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0251/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Benennung des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz zu "Drei Könige Markt"

Beschlussvorlage Ausschuss 21.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2017, TOP 4.5

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

2828 Zeichen

Anlage 1: 
 
        Köln, den 14.11.2016 
 
Sehr geehrter Herr Thelen, sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wenn Bürger gefragt werden, in welcher Stadt sich der z.B. „Christkindelmarkt“ oder der 
„Striezelmarkt“ befindet, kennt jeder die jeweilige Stadt. So wurde also über den Namen eine 
Marke geschaffen.  
  
Die Tradition der Weihnachtsgeschenke geht auf die Heiligen Drei Könige zurück, die ja zur 
Geburt Jesu Gold, Weihrauch und Myhrre schenkten. Auf den ersten Weihnachtsmärkten 
wurde Spielzeug aber auch Weihnachtsdekoration verkauft. Das Angebot, aber auch die 
Qualität und das Ambiente veränderten sich immer mehr. Weihnachtsmärkte sind überall in 
der westlichen Welt zu finden. In der Zwischenzeit haben wir in Köln sehr schöne 
Weihnachtsmärkte, wie auch die Besucherzahlen zeigen. 
Die Weihnachtsmärkte haben also eine direkte Beziehung zu den Heiligen Drei Königen. Da 
die Heiligen Drei Könige im Kölner Dom liegen, bietet es sich doch eigentlich an, den 
„Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz“ (ein umständlicher Name der Nichtkölnern wenig 
sagt) am Kölner Dom als „Dreikönigsmarkt“ zu bezeichnen – schließlich liegen die Urheber in 
direkter Nachbarschaft. Da die Heiligen Drei Könige auch nur in Köln zu finden sind, dürfte 
bald jeder den „Dreikönigsmarkt“ (oder auch Drei -Könige-Markt – vielleicht gibt es bessere 
Formulierungen) direkt mit Köln in Verbindung bringen so wie z. B. „Christkindelmarkt“ mit 
Nürnberg oder „Strietzelmarkt“ mit Dresden. 
  
Diese Idee habe ich vor ein paar Jahren über Umwege auch an Herrn Kahlen geschrieben, 
der auch für die Auswahl der Weihnach tsmärkte verantwortlich ist. Herr Kahlen antwortete 
sinngemäß, dass die Stadt Köln mit einer konkreten Benennung den Betreibern in das 
Konzept eingreifen würde, weshalb er diese Idee nicht unterstützen kann. Dieses Argument 
ist nicht schlüssig. In anderen Städten ist dies kein Problem. Warum soll es ausgerechnet in 
Köln damit Probleme geben? Selbst mit einer Benennung gibt es keine Einschränkungen für 
die Marktbetreiber. 2016 lautet der Name: „Weihnachtsmarkt am Kölner Dom“ –  keine sehr 
einfallsreiche Idee.  
  
Sollte es Probleme geben, bietet es sich auch an das gesamte Konzept der Kölner 
Weihnachtsmärkte als Drei -Könige-Märkte zu bezeichnen mit den Einzelnamen 
„Heinzelmänchenmarkt“, „Engelmarkt“ und „Weihnachtsmarkt am Kölner 
Dom“/“Weihnachtsmarkt auf dem „Roncalli-Platz“.  
  
Sollte diese Idee aufgegriffen werden, sollten die Namen von Köln- Tourismus aber auch von 
den Marktbetreibern benutzt werden.  
  
Ich habe keine kommerziellen Hintergedanken oder betreffende Aktionen in Vorbereitung. 
Da ich die Weihnacht szeit mag und auch gerne für meine Heimatstadt Köln arbeite, ist dies 
nur eine Idee für Köln.   
  
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für eine gemütliche Adventszeit

Beschlussvorlage Ausschuss

3043 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0251/2017 
Freigabedatum 21.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Benennung des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz 
zu "Drei Könige Markt" (Az.: 02-1600-192/16) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Aus-
schuss spricht sich gegen die Vorgabe der angeregten Benennung des Weihnachtsmarktes auf dem 
Roncalliplatz im Rahmen der nächsten Ausschreibung aus. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Aus-
schuss spricht sich für die Vorgabe der angeregten Benennung des Weihnachtsmarktes auf dem 
Roncalliplatz im Rahmen der nächsten Ausschreibung aus. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Benennung des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz zu „Drei Könige 
Markt“. Alternativ regt er an, das Gesamtkonzept der Kölner Weihnachtsmärkte als „Drei-Könige-
Märkte“ zu bezeichnen (vgl. Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz wurde letztmalig 2014 in einem transparenten Verfahren 
öffentlich ausgeschrieben für die Veranstaltungszeit 2015-2019. 
Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde bewusst keine Vorgabe der Stadt Köln hinsichtlich der Be-
nennung des Marktes gemacht. Jeder Bewerber wählt einen zu seinem Konzept passenden Namen. 
Auch wenn der Bezug zum Dom und den heiligen drei Königen nahe liegt, ist dieser nicht zwingend.  
Die Stadt Köln setzt bei der Ausschreibung gerade darauf, eine bestimmte Vielfalt an verschiedenen 
Konzepten zur Auswahl zu haben. Die Festlegung auf den vom Petenten gewünschten Namen, wür-
de das Motto des Marktes vorschreiben und somit die Vielfalt eingrenzen. 
Eine Umbenennung des aktuellen Marktes ist nicht möglich, da der Betreiber sich verpflichtet hat, das 
Konzept, wie es eingereicht und bewertet wurde, umzusetzen. Dies beinhaltet auch die Benennung 
des Marktes. 
Gleiches gilt für die Benennung aller Weihnachtsmärkte in Köln mit dem Oberbegriff „Drei-Könige-
Märkte“. Die Einzelnamen der jeweiligen Märkte passen nicht zwingend zum Oberbegriff und würden 
die Vielfallt der Bewerbungen wiederum einschränken. 
Der Name des Marktes spiegelt die Gestaltung und den Inhalt dieses wieder. Die Stadt Köln legt Wert 
darauf, dass sich die zentralen Weihnachtsmärkte voneinander abheben. 
Der Name des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz wird seit 2010 vom Marktbetreiber, der be-
reits die Ausschreibung für die Zeit 2010-2014 gewonnen hatte, verwendet. 
Im Gegensatz zu Köln betreibt die Stadt Nürnberg den Markt selbst seit Jahrzenten in gleicher Form. 
In Köln werden die zentralen Weihnachtsmärkte alle 5 Jahre ausgeschrieben und von dem jeweiligen 
Gewinner des Wettbewerbs ausgerichtet.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0251/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27