2591/2021
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durch einen Totalunternehmer
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Anlage 2 Übersichtslageplan
203 Zeichen
Ansicht nach NordostenAnsicht nach Westen Übersicht Stadtkarte o.M. o.M. (56$7=1(8%$8%5h&.(/,(%,*675$66( Datum: 17.06.2021Gez.: Queißer Übersichtslageplan 2021 Anlage 2
Anlage 5, Auszug FA 08-11-2021 zu 2591-2021
2044 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 öffentlich 10.9 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatz- neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durch einen Totalunternehmer 2591/2021 Beschluss (in der Fassung des Verkehrsausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fer- tigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschät- zung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen). 2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901- 1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022. 3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radver- kehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Ge- samtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. 4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen ge- schaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
5546 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
2591/2021
Stand: 29.01.2026
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke
Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durch einen Totalunternehmer
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der
Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die
Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung
des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich
die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio.€ brutto (inklusive Planungsleistungen).
2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von
3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400,
Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.
3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrs-
konzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneuge-
staltung der Liebigstraße eingebettet.
4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirks-
vertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative ein-
geplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein
möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen
werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vor-
gelegt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
14.10.2022
2
Es wurde ein Antrag auf Förderung der Maßnahme gemäß den Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau (FöRi-kom-Str), sowie ein Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen, zuwendungs-
unschädlichen Baubeginns (VZUB) gestellt. Dem Antrag auf VZUB wurde am 29.04.2022
durch die Bezirksregierung statt gegeben.
Eine Anhörung der Behindertenverbände nach BGG hat stattgefunden. Einwände gegen die
geplante Maßnahme bestehen nicht.
Die verkehrlichen Belange befinden sich mit den Beteiligten in Abstimmung. Es ist ein Ing.-
Büro beauftragt ein Verkehrslenkungskonzept für die Bauphasen zu erstellen und abzustim-
men. Der Verkehrszeichenplan wird im Herbst 2022 erwartet. Weiterhin wurde eine Baustoff-
untersuchung ausgeschrieben um eindeutige Planungsbedingungen vorgeben zu können. Die
Auftragsvergabe erfolgte im August 2022. Für die Bäume in der geplanten Bereitstellungsflä-
che wurde ein Fällantrag eingereicht.
Es wurde eine Kampfmittelabfrage durchgeführt. Das Ergebnis steht noch aus.
Eine Leitungsabfrage wurde im betroffenen Gebiet durchgeführt. Mit den Versorgern wurden
die ersten Abstimmungen geführt.
Die TU-Vergabe soll als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus-
geschrieben werden. Die hierfür erforderliche Leistungsbeschreibung, sowie die Teilnahmean-
träge und Bewertungsmatrizen befinden sich noch in der Abstimmung.
05.12.2023
Aufgrund noch zu erfolgender Leitungsverlegungen verzögert sich der Baubeginn. Daher wird
4 Wochen vor Ausschreibung der Maßnahme erneut ein Antrag auf Förderung der Maßnahme
gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Str), sowie ein Antrag auf
Zulassung eines vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginns (VZUB) gestellt werden.
Für die verkehrlichen Belange wurde ein Ing.-Büro beauftragt ein Verkehrslenkungskonzept
für die Bauphasen zu erstellen. Die Bearbeitung des Verkehrslenkungskonzeptes ist abge-
schlossen. Die mit den Beteiligten abgestimmten und durch das Amt 64 am 16.11.2023 ge-
nehmigten Verkehrszeichenpläne werden kurzfristig der Fachabteilung übergeben.
Leitungen im Baufeld:
- Durch Telekom hat eine Umverlegung der Leitungen Mitte November 2023 stattgefun-
den.
- Voraussichtlich werden im 1. Quartal 2024 die Leitungen von der Rhein Energie eben-
falls umverlegt.
