V/0348/2008
Schulden- und Vermögensbericht 2007 mit den Schwerpunkten "Bankverbindlichkeiten" und "Forderungen"
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Berichtsvorlage
34328 Zeichen
V/0348/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Schulden- und Vermögensbericht 2007 mit den Schwerpunkten "Bankverbindlichkeiten" und
"Forderungen"
Beratungsfolge
06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
Bericht:
Bericht:
Im Rahmen der Vorlage 372/98 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dass die Verwal-
tung künftig jeweils im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Jahresrechnung in der Fi-
nanz- und Beteiligungskommission
- über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Ge-
samtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen (Controlling beim Cash-
Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und
- über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für
kommende Haushaltsjahre
berichten soll.
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.
Dabei wird in besonderer Weise darauf hingew iesen, dass der Vermögens- und Schuldenbericht
nicht alle Facetten der inzwischen erstellten Bilanz der Stadt Münster beleuchtet. Dies ist heute
und in Zukunft dem Erläuterungsteil zur Bilanz vorbehalten.
Ziel dieses Berichts soll es jetzt und in Zukunft sein, die Bankverbindlichkeiten mit den Ge-
schäften zum „Zins-, Liquiditäts- und Schuldenmanagement“ als Pflichtteil des Berichtes stär-
ker zu beleuchten. Ergänzt werden sollte dieser Bericht um wechselnde Schwerpunktthemen zu
einzelnen Bilanzpositionen, wie z.B. in diesem Bericht mit dem Thema „Forderungen“.
Vorlagen-Nr.:
V/0348/2008
Auskunft erteilt:
Herr Reinkemeier
Ruf:
492 20 00
E-Mail:
Reinkemeier@stadt-muenster.de
Datum:
23.04.2008
Öffentliche Berichtsvorlage
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I Schuldenbericht
1. Schuldensituation der Stadt Münster
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes ein-
schließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2011 stellt sich nach der derzeitigen Finanzplanung wie
folgt dar:
Jahr
Schulden
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen Zinsen Tilgung
Schulden
Pro-Kopf
am
31.12.
Schulden-
dienst
Pro-Kopf
Schul-
den-
lastin-
dika-
tor*
2007 722.251.168 45.121.500 23.898.132 28.537.062 21.223.368 2.666,43 183,71 13,74
2008 762.987.403 64.677.035 40.736.235 32.133.000 23.940.800 2.816,82 207,02 13,97
2009 781.205.478 42.488.875 18.218.075 32.193.700 24.270.800 2.884,08 208,46 14,03
2010 787.050.713 30.576.035 5.845.235 32.639.600 24.730.800 2.905,66 211,80 13,96
2011 776.026.783 13.611.870 -11.023.930 32.588.600 24.635.800 2.864,96 211,26 13,63
* Ergibt sich aus der Summe der Zins- und Tilgungsleistungen p.a. im Verhältnis zu den Bruttosteuereinnahmen.
Der Schuldenstand hat sich von Ende 1998 mit 379,8 Mio. € bis Ende 2007 auf 722,3 Mio. € fast
verdoppelt (+90,2 %). Im Vergleich dazu stieg die Verschuldung im Zeitraum von Ende 1988 (160
Mio. €) bis Ende 1997 (349,8 Mio. €) um 118,7 %.
Der Schuldendienst stieg von 1988 bis 1997 von 18,9 Mio. € auf 31,6 Mio. € und somit um rd.
67,2 %. Im Zeitraum von 1998 bis 2007 stieg der Schuldendienst um 42,4 %.
Nach der aktuellen Finanzplanung 2008 bis 2011 wird sich der Schuldenstand voraussichtlich auf
rd. 776 Mio. € erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung in vier Jahren von rd. 7,45 %. Der
Schuldendienst steigt im gleichen Zeitraum um rd. 15 %.
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines
aktiven Zinsmanagements eingesetzt (2.1 – 2.4) . Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel
verfolgt, unterschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben be-
grenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren
auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen. Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder
Finanzierungsform Risiken liegen. Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wurde mit
der Vorlage 338/01 festgelegt, dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus
festverzinslichen Krediten (Kommunalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite
von der KfW/EIB) bestehen; für den Kreditbestand dürfen darüber hinaus für maximal 15 % Zins-
sicherungsinstrumente angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer-Franken Darlehen
aufgenommen werden.
2.1 Zinssicherungen
Mit der ersten Vorlage zum Schuldenmanagement im Jahre 1998 wurden seinerzeit Zinssiche-
rungsinstrumente/Derivate vorgestellt. Dieses Thema wurde im Rahmen der Finanzkommission
im Jahre 1999 durch eine entsprechende Fortbildungs- und Informationsveranstaltung vertieft.
Die nachfolgenden Gespräche mit der Finanzkommission und Vertretern der Fraktionen führten
dazu, dass die Verwaltung den Einstieg in das Geschäftsfeld der „Zinssicherungsinstrumente“
unternahm.
Um dieses Feld weiter zu optimieren, wurden mit mehreren Kreditinstituten Gespräche geführt.
