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2430/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, AN/1023/2023, aus der Sitzung am 23.05.2023 betr. "Personalbedarf ÖPNV-Netzentwicklung, Mobilitätswende"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.09.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.09.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681 
681 
Vorlagen-Nummer  08.09.2023 
 2430/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 19.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, AN/1023/2023, aus der 
Sitzung am 23.05.2023 betr. "Personalbedarf ÖPNV-Netzentwicklung, Mobilitätswende" 
Die Anfrage lautet: 
 
1. Wie viele zusätzliche Stellen benötigt das Verkehrsdezernat, um die Projekte aus der 
ÖPNV Netzentwicklung um 25% bzw. 50% zu beschleunigen und zusätzlich 25% bzw. 
50% mehr Projekte zu bearbeiten? Die Beantwortung kann gerne in tabellarischer Mat-
rixform dargestellt werden. 
2. Wie viele zusätzliche Stellen werden benötigt, um das Busnetz künftig stadtbezirklich 
alle vier Jahre überarbeiten zu können? 
3. Mit welchen zusätzlichen Kosten muss für neue Machbarkeitsstudien im Rahmen der 
ÖPNV-Netzentwicklung gerechnet werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1)  
Verwaltung und KVB bearbeiten aktuell folgende Projekte der ÖPNV-Netzentwicklung parallel: 
- Ost-West-Achse (Maßnahme A gemäß Mitteilung 0957/2022) 
- Kapazitätserweiterung Linien 4, 13, 18 (Maßnahme B) 
- Haltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. (Maßnahme D2) sowie Neu-
bau von zwei Haltestellen (Maßnahme D3) 
- Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd (Maßnahme H) 
- Stadtbahn Süd (Maßnahme I) 
 
Die folgenden Projekte sind lediglich bis zum Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung per-
sonalisiert: 
- Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 (Maßnahme F) 
- Stadtbahnanbindung Stammheim/Flittard (Maßnahme H) 
- Stadtbahnanschluss Neubrück (Maßnahme K) 
- Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13; Maßnahme E) 
 
Die Zuständigkeitsaufteilung zwischen Verwaltung und KVB ergibt sich aus dem Stadtbahn-
vertrag. Bei der Verwaltung sind – je nach Projektinhalt und Projektfortschritt – die Ämter 66 
(Straßen und Radwegebau), 68 (nachhaltige Mobilitätsentwicklung) und 69 (Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau) jeweils federführend. Des Weiteren besteht auch bei Amt 64 (Verkehrsma-
nagement) ein signifikanter Stellenbedarf in einzelnen Stadtbahnprojekten. Der Projektstand 
ist – wie in den Sachstandsberichten (siehe Mitteilung 0957/2022) erwähnt – sehr unter-
schiedlich und reicht von der Vorstudie zur konkreten Objektplanung. Im Bau befindet sich zu-
dem aktuell die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn.

2 
 
 
Der benötigte Stellenbedarf ist abhängig von dem Stand der Planung und steigt mit dem Pla-
nungsfortschritt an. So ergibt sich regelmäßig der höchste Stellenbedarf in der Verwaltung 
während der Bauphase, um die anfallenden Bauherrenaufgaben auf der Baustelle abzude-
cken.  
 
Jedoch können nicht alle Projektphasen durch die Zusetzung von Mehrstellen beschleunigt 
oder verkürzt werden. Dies betrifft u. a. die verschiedenen Vergabeverfahren und die Verfah-
ren bei Genehmigungsbehörden. Planfeststellungsverfahren beispielsweise dauern in der Re-
gel mehrere Jahre. 
Auch die Dauer einer Bauausführung kann durch Mehrstellen auf Seiten der Verwaltung nicht 
verkürzt werden.  
 
 
Eine belastbare Aussage über den Stellenmehrbedarf für 25 oder 50% Planungsbeschleuni-
gung oder mehr parallele Projektbearbeitung der ÖPNV-Maßnahmen der Netzentwicklung ist 
aufgrund fehlender Planungstiefe in den noch nicht begonnenen Projekten nicht möglich. 
Trotzdem soll anhand der beiden Projekte „Neugestaltung des Gürtels einschließlich barriere-
freiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und 
Berrenrather Straße/Gürtel“ (Maßnahme D1) und „Verlängerung linksrheinische Gürtelstrecke“ 
(Maßnahme E1) anhand einer überschlägigen Personalabschätzung eine Einschätzung abge-
geben werden.  
Eine parallele und zusätzliche Bearbeitung dieser beiden Projekte würde bei einem Beginn in 
2024 innerhalb der Verwaltung einen Personalmehrbedarf von jeweils mehr als 20 Stellen, 
also für beide Projekte zusammen mehr als 40 Stellen, bedeuten. Die Personaleinsatzspitze 
würde dabei etwa nach fünf bis sechs Jahren nach Planungsbeginn in der Phase der Erstel-
lung der Ausschreibung, Durchführung der Vergabe und baulicher Umsetzung erreicht wer-
den. Bei der KVB entsteht für diese Projekte nach erster Grobschätzung ein Personalmehrbe-
darf von ca. 5 Stellen. 
 
