2334/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsreduzierung Pestalozzistraße in Köln-Pesch (Az.: 02-1600-83/17)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1993 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 2334/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsreduzierung Pestalozzistraße in Köln- Pesch (Az.: 02-1600-83/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe und spricht sich für eine ver- stärkte Kontrolle des Ordnungsamtes auf der Pestalozzistraße aus. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 2 Begründung: Der Petent unterbreitet mehrere Vorschläge die Pestalozzistraße zu entlasten (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Im Jahre 2015 teilte der Petent mit, dass er die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Pestalozzistra- ße als zu hoch empfinde. Er unterbreitete mehrere Vorschläge, z. B. eine Anliegerstraße, eine Unter- brechung oder die Einrichtung einer Einbahnstraße. Es wurde daraufhin eine Messung durch die Polizei durchgeführt. Diese Messung hat ergeben, dass bei 61,5% aller erfassten Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden konnte. Die Bedeutung des Zusatzes „Anlieger frei“ ist so aussageschwach, dass jeder Kfz-Führer, der in der betreffenden Straße etwas zu erledigen hat, sich als Anlieger bezeichnen darf. Dies ist durch ent- sprechende Gerichtsurteile bestätigt worden. Für die Einrichtung einer Sackgasse müsste die Möglichkeit bestehen, am Ende der Straße zu wen- den. Die Einrichtung einer Einbahnstraße könnte zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zur Be- lastung der benachbarten Straßen führen und zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr eine Erhöhung der Geschwindigkeiten verursachen. Da die Vorschläge aus der Eingabe aus den vorbeschriebenen Gründen nicht umsetzbar sind, wird die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes gebeten, hier verstärkt zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Anlagen
Anlage 1 Eingabe
5873 Zeichen
Hallo zusammen, anbei ein Schriftwechsel mit Herrn Harzendorf aus dem Jahr 2015. Es geht um die Pestalozzistr. in Pesch und den dortigen Verkehr. Die Straße wird leider zunehmend als "Schleichweg" zur Umgehung der Ampel Schulstr./Mengenicher Str. genutzt. Leider oftmals ohne Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgabe 30 km/h. Hier ziehen zunehmend Familien mit Kindern ein, Generationentausch wäre das Schlagwort, das Risiko für Unfälle steigt entsprechend. Leider hat sich die Situation seit 2015 nicht gebessert, gerade jetzt an den warmen Tagen mit geöffneten Fenstern fällt das alleine durch die Geräuschkulisse vermehrt auf. Daher nehme ich den Vorschlag von Herrn Harzendorf auf, hier die Bezirksvertretung Chorweiler einzubinden. Vorschlag zur Entlastung der Straße wäre hier z.B. eine Unterbrechung, analog Paulshofstr in Pesch, Am Köchhof in Auweiler oder Am Braunsacker in Esch. Hier einkopiert zur Info aus ein Bericht der Polizei, auch aus dem Zeitraum 2015. (Mail kann ich bei Bedarf gerne weiterleiten) Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h in einer 30´er Zone ... wenn etwa 40 % die Geschwindigkeit nicht übertreten haben... das spricht Bände. Direktion Verkehr Köln, 01.03.2015 Verkehrsinspektion 1 VD - 13.05.01 SB: Gust, PHK Hiermit möchte ich Ihnen eine Rückmeldung auf Ihre Eingabe geben. Durch die Führungsstelle der Direkti on Verkehr wurde ich mit der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen betraut. Leider konnten wir Sie persönlic h nicht erreichen. Ich möchte Sie über das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung informieren. In der Zeit vom 18.02. – 26.02.2015 wur de auf meine Veranlassung hin eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass von 6098 erfassten Fahrzeugen in diesem Zeitraum eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren wurde. Bei 61,5 % der gemessenen Fahrzeuge wurde eine Geschwindigkeits überschreitung festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug einmalig 79 km/h zur Nachtzeit. Ihre Anregung zur Durchführung von Gesch windigkeitskontrollen mit technischem Überwachungsgerät in diesem Bereich habe ich prüfen lassen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass aufgrund der technischen, rechtlichen und baulichen Voraussetzungen das Einrichten einer Radarmessstelle in diesem Bereich nicht möglich ist. Der Verkehrsdienst der Polizei Köln wird auch in diesem Jahr in unregelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Zeiten an der Örtlichkeit Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir regelmäßige Kontrollen aufgrund der Vielzahl von Bürgereingaben nicht durchführen können. Ferner habe ich die Auswertung an die zuständige Polizeiinspektion gesendet, damit diese ebenfalls Überwachungsmaßnahmen gemäß eigener Lagebeurteilung durchführen. Für Ihre Hinweise und Ihr Interesse an der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Köln bedanke ich mich. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft wieder vertrauensvoll an die Polizei wenden. Vielleicht haben wir ja eine Chance hier für die Anwohner eine zufriedenstellende Lösung zu finden. ---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- Von: < > Datum: 7. Mai 2015 um 14:26 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Pestalozzistraße, 50769 Köln-Pesch An: Sehr geehrter in Ihrer E-Mail vom 09.04.2015 stellen Sie mögliche Varianten dar, um die Geschwindigkeit in der Pestalozzistraße in Köln-Pesch zu reduzieren. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 02.04.2015 mitgeteilt wurde, ist das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Verkehrsüberwachung, gebeten worden, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die von Ihnen gewünschte Ausweisung der Pestalozzistraße als Anliegerstraße wird von mir als nicht sinnvoll angesehen, da die Durchsetzung der entsprechenden Beschilderung Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz 1020-30 StVO (Anlieger frei) seitens der Polizei nicht wirkungsvoll kontrolliert werden kann. Die Bedeutung des Zusatzes “Anlieger frei” ist so aussageschwach, dass jeder Kfz-Führer, der in der betreffenden Straße etwas zu erledigen hat, sich als Anlieger bezeichnen darf. Dies ist durch entsprechende Gerichtsurteile bestätigt worden. Aus diesen Gründen wäre eine Ausweisung der Pestalozzistraße als Anliegerstraße wirkungslos. Weiterhin schlagen Sie vor, Fahrbahneinengungen an mehreren Stellen der Straße einzubauen. Ich werde zunächst die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen abwarten, um beurteilen zu können, ob und ggf. welche Maßnahmen sinnvoll sind. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist eine Geschwindigkeitsanzeige in LED- Form nicht erforderlich und auch nach der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar. Für die Einrichtung einer Einbahnstraße oder die Sperrung einer Straße wenden Sie sich bitte an die Bezirksvertretung Chorweiler, die für solche Beschlüsse zuständig ist. Allerdings möchte ich Sie heute schon darauf hinweisen, dass Ihr Vorschlag die Pestalozzistraße zur Einbahnstraße zu erklären, dem Ziel der Verkehrsberuhigung widerspricht. Die Umwandlung einer Straße mit Zweirichtungsverkehr in eine Einbahnstraße kann zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zur Belastung der benachbarten Straßen führen, zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr eine Erhöhung der Geschwindigkeiten verursachen. Für die Einrichtung einer Sackgasse müsste es die Möglichkeit geben, am Ende der Straße zu wenden. In der Hoffnung, Sie umfassend informiert zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Klaus Harzendorf Stadt Köln – Der Oberbürgermeister Amt für Straßen und Verkehrstechnik Amtsleiter Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221-27179 Telefax: 0221/221-27839 E-Mail: klaus.harzendorf@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2334/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27