Die Ergebnisse aus diesen Kontakten wurden der Finanz- und Beteiligungskommission in der
nichtöffentlichen Vorlage Nr. 960/2002 am 06.11.02 vorgestellt. Die Stadt hat im Nachhinein mit
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einem Kreditinstitut einen Vertrag geschlossen; danach erfolgt eine Unterstützung der Stadt im
Schuldenmanagement durch regelmäßige Portfolioanalysen sowie Beratungsgespräche. Im Jah-
re 2006 erfolgte eine erneute Ausschreibung der Beratungsleistung. Aufgrund der Angebote wur-
de das bisherige Institut wieder mit der Beratung beauftragt.
Erstmalig ist ab 2005 in die Haushaltssatzung folgender Passus aufgenommen worden:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr er-
gänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken
abschließen (z. B. Derivate)
. Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung
(Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind –
auf 30 %
des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.
Auf dieser Basis erfolgt das langfristige Schuldenmanagement bei der Stadt Münster. Im Folgen-
den werden Auszüge der bisher getätigten Geschäfte dargestellt.
2.2 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Zum 31.12.2007 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenomme-
nen Kredite auf rd. 59,4 Mio. € und somit auf 8,2 % gemessen am Schuldenstand zum Ende des
Jahres 2007.
Nachdem zwei Fremdkredite in 2007 aufgrund des schwachen Schweizer Franken aufgelöst und
in Euro Kredite umgeschuldet wurden, hat die Stadt Münster noch fünf Einzelkredite in der
Fremdwährung Schweizer Franken. Der letzte Kredit läuft ohne Prolongation im Jahre 2019 aus.
Gegenüber der Kreditaufnahme auf dem Deutschen Kapitalmarkt besteht z.Zt. ein kumulierter
Zinsvorteil (seit 2001) von 10,9 Mio. €.
Unter der Prämisse, dass der Kurs des Schweizer Franken auf dem aktuellen Niveau (Stand Ap-
ril. 2008:1,58 CHF/€) bleibt, ergibt sich nur für das Jahr 2008 ein Vorteil von rd. 1,2 Mio. €.
Der Break-Even-Point
1 über alle CHF Kredite liegt Ende 2007 bei 1,3158 CHF/€.
2.3 Variable Kredite
Receiver Swap
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlung sströme ausgetauscht, so dass letztendlich die
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate anpasst. Der Vorteil liegt
darin, dass die Differenz zwischen kurz- und langfristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko
bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen Zinssätze über den Zinssatz steigen können,
der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden
müssen.
In dieses Segment hat die Stadt Münster mit rd. 26,8 Mio. € investiert. Es wurden Einnahmen in
Höhe von rd. 90 T € erzielt.
Kommunalkredit mit Sonderausstattung
Der klassische Kommunalkredit ist über die ge samte Laufzeit mit einem Festzinssatz ausgestat-
tet. Bei der Variante mit Sonderausstattung hingegen wird die Gesamtlaufzeit aufgeteilt in eine
Periode mit variablem Zins zzgl. Aufschlag (z.B. die ersten fünf Jahre) und eine Periode mit ei-
nem Festzins (z.B. die zweiten fünf Jahre), so dass sich die gesamte Vertragslaufzeit über 10
Jahre erstreckt.
1 Break Even Point bezeichnet den Kurs, bei der die Vorteilhaftigkeit der Aufnahme in Schweizer Franken
gegenüber der Aufnahme am Euro Kapitalmarkt ungünstiger wird.
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Gegenüber der klassischen Finanzierung ergab sich für das Jahr 2007 ein Nachteil von rd.
255,2 T €. Kumuliert über die bisherige Laufzeit liegen die Geschäfte zum Jahresende 2007 mit
rd. 153,7 T€ im positivem Bereich.
Kommunalkredit mit variabler Verzinsung und Absicherung durch einen Cap
Im Jahre 2006 wurde ein Kommunalkredit in Höhe von 15.000.000 € aufgenommen. Die Verzin-
sung orientiert sich an dem 6 Monats-Euribor
2 . Damit das Risiko, dass der Euribor eine gewisse
Höhe übersteigt, begrenzt wird, wurde eine „Versicherung“ (Cap) gegen Zahlung einer Prämie
gekauft. Sollte der Euribor über 4,5 % bzw. 4 % (Strike) steigen, wird diese Versicherung den
übersteigenden Betrag ausgleichen. Aufgrund des starken Anstiegs des Euribors wurde die Cap-
Grenze überschritten, so dass der Cap Verkäufer eine Ausgleichszahlung an die Stadt zahlen
musste. Bisherige Vorteile einschließlich der zu zahlenden Capprämie 51,4 T €.
Zinszahlung in Abhängigkeit der Entwicklung von Referenzzinssätzen
Um gegenüber dem klassischen Kommunalkredit Zinsvorteile zu generieren, ist die Stadt bereit,
in Abhängigkeit von der Höhe der Differenz zwischen dem 10-Jahreszinssatz und dem 2- Jah-
reszinssatz eine Verzinsung zu zahlen.
