3811/2024
Verlängerung des Unterkunftsstandortes P5 an der Merianstraße
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Mitteilung BV
3088 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3811/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Verlängerung des Unterkunftsstandortes P5 an der Merianstraße Die städtische Unterkunft für Geflüchtete auf dem Parkplatz P 5 an der Merianstraße 3 in Köln-Chorweiler in der Nähe des Fühlinger Sees wurde am 4. März 2024 bezogen. Die Unter- kunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von rund 400 Plätzen und war in den letzten Monaten mit bis zu 220 Personen gut belegt. Eine signifikante Beschwerdelage bezüglich der Unterkunft ist nicht zu verzeichnen. Die ämterübergreifende Task Force „Unterbringung Geflüchteter“ der Verwaltung hat am 13.11.2024 beschlossen, dass angesichts des prognostizierten städtischen Unterbringungsbe- darfs für Geflüchtete für 2025/2026 auf den Standort P5 nicht verzichtet werden kann. Daher soll eine Verlängerung der Anmietung um 12 Monate bis zum 30.04.2026 erfolgen. Die Entscheidung basiert auch auf dem bereits vom Rat am 21.08.2024 genehmigten Be- darfsfeststellungsbeschluss (Vorlage Nr. 0391/2024) und war dringlich vor dem 30.11.2024 erforderlich, um vertragliche Fristen einzuhalten. Die Stadt Köln bringt mit Stand vom 15.11.2024 aktuell 9.247 Geflüchtete unter. Sie erfüllt da- mit ihre gesetzliche kommunale Unterbringungsverpflichtung aus §§ 1,2 Flüchtlingsaufnahme- gesetz NRW. Der Stadt Köln können jedoch wegen nicht vollständiger Erfüllung ihrer vom Land festgesetzten Aufnahmequote bis zu 1.578 weitere Geflüchtete zur Unterbringung zuge- wiesen werden (Stand 22.11.2024). Damit läge Köln erneut im Bereich der Höchststände der Jahre 2015, 2017 und 2018 mit jeweils rund 10.200 untergebrachten Geflüchteten. Die besorgniserregende Entwicklung des Krieges in der Ukraine mit weiterer Zerstörung von Infrastruktur zu Beginn des Winters lässt einen erneuten Anstieg von Geflüchteten aus der Ukraine prognostizieren. Das gleiche gilt für die Eskalation der kriegerischen Auseinanderset- zungen im Nahen Osten. Gleichzeitig sinken derzeit die zur Verfügung stehenden städtischen Unterbringungsressour- cen infolge von erforderlichen Sanierungen, Flächenkonkurrenz zum Schulbau, auslaufenden Mietverträgen und Baugenehmigungen sowie Kündigungen von Standorten. Der Aufrechter- haltung und Sicherung von bestehenden Ressourcen kommt daher derzeit eine besondere Bedeutung zu. Auch wirtschaftliche Erwägungen erhalten bei der Unterbringung Geflüchteter angesichts der angespannten Haushaltslage höheres Gewicht. Angesichts der getätigten Investitionen für die Errichtung der Unterkunft am Fühlinger See bedeutet eine Verlängerung der Nutzung eine bessere Amortisation. Ansonsten entstünden zur Schaffung eines erneut befristeten Ersatz- standortes kurzfristig zusätzliche erhebliche Kosten. Zudem sind Wohncontainer-Standorte kostengünstiger als die alternative Unterbringung in Beherbergungsbetrieben. Im Rahmen der 2 Verlängerung des Standortes konnte erfolgreich ein Abschlag für die Weiteranmietung der Wohncontainer ausgehandelt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3811/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 27.11.2024 14:46