1218/2021
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbeschluss mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden
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Anlage 2 Kostenübersicht und Mittelabfluss
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Anlage 2 zum Bedarfsfeststellungs- und Freigabebeschluss
Kostenübersicht und Mittelabfluss
Generalplaner 1.267.000,00 101.500,00 337.000,00 158.500,00 264.000,00 170.400,00
235.600,00
Gutachten, Fachplanungen 1.155.000,00 473.500,00 216.000,00 138.500,00 79.000,00 8.600,00 239.400,00
Summe Beauftragung brutto [€] 2.422.000,00 575.000,00 553.000,00 297.000,00 343.000,00 179.000,00 475.000,00
2026 ff.
Mittelabfluss gesamtBeauftragung Ingenieurleistungen und Gutachten Beauftragung
2021 [€] 2021 2022 2023 2024 2025extern zu vergebende Planungsleistungen
Anlage 5 - Auszug BV Mülheim 14.06.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 15.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.06.2021 öffentlich 9.2.2 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbe- schluss mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden 1218/2021 Die Vorlage wird zurückgestellt und bis zur Ratssitzung am 24.06.2021 ein Fachgespräch erbeten.
Anlage 6 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung der BV Mülheim
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1 Anlage 6 Vorlagen- Nummer Die Oberbürgermeisterin 1218/2021/1 Dezernat, Dienststelle Freigabedatum III/66/660/2 _________________ 664 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbeschluss mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Begründung der Dringlichkeit Auf Grund der Größe und der Tragweite des Projektes sowie der damit einhergehenden Projektsumme ist für die Vergabe der Gutachter- und Ingenieursleistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein aufwändiges europaweites Vergabeverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge durchzuführen. Bei optimalen Verlauf muss mit einer Dauer von 6 Monaten bis zur erfolgreichen Auftragsvergabe an ein geeignetes Planungsbüro gerechnet werden. Wenn der Beschluss erst nach der Sommerpause gefasst wird, würde sich auch die Vergabe der folgenden Leistungsphasen und im weiteren Verlauf das Planfeststellungsverfahren und schließlich auch der Baubeginn verzögern. Eine zügige Durchführung des Projektes setzt einen zeitnahen Beschluss voraus. Beschluss: Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung beschließen wir empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe 2 von 2.422.000 € fest. Mit dem Bau der Stadtbahnanbindung wird der gesamte Straßenraum überplant. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Leistungen stufenweise an externe Fachbüros zu beauftragen. 3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 575.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 21.06.2021 Zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 664 Vorlagen-Nummer 1218/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbeschluss mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe von 2.422.000 € fest. Mit dem Bau der Stadtbahnanbindung wird der gesamte Straßenraum überplant. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Leistungen stufenweise an externe Fachbüros zu beauftragen. 3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 575.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mül- heimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge- schränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.422.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Hintergrund Die städtebaulichen Entwicklungen im Mülheimer Süden werden zu einer Zunahme des Verkehrsauf- kommens führen. Um diese Mehrverkehre zu bewältigen, wurden auf Grundlage einer Verkehrsunter- suchung verschiedene Netzelemente für die innere Erschließung und den Ausbau des umliegenden Verkehrsnetzes ausgearbeitet. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Ver- waltung beauftragt, die Planung dieser Netzelemente zu konkretisieren und umzusetzen (s. Vorlagen- Nr.: 3245/2018). Die Stadtbahnanbindung der neuen Siedlungsgebiete bildet eines dieser Netzelemente. Die Maß- nahme dient der umweltverträglichen Abwicklung der prognostizierten Verkehre und trägt als ein Kernelement des Mobilitätskonzeptes für die Neuentwicklung des Mülheimer Südens maßgeblich zur Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes bei. Planung Bei der Maßnahme handelt es sich um die nördliche Verlängerung der vorhandenen Stadtbahntrasse der Linien 3 und 4, die heute am Messekreisel in Richtung Pfälzischer Ring abzweigt. Die Neubau- strecke ist ca. 2,0 km lang und schließt über die Deutz-Mülheimer Straße und Danzierstraße am Wie- ner Platz wieder an die bestehende Stadtbahntrasse der Linie 4 an. Insgesamt sind 3 Haltestellen vorgesehen, eine im Bereich unter der Zoobrücke, eine weitere auf Höhe der Gaußstraße und eine 3 dritte Haltestelle am Abzweig Danzierstraße. Gleichzeitig mit der Stadtbahnanbindung werden Rad- verkehrsanlagen neu in den Straßenquerschnitt integriert und die Situation für den Fußverkehr durch angemessen dimensionierte Nebenanlagen verbessert. Dies bedingt eine vollständige Neuaufteilung des Querschnittes innerhalb des Planungsraumes und somit eine Überplanung von Hauskante zu Hauskante. Für eine ausreichend leistungsfähige und konfliktfreie Führung der neuen Stadtbahntrasse muss der Messekreisel in seiner heutigen Form aufgelöst und in einen signalisierten Knotenpunkt überführt werden. Hieraus resultiert eine Kreuzung, die aufgrund ihrer spitzwinkeligen Geometrie nicht mehr alle Fahrbeziehungen anbieten kann. Eine Kompensation dieser künftig wegfallenden Verbindung erfolgt mittels einer neuen Straßenverbindung zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Pfälzischer Ring über den Messeparkplatz P21 (Netzelement 3). Der Planungsprozess umfasst alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingeni- eure (HOAI) ab der Entwurfsplanung und soll von einer Projektkommunikation begleitet werden. Für letztere wird mit Hilfe externer Unterstützung ein Konzept erarbeitet, das die formellen Beteiligungs- schritte und die Vorgaben zur systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgreift und umsetzt. Obers- tes Ziel ist, Transparenz in den Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess und damit in das Ver- waltungshandeln zu bringen. Das für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Baurecht wird über ein Planfeststellungsverfah- ren nach dem Personenbeförderungsgesetz erlangt. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Rei- he von Fachgutachten benötigt, mit denen die Auswirkungen der Maßnahme beschrieben und quanti- fiziert werden. Die Ingenieur- und Dienstleistungen werden beauftragt und je nach Arbeitsstand stufenweise abgeru- fen: - Stufe 1: Zunächst werden die Leistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leis- tungsphasen 3 und 4 HOAI), für die notwendigen Fachgutachten und die Projektkommunikati- on abgerufen. Auf Grundlage der Genehmigungsplanung wird die Maßnahme zur Planfeststel- lung bei der Bezirksregierung Köln angemeldet. - Stufe 2: Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werden die Leistungen für die Aus- führungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) abgerufen. - Stufe 3: Anschließend werden die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Leis- tungsphasen 6 bis 9 HOAI und die Vergabe der baubegleitenden Leistungen abgerufen. Die oben aufgeführten Leistungen können aufgrund der Aufgabenvielfalt und des hierfür erforderli- chen Spezialwissens nur mit Unterstützung externer Dienstleister*innen bewältigt werden. Kosten Die Stadt Köln ist Vorhabenträgerin. Die Stadtbahnmaßnahme ist zur Förderung aus dem GVFG- Bundesprogramm beim Zuschussgeber vorgemerkt worden. Für