Sollte die Differenz aus 10-Jahressatz und 2-Jahressatz über dem fixierten Wert liegen, hat die
Stadt Vorteile, liegt die Differenz innerhalb einer vorgegebenen Bandbereite hat die Stadt weder
Vor- noch Nachteile, wird allerdings eine definierte Größe unterschritten, entstehen Nachteile für
die Stadt.
In derartige Instrumente hat die Stadt rd. 38,1 Mio. € investiert (Vorteil 183,5 T €).
2.4 Festverzinsliche Absicherungen
Forward Payer Swap
Um das günstige Zinsniveau zu nutzen, wurden für Kredite, die erst in der Zukunft zur Zinsan-
passung anstehen, Swap-Vereinbarungen (Stadt zahlt einen Festzins und erhält einen variablen
Zinssatz) getroffen. An Forward Payer Swaps hat die Stadt zurzeit rd. 40,4 Mio. € im Portfolio.
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht einge-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen
bzw. in eine variable Verzinsung zu wandeln. Für dieses Recht erhält die Stadt einen günstigeren
Zinssatz. Das Investitionsvolumen in derartige Instrumente liegt bei 28,5 Mio. €.
Der Vorteil für 2007 liegt bei 30 T €.
Receiver Swaption
Mit einer Receiver Swaption wird das Recht verkauft, dass ein Dritter entscheiden kann, ob die
Stadt in der Zukunft in eine Swapvereinbarung eintritt. Dieses Recht kann nur an einem vorher
definierten Tag ausgeübt werden. Weiterhin sind alle weiteren Bedingungen, z. B. zu zahlender
Zinssatz und Laufzeit, vertraglich festgeschrieben. Für den Verkauf dieses Rechtes erzielt die
Stadt einen Erlös. Sollte das zukünftige Zinsniveau über/unter dem vertraglich vereinbartem Zins
liegen, verfällt die Option/zahlt die Stadt den vereinbarten Zins. Insgesamt hat die Stadt im Jahre
2007 rd. 245 T € an Einnahmen erzielt. Insgesamt hat die Stadt noch bestehende Swaption mit
2 European Interbank Offered Rate
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einem Volumen von rd. 53,3 Mio. €. Diesen Optionen stehen Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. €
gegenüber.
Insgesamt stellt sich das Jahr 2007 mit einem Vorteil von rd. 2,9 Mio. € gegenüber der klassi-
schen Finanzierung positiv dar, wobei die Vorteile in diesem Jahr durch das CHF-Portfolio gene-
riert wurden, wie auch aus der folgenden Tabelle ersichtlich ist:
II Geldanlagen und Kassenkredite
1. Geldanlagen aus dem Kassenbestand (liquide Mittel)
Die Stadtka
sse hat im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Verwaltung der
Kassenmittel die vorübergehend nicht benötigten liquiden Mittel am Geldmarkt zu den jeweils
erzielbaren Höchstzinsen und stets unter vorrangiger Beachtung der Sicherheit (Einlagensiche-
rung) angelegt. Daneben wurden weitere Geldmarktprodukte wie das Cash Management „Poo-
ling“ und die Teilnahme an einem Geldmarktfonds hauptsächlich für „Over-Night-Gelder“ genutzt.
Neben eigenen Geldern der Stadt Münster wurden auch fremde Mittel (Sonderfonds „Öko-
sponsoring“, Spendengelder NIAS, Kommunale Datenzentrale Münster – citeq -, Wirtschaftsför-
derung Münster GmbH) bzw. Mittel teilverselbständigter Bereiche der Stadt Münster (Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster) als Auftragsgeschäfte ausgeschrieben und angelegt.
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Für das Jahr 2007 ergeben sich im Einzelnen folgende Kennzahlen:
Anzahl der
Anlagen
angelegtes
Kapital
insgesamt
durchschn.
angelegtes
Kapital
Zinsertrag
€€ €
Stadt Münster
1. Einzelanlagen * 13 125.500.000 9.653.846 266.604
2. Anlagen im Geldmarktfonds ** 30 695.552.000 23.185.067 610.000
ÖKO-Sponsering 6 1.118.000 186.333 7.406
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 23 78.550.000 3.415.217 658.000
Spenden "Nias" 11 1.200.000 109.091 4.394
Citeq 23 81.937.000 3.562.478 146.635
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 16 62.303.000 3.893.938 605.818
Summe: 122 1.046.160.000 8.575.082 2.298.857
*) Festgelder/Tagesgelder
**) Anlagen in Geldmarktfonds ( Kauf von Anteilen )
2. Geldanlagen aus Rücklagemitteln
Die Stadtkasse hat darüber hinaus im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabe der Bewirtschaf-
tung der Rücklagemittel diese Gelder am Kapitalmarkt zu den jeweils erzielbaren Höchstzinsen
und stets unter vorrangiger Beachtung der Sicherheit (Einlagensicherung) angelegt.
