2692/2020
Anfrage CDU Fraktion betreffend "Mögliche Änderung des Regionalplans im Bereich des Bebauungsplanes Waldbadviertel in Köln-Ostheim zur Sicherung einer weiteren Fläche für den Kita-Bau" (AN/0417/2018)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4018 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151 Vorlagen-Nummer 2692/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Anfrage CDU Fraktion betreffend "Mögliche Änderung des Regionalplans im Bereich des Bebauungsplanes Waldbadviertel in Köln-Ostheim zur Sicherung einer weiteren Fläche für den Kita-Bau" (AN/0417/2018) Frage 1 und 2: Teil die Verwaltung die Einschätzung der CDU-Fraktion, dass auch in den nächsten Jahren die Nach- frage nach Kitaplätzen im Stadtteil Ostheim wachsen und die Deckung der Nachfrage äußerst schwierig werden wird? Hält die Verwaltung die Bereitstellung von weiteren Flächen für den Kita-Bau für erforderlich? Antwort der Verwaltung: Aktuell besteht im Stadtteil Ostheim ein Ausbaubedarf von 160 Plätzen U3/Ü3 = neun Gruppen. Nach der kleinräumigen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2018 wird in Ostheim die Kinderzahl U3 bis 2030 um 30 Kinder leicht steigen, während die Anzahl der Kinder Ü3 um 74 sinken wird. In einer perspektivischen Planungssicht auf das Jahr 2030 unter Berücksichtigung der prognostizier- ten Kinderzahlen U3 und Ü3 sowie der Umsetzung einer neuen 4-gruppigen Kita Gernsheimer Stra- ße/Ecke Frankfurter Straße nach aktuellem Stand im Kitajahr 2021/22 wird der Ausbaubedarf 2030 voraussichtlich gedeckt sein. Selbst wenn sich die Kinderzahlen anderes entwickeln als prognostiziert und die Anzahl der Kinder U3 und Ü3 in Ostheim steigen sollte, gibt es vier weitere Sondierungen, deren Umsetzung nach heu- tigem Planungsstand möglich ist: Erweiterung der bestehenden Kita Steinrutschweg 4 um zwei Gruppen Erweiterung der bestehenden Kita Gernsheimer Straße 20 um zwei Gruppen Zehnthofstraße 12, Neubau vier Gruppen Hardtgenbuscher Kirchweg, Neubau sechs Gruppen. Sollten sich in Ostheim die Kinderzahlen wie prognostiziert entwickeln, so können die Sondierungen zur Deckung des Ausbaubedarfes im Nachbarstadtteil Neubrück genutzt werden. Hier besteht aktuell ein Ausbaubedarf von acht Gruppen, mit Blick auf 2030 auf Grundlage der dort prognostizierten Ent- wicklung der Kinderzahlen würde dann der Ausbaubedarf 14 Gruppen betragen. Aufgrund der bereits bestehenden Planungen und Sondierungen wird im Waldbadviertel aus Sicht der Jugendhilfeplanung keine weitere Kita benötigt. Frage 3: Wenn ja, wäre es nicht eine sinnvolle Option, die im Eingangsbereich der Zufahrt zum Waldbadviertel im Regionalplan als Grünfläche ausgewiesene Fläche in dem ohnehin anstehenden Änderungsver- fahren als Fläche mit einer möglichen Nutzung als Kita zur Änderung nachzumelden? 2 Antwort der Verwaltung: Eine Erweiterung der Darstellung des Siedlungsbereichs über die Abgrenzung des Waldbadviertels hinaus wird von Seiten der Verwaltung aus den oben genannten Gründen derzeit nicht verfolgt. Frage 4: Wäre eine solche Nachmeldung grundsätzlich möglich? Antwort der Verwaltung: Derzeit befindet sich der Prozess zur Überarbeitung des Regionalplans im informellen Planverfahren. Die von der Verwaltung eingebrachten Optionsflächen für neue Siedlungsdarstellungen für Köln (vgl. Ds. Nr. 2887/2019) sind hierbei zum Teil in das erste Plankonzept der Bezirksregierung Köln über- nommen worden. Darunter auch die im Rahmen der Vorlage Umsetzung StEK Wohnen: Neue Flä- chen für den Wohnungsbau von der BV Kalk vorgeschlagene Fläche im Bereich Markenrath- weg/Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim (vgl. Ds. Nr. 2887/2019, S. 78f.). Die im Plankonzept dargestellten Optionsflächen unterlaufen derzeit eine strategische Umweltprü- fung. Auf dieser Grundlage wird die Bezirksregierung voraussichtlich Anfang 2021 einen ersten Plan- entwurf für den neuen Regionalplan vorlegen und das formelle Planverfahren einleiten. Bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt die Bezirksregierung Köln keine neuen Flächenvorschläge. Im Rahmen des formellen Verfahrens ist die Einbringung neuer Flächenvorschläge grundsätzlich wieder vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Frankfurter Straße
- Zehnthofstraße 12
- Hardtgenbuscher Kirchweg
- Kirchweg
- Gernsheimer Straße 20
- Steinrutschweg 4
- Straße 20
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2692/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.08.2020
- Erstellt
- 26.08.2020 12:41