die Mensch und Natur zur Verfü-
gung steht, zählt. Daher gilt es, nutzbare Dachterrassen als Außenraum nutzbar zu machen
und begrünte Dächer mit ihrer mikroklimatischen und ökologischen Wirkung (Vermeidung
von Hitzeinseln, Regenwasserretention u. a.) vorzusehen.
c. Besondere Dachformen setzen Akzente
Dachformen, die von der Industriearchitektur wie ein Sheddach mit Oberlichtern oder eine
Halle mit Satteldach, inspiriert sind, setzen interessante Akzente im Quartier. Selbst kleinere,
also drei- bis vier geschossige Gebäude können mit einem Satteldach den Maßstab von
Brückenhaus und Verwaltungsgebäuden der Mühle aufgreifen.
15
2.3 Zwei besondere Teilquartiere: Südliche Baufelder Am Schnellert und Baufelder
Auer- und Ellmühle
Südliche Baufelder „Am Schnellert“ (BF 07, 08, 09a und 09b2)
Untersuchungen zu Lärmimmissionen und Sonnenstunden haben für die vier südlichsten
Baufelder des Deutzer Hafens die Vermutung bestätigt, dass diese sich nicht für Wohnnut-
zungen eignen. Gleichwohl sind diese Bauten aus Gründen des Lärmschutzes für das übrige
Gebiet zwingend erforderlich, um dort Wohnen in dem gewünschten Umfang überhaupt rea-
lisieren zu können. Aufgrund ihrer doppelten Ausrichtung zum Stadtteilboulevard „Am
Schnellert“ und zu den zentralen Freiräumen des Deutzer Hafens auf der nördlichen Seite
wird für diese Bebauung eine Nutzungsmischung angestrebt, die überwiegend von Büros
und Dienstleistungen bestimmt ist, die mit der Bespielung der Erdgeschosszonen aber auch
einen wichtigen Beitrag für ein lebendiges Viertel leistet. Erschließung und Haupteingänge
der Baufelder befinden sich Richtung Süden, wo der verspringende Verlauf der Baufelder
Platz für kleinere Vorplätze schafft. In Richtung Hafenplatz und Park Am Schnellert sollen
publikumsbezogene Nutzungen entstehen.
Der „Deutzer Block“ verdichtet sich hier bewusst; aus Innenhöfen werden aus Gründen des
Schallschutzes und der angestrebten Dichte geschlossene Atrien. Die Höhen der Gebäude
bedingen sich aus dem Schallschutz einerseits und der Besonnung der Freiräume anderer-
seits. Gewisse Abweichungen von dem im Integrierten Plan definierten Gebäudehöhen, die
sich aus den anstehenden Qualifizierungsverfahren ergeben könnten, sind im Hinblick auf
die Verschattungswirkung angrenzender Freiräume und Gebäude gründlich zu untersuchen.
Zwischen den Baufeldern werden auf kurzen Strecken Abstandflächen bewusst unterschrit-
ten, um das Eindringen von Lärm in das Viertel zu verhindern. Um ein optisches Auseinan-
derfallen des Viertels zu vermeiden, müssen die Baukörper auf den südlichen Baufeldern
trotz ihrer notwendigen technischen Verknüpfung zwingend die angestrebte Kleinteiligkeit
des Quartiers umsetzen.
2 Siehe Anlage 1 Lageplan
16
Auer- und Ellmühle
Die Mühlengebäude sind ein wichtiger Baustein der Identität des Quartiers und sollen auch
in Zukunft von der Geschichte des Hafens erzählen. Die komplexe Gebäudestruktur der
Mühlen stellen eine Herausforderung, aber auch eine Chance für besondere Räumlichkeiten,
Funktionen und kreative Lösungen dar.
Seitens des Stadtkonservators der Stadt Köln liegt ein Gutachten vor, das von einer Unter-
schutzstellung von ca. 80 % des Gebäudebestands ausgeht. Das Interesse des Denkmal-
schutzes an der Erhaltung der Mühlengebäude als nahezu voll umfänglicher Gesamtanlage
konzentriert sich auf zwei wesentliche Komponenten:
Erhalt bestimmter Teile in ihrer in historischer Substanz überlieferten Materialität
Bewahrung des städtebaulichen Erscheinungsbildes in seiner prägenden Wirkung
Die umfängliche Baumasse des Bestandes lädt dazu ein Prioritäten zu setzen, um zu einer
realisierbaren Weiterentwicklung der Mühlen in Verbindung mit respektvoll gesetzten Neu-
bauten zu gelangen.
Die bauliche Trennung der Ell- und Auermühle durch einen neuen Platz schafft eine bessere
Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafenpromenade und macht die historische Eigen-
ständigkeit der beiden Großmühlen wieder ablesbar. Dadurch wird auch eine bessere Be-
sonnung der Süd- und Westfassaden für die angestrebte Umnutzung erreicht. Die große
Tiefe der Gebäude stellt allerdings eine Herausforderung für die Tageslichtversorgung dar.
Durch die Trennung entstehen zwei Baufelder in der Größenordnung der restlichen Baufel-
der des Deutzer Hafens.
Das nördlichste Baufeld BF01a und die Auermühle, BF 01b3 sollten zusammen mit dem
nördlichen Auftakt des Viertels am Mühlenplatz gedacht werden. Es wird das Errichten einer
neuen Bebauung entlang der Siegburger Straße empfohlen - eventuell. unter Einbeziehung
von Teilen der Bestandsbebauung. So wird der Straßenraum neu definiert und die jetzige
„Verladehof-Atmosphäre“ aufgelöst. Die Blockrandbebauung wird in BF01b zu einem Vor-
platz geöffnet um dem ehemaligen Warenhof eine neue öffentliche Funktion zu geben. Ein
Erhalt des bestehenden EG-Niveaus mit „Laderampen“ Richtung Hafen wird angestrebt.
3 Siehe Anlage 1 Lageplan
17
Grundsätzlich sind im Sinne des „Deutzer Blocks“ die beiden Mühlenbaufelder städtebaulich
weiterzuentwickeln. Ausgehend von einer gründlichen Analyse der Möglichkeiten und den
Grenzen zur Umnutzung und Inwertsetzung denkmalwerter Bausubstanz sind im Kontext der
städtebaulichen Regeln für den Deutzer Hafen stadträumlich überzeugende, in der Nutzung
für das Quartier schlüssige sowie wirtschaftlich tragfähige Konzepte auszuarbeiten.
18
II. ÖFFENTLICH UND PRIVAT
In einem so zentral gelegenen und dichten Stadtquartier, wie es der Deutzer Hafen sein wird,
richten sich alle Augen auf die Qualität des öffentlichen Raums. Menschen, die hier wohnen
und arbeiten werden, wünschen sich schöne Promenaden, um am Wasser flanieren zu kön-
nen, freuen sich auf die Lage am Rhein und den Blick auf den Dom noch mehr, wenn sie
sich dabei in ein Café oder Restaurant setzen können und diese kölschen Qualitäten ge-
meinsam mit anderen Menschen auf belebten Plätzen genießen können. Vergleichbares gilt
für die Poller Wiesen und die grüne Seite des Quartiers unmittelbar am Rhein. Doch nicht
minder wichtig sind angesichts der großen Präsenz des Öffentlichen die privaten Rückzugs-
bereiche und individuellen, geschützten Freisitze – erst recht, wenn diese in dieser kompak-
ten Stadtstruktur nur klein ausfallen können. Das neue Viertel rund um den Deutzer Hafen
bringt das Öffentliche mit dem Privaten in eine gesunde Balance, es regt in seiner Struktur
das öffentliche Leben an, ohne dadurch das berechtigte Bedürfnis einer jeden Person nach
Privatheit und Rückzug infrage zu stellen, und sichert eine soziale, nachbarschaftliche Kon-
trolle.
1. Ein Teil von Deutz – Anbindung an die Stadt/städtebauliche Struktur
Der Deutzer Hafen wird sich nicht zu einer isolierten Insel entwickeln, die abgeschottet von
der Umgebung ihrem eigenen Leben folgt. Der heutigen räumlichen Barrieren, insbesondere
der Siegburger Straße, zum Trotz sucht das neue Quartier nach Anknüpfungspunkten zu
den umliegenden Stadtquartieren, damit der Deutzer Hafen ein selbstverständlicher Teil von
Deutz und Poll wird. Straßen, Promenaden und Plätze laden dazu ein, dass die ansässige
Bevölkerung sich mit den neuen Bewohnerschaften und den Beschäftigten und Besuchern
des Deutzer Hafens mischen und sie sich gemeinsam diesen besonderen Ort aneignen. Die
Integration von Plätzen, Parks und Promenaden in das gesamte in die angrenzenden Stadt-
bereiche eingewobene Erschließungssystem trägt dazu bei, dass der öffentliche Raum des
Deutzer Hafens sich nicht von seiner Umgebung abgrenzt, sondern eine Erweiterung der
bestehenden Quartiere darstellt und diese gewissermaßen bis an den Rhein heranführt.
2. Öffentlicher Raum I: Plätze und Parks
Plätze und Parks sind wichtige Ankerpunkte im Quartier und fordern in der inhaltlichen und
gestalterischen Ausgestaltung die volle Aufmerksamkeit. Als markante Orte der Öffentlichkeit
ist für ihre Lage und Dimensionierung die Versorgung mit Tageslicht, orientiert am 21. März
(Tages- und Nachtgleiche), wesentlich. Ausgehend von den Tageslichtqualitäten an diesem
Tag werden für die Bepflanzung, die Anordnung von Funktionen und die Wahl von Materia-
lien in den Freiräumen übergeordnete Rahmenbedingungen formuliert, um eine größtmögli-
che Aufenthaltsqualität zu erreichen. In Verbindung mit dem Städtebau und dem Nutzungs-
konzept werden die unterschiedlichen Charakteristiken der geplanten Plätze und Parks defi-
niert.
2.1 Übergeordnetes Konzept: Bepflanzung, Nutzungsprogramm, Funktion und Materia-
lität
Das vorliegende Gestaltungshandbuch der Stadt Köln bildet die Grundlage für anstehende
Qualifizierungs- bzw. Planungsverfahren für Plätze und Parks. Diesem folgend sind die in
Nord-Süd verlaufenden Straßenräume klassisch mit Alleen und Baumreihen bepflanzt. Die
„Grünen Gassen“ stehen mit einer Bepflanzung aus kleinen Bäumen, Baumgruppen, Bü-
schen und Beeten im Kontrast dazu. Sie transportieren damit das landschaftliche Element
der Poller Wiesen ins Quartier. Die Ostseite der Promenade ist stark besonnt. Hier wird mit
präzise gesetzten Baumpaketen aus drei oder fünf in Reihe gesetzten Bäumen reagiert und
an entsprechenden Stellen Schatten geschaffen.
19
Die Plätze werden offen gehalten und über skulpturale Baumgruppen und organische
Pflanzbeete akzentuiert. In den Parks bieten große Wiesenflächen Platz für Aufenthalt und
landschaftliche Baumgruppen schaffen Schatten und Struktur.
In den unterschiedlichen Freiräumen werden verschiedene Nutzungsschwerpunkte gesetzt
und somit diverse Qualitäten und Identitäten geschaffen. Die Plätze werden offen gestaltet
und bieten Raum für temporäre Funktionen wie Märkte und kulturelle Veranstaltungen. Was-
serspiele sind mögliche Gestaltungselemente, die der Regenrückhaltung und Inszenierung
von Regenwasser dienen, außerdem das Mikroklima bei Hitze verbessern und dabei noch
dekorative und zum Spielen animierende Wirkung entfalten. Die Parks bieten vielfältige
Sport- und Spielangebote und machen zudem Natur im Quartier erfahrbar.
In der Wahl der Materialien und Gestaltung der Oberflächen bilden Ort und Bestand Inspira-
tion und Ausgangspunkt. Die Promenade atmet den Geist des Ortes und sollte auch in Zu-
kunft den Charakter eines Industriehafens erkennbar widerspiegeln. Bestehende Materialien
wie der Schotter der Gleisanlagen, die Granitkante des Hafenbeckens, großformatige Beton-
platten und Kopfsteinpflaster der Industrieanlagen geben gute Hinweise für die Gestaltung
und Materialwahl. In anstehenden Qualifizierungsverfahren und Planungen für die öffentli-
chen Freiräume muss auch nachgewiesen werden, wie sowohl die prägenden Relikte in Tei-
len erhalten werden können und zugleich die aktuellen Planungsanforderungen (z. B. Barrie-
refreiheit) sichergestellt werden. Maßgebliche Rahmenbedingung für die Freiraumentwick-
lung wird auch das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln sein. Neu eingeführte Elemente wie
der Sockel und Stufen der Plätze etc. können im Kontrast zu diesen stehen.
Die in den Plandarstellungen von COBE skizzierten Wassernutzungen sind allerdings nicht
Gegenstand des Beschlusses durch den Rat. Diese sind derzeit als Platzhalter zu verstehen
und markieren den Anspruch, dass auch auf dem Wasser zukünftig Nutzungsqualitäten ge-
schaffen werden sollen.
20
2.2 Plätze
Der „Mühlenplatz“ ist das neue Entrée in das Quartier Deutzer Hafen und schließt an die
bestehenden Parkanlagen und Promenaden der Deutzer Werft an. Er ist wichtiger Bewe-
gungsraum und verbindet die Straßenbahnhaltestelle „Drehbrücke“ an der Siegburger Straße
mit der neuen Hafenpromenade und dem dort zu situierenden Anleger der Flusskreuzfahrt-
schiffe und eines möglichen Wasserbusses. Baumgruppen leiten vom Park auf den Platz
über und ein Wasserelement schafft Aufenthaltsqualität.
Der „Kulturplatz“ liegt an der Pkw-Brücke und am südlichen Ende des Mühlengeländes. Auf
dem Platz befindet sich der Standort der heutigen Essigfabrik. Sie ist als Platzhalter für eine
öffentliche Funktion auf dem Platz zu sehen. Diesbezüglich erfolgt eine baulich-räumliche
Festlegung erst im Zuge der Baufeldentwicklung. Auch aufgrund der Pkw-Brücke ist dies
kein stiller Ort, sondern bietet sich für eher urban geprägte Programme an. Durch den zu
überbrückenden Höhenunterschied zwischen Brücke und Platz entsteht eine nach Süden
ausgerichtete Stufenanlage. Unter der Brücke kann eine unter die Brückenrampe geschobe-
ne Funktion zur sozialen Kontrolle beitragen und zur Belebung des Platzes beitragen.
Der „Marktplatz“ ist das Herz des Viertels. Hier treffen Mühlenstraße, Poller Kirchweg und
Siegburg Straße aufeinander. Der Platz verbindet diesen Knotenpunkt über die Hafenpro-
menade und die neue Fußgängerbrücke über das Hafenbecken mit der Straßenbahnhalte-
stelle „Poller Kirchweg“. Er ist wichtiger Kreuzungs- und Verbindungpunkt und wird daher
sehr gut frequentiert sein. Gleichzeitig wird er durch die ihn rahmende bestehende Halle mit
attraktiven, öffentlichkeitsbezogenen Nutzungen und die offenen Erdgeschosse geprägt. Sie
dienen der Nahversorgung sowie der Gastronomie und werden zu Treffpunkt und Ausflugs-
ziel. Im Platz integrierte Sitzstufen führen auf die Hafenpromenade hinab und geben Mög-
lichkeit für informellen Aufenthalt. Lockere Baumgruppen spenden Schatten, und ein Was-
serspiel wird zum Anziehungspunkt für Kinder und bringt im Sommer Kühle.
Am südlichen Hafenkopf, diesem wichtigen Ort mit Blick über den gesamten Deutzer Hafen
und in der Achse zum Kölner Dom, soll dem Stadtraum mehr Platz gegeben werden, als es
der heutige Verlauf der Kaimauer zulässt. Deshalb erweitert ein aufgeständertes Holzdeck
die Promenade zum ”Hafenplatz”. Aufgrund der hohen südlichen Bebauung ist der Platz erst
nachmittags besonnt, die vordere, vorgelagerte Wasserkante bekommt allerdings somit auch
im Frühjahr mehrere Stunden Sonne. In Zusammenspiel mit dem angehobenen Wasser-
spiegel des Pools macht der Hafenplatz das Element Wasser an sich erfahrbar, insbesonde-
re aber das Hafenbecken zum erlebbaren Raum für Alle und setzt den Hafenkopf in Szene.