die Verbesserung der Rad- /Fußverkehrssituation werden weitere Fördermittel aus entsprechenden Programmen akquiriert. Nach aktueller Kalkulation und unter Einbeziehung der notwendigerweise anzupassenden Randbe- reiche, des zusätzlichen Netzelements 3 sowie der notwendigen Fachgutachten und Dienstleistungen belaufen sich die prognostizierten Kostenorientierungswerte auf ca. 55,9 Mio. € brutto, wobei die Pla- nungskosten knapp 2,4 Mio. € betragen. Diese vorgenannten Kostenorientierungswerte sind, ob der noch zu erstellenden Vorplanung, mit einer gewissen Unschärfe belastet und können bis zur Aufstel- lung der eigentlichen Kostenschätzung in Leistungsphase 2 variieren. Der hierfür geplante Mittelab- fluss ist in Anlage 2 dargestellt. Die Kostenberechnung der Planungsleistungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor- gelegt. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt. Finanzierung Die Vergabe der Planungsaufträge soll in 2021 über 2,422 Mio. € erfolgen. Für die in 2021 zu erteilenden Aufträge werden in 2021 Kassenmittel in Höhe von 575.000 € benötigt. Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen stehen für das 4 Haushaltsjahr 2021 investive Mittel in Höhe von 10.000 € aus Ermächtigungsübertragungen aus 2020 zur Verfügung. Die Bereitstellung der restlichen Mittel in Höhe von 565.000 € erfolgt durch Umbu- chung im Rahmen der Bewirtschaftung mit Deckung durch entsprechende Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6603-1201-7-5621, Ortsumgehung Zündorf. Die dort ver- anschlagten Mittel werden 2021 nicht in voller Höhe benötigt. Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2021 die Bereitstellung von Verpflich- tungsermächtigungen in Höhe von 553.000 € zu Lasten 2022, 297.000 € zu Lasten 2023 und 343.000 € zu Lasten 2024 erforderlich. Die hierfür benötigten Verpflichtungsermächtigungen sind im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- und Stadtbahn- bau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, nicht veranschlagt. Die Deckung der benötigten Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benö- tigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. Hinsichtlich der zukünftig zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) die er- forderlichen Veranschlagungen entsprechend vorgesehen. Die darüber hinaus erforderlichen Kas- senmittel werden im Rahmen zukünftiger Hpl.-Aufstellungsprozesse berücksichtigt. RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf zur Beauftragung dieser Leistung bestätigt, die Stellung- nahme ist als Anlage 3 beigefügt. Weiteres Vorgehen Für die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden ist geplant, die Vorentwurfsplanung im zweiten Halb- jahr 2021 zu finalisieren. Parallel zum laufenden Planungsprozess werden die einzelnen Vergabepro- zesse für die weiterführenden Planungs-, Gutachter- und sonstigen Dienstleistungen auf Grundlage des vorliegenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses angestoßen. Mit der Finalisierung der Vorentwurf- splanung wird ein erweiterter Planungsbeschluss der politischen Gremien eingeholt, auf dessen Grundlage dann die Entwurfsplanung aufsetzt. Anschließend wird das Vorhaben zur Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln angemeldet. Mit der avisierten Einleitung des Planfeststellungsverfah- rens in 2022 kann unter der Voraussetzung, dass das Genehmigungsverfahren reibungslos verläuft, mit der Umsetzung der Maßnahme frühestens zwei Jahre später begonnen werden. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Begründung der Dringlichkeit Auf Grund der Größe und der Tragweite des Projektes sowie der damit einhergehenden Projektsum- me ist für die Vergabe der Gutachter- und Ingenieursleistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein aufwändiges europaweites Vergabeverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge durchzuführen. Bei optimalen Verlauf muss mit einer Dauer von 6 Monaten bis zur erfolgreichen Auftragsvergabe an ein geeignetes Planungsbüro gerechnet werden. Wenn der Beschluss erst nach der Sommerpause gefasst wird, würde sich auch die Vergabe der fol- genden Leistungsphasen und im weiteren Verlauf das Planfeststellungsverfahren und schließlich auch der Baubeginn verzögern. Eine zügige Durchführung des Projektes setzt einen zeitnahen Be- schluss voraus. Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan 5 Anlage 2 - Kostenübersicht und Mittelabfluss Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Übersichtsplan
