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1218/2021

Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbeschluss mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 9.2.1

Anlage 2 Kostenübersicht und Mittelabfluss

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Mülheim 14.06.2021

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Ansehen

Anlage 6 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung der BV Mülheim

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 4- Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 2 Kostenübersicht und Mittelabfluss

640 Zeichen

Anlage 2 zum Bedarfsfeststellungs- und Freigabebeschluss
Kostenübersicht und Mittelabfluss
Generalplaner 1.267.000,00            101.500,00             337.000,00             158.500,00             264.000,00             170.400,00   
          235.600,00   
Gutachten, Fachplanungen 1.155.000,00  473.500,00 216.000,00 138.500,00 79.000,00 8.600,00 239.400,00
Summe Beauftragung brutto [€] 2.422.000,00  575.000,00  553.000,00  297.000,00  343.000,00  179.000,00  475.000,00  
2026 ff.
Mittelabfluss gesamtBeauftragung Ingenieurleistungen und Gutachten Beauftragung 
2021 [€] 2021 2022 2023 2024 2025extern zu vergebende Planungsleistungen

Anlage 5 - Auszug BV Mülheim 14.06.2021

628 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 15.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 14.06.2021 
öffentlich 
9.2.2 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbe-
schluss mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. 
Stadtbahnbau Mülheimer Süden 
1218/2021 
 
 
Die Vorlage wird zurückgestellt und bis zur Ratssitzung am 24.06.2021 ein  
Fachgespräch erbeten.

Anlage 6 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung der BV Mülheim

2678 Zeichen

1 
   Anlage 6    Vorlagen-
Nummer 
Die Oberbürgermeisterin       1218/2021/1 
Dezernat, Dienststelle        Freigabedatum 
III/66/660/2         _________________ 
664 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher 
Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein 
Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung 
durch die Bezirksvertretung 
Betreff 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbeschluss mit 
gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der 
Finanzstelle 6601-1201-901109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Auf Grund der Größe und der Tragweite des Projektes sowie der damit einhergehenden 
Projektsumme ist für die Vergabe der Gutachter- und Ingenieursleistungen nach 
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein aufwändiges europaweites 
Vergabeverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge 
durchzuführen. Bei optimalen Verlauf muss mit einer Dauer von 6 Monaten bis zur 
erfolgreichen Auftragsvergabe an ein geeignetes Planungsbüro gerechnet werden. Wenn der 
Beschluss erst nach der Sommerpause gefasst wird, würde sich auch die Vergabe der 
folgenden Leistungsphasen und im weiteren Verlauf das Planfeststellungsverfahren und 
schließlich auch der Baubeginn verzögern. Eine zügige Durchführung des Projektes setzt 
einen zeitnahen Beschluss voraus. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung beschließen 
wir empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Vergabe von externen 
Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für 
Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe

2 
von 2.422.000 € fest. Mit dem Bau der Stadtbahnanbindung wird der gesamte 
Straßenraum überplant. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Leistungen stufenweise an 
externe Fachbüros zu beauftragen.  
3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das 
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 575.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, 
Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis  Unterschrift  Unterschrift 
21.06.2021 
 
 Zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

12117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/660/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1218/2021 
Freigabedatum 
31.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden - Bedarfsfeststellungsbeschluss mit gleichzeitiger 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-901109, 
Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieurleistungen für die 
Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für 
die erforderlichen Gutachter- und Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung 
Mülheimer Süden in Höhe von 2.422.000 € fest. Mit dem Bau der Stadtbahnanbindung wird der 
gesamte Straßenraum überplant. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Leistungen stufenweise an externe 
Fachbüros zu beauftragen.  
3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 
2021 in Höhe von 575.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mül-
heimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge-
schränkt zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.422.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Hintergrund 
Die städtebaulichen Entwicklungen im Mülheimer Süden werden zu einer Zunahme des Verkehrsauf-
kommens führen. Um diese Mehrverkehre zu bewältigen, wurden auf Grundlage einer Verkehrsunter-
suchung verschiedene Netzelemente für die innere Erschließung und den Ausbau des umliegenden 
Verkehrsnetzes ausgearbeitet. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Ver-
waltung beauftragt, die Planung dieser Netzelemente zu konkretisieren und umzusetzen (s. Vorlagen-
Nr.: 3245/2018).  
Die Stadtbahnanbindung der neuen Siedlungsgebiete bildet eines dieser Netzelemente. Die Maß-
nahme dient der umweltverträglichen Abwicklung der prognostizierten Verkehre und trägt als ein 
Kernelement des Mobilitätskonzeptes für die Neuentwicklung des Mülheimer Südens maßgeblich zur 
Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes bei.  
 
