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V/0336/2017

Baugebiet südlich Markweg (Bebauungsplan Nr. 569)

Vorlagen 11.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.05.2017, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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BV_V_0336_2017_Markweg_DIN A 4_Anlage zur Vorlage

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Beschlussvorlage

4242 Zeichen

V/0336/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet südlich Markweg (Bebauungsplan Nr. 569) 
- Baubeschluss Straßenbau (ohne Quartiersplatz) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 1 0679) und der baul i-
chen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verkehrliche Erschließung Kosten in Höhe von ca. 
1.930.000 € entstehen (ohne Quartiersplatz). 
Gemäß des Durchführungsvertrages entfallen hiervon ca. 1.286.660 € auf den Investor und ca. 
643.340 € auf die Stadt Münster. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd.  48.250 € und Unterhaltungsko sten 
von rd. 19.300 € an.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 4123 Markweg, südlich BG    
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0336/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0336/2017 
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
 
  2017 
2018 
2019 
100.000 
320.000 
223.340 
30 % der Ge-
samtkosten für 
den Straßen-
bau 
Saldo 643.340  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 7 für die Jahre 2017 
und 2018 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 muss im 
Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 entsprechend erhöht werden. 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage de s Bebauungsplanes Nr. 569 erstellt, der  im 
Rahmen der Vorlage V/0 135/2017 „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“ in der Si t-
zung des Rates am 22.03.2017 (nach Anhörung in der Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung 
am 14.03.2017) beraten und beschlossen wurden, erstellt.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 569 ist am 31.03.2017 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. 
 
Mit der Firma Holtz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit 
dem die Kosten teilung des Gebietes geregelt wird. Im Verhältnis zu den Flächen beteiligt sich die 
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die Lauenburgstraße und den Markweg an die Str a-
ße Hoher Heckenweg.  
Die Planstraßen A und B verbinden die beiden Straßen in O st- und Westrichtung. Am Markweg we r-
den alle neuen Straßen über verkehrsberuhigende Aufpflasterungen an das bestehende Str aßennetz 
angeschlossen. Die Planstraßen A und B erhalten beidseitig Gehwege mit einer Breite von 2 m und 
eine asphaltierte Fahrbahn mit einer nutzbaren Breite von 5,50 m. Um schnelles Fahren zu unterbi n-
den, werden wechselseitig Parkstände und Bäume angeordnet. 
Alle anderen Planstraßen und Wege sind niveaugleich und werden mit Betonsteinpflaster befestigt. 
 
Die Abstimmung zur Gestaltung d es Quartiersplatzes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Hierzu ist 
ein Wettbewerb vorgesehen. 
 
Bauen für Alle:  
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der K ommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (K IB) abge-
stimmt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
Gemäß städtebaulichem Vertrag werden die Ausschreibung und die Baudurchführung durch den I n-
vestor durchgeführt. Der Baubeginn ist für August 2017 geplant. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.

- 3 - 
V/0336/2017 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Liegenschaftliche Regelungen werden im Rahmen eines Umlegungsverfahrens geregelt.  Mit einem 
abschließenden Ergebnis wird im August 2017 gerechnet. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0335/2017. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage

BV_V_0336_2017_Markweg_DIN A 4_Anlage zur Vorlage

109 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0336/2017: Baugebiet südlich Markweg (Bebauungsplan Nr. 569) - Baubeschluss Straßenbau -

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Lauenburgstraße
  • Markweg
  • Hoher Heckenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0336/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37