V/0336/2017
Baugebiet südlich Markweg (Bebauungsplan Nr. 569)
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Beschlussvorlage
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V/0336/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Baugebiet südlich Markweg (Bebauungsplan Nr. 569) - Baubeschluss Straßenbau (ohne Quartiersplatz) - Beratungsfolge 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 1 0679) und der baul i- chen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verkehrliche Erschließung Kosten in Höhe von ca. 1.930.000 € entstehen (ohne Quartiersplatz). Gemäß des Durchführungsvertrages entfallen hiervon ca. 1.286.660 € auf den Investor und ca. 643.340 € auf die Stadt Münster. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 48.250 € und Unterhaltungsko sten von rd. 19.300 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 4123 Markweg, südlich BG Vorlagen-Nr.: V/0336/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 26.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0336/2017 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2017 2018 2019 100.000 320.000 223.340 30 % der Ge- samtkosten für den Straßen- bau Saldo 643.340 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 7 für die Jahre 2017 und 2018 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 muss im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 entsprechend erhöht werden. Begründung 1. Voraussetzungen Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage de s Bebauungsplanes Nr. 569 erstellt, der im Rahmen der Vorlage V/0 135/2017 „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“ in der Si t- zung des Rates am 22.03.2017 (nach Anhörung in der Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am 14.03.2017) beraten und beschlossen wurden, erstellt. Der Bebauungsplan Nr. 569 ist am 31.03.2017 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Mit der Firma Holtz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit dem die Kosten teilung des Gebietes geregelt wird. Im Verhältnis zu den Flächen beteiligt sich die Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die Lauenburgstraße und den Markweg an die Str a- ße Hoher Heckenweg. Die Planstraßen A und B verbinden die beiden Straßen in O st- und Westrichtung. Am Markweg we r- den alle neuen Straßen über verkehrsberuhigende Aufpflasterungen an das bestehende Str aßennetz angeschlossen. Die Planstraßen A und B erhalten beidseitig Gehwege mit einer Breite von 2 m und eine asphaltierte Fahrbahn mit einer nutzbaren Breite von 5,50 m. Um schnelles Fahren zu unterbi n- den, werden wechselseitig Parkstände und Bäume angeordnet. Alle anderen Planstraßen und Wege sind niveaugleich und werden mit Betonsteinpflaster befestigt. Die Abstimmung zur Gestaltung d es Quartiersplatzes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Hierzu ist ein Wettbewerb vorgesehen. Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver- kehr“ der K ommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (K IB) abge- stimmt. 3. Ausschreibung und Bau Gemäß städtebaulichem Vertrag werden die Ausschreibung und die Baudurchführung durch den I n- vestor durchgeführt. Der Baubeginn ist für August 2017 geplant. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. - 3 - V/0336/2017 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen werden im Rahmen eines Umlegungsverfahrens geregelt. Mit einem abschließenden Ergebnis wird im August 2017 gerechnet. Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0335/2017. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlage
BV_V_0336_2017_Markweg_DIN A 4_Anlage zur Vorlage
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Anlage zur Vorlage V/0336/2017: Baugebiet südlich Markweg (Bebauungsplan Nr. 569) - Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Lauenburgstraße
- Markweg
- Hoher Heckenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0336/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37