Planung 
Bei der Maßnahme handelt es sich um die nördliche Verlängerung der vorhandenen Stadtbahntrasse 
der Linien 3 und 4, die heute am Messekreisel in Richtung Pfälzischer Ring abzweigt. Die Neubau-
strecke ist ca. 2,0 km lang und schließt über die Deutz-Mülheimer Straße und Danzierstraße am Wie-
ner Platz wieder an die bestehende Stadtbahntrasse der Linie 4 an. Insgesamt sind 3 Haltestellen 
vorgesehen, eine im Bereich unter der Zoobrücke, eine weitere auf Höhe der Gaußstraße und eine

3 
dritte Haltestelle am Abzweig Danzierstraße. Gleichzeitig mit der Stadtbahnanbindung werden Rad-
verkehrsanlagen neu in den Straßenquerschnitt integriert und die Situation für den Fußverkehr durch 
angemessen dimensionierte Nebenanlagen verbessert. Dies bedingt eine vollständige Neuaufteilung 
des Querschnittes innerhalb des Planungsraumes und somit eine Überplanung von Hauskante zu 
Hauskante. 
 
Für eine ausreichend leistungsfähige und konfliktfreie Führung der neuen Stadtbahntrasse muss der 
Messekreisel in seiner heutigen Form aufgelöst und in einen signalisierten Knotenpunkt überführt 
werden. Hieraus resultiert eine Kreuzung, die aufgrund ihrer spitzwinkeligen Geometrie nicht mehr 
alle Fahrbeziehungen anbieten kann. Eine Kompensation dieser künftig wegfallenden Verbindung 
erfolgt mittels einer neuen Straßenverbindung zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Pfälzischer 
Ring über den Messeparkplatz P21 (Netzelement 3).  
 
Der Planungsprozess umfasst alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingeni-
eure (HOAI) ab der Entwurfsplanung und soll von einer Projektkommunikation begleitet werden. Für 
letztere wird mit Hilfe externer Unterstützung ein Konzept erarbeitet, das die formellen Beteiligungs-
schritte und die Vorgaben zur systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgreift und umsetzt. Obers-
tes Ziel ist, Transparenz in den Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess und damit in das Ver-
waltungshandeln zu bringen.  
 
Das für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Baurecht wird über ein Planfeststellungsverfah-
ren nach dem Personenbeförderungsgesetz erlangt. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Rei-
he von Fachgutachten benötigt, mit denen die Auswirkungen der Maßnahme beschrieben und quanti-
fiziert werden. 
Die Ingenieur- und Dienstleistungen werden beauftragt und je nach Arbeitsstand stufenweise abgeru-
fen: 
 
- Stufe 1: Zunächst werden die Leistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leis-
tungsphasen 3 und 4 HOAI), für die notwendigen Fachgutachten und die Projektkommunikati-
on abgerufen. Auf Grundlage der Genehmigungsplanung wird die Maßnahme zur Planfeststel-
lung bei der Bezirksregierung Köln angemeldet. 
- Stufe 2: Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werden die Leistungen für die Aus-
führungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) abgerufen. 
- Stufe 3: Anschließend werden die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Leis-
tungsphasen 6 bis 9 HOAI und die Vergabe der baubegleitenden Leistungen abgerufen. 
 
Die oben aufgeführten Leistungen können aufgrund der Aufgabenvielfalt und des hierfür erforderli-
chen Spezialwissens nur mit Unterstützung externer Dienstleister*innen bewältigt werden. 
 