- Der StEB Kanal wird im Zuge der Baumaßnahme durch die ausführende Baufirma ge-
sichert bzw. durch ein Provisorium ersetzt. Dies soll durch den TU geplant und umge-
setzt werden. Die Abstimmungen mit der StEB laufen weiter. Die Vorgaben der StEB,
die mit in die Ausschreibung einfließen sollen, werden kurzfristig geliefert.
- Die Sicherheitsrelevanten Leitungen zum Betrieb des Straßentunnels werden voraus-
sichtlich bis 3. Quartal 2024 umverlegt.
29.01.2026
Informationen zur Vergabe:
3
Das zweistufige Vergabeverfahren wurde gestartet und die Bekanntmachung bei der EU am
05.12.2025 veröffentlicht. Die Teilnahmeantragsfrist endete am 19.01.2026. Voraussichtlich
Mitte Februar 2026 werden im anschließenden Zuschlagsverfahren die ausgewählten Bie-
ter*innen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Leitungen im Baufeld:
Die Leitungsumverlegungsarbeiten der RheinEnergie wurden Ende Januar 2026 fertiggestellt.
Die sicherheitsrelevanten Leitungen zum Betrieb des Straßentunnels werden voraussichtlich
im 3. Quartal 2026 umverlegt.
Nächste Schritte:
29.01.2026
Abschließende Bearbeitung und Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für das nachfol-
gende Zuschlagsverfahren.
Finale Abstimmung und Fertigstellung der Leistungsbeschreibung, der Teilnahmeanträge und
der Bewertungsmatrizen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.12.2026
Beschlussvorlage Rat
11958 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
2591/2021
Freigabedatum
14.09.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke
Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durch einen Totalunternehmer
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebig-
straße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnah-
me mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen.
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. €
brutto (inklusive Planungsleistungen).
2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Frei-
gabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021
Verkehrsausschuss 05.10.2021
Finanzausschuss 08.11.2021
Rat 09.11.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 7.700.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Abschn. Fdg.
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 110.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 77.000 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Verwaltung plant, die vorhandene Brücke Liebigstraße über der Herkulesstraße (Autobahnzubrin-
ger zur BAB A57) aufgrund des schlechten Bauzustands abzubrechen und durch einen Neubau an
gleicher Stelle zu ersetzen.
Lage
Das Bauwerk befindet sich im Stadtteil Neu-Ehrenfeld und führt die Liebigstraße über die 6-spurige
Herkulesstraße (Autobahnzubringer zur BAB A57). Der Autobahnzubringer befindet sich in Troglage
und ist als Tunnel ausgebildet.
Vorhandenes Brückenbauwerk
Im Zuge der Planung eines Stadtautobahnrings um das Zentrum der Stadt Köln in den 1960er
Jahren entstand neben dem Brückenzug Zoobrücke ein Autobahnzubringer zur BAB A57 in Richtung
Norden. Hierfür wurde die Herkulesstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld zwischen 1974 und 1975 kreu-
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zungsfrei ausgebaut und auf einen Querschnitt mit 6 Fahrstreifen verbreitert. Um den notwendigen
Geländeeinschnitt herzustellen, war der Bau von massiven Stützwänden erforderlich. Die als Winkel-
stützwand ausgeführten Ortbetonbauwerke wurden blockweise hergestellt und mit Kappen und Gel-
ändern versehen. Im Bereich der beiden kreuzenden Straßen (Wöhlerstraße und Liebigstraße) errich-
tete man Brücken. Die Anlagen wurden 1975 dem Verkehr übergeben.
Die Brücke Liebigstraße wurde als Zweifeldplatte in Spannbetonbauweise konstruiert (Platte mit beid-
seitigen Kragarmen und Hohlkästen). Das Bauwerk überführt mit einer Breite von 24,90 m eine Stra-
ße mit zwei Fahrspuren und eine Abbiegespur sowie beidseitig Rad- und Gehwege über die Stadtau-
tobahn. Die Spannweiten des Überbaus betragen jeweils rd. 14,0 m bei einer Bauhöhe von rd. 0,85
m. Die Fahrbahnplatte ist in Längs- und Querrichtung vorgespannt. Die Widerlager, Pfeiler und Fun-
damente sind als Stahlbetonkonstruktionen ausgeführt.