Die Idee eines „Wasserplatzes“ am südlichen Hafenkopf könnte zu einem besonders identi-
tätsstiftenden Merkmal des neuen Quartiers werden. Varianten zur besonderen Inszenierung
des Themas Wasser könnten ferner in einem Naturschwimmbad oder einem Badeschiff be-
stehen.
Ungeachtet der Ideen eines „Wasserplatzes“ kommt dem Hafenkopf große Bedeutung zur
Entwicklung des Freiraums zu. Am Beispiel des Hafenkopfs und der südlichen Baufelder
lässt sich sehr gut nachvollziehen, wie öffentlicher Raum und Gebäudenutzung im Deutzer
Hafen ineinandergreifen sollen und wie der öffentliche Freiraum strukturell und funktional –
auch unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit – entwickelt werden sollte.
Um ein möglichst hohes Maß an öffentlichen Funktionen in diesen Gewerbebaufeldern zu
erreichen ist es hilfreich, in mehreren „Abstufungen“ an Öffentlichkeit zu denken. Von den
komplett Öffentlichen Funktionen wie einer Kulturfunktion, zu gemeinsam genutzten Funktio-
nen wie öffentlichen Mitarbeiterkantinen, Reisebüro oder Kita, zu Firmeninternen aber vom
Charakter her offenen Funktionen wie Eingangsbereiche, Lobbys etc.
Empfohlene Platzierungen für öffentliche Funktionen sind:
BF 07: Promenadenniveau Richtung Hafenplatz
21
BF 08: EG Richtung Hafenplatz, eventuell auch größere Funktion in oberen Geschossen wie
kulturelle Nutzung eines Konferenzzentrums.
BF 09b: Richtung Park 1 - z. B. öffentliche Mitarbeiterkantine, Mitarbeiter-Kita
BF 09a: Richtung Poller Wiesen/Südbrücke: Gewerbliche Funktion mit Publikumsverkehr.
Der „Quartiersplatz“ (Platz 5) ist Treffpunkt der Nachbarschaft und Eingang zur Halbinsel. Mit
der hier platzierten Fußgängerbrücke ist er ein wichtiger Verbindungsraum zur gegenüberlie-
genden Hafenseite. Als „Zwillingsplatz“ zum Marktplatz und mit diesem über die Brücke ver-
bunden, nimmt er dessen Gestaltung auf. Großzügige Sitzstufen und Rampen leiten von der
Quartierstraße auf die Promenade. Die Kanten des Platzes sind durch Nutzungen in den
Erdgeschossen belebt und bieten speziell an der Promenade und an der Quartierstraße
Möglichkeiten für die Ansiedlung von Cafés, kleinen Geschäften oder eines Büdchens. Diese
Nutzungen können auch in einem Gebäude in Kombination mit quartiers- bzw. nachbar-
schaftlich bezogenen Nutzungen konzentriert werden. Ein Wasserelement, wie zum Beispiel
ein Regenbrunnen, belebt den Platz spielerisch, Baumgruppen und Pflanzflächen geben
Struktur und Schatten im Sommer.
Mit der neuen Fuge zwischen Ellmühle und Auermühle entsteht ein weiterer kleiner Platz
(Platz 6). Er trennt die zwei ursprünglich eigenständig stehenden Mühlen wieder voneinander
und öffnet auf diese Weise das Mühlengelände zum Hafenbecken. So werden sowohl die
Tageslichtverhältnisse in den Gebäuden der Mühle als auch die fußläufige Verbindung von
Deutz und der Siegburger Straße zum Hafenbecken und zur Promenade verbessert. Die
gute Besonnung von Süden und Westen begünstigt eine Belebung der Erdgeschosszonen
der Mühle (z.B. für Gastronomie und dem Quartier zugewandte gewerbliche oder kulturelle
Nutzungen). Der Platz gibt die Ansicht auf die alten Silos der Mühle frei und macht ihre Höhe
und die Volumen wieder erlebbar, ohne die städtebauliche Ensemblewirkung der Mühlen zu
schwächen.
Einzelne Baumgruppen unterstützen die Verknüpfung von Mühlenstraße und Promenade,
der Höhenunterschied zwischen beiden Niveaus wird über Treppen mit integrierten Rampen
ausgeglichen.
2.3 Parks
Der sogenannte Schnellert-Park (Park 1) interpretiert den ehemaligen Verlauf des Altarms
des Rheins, der ursprünglich die Halbinsel vom Hafen trennte und das heutige Hafenbecken
mit dem Rhein verband. Der Umgang mit dem Wasser ist hier übergeordnetes Thema und
charakterisiert diesen Park in seiner Gestaltung. Vertiefungen und Mulden bis zu 1 m unter
Promenadenniveau schaffen zusätzlichen Retentionsraum, gleichzeitig dienen sie der Re-
genrückhaltung. Bei Starkregen kann Regenwasser hier eingeleitet, über Filterpflanzungen
gereinigt und sodann langsam auf die Poller Wiesen oder in das Hafenbecken geleitet wer-
den. Die Dualität des Parks lässt ihn zu verschiedenen Jahreszeiten und Wettereignissen
unterschiedlich erscheinen und macht das Erleben dieser Naturphänomene möglich. Die
Pflanzungen sind hier aufwendiger (Gräser, Stauden). Sitzstufen im Terrain inszenieren be-
sondere Situationen am Hang.
Der Park schafft an dieser Stelle Raum zwischen den höheren Bürobauten im Süden und
den Wohnbauten in Richtung Norden. Um den vorhanden Lärmbelastungen entgegenzuwir-
ken, verschmälert sich der Park nach Westen. Zur Promenade öffnet er sich und schafft gut
besonnte Orte am Hafenbecken, die auch für publikumswirksame Nutzungen im Erdge-
schoss attraktiv werden. Der Schnellert-Park wird ab einem Hochwasser der Größenordnung
HQ100 durchströmt.
Der Kranpark (Park 2) folgt dem Verlauf der heutigen Kranbahn und verbindet so Hafen und
Rhein, Promenade und Allee. Mitten im Wohngebiet liegend bietet sich hier die Platzierung
eines größeren Spielplatzes, integriert in die Hangtopografie des Parks an. Diese Hanglage
zwischen Promenade und Quartierstraße bzw. Alfred-Schütte-Allee und Quartierstraße in-
22
szeniert den Blick auf das Hafenbecken bzw. zum Rhein und kann verschiedentlich genutzt
werden. Sitzstufen verstärken und lenken den Ausblick, Pflanzungen indessen schaffen inti-
mere Räume, und große Wiesenflächen bieten Platz für informellen Aufenthalt und Spiel.
Eine Plattform im Hafenbecken verlängert den Park auf die Wasserfläche. Sitzstufen an der
Kaimauer werden zur Zuschauertribüne und erlauben an dieser Stelle näher ans Wasser im
Hafenbecken zu kommen. Bei einem möglichen Erhalt der Kräne können diese als besonde-
re Spiel- und Erlebniselemente nutzbar gemacht werden. Quartiersbezogene Nutzungen in
Verbindung mit publikumswirksamen Nutzungen sind hier auch möglich (z.B. Serviceange-
bote für Familien, ältere Haushalte, Quartierscafé).
Der Stadtteilpark (Park 3) ist der größte Park und über das Viertel hinaus von Bedeutung. Er
ist Eingang auf die Halbinsel und zu den Poller Wiesen. Überdies bildet er den Abschluss der
Bebauung auf der Halbinsel. Der Park wird von Hafenbecken mit Promenade und Alfred-
Schütte-Allee gerahmt. Er integriert die historischen Elemente des Hafens, wie zum Beispiel
die zu erhaltende Halle „Steil“ aber auch neue Nutzungen wie die Grundschule. Die Funktio-
nen und eine dichtere Bepflanzung konzentrieren sich auf die Kante (Höhenunterschied zwi-
schen Promenade und Allee von 2 m) entlang der Alfred-Schütte-Allee. Hin zum Hafenbe-
cken und der Promenade öffnet sich der Park mit großzügigen Wiesenflächen.
Aufgrund seiner Größe und eher flachen Topografie findet sich hier die Möglichkeit für groß-
räumige Freizeit- und Sportanlagen von urbanem und robustem Charakter – ein Angebot,
das tagsüber auch von der Grundschule genutzt werden kann. Die Halle Steil kann Teil die-
ses Freizeitangebots mit Indoor- Outdoor Skatepark und/oder Kletterhalle sowie einem er-
gänzenden gastronomischen Angebot (inkl. Räumlichkeiten z.B. für Feiern von Bewohnern
des Deutzer Hafens) werden.
Die Hafenkante und das Hafenbecken bieten sich an dieser Stelle für Wassersport- und an-
dere Freizeitfunktionen an.
Im Hinblick auf den Umgang mit den unterschiedlichen Höhenniveaus und der damit verbun-
denen Aufgabe, Barrierefreiheit herzustellen und die Erschließung der Uferzonen zu sichern,
gelten folgende Vorgaben, die anhand des exemplarischen Plandarstellung nachvollzogen
werden können:
Behindertengerechtigkeit/Barrierefreiheit
Rampe:
• max. 6 % Steigung
• alle 6 m ein Podest von 1,50 m
• mit Randabweiser und Handlauf
• ohne Quergefälle
Fußgänger
Treppen:
• ab Steigung von 18 % einzusetzen
• Empfehlung ab 12 % Steigung als Stufenweg auszubilden
• Stufenhöhe max. 17cm
• nach 18 Stufen Podest einbauen
• Handlauf bei mehr als 3 Stufen
• Stufengefälle von 1-3%
(DIN 18065)
Feuerwehr
Feuerzufahrt
• 3 m Mindestbreite
• Wenn über als 12 m Länge eine Begrenzung durch Bauteile oder Wände besteht,
dann 3,50 m Breite erforderlich
23
• Steigungen oder Gefälle in Feuerwehrzufahrten dürfen 10% nicht überschreiten
• Stufen dürfen in den übrigen Bereichen von Feuerwehrzufahrten (z. B. Randsteine)
nicht höher sein als 8 cm und müssen mehr als 10 m voneinander entfernt sein.
(DIN 14090)
Die roten Pfeile in der Plandarstellung von COBE markieren die Verbindungen der Höhenni-
veaus, für die barrierefreie Ausformulierungen in Planungsverfahren gefunden werden sol-
len.
3. Öffentlicher Raum II
Zwischen Öffentlichkeit und Privat: Sockel und Kantzonen
3.1 Sockelzone – grün oder urban
Der Begriff der Sockelzone beschreibt den Raum zwischen Gebäude und dem jeweils an-
grenzenden Freiflächen. Der Deutzer Hafen gliedert sich in einen „grünen“ Westteil und ei-
nen „urbanen“ Ostteil. Dies spiegelt sich sowohl in der Gestaltung der Freiräume als auch in
der Funktionsmischung wieder. Besonders wird dieses Prinzip an der Gestaltung der So-
ckelzonen deutlich. Auf der Ostseite sind die Sockelzonen öffentlich und begehbar, auf der
Westseite grün und privat. Die urbanen Sockelzonen machen Publikumsmagneten auf dem
Niveau der Promenade und auf hochwassersicherem Niveau zugänglich, während die grü-
nen Sockelzonen als nicht begehbarer Grünhang den Höhenunterschied zwischen privaten
Terrassen und Promenade vermitteln. Der untere Bereich der östlichen, urbanen Promenade
hat eine Mindestbreite von 6 m von der Kaikante bis zum Beginn des Sockels. Dies gilt für
alle Seiten des Hafens und stellt sicher, dass Rettungsfahrzeuge den Hafen anfahren kön-
nen. Elemente wie Bäume können in kürzeren Abschnitten die Fahrspur auf ein Minimum
von 3 m Durchfahrbreite einschränken. Oberhalb der Stufen ist Platz für eine Zone von 2,50
m, die auf der urbanen Seite öffentlich genutzt wird, während sie an den grünen Sockeln als
Terrassen für die Erdgeschosswohnungen dienen können.
Auch eine Sonnenstundenberechnung zeigt den großen Kontrast der zwei Seiten der Pro-
menade sowie den Bedarf für saisonabhängige Verschattung auf der Ostseite. Dies spiegelt
sich im Bepflanzungskonzept wieder, das auf die höhere Sonneneinstrahlung auf der östli-
chen Promenade mit verstärkt schattenspendenden Bäumen reagiert. Der Höhenunterschied
zwischen Promenade und Straßenniveau bildet darüber hinaus einen „Windschatteneffekt“,
der die Aufenthaltszonen vor der Windbeschleunigung zwischen den Hochpunkten schützt.
24
Schema: grüne Sockelzone (ohne Maßstab)
25
Schema: urbane Sockelzone (ohne Maßstab)
3.2 Kantzonen
Der Begriff „Kantzone“ ist ein planerisches Mittel, um der Schnittstelle zwischen Erdge-
schosszonen und Stadtraum die notwendige Aufmerksamkeit zu verleihen. Sie kann ver-
schiedene Breiten annehmen, von einer reinen Charakterisierung der Fassade zu einer meh-
rere Meter breite Fläche zwischen Gebäude und öffentlichem Raum.
Da im Deutzer Hafen ein sehr hoher Anteil an Wohnraum realisiert werden soll, werden sich
in vielen Bereichen Wohnungen im Erdgeschoss befinden. Diese sollen sich zu den Straßen
und Gassen als Hochparterre orientieren. Um einen Puffer zwischen Wohnen und Straße zu
schaffen, gibt es die privaten und halböffentlichen Kantzonen. Dies können z.B. Terrassen,
Treppen, Mäuerchen oder ähnliche Elemente sein.
An den Gassen tragen breite „private Kantzonen“ maßgeblich zum grünen Charakter der
Gassen bei. Sie vermitteln zwischen dem Niveau der Gasse und dem Hochparterre und sind
26
an den nach Süden wendenden Fassaden platziert. Sie ähneln in der Funktion kleinen Vor-
gärten, können vom Charakter her aber eine urbanere Gestaltung, z.B. als stufenförmige
Terrassen erhalten.
Wo es keinen Platz für eine Kantzone im Straßenraum gibt, kann mit innenliegenden Loggi-
en oder zurückgezogenen Erdgeschossen gearbeitet werden, um die Privatheit zu sichern.
Dies ist insbesondere an der Alfred-Schütte-Allee der Fall, wo es einer Übergangszone zwi-
schen öffentlichem Stadtraum und den Wohnräumen bedarf.
An den Quartierstraßen entstehen schmale „halböffentliche Kantzonen“ von 0,6 bis 1 m Brei-
te, die z. B. im Straßenbelag ablesbar ist. Sie sind Teil des Straßenprofils von 14 m. Es ist zu
prüfen, ob hier auch feste Elemente, wie Pflanzstreifen oder schmale Treppen, platziert wer-
den sollten bzw. könnten, oder ob die notwendige Gehwegbreite dies verhindert.
An wichtigen Stadträumen sind im Übersichtsdiagramm „öffentliche Kantzonen“ markiert.
Dies bezieht sich auf die Fassadengestaltung und ist im Zusammenspiel mit der Nutzungs-
mischung zu sehen. Im Bereich der Mühlen ist den Kantzonen große Beachtung zu schen-
ken, weil hier öffentlicher Raum und publikumsbezogene Nutzungen, Denkmalschutz und
Hochwasserschutz miteinander in Einklang zu bringen sind. Erfahrungsgemäß lassen sich
daraus Lösungen entwickeln, die den Ort in besonderer Weise prägen können.
