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2334/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsreduzierung Pestalozzistraße in Köln-Pesch (Az.: 02-1600-83/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1993 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 2334/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsreduzierung Pestalozzistraße in Köln-
Pesch (Az.: 02-1600-83/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe und spricht sich für eine ver-
stärkte Kontrolle des Ordnungsamtes auf der Pestalozzistraße aus.  
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017

2 
Begründung: 
Der Petent unterbreitet mehrere Vorschläge die Pestalozzistraße zu entlasten (s. Anlage).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Jahre 2015 teilte der Petent mit, dass er die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Pestalozzistra-
ße als zu hoch empfinde. Er unterbreitete mehrere Vorschläge, z. B. eine Anliegerstraße, eine Unter-
brechung oder die Einrichtung einer Einbahnstraße.  
 
Es wurde daraufhin eine Messung durch die Polizei durchgeführt. Diese Messung hat ergeben, dass 
bei 61,5% aller erfassten Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden konnte. 
 
Die Bedeutung des Zusatzes „Anlieger frei“ ist so aussageschwach, dass jeder Kfz-Führer, der in der 
betreffenden Straße etwas zu erledigen hat, sich als Anlieger bezeichnen darf. Dies ist durch ent-
sprechende Gerichtsurteile bestätigt worden. 
 
Für die Einrichtung einer Sackgasse müsste die Möglichkeit bestehen, am Ende der Straße zu wen-
den. 
 
Die Einrichtung einer Einbahnstraße könnte zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zur Be-
lastung der benachbarten Straßen führen und zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr 
eine Erhöhung der Geschwindigkeiten verursachen. 
 
Da die Vorschläge aus der Eingabe aus den vorbeschriebenen Gründen nicht umsetzbar sind, wird 
die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes gebeten, hier verstärkt zu kontrollieren und Verstöße 
zu ahnden. 
 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

5873 Zeichen

Hallo zusammen, 
anbei ein Schriftwechsel mit Herrn Harzendorf aus dem Jahr 2015. Es geht um die 
Pestalozzistr. in Pesch und den dortigen Verkehr. 
Die Straße wird leider zunehmend als "Schleichweg" zur Umgehung der Ampel 
Schulstr./Mengenicher Str. genutzt. Leider oftmals ohne Einhaltung der 
Geschwindigkeitsvorgabe 30 km/h. Hier ziehen zunehmend Familien mit Kindern ein, 
Generationentausch wäre das Schlagwort, das Risiko für Unfälle steigt entsprechend. 
Leider hat sich die Situation seit 2015 nicht gebessert, gerade jetzt an den warmen Tagen mit 
geöffneten Fenstern fällt das alleine durch die Geräuschkulisse vermehrt auf. Daher nehme 
ich den Vorschlag von Herrn Harzendorf auf, hier die Bezirksvertretung Chorweiler 
einzubinden. 
Vorschlag zur Entlastung der Straße wäre hier z.B. eine Unterbrechung, analog Paulshofstr in 
Pesch, Am Köchhof in Auweiler oder Am Braunsacker in Esch. 
Hier einkopiert zur Info aus ein Bericht der Polizei, auch aus dem Zeitraum 2015. (Mail kann 
ich bei Bedarf gerne weiterleiten) 
Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h in einer 30´er Zone ... wenn etwa 40 % die 
Geschwindigkeit nicht übertreten haben...  das spricht Bände. 
Direktion Verkehr          Köln, 
01.03.2015 
Verkehrsinspektion 1 VD - 13.05.01  SB: 
Gust, PHK  
Hiermit möchte ich Ihnen eine Rückmeldung auf Ihre Eingabe geben. Durch die 
Führungsstelle der Direkti on Verkehr wurde ich mit der Durchführung von 
Überwachungsmaßnahmen betraut.   
Leider konnten wir Sie persönlic h nicht erreichen. Ich möchte  Sie über das Ergebnis der 
Geschwindigkeitsmessung informieren.  
In der Zeit vom 18.02. – 26.02.2015 wur de auf meine Veranlassung hin eine 
dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt. Die Auswertung ergab, 
dass von 6098 erfassten Fahrzeugen in diesem  Zeitraum eine durchschnittliche 
Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren wurde. Bei 61,5 % der gemessenen 
Fahrzeuge wurde eine Geschwindigkeits überschreitung festgestellt. Die höchste 
gemessene Geschwindigkeit betrug einmalig 79 km/h zur Nachtzeit.  
Ihre Anregung zur Durchführung von Gesch windigkeitskontrollen mit technischem 
Überwachungsgerät in diesem Bereich habe ich prüfen lassen. Leider muss ich 
Ihnen mitteilen, dass aufgrund der technischen, rechtlichen und

