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A-M/0003/2025

Aufstellen eines Dialog-Displays zur Verbesserung des Verkehrsversuchs auf der Geiststraße

Antrag an die BV Mitte 24.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.05.2025, TOP 7.2

A-M-0003-2025_Zwischenmitteilung (nicht barrierefrei)

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A-M-0003-2025_Zwischenmitteilung (nicht barrierefrei)

916 Zeichen

32 12 0010- BV Mitte 26.08.2025
Frau Kopp Stadt Müjsta 32 20

‚Amt für Bürger- und/Aaisservie

An die Bezirksvertretung
Münster-Mitte

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.20

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Volt beantragen in der Bezirksvertretung Münster-
Mitte die Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays auf der Geiststraße. Zunächst wird ge-
prüft, ob ein geeigneter Standort für die Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays vorhan-
den ist und es wird eine einwöchige Verkehrszählung zur Ermittlung des Geschwindigkeits-
niveaus auf der Geiststraße durchgeführt.

Zudem wurde der Antrag auf die Warteliste für mobile Dialog-Displays aufgenommen. Die
Warteliste ist aufgrund der hohen Anzahl der politischen Anfragen für Dialogdisplays recht
lang. Daher ist mit einer Aufstellung der Displays frühestens im Mai 2026 zu rechnen. Über
die Messergebnisse wird im Anschluss berichtet. ö

rbert Vechtel

as

A-M-0003-2025

1668 Zeichen

Antrag an die BV-Mitte, April 2025 
 
Aufstellen eines Dialog-Displays zur Verbesserung des Verkehrsversuchs auf 
der Geiststraße  
 
Die Bezirksvertretung Mitte regt an, 
1. zeitnah beidseitig auf der Geiststraße je einen Dialog-Display zur 
Geschwindigkeitsanzeige zu installieren, 
2. während des Verkehrsversuchs die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten 
auf der Geiststraße zu erfassen,  
3. die Radwegenutzungspflicht für die Dauer des Verkehrsversuchs aufzuheben.   
  
 
Begründung: 
Seit dem 27. Januar 2025 läuft auf der Geiststraße ein Verkehrsversuch mit einer 
Temporeduzierung auf 30 km/h. Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft lassen 
jedoch erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob das Tempolimit tatsächlich 
eingehalten wird.  
Der dauerhafte Einsatz von dynamischen Geschwindigkeitsrückmeldeschildern 
könnte mehr Autofahrer dazu bewegen, das Geschwindigkeitslimit einzuhalten, und 
somit den Verkehrsversuch positiv unterstützen. Dynamische 
Geschwindigkeitsrückmeldeschilder können überdies die tatsächliche 
Geschwindigkeit erfassen und speichern. Die Erfassung der tatsächlich gefahrenen 
Geschwindigkeit stellt einen wichtigen Datenpunkt zur Beurteilung des 
Verkehrsversuchs dar. 
In der BV Münster-Mitte
Antrag A-M/0003/2025

Darüber hinaus sollte die Radwegenutzungspflicht bereits während des Verkehrsversuchs aufgehoben werden. An Straßen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Anordnung von Radwegenutzungspflichten unzulässig. Daher würde das Ergebnis des Versuchs ohne Aufhebung nicht die reale Situation bei einer dauerhaften Einrichtung von Tempo 30 widerspiegeln.   gez.  Martin Grewer Gina Auer  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geiststraße

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Details

Aktenzeichen
A-M/0003/2025
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
24.04.2025
Erstellt
24.04.2025 11:57