Unabhängig von der Problematik bereits angemeldeter und nicht bewilligter Personalmehrbe-
darfe hemmt auch die hohe Vakanzquote (beispielhaft sei hier der Ingenieur*innen- und Tech-
niker*innenbereich beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mit Vakanzen von derzeit 
rund 22 % genannt) die zeitnahe Umsetzung unterschiedlicher, dringend erforderlicher Maß-
nahmen. Der bekannte Fachkräftemangel im technischen Segment, sowohl innerhalb der Ver-
waltung als auch außerhalb, erstreckt sich über alle Entgeltgruppen und zu den wiederholt 
durchgeführten in- und externen Stellenbesetzungsverfahren gab und gibt es wenige bis gar 
keine qualifizierten Bewerbungen. 
 
Zu 2) 
Im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, welches in der Funktion des Aufgabenträgers 
für den Öffentlichen Personennahverkehr die Planung und Ausgestaltung des Linienangebo-
tes vorgibt und entsprechend auch in Zusammenarbeit mit der KVB AG die Überplanungen 
des Busnetzes verantwortet, sind aktuell vier Stellen (davon derzeit zwei in Teilzeit) für die 
ÖPNV-Planung (Bus und Stadtbahn) eingerichtet. Unabhängig von tagesaktuellen Schwan-
kungen und Bedarfen sowie Vertretungszeiten verantworten grundsätzlich zwei Stellen die 
Planung des Schienennetzes und zwei Stellen die Planung des Busnetzes. Hierzu gehören 
neben den eigentlichen planerischen Aufgaben sämtliche inhaltliche Bearbeitung von Be-
schlüssen und Anfragen aus Rat, Ratsausschüssen und Bezirksvertretungen sowie die Kom-
munikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. 
 
Aufgrund der planerischen Zusammenhänge wurde das Kölner Busnetz in fünf Planungsteil-
räume eingeteilt (siehe Nahverkehrsplan). Ziel der Verwaltung war es tatsächlich, diese fünf 
Netze jährlich rollierend einer Überprüfung und ggf. Überarbeitung zu unterziehen (d.h. Über-
arbeitung alle fünf Jahre). Aufgrund der beschriebenen vielfältigen zusätzlichen Aufgaben 
konnte diesem Ziel in der Vergangenheit jedoch nicht entsprochen werden.  
Anhand der Erfahrungen in der bisherigen Aufgabenerfüllung kann abgeschätzt werden, dass 
ein Mehrbedarf von vier bis fünf Stellen bei der Verwaltung (Ämter 68, 66 und 64) besteht, um 
die Bearbeitung wie in der Anfrage formuliert, beschleunigen zu können. 
Darüber hinaus ist auch bei der KVB AG, mit der die Planung eng abgestimmt wird und bei

3 
 
der im Rahmen der Planungen eigene Analyse- und Planungsleistungen erfolgen, im Bereich 
Nahverkehrsmanagement für eine Planungsbeschleunigung eine Stellenzusetzung in Höhe 
von vsl. zwei Stellen erforderlich. 
 
Zu 3) 
Die Planungsleistungen für die verschiedenen Maßnahmen differieren z. T. sehr stark. So 
kann z. B. eine innerstädtische Stadtbahnmaßnahme wie der Anschluss des Stadtteils Neu-
brück nicht mit einer interkommunalen Stadtbahnmaßnahme wie dem Stadtbahnvorhaben 
Köln-Widdersdorf – Niederaußem (Linie 4) oder der Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln 
(Linie 17) verglichen werden. Die Machbarkeitsstudie zur Linie 17, die federführend vom 
Rhein-Sieg-Kreis vergeben wurde, hat beispielsweise 280.000 € gekostet, für die Machbar-
keitsstudie zur Linie 4 wurden bei der Beantragung von Fördermitteln 450.000 € veranschlagt. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2430/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.09.2023
Erstellt
01.08.2023 07:49