Neben eigenen Geldern der Stadt Münster (Allg. Rücklage, Sonderrücklage Kriegsgräber, Son-
derrücklage zur Altlastenbeseitigung) wurden auch fremde Mittel (Kommunale Datenzentrale
Münster- citeq; von der Stadt Münster verwaltete Stiftungen) als Auftragsgeschäfte angelegt.
Für das Jahre 2007 ergeben sich im Einzelnen folgende Kennzahlen:
Anzahl der
Anlagen
angelegtes
Kapital
insgesamt
durchschn.
angelegtes
Kapital
Zinsertrag
€€ €
Stadt Münster
1. allgemeine Rücklage 14 234.872.000 16.776.571 1.289.000
2. Sonderrücklagen 9 6.621.000 735.667 53.000
Stiftungen 129 62.720.000 486.202 281.800
Citeq 4 1.540.000 385.000 16.600
Summe: 156 305.753.000 1.959.955 1.640.400
3. Geldanlagen in Spezialfonds
Zusätzlich zu den vorgenannten Rücklagen sind auch Gelder in Spezialfonds angelegt. Der
Westfälischer-Versorgungs-Rücklage-Fond (WVR- Fonds), als Zusammenschluss von mehreren
größeren Städten, legt die Gelder, die für die bislang gesetzlich geforderte Pflichtrücklage für die
Beamtenpensionen aufgebracht werden müssen, zusammen an. Im WVR Fonds befanden sich
zum 31. Dezember 2007 62.063 städtische Anteile zum Kurs von 68,69 im Gegenwert von
4.263.107,47 €:
Zum anderen wurden von der Stadt Münster auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom
21.06.2000 freiwillig Mittel für die künftige Leistung von Pensionen in einen Fonds eingebracht,
der zusammen mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster (Sanierungsrücklage) und der citeq
(Pensionsrücklage) geführt wird. In diesem Versorgungs- und Sanierungsfonds Münster (VUS-
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Fonds) befanden sich zur selben Zeit 68.756 städtische Anteile zum Kurs von 124,84 im Gegen-
wert von 8.583.499,04 €.
4. Aufnahme von Kassenkrediten; insb. in Schweizer Franken (CHF)
Aufgrund der guten Kassenlage im Jahr 2007 und des abgestimmten Liquiditätsmanagements
wurden nur kurzzeitig vom 29.06. bis 15.08. 14,0 Mio . € und vom 28.09. bis 15.11. 33,0 Mio. €
Kassenkredite benötigt.
In begrenztem Umfang (max. 50 % der Kassenkredit-Höchstgrenze gem. Haushaltssatzung)
können seit April 2001 auch Kassenkredite in CHF aufgenommen. Hierbei profitierte die Stadt
Münster von der Zinsdifferenz zwischen dem Schweizer- und Euro-Geldmarkt.
Wegen der seit dem III. Quartal 2006 bereits einsetzenden relativen Schwäche des Schweizer
Frankens und dem damit verbundenen Währungsrisiko wurde jedoch von einer kurzfristigen Kre-
ditaufnahme in Schweizer Franken Abstand genommen. Der Kurs schwankte zwischen 1,61 € /
CHF Anfang Januar 2007 über 1,68 € / CHF am 12.10.2007 und 1,66 € /CHF Ende Dezember
2007 und lag Anfang April 2008 bei 1,58 € / CHF. Bei dieser Volatilität hätte auch die Zinsdiffe-
renz von etwa 1,5 % das Kursrisiko im kurzfristigen Kreditbereich nicht aufgewogen.
III. Forderungen im Vollstreckungsinnendienst
1. Einleitung
In der Vorlage 0386/2007 – Schulden- und Vermögensbericht 2006 – wurde dem Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Bericht zum Forderungsmanagement vorgelegt.
In dem nachfolgenden Bericht wird ein Teil bereich dargestellt, nämlich die Forderungen im
Vollstreckungsinnendienst.
Forderungen, die nicht beglichen oder auf Antrag des Schuldners die Zahlung ausgesetzt oder
gestundet wurde, werden nach erfolgter Mahnung zunächst im Vollstreckungsaußendienst bear-
beitet. Führt dieses Verfahren z.B. durch Zahlung oder Pfändung, nicht zum Erfolg, wird der
Vollstreckungsinnendienst mit der weiteren Bearbeitung beauftragt.
Aufgrund der DV-Umstellung von GINFIS auf SAP ist die Datenlage nicht in allen Bereichen ein-
deutig, die Kernaussagen werden dadurch jedoch nicht verfälscht. Grundlage ist der Forderungs-
bestand zum Jahresende 2007; befristet niedergeschlagene Forderungen sind nicht berücksich-
tigt; diese werden regelmäßig auf Veranlassung des jeweiligen Fachamtes überprüft. Es wurde
für den Bericht ausschließlich auf die Hauptfor derungen zurückgegriffen; hierzu kommen im For-
derungsbestand natürlich auch noch Nebenforderungen (Säumniszuschläge, Gebühren etc.), die
jedoch i.d.R. das Schicksal der Hauptforderung teilen.
