0513/2017
Stellungnahme AVR-Sitzung vom 06.02.17 Punkt 7.2 Bewachungsfirmen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/320/3 Vorlagen-Nummer 14.02.2017 0513/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Zu TOP 7.2 “ Bewachungsfirmen“ der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen / Vergabe / Internationales am 06.02.2017 wurden mündliche Nachfragen gestellt, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: Zu 1: Welche externen Bewachungsfirmen hat die Verwaltung auf welcher Basis mit Bewa- chungs- und Sicherungsmaßnahmen auf welcher Grundlage beauftragt? (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten für die Jahre 2016 und 2017) Grundsätzlich erfolgt die Beauftragung der Dienstleistung der Bewachungsfirmen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages, der im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens vergeben wird. Dieser Rahmenvertrag umfasst mehrere Lose wie z. B. Dienstleistungen an Karneval oder im Rah- men des Glas- und Dosenverbot im Stadionumfeld. Der alte Rahmenvertrag ist im Oktober 2016 ausgelaufen. Wegen der Vorkommnisse zu Silvester 2015 wurden die Anforderungsprofile an die Sicherheitsunter- nehmen überprüft und die Ansprüche an das zum Einsatz kommende Personal umfänglich überarbei- tet und angehoben. Hierdurch bedingt hat sich der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung verzögert. Aus diesem Grund wurden die anfallenden dringlichen Aufträge im Rahmen einer freihändigen Vergabe beauftragt. Die detaillierte Auflistung der Beauftragungen für das Jahre 2016 kann der Anlage entnommen wer- den. Die Beauftragungen zu Karneval 2017 auf der Grundlage des neuen Rahmenvertrages Beginn des Vertrages 01.01.2017, befinden sich in der Vorbereitung. Zu 2: Warum werden Firmen, die in eklatanter oder wiederholter Weise Vertragsverstöße be- gangen haben, nicht von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen? Die festgestellten Verstöße gegen den alten Rahmenvertrag (Gültigkeit bis 10/2016) wurden im Jahr 2016 mit einer Vertragsstrafe auf Basis der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Lieferleistungen ausreichend sanktioniert. Es bestanden keine Erkenntnisse, dass die betroffene Firma bereits in der Vergangenheit negativ in Erscheinung getreten ist. Darüber hinaus erfolgten die festgestellten Ver- stöße überwiegend durch eingesetzte Nachunternehmer, so dass dem (damaligen) Auftragnehmer in den schwerwiegendsten Verstößen nur ein mittelbares Verschulden vorgeworfen werden konnte. Ei- ne Vergabesperre war auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des bereits mehrjährigen, sankti- onsfreien Vertragsverhältnisses unverhältnismäßig. Die Stadtverwaltung Köln hat vor Abschluss des neuen Rahmenvertrages ab 01.01.2017 geprüft, ob die Vertragsfirma, die gegen den alten Rahmenvertrag verstoßen hat, von einer Teilnahme an einem neuen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Aus vergaberechtlicher Sicht waren die nachge- wiesenen Verstöße jedoch nicht so schwerwiegend, dass ein Ausschluss erfolgen konnte. 2 Zu 3: Warum werden die Vertragsverhältnisse mit solchen Firmen nicht durch Kündigung oder sonstige Aufhebungsmöglichkeiten beendet? Die Vorwürfe, die in der Presse erhoben wurden, werden derzeit einzeln geprüft. Eine abschließende Entscheidung hierzu kann noch nicht getroffen werden. Die Verwaltung überwacht laufend die Einhaltung der bestehenden Vertragsverhältnisse und prüft in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von Vertragskündigungen bei Nichteinhaltung oder bei Ver- stößen gegen die vertraglich festgelegten Regelungen. Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, wurde der Rahmenvertrag wurde zum 01.01.2017 neu vergeben. Die Dienstleistungen zu Karneval wurden in insgesamt 3 Losen (Karneval Aktion „Mehr Spaß ohne Glas“, verkehrslenkende Maßnahmen am Zugweg, und Durchführung von Verkehrsmaßnahmen durch die Stadt Köln in ihrer Funktion als fiktiver Veranstalter) aufgeteilt und ausgeschrieben. Die drei Lose Karneval wurden an zwei Vertragspartner vergeben. Einer dieser Vertragspartner konnte jedoch nicht die ausreichende Anzahl an qualifizierten Mitarbei- tern, die zur Sicherstellung der Bedarfe aus dem an ihm vergeben Los, zur Verfügung stellen. Der Vertrag wurde daraufhin mit Schreiben vom 02.02.17 für alle Lose des Vertragspartners gekün- digt, da das Unternehmen auf der Basis der vertraglichen Verpflichtungen den Auftrag zu Karneval 2017 nicht erfüllen konnte und von grundsätzlichen und endgültigen Leistungsverweigerung des Auf- tragsnehmers ausgegangen werden musste. Der Vertragspartner hat der Kündigung jedoch am 07.02.2017 widersprochen. Eine rechtliche Klärung steht noch aus. Es ist beabsichtigt, dieses Los des nicht leistungsfähigen Auftragnehmers aufgrund der vorliegenden Dringlichkeit im Rahmen einer Freihändigen Vergabe an den zweiten Vertragspartner aus diesem neuen Rahmenvertrag zu vergeben. gez. Dr. Keller
Auflistung Einsätze Sicherheitsfirmen 2016
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G:\320-3\320-3-OrgaPers\Sachorganisation\Ausschreibung Bewachung\2017 Politische Anfragen\2017 SPD_Antrag\Auflistung Einsätze Sicherheitsfirmen 2016- 2017.xlsx Auftragsdatum AuftragnehmerAuftragsgegenstand 06.01.2016 RSD Karneval 2016 Bewachung 11.02.2016 RSD Sicherheitsspiel 13.02.2016 , Überwachung Glasverbotszone 23.02.2016 RSD Viktoria Köln Spiel am 28.03.2016 24.02.2016 RSD Sicherheitsspiel 05.03.2016 07.04.2016 RSD Sicherheitsspiel 10.04.2016 14.06.2016 RSD RSD Kölner Lichter,16.07.2016 05.08.2016 RSD RSD Gamescom 19.08, 20.08., 21.08. Bedarfssperrungen Brüsseler Platz 05.08.2016 RSD Sicherheitsspiel Viktoria Köln 20.08.2016 Höhenberger Sportpark, 8 Mitarbeiter 16.08.2016 RSD RSD am 27.08.2016 06.09.2016 RSD Sicherheitsspiel 1 FC am 16 und 25 September 2016 08.11.2016 WIS 11.11.2016 16.11.2016 WIS Adventswochenenden (26.11/03.12/4.12/10.12/17.12) je 12 Personen 16.11.2016 WIS Sportpark Höhenberg, Fußballspiel, 6 Personen 22.11.2016 WIS 26.11.2016 Sportpark Höhenberg 6 Kräfte 12-16 Uhr, 26.11.2016 Adventsdienst 11-18 Uhr 12 Personen 28.11.2016 WIS Sicherheitsspiel 10.12.2016, 20 Personen WIS Sicherheitsspiel 21.12.2016, 20 Personen Dez 16 RSD Silvester 2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüsseler Platz 05
- Zugweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0513/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27