AN/0749/2019
Änderungsantrag zu 1203/2019 „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke FDP Fraktion Ratsgruppe BUNT Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin - Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.05.2019 AN/0749/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Änderungsantrag zu 1203/2019 „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu o.a. Beschlussvorlage in die Ta- gesordnung der Sitzung des Rates am 21.05.2019 aufzunehmen: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: Beschluss: 1. Der Rat beschließt in Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in Form der Neufassung (Anlage 01b) mit Gültigkeit vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2024 mit folgender Ergänzung: § 7 "Genehmigung aufgrund von Ersatzwohnraum" erhält in Absatz 2 Nr. 4 folgende wei- tere Sätze 3 und 4: "Familiengerechter Wohnraum soll durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden. Der ursprüngliche Standard darf nicht erheblich überschritten werden (kein Luxus-Wohnraum), damit der Ersatzwohnraum für Menschen mit mittlerem und niedrigen Einkommen erschwinglich bleibt." - 2 - 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in die Wohnraumschutzsatzung für die Anbieter von Fe- rienwohnungen und Wohnungen zur Fremdenbeherbergung eine Anzeige- und Regist- rierungspflicht einzuführen. Die Registrierungspflicht gilt hierbei auch für alle Wohnun- gen, die vor Erlass der Wohnraumschutzsatzung zweckentfremdet wurden. Die rechtli- chen Voraussetzungen sind mit der Kommunalaufsichtsbehörde zu klären. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhebung der Gebühren gemäß §13 der Satzung zu prüfen und dem Rat zeitnah einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein- Westfalen bei der Überarbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) zu unterstüt- zen und sich insbesondere für eine deutliche Erhöhung des Bußgeldtatbestandes für Wohnraumzweckentfremdungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhält- nismäßigkeit sowie Regelungen zu einer kontrollierbaren und durchsetzbaren Anzeige- und Registrierungspflicht einzusetzen, soweit sich aus dem Auftrag aus Nr. 2 ein rechtli- cher Regelungsbedarf im WAG ergibt. Das ausstehende Urteil des Bundesverfassungs- gerichts zum Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG), insbesondere zur Rückwirkungsthematik, ist dabei zu beachten. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DieLinke gez. Ulrich Breite gez. Thomas Hegenbarth FDP-Fraktionsgeschäftsführer Sprecher Ratsgruppe BUNT Thor Zimmermann Sprecher Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0749/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 21.05.2019
- Erstellt
- 21.05.2019 16:52