An ausgewählten Stellen wird empfohlen, mit zurückgezogenen Erdgeschossbereichen dem
Stadtraum mehr Platz zu geben, insbesondere oberhalb der urbanen Sockel Am Schnellert
und am Hafenkopf. Denn aufgrund der doppelten Ausrichtung der südlichen Baufelder zur
Straße Am Schnellert einerseits und den zentralen Freiräumen andererseits, muss der Ge-
staltung und Programmierung der Kantzonen eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Erschließung und Haupteingänge der Baufelder befinden sich Richtung Süden, wo der ver-
springende Verlauf der Baufelder Platz für kleinere „Pocket Parks“ und Vorplätze an Eingän-
gen erlaubt. An den Platzräumen kann mit gezielten Arkadenabschnitten der öffentliche
Platzraum erweitert werden. Auch Richtung Hafenkopf ist es aufgrund des sehr begrenzten
Platzes für den Treppensockel entscheidend, das Erdgeschoss zurückzunehmen und diese
öffentliche Kantzone besonders zu inszenieren.
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Besonnung der Bodenflächen und Windkomfort
Die Windverhältnisse im Deutzer Hafen wurden von der Transsolar Energietechnik GmbH
auf Basis des 3D -Modells von COBE architects mittels einer Strömungssimulation des g e-
samten Gebietes für die maßgebliche Windrichtung vor Ort bewertet.
Die Auswertung der Wetterdaten ergab:
Die Hauptwindrichtung am Deutzer Hafen ist Süd-Ost
gegenüber der Innenstadt mehren sich am Hafen die Häufigkeiten mit hohen Windg e-
schwindigkeiten
Windgeschwindigkeiten (auf der Referenzhöhe von 10m über Boden) von > 5m/s wäh-
rend 20% des Jahres
Für das gesamte Gebiet des Deutzer Hafens lässt sich festhalten, dass sich insgesamt keine
besonderen Einschränkungen der Aufenthaltsqualitäten aus der Winduntersuchung ergeben
(grüne und blaue Einfärbung) . Deutlich werden di e erheblichen Unterschiede zwischen de n
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Blockinnenbereichen und der Promenadensituation am Hafenbecken. Lediglich im Aufent-
haltsbereich vor den Hochhäusern im Süden sind im Vergleich zur Umgebung erhöhte Luf t-
bewegungen festzustellen (orange und rote Einfär bung), die auf Fallwinde hindeuten . Ein-
gangsbereiche an solchen Stellen müssten durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch
Vordächer) geschützt werden.
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III. VERNETZT UND VERTRÄGLICH
Wie erschließt man ein neues innerstädtisches Quartier, wie gelingt es, Verkehr stadtverträg-
lich zu organisieren? Wie kann man es schaffen, die Mobilität der Menschen in der Stadt
weiter zu verbessern und zusätzliche Belastungen zu minimieren? Welche neuen, auch mu-
tigen Wege können beschritten werden, die es den Menschen ermöglichen, sich komforta-
bel, sicher und schnell im Raum fortbewegen zu können, und die zugleich dazu in der Lage
sind einen Beitrag zu neuen Formen stadtverträglicher Mobilität zu leisten? Im Sinne eines
umfassenden Gesamtkonzepts richtet der Integrierte Plan für den Deutzer Hafen den Blick
verstärkt auf die Idee einer Stadt der kurzen Wege mit einem leistungsfähigen Umweltver-
bund aus Rad-, Fuß- und öffentlichem Verkehr – auch weil ein verbesserter Umweltverbund
ein Zugewinn für ganz Deutz und nicht allein für die Bewohnerschaft des neue Stadtquartiers
Deutzer Hafen bedeutet.
In Vorbereitung auf die Bauleitung werden derzeit Verkehrskonzepte in verschiedenen Sze-
narien erstellt.
1. Mobilitäts- und Erschließungskonzept
Das Areal verfügt bereits heute über eine sehr gute Anbindung an das lokale und regionale
Straßennetz. Gleichwohl ist eine Ertüchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) ebenso erforderlich wie die Entwicklung der Netze und Anlagen für Fußgänger, Rad-
fahrer und den Kfz-Verkehr – um den Verkehrszuwachs dieses verdichteten Wohn- und Ar-
beitsstättenstandorts umweltverträglich abwickeln und die Leistungsfähigkeit des Straßen-
netzes wie der umgebenden Knotenpunkte und der angrenzenden Stadtteile erhalten zu
können.
Es ist davon auszugehen, dass mit der Entwicklung des neuen Quartiers sich das Pkw-
Aufkommen erhöhen wird. Daher ist verstärkt der Blick darauf zu richten, durch welche Maß-
nahmen zur Förderung des ÖPNV sowie des Fußgänger- und Radverkehrs eine Erhöhung
des Pkw-Verkehrs begrenzt werden kann und wie die Auswirkungen des verbleibenden Pkw-
Verkehrs auf das Straßennetz minimiert werden können. Wesentlicher Bestandteil des Mobi-
litätskonzepts ist daher eine Stärkung der Verkehrsarten des sog. Umweltverbundes (ÖPNV,
Fahrrad, Fußgänger). Fußwege sollen auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbin-
dungen bieten und barrierefrei ausgeführt werden. Grundsätzlich werden auch neue, innova-
tive Möglichkeiten im Bereich des motorisierten Individualverkehrs wie Mobilitätsstationen
(mit Bike- und Carsharing-Angeboten) und Angebote zur Elektromobilität im Deutzer Hafen
verortet werden.
Die nachfolgende Darstellung zeigt den Modal-Split für die Bestandssituation, das Szenario 1
(ohne geplanter S-Bahn) sowie das Szenario 2 (mit geplanter S-Bahn).
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Fuß- und Radverkehr
Ein gutes Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer sowie eine gute Vernetzung mit Angebo-
ten des ÖPNV und neuen Mobilitätsformen sind ausschlaggebend für eine nachhaltige Er-
schließung des Quartiers. Die Hauptverbindungen für Radfahrer von Deutz nach Poll laufen
entlang der neuen Fahrradstraße an der Alfred-Schütte-Allee und entlang der umgebauten
„Mühlenstraße“, parallel zur Siegburger Straße. Für die Verbindungen nach Kalk und zur
Kölner Innenstadt entsteht ein Fahrradweg entlang des Bahndamms mit neuer barrierefreier
Erschließung der Südbrücke. Für eine Querung des Rheins besteht über die Südbrücke hin-
aus im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt die Idee einer neuen Fuß- und Radbrücke, für
die ein Anschluss in Höhe der PKW-Brücke freigehalten wird. Diese sollte idealerweise an
der Achse Kölner Ringe - neue Pkw-Brücke Deutzer Hafen anschließen. Bei der Ertüchti-
gung der Südbrücke sowie der Realisierung der „Masterplan-Brücke“ handelt es sich um
gesonderte Projekte der Stadt Köln. Weitere optionale Maßnahmen wie ein Hafenbus mit
Haltestellen nahe bestehender ÖPNV-Knotenpunkte am Mühlenplatz und Marktplatz sind
denkbar.
Die Hauptwege für Fußgänger durch das Quartier sind die autofreie Promenade um das Ha-
fenbecken sowie die in Zukunft autofreie Alfred-Schütte-Allee. Eine neue Fußgängerbrücke
verbindet den zentralen Quartiersplatz der Halbinsel mit dem Marktplatz und der Haltestelle
Poller Kirchweg – auch um die Bushaltestellen fußläufig schnell erreichen zu können.
ÖPNV
Die Verbesserung der Angebote des ÖPNV ist ebenfalls ein Ziel der geplanten Quartiers-
entwicklung. Daher wird die Entwicklung des ÖPNV im Rahmen der Verkehrsuntersuchung
intensiv betrachtet und abgestimmt.
Das Hafengelände befindet sich im 400 m-Einzugsradius (Luftlinie) um die Stadtbahn-
Haltestellen 'Drehbrücke', 'Poller Kirchweg' und 'Raiffeisenstraße' an der Siegburger Straße.
So sind fast alle Bereiche des Deutzer Hafens fußläufig in 5min. von einer Haltestelle des
ÖPNV erreichbar.
Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen-Benzelrath – Porz-
Zündorf) in der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen
innerstädtischen Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienen-
personenverkehrs (S-Bahnen / Regionalzüge / Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder
Hauptbahnhof) besteht indessen nicht. Daher sollte eine mögliche rechtsrheinische Nord-
Süd-Verbindung der Stadtbahnlinie von Porz/Poll über die Siegburger Straße zum Bahnhof
Messe/Deutz untersucht werden. Mittels Ertüchtigung der Gleisanlagen am Ostkopf der
Deutzer Brücke, deren Machbarkeit noch detailliert zu untersuchen ist, wäre eine Durchbin-
dung der Stadtbahn von der Siegburger Straße bis zum Bahnhof Köln Messe/Deutz und da-
mit zum Fern- und Regionalverkehr erreichbar. Durch diese Maßnahme könnte zudem eine
Taktverdichtung auf einen 5-Minutentakt auf der Siegburger Straße ermöglicht werden.
Die Führung einer Buslinie ist auf östlicher Seite des Quartiers über die Siegburger Straße
sowie auf westlicher Seite über die Quartiersstraße mit Ringschluss über die Hafenbrücke
vorgesehen. Ergänzend wäre die Umlegung einer Busverbindung über die Straße Am
Schnellert mit mindestens einer Haltestelle an der Südbrücke denkbar.
Eine zusätzliche Erschließungsoption besteht in der geplanten S-Bahn-Linie S16, deren Hal-
tepunkt „Deutzer Hafen“ eine direkte Anbindung an die linke Rheinseite (über den Südbahn-
hof zum Kölner Hauptbahnhof) bzw. an den Flughafen Köln-Bonn ermöglicht.
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Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Ein fundiertes Konzept für den motorisierten Individualverkehr im Sinne eines verträglich
vernetzten Quartiers ist ebenfalls Gegenstand des Integrierten Plans für den Deutzer Hafen.
Mit einem gleichmäßig gespannten Netz von zur Zeit angedachten sechs Mobilitätsstationen
stehen dem Quartier an jeder Station mindestens Bike- und Carsharing-Angebote zur Verfü-
gung.
Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden in Tiefgaragen auf den Baufeldern organisiert.
Entlang der Quartiersstraßen wird lediglich eine eingeschränkte Möglichkeit bestehen, Stell-
plätze im öffentlichen Raum zu verorten. Weitere Parkmöglichkeiten sollen gegenwärtig ins-
gesamt vier Parkhäuser von unterschiedlicher Größe und Kapazität mit Anschluss an die
Hauptverkehrsstraßen bieten.
2. Haupterschließung
Die Haupterschließung des Deutzer Hafens erfolgt über die „Stadtteilboulevards“ Siegburger
Straße und die Straße Am Schnellert. Über diese Straßen wird auch sämtlicher Durchfahrts-
verkehr abgewickelt. Von diesen abzweigend erschließen der Poller Kirchweg und eine neue
Quartierstraße auf der Halbinsel das Viertel. Die neue Quartierstraße bildet über eine neue
Straßenbrücke an der Mühle eine Schleife. Mit geeigneten Verkehrslenkungsmaßnahmen ist
zu verhindern, dass diese Relation als „Schleichweg“ zwischen Siegburger Straße und Poll
genutzt wird. Die Straße entlang der Alfred-Schütte-Allee entfällt und wird künftig ausschließ-
lich als Rad- und Fußweg genutzt.
3. Straßen im Quartier
Die geplanten Straßen sind nicht nur aus verkehrstechnischer Sicht von unterschiedlicher
Bedeutung. Als ebenso funktionale wie ästhetisch attraktive Querschnitte kommt ihnen für
die Qualität des künftigen Quartiers enorme Bedeutung zu. Nachfolgend werden die Stra-
ßenräume im Einzelnen beschrieben.
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Siegburger Straße
Die Siegburger Straße ist die wichtigste Erschließungsstraße des Deutzer Hafens. Sie wird
durch die Entwicklung des neuen Viertels und seinen zukünftigen Nutzungen und Nutzern an
Ihrer Westseite eine lebendigere Straße mit größerem Fußgängeraufkommen. Der Straßen-
verlauf der Siegburger Straße bleibt größtenteils „wie er ist“, der Knotenpunkt Siegburger
Straße/Poller Kirchweg wird von seiner heutigen Lage zum Zwischenraum Baufeld AX01 /
BF AX 02 verschoben. Die neue Anbindung hat mehr Aufstellfläche, und am sogenannten
„Aralknoten“ (derzeitiger Standort der Aral-Tankstelle an der Kreuzung Siegburger Straße /
Poller Kirchweg) entsteht ein fußgängerfreundlicher Vorplatz an der Straßenbahn-Haltestelle
„Poller Kirchweg“.
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Mühlenstraße
Die heutige sog. „Mühlenstraße“ entlang der Mühlen bleibt eine Einbahnstraße und erhält
künftig den Charakter einer großzügigen, baumbestandenen Fußgänger- und Radwegever-
bindung. Um dem hier sehr breiten Straßenraum von Siegburger Straße und Mühlenstraße
eine eigene Qualität zu geben, wird die gesamte neue „Mühlenstraße“ als ein zusammen-
hängender Raum mit gleichem Oberflächenbelag gestaltet - zum Beispiel mit der Fahrspur
ohne Kantstein, gesäumt von einer Doppelreihe an Bäumen über den gesamten Verlauf der
Straße.
Im Hinblick auf die Hochwassersituation verläuft diese Straße zukünftig auf einem hochwas-
serangepassten Niveau auf einer Höhe von 47,2 m ü.NN, so dass alle wichtigen Funktionen
(Wohnen, Büros, Geschäfte) auch bei einem Hochwasser bis 11,90 Meter Kölner Pegel (ent-
spricht derzeit einem 200-jährlichen Hochwasser) mit allen Verkehrsmitteln erreichbar blei-
ben. Im Straßenraum der „Mühlenstraße“ wird nur für den Anlieferverkehr und lediglich im
begrenzten Umfang auch für Besucher Parkraum angeboten werden. Unmittelbar südlich der
Ellmühle wird zudem eine neue Anliegerstraße mit einer Brücke über das Hafenbecken er-
richtet. Hieraus ergeben sich für die Erschließung der Silogebäude neben der Brücke geo-
metrische Zwangspunkte, die einer vertiefenden Betrachtung bedürfen.
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Am Schnellert
Die Straße „Am Schnellert“ wandelt sich grundlegend und entwickelt als lebendige und auch
viel befahrene Straße den Charakter eines Stadteilboulevards. Sie dient sowohl als Haupter-
schließung für die südlichen Gewerbebaufelder und die Halbinsel als auch als Verbindung
Richtung Poll. Hierzu gehört auch das südlich benachbarte Industrieunternehmen, dessen
Erschließung über diese Straße erfolgt.
Für die Erweiterung des Bahndamms mit einer neuen S-Bahnlinie wird Platz vorgehalten und
die Straße dementsprechend nach Norden verlegt. Die damit entstehende Reservefläche
bleibt vorläufig als grüner Hang bestehen, bis der künftige Bahnkörper im Zuge der Errich-
tung einer neuen S-Bahnlinie durch eine Mauer abgestützt wird. Wünschenswert wäre es,
wenn der Bahnkörper auch Funktionen aufnehmen könnte, vergleichbar der Nutzung der
Bahnbögen in anderen Städten. Indem an den Knotenpunkten der Unterführungen Funktio-
nen mit Publikumsverkehr wie kleine Gewerbe oder Einzelhandel platziert werden, soll ver-
hindert werden, dass der Straßenraum in eine lebendige, sonnige und eine leere, schattige
Seite zerfällt.
Die Fahrspur der Straße Am Schnellert wird leicht nach Süden versetzt, damit sich entlang
der Südfassaden der Baufelder 07 - 09a ein breiter Fußgängerbereich entfalten kann, der
sich durch das stufenartige Verspringen der Gebäude punktuell kleine Parks herausbilden.
Auf der Südseite der Fahrbahn entsteht ein breiter Fahrrad- und Fußgängerweg mit Anbin-
dung an die Südbrücke und in Richtung Poll mit Verkehr in beide Richtungen. Dieser wird
von der Straße mit einer Baumreihe abgegrenzt.