Derzeit wird eine spezielle Vollstreckungssoftware eingeführt, die jedoch bisher nur in Teilberei-
chen eingesetzt werden kann, da die DV-Kapazitäten der Stadtkasse vollständig für die Umstel-
lung auf die Doppik eingesetzt sind.
2. Höhe der Einzelforderungen
Insgesamt sind im Vollstreckungsinnendienst rd. 5.700 Forderungen anhängig mit einem aktuel-
len Forderungsvolumen von etwa 6.120.000 €. Die nachfolgende Tabelle weist relativ kleinteilig
die Höhe der einzelnen Forderungen aus.
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Anzahl der
Forderungen
aktuelle Haupt-
forderung
in €
Su. offen bis 10 € 118 651
Su. offen 10 € bis 25 € 315 5.738
Su. offen 25 € bis 50 € 678 25.096
Su. offen 50 € bis 75 € 583 35.674
Su. offen 75 € bis 100 € 316 27.281
Su. offen 100 € bis 150 € 549 64.221
Su. offen 150 € bis 200 € 388 67.315
Su. offen 200 € bis 300 € 639 157.197
Su. offen 300 € bis 500 € 623 241.323
Su. offen 500 € bis 750 € 355 216.214
Su. offen 750 € bis 1.000 € 233 200.203
Su. offen 1.000 € bis 1.500 € 267 328.489
Su. offen 1.500 € bis 2.000 € 133 227.590
Su. offen 2.000 € bis 5.000 € 267 803.091
Su. offen 5.000 € bis 10.000 € 121 856.436
Su. offen 10.000 € bis 25.000 € 70 1.026.125
Su. offen 25.000 € bis 50.000 € 16 554.662
Su. offen 50.000 € bis 100.000 € 8 582.770
Su. offen ab 100.000 € 5 702.463
5.684 6.122.540
Erkennbar ist, dass bei den rd. 5700 Einzelforderungen es nur einen geringen Anteil von sog.
Kleinforderungen unter 25 € gibt, deren Durchsetzung ggf. als unwirtschaftlich angesehen wer-
den könnte. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
- nur die aktuelle Hauptforderung dargestellt wurde, die ursprüngliche Forderung also hö-
her sein konnte und es sich daher teilweise um Restforderungen handelt,
- bei der sog. Vollstreckungshilfen für Dritte (vgl. Ziff. 3 – Forderungsarten), die die Stadt
Münster kraft Gesetzes zu bearbeiten hat, die Forderungshöhe keine Rolle spielen darf,
- neben dem finanzpolitischen auch ordnungspolitische und rechtliche Aspekte zu beachten
sind, da eine Vielzahl der Fälle aus dem Bereich der Geldbußen etc. stammen und
- eine weitere Auswertung gezeigt hat, dass rd. 3.800 der Einzelforderungen von nur etwa
1.200 Personen geschuldet werden, also im Durchschnitt etwas mehr als 3 Forderungen
pro Person. Bei diesen Mehrfachschuldnern werden die Forderungen natürlich insgesamt
beigetrieben. Nur 1.900 Personen schulden eine einzelne Forderung. Davon etwa 90 un-
ter 25 €.
Die Auswertung zeigt, dass es an sich wenig Spielraum gibt, aus wirtschaftlichen Gründen auf
die Beitreibung von geringen Forderungen zu verzichten, zumal ein konsequentes Handeln dazu
führt, dass Schuldner von geringen Forderungen lieber zahlen, als es zur (unvermeidlichen) Voll-
streckung kommen zu lassen.
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Grafisch zusammengefasst gibt die Anzahl und die Höhe von Forderungen folgendes Bild:
bis 100 € 2.010
100 € bis 1.00 0 2.787
1.000 € bis 10 788
ab 10.000 € 99
5.684
Anzahl der Forderungen
35%
49%
14% 2%
bis 100 €
100 € bis 1.000 €
1.000 € bis 10.000 €
ab 10.000 €
Höhe der Forderungen in €
94.441; 2%
2.866.020; 47%
2.215.606; 36%
946.473; 15%
bis 100 €
100 € bis 1.000 €
1.000 € bis 10.000 €
ab 10.000 €
Unschwer zu erkennen ist, dass die höchste Anzahl der Forderungen im Bereich bis 100 € bzw.
100 € bis 1.000 € liegt, der Gesamtbetrag jedoch relativ gering ist. Unter Ziff. 5 wird hier jedoch
das Ergebnis noch differenziert betrachtet werden müssen.
