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AN/0698/2019

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, Herr Schuster (Deine Freunde), betr.: Wohnraumschutzsatzung verlängern und verbessern

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke) 13.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2019, TOP 8.14

Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

4908 Zeichen

SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke Herr Schuster (Deine Freunde) 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0698/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der 
Fraktion Die Linke, Herr Schuster (Deine Freunde), betr.: Wohnraumschutzsatzung 
verlängern und verbessern 
Wohnraumschutzsatzung verlängern und verbessern 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Antrag stellenden Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen in der BV 
Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld am 13. Mai 2019 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, folgende Hinweise der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld bei der Neufassung der Wohnraumschutzsatzung zu berücksichtigen: 
 
(1) Wohnraum muss Wohnraum bleiben [§ 5 (2)] 
Nach den Formulierungen der Wohnraumschutzsatzung kann die Zweckentfremdung 
von Wohnraum genehmigt werden. Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, so-
lange das Neubauvolumen des jeweiligen Vorjahres die im Kölner Wohnbündnis fi-
xierten Zielwert von 6.000 Einheiten unterschreitet. 
Nullsummenspiele wie in der Venloer Straße 252 müssen unterbleiben 
(AN/1447/2018 und 3588/2018). 
 
(2) Ämter müssen besser zusammenarbeiten [§ 6 (3)] 
In der Vergangenheit drängte sich der Eindruck auf, dass die derzeit mit Informati-
onskampagnen vorgestellte Wohnraumschutzsatzung nicht in allen beteiligten 
Dienststellen ausreichend bekannt sei (0303/2019). Hier müssen Abläufe gefunden 
und Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass alle beteiligten Dienst-
stellen zusammenarbeiten, um die Wohnraumschutzsatzung durchzusetzen. So wie 
eine wohnungsrechtliche Genehmigung zur Zweckentfremdung keine baurechtliche

- 2 - 
 
Genehmigung ersetzt, so darf auch keine baurechtliche Genehmigung eine woh-
nungsrechtliche Genehmigung zur Zweckentfremdung ersetzen. 
 
(3) Langjährige Leerstände müssen wieder Wohnraum werden 
In Ehrenfeld gibt es eine ganze Reihe an Wohnungen und ganzen Wohnhäusern, die 
seit vielen Jahren leer stehen. Hier müssen Instrumente wie Eigentü-
mer*innenberatungen, Baugebote aber auch Enteignungen angewandt werden, um 
diese langjährigen Leerstände dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen. 
 
(4) Ferienwohnungen registrieren 
Die Verwaltung geht davon aus, dass es in Köln derzeit bis zu 7.000 illegal betriebe-
ne Ferienwohnungen gibt. Gegenüber 2015 haben sich die Zahlen somit mehr als 
verdoppelt. Folglich werden dem regulären Wohnungsmarkt 7.000 Wohnungen auf il-
legale Weise entzogen. Genaue Zahlen existieren jedoch nicht. Kenntnisse von 
Zweckentfremdungen erlangte die Verwaltung vielfach nur von Anwohner*innen oder 
aus der Politik (dazu: 1850/2017, AN/0807/2017 und AN/0945/2016). 
Gerade um legale von illegalen Ferienwohnungen schneller unterscheiden zu kön-
nen, ist eine Registrierung notwendig. Eine Registrierungsnummer ist beim Anbieten 
legal für touristische Nutzungen zweckentfremdeter Wohnungen in Print-Anzeigen 
oder Online-Portalen zwingend anzugeben. 
 
(5) Gewerbliche Zweckentfremdungen einschränken [§ 4 (1)] 
Eine Zweckentfremdung liegt auch dann vor, wenn Wohnraum länger als acht Wo-
chen für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird. 
 
(6) Ferienwohnungen müssen wieder Wohnraum werden [§ 5] 
Wohnraum, der in dem Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.6.2014 zweckentfremdet wur-
de, muss in einer Übergangszeit von zwei Jahren ab Gültigkeit der Wohnraum-
schutzsatzung wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden, sofern die Vorausset-
zungen für eine Genehmigung der Zweckentfremdung nicht erfüllt sind. 
Eine genehmigte Zweckentfremdung sowie eine in dem Zeitraum vom 1.1.2007 bis 
30.6.2014 umgesetzte Zweckentfremdung erlöschen automatisch, sobald ein Eigen-
tümer*innenwechsel stattfindet. Der Wohnraum ist wieder dem Wohnungsmarkt zu-
zuführen. 
 
Begründung: 
In Köln fehlen nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung 80.000 leistbare Wohnungen. 
Wenn der Mangel an Wohnungen und den daraus resultierenden steigenden Mieten nicht zu 
einer weiteren Verdrängung von Menschen aus ihren angestammten Veedeln führen soll, 
muss bestehender Wohnraum geschützt und zweckentfremdeter wieder dem Wohnungs-
markt zugeführt werden. Nur so können weitere Flächenversiegelungen Pend-
ler*innenströme minimiert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Petra Bossinger Christiane Martin 
(Fraktionsvorsitzende SPD) (Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN) 
  
Berndt Petri Harald Schuster 
(Fraktionsvorsitzender DIE LINKE) (Einzelmandatsträger DEINE FREUNDE)

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4
  • Straße 2
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0698/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke)
Datum
13.05.2019
Erstellt
13.05.2019 16:33