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AN/0749/2019

Änderungsantrag zu 1203/2019 „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung)

Gem. Änderungsantrag (CDU) 21.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3317 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke 
FDP Fraktion  
Ratsgruppe BUNT 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin -  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.05.2019 
 
AN/0749/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.05.2019 
 
Änderungsantrag zu 1203/2019 „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in 
Köln (Wohnraumschutzsatzung) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu o.a. Beschlussvorlage in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Rates am 21.05.2019 aufzunehmen: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat beschließt in Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in 
Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft 
den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum 
in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in Form der Neufassung (Anlage 01b) mit Gültigkeit 
vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2024 mit folgender Ergänzung: 
 
§ 7 "Genehmigung aufgrund von Ersatzwohnraum" erhält in Absatz 2 Nr. 4 folgende wei-
tere Sätze 3 und 4: "Familiengerechter Wohnraum soll durch ebensolchen Wohnraum 
ersetzt werden. Der ursprüngliche Standard darf nicht erheblich überschritten werden 
(kein Luxus-Wohnraum), damit der Ersatzwohnraum für Menschen mit mittlerem und 
niedrigen Einkommen erschwinglich bleibt."

- 2 - 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in die Wohnraumschutzsatzung für die Anbieter von Fe-
rienwohnungen und Wohnungen zur Fremdenbeherbergung eine Anzeige- und Regist-
rierungspflicht einzuführen. Die Registrierungspflicht gilt hierbei auch für alle Wohnun-
gen, die vor Erlass der Wohnraumschutzsatzung zweckentfremdet wurden. Die rechtli-
chen Voraussetzungen sind mit der Kommunalaufsichtsbehörde zu klären. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhebung der Gebühren gemäß §13 der Satzung zu 
prüfen und dem Rat zeitnah einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-
Westfalen bei der Überarbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) zu unterstüt-
zen und sich insbesondere für eine deutliche Erhöhung des Bußgeldtatbestandes für 
Wohnraumzweckentfremdungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhält-
nismäßigkeit sowie Regelungen zu einer kontrollierbaren und durchsetzbaren Anzeige-
und Registrierungspflicht einzusetzen, soweit sich aus dem Auftrag aus Nr. 2 ein rechtli-
cher Regelungsbedarf im WAG ergibt. Das ausstehende Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts zum Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG), insbesondere zur 
Rückwirkungsthematik, ist dabei zu beachten. 
 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke     gez. Niklas Kienitz  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer     gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    Fraktionsgeschäftsführer DieLinke 
 
gez. Ulrich Breite      gez. Thomas Hegenbarth 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer    Sprecher Ratsgruppe BUNT  
 
Thor Zimmermann      
Sprecher Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0749/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
21.05.2019
Erstellt
21.05.2019 16:52