3. Forderungsarten
Aufgeteilt nach den Hauptforderungsarten ergibt sich nachfolgende Tabelle:
Forderungsarten
Anzahl der
Forderungen
aktuelle
Haupt-
forderung
in €
Grundbesitzabgaben 350 399.144
Gewerbesteuer 290 2.534.205
Vollstreckungshilfe für Dritte 460 308.285
Buß- und Zwangsgelder 1.150 122.969
sonst. öffentl.rechtl. Forderungen 1.450 641.531
Erstattung Sozial- und Jugendhilfe /
übergeleitete Unterhaltsforderungen 1.750 1.719.149
privatrechtl Forderungen 230 387.067
5.680 6.112.350
10
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Grafisch dargestellt ergeben sich folgende Bilder:
Anzahl Forderungen nach Forderungsarten
6%
5%
8%
20%
26%
31%
4%
Grundbesitzabgaben
Gewerbesteuer
Vollstreckungshilfe für Dritte
Buß- und Zwangsgelder
sonst. öffentl.rechtl. Forderungen
Erstattung Sozial- und Jugendhilfe /
übergeleitete Unterhaltsforderungen
privatrechtl Forderungen
Forderungen in € nach Forderungsarten
399.144; 7%
122.969; 2%
641.531; 10%
387.067; 6%
308.285; 5%
2.534.205; 42%
1.719.149; 28%
Grundbesitzabgaben
Gewerbesteuer
Vollstreckungshilfe für Dritte
Buß- und Zwangsgelder
sonst. öffentl.rechtl. Forderungen
Erstattung Sozial- und Jugendhilfe /
übergeleitete Unterhaltsforderungen
privatrechtl Forderungen
Größere Ungleichgewichte zwischen Anzahl der Forderungen und Höhe der Forderungen liegen
in den Bereichen der Gewerbesteuer, den sonstigen öffentlich rechtlichen Forderungen und den
Buß- und Zwangsgeldern vor. Insbesondere bei letzteren müssen Aufwand und (möglicher) Er-
trag aber auch unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden; z.B. macht eine
Verkehrsüberwachung keinen Sinn, wenn letztendlich für die Betroffenen keine Konsequenzen
entstehen.
Die 26 % (Anzahl) der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich im Übrigen aus
folgenden Untergruppen zusammen:
sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen
Anzahl der
Forderungen
aktuelle
Haupt-
forderung
in €
Hundesteuer 165 22.975
Vergnügungssteuer 20 154.483
Krankentransport 100 22.462
Zwangsstillegungsgebühren 605 109.975
sonst. Gebühren 560 331.636
1.450 641.531
11
V/0348/2008
sonst. Gebühr 85 ##
sonst. Gebühr 180 ##
sonst. Gebühe 240 ##
sonst. Gebühr 55 ##
2.900 ##
Anzahl Forderungen Teilbereich
sonst. öffentl.- rechtl. Forderungen
11%
1%
7%
42%
39%
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Krankentransport
Zwangsstillegungsgebühren
sonst. Gebühren
Forderungen in € Teilbereich
sonst. öffentl.- rechtl. Forderungen
22.975; 4%
154.483; 24%
22.462; 4%
109.975; 17%
331.636; 51%
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Krankentransport
Zwangsstillegungsgebühren
sonst. Gebühren
Hier zeigt sich, dass in einem hohen Maße die Zwangsstillegung von Kraftfahrzeugen (i.d.R. we-
gen fehlendem Versicherungsschutz) gebührenpflichtige Verwaltungshandlungen auslösen, die
nicht freiwillig bezahlt werden. Auf Seiten der Schuldner kommt es dabei nicht selten zu Aus-
weichreaktionen, etwa die erneute Anmeldung des KFZ auf ein anderes Familienmitglied (z.B. 4-
jähriges Kind), um sich den Verpflichtungen bzw. pfändbares Vermögen dem Zugriff zu entzie-
hen.
12
V/0348/2008
4. Alter der Schuldner
Eine Auswertung der mengengrößten Forderungsarten nach dem Alter der Schuldner ergibt ein
relativ homogenes Bild. In der Hauptsache sind die Schuldner zwischen 25 und 50 Jahre alt. Das
lässt u.a. den Schluss zu, dass die Verfolgung der Forderung noch über Jahre hinaus erfolgver-
sprechend sein kann.
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Buß- und
Zwangsgelder
sonst.
öffentl.rechtl.
Forderungen
Erstattung
Sozial- und
Jugendhilfe /
übergeleitete
Unterhalts-
forderungen
Alter der Schuldner
(bei ausgewählten Forderungsarten)
Geburtsdatum unbekannt
über 50 Jahre alt
26 bis einschl. 50 Jahre alt
bis einschl. 25 Jahre alt
5. Realisierbare Forderungen
Bisher wurde nur die Gesamtheit der Forderungen, die im Vollstreckungsinnendienst zu bearbei-
ten sind, dargestellt. Betrachtet man jedoch die rd. 5700 Einzelforderungen mit einem Gesamtbe-
trag von etwa 6.120.000 € hinsichtlich der Realisierungschancen, müssen erhebliche Abstriche
gemacht werden. Insolvenzverfahren und die Bestreitung des Lebensunterhaltes aus Sozialhilfe /
Hartz IV oder anderen Sozialleistungen erschweren die Realisierung der Forderungen erheblich.
