Sachstand zu Planungen für die "Informationskampagne Wohngeld"
Mitteilung Ausschuss 3573/2022 vom 03.11.2022
Stand: Am 05.12.2022 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 03.11.2022 3573/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 08.11.2022 Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Sachstand zu Planungen für die "Informationskampagne Wohngeld" Das Amt für Wohnungswesen, Bereich Wohngeld informiert: In seiner Sitzung vom 04.10.2021 hat der Finanzausschuss u. a. den Änderungsantrag AN/2094/2021 zur Haushaltssatzung der Stadt Köln beschlossen. Resultierend daraus wurden Dez. V im TP 1003 unter dem Titel „Informationskampagne Wohngeld“ zusätzlich 50.000 € zur Verfügung gestellt. Das Amt für Wohnungswesen plant vor diesem Hintergrund zielgerichtete und leicht zugängliche In- formationen zum Wohngeld. Vorgesehen sind zwei Bestandteile: Teil 1 - Übersetzung der mehrseitigen „Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss)“ in mehrere Sprachen Die Übersetzungen sollen den Bürger*innen im Internet zur Verfügung gestellt werden. Geplant sind u.a. folgende Sprachen: Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch, Grie- chisch, Italienisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch und Ukrainisch. Teil 2 - Erstellung eines Infovideos zum Thema Wohngeld Darin soll gezeigt werden, wie man Wohngeld beantragen kann und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um Wohngeld zu erhalten. Mit diesen Videos sollen Informationen nonverbal, einfach und ohne Sprachbarrieren vermittelt werden. Die Umsetzung des ersten Bausteins war noch für das Jahr 2022, die des zweiten für 2023 geplant. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Wohngeld-Plus-Gesetz – welches zum 01.01.2023 in Kraft treten soll – ist für 2023 derzeit nicht absehbar, ob die Inhalte des zur Übersetzung vorgesehenen Vordrucks dann noch gültig und richtig sind. Ggf. muss der Vordruck, der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt und den Wohngeld- stellen zur Verfügung gestellt wurde, basierend auf der Gesetzesänderung angepasst werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zielführend, den Vordruck in der derzeit gültigen Fassung noch in 2022 übersetzen zu lassen. Die Kosten für die Übersetzung des Vordrucks belaufen sich nach derzeitiger Planung auf etwa 6.000 €. Für die Entwicklung und Produktion des Infovideos liegen noch keine voraussichtlichen Kos- ten vor. Beide Teile können damit zielgerichtet erst in 2023 umgesetzt werden. 2 Darüber hinaus bereitet die Verwaltung derzeit eine gemeinsame Internetseite zur Energiekrise vor. Neben Hinweisen zum Energiesparen enthält diese vor allem Informationen zu sozialen Angeboten des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, des Amtes für Wohnungswesen, des Jobcenters sowie externer Beratungsstellen, die mit der Stadt Köln zusammenarbeiten. Die Seite wird auch zum Wohn- geld und den geplanten Änderungen informieren. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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17.11.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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