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Poller Kirchweg
Der „Poller Kirchweg“ bekommt im Deutzer Hafen den Charakter einer breiten Quartierstra-
ße. Er bietet ausreichend Platz, um das Thema der Nord-Süd verlaufenden Baumreihen wei-
terzuverfolgen. Auch entsteht hier viel Erdgeschosswohnen mit Hochparterre, so dass das
Ausbilden einer schmalen Kantzone entlang der Fassaden empfehlenswert erscheint. Die
Hochwasserschutzmauer verläuft hier entlang der westlichen Baufeldgrenzen und wird auf
die Höhe des Gehwegs integriert und „im Belag verschwinden“.
Durch das Verspringen des Baufelds AX 03 entsteht in der Mitte des „Poller Kirchwegs“ eine
Aufweitung des Straßenraums. Hier ist ein Spielplatz als sozialer Treffpunkt des umliegen-
den Viertels angedacht, doch eignet sich die Fläche auch für andere Infrastrukturen wie z. B.
eine Recycling- und Mobilitätsstation.
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Quartiersstraße Halbinsel
Für die Quartierstraße auf der Halbinsel wird ein Querschnitt von 14 m festgelegt. Dieser
bietet genügend Platz für einen einseitigen Streifen mit wechselnder Baumpflanzung und
Pkw-Stellplätzen sowie eine Fahrspur für zwei Richtungen, die auch für Busverkehr geeignet
ist.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sowie die Ausweisung als Anliegerstraße
wird angestrebt, so dass separate Radfahrstreifen bzw. Sicherheitsstreifen für Radfahrer
entfallen können.
Die schmale „Kantzone“ zwischen den Baufeldern und dem vorgelagerten Fußweg ist Teil
des öffentlichen Straßenraums, der einen gewissen Abstand zu den Wohnungen im Erdge-
schoss und damit mehr Privatheit schafft.
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Neue Hafenbrücke/Brückenprofil
Die Pkw-Brücke ist wie die Quartiersstraße auf eine maximale Breite von 14 m festgelegt.
Sollte sich abzeichnen, dass Buslinien nur in eine Richtung verkehren werden, kann das
Maß evtl. reduziert werden. Durch die asymmetrische Platzierung der Fahrspur kann eine
Seite des Fußgängerbereichs breiter ausgeführt werden und so auch Aufenthalt ermögli-
chen. Die Brücke wird ein zentraler Ort sein, von dem aus die Achse Deutzer Hafen – Kölner
Dom besonders gut erlebt werden kann.
Die Pkw-Brücke entsteht auf hochwasserangepasstem Niveau und überspannt auch die Ha-
fenpromenade, die dadurch keinen „Tunnel-Effekt“ erhalten darf. Es ist begrüßenswert, eine
Gestaltung für den Raum unter der Brücke zu finden, die diesen Bereich beleben und das
Sicherheitsgefühl fördert.
Brücke und Rampe zur Brücke schließen vermutlich unmittelbar an die Fassade der Mühle
an. Um den Höhenunterschied zwischen Brücke und dem „Kulturplatz“ zu lösen, soll nach
Süden eine Stufenanlage mit Aufenthaltsqualität entstehen, die die Brücke mit dem Platz und
dem Promenadenbereich unter der Brücke zu einem Freiraum zusammenschließt.
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Grüne Gasse
Die Grünen Gassen sind keine Straßen für den Pkw-Verkehr, sondern grüne Verbindungen
zwischen Rhein bzw. Hafenbecken und dem neuen Viertel. Sie bilden den Abstand zwischen
den Baufeldern und können evtl. als Privatstraßen ausgeführt werden. Die Ost-West verlau-
fenden Grünen Gassen sind im Gegensatz zu den Nord-Süd verlaufenden Straßen und
Promenaden nicht mit Baumreihen bepflanzt, sondern die Bepflanzung ist in Gruppen ange-
ordnet und eher niedrig.
Der grüne Charakter wird durch zwei Elemente sichergestellt: ein schmaler Grünstreifen, der
Oberflächenwasser aufnehmen kann, sowie an den Südfassaden breite, grüne Kantzonen.
Zwischen beiden befindet sich ausreichend Platz, um die grünen Gassen auch als Ret-
tungswege zu verwenden. Die grünen Kantzonen bieten die Möglichkeit eines vielfältigen,
privat gepflegten Grüns und sie vermitteln zwischen dem Niveau der Gasse und den Hoch-
parterre-Wohnungen.
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Alfred-Schütte-Allee
Die Alfred-Schütte-Allee wird für den Pkw-Verkehr gesperrt. Der Raum zwischen den denk-
malgeschützten Baumreihen wird zukünftig für Radfahrer gesperrt und dann allein für Fuß-
gänger zur Verfügung stehen. So kann die heutige Straßenfläche als breite Fahrradstraße
genutzt werden.
Die Straße erhält eine neue Breite von 5,50 m, davon 4 m für den Radweg und den Fußgän-
gerweg (1,5 m) – insgesamt eine Breite, die auch das Befahren mit Rettungsfahrzeugen er-
möglicht. Zwischen Baufeld und Fahrspur ermöglicht eine 2,50 m breite grüne Zone die Un-
terbringung von z. B. „Haltebuchten“ und Stellplätzen für Fahrräder. Diese Zone bildet einen
Abstand zum Erdgeschossbereich der Wohnbebauung, wo Loggien den Übergang zwischen
privat und öffentlich vermitteln.
Der Höhenunterschied zwischen Straße und hochwasserangepasster Wohnbebauung be-
trägt ca. 1 m; dieser kann evtl. durch innenliegende Treppen in den Loggien überbrückt wer-
den, die Haupterschließung der Gebäude erfolgt aber vom Hof bzw. von der Quartiersstraße
aus.
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IV. SICHER UND GESCHÜTZT
Die Transformation eines ehemaligen Industrieareals in ein neues Stadtquartier verlangt eine
gründliche Auseinandersetzung mit den bestehenden und künftigen Umwelteigenschaften
des Ortes. Schließlich geht es um nichts weniger als einen zum Wohnen und Arbeiten ge-
eigneten Lebensort zu schaffen, für den heute die Voraussetzungen noch nicht hinreichend
vorliegen und daher geschaffen werden müssen. Der Blick richtet sich folglich ganz im Sinne
einer integrierten Auseinandersetzung mit dem Ort auf unterschiedliche Schutzgüter. Mit
Blick auf den Menschen und eine wohngesunde und hinreichend sichere, d. h. angepasste
Umgebung spielen Bodenschutz/Altlasten und Lärm, Hochwassermanagement und Brand-
schutz planerisch eine bedeutende Rolle, die nachfolgend genauer dargestellt werden.
1. Bodenschutz und Sanierung
Regionale Übersicht
Der Deutzer Hafen liegt im südlichen Teil des jungen tektonischen Senkungsgebietes der
Niederrheinischen Bucht. Diese greift keilförmig als Ausläufer des norddeutschen Flachlan-
des tief nach Süden in das Rheinische Schiefergebirge hinein und trennt das rechtsrheini-
sche Bergische Land von der linksrheinisch gelegenen Nordeifel. Das rechtsrheinische
Stadtgebiet von Köln erstreckt sich über die Niederterrasse in den Bereich der weiter rand-
lich zu Tage tretenden morphologisch höher gelegenen Unteren Mittelterrasse. Die fluviatilen
Sedimente der Niederterrasse und Unteren Mittelterrasse bestehen hauptsächlich aus san-
digem Schluff, kiesigem Sand und sandigem Kies. Die Untere Mittelterrasse weist eine
Lößbedeckung auf, die während der Kaltzeiten aus vegetationslosen Schotterfluren ausge-
weht und hier akkumuliert wurden. Der Bereich der Niederterrasse ist mit Hochflut- bzw. Au-
enlehmen überdeckt.
Lokale Verhältnisse
Im Raum Deutz sind die Lockersedimente aus Tertiär und Quartär ca. 300 m mächtig. Das
Bodenprofil wurde mit der industriellen Nutzung anthropogen überprägt. Bei der Anlage des
Deutzer Hafens wurde das Gelände mit Baggergut (vorwiegend Sand und Kies, z. T. auch
sandiger Schluff) ca. 3 m hoch aufgefüllt. Bedingt durch die lange Nutzungsgeschichte der
Grundstücke kann die oberflächennahe Auffüllung auch Bauschuttanteile und
Aschen/Schlacken enthalten. Es ist mit dem Eintrag von nutzungsbedingten Schadstoffkom-
partimenten in den oberen Profilabschnitten zu rechnen.
Hydrogeologische Situation
Im Plangebiet sind insgesamt fünf Grundwasserstockwerke ausgebildet. Grundwässer der
quartären Deckschichten (Niederterrasse, Untere Mittelterrasse) bilden das oberste, sehr
ergiebige Grundwasserstockwerk mit freier Grundwasseroberfläche. Die Mächtigkeit des
Aquifers beträgt ca. 20 bis 25 m. Allerdings können insbesondere wegen der unterschiedli-
chen Tiefenlage der Basis (Erosionsfläche des alten Rheins) lokal starke Variationen auftre-
ten. Auf Grund der deutlich geringeren Durchlässigkeiten der Feinsande und Tone des Oli-
gozäns bildet die Tertiäroberkante die Basis des obersten Grundwasserleiters.
Historische Nutzung und zu erwartende Bodenbelastungen
Der Stadtbereich Köln und der unmittelbare Bereich des Projektareals verfügen über eine ca.
2.000-jährige anthropogene Nutzungshistorie. Der Raum Köln verfügt über eine mehr als
200-jährige gewerblich-industrielle Nutzungsgeschichte. Nicht zuletzt haben die beiden Welt-
kriege des vergangenen Jahrhunderts und hier insbesondere der zweite Weltkrieg mit einer
flächenhaften Zerstörung des engeren Stadtgebietes in einer Größenordnung von 70 % dazu
beigetragen, dass sich die Historie durch Schadstoffkompartimente in den Medien Boden,
Bodenluft und Grundwasser mitteilt.
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Das engere Plangebiet verfügt ebenfalls über eine lange gewerbliche Nutzungsgeschichte,
insbesondere Überprägungen durch hafenaffine Betriebe wie Kohlehandel, Mineralölhandel,
Holzhandel und vieles andere mehr. Hinzu kommen die umfangreichen Auffüllungstätigkei-
ten, zur Herstellung der heutigen morphologischen Höhenlage. Es ist also damit zu rechnen,
dass die vorhandenen Gebäude zum Teil mit kritischen Baustoffen errichtet wurden, durch
ihre Nutzungshistorie es zum Eintrag von Schadstoffen in die Gebäudesubstanz gekommen
ist und darüber hinaus eine qualitative Beeinträchtigung der oberen Profilabschnitte der Bo-
denhorizonte und des Grundwassers nutzungsbedingt erfolgt ist. Sämtliche Untersuchungen
bauen daher auf das Altlastenkataster der Stadt Köln auf.
Weiterer Untersuchungsbedarf
Im Zuge der Realisierung der neuen Planungen und Entwicklungen für das Projektareal wer-
den viele Auf- und Einbauten rückgebaut werden, und es wird im Zusammenhang mit der
Realisierung geplanter neuer Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Untergrund kom-
men. Daher werden im Vorfeld weitere umwelttechnische und geotechnische Untersuchun-
gen klären, ob und in welchem Umfang Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwas-
sers vorliegen.
Ebenso wird zu klären sein, welchen Aufwand der Rückbau der vorhandenen baulichen An-
lagen, unter Berücksichtigung der in der Bausubstanz gegebenenfalls vorhandenen Schad-
stoffkompartimente, zu rechnen ist. Letztlich sollen geotechnische Untersuchungen aufzei-
gen, ob aufgrund des örtlichen Baugrundverhaltens mit grundstücksbedingten Mehrkosten
für Gründungsarbeiten zu rechnen ist.
2. Hochwassermanagement und Retentionsraumnachweis
Die Konversion des Deutzer Hafens von einem Industriehafen zu einem gemischt genutzten
Gebiet bietet die Chance, das neue Stadtquartier hochwasserangepasst zu entwickeln. Be-
reits die Voruntersuchungen haben ergeben, dass sich die angestrebte Entwicklung des
Quartiers mit den Belangen der Hochwasservorsorge in Einklang bringen lassen. Den Anfor-
derungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der Idee des „Lebens mit dem Wasser“ wird
über folgende Ansätze Rechnung getragen:
Der verloren gehende Retentionsraum wird vor Ort ausgeglichen. Mehr noch: es wird
sogar zusätzlicher Retentionsraum geschaffen.
Die Erschließungswege werden so angelegt, dass sie bis zu einem Wasserstand von
11,90 Meter Kölner Pegel (mKP), d. h. einem derzeit 200 jährlichen Hochwasser,
passierbar sind.
Die bestehende Hochwasserschutzlinie entlang des Poller Kirchwegs bleibt erhalten.
Der Deutzer Hafen wird als hochwasserangepasstes Quartier im Sinne der Idee „Le-
ben mit dem Wasser“ geplant. Die Bebauung wird möglichst hochwasserangepasst
ausgeführt.
Der Zustand heute: Abfluss, Wasserstand, Retentionsvolumen und Hochwasserma-
nagement
Auf einem bestehenden hydraulischen Modell in Kombination mit den damals aktuellen
Wasserspiegellagen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) wurde im Jahr 2013 die
Hochwassergefährdung im IST-Zustand für die StEB Köln ermittelt. Anhand der hydrauli-
schen Datengrundlagen ergeben sich folgende Hochwasserstände bezogen auf den Rhein-
km 687,5 in Höhe der Hafenmündung:
Kleinere Hochwasserereignisse führen im Bereich des Hafenbeckens noch nicht zu Überflu-
tungen. Erst ab einem Pegelstand in Köln von ca. 10,43 Metern Kölner Pegel (mKP), was
etwas unterhalb des 50-jährlichen Hochwasserabflusses liegt, tritt das Wasser über das Ha-
fenbecken hinaus, und es entstehen randnahe Überflutungen im Bereich des Deutzer Ha-
fens. Bei steigendem Wasserstand ist bei einem 100-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ 100;
43
11,30 mKP) fast das gesamte, bei einem 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ 200; 11,90
mKP) das gesamte Hafengebiet überflutet. (Abbildung: Überflutungssituationen bei einem
100-jährlichen Rheinhochwasser)
Auf Grundlage der hydraulisch simulierten Überflutungstiefen für das HQ100 (11,30 mKP)
und das HQ200 (11,90 mKP) und eines definierten Untersuchungsraums „Deutzer Hafen“
wurde ferner das gegenwärtige Retentionsvolumen für jeden Dezimeter im Wasserstandsbe-
reich von 9,50 bis 11,30 mKP bzw. 11,90 mKP ermittelt. (Abbildung: Retentionsvolumen des
IST-Zustandes).
Das Quartier Deutzer Hafen grenzt an den bestehenden Hochwasserschutz der Stadt bzw.
StEB Köln. Dieser verläuft östlich des Deutzer Hafens entlang der Siegburger Straße und
weiterhin abknickend entlang des Poller Kirchweg bis zum Bahndamm. Der Schutzgrad die-
ser Hochwasserschutzlinie ist auf das 200-jährliche Wiederkehrintervall ausgelegt. Diese
besteht in diesem Abschnitt aus einer stationären Schutzwand (Mauer) mit Abschnitten aus
mobilen Elementen in Bereichen von Einfahrten und Straßeneinmündungen. Südlich des
Deutzer Hafens bildet der vorhandene Bahndamm den Hochwasserschutz. Die Unterführun-
gen bzw. Straßenquerungen unterhalb des Bahndammes werden im Hochwasserfall mit
Schutztoren verschlossen. Das gesamte Plangebiet (mit Ausnahme des Annexbereichs) des
Deutzer Hafens liegt vor der bestehenden Hochwasserschutzlinie im Überschwemmungsge-
biet des Rheins.
Die Planung: Retentionsvolumen, Hochwassermanagement und Retentionsraumkonto
Das städtebauliche Konzept für den Deutzer Hafen wurde hinsichtlich der wasserhaushalts-
rechtlichen Anforderungen zum Bauen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet nach § 78
Absatz 5 WHG und nach § 84 Absatz 1 LWG NRW ausgewertet.