Hierbei ergibt sich folgendes Bild:
Anzahl der
Forderungen
aktuelle Haupt-
forderung
in €
Einzelschuldner rd. 1.900 1.900 3.645.595
Mehrfachschuldner rd. 1.200 3.780 2.476.945
Gesamtforderungen 5.680 6.122.540
./. Insolvenzen 1.017 1.854.172
verbleiben 4.663 4.268.368
. / . Empfänger v.Sozialhilfe /Hartz
IV / sonst. Sozialleistungen 1.963 1.342.200
verbleiben 2.700 2.926.168
13
V/0348/2008
Hinweis:
In den nachfolgenden Grafiken werden die Empfänger von Sozialhilfe, Hartz IV oder sonstigen
Sozialleistungen aus Darstellungsgründen insgesamt unter dem Begriff „Sozialhilfeempfänger“
zusammengefasst ausgewiesen.
Forderungen Hauptforderun
realisierbare Fo 2.700 2.926.168
Insolvenzen 1.017 1.854.172
Sozialhilfeemp 1.963 1.342.200
Gesamtforderu 5.680 6.122.540
Anzahl der Forderungen
47%
18%
35%
realisierbare Forderungen
Insolvenzen
Sozialhilfeempfänger
Forderungen in €
1.854.172; 30%
2.926.168; 48%
1.342.200; 22%
realisierbare Forderungen
Insolvenzen
Sozialhilfeempfänger
Mehr als 50 % der Forderungen sind in ihrem derzeitigen Zustand überhaupt nicht vollstre-
ckungsfähig, da die Insolvenz und – eingeschränkt – auch der Bezug von Sozialhilfe bzw. Hartz
IV oder sonstigen Sozialleistungen ein Hindernis darstellen.
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V/0348/2008
Bezogen auf die einzelnen Forderungsarten ergibt sich ein differenziertes Bild
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
1 2 3 4 5 + 6 7 8 + 9
Anzahl realisierbare Forderungen
realisierbare Forderungen
Sozialhilfeempfänger
Insolvenzen
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
1 2 3 4 5 + 6 7 8 + 9
realisierbare Forderungen in €
realisierbare Forderungen
Sozialhilfeempfänger
Insolvenzen
Erläuterung
1 = Grundbesitzabgaben
2 = Gewerbesteuer
3 = Vollstreckungshilfe für Dritte
4 = Buß- und Zwangsgelder
5 + 6 = sonst. öffentl.rechtl. Forderungen
7=
8 + 9 = privatrechtliche Forderungen
Erstattung Sozial- und Jugendhilfe /
übergeleitete Unterhaltsforderungen
Die obigen Grafiken zeigen, dass je nach Forderungsart erhebliche Unterschiede in den Realisie-
rungshemmnissen vorliegen. Auffällig ist, dass insbesondere im Bereich der Vollstreckungshilfen
relativ viele Schuldner ihren Lebensunterhalt aus Sozialleistungen bestreiten, während bei der
Gewerbesteuer die Insolvenzen überproportional vertreten sind. Die Vollstreckungshilfen sind in
der überwiegenden Zahl (über 2/3) Ersuchen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Bei der Ge-
werbesteuer resultieren naturgemäß die Forderungen häufig aus Unternehmensinsolvenzen.
Dass es im Bereich der Forderungen auf Erstattung von Sozial- und Jugendhilfe und übergeleite-
ter Unterhaltsforderungen eine hohe Anzahl von Schuldnern mit Sozialleistungsbezug gibt, ergibt
sich ebenfalls aus der Natur der Sache, da es sich hierbei häufig um die Rückforderung von zu
Unrecht bezogener Sozialleistungen handelt.
15
V/0348/2008
Zurückkommend auf Ziff. 2 – Höhe der Forderungen; hier Forderungen über 1.000 € - zeigt eine
weitere Prüfung, dass 245 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von 1.668.000 € sich in In-
solvenzverfahren befinden und weitere 230 Forderungen mit insgesamt 784.000 € von Sozialhil-
feempfängern bzw. Empfängern von Hartz IV geschuldet werden. Von etwa 5.080.000 € Forde-
rungen aus dem Segment „Forderungen über 1.000 €“ verbleiben derzeit realisierbar nur rd.
2.628.000 €. Aber auch hier setzen Einkommen und Vermögen der Schuldner deutliche Grenzen.
6. Weitere Aufgaben im Vollstreckungsinnendienst
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dem Vollstreckungsinnendienst neben
der facettenreich gestalteten Beitreibung von Forderungen, die beispielsweise von telefonischen
Zahlungserinnerungen über Kontopfändungen bis hin zur Abnahme von eidesstattlichen Versi-
cherungen reichen kann, noch weitere Aufgaben zugewiesen sind, z. B.
- Bearbeitung der Anfragen von Schuldnern bzw. deren Rechtsvertreter im außergerichtli-
chen Schuldenbereinigungsverfahren,
- Einforderung von Sicherheitsleistungen einschließlich der Überprüfung ihrer Werthaltigkeit
im Zusammenhang mit einer Stundung oder Aussetzung der Vollziehung bei Gewerbe-
steuerbescheiden mit erheblichem Forderungsvolumen,
- Bearbeitung von Abtretungen und Pfändungen, soweit die Stadt Münster als Drittschuld-
nerin in Anspruch genommen wird mit Ausnahme der Gehaltsansprüche,
- Überprüfung von befristet niedergeschlagenen Forderungen auf Veranlassung der Fa-
chämter mit dem Ziel, die Forderung nunmehr beizutreiben oder die Verjährung zu unter-
brechen,
- Verwertung von Pfandsachen,
- Beteiligung in Gewerbeuntersagungsverfahren,
- Überprüfung der von den Gerichten übermittelten Insolvenzeröffnungen.