baulichen  Voraussetzungen das Einrichten einer Radarmessstelle in diesem 
Bereich  nicht möglich ist.  
Der Verkehrsdienst der Polizei Köln wird auch in diesem Jahr in unregelmäßigen 
Abständen zu unterschiedlichen Zeiten an der Örtlichkeit Geschwindigkeitskontrollen 
durchführen.  Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir regelmäßige Kontrollen 
aufgrund der Vielzahl von Bürgereingaben nicht durchführen können. Ferner habe 
ich die Auswertung an die zuständige Polizeiinspektion gesendet, damit diese 
ebenfalls Überwachungsmaßnahmen gemäß eigener Lagebeurteilung durchführen.   
Für Ihre Hinweise und Ihr Interesse an der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Köln 
bedanke ich mich. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft wieder 
vertrauensvoll an die Polizei wenden.   
Vielleicht haben wir ja eine Chance hier für die Anwohner eine zufriedenstellende Lösung zu 
finden. 
---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- 
Von: < > 
Datum: 7. Mai 2015 um 14:26 
Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Pestalozzistraße, 50769 Köln-Pesch 
An:  
Sehr geehrter
in Ihrer E-Mail vom 09.04.2015 stellen Sie mögliche Varianten dar, um die Geschwindigkeit 
in der Pestalozzistraße in Köln-Pesch zu reduzieren. 
Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 02.04.2015 mitgeteilt wurde, ist das Amt für öffentliche 
Ordnung, Abteilung Verkehrsüberwachung, gebeten worden, verstärkt 
Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 
Die von Ihnen gewünschte Ausweisung der Pestalozzistraße als Anliegerstraße wird von mir 
als nicht sinnvoll angesehen, da die Durchsetzung der entsprechenden Beschilderung Zeichen 
250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz 1020-30 StVO (Anlieger frei) 
seitens der Polizei nicht wirkungsvoll kontrolliert werden kann. 
Die Bedeutung des Zusatzes “Anlieger frei” ist so aussageschwach, dass jeder Kfz-Führer, der 
in der betreffenden Straße etwas zu erledigen hat, sich als Anlieger bezeichnen darf. Dies ist 
durch entsprechende Gerichtsurteile bestätigt worden. Aus diesen Gründen wäre eine 
Ausweisung der Pestalozzistraße als Anliegerstraße wirkungslos. 
Weiterhin schlagen Sie vor, Fahrbahneinengungen an mehreren Stellen der Straße 
einzubauen. Ich werde zunächst die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen abwarten, um 
beurteilen zu können, ob und ggf. welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist eine Geschwindigkeitsanzeige in LED-
Form nicht erforderlich und auch nach der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar. 
Für die Einrichtung einer Einbahnstraße oder die Sperrung einer Straße wenden Sie sich bitte 
an die Bezirksvertretung Chorweiler, die für solche Beschlüsse zuständig ist. 
Allerdings möchte ich Sie heute schon darauf hinweisen, dass Ihr Vorschlag die 
Pestalozzistraße zur Einbahnstraße zu erklären, dem Ziel der Verkehrsberuhigung 
widerspricht. Die Umwandlung einer Straße mit Zweirichtungsverkehr in eine Einbahnstraße 
kann zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zur Belastung der benachbarten Straßen 
führen, zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr eine Erhöhung der 
Geschwindigkeiten verursachen.  
Für die Einrichtung einer Sackgasse müsste es die Möglichkeit geben, am Ende der Straße zu 
wenden. 
In der Hoffnung, Sie umfassend informiert zu haben verbleibe ich 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Klaus Harzendorf 
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Amtsleiter 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Telefon: 0221/221-27179 
Telefax: 0221/221-27839 
E-Mail: klaus.harzendorf@stadt-koeln.de 
Internet: www.stadt-koeln.de

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2334/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27