0525/2022
KfW-Förderung - zur Anfrage AN/0319/2022 der CDU-Fraktion und der Fraktion Volt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 10.03.2022 0525/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Wirtschaftsausschuss 24.03.2022 KfW-Förderung - zur Anfrage AN/0319/2022 der CDU-Fraktion und der Fraktion Volt Text der Anfrage 1. Wie wirkt sich der Förderungsstopp auf die Stadt Köln, insbesondere auf die Wohnungsbau- entwicklung aus? 2. Welche städtischen Bauprojekte in Köln sind von dieser Maßnahme betroffen? 3. Wenn städtische Bauprojekte betroffen sind, wie hoch ist das Gesamtvolumen in €? 4. Falls Förderungen für städtische Bauprojekte in Köln nicht genehmigt werden aufgrund der Streichung des Fördertopfes, wie wird die Stadt damit umgehen? 5. Wie viele privatwirtschaftliche Bauprojekte sind in Köln von dieser Maßnahme betroffen? Antwort der Verwaltung Zu 1) Es ist anzunehmen, dass insbesondere kleinere Vorhabenträger hier ihre Finanzierung umstellen müssen. Bei der Wohnungsbauleitstelle ist bisher keine Rückmeldung aus der Wohnungswirtschaft erfolgt. Dies könnte auch darin begründet sein, dass das Auslaufen der KfW55- Förderung schon länger bekannt war. Außerdem sind zurzeit ähnliche Konditionen auf dem Finanzmarkt zu erzielen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ihr grundsätzlich keine Daten über Antragszahlen bei anderen Fördergebern vorliegen. Auch würden diese Zahlen noch nicht widerspiegeln, wie viele Anträge tat- sächlich bewilligt werden würden. Damit wird deutlich, dass die Verwaltung keine Aussage darüber machen kann, welche Auswirkungen ein Förderstopp auf private Bauherr*innen tatsächlich gehabt hätte. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesregierung mit dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Klimaschutz wurde mitgeteilt, dass alle bis zum Antragsstopp zum 24. Januar 2022 voll- ständig eingegangenen Anträge bearbeitet werden. Die Pressemitteilung kann vollständig über den nachstehenden Link herunter geladen werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220201-loesung-fuer-kfw- gebaeudefoerderung-steht.html Das Bundesministerium gab am 16. Februar 2022 bekannt, dass wieder neue Anträge auf KfW- Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden können. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat hierzu 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) frei- gegeben. Für 2023 plant die Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung. Die Änderung der Förderbedingungen beim Neubau und der Wegfall des Förderstandards KfW 55 ab dem 1. Februar 2022 ist im Herbst 2021 publik geworden und wurde entsprechend in der Konzeption der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 4286/2021) berücksichtigt. Zukünftig ist geplant, die Entwicklung auf Bundesebene im Blick zu behalten. Sollte der Standard KfW 40 (EE) von 2 der KfW abgeschafft oder die Förderkulisse – wie angekündigt - grundlegend verändert werden, wer- den die Klimaschutzleitlinien angepasst, dass Kongruenz zu geförderten Effizienzstandards auf Bun- desebene beibehalten wird. Zu 2) Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigte, für den Neubau des Bezirksrathaus Rodenkir- chen einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Das Amt für Wohnungswesen plant auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 219a, 51063 Köln die Errichtung eines öffentlich geförderten Wohngebäudes im energetischen Passivhausstandard. Da diese energiesparende Bauweise auch die Anforderungen eines Energieeffizienzhauses Stufe 55 und damit die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt hätte, hatte die Verwaltung einen Antrag auf einen entsprechenden Zuschuss (‚Zuschuss 464‘) bei der KfW vorbereitet. Der Antrag wurde auf- grund der zeitlichen Überschneidung mit dem Einstellungsdatum für einen Antragseingang zum 25.Januar 2022 nicht mehr bei der KfW eingereicht, hätte dem Grunde nach jedoch Aussicht auf Er- folg gehabt. Bei der Berufsfeuerwehr und durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie wurden keine Förderan- träge aus diesem Fördertopf gestellt. Zu 3) Das Projekt „Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen“ könnte nach aktuellem Planungsstand das Potential einer Förderung bieten. Die Förderung erfolgt entweder als Kredit mit einem Tilgungszu- schuss oder nach Fertigstellung über einen direkten Zuschuss. Die notwendige Klassifizierung des Projektes als Effizienzhaus-Neubau (Förderstandard) konnte bislang allerdings noch nicht konkreti- siert werden. Hierzu sind Zusatzbeauftragungen an die Projektbeteiligten und insbesondere die Be- auftragung eines Energieberaters erforderlich. Die Antragstellung unter Federführung eines Energie- beraters war zur Mitte der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorgesehen. Da sie nicht erfolgt ist – das Projekt hat im Februar 2022 mit der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) begonnen - liegen we- der die zur Antragstellung benötigten Daten vor noch lassen sich etwaige Fördermittel beziffern. Die Bemessung der Höhe des Zuschusses für das Wohnungsbauvorhaben Berliner Str. 219a, 51063 Köln hätte sich nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten gerichtet. Insoweit wäre je Wohneinheit ein maximaler Zuschuss in Höhe von 18.000 Euro gewährt worden. Die geplante Bau- maßnahme sieht die Errichtung von 22 Wohneinheiten vor, so dass insgesamt eine Zuschusssumme von 396.000 Euro zum Tragen gekommen wäre. Zu 4) Der Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen entsteht im Sondervermögen der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan der Ge- bäudewirtschaft. Die Kosten fließen in den Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis für Verwaltungsgebäude ein. Sofern sich der eigene Finanzierungsanteil (hier: durch einen Entfall der Förderung) erhöht, erhöht sich in Folge auch der Flächenverrechnungspreis beziehungsweise die von der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft zu entrichtende Miete. Für das Wohnungsbauvorhaben Berliner Str. 219a, 51063 Köln hat die Einstellung des Förderpro- gramms insoweit keine finanztechnischen Auswirkungen, als dass die benannte Zuschusssumme noch nicht im Haushalt veranschlagt wurde. Die Verwaltung wird die Realisierung der Baumaßnahme unabhängig der eingestellten Fördermittel fortsetzen. Zu 5) Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen zur Beantwortung der 1. Frage. Ihr liegen keine Daten über die Anzahl betroffener privatwirtschaftlicher Bauprojekte vor. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0525/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.03.2022
- Erstellt
- 11.02.2022 14:42