2430/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, AN/1023/2023, aus der Sitzung am 23.05.2023 betr. "Personalbedarf ÖPNV-Netzentwicklung, Mobilitätswende"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681 681 Vorlagen-Nummer 08.09.2023 2430/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, AN/1023/2023, aus der Sitzung am 23.05.2023 betr. "Personalbedarf ÖPNV-Netzentwicklung, Mobilitätswende" Die Anfrage lautet: 1. Wie viele zusätzliche Stellen benötigt das Verkehrsdezernat, um die Projekte aus der ÖPNV Netzentwicklung um 25% bzw. 50% zu beschleunigen und zusätzlich 25% bzw. 50% mehr Projekte zu bearbeiten? Die Beantwortung kann gerne in tabellarischer Mat- rixform dargestellt werden. 2. Wie viele zusätzliche Stellen werden benötigt, um das Busnetz künftig stadtbezirklich alle vier Jahre überarbeiten zu können? 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten muss für neue Machbarkeitsstudien im Rahmen der ÖPNV-Netzentwicklung gerechnet werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1) Verwaltung und KVB bearbeiten aktuell folgende Projekte der ÖPNV-Netzentwicklung parallel: - Ost-West-Achse (Maßnahme A gemäß Mitteilung 0957/2022) - Kapazitätserweiterung Linien 4, 13, 18 (Maßnahme B) - Haltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. (Maßnahme D2) sowie Neu- bau von zwei Haltestellen (Maßnahme D3) - Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd (Maßnahme H) - Stadtbahn Süd (Maßnahme I) Die folgenden Projekte sind lediglich bis zum Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung per- sonalisiert: - Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 (Maßnahme F) - Stadtbahnanbindung Stammheim/Flittard (Maßnahme H) - Stadtbahnanschluss Neubrück (Maßnahme K) - Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13; Maßnahme E) Die Zuständigkeitsaufteilung zwischen Verwaltung und KVB ergibt sich aus dem Stadtbahn- vertrag. Bei der Verwaltung sind – je nach Projektinhalt und Projektfortschritt – die Ämter 66 (Straßen und Radwegebau), 68 (nachhaltige Mobilitätsentwicklung) und 69 (Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) jeweils federführend. Des Weiteren besteht auch bei Amt 64 (Verkehrsma- nagement) ein signifikanter Stellenbedarf in einzelnen Stadtbahnprojekten. Der Projektstand ist – wie in den Sachstandsberichten (siehe Mitteilung 0957/2022) erwähnt – sehr unter- schiedlich und reicht von der Vorstudie zur konkreten Objektplanung. Im Bau befindet sich zu- dem aktuell die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn. 2 Der benötigte Stellenbedarf ist abhängig von dem Stand der Planung und steigt mit dem Pla- nungsfortschritt an. So ergibt sich regelmäßig der höchste Stellenbedarf in der Verwaltung während der Bauphase, um die anfallenden Bauherrenaufgaben auf der Baustelle abzude- cken. Jedoch können nicht alle Projektphasen durch die Zusetzung von Mehrstellen beschleunigt oder verkürzt werden. Dies betrifft u. a. die verschiedenen Vergabeverfahren und die Verfah- ren bei Genehmigungsbehörden. Planfeststellungsverfahren beispielsweise dauern in der Re- gel mehrere Jahre. Auch die Dauer einer Bauausführung kann durch Mehrstellen auf Seiten der Verwaltung nicht verkürzt werden. Eine belastbare Aussage über den Stellenmehrbedarf für 25 oder 50% Planungsbeschleuni- gung oder mehr parallele Projektbearbeitung der ÖPNV-Maßnahmen der Netzentwicklung ist aufgrund fehlender Planungstiefe in den noch nicht begonnenen Projekten nicht möglich. Trotzdem soll anhand der beiden Projekte „Neugestaltung des Gürtels einschließlich barriere- freiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel“ (Maßnahme D1) und „Verlängerung linksrheinische Gürtelstrecke“ (Maßnahme E1) anhand einer überschlägigen Personalabschätzung eine Einschätzung abge- geben werden. Eine parallele und zusätzliche