Kosten 
Die Stadt Köln ist Vorhabenträgerin. Die Stadtbahnmaßnahme ist zur Förderung aus dem GVFG-
Bundesprogramm beim Zuschussgeber vorgemerkt worden. Für die Verbesserung der Rad-
/Fußverkehrssituation werden weitere Fördermittel aus entsprechenden Programmen akquiriert.  
Nach aktueller Kalkulation und unter Einbeziehung der notwendigerweise anzupassenden Randbe-
reiche, des zusätzlichen Netzelements 3 sowie der notwendigen Fachgutachten und Dienstleistungen 
belaufen sich die prognostizierten Kostenorientierungswerte auf ca. 55,9 Mio. € brutto, wobei die Pla-
nungskosten knapp 2,4 Mio. € betragen. Diese vorgenannten Kostenorientierungswerte sind, ob der 
noch zu erstellenden Vorplanung, mit einer gewissen Unschärfe belastet und können bis zur Aufstel-
lung der eigentlichen Kostenschätzung in Leistungsphase 2 variieren. Der hierfür geplante Mittelab-
fluss ist in Anlage 2 dargestellt. 
Die Kostenberechnung der Planungsleistungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor-
gelegt. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Finanzierung  
Die Vergabe der Planungsaufträge soll in 2021 über 2,422 Mio. € erfolgen. 
Für die in 2021 zu erteilenden Aufträge werden in 2021 Kassenmittel in Höhe von 575.000 € benötigt. 
Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. 
Stadtbahnbau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen stehen für das

4 
Haushaltsjahr 2021 investive Mittel in Höhe von 10.000 € aus Ermächtigungsübertragungen aus 2020 
zur Verfügung. Die Bereitstellung der restlichen Mittel in Höhe von 565.000 € erfolgt durch Umbu-
chung im Rahmen der Bewirtschaftung mit Deckung durch entsprechende Wenigerauszahlung im 
gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6603-1201-7-5621, Ortsumgehung Zündorf. Die dort ver-
anschlagten Mittel werden 2021 nicht in voller Höhe benötigt. 
 
Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2021 die Bereitstellung von Verpflich-
tungsermächtigungen in Höhe von 553.000 € zu Lasten 2022, 297.000 € zu Lasten 2023 und 343.000 
€ zu Lasten 2024 erforderlich. Die hierfür benötigten Verpflichtungsermächtigungen sind im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- und Stadtbahn-
bau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, nicht veranschlagt. Die 
Deckung der benötigten Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benö-
tigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. 
 
Hinsichtlich der zukünftig zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Kassenmittel 
werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) die er-
forderlichen Veranschlagungen entsprechend vorgesehen. Die darüber hinaus erforderlichen Kas-
senmittel werden im Rahmen zukünftiger Hpl.-Aufstellungsprozesse berücksichtigt. 
 
RPA 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf zur Beauftragung dieser Leistung bestätigt, die Stellung-
nahme ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Weiteres Vorgehen 
Für die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden ist geplant, die Vorentwurfsplanung im zweiten Halb-
jahr 2021 zu finalisieren. Parallel zum laufenden Planungsprozess werden die einzelnen Vergabepro-
zesse für die weiterführenden Planungs-, Gutachter- und sonstigen Dienstleistungen auf Grundlage 
des vorliegenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses angestoßen. Mit der Finalisierung der Vorentwurf-
splanung wird ein erweiterter Planungsbeschluss der politischen Gremien eingeholt, auf dessen 
Grundlage dann die Entwurfsplanung aufsetzt. Anschließend wird das Vorhaben zur Planfeststellung 
bei der Bezirksregierung Köln angemeldet. Mit der avisierten Einleitung des Planfeststellungsverfah-
rens in 2022 kann unter der Voraussetzung, dass das Genehmigungsverfahren reibungslos verläuft, 
mit der Umsetzung der Maßnahme frühestens zwei Jahre später begonnen werden. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Auf Grund der Größe und der Tragweite des Projektes sowie der damit einhergehenden Projektsum-
me ist für die Vergabe der Gutachter- und Ingenieursleistungen nach Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HOAI) ein aufwändiges europaweites Vergabeverfahren nach der Verordnung über 
die Vergabe öffentlicher Aufträge durchzuführen. Bei optimalen Verlauf muss mit einer Dauer von 6 
Monaten bis zur erfolgreichen Auftragsvergabe an ein geeignetes Planungsbüro gerechnet werden. 
Wenn der Beschluss erst nach der Sommerpause gefasst wird, würde sich auch die Vergabe der fol-
genden Leistungsphasen und im weiteren Verlauf das Planfeststellungsverfahren und schließlich 
auch der Baubeginn verzögern. Eine zügige Durchführung des Projektes setzt einen zeitnahen Be-
schluss voraus. 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 – Übersichtsplan

