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3573/2022

Sachstand zu Planungen für die "Informationskampagne Wohngeld"

Mitteilung Ausschuss 03.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 2.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2965 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  03.11.2022 
 3573/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 08.11.2022 
Integrationsrat 15.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
 
Sachstand zu Planungen für die "Informationskampagne Wohngeld" 
Das Amt für Wohnungswesen, Bereich Wohngeld informiert: 
 
In seiner Sitzung vom 04.10.2021 hat der Finanzausschuss u. a. den Änderungsantrag AN/2094/2021 
zur Haushaltssatzung der Stadt Köln beschlossen. Resultierend daraus wurden Dez. V im TP 1003 
unter dem Titel „Informationskampagne Wohngeld“ zusätzlich 50.000 € zur Verfügung gestellt.  
Das Amt für Wohnungswesen plant vor diesem Hintergrund zielgerichtete und leicht zugängliche In-
formationen zum Wohngeld. Vorgesehen sind zwei Bestandteile:  
 
 Teil 1 - Übersetzung der mehrseitigen „Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld 
(Mietzuschuss)“ in mehrere Sprachen 
Die Übersetzungen sollen den Bürger*innen im Internet zur Verfügung gestellt werden. 
Geplant sind u.a. folgende Sprachen: Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch, Grie-
chisch, Italienisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch und Ukrainisch.  
 
 Teil 2 - Erstellung eines Infovideos zum Thema Wohngeld 
Darin soll gezeigt werden, wie man Wohngeld beantragen kann und welche Voraussetzungen 
gegeben sein müssen, um Wohngeld zu erhalten. Mit diesen Videos sollen Informationen 
nonverbal, einfach und ohne Sprachbarrieren vermittelt werden. 
 
Die Umsetzung des ersten Bausteins war noch für das Jahr 2022, die des zweiten für 2023 geplant.  
Im Zusammenhang mit dem anstehenden Wohngeld-Plus-Gesetz – welches zum 01.01.2023 in Kraft 
treten soll – ist für 2023 derzeit nicht absehbar, ob die Inhalte des zur Übersetzung vorgesehenen 
Vordrucks dann noch gültig und richtig sind. Ggf. muss der Vordruck, der vom Ministerium für Heimat, 
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt und den Wohngeld-
stellen zur Verfügung gestellt wurde, basierend auf der Gesetzesänderung angepasst werden. Vor 
diesem Hintergrund ist es nicht zielführend, den Vordruck in der derzeit gültigen Fassung noch in 
2022 übersetzen zu lassen. 
 
Die Kosten für die Übersetzung des Vordrucks belaufen sich nach derzeitiger Planung auf etwa 
6.000 €. Für die Entwicklung und Produktion des Infovideos liegen noch keine voraussichtlichen Kos-
ten vor.  
Beide Teile können damit zielgerichtet erst in 2023 umgesetzt werden.

2 
 
 
Darüber hinaus bereitet die Verwaltung derzeit eine gemeinsame Internetseite zur Energiekrise vor. 
Neben Hinweisen zum Energiesparen enthält diese vor allem Informationen zu sozialen Angeboten 
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, des Amtes für Wohnungswesen, des Jobcenters sowie 
externer Beratungsstellen, die mit der Stadt Köln zusammenarbeiten. Die Seite wird auch zum Wohn-
geld und den geplanten Änderungen informieren. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

08.11.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2022 Integrationsrat
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3573/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.11.2022
Erstellt
24.10.2022 18:11