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Stadtbahn Mülheimer Süden - Lage im Netz Anlage 1 a ar TOT, SOME +1 Legende On. © z A En er, Hallenbi » > / Sch N Bu „/ Zgulogischer „ > rg N ARGE °C Gladnac === geplante Stadtbahnlinie Fat DW a 7 / au 4 Engl N 1 “ F h zugnuelt Mengen. ann E; _ } S x: geplante Haltestelle 30% E et I E a Me === bestehendes Stadtbahnnetz RS NT Prise „PH 51] = ES DRS x, 5 RE Sm; ‚Ric! SE Se > wo .) oO vorhandene Haltestelle > oki ® Erschließungsradien u Skulptur | = 2 Se ‚Skulpturen & _ 9 sans GC 'Darı ® f des: Riehler ER NENNE, e- 5 m inanz, =,'® 79 > ugend- 7 R/N FEIP „dire Io. m 3 / Fe „u Dark ; j „Kath, ve “ Er ou“ ? aschule 9, Y ıL Weldecker a Y SR ap Plize X I © H E\ "9 Wasset-und A ES = Schifffahrtsamt EP tuss-Ring RT ‚Bastei / a 5 8/ P4 Tl n R 8 &/ B Rheinpark Em ge SI, / 5 . & Schul ! h / S f ® / 2 ne W.-Blickhäuser-_, HS) mm % N Sportari. ® 137 6:7, Y Tanz »—S . = a brunnen, 5 N) irneneserhe, =; / Ve) ASK-uchtorst ® °,, / Ana haus ae uchforst FEN halle Es PR N f Sir = anse & | are mRsrm, se > 5 / Picasso: Zu Fa ! gs. platz | RS un, = 2 Sport zZ 2 & Haupt. 2. platz NS 3 & Schule ne SR NE L an S)
Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 18.05.2021 143-2 66 über Dezernat III Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage Nr. 1218/2021 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden RPA-Nr.: BD 2021/0641 Kosten eingereicht (gerundet): 2.040.000 € netto 2 .430.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfung der Unterlagen des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung (Amt 66) zur Erteilung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses (17.05.2021) ergab folgende Feststellun- gen: Die voraussichtlichen Gesamtkosten (gerundet, brutto) stellen sich gemäß Bedarfsprüfung und den Anlagen in der Beschlussvorlage wie folgt dar: Objektplanung Verkehrsanlagen 1.275.000,- Euro Weitere besondere Leistungen, Fachplanungen und Gutachten 1.155.000,- Euro Planungskosten gesamt 2.430.000,- Euro Bei der Prüfung ist Folgendes aufgefallen: da für die Realisierung des Projektes Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden die personellen Kapazitäten sowie z. T. das Fachwissen in den Fachdienststellen nicht zur Verfügung ste- hen, beabsichtigt das Amt 66 diverse freiberufliche Leistungen an externe Dienstleister zu vergeben. Der Umfang der in der Bedarfsprüfung aufgeführten freiberuflichen Leistungen ist unvoll- ständig. Dies legt die Vermutung nah, dass die Bedarfsplanung noch nicht abgeschlossen ist. Es sollte geprüft werden, inwieweit u.a. Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung Verkehrs- anlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. örtlicher Bauüberwachung), Prüfstatik und juristischen Begleitung erforderlich werden. Diese Leistungen haben regelmäßig erhebliche finanzielle Auswirkungen. Alleine das Honorar für die örtliche Bauüberwachung Verkehrsan- lage liegt bei den angesetzten Herstellkosten (45.000.000,- Euro netto) bei einer üblichen Vergütung zwischen 1,1 und 1,7 Mio Euro brutto, die bisher nicht erfasst wurden. Die Projektsteuerung wird nach Angaben des Amtes 66 mit städtischem Personal durchge- führt. - 2 - Das Honorar für die Objektplanung Verkehrsanlagen wurde anhand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Die hierfür zu Grunde gelegten