7. Einbindung privater Inkassounternehmen / Auskunfteien
Die rechtlichen Möglichkeiten, bei der Vollstreckung von Forderungen einer Gemeinde auch pri-
vate Unternehmen einzubinden, sind umstritten und werden in den einzelnen Bundesländern
auch unterschiedlich gesehen. Der Datenschutz, das Amtsgeheimnis und –verschärft – das
Steuergeheimnis stellen hohe Hürden dar und können bei Verletzung sowohl strafrechtliche als
auch schadensersatzrechtliche Folgen haben. Lediglich bei den privatrechtlichen Forderungen
wird z. Zt. in wenigen Gemeinden in Pilotprojekten die Zusammenarbeit erprobt.
Die öffentliche Vollstreckung hat wegen ihrer vielfältigen hoheitlichen Möglichkeiten, die etwa
denen eines Gerichtsvollziehers entsprechen, naturgemäß gegenüber privaten Inkassounter-
nehmen erhebliche Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung.
Die privaten Auskunfteien haben jedoch durch den vielfältigen Datenaustausch mit dem (Ver-
sand-)Handel, den Dienstleistungsunternehmen oder den Banken in bestimmten Bereichen einen
Informationsvorsprung vor der Gemeinde. Beispielsweise bei Verträgen mit Handels- oder Tele-
fonunternehmen oder auch bei Gewinnspielen werden Daten wie aktuelle Anschrift, Kontonum-
mern und Bank oder auch Arbeitgeber gesammelt und vorgehalten, die die Kommune so nicht
erhält. Hier wäre zu testen, ob eine gezielte Vernetzung Erfolge bringen kann. Aber auch hierbei
sind – in beide Richtungen – Daten- und sonstige Schutzgesetze vollinhaltlich zu beachten.
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V/0348/2008
8. Aufwand / Ertrag
Der Sach- und Personalaufwand für den Vollstreckungsinnendienst beläuft sich auf jährlich ca.
550.000 €
Die jährlichen Einnahmen der letzten drei Jahre lassen sich wie folgt beziffern:
2005 2006 2007
€€ €
Arbeitsgruppe 1 Forderungsarten 1, 2, 8 + 9 1.273.000 1.346.000 2.123.000
Arbeitsgruppe 2 Forderungsarten 3 - 7 598.000 682.000 659.000
Summe 1.871.000 2.028.000 2.782.000
Erläuterung
1 = Grundbesitzabgaben
2 = Gewerbesteuer
3 = Vollstreckungshilfe für Dritte
4 = Buß- und Zwangsgelder
5 + 6 = sonst. öffentl.rechtl. Forderungen
7 = Erstattung Sozial- und Jugendhilfe /
übergeleitete Unterhaltsforderungen
8 + 9 = privatrechtliche Forderungen
Hinzu kommen noch etwa 10 – 15 % an Nebenforderungen (Säumniszuschläge, Gebühren etc.)
sowie etwa 15.000 € jährlich aus der Versteigerung von Pfandsachen über die Internet-Plattform
„Zoll-Auktion“.
Die teilweise sprunghafte Veränderung des Jahresergebnisses der Arbeitsgruppe 1 ergibt sich
insbesondere aus dem Bereich der Gewerbesteuerforderungen.
9. Fazit
Die Beitreibung von Forderungen im Vollstreckungsinnendienst ist i.d.R. nicht von kurzfristig zu
erzielenden Erfolgen geprägt, sondern es muss häufig hartnäckig mit den Schuldnern verhandelt
werden. Rechtliche Einschränkungen wie Konkursverfahren, Pfändungsfreigrenzen bei geringem
Einkommen, aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten von besonderen Lebenssituationen durch
die Schuldner (z. B. Mitarbeit des Schuldners in der nunmehr der Ehefrau gehörenden Firma
gegen ein geringes Entgelt unterhalb der Pfändungsfreigrenze) schränken die Erfolgsmöglichkei-
ten ein. Die beabsichtigte Gesetzesänderung zur Anhebung der Pfändungsfreigrenze bei Konto-
pfändungen wird ebenfalls dazu beitragen.
Es muss jedoch auch abgewogen werden sowohl zwischen dem direkt zurechenbaren wirtschaft-
lichen Erfolg und der indirekten Wirkung auf Schuldner, die „freiwillig“ zahlen, weil bekannt ist,
dass ansonsten eine hartnäckige Vollstreckung anstehen würde, als auch den Aspekten von
Rechtstaatlichkeit – insbesondere im Ordnungsrecht – und dem Gleichheitsgrundsatz.
I.V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0348/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37