Abfluss und Wasserstand
Da der Abfluss des Rheins abhängig vom Einzugsgebiet ist, wird sich dieser durch eventuel-
le Baumaßnahmen am Deutzer Hafen nicht verändern. Grundsätzlich werden die Verände-
rungen im Wasserstand, ob positiv oder negativ, in einem Bereich liegen, der hydraulisch
kaum nachweisbar ist, gerade auch deshalb, weil der Deutzer Hafen am Gleithang und au-
ßerhalb des Strömungsbereichs des Rheins liegt.
Retentionsvolumen für den Deutzer Hafen
Ausgehend von den geplanten Höhenstufen für den Deutzer Hafen wurden für Teilflächen im
Gebiet das jeweilige Retentionsvolumen zum einen für das HQ100 (11,30 mKP) und für
HQ200 (11,90 mKP) ermittelt. Dabei sind flutbare Geschossen mit einem Höhenniveau vom
44,50 müNN zur Schaffung von Retentionsvolumen vorgesehen. Sämtliche Flächen dieses
Höhenniveaus, welche direkt an den Deutzer Hafen oder an der geplanten Geländevertie-
fung am südlichen Hafenende liegen, sollen bereits beim 100-jährlichen Hochwasserabfluss
geflutet werden. Die fünf an der Alfred-Schütte-Allee liegenden flutbaren Geschosse werden
erst beim HQ200 geflutet.
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Retentionsraum, welcher eventuell durch eine Baumaßnahme im Überschwemmungsgebiet
verloren geht, muss nach dem Wasserhaushaltsgesetz zeit-, umfang- und funktionsgleich in
relativer Nähe ausgeglichen werden. Durch den Vergleich der Retentionsvolumen im IST-
Zustand und dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf kann folgende grobe Retentions-
raumbilanz aufgestellt werden.
Tabelle: Retentionsraumbilanz für das städtebauliche Konzept für den Deutzer Hafen
IST-Zustand Entwurf (12/2017) Veränderung
Retentionsvolumen
HQ100: 169.000 m³ 196.200 m³ + 16 %
Retentionsvolumen
HQ200: 309.000 m³ 327.000 m³ + 6 %
Betrachtet man die reinen Retentionsvolumen, ergeben sich bei den untersuchten Hochwas-
serabflüssen positive Veränderungen bezogen auf das Volumen. Die abschließende Ent-
scheidung, wie das Retentionsvolumen bzw. dessen Veränderung zu bewerten ist, obliegt
der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln.
Konzept für das Hochwassermanagement
Der städtebauliche Entwurf Deutzer Hafen sieht vor, dass die bestehende Hochwasser-
schutzlinie entlang des Poller Kirchweges erhalten bleibt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil,
dass auch während der Bauphase immer ein ausreichender Hochwasserschutz für die da-
hinter liegenden Stadtteile gewährleistet ist und durch den städtebaulichen Entwurf Deutzer
Hafen keine Änderungen am bestehenden geschützten Bereich entlang des Poller Kirchwe-
ges zu erwarten stehen.
Nutzungsebenen im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen
Die hochwasserangepasste Nutzungsebene im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen ist
auf einer Höhe von mindestens 47,20 müNN, also auf einem Höhenniveau des bestehenden
Hochwasserschutzes entlang von Siegburger Straße/Poller Kirchweg und somit oberhalb
des Wasserstands eines 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ200 = 46,97 müNN am
Rheinkilometer 687,5) geplant, so dass das bestehende Risikogebiet in der Stadt Köln bei
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einem 200-jährlichen Hochwasserabfluss nicht vergrößert wird. Die Zuwegung zu den ein-
zelnen Gebäudekomplexen erfolgt über die ebenfalls dann bis zum 200-jährlichen Wieder-
kehrintervall hochwassersicher ausgeführten Straßen Siegburger Straße/Poller Kirchweg
und eine ringförmige Quartiersstraße durch das Gebiet mit zusätzlicher, befahrbarer Brücke
über das Hafenbecken.
Unterhalb der einzelnen Gebäudekomplexe befinden sich flutbare Geschosse auf einem Hö-
henniveau von 44,50 müNN. Diese werden ab einem noch festzulegenden Wasserstand
zwischen 11,0 mKP und 11,20 mKP durch das ansteigende Rheinhochwasser geflutet. Ob
diese Flutung über Öffnungen in der Gebäudehülle, unterirdische Rohrleitungssysteme und
gesteuert oder ungesteuert erfolgen soll, ist zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen. Von
den insgesamt 19 flutbaren Geschossen werden beim HQ100 alle 14 Geschosse, welche
zum einen direkt an das Hafenbecken angrenzend oder über tiefer liegende Flächen an das
Hafenbecken angeschlossen sind, geflutet. Die restlichen fünf flutbaren Geschosse liegen
direkt an der Alfred-Schütte-Allee und werden durch das Überströmen selbiger erst kurz vor
Erreichen des HQ200 geflutet. Neben größtenteils klassischen Tiefgaragen sind als flutbare
Geschosse mit einer Höhe Fertigfußboden von 44,50 müNN auch vereinzelt Gewerbeflächen
direkt am Hafenbecken gemeint. Ob diese Flächen später geflutet oder mittels Objekt-
schutzmaßnahmen als hochwassersicher ausgeführt werden, ist Gegenstand der späteren
Detailplanung für die einzelnen Gebäudeblöcke.
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Situation bei HQ100
47
Situation bei HQ200
Grundsätzlich sind bei der Ausführung der flutbaren Geschosse die zwei Strategien „Anpas-
sen“ und „Widerstehen“ der hochwasserangepassten Bauweise zu berücksichtigen. Bei der
Strategie „Anpassen“ wird bewusst Wasser in das Gebäude eingelassen. Hierbei ist wichtig,
dass eine hochwasserangepasste Bauweise Schäden bei einer Flutung des Gebäudes mi-
nimiert und der Zustand vor dem Hochwasser schnell wiederhergestellt werden kann. Neben
der Wahl der richtigen Baustoffe müssen die flutbaren von den nichtflutbaren Bereichen ein-
deutig getrennt und planungstechnisch unterschiedlich betrachtet werden. Wie mit diesen
Bereichen umgegangenen werden muss, beschreibt die Strategie „Widerstehen“ in der
hochwasserangepassten Bauweise. Hier werden Maßnahmen zur Abschirmung des Hoch-
wassers aufgezeigt, um nichtflutbare Bereiche des Gebäudes oder auch die Gebäudetechnik
zu schützen. Im Zuge der Ausführungsplanung ist daher zu klären, welche Bereiche der flut-
baren Geschosse geflutet und welche mittels Objektschutzmaßnahmen als bis zu einem be-
stimmten Wasserstand hochwassersicher ausgeführt werden.
48
Retentionsraumkonto und Retentionsraumbilanz während der Bauphase
Retentionsraum, welcher durch eine Baumaßnahme im Überschwemmungsgebiet verloren
geht, muss nach dem Wasserhaushaltsgesetz ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich muss
zeit-, umfang- und funktionsgleich in relativer Nähe erfolgen. Da es keine anderen Aus-
gleichsflächen in relativer Nähe zum Projektgebiet Deutzer Hafen gibt, auf denen das Re-
tentionsvolumen in entsprechender Weise ausgeglichen werden kann, muss dieser Aus-
gleich im Projektgebiet stattfinden.
Für die weitere Planung und Genehmigung der einzelnen Bauabschnitte sowie während der
Bauausführung muss die Retentionsraumbilanz immer neutral oder positiv ausfallen. Zur
Bilanzierung des Retentionsvolumens und zur Unterstützung der Einzelgenehmigungen
durch die Genehmigungsbörde, die Bezirksregierung Köln, wird für das gesamte Projektge-
biet ein „Retentionsraumkonto“ erstellt. Hierfür wird das gesamte Projektgebiet in Baufelder
Abschnitte/Bereiche aufgeteilt. Für diese Bereiche wird anschließend das Retentionsvolu-
men im IST-Zustand ausgewertet und in Form einer Tabelle für das Retentionsraumkonto
dokumentiert. Sofern Planungen oder Genehmigungsanträge für die einzelnen Baufelder
vorliegen, wird auch dafür das Retentionsvolumen ermittelt und dokumentiert. Anhand des
Vergleichs der Planungs- und IST-Werte kann nachvollzogen werden, welche Baufelder eine
positive Veränderung in der Retentionsraumbilanz liefern und demnach zuerst umgesetzt
werden sollten, damit während der Bauphase immer eine positive Bilanz vorzuweisen ist.
Die Retentionsvolumen werden im Genehmigungsverfahren nachvollziehbar über die Ge-
bäudeabmessungen für jeden Wohnblock unter der Annahme der 7,5 % Konstruktionsfläche
ermittelt. Anschließend werden die einzelnen Volumina für jedes Baufeld aufsummiert und
mit dem IST-Zustand verglichen. Das Retentionsraumkonto wird nach jeder Aktualisierung
der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt.
49
3. Lärm
Auf das Gebiet des Deutzer Hafens wirken derzeit verschiedene Lärmquellen ein: Der Stra-
ßenverkehr auf den Brücken, die Rheinschifffahrt und insbesondere der Bahnverkehr auf der
Südbrücke, der durch die Gebäudeanordnung der südlichen Baufelder abgeschirmt werden
soll. Hierbei werden ebenso die Lärmemissionen des jenseits der Südbrücke benachbarten
Industrieunternehmens berücksichtigt.
Aus der städtebaulichen Planung in Verbindung mit der vorläufigen Abschätzung des Ziel-
und Quellverkehrs ergibt sich eine Einschätzung künftiger Lärmimmissionen im Viertel des
Deutzer Hafens, aus der sich Konsequenzen für den Lärmschutz bezogen auf jedes einzelne
Baufeld ergeben. Aus Perspektive des Lärmschutzes wird die Planung unter den vorliegen-
den Geräuschimmissionen zur Tag- und Nachtzeit ausgewogen bewertet, weil es mit der
Blockstruktur gelingt, weite Teile des Gebiets vom Lärm hinreichend zu schützen. Gleichwohl
ist darauf hinzuweisen, dass mittlerweile marktübliche Maßnahmen (verglaste frei belüftete
Balkone, Prallscheiben, etc.) einen höheren Aufwand gegenüber Standardbauvorhaben be-
deuten.
Für den Deutzer Hafen werden gem. DIN 4109 (aktuelle Fassung (Januar 2018, sofern ver-
waltungsrechtlich eingeführt), Tabelle LPB I bis VII in der Abbildung) für das Erdgeschoss
und das 1. Obergeschoss sowie die max. Lärmpegelbereiche für sämtliche Gebäudeaußen-
seiten festgelegt.
50
Ferner werden sämtliche Baufelder individuell aus der Perspektive des Lärmschutzes beur-
teilt. Dafür werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: Die aktuelle Rechtspre-
chung sieht eine kritische Grenze für Verkehrslärmimmissionen bei den sog. Orientierungs-
werten von 70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts vor. Auch wenn eine Grenze, ab der Wohnen
trotz Maßnahmen grundsätzlich nicht mehr zulässig ist, zur Zeit nicht besteht, wird davon
ausgegangen, dass ab einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu Teil
1 der DIN 18005 von 55 dB(A) am Tage oder 45 dB(A) in der Nacht vor allen Aufenthalts-
raumfenstern und –fenstertüren Maßnahmen wie verglaste Balkone und sog. Prallscheiben
vorzusehen sind. Eine Grundrissgestaltung zur Sicherstellung einer beruhigten Seite pro
Wohnung ist vorzusehen. Bei B-Plänen fordert die Stadt Köln bei Außenwohnbereichen ab
einem Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags entsprechende Maßnahmen, mit denen dieser
Pegelwert auf Balkonen, Loggien eingehalten wird. Diese Forderung entfällt, wenn die Woh-
nung einen zweiten Balkon – unabhängig von dessen Größe – zur ruhigen Seite aufweist.
Ergänzender Hinweis: Die Anlegestelle für Passagierschiffe nördlich des Plangebiets stellt
auch bei einer Bewertung nach TA Lärm kein Problem für die in der Planung vorgesehene
Wohnnutzung im BF 01 dar.
4. Gebietsbrandschutz
Für das Quartier Deutzer Hafen sind im Zuge der Planung Voraussetzungen für die Feuer-
wehr und Rettungsfahrzeuge zu schaffen, um Rettungsmaßnahmen durchführen und wirk-
same Löscharbeiten vortragen zu können. Durch die unmittelbare Rheinlage ergeben sich im
Hochwasserfall zusätzliche Maßnahmen für die vorgenannten Anforderungen sowie der Si-
cherstellung der Rettungswege.
Dafür ist ein übergeordnetes Brandschutzkonzept entwickelt worden, in dem neben allge-
meinen übergeordneten Vorgaben auch spezifische Anforderungen für die jeweiligen Baufel-
der festgelegt und dokumentiert sind. Dieses soll auch (unter Berücksichtigung notwendiger
Fortschreibungen) als Bestandteil der Bauleitplanung dienen.
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technische Regeln
Das vorliegende Gebietsbrandschutzkonzept basiert auf folgenden wesentlichen Gesetzen,
Verordnungen, Richtlinien und technischen Regeln in der jeweils gültigen Fassung:
Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung - Nordrhein-Westfalen (ausgelaufen)
Sonderbauverordnung - Nordrhein-Westfalen (VV BauO NRW)
Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasser-
versorgung (DVGW W 405)
AGBF Information zur Löschwasserversorgung
AGBF Empfehlungen zur Ausführung der Flächen für die Feuerwehr
Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (Muster-RL)
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken (DIN 14090)
Vorschriften und Regelwerke anderer Bereiche, wie z. B. berufsgenossenschaftliche Vor-
schriften (z. B. DGUV) versicherungsrechtliche Vorgaben oder Arbeitsschutzrechtliche Vor-
gaben, sind durch den Eigentümer bzw. Betreiber eigenverantwortlich zu prüfen und zu be-
rücksichtigen und ausdrücklich nicht Bestandteil des Brandschutzkonzepts.
Schutzziele
Dem Gesamtbrandschutzkonzept liegen die Schutzziele gemäß § 3 (1) und § 17 (1) BauO
NRW zu Grunde, welche primär dem Schutz von Menschen und Tieren dienen und darüber
hinaus u. a. wirksame Löscharbeiten ermöglicht. Das Festlegen von weitergehenden
51
Schutzzielen, wie z. B. ein erhöhter Schutz des Gebäudes oder von besonderen Sachwerten
sowie der Schutz vor Betriebsunterbrechungen und Image-Verlusten liegt im Ermessen und
Verantwortungsbereich des jeweiligen späteren Bauherrn bzw. Eigentümers.
Brandschutzkonzept
Die neu zu errichtenden Gebäude sowie die Bestandsgebäude werden eine Fußbodenhöhe
des obersten Aufenthaltsraums von über 7 m bzw. über 22 m aufweisen. Sie werden somit
als Gebäude mittlerer Höhe bzw. als Hochhäuser eingestuft.
Da die Anfahrt durch die Feuerwehr im Einsatzfall immer zur postalischen Adresse erfolgt,
werden diese grundsätzlich im bis zu HQ200 hochwassersicheren Bereich angeordnet. Das
bis zum HQ200 hochwassersichere Erschließungsniveau liegt auf 47,20 m OKG. Diese Hö-
he berücksichtigt die Gefahrenklasse 1 (Hochwasser statistisch seltener als 1-mal alle 200
Jahre, HQ 200). Somit sind die erforderlichen Feuerwehrzuwegungen für das Quartier
grundsätzlich durch die öffentlichen Verkehrsflächen Siegburger Straße, die Mühlenstraße,
den Poller Kirchweg, Am Schnellert, der Quartiersstraße sowie der Hafenbrücke sicherge-
stellt.
Einige Gebäudeteile liegen stellenweise mehr als 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen
entfernt, so dass zusätzliche Feuerwehrzugänge und -zufahrten erforderlich werden.