anrechenbaren Kosten (Herstellkosten) aus 2018 basieren im Wesentlichen auf pauschalen Ansätzen, die nicht näher erläutert werden. Nach Angaben des Amtes 66 wurden diese anhand von Ver- gleichsmaßnahmen hergeleitet. Z.T. wurden Erfahrungswerte zu Kosten je Quadratmeter für den Straßenneubau angesetzt. Somit stellen die anrechenbaren Kosten lediglich einen Kostenrahmen dar, der aufgrund des sehr frühen Planungsstadiums ein finanzielles Risiko von +/- 50% und mehr bergen kann. Entsprechende Auswirkungen auf die Honorarhöhe gehen damit einher. Zudem wurden Kos- tengruppen berücksichtigt, die üblicherweise nicht anrechenbar sind, wie z. B. der Grunder- werb. Dies sollte im Zuge der Vertragsgestaltung und Abrechnung berücksichtigt werden. Eine nach Objekten (Straßen- und Gleisbau) getrennte Honorarermittlung wurde nicht durchgeführt. Soweit die HOAI hier greift, führt die ordnungsgemäße Anwendung zu einer weiteren Erhöhung der Honorarkosten. Die übrigen in der Bedarfsprüfung aufgeführten freiberuflichen Leistungen (u. a. Begleitung Öffentlichkeitsarbeit, SiGeKo, Sicherheitsaudit, Verkehrsgutachten, UVP, weitere Gutachter) beruhen ebenfalls auf pauschalen Ansätzen, für die laut Amt 66 Vergleichsmaßnahmen her- angezogen wurde. Konkretere Erläuterungen oder die Nennung der Vergleichsmaßnahmen sind den Unterlagen nicht zu entnehmen. Bei Betrachtung des vergleichbaren Projektes Mülheimer Süden – Netzelement 4 konnte teilweise deutliche Unterschiede bei den veranschlagten Honorarhöhen der jeweiligen Leis- tungen festgestellt werden. Insbesondere die Leistung zu Bodengutachte/Altlasten wurde hier mit rund 715.000 € brutto mehr veranschlagt. Da auch im Plangebiet für die Stadtbahn- maßnahme Mülheimer Süden aufgrund der früheren Nutzung mit Altlasten zu rechnen ist, wird empfohlen, die Kosten für diese Leistung zu prüfen. Insgesamt wird für die hier beschriebene Maßnahme ein deutlich höherer finanzieller Auf- wand für die freiberuflichen Leistungen gesehen, als in der Bedarfsprüfung dargestellt. Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine grundsätzlichen Anhaltspunkte ergeben, die ge- gen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralf Jülich ausgef.: Hildegard Heck stellv. Amtsleitung
Anlage 4- Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 4 66 26.05.2021 664 14 Über Dezernat III Antwort zur Stellungnahme der Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage Nr. 1218/2021 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden RPA-Nr.: BD 2021/0641 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 18.05.2021 (eingegangen am 26.05.2021) nehme ich wie folgt Stellung: Die angegebenen Kosten und Honorare spiegeln aufgrund des frühen Planungsstandes prognostizierte Kostenorientierungswerte wider. Eine Kostenschätzung kann erst auf Grundlage der Vorentwurfsplanung vorgenommen werden. Mit zunehmendem Konkretisierungsgrad können die Kosten genauer beziffert werden. Auf Grund des noch frühen Planungsstadiums besteht die Möglichkeit, dass im weiteren Verfahren noch zusätzliche Dienstleistungen erforderlich werden, die heute noch nicht absehbar sind. Für diese Eventualitäten wurde in der Kostenprognose der Punkte „Weitere Gutachten“ vorgesehen. Hinsichtlich der Rechtsberatung und der örtlichen Bauüberwachung wird zunächst davon ausgegangen, dass beide Aufgaben mit städtischem Personal, analog zur Projektsteuerung, durchgeführt werden. Mit einer genauen Kostenschätzung der Maßnahme auch hinsichtlich weiterer Leistungsbilder (Objektplanung Ingenieurbauwerke) wird spätestens Ende des Jahres gerechnet. Hierfür ist, wie oben bereits ausgeführt, die finalisierte Vorentwurfsplanung erforderliche Grundlage. Die hier betroffenen Ämter werden in diesen Prozess involviert. Mit freundlichen Grüßen gez. XXX ausgef. xxx
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1218/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 31.03.2021 11:59