Bauwerksschäden
Die Straßenbrücke ist mit Spannstahl der Sorte Sigma Oval St 145/160 vorgespannt. Dabei handelt
es sich um einen Vergütungsstahl, der als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzustufen ist. Gemäß
der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit
vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ des Bundesministeri-
ums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausgabe 06/2011, wird der hier verbaute Spannstahl
Sigma oval als besonders gefährdet eingestuft.
Eine rechnerische Untersuchung zum Ankündigungsverhalten der Brücke ergab, dass eine Versa-
gensankündigung des Überbaus äußerlich nicht erkennbar ist. Die letzte Bauwerkshauptprüfung ge-
mäß DIN 1076 fand im Jahr 2020 statt. Die Brücke im Bereich der östlichen Tunnelröhre wurde mit
einer Zustandsnote 3,3 bewertet, die Brücke im Bereich der westlichen Tunnelröhre wurde mit 3,4
bewertet. Gemäß DIN 1076 gibt es Zustandsnoten zwischen 0 und 4, hierbei bedeuten Noten zwi-
schen 3,0 und 3,4 einen nicht ausreichenden Bauwerkszustand. Es besteht somit Handlungsbedarf.
Die Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) benennt eine Nutzungsdauer von 70 Jahren bei
Spannbetonplattenbalkenbrücken. In Anbetracht des fortgeschrittenen Alters der Brücke von 45 Jah-
ren und des verwendeten Spannstahls werden Sanierungsmöglichkeiten aus technischen und wirt-
schaftlichen Gründen nicht verfolgt.
Planung des Brückenneubaus
Auf die Brücke kann aus verkehrlichen Gründen nicht verzichtet werden. Sie wird an der gleichen
Stelle wieder ersetzt. Die Bau- und Durchfahrtshöhen müssen auf Grund der Einbindung der Brücke
in den Tunnel bleiben erhalten.
Da die Brücke 24,90 m breit ist, ist geplant, die Brücke zuerst halbseitig abzubrechen und neu zu er-
richten, um die Beeinträchtigung auf den Verkehr zu minimieren. Für den Abbruch einer Brückenhälf-
te muss die Herkulesstraße gesperrt werden (vsl. jeweils für die Dauer eines Wochenendes).
Die Unterkonstruktion der Brückenplatte soll soweit wie möglich erhalten bleiben.
Zur Verkürzung der Bauzeit und zur Verringerung des Einflusses auf die Stadtautobahn ist vorgese-
hen, die neue Brücke mittels Teilfertigteilen (Beton, Stahl) auf den verbleibenden Widerlagern und
Stützen herzustellen.
Totalunternehmer (TU)-Vergabe
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe sollen die Planung, der Abbruch und der Neubau
der Brücke an einen Totalunternehmer vergeben werden. Ein Totalunternehmer ist ein Bauunterneh-
mer, der bei der Errichtung eines Bauwerkes neben der Bauausführung auch die Planungsleistungen
erbringt und somit die Gesamtverantwortung für die Planung und Ausführung des Baus trägt. Durch
den Entfall zusätzlicher Vergabeprozesse kann die Maßnahme schneller umgesetzt werden. Zusätz-
4
lich werden das Terminrisiko und der Koordinationsaufwand reduziert.
Das Projekt ist auch für die TU-Vergabe geeignet, da es sich hier um einen Ersatzneubau handelt, bei
dem die bisherige Gestaltung auf Grund der Einbindung in die angrenzende Tunneldecke beibehalten
bleiben muss.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens aus den Bewerbungen den Bestbietenden
ermitteln. Bei der Auswahl werden folgende Kriterien herangezogen:
Preis und Qualität (50 %)
Auswirkung auf die Umwelt, die Anwohnenden, die Verkehre, Klimaschutz und Bauzeit (30 %)
Planung (20 %)
Der Vergabeprozess einer TU-Vergabe erfordert die Einholung dieses kombinierten Bedarfsfeststel-
lungs-, Planungs- und Baubeschlusses.