Bearbeitung dieser beiden Projekte würde bei einem Beginn in 2024 innerhalb der Verwaltung einen Personalmehrbedarf von jeweils mehr als 20 Stellen, also für beide Projekte zusammen mehr als 40 Stellen, bedeuten. Die Personaleinsatzspitze würde dabei etwa nach fünf bis sechs Jahren nach Planungsbeginn in der Phase der Erstel- lung der Ausschreibung, Durchführung der Vergabe und baulicher Umsetzung erreicht wer- den. Bei der KVB entsteht für diese Projekte nach erster Grobschätzung ein Personalmehrbe- darf von ca. 5 Stellen. Unabhängig von der Problematik bereits angemeldeter und nicht bewilligter Personalmehrbe- darfe hemmt auch die hohe Vakanzquote (beispielhaft sei hier der Ingenieur*innen- und Tech- niker*innenbereich beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mit Vakanzen von derzeit rund 22 % genannt) die zeitnahe Umsetzung unterschiedlicher, dringend erforderlicher Maß- nahmen. Der bekannte Fachkräftemangel im technischen Segment, sowohl innerhalb der Ver- waltung als auch außerhalb, erstreckt sich über alle Entgeltgruppen und zu den wiederholt durchgeführten in- und externen Stellenbesetzungsverfahren gab und gibt es wenige bis gar keine qualifizierten Bewerbungen. Zu 2) Im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, welches in der Funktion des Aufgabenträgers für den Öffentlichen Personennahverkehr die Planung und Ausgestaltung des Linienangebo- tes vorgibt und entsprechend auch in Zusammenarbeit mit der KVB AG die Überplanungen des Busnetzes verantwortet, sind aktuell vier Stellen (davon derzeit zwei in Teilzeit) für die ÖPNV-Planung (Bus und Stadtbahn) eingerichtet. Unabhängig von tagesaktuellen Schwan- kungen und Bedarfen sowie Vertretungszeiten verantworten grundsätzlich zwei Stellen die Planung des Schienennetzes und zwei Stellen die Planung des Busnetzes. Hierzu gehören neben den eigentlichen planerischen Aufgaben sämtliche inhaltliche Bearbeitung von Be- schlüssen und Anfragen aus Rat, Ratsausschüssen und Bezirksvertretungen sowie die Kom- munikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Aufgrund der planerischen Zusammenhänge wurde das Kölner Busnetz in fünf Planungsteil- räume eingeteilt (siehe Nahverkehrsplan). Ziel der Verwaltung war es tatsächlich, diese fünf Netze jährlich rollierend einer Überprüfung und ggf. Überarbeitung zu unterziehen (d.h. Über- arbeitung alle fünf Jahre). Aufgrund der beschriebenen vielfältigen zusätzlichen Aufgaben konnte diesem Ziel in der Vergangenheit jedoch nicht entsprochen werden. Anhand der Erfahrungen in der bisherigen Aufgabenerfüllung kann abgeschätzt werden, dass ein Mehrbedarf von vier bis fünf Stellen bei der Verwaltung (Ämter 68, 66 und 64) besteht, um die Bearbeitung wie in der Anfrage formuliert, beschleunigen zu können. Darüber hinaus ist auch bei der KVB AG, mit der die Planung eng abgestimmt wird und bei 3 der im Rahmen der Planungen eigene Analyse- und Planungsleistungen erfolgen, im Bereich Nahverkehrsmanagement für eine Planungsbeschleunigung eine Stellenzusetzung in Höhe von vsl. zwei Stellen erforderlich. Zu 3) Die Planungsleistungen für die verschiedenen Maßnahmen differieren z. T. sehr stark. So kann z. B. eine innerstädtische Stadtbahnmaßnahme wie der Anschluss des Stadtteils Neu- brück nicht mit einer interkommunalen Stadtbahnmaßnahme wie dem Stadtbahnvorhaben Köln-Widdersdorf – Niederaußem (Linie 4) oder der Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17) verglichen werden. Die Machbarkeitsstudie zur Linie 17, die federführend vom Rhein-Sieg-Kreis vergeben wurde, hat beispielsweise 280.000 € gekostet, für die Machbar- keitsstudie zur Linie 4 wurden bei der Beantragung von Fördermitteln 450.000 € veranschlagt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2430/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.09.2023
- Erstellt
- 01.08.2023 07:49