5 
Anlage 2 - Kostenübersicht und Mittelabfluss 
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 Übersichtsplan

1102 Zeichen

Stadtbahn Mülheimer Süden - Lage im Netz Anlage 1

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Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

4372 Zeichen

/ 2 
14 18.05.2021 
143-2 
66 
über Dezernat III 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage Nr. 1218/2021 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
RPA-Nr.: BD 2021/0641 
Kosten eingereicht (gerundet):  2.040.000 € netto 2 .430.000 € brutto 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die Prüfung der Unterlagen des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung (Amt 66) zur 
Erteilung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses (17.05.2021) ergab folgende Feststellun- 
gen: 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten (gerundet, brutto) stellen sich gemäß Bedarfsprüfung 
und den Anlagen in der Beschlussvorlage wie folgt dar: 
Objektplanung Verkehrsanlagen    1.275.000,- Euro 
Weitere besondere Leistungen, Fachplanungen 
und Gutachten      1.155.000,- Euro 
Planungskosten gesamt     2.430.000,- Euro 
Bei der Prüfung ist Folgendes aufgefallen: 
da für die Realisierung des Projektes Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden die personellen 
Kapazitäten sowie z. T. das Fachwissen in den Fachdienststellen nicht zur Verfügung ste- 
hen, beabsichtigt das Amt 66 diverse freiberufliche Leistungen an externe Dienstleister zu 
vergeben. 
Der Umfang der in der Bedarfsprüfung aufgeführten freiberuflichen Leistungen ist unvoll- 
ständig. Dies legt die Vermutung nah, dass die Bedarfsplanung noch nicht abgeschlossen 
ist.  
Es sollte geprüft werden, inwieweit u.a. Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung Verkehrs- 
anlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. örtlicher Bauüberwachung), Prüfstatik und 
juristischen Begleitung erforderlich werden. Diese Leistungen haben regelmäßig erhebliche 
finanzielle Auswirkungen. Alleine das Honorar für die örtliche Bauüberwachung Verkehrsan- 
lage liegt bei den angesetzten Herstellkosten (45.000.000,- Euro netto) bei einer üblichen 
Vergütung zwischen 1,1 und 1,7 Mio Euro brutto, die bisher nicht erfasst wurden. 
Die Projektsteuerung wird nach Angaben des Amtes 66 mit städtischem Personal durchge- 
führt.

- 2 - 
Das Honorar für die Objektplanung Verkehrsanlagen wurde anhand der Honorarordnung für 
Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Die hierfür zu Grunde gelegten anrechenbaren 
Kosten (Herstellkosten) aus 2018 basieren im Wesentlichen auf pauschalen Ansätzen, die 
nicht näher erläutert werden. Nach Angaben des Amtes 66 wurden diese anhand von Ver- 
gleichsmaßnahmen hergeleitet. Z.T. wurden Erfahrungswerte zu Kosten je Quadratmeter für 
den Straßenneubau angesetzt.  
Somit stellen die anrechenbaren Kosten lediglich einen Kostenrahmen dar, der aufgrund des 
sehr frühen Planungsstadiums ein finanzielles Risiko von +/- 50% und mehr bergen kann. 
Entsprechende Auswirkungen auf die Honorarhöhe gehen damit einher. Zudem wurden Kos- 
tengruppen berücksichtigt, die üblicherweise nicht anrechenbar sind, wie z. B. der Grunder- 
werb. Dies sollte im Zuge der Vertragsgestaltung und Abrechnung berücksichtigt werden. 
Eine nach Objekten (Straßen- und Gleisbau) getrennte Honorarermittlung wurde nicht 
durchgeführt. Soweit die HOAI hier greift, führt die ordnungsgemäße Anwendung zu einer 
weiteren Erhöhung der Honorarkosten. 
Die übrigen in der Bedarfsprüfung aufgeführten freiberuflichen Leistungen (u. a. Begleitung 
Öffentlichkeitsarbeit, SiGeKo, Sicherheitsaudit, Verkehrsgutachten, UVP, weitere Gutachter) 
beruhen ebenfalls auf pauschalen Ansätzen, für die laut Amt 66 Vergleichsmaßnahmen her- 
angezogen wurde. Konkretere Erläuterungen oder die Nennung der Vergleichsmaßnahmen 
sind den Unterlagen nicht zu entnehmen.  
Bei Betrachtung des vergleichbaren Projektes Mülheimer Süden – Netzelement 4 konnte 
teilweise deutliche Unterschiede bei den veranschlagten Honorarhöhen der jeweiligen Leis- 
tungen festgestellt werden. Insbesondere die Leistung zu Bodengutachte/Altlasten wurde 
hier mit rund 715.000 € brutto mehr veranschlagt. Da auch im Plangebiet für die Stadtbahn- 
maßnahme Mülheimer Süden aufgrund der früheren Nutzung mit Altlasten zu rechnen ist, 
wird empfohlen, die Kosten für diese Leistung zu prüfen. 
Insgesamt wird für die hier beschriebene Maßnahme ein deutlich höherer finanzieller Auf- 
wand für die freiberuflichen Leistungen gesehen, als in der Bedarfsprüfung dargestellt. 
Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine grundsätzlichen Anhaltspunkte ergeben, die ge- 
gen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Ralf Jülich     ausgef.: Hildegard Heck 
stellv. Amtsleitung

Anlage 4- Stellungnahme der Verwaltung

1528 Zeichen

Anlage 4 
 
66           26.05.2021 
664 
 
14 
Über Dezernat III 
 
Antwort zur Stellungnahme der Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage Nr. 1218/2021 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
RPA-Nr.: BD 2021/0641 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 18.05.2021 (eingegangen am 26.05.2021) nehme ich 
wie folgt Stellung: 
Die angegebenen Kosten und Honorare spiegeln aufgrund des frühen Planungsstandes 
prognostizierte Kostenorientierungswerte wider. Eine Kostenschätzung kann erst auf 
Grundlage der Vorentwurfsplanung vorgenommen werden. Mit zunehmendem 
Konkretisierungsgrad können die Kosten genauer beziffert werden.  
Auf Grund des noch frühen Planungsstadiums besteht die Möglichkeit, dass im weiteren 
Verfahren noch zusätzliche Dienstleistungen erforderlich werden, die heute noch nicht 
absehbar sind. Für diese Eventualitäten wurde in der Kostenprognose der Punkte „Weitere 
Gutachten“ vorgesehen. Hinsichtlich der Rechtsberatung und der örtlichen Bauüberwachung 
wird zunächst davon ausgegangen, dass beide Aufgaben mit städtischem Personal, analog 
zur Projektsteuerung, durchgeführt werden.  
Mit einer genauen Kostenschätzung der Maßnahme auch hinsichtlich weiterer 
Leistungsbilder (Objektplanung Ingenieurbauwerke) wird spätestens Ende des Jahres 
gerechnet. Hierfür ist, wie oben bereits ausgeführt, die finalisierte Vorentwurfsplanung 
erforderliche Grundlage. Die hier betroffenen Ämter werden in diesen Prozess involviert.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. XXX        ausgef. xxx

Beratungsverlauf (6)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

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24.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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24.06.2021 Rat
TOP 10.40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1218/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
31.03.2021 11:59