Zeitplanung
Das Vergabeverfahren schließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung im Herbst 2021, voraussichtlich
Ende August 2022 mit der Beauftragung des Totalunternehmers ab. Die Fertigstellung der Brücke ist
im Jahr 2024 vorgesehen.
Weitere externe Vergaben
Neben dem Vergabeprozess an einen Totalunternehmer ist geplant, folgende weiteren Leistungen
aus Kapazitätsgründen extern zu vergeben:
Baugrund-/Baustoffgutachten
Bauüberwachung
Ökologische Bauüberwachung
Bauoberleitung
Prüfingenieurleistungen
Erschütterungsmessung
Erdungs- und Blitzschutzgutachten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Rechnungsprüfungsamt
Die Stellungnahme vom 23.07.2020 zur Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen inkl. TU-
Vergabe liegt vor (RPA-Nr.: 2020/0861). Bezugnehmend auf die Stellungnahme des RPA ist anzu-
merken, dass die höher angesetzten Baukosten die starken Baupreissteigerungen der letzten Jahre
sowie das schwierige Umfeld des in Tunnellage befindlichen Autobahnzubringers wiederspiegeln. Alle
sonstigen Anmerkungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Kosten
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rund 7.700.000 € brutto.
Zusammensetzung der Gesamtkosten:
- Planungskosten in Höhe von rund 1.300.000 € brutto.
- Baukosten in Höhe von rund 6.400.000 € brutto
Bei den genannten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte.
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Finanzierung
Die prognostizierten Kosten der Baumaßnahme betragen rund 7.700.000 € brutto.
Von den 7.700.000 € sind investive Mittel in Höhe von 6.400.000 € im Rahmen des Haushaltsplan-
Entwurfs 2022 inklusive Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatz-
neubau Brücke Liebigstraße wie folgt berücksichtigt:
Jahr Veranschlagung
2022 3.000.000 €
2023 3.000.000 €
2024 400.000 €
Gesamt 6.400.000 €
Der benötigte Restbetrag in Höhe von 1.300.000 € wird zum Hpl-Entwurf 2023 inklusive Mittelfristpla-
nung an oben genannter Stelle bedarfsgerecht angemeldet.
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen in Höhe von 110.000 € und die Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 77.000 sind im Hpl. - Entwurf 2022 im Teilergebnisplan
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen bzw.
in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen berücksichtigt.
Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewie-
senen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Förderung
Der Ersatzneubau der Brücke Liebigstraße ist entsprechend den Richtlinien des kommunalen Stra-
ßenbaus zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Städte, Kreise
und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau
FöRi-kom-Stra) grundsätzlich förderfähig.
Eine Programmanmeldung dieser Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln erfolgte im April 2021.
Ein entsprechender Förderantrag wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Förder-
satz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das gewählte Verfahren der TU-Vergabe wurde der Bewilligungsbehörde vorgestellt. Es bestehen
keine Bedenken, sofern alle vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Klimabewertung
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die
hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur, jedoch
entstehen während des Baus der neuen Brücke erhöhte Treibhausgasemissionen.
Die Erhaltungsmaßnahme für die Brücke trägt aber dazu bei, dass Verkehrsströme für den Fuß-,
Rad- und den motorisierten Verkehr weiterhin effizient abgewickelt werden können. Ein Entfall der
Verbindung würde verkehrliche Mehrbelastungen auf anderen Straßen nach sich ziehen, die wiede-
rum negative Umwelteffekte mit sich bringen würden.
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Die hier dargestellte Maßnahme hat zwar negative klimarelevante Auswirkungen, allerdings bietet
sich nach der erfolgten Gesamtabwägung keine bessere Alternative.
