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2692/2020

Anfrage CDU Fraktion betreffend "Mögliche Änderung des Regionalplans im Bereich des Bebauungsplanes Waldbadviertel in Köln-Ostheim zur Sicherung einer weiteren Fläche für den Kita-Bau" (AN/0417/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4018 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151 
Vorlagen-Nummer 
 2692/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
 
Anfrage CDU Fraktion betreffend "Mögliche Änderung des Regionalplans im Bereich des 
Bebauungsplanes Waldbadviertel in Köln-Ostheim zur Sicherung einer weiteren Fläche für den 
Kita-Bau" (AN/0417/2018) 
Frage 1 und 2:  
Teil die Verwaltung die Einschätzung der CDU-Fraktion, dass auch in den nächsten Jahren die Nach-
frage nach Kitaplätzen im Stadtteil Ostheim wachsen und die Deckung der Nachfrage äußerst 
schwierig werden wird? 
Hält die Verwaltung die Bereitstellung von weiteren Flächen für den Kita-Bau für erforderlich? 
Antwort der Verwaltung: 
Aktuell besteht im Stadtteil Ostheim ein Ausbaubedarf von 160 Plätzen U3/Ü3 = neun Gruppen. Nach 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2018 wird in Ostheim die Kinderzahl U3 bis 
2030 um 30 Kinder leicht steigen, während die Anzahl der Kinder Ü3 um 74 sinken wird. 
In einer perspektivischen Planungssicht auf das Jahr 2030 unter Berücksichtigung der prognostizier-
ten Kinderzahlen U3 und Ü3 sowie der Umsetzung einer neuen 4-gruppigen Kita Gernsheimer Stra-
ße/Ecke Frankfurter Straße nach aktuellem Stand im Kitajahr 2021/22 wird der Ausbaubedarf 2030 
voraussichtlich gedeckt sein. 
Selbst wenn sich die Kinderzahlen anderes entwickeln als prognostiziert und die Anzahl der Kinder 
U3 und Ü3 in Ostheim steigen sollte, gibt es vier weitere Sondierungen, deren Umsetzung nach heu-
tigem Planungsstand möglich ist: 
 Erweiterung der bestehenden Kita Steinrutschweg 4 um zwei Gruppen 
 Erweiterung der bestehenden Kita Gernsheimer Straße 20 um zwei Gruppen 
 Zehnthofstraße 12, Neubau vier Gruppen 
 Hardtgenbuscher Kirchweg, Neubau sechs Gruppen. 
Sollten sich in Ostheim die Kinderzahlen wie prognostiziert entwickeln, so können die Sondierungen 
zur Deckung des Ausbaubedarfes im Nachbarstadtteil Neubrück genutzt werden. Hier besteht aktuell 
ein Ausbaubedarf von acht Gruppen, mit Blick auf 2030 auf Grundlage der dort prognostizierten Ent-
wicklung der Kinderzahlen würde dann der Ausbaubedarf 14 Gruppen betragen. 
Aufgrund der bereits bestehenden Planungen und Sondierungen wird im Waldbadviertel aus Sicht der 
Jugendhilfeplanung keine weitere Kita benötigt. 
Frage 3: 
Wenn ja, wäre es nicht eine sinnvolle Option, die im Eingangsbereich der Zufahrt zum Waldbadviertel 
im Regionalplan als Grünfläche ausgewiesene Fläche in dem ohnehin anstehenden Änderungsver-
fahren als Fläche mit einer möglichen Nutzung als Kita zur Änderung nachzumelden?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Erweiterung der Darstellung des Siedlungsbereichs über die Abgrenzung des Waldbadviertels 
hinaus wird von Seiten der Verwaltung aus den oben genannten Gründen derzeit nicht verfolgt.  
Frage 4: 
Wäre eine solche Nachmeldung grundsätzlich möglich? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit befindet sich der Prozess zur Überarbeitung des Regionalplans im informellen Planverfahren. 
Die von der Verwaltung eingebrachten Optionsflächen für neue Siedlungsdarstellungen für Köln (vgl. 
Ds. Nr. 2887/2019) sind hierbei zum Teil in das erste Plankonzept der Bezirksregierung Köln über-
nommen worden. Darunter auch die im Rahmen der Vorlage Umsetzung StEK Wohnen: Neue Flä-
chen für den Wohnungsbau von der BV Kalk vorgeschlagene Fläche im Bereich Markenrath-
weg/Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim (vgl. Ds. Nr. 2887/2019, S. 78f.).  
Die im Plankonzept dargestellten Optionsflächen unterlaufen derzeit eine strategische Umweltprü-
fung. Auf dieser Grundlage wird die Bezirksregierung voraussichtlich Anfang 2021 einen ersten Plan-
entwurf für den neuen Regionalplan vorlegen und das formelle Planverfahren einleiten. Bis zu diesem 
Zeitpunkt berücksichtigt die Bezirksregierung Köln keine neuen Flächenvorschläge. Im Rahmen des 
formellen Verfahrens ist die Einbringung neuer Flächenvorschläge grundsätzlich wieder vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Frankfurter Straße
  • Zehnthofstraße 12
  • Hardtgenbuscher Kirchweg
  • Kirchweg
  • Gernsheimer Straße 20
  • Steinrutschweg 4
  • Straße 20

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Details

Aktenzeichen
2692/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.08.2020
Erstellt
26.08.2020 12:41