Da zudem bei einem Großteil der Gebäude der zweite Rettungsweg über anleiterbare Stel-
len sichergestellt wird, werden Zufahrten zu den Innenhöfen und Aufstellflächen angeordnet.
Die genaue Ausführung wird in einem separaten Dokument (Verweis auf Anlage) beschrie-
ben. Es werden die Anforderungen gemäß VV BauO NRW eingehalten. Neben den Aufstell-
flächen werden auch Bewegungsflächen vorgesehen, um der Feuerwehr Platz zur Entwick-
lung eines Löschangriffs zu geben. Die Bewegungsflächen werden vor allem im Bereich der
Hauptzugänge zu den Gebäuden und Einspeisestellen von Löschwasseranlagen vorgese-
hen.
Die Zufahrten sowie die Bewegungsflächen werden für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 16 t
Gesamtmasse bzw. 10 t Achslast ausreichend befestigt und tragfähig sein. Tore bzw. Poller
im Zuge von Feuerwehrzufahrten werden mit Verschlüssen versehen, die mit einer Doppel-
schließung oder einem Dreikant geöffnet werden können.
Zu- und Durchfahrten sowie befahrbare Flächen dürfen nach § 5 (6) BauO NRW nicht durch
Einbauten eingeengt werden und sind ständig freizuhalten – auch im Winter (Räumdienste)
oder während Festen. Parkstreifen in Bereichen von Zufahrten werden unterbrochen. Sie
sind dauerhaft zu kennzeichnen. Zur Information der Feuerwehr werden in unmittelbarer Nä-
he der Hauptzufahrten zu den Baufeldern Hinweisschilder mit Lageplan oder Hausnummern
installiert, deren Kennzeichnung mit der Feuerwehr abzustimmen ist.
Bei der überwiegenden Nutzung als Wohn- und Bürobebauung bestehen für die Feuerwehr
bei den Gebäuden keine besonderen Gefahren. Bei den Hochhäusern, Verkaufs- und Ver-
sammlungsstätten ist mit einer größeren Anzahl von Personen auszugehen. Aufgrund der
erhöhten Anforderungen der Rettungswegausführungen bei diesen Sonderbauten in Zu-
sammenhang mit den Sammelplätzen, jeweils entfernt vom Objekt, bestehen aus brand-
schutztechnischer Sicht keine Bedenken.
Aus Sicht des Brandschutzes sind die bislang geplanten Vorkehrungen des städtischen
Hochwasserschutzes ausreichend. Auch sind gegenwärtig keine Nutzungen bekannt, die
einen verbesserten Hochwasserschutz notwendig machen würden. Ggf. im Falle veränderter
Rahmenbedingungen das Konzept anzupassen und fortzuschreiben.
Mit der vollständigen Bebauung des Geländes des Deutzer Hafens wird eine Löschwasser-
menge von 96m³/h über zwei Stunden sichergestellt. Die Anordnung der Löschwasserleitun-
52
gen und deren Hydranten erfolgt außerhalb des unter HQ200 hochwassergefährdeten Berei-
ches.
Insgesamt werden damit aus brandschutztechnischer Sicht die bauordnungsrechtlichen
Schutzziele im ausreichenden Maße erfüllt.
53
V. AUSBLICK/WEITERES VERFAHREN
Auch wenn sich die Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens bis zur Umsetzung des Inte-
grierten Plans als Prozess noch über viele Jahre erstrecken wird, so können an dieser Stel-
le bereits konkrete nächste Schritte und Ansprüche für die Umsetzung beschrieben wer-
den.
Bauleitplanung
Ziel ist es, dass der Integrierte Plan sowie dieses Handbuch als städtebauliches Konzept
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Rat der Stadt Köln beschlossen und die Verwaltung
damit beauftragt wird, die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplan-
verfahren zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt in die Wege zu lei-
ten. Dies betrifft sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung von
Bebauungsplänen.
Grundstücksvergaben
Zur Veräußerung einzelner Grundstücke streben Stadt und die moderne stadt als Eigentü-
merin bzw. Entwicklungsgesellschaft der Grundstücksflächen die Vergabe über Verfahren
an, die die inhaltlichen Qualitätsziele (Nutzung, Städtebau, Gestaltung) mit den wirtschaftli-
chen Zielen optimal verbindet. Dazu kommen sowohl Konzeptvergaben und im Einzelfall
Direktvergaben (auf Grundlage innovativer Konzeptansätze) in Betracht als auch Investo-
renwettbewerbe.
Diese Art der Grundstücksvergaben schaffen die Voraussetzungen dafür, die das neue
Quartier prägenden Akteure und Institutionen zu gewinnen.
Jede Grundstücksvergabe zieht in der Regel Qualifizierungsverfahren für die Baufelder
nach sich. Die genaue Vorgehensweise wird noch abgestimmt.
Qualifizierungsverfahren
Mit dem Integrierten Plan werden besondere Qualitäten für den Städtebau, die Ausgestal-
tung der Baufelder („Deutzer Block“) und den Freiraum formuliert. Um diese hohe Qualitä-
ten sicherzustellen und verbindlich mit den Akteuren zu vereinbaren, sind Qualifizierungs-
verfahren (z. B. Realisierungswettbewerbe, Workshopverfahren o. ä.) für Städtebau, Hoch-
bau und Freiraum vorgesehen – in der Regel integriert in den Vergabeprozess.
Der Anspruch für die Stadt Köln wie für die moderne stadt ist es, im Deutzer Hafen für die
jeweiligen Baufelder mit ihren unterschiedlichen Nutzungen maßgeschneiderte Verfahren
durchzuführen, die die individuellen Stärken und Lagequalitäten herausarbeiten und si-
chern.
Die moderne stadt wird in ihrer Rolle als die Entwicklungsgesellschaft für den Deutzer Ha-
fen in Abstimmung mit der Stadt Köln den hohen Qualitätsanspruch sicherstellen und ga-
rantieren, dass die besonderen Ansprüche sowohl funktional wie ästhetisch umgesetzt
werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadt misst dem Thema Öffentlichkeitsbeteiligung große Bedeutung zu. Als Umsetzer
der Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen nimmt die moderne stadt eine besondere Ver-
antwortung für den Gesamtprozess wahr. Stadt und moderne stadt werden in enger Ab-
stimmung agieren und die Intensität der Einbindung der Öffentlichkeit gemeinsam fortfüh-
ren. Die angestrebte Transparenz für die Öffentlichkeit wird auch bei der Kommunikation
von fachlichen Erkenntnissen (z. B. im Bereich Verkehr) in geeigneten Beteiligungsforma-
ten und Medien fortgeführt.
Neben der förmlichen Beteiligung im Rahmen der Bebauungsplanverfahren ist ein umfas-
sendes Beteiligungskonzept der (Fach-)Öffentlichkeit vorgesehen, das stets dem Pla-
nungsfortschritt und jeweiligen Erfordernissen angepasst wird. Neben einem Begleitgremi-
um wird auch die Öffentlichkeit weiterhin intensiv eingebunden werden. Die heute im Deut-
54
zer Hafen ansässigen Betriebe werden in allen Schritten beteiligt, um gemeinsam einen
reibungslosen Übergang zum neuen Stadtquartier zur gestalten.
Anlage 3 Materialsammlung
53567 Zeichen
Anlage 3
Der Integrierte Plan
Deutzer Hafen Köln
Materialsammlung
Themenpläne
Hinweis zur Materialsammlung:
Die Pläne, Diagramme, Schnitte und Abbildungen dienen der Illustration des „Quartiersbuchs
Deutzer Hafen“ und werden im weiteren Arbeitsablauf mit dem Text der Anlage 2 zu einer
Druckfassung zusammengefasst.
Bei allen Darstellungen handelt es sich um Verkleinerungen ohne Maßstab.
Bestandsgebäude
langfristige Bewahrung /
Umnutzung
Schienen mit
Potential für die
Freiraumgestaltung
Bestandsgebäude die
entfallen
Evt.zeitlich begrenzte
Umnutzung
historische Kaimauer vorläufige Annahme
Denkmalschutz Mühle
01 BESTAND UND
DENKMALSCHUTZ Alfred Schütte Allé
(Denkmal)
Kran
Diagram 01 - Bestand
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Quartiersplätze Parks
Grüne Gasse
02 STADT- UND
FREIRÄUME
Straßenräume/
Stadtteilboulevards
Promenade
Alfred-Schütte-Allee
Nachbarschaftliche
Straßenräume
Diagram 02 - Stadt und Freiräume
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
bis 14 m
3-4 Geschosse Wohnen
1-3 Geschoss Einzelhandel/Kultur
bis zu 21m
5-6 Geschosse Wohnen
5 Geschosse Gewerbe
Hochpunkte 50-80m
15-19 Geschosse Wohnen
12-20 Geschosse Gewerbe
bis zu 45m
14 Geschosse Wohnen
10 Geschosse Gewerbe
bis zu 23m
6-7 Geschosse Wohnen
5 Geschosse Gewerbe
bis zu 33m
10 Geschosse Wohnen
7-8 Geschosse Gewerbe
04 PRINZIP
GEBÄUDEHÖHEN bis zu 26m
7 Geschosse Wohnen
6 Geschosse Gewerbe
Diagram 04 - Prinzip Gebäudehöhen
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Gewerbe mit Publi-
kumsverkehr, Gastron.
Gewerbe /
Büro
Wohnen
Einzelhandel /
Nahversorgung
Öffentliche Funktionen
Kitas, Schulen
Kultur, Vereine,
sonstiges
05 NUTZUNGEN EG Parken
Diagram 05 - Nutzungen EG
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
06 NUTZUNGEN OG
Gewerbe mit Publi-
kumsverkehr, Gastron.
Gewerbe /
Büro
Wohnen
Einzelhandel /
Nahversorgung
Öffentliche Funktionen
Kitas, Schulen
Kultur, Vereine,
sonstiges
Parken
Diagram 06 - Nutzungen OG
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Parkhaus
öffentl. Parkplätze
Quartiersstrassen
Hauptverkehrswege
Tiefgarage07 ERSCHLIEßUNG Rettungszufahrten
Diagram 07 - Erschließung
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
öPNV Trambahn
öPNV S-Bahn
Hafenbus
Hauptradwege
Sekundäre Fussverbindungen
5min Radius
Haltestelle
Haupt-Fusswege08 NACHHALTIGE
MOBILITÄT
H
MobilitätsstationM
HH
H
M
M
M
M
Potential Rheinbrücke
M
M
Diagram 08 - Nachhaltige Mobilität
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
09 ERSCHLIEßUNGS-
HÖHEN
Schwimmende Elemente
und Stegkonstruktionen
Bestehende höhe Hafenkante
ca. 44.5 m.ü.NN und niedriger
Zwischenhöhen
44.5-47.5 m.ü.NN
Hochwassersichere Erschließung über
47.5m.ü.NN bzw. durch Wand geschützt
Höfe über 47.5m.ü.NN
Bestehende Hochwasserschutzmauer
Diagram 09 - Erschließungshöhen
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
(HQ 50: 45,8; HQ 100: 46,40) (HQ 200: 47,20) Anm.: (HQ 200 = Pegelstand 200-jähriges Hochwasser)
gruener Sockel (47.2m)
Nutzbare Erdgeschosse
auf hochwassersicherem Niveau
Funktionen auf nicht
hochwassersicherem Niveau
urbaner Sockel (47.2m)
Muehlensockel (46.0m)
10 SOCKELZONEN
Diagram 10 - Sockelzonen
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Höhenangaben der Gebäude beziehen sich auf Straßenniveau
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
190m160m200m
120m 100m 210m 125m
11 BARRIEREFREIE
ERSCHLIEßUNG
Hochwassersichere Linie Behindertengerechte Zugänge als
Rampen in Plätzen und Gewegen,
vermitteln zwischen öffentlich zugängli-
chen Räumen
Behindertengerechte Zugänge als
Rampen in Sockelzonen,
Vermitteln zwischen Hochwassersicheren
EG-Funktionen und Promenade
Abstand zwischen den Zugängen
65m
Diagram 11 - Barrierefreie Erschließung
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Privat
breite Kantzone 2,5-4m breit
Grüner Strassenraum und Regenbeet 2m breit
Halböffentlich
schmale Kantzone 0,6-1m
Öffentliche bzw. offen gestaltete Erdgeschosszonen12 KANTZONEN
Privat
Loggien 0.8-2m
Öffentliche Zwischenzone
Erdgeschoss zurückversetzt
Diagram 12 - Kantzonen
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Existierende Allee13 FREIRAUMGESTALTUNG Baumpakete auf der Promenade Baumgruppen in den Parks
Landschaftlich mit Flussthema
Parkwiesen
Grüne Gassen
Baumgruppen in Vorgärten, Terrassen und
Filterbeeten mit landschaftlichem Thema
Am Schnellert
Baumgruppen in Beeten mit landschaftli-
chem Thema
Baumgruppe auf den Plätzen
Skulptural mit Stadtthema
Neupflanzung Baumreihen und Alleen
Stadtbäume
Diagram 13 - Freiraumgestaltung
Stand 01.03.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Baumreihen und -gruppen Spielplätze
Sportanlagen Spielstraßen
14 PROGRAMMIERUNG
FREIRÄUME
Parkwiesen
Wasserelement
Flexible Flächen für
Kulturelle Nutzungen, Märkte etc.
Diagram 14 - Programmierung Freiräume
Stand 03.01.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Stegkonstruktionen Schwimmende Elemente
Potentielle Aktivitätsflächen Anleger Hafenbus
16 ELEMENTE
WASSERFLÄCHE z.B. Kulurboot, Gartenboot.. Pool
Diagram 16 - Elemente Wasserfläche
Stand 03.01.2018
Maßstab 1:3000
COBE / moderne stadt / Stadt Köln
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
Inhalt der Diagramme nur nachrichtlich, im Zweifel gilt der Rahmenplan 1:1000
Schnitte
EG
45.95
EG 45.96
EG 45.95
EG 4
5.98
EG 46.00
EG 45.95EG 46.10
EG 46.88
EG 46.79
EG
46.69
EG 46.59
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG 45.79
EG 46.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 46.00
EG 45.98
EG 45.97
Gruene Gasse
3.7
Kellerräume
Kellerräume
3.7
1.0 0.4
1.5 2.5
TiefgarageEinstauhöhe 47.0
3.OG 57.8
2.OG 54.81.OG 51.8
Hochparterre 48.5
4 Gesch. 14m
61.5
3.OG 57.8
2.OG 54.8
1.OG 51.8
Hochparterre 48.5
Grüne Gasse
3.7 3.0 3.0 3.3
3.7 3.0 3.0 3.3
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
3.51.0
12.0
47.2
5.52.0
4 Gesch. 14m
61.5
48.4
Baufeldgrenze
44.5
48.4
12.5
3.7
Kellerräume
4 Gesch. 14m
3.OG 57.82.OG 54.8
1.OG 51.8
Hochparterre 48.5
3.7 3.0 3.0 3.3
44.5Tiefgarage
61.5
12.5
Grüne Gasse
49.012.5
48.4
Zugang
Regenbeet
Zufahrt /
Rettungsweg
Kantzone
Garten
3.55.5
Zufahrt /
Rettungsweg
Kantzone
Garten
Baufeld 11d Baufeld 11f
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200, DIN A2KAL
316_DEU_RP_S_AA_02
02
Schnitt A, Grüne Gasse 12m und BF 11d
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
Kellerräume Kellerräume
2.50.4
66.1
6.OG 65.4
5.OG 62.4
4.OG 59.4
3.OG 56.42.OG 53.4
EG 47.4
3.0 3.0 3.0
3.7
7 Gesch. 21.6m
3.03.03.03.03.0
12.542.612.5
Baufeldgrenze
3.33.03.7 3.0
1.0
Hochparterre 48.5
1.OG 51.82.OG 54.8
3.OG 57.8
4.OG 60.8
5.OG 63.8
6.OG 66.8
70.5
7 Gesch. 23m
Tiefgarage 44.5
3.7
Einstauhöhe 47.0
1.0
4.0 2.5
18.9
3.0 3.94.0
Baufeldgrenze
Fahrradweg
Alfred Schütte Allé
Gehweg Grün/Flex
1.5
46.5
Poller Wiesen
47.4
48.4
QuartiersstrasseBF 11c
6.02.51.4
47.2
Kantzone
Gehweg
Baumscheibe /
Längsparken
Fahrbahn /
inkl. Radweg
47.5
14.0
1.OG 50.4
3.03.0
EG 45.95
EG
45.96
EG 45.95
EG 45.98
EG 46.00
EG
45.95
EG 46.10
EG 46.88
EG 46.79
EG
46.
69
EG 46.59
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG
45.79
EG 46.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 46.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / DIN A2KAL
316_DEU_RP_S_CC_02
02
Schnitt C, Alfred-Schütte-Allee, BF11c
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
Promenade 44,5
Normalwasserstand 38.5
Kulturplatz 44.5
+49.2
3.0
1.5 1.56.03.0 2.0
14.0
Gehweg
Radfahrspur
Fahrspur
Radfahrspur
Gehweg
Baufeldgrenze
BF 03
Baufeldgrenze
BF02b Ellmühle
Essigfabrik 53.5
Vordach Ellmühle 50.5
Mühlenstrasse 47.2
Freitreppe
EG 45.95
EG 45.96
EG 45
.95
EG 45.98
EG 4
6.00
EG 45.95
EG 46.10
EG 4
6.88
EG
46.79
EG
46.69
EG 4
6.59
EG 46.24
EG 46.27EG 46.5
9
EG 45.7
9
EG 46.95
EG 47.1
5
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG
46.00
EG 45.9
8
EG
45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / A3KAL
316_DEU_RP_S_EE_02
02
Schnitt E, Hafenbrücke
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
12.5
2.6 OK flutbarer
UG-Boden i.M. 44.5
0.5
67.5
6 Gesch. 20m
47.2
3.5 2.0 6.0 2.0 var. 1.0Baufeldgrenze
18.538.6 12.5
1.0
Einstauhöhe 47.0
OK flutbarer UG-Boden i.M. 44.5
48.4
0.4 48.4
67.5
6 Gesch. 20m
44.8
7+1 Gesch. 23m
70.5
6.OG 66.8
5.OG 63.84.OG 60.8
3.OG 57.8
2.OG 54.81.OG 51.8
EG 48.8
Gewerbe UG 44.844.5
3.7 3.0 3.03.0 3.0 3.0 3.0 4.0
12.515.2
Baufeldgrenze
Hochwasserschutzmauer (best)
0.6
Baumscheibe /
Längsparken
Kantzone
Fahrbahn /
inkl. Radweg
Kantzone
Gehweg
Gehweg
47.5
Baumscheibe /
Längsparken
2.64.33.03.03.03.03.7
Erschließung 47.5 / 48.51.OG 51.8
2.OG 54.8
3.OG 57.8
4.OG 60.8
5.OG 63.8
Baufeldgrenze
4.33.03.03.03.03.7
Erschließung 47.5 / 48.5
1.OG 51.8
2.OG 54.8
3.OG 57.8
4.OG 60.8
5.OG 63.8
2%
Baufeld 05 Poller KirchwegÖstliche Promenade AX 02
mind.2%
14 Gesch. 60m
EG 45.95
EG 45.96
EG 45.95
EG
45.98
EG 46.00
EG 45.95
EG 46.10
EG 46.88
EG 46.79
EG 46.
69
EG 46.59
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG 45.79
EG 46.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 46.00
EG 45
.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / A2KAL
316_DEU_RP_S_GG_02
02
Schnitt G, Poller Kirchweg und BF05
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
47.35
44.5
6.8
Baufeldgrenze
min.
6.0 16.0
87.62
72.5
2.50.44.34.0
Gewerbe EG 47.5
1.OG 51.8
Tiefgarage 44,5
45.97
Östliche Promenade Mühlenstrasse
47.5
46.0
Baufeldgrenze
18.24.0
Hof EllmühleBestand Ellmühle Neubau BF02b
1. Boden (EG)
4.0 3.9 3.7 3.9 3.9 3.73.7
3.9
8. Boden
6. Boden
3. Boden
2. Boden
4. Boden
5. Boden
9. Boden
10. Boden
3.7
7. Boden
Bestand Ellmühle
37.0
4.0
2.OG 55.8
4.0
3.OG 59.8
4.0
4.OG 63.8
4.7
5.OG 67.8
40.7
81.01
76.95 72.95
69.19
65.39
61.39
57.40
53.66
49.92
var. 5.02.5
Baumscheibe
Siegburger Strasse
Gehweg
Radweg
Fahrspur
(Einbahnstrase)
Baumpflanzungen
und Längsparken
Hochwasserschutzmauer (best)
3.5 6.3
46.8
2.5 var.
47.2 46.7
Baumpflanzungen
16.6
47.2 47.5
mind.2%
38.5
Sohle 35.0
Normalwasserstand
46.0
Fahrspur
Gleisbett Tram
Bestand
Laderampe
Kellerräume 4.517.4
21.9
EG 45.95
EG 45.96
EG 45.95
EG 45.98
EG 46.00
EG 45.95
EG 46.10
EG 46.88
EG 46.79
EG
46.69
EG 46.59
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG 45.79
EG 46.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG
46.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / A1KAL
316_DEU_RP_S_HH_02
02
Schnitt H, Mühlen- u.Siegburger Strasse mit Ellmühle
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
EG 45.95
EG 45.96
EG 45
.95
EG 45.9
8
EG 46.00
EG
45.95
EG 46.10
EG 46.88
EG 46
.79
EG 46.
69
EG
46.59
EG 46.
24 EG 46.27EG 46.59
EG
45.79
EG 4
6.95
EG 47.1
5
EG 46.
15
EG 46.10
EG 45.1
5
EG 46.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / DIN A3KAL
316_DEU_RP_S_II_02
02
Schnitt I, Grüner Sockel mit Terrassen auf 47.2
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
0.41.0
2.5
Einstauhöhe 47.0
36.6 16.0
Tiefgarage 44.5
5 Gesch. 21m
7 Gesch. 23m
64.5
4.0
1.OG 51.8
Gewerbe EG 47.5
Baufeldgrenze
4.3
70.5
3.7
6.OG 66.8
5.OG 63.8
4.OG 60.8
3.OG 57.8
2.OG 54.8
1.OG 51.8 Gewerbe EG 47.5
0.53.0 3.0 3.0 3.0 3.0 4.3
12.5
2.0min.6 4.5 2.5
Baufeldgrenze
47.2
3.5 2.0 6.0 2.0 var. 0.6
18.5
Hochwasserschutzmauer (best)
0.6
Baumscheibe /
Längsparken
Kantzone
Fahrbahn /
inkl. Radweg
Kantzone
Gehweg
Gehweg
47.5
Baumscheibe /
Längsparken
Baufeld 06 Poller Kirchweg
Stufen
Set Back
Untere
Promenade
47.5
44.5
38.5
Sohle 35.0
Normalwasserstand
48.448.4
Östliche Promenade
13.5
Obere
Promenade
mind.2%
43.0
Hafensteg
4.0
2.OG 55.8
4.0
3.OG 59.8
4.7
4.OG 63.8
EG 4
5.95
EG 4
5.96
EG 45.95
EG 45.98
EG 46.00
EG 45.95
EG 4
6.10
EG 46.88
EG 46.79
EG
46.69
EG 46.59
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG 45.79
EG 46.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 46.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / DIN A2KAL
316_DEU_RP_S_J2_02
02
Schnitt J2, Urbaner Sockel, EG auf 47.5
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
Mühlenplatz
46.8
47.2
47.2
45.60
Normalwasserstand 38.5
Sohle 35.0
Kaimauer 44.5
10.2 18.2 4.6
östliche Promenade Geh -
und Radweg
Siegburger Strasse
"Ruine" - Giebel der ehm. Fabrikhalle
22.0
mind.2%
75.4
9.8 7.3 13.8
Baumpflanzungen Stufen Baumpflanzung und
Hochwasserschutzmauer
5.53.7
StufenPlatzfläche
Deutzer Werft
47.0
EG 45.95
EG 45
.96
EG 45.95
EG 45.98
EG 46.00
EG 45.95
EG 46.
10
EG 46
.88
EG 4
6.79
EG 4
6.69
EG 4
6.59
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG 4
5.79
EG 46
.95
EG 4
7.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 46.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / DIN A2KAL
316_DEU_RP_S_LL_02
02
Schnitt L, Mühlenplatz und Siegburger-Strasse
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
44.5
38.5 Normalwasserstand35.0 Sohle
15.0
45.4
46.3
HQ200 47.2
VI+I Geschosse
XIV Geschosse
16
2.6 OK flutbarer
UG-Boden i.M. 44.5
0.5
75.5
8 Gesch. 33m
47.2
5.5 6.0
Baufeldgrenze
18.5
4.34.0
Gewerbe 47.5
1.OG 51.5
AX 01
63.0
Poller KirchwegMarktplatzÖstliche Promenade
mind.2%
Wasserelement - Regenbrunnen
var.
KaimauerFussgängerbrücke
44.2
12.5
Baufeld 03
47.5
4.0
2.OG 55.5
4.0
3.OG 59.5
4.0
4.OG 63.5
4.0
5.OG 67.5
4.0
6.OG 71.5
4.7
7.OG 75.5
EG 4
5.95
EG 45.96
EG 4
5.95
EG 4
5.98
EG 46.00
EG 4
5.95EG 46.10
EG 46.88
EG 46.79
EG 46
.69
EG 46.59
EG 46.24 EG 4
6.27EG 46.59
EG 4
5.79
EG 4
6.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 46.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / A2KAL
316_DEU_RP_S_NN_02
02
Schnitt N, Platz 3 - Marktplatz mit Fussgängerbrücke
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
VI Geschosse
Baufeld 11c
VI Geschosse
Baufeld 11e
XIV Geschosse
Baufeld 11e
45.4
46.3
47.5
mind.2%
44.5
Normalwasserstand 38.5
Kaimauer
6.0
Östliche Promenade
47.2
Hof 48.5
47.247.5
44.2
60.7
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
14.0
Wasserelement - Regenbrunnen
12.0
QuartiersplatzQuartiersstrasse
3.7
Kellerräume
4.OG 60.83.OG 57.8
2.OG 54.8
1.OG 51.8
Hochparterre 48.5
EG 45.95
EG 45.96
EG 45.95
EG 45.98
EG 46.00
EG 45.95
EG 46.10
EG 46.88
EG 46.79
EG 4
6.69
EG 46.5
9
EG 46.24 EG 46.27EG 46.59
EG 45.79
EG 46.95
EG 47.15
EG 46.15
EG 46.10
EG 45.15
EG 4
6.00
EG 45.98
EG 45.97
Inhalt:
Kontr: Masstab:
Projektnr.:
Gez: Datum: Zeich.nr.:
Revision:
Brückenstraße 17
D - 50667 Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
D - 50679 Köln
Trangravsvej 6,
DK - 1436 Kopenhagen
KAL /OS
erfolgt nachrichtlich.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte sowie Platz- und Freiflächengestaltung
Absolute Höhenangaben beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,50 NHN
Alle Höhenangaben beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160)
01.03.2018
1:200 / DIN A2KAL
316_DEU_RP_S_PP_02
02
Schnitt P, Platz 5 - Quartiersplatz
Rahmenplanung
Deutzer Hafen Köln
316
Analysekarten
Hochwasser
Blick aus Süden Blick aus Norden
Nachweis Besonnungsstunden Neubauten, DIN 5034
Besonnung / Verschattung
u/uref [-]
0 0.1 0.2 0.3 0.4 0.5 0.6 0.7 0.8 0.9 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 2.0
Dimensionslose Geschwindigkeitsverteilung
1.5m über Boden der Referenzhöhe 0m (Straßenniveau)
Wind
Strömungsgeschwindigkeiten Längsschnitt Mühle
Hauptwindrichtung
Südost
Referenzgeschwindigkeit
5m/s in 10m Höhe
• Nach Osten orientierte Eingangsbereiche sollten bspw. durch Vordächer geschützt werden, um anfallende Abwinde auszubremsen.
Strömungsgeschwindigkeiten [m/s]
0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 4.0 4.5 5.0 5.5 6.0 6.5 7.0 7.5 8.0 8.5 9.0 9.5 10
Lage Schnitt
(Legende u/uref)
Lärm
Platzhalter für Isophonenkarte mit Neuplanung gemäß Integriertem Plan
70
69
6463
63
70
70
63
61
59
59
58
58
61
68
68
71
74
74
74
74
74
74
74
72
70
64
64
63
63
63
63
63
62
74
74
69
65
75
76
77
78
81
81
59
60
64
64
69
66
64
63
57
57
57
75
75
61
6160
60
61
61
57
57
57
59
62
63
73
72
72
72
72
64
63
63
70
69
69
69
69
68
60
60
57
57
56
56
71
71
60
60
61
61
64
65
66 74
74
73
72
71
71
71
66
65
66
65
64
64
74
74
74
74
68
73
63
63
63
62
82
81
81
81
74
74
61
61
60
60
59
58
70
68
67
67
67
67
70
75
73
61
60
60
61
60
61
61
63
83
83
84
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P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
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P o l l e r
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H=49,0
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W H = 4 9 , 2
W H = 4 9 , 2
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H=50,7
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H = 6 1 , 6
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H=52,5
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H=57,0
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H = 5 6 , 1
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H=50,5
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H=50,3
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4 7 , 5 5
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4 5 , 8 8
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2 . 4 / 1 0 . 0
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H=58,1
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47,41
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4 7 , 1 7
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W H = 5 4 , 5
W H = 9 1 , 2
W H = 9 1 , 2
W
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W
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W
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W H = 8 1 , 3
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W H = 7 2 , 7
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W
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W H = 7 2 , 9
W H = 7 3 , 8
W H = 5 8 , 8
W H = 8 6 , 5
W H = 5 1 , 6
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W H = 1 0 2 , 3
W H = 5 0 , 5
W H = 8 8 , 3
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W H = 8 1 , 6
W
H=90,8
W H = 9 1 , 1
F H = 9 1 , 9
W
H=91,0
W H = 8 6 , 9
W H = 5 2 , 1
W
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W H = 5 2 , 1
W H = 7 3 , 7
W H = 7 4 , 7
W H = 7 4 , 7
W H = 7 3 , 9
F H = 6 2 , 8
W H = 5 8 , 3
F H = 6 2 , 2
F H = 6 2 , 7
W H = 5 2 , 0
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W
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W
H=72,7
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W
H=82,5
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W
H=71,6
W
H=72,6
W H = 7 5 , 8
F H = 7 6 , 6
W
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W
H=53,3
W
H=53,2
W H = 5 4 , 4
W
H=55,4
W
H=52,7
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W
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W H = 8 1 , 3
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W H = 7 3 , 5
W H = 9 1 , 3
W
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1 . 4 / 1 0 . 0
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1 . 7 / 1 0 . 0
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1 . 7 / 1 0 . 0
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2 . 0 / 1 1 . 0
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1 . 6 / 8 . 0
1 . 4 / 1 0 . 0
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2 . 4 / 1 3 . 0
1 . 0 / 7 . 0
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2 . 0 / 1 1 . 0
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1 . 3 / 1 0 . 0
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1 . 3 / 8 . 0
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1 . 6 / 1 1 . 0
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0 . 9 / 7 . 0
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1 . 4 / 8 . 0
1 . 6 / 1 2 . 0
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0 . 5 / 4 . 0
2 . 1 / 1 1 . 0
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2 . 4 / 1 2 . 0
1 . 2 / 9 . 0
1 . 0 / 6 . 0
2 . 1 / 1 5 . 0
1 . 5 / 8 . 0
2 . 3 / 9 . 0
2 . 4 / 1 1 . 0
1 . 6 / 7 . 0
2 . 7 / 1 0 . 0
2 . 3 / 1 1 . 0
B%
%
246schung mit B%
%
252schen und B%
%
228um
en bewachsen
B%
%
246schung m
it B%
%
252schen und B%
%
228umen bewachsen
B % %
2 4 6 s c h u n g m i t B %
%
2 5 2 s c h e n u n d B %
%
2 2 8 u m e n b e w a c h s e n
B % % 2 4 6 s c h u n g m i t B % % 2 5 2 s c h e n u n d B % % 2 2 8 u m e n b e w a c h s e n
B % % 2 4 6 s c h u n g m i t B % % 2 5 2 s c h e n u n d B % % 2 2 8 u m e n b e w a c h s e n
A n l e g e s t e l l e
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K r a n s c h i e n e
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1 . 7 / 1 1 . 0
0 . 8 / 4 . 0
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1 . 0 / 5 . 0
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1 . 4 / 8 . 0
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1 . 4 / 1 0 . 0
1 . 3 / 6 . 0
1 . 0 / 8 . 0
1 . 8 / 8 . 0
1 . 7 / 8 . 0
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0 . 9 / 6 . 01 . 0 / 6 . 0
0 . 8 / 6 . 0
1 . 0 / 8 . 00 . 6 / 6 . 0
0 . 4 / 4 . 0
0 . 9 / 6 . 0
0 . 5 / 4 . 0
0 . 6 / 6 . 0
0 . 4 / 4 . 0
1 . 2 / 8 . 0
1 . 5 / 1 2 . 0
1 . 1 / 9 . 0
1 . 8 / 1 2 . 0
0 . 6 / 5 . 0
0 . 6 / 6 . 0
1 . 3 / 8 . 0
A c h s e B a h n g l e i s e
0 . 8 / 6 . 0
1 . 8 / 1 2 . 0
1 . 1 / 1 0 . 0
1 . 7 / 1 2 . 0
1 . 2 / 8 . 0
1 . 2 / 1 0 . 0
1 . 7 / 1 4 . 0
0 . 7 / 6 . 0
0 . 9 / 6 . 0
1 . 7 / 8 . 0
1 . 1 / 6 . 0
1 . 3 / 1 0 . 0
1 . 0 / 6 . 0
1 . 0 / 6 . 0
0 . 9 / 6 . 0
1 . 7 / 1 0 . 0
1 . 1 / 8 . 0
1 . 2 / 8 . 0
1 . 1 / 8 . 0
1 . 1 / 6 . 0
1 . 6 / 1 2 . 0
1 . 7 / 1 4 . 0
0 . 9 / 1 0 . 0
1 . 3 / 1 0 . 0
1 . 3 / 8 . 0
1 . 7 / 1 0 . 0
1 . 6 / 1 0 . 0
1 . 4 / 6 . 0
1 . 5 / 8 . 0
1 . 7 / 8 . 0
1 . 0 / 6 . 0
0 . 9 / 6 . 0
0 . 9 / 6 . 0
1 . 0 / 7 . 0
1 . 9 / 1 2 . 0
0 . 9 / 6 . 0
1 . 0 / 6 . 0
1 . 0 / 8 . 0
1 . 0 / 8 . 0 1 . 0 / 6 . 0
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
P o l l e r
4 7 , 4 5
4 7 , 6 1
4 7 , 5 8
H o c h w a s s e r s c h u t z e i n r i c h t u n g
B F 0 1
B F 0 4
B F 0 3
B F 0 2 a
A u e r m üh l e
B F 0 2 b
E l l m üh l e
B F 0 5
B F 0 6
A X 0 2
A X 0 3
A X 0 1
A X 0 4
B F 0 7
B F 0 8
B F 0 9 b
B F 0 9 a
B F 1 0 a
B F 1 0 b
B F 1 0 c
B F 1 0 d
B F 1 1 a
B F 1 1 b
B F 1 1 d
B F 1 1 c
B F 1 1 e
B F 1 1 g
B F 1 1 f
B F 1 2
32357500
32357500
32357600
32357600
32357700
32357700
32357800
32357800
32357900
32357900
32358000
32358000
32358100
32358100
32358200
32358200
5642700
5642700
5642800
5642800
5642900
5642900
5643000
5643000
5643100
5643100
5643200
5643200
5643300
5643300
5643400
5643400
5643500
5643500
5643600
5643600
5643700
5643700
5643800
5643800
Schallimmissionsplan
Lärmpegelbereiche und
maßgebliche Außenlärmpegel
gemäß DIN 4109
Deutzer Hafen; LPB
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
Beurteilungszeitr.: -
Immissionshöhe: (max. Pegel)
Rechenraster: -
Approximation: -
Maßstab: 1 : 3250
Auftraggeber:
moderne Stadt
Brückenstraße 17
50667 Köln
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 20.02.18
Auftrags-Nr.: B1510225-01
Abb.- Nr.: B01.LPB
400m3002001000 1:10000
KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 09.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Gebietsbrandschutz
VII
28m
Dienstleistung/
Einzelhandel
im EG
VI
24m
Dienstleistung
V
20m
Dienstleistung
VI
24m
Dienstleistung
XX
80m
Dienstleistung
VII
28m
Dienstleistung /
Konferenz / Kultur
VII
28m
Dienstleistung
III
13m
Bestand mit Add-on
Einzelhandel im EG
Dienstleistung
Halle (Bestand)
Temporäre Funktionen
P
P
P
V-VI
16-19m
Wohnen VI
24m
Dienstleistung
Café im UGV
16m
Wohnen
V
16m
Wohnen
KiTa EG
VII
22m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
Kiosk UG
VIII
22m
Wohnen,
Einzelhandel
UG
V
16m
Wohnen,
Einzelhandel
VII
22m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
V
16m
Wohnen,
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
IV-V
13-16m
Wohnen
VII
22m
Wohnen,
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
VI
19m
Wohnen,
Dienstleistung
V
16m
Wohnen
V
16m
Wohnen
V-VI
16-19m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
V
20m
Dienstleistung
VI
24m
Dienstleistung
XIV
45m
Wohnen
XIV
45m
Wohnen,
Dienstleistung UG
IV
13m
Wohnen
V
16m
Wohnen
VII
22m
Wohnen/
Kindergarten
VII
24m
Dienstleistung,
Kiosk,
Parkhaus
VIII
32m
Dienstleistung
VIII
32m
Dienstleistung
VI
24m
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
VII
22m
Wohnen,
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
VII
22m
Wohnen,
Dienstleistung EG
V
16m
Wohnen,
Dienstleistung im EG
IV-V
13-16m
Wohnen,
Dienstleistung
I
(Bestand)
Markthalle
I
16m
Markthalle
VII
21m
Wohnen
IX
28m
Nahversorgung,
Parkhaus,
Wohnen
VII
22m
Wohnen,
Dienstleistung
EG
V
16m
Wohnen,
Einzelhandel
VII
22m
Wohnen,
Café
III
15m
öfftl.Einrichtung
I-II
Essigfabrik
(Bestand)
IV
15m
Bestand mit Add-on
Kultur
VII
22m
Wohnen
KiTa EG
XII
50m
Dienstleistung
VIII
24m
Parkhaus
VIII
25
Dienstleistung,
VI
24m
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
Dienstleistung
im UG
V
16m
Wohnen
IV-V
16-20m
Dienstleistung
V
20m
Dienstleistung
VII
28m
Dienstleistung,
Sonstiges UG
VII
28m
Dienstleistung
V
16m
Wohnen
I
8m
Schule
III
12m
Schule
III
12m
Schule
IV
16m
Schule Hauptgebäude
VI
19m
Wohnen,
Dienstleistung im EG
XV
60m
Dienstleistung,
Einzelhandel
XII
50m
Dienstleistung
XII
50m
Dienstleistung
VIII
32m
Dienstleistung
XVII
68m
Dienstleistung/Hotel
VIII
32m
Dienstleistung
XV
60m
Dienstleistung
XV
60m
Dienstleistung/Parkhaus
XIX
60m
Wohnen,
Dienstleistung
XIX
60m
Wohnen,
Dienstleistung
UG
Otto-Gerig-Straße
Alfred-Schütte-Allee
Kaltenbornweg
weg
Kaltenbornweg
Alfred-Schütte-Allee
born-
Im Hasental
Siegburger Straße
Siegburger Straße
Siegburger Straße
Kalten-
Rhein
Deutzer Hafen
Timur-Icelliler-Weg
Am Schnellert
Am Schnellert
gepl. Gleisachse
gepl. Gleisachse
gepl. Gleisachse
gepl. Gleisachse
P
VI
24m
Dienstleistung
VII
22m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
IV-V
16m
Wohnen,
Dienstleistung
IV-V
13-16m
Wohnen,
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
V
16m
Wohnen
IV
16m
Dienstleistung
VI
24m
Dienstleistung
IV
13m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
VII
22m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
IV-V
13-16m
Wohnen
V
16m
Wohnen,
Dienstleistung
VI
19m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
VI
19m
Wohnen
IV
13m
Wohnen
V
20m
Dienstleistung
/Parkhaus
VI
24m
Dienstleistung
IV
13m
Wohnen
V-VI
20-24m
Dienstleistung
V
20m
Dienstleistung
V
20m
Dienstleistung
VII
28m
V
20m
14.6
13.5
20.4 20.4
23.0
23.9
24.2
23.2
23.6
25.7
14.0
14.014.0
14.0
14.0
26 7.5 6
12.0
12.012.0
7 12
14.014.012.0
12.0
15.2 14.012.6
2.5 12.0 12.012.0
14.0
11.710.6
14.5
5.0
12.0
14.0
10.0
12.0
16.9
43.6
11.9 9.6 8.9
58.1
10.8 8.3
6.4
7.8
2.5
4.5
9.0 7.0
2.5
5.0
7.4
14.5
12.5 12.8
10.7
4.0
12.0
12.0
12.0
8.0
7.4
7.0
7.0
7.9
6.0
2.04.06.0
6.0
11.0
5.4
6.0
6.4
6.0
6.0
6.9
13.3
6.0 6.013.9
8.3
6.014.3
12.0
8.6
6.014.6
13.2 14.9
11.4
33.0
4.0
6.0
4.0
4.0 2.0
2.0
12.0
49.2
15.215.015.7
8.16.410.310.3
15.1
11.86.8
5.0
14.0
12.3
22.9
24.3
28.5
22.1
48.5
46,50
44.5
46,50
47,2
47,2
42.5
44,5
43.0
46.6
47.2 47.0
55.00
44.5
45,4 -
HQ 50
46,3 -
HQ 100
45,4 -
HQ 50
47.2
46,5
44.5
46.02
44,5
44.5
42,25
46.50
45,00
46,00
45,00
46.50
45.5
46.50
44.5
Straßenbahn Haltes
telle
eks. Hochwassermauer
38.5
44.5
Straßenbahn Haltestelle
BF 07
BF 08
BF 09 b
BF 09 a
49.2
47,2
BF 11e
BF 11f
49.244,5
BF 11g
BF 12
BF 02 a
Auermühle
BF 04
BF 06
AX 03
BF 03
AX 01
AX 02
BF 05
AX 04
44,5
BF 11b
BF 11a
BF 11c
BF 10bBF 10d
BF 10c BF 10a
Quartiersstr.
Quartiersstr.
Poller Kirchweg
47.2
Siegburger Str.
47,2
47,2
46.8
46.8 47.2
46.4
46.447.0
47,247,2
47.2
46.7
47.2
46.8
Mühlenstr.
Siegburger Str.
Am Schnellert
Am Schnellert
44.5
Platz 3Platz 2
Platz 1
Promenade
Platz 4
Platz 5
Park 2
Park 2
Park 1
Brucke 02
Brücke 01
eks. Hochwassermauer
Park 3
BF 02 b
Ellmühle
Fahrradrampe
BF 01
Promenade
Promenade
Promenade
47,2
46,50
46,5
47.20
44.50
44.50
44.50
Alfred Schütte Allee
Alfred Schütte Allee
Alfred Schütte Allee
Drehbrücke
Poller Wiesen
Poller Wiesen
48.2
47.2
48.2 48.2
48.2
48.5
48.2
48.2
48.2
48.5
48.5
48.5
48.5
47.2
47.2
47.2
48.2
48.2
48.5
48.5
47.2
47.2
47.2
47.247.2
47.2
47.2
47.2
47.2
47.2 47.247.247.2
44.5
44.5
47.2
47.2
47.2
44.5
44.5 44.5
44.5
44.5
44.5
47.2
47.2
44.5
47.2
47.2
44.5
48.5
47.2
47.2
44.5
47.2
44.5
44.544.20
44.5
44.20
47.2
47.2
47.2
47.2
44.5
47.2 47.2
44.20
44.20
46,5
47.2
47.2
46,5
46.50
45.0
45.5
45.20
46.00
46.25 46,3 -
HQ 100
47,2 -
HQ 200
47.2-
HQ 200
46.50
47.2
46.8
47.2
46.20
45.80
Krahn
Pool
Hafenbecken
RHEIN
kann angeleitert werden
kann mit Veränderung der Außenanlagen
angeleitert werden
Hochhaus (>22 m) 2 bauliche Rettungswege
notwendig oder Sicherheitstreppenraum
kann nur mit Innenhofzufahrt angeleitert
werden
Straße zu schmal für
Feuerwehraufstellflächen
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5 m
R13,5 m
12.00
3,0 m8,0 m
R13,5 m
12.00
R13,5 m
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5 m
R13,5
m
12.00
3,0 m8,0 m
R13,5 m
12.00
R13,5 m
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5 m
R13,5 m
12.00
3,0 m8,0 m
R13,5
m
12.00
R13,5 m
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5 m
R1
3,5 m
12.00
3,0 m 8,0 m
R13
,5 m
12.00
R13,5 m
1.75
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5
m
R13,5 m
12.00
3,0 m 8,0 m
R13
,5 m
12.00
R1
3,5 m
1.75
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5
m
R13,5 m
12.00
3,0 m 8,0 m
R13
,5 m
12.00
R13,5 m
1.75
5.0
R5.5
R10.5 R10.5
R5.5
5.5
11.0
5.5
5.5 5.5
5,5 m
3.00 1.251.25
R13,5 m
R13,5 m
12.00
3,0 m8,0 m
R13,5 m
12.00
R13,5 m
1.75
5,5 m
3.00 1.251.25
3,0 m8,0 m
R13,5 m
12.00
R13,5 m
1.75
5,5 m
3.00 1.251.25
3,0 m8,0 m
R13,5 m
12.00
R13,5 m
1.75
5,5 m
3.00 1.251.25
R13
,5 m
R13,5 m
12.00
3,0 m 8,0 m
1.75
BF 11d
5.5
5.5
Aufstellfläche kann
entfallen, wenn auf Gasse
vorhanden
Gasse noch zu schmal
darf für eine Aufstellfläche
maximal 5 % Neigung
enthalten
Gasse noch zu schmal
Gasse noch zu schmal
Gasse noch zu schmal
Gasse noch zu schmal
Gasse zu schmal
+ min. 3 m Abstand
zum Gebäude
erforderlich
Gasse zu schmal
+ min. 3 m Abstand
zum Gebäude
erforderlich
Gasse zu schmal
+ min. 3 m Abstand
zum Gebäude
erforderlich
Wendemöglichkeiten
Wendemöglichkeiten für Rettungsmittel
Wendemöglichkeiten für Rettungsmittel seitens der FW gewünscht
Wendemöglichkeiten sinnvoll/ erforderlich, noch nicht gegeben
Visualisierungen
1. „Hafenkopf“
2. „Hafenpromenade“
3. „Mühlenstraße“
4. „Marktplatz“
5. „Quartiersplatz“
6. „Park Neuer Schnellert“
7. „Eine neue Seite Kölns“
Prinzipskizzen
Markthalle
Schule
Referenzbilder
Referenzbilder Architektur (COBE)
Referenzbilder Schule / Kita (COBE)
Referenzbilder Kantzonen (COBE)
Referenzbilder Sockelzonen (COBE,
moderne stadt)
Referenzbilder Architektur (extern)
Referenzbilder Kantzonen, Sockelzonen,
Schule (extern)
Referenzbilder Freiraum, Grüne Gassen, Wassernutzung (extern)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1512/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2018
- Erstellt
- 07.05.2018 10:44