Anlagen
Anlage 1 - Stellungnahme 14 – RPA-Nr.: 2020_0861
Anlage 2 - Übersichtslageplan 2021
Anlage 3 - Auszug BV Ehrenfeld 04.10.2021
3026 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 05.10.2021 Auszug aus dem Beschlussp rotokoll der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.10.2021 öffentlich 10.3 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatz- neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durch einen Totalunternehmer 2591/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fer- tigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschät- zung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen). 2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901- 1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022. 3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Rad- verkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschlie- ßende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. 4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Die LSA wird gemäß Beschluss der BV 4 aus dem Jahr 2011 abgebaut. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt. 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 05.10.2021 Auszug aus dem Beschlusspr otokoll der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.10.2021 öffentlich 10.3.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.3, betr.: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Er- satzneubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durch einen Totalunternehmer AN/2083/2021 Beschluss Die vorliegende Vorentwurfsplanung wird in folgenden Punkten geändert und die Verwaltung aufgefordert, die Planungen entsprechend auszuführen: 1) Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radver- kehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Ge- samtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. 2) Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 3) Die LSA wird gemäß Beschluss der BV 4 aus dem Jahr 2011 abgebau t. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderung zugestimmt.
Anlage 1 - Stellungnahme 14
3731 Zeichen
14 23.07.2020 143 Frau Heck 91399 69 über Dez. III Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Köln-Ehrenfeld hier: Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen inkl. TU-Vergabe RPA-Nr.: 2020/0861 Vorgelegte Kosten: rd. 6.435.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, für den Ersatzneubau der Brücke Liebigstraße legen Sie mir die Bedarfsprüfung zu diversen freiberuflichen Leistungen sowie den Kostenrahmen für den Bau vor. Die Realisierung der Maßnahme ist mit einem Totalunternehmer vorgesehen. Vor diesem Hintergrund soll ein kombinierter Bedarfsfeststellung-, Planungs- und Baubeschluss im Rat der Stadt Köln herbeigeführt werden. Die Totalunternehmerleistung gliedert sich in Abriss und Bau mit Kosten i. H. von rund 5.350.000 € netto (inkl. ca. 340.000 € netto für Unvorhergesehenes) sowie Pla- nungs- und Gutachterleistung i. H. rund 785.000 € netto. Darüber hinaus werden weitere freiberufliche Leistungen (u. a. Bauoberleitung, Bau- überwachung, Prüfstatik) i. H. von ca. 300.000 € netto erforderlich. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen nehme ich wie folgt Ste- llung: Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Ich stelle jedoch fest, dass -69- hier eine weitere Maßnahme mit einem Totalunter- nehmer plant, ohne die Erkenntnisse aus dem eigens initiierten und noch nicht abge- schlossenen Pilotprojekt (Brücke Am Baggerfeld, Escher See) zur Totalunternehmer- Vergabe zu nutzen Der pauschale Ansatz i. H. von ca. 7.130 €/m² netto für den Abriss und Neubau wur- de von -69- anhand von Vergleichsmaßnahmen dargestellt, die bereits fertiggestellt wurden. Für diese realisierten Maßnahmen ergibt sich ein durchschnittlicher Preis pro Quadratmeter i. H. von ca. 6.260 € netto. Erläuterungen zu dem nun knapp 900 € netto höher gewählten Kostenansatz sind den vorgelegten Unterlagen nicht zu ent- nehmen. Insofern kann der pauschale Ansatz für die Baukosten nicht bestätigt wer- den. / 2 - 2 - Die freiberuflichen Leistungen orientieren sich auf Basis der ermittelten Baukosten an einschlägigen Honorarordnungen bzw. ebenfalls an vergleichbaren Maßnahmen. Hinsichtlich der durch den Totalunternehmer zu erbringenden Planungsleistung bitte ich nur die erforderlichen Teilleistungen zu beauftragen. Im Zuge der Vergabe der Bauoberleitung empfehle ich, zusätzlich die Leistungspha- se 9, Dokumentation, bei den zur Beauftragung vorgesehenen Leistungsbilder der HOAