A-M/0003/2025
Aufstellen eines Dialog-Displays zur Verbesserung des Verkehrsversuchs auf der Geiststraße
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A-M-0003-2025_Zwischenmitteilung (nicht barrierefrei)
916 Zeichen
32 12 0010- BV Mitte 26.08.2025 Frau Kopp Stadt Müjsta 32 20 ‚Amt für Bürger- und/Aaisservie An die Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtrat Heuer über 33.20 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Volt beantragen in der Bezirksvertretung Münster- Mitte die Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays auf der Geiststraße. Zunächst wird ge- prüft, ob ein geeigneter Standort für die Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays vorhan- den ist und es wird eine einwöchige Verkehrszählung zur Ermittlung des Geschwindigkeits- niveaus auf der Geiststraße durchgeführt. Zudem wurde der Antrag auf die Warteliste für mobile Dialog-Displays aufgenommen. Die Warteliste ist aufgrund der hohen Anzahl der politischen Anfragen für Dialogdisplays recht lang. Daher ist mit einer Aufstellung der Displays frühestens im Mai 2026 zu rechnen. Über die Messergebnisse wird im Anschluss berichtet. ö rbert Vechtel as
A-M-0003-2025
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Antrag an die BV-Mitte, April 2025 Aufstellen eines Dialog-Displays zur Verbesserung des Verkehrsversuchs auf der Geiststraße Die Bezirksvertretung Mitte regt an, 1. zeitnah beidseitig auf der Geiststraße je einen Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige zu installieren, 2. während des Verkehrsversuchs die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Geiststraße zu erfassen, 3. die Radwegenutzungspflicht für die Dauer des Verkehrsversuchs aufzuheben. Begründung: Seit dem 27. Januar 2025 läuft auf der Geiststraße ein Verkehrsversuch mit einer Temporeduzierung auf 30 km/h. Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft lassen jedoch erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob das Tempolimit tatsächlich eingehalten wird. Der dauerhafte Einsatz von dynamischen Geschwindigkeitsrückmeldeschildern könnte mehr Autofahrer dazu bewegen, das Geschwindigkeitslimit einzuhalten, und somit den Verkehrsversuch positiv unterstützen. Dynamische Geschwindigkeitsrückmeldeschilder können überdies die tatsächliche Geschwindigkeit erfassen und speichern. Die Erfassung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit stellt einen wichtigen Datenpunkt zur Beurteilung des Verkehrsversuchs dar. In der BV Münster-Mitte Antrag A-M/0003/2025 Darüber hinaus sollte die Radwegenutzungspflicht bereits während des Verkehrsversuchs aufgehoben werden. An Straßen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Anordnung von Radwegenutzungspflichten unzulässig. Daher würde das Ergebnis des Versuchs ohne Aufhebung nicht die reale Situation bei einer dauerhaften Einrichtung von Tempo 30 widerspiegeln. gez. Martin Grewer Gina Auer und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Geiststraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0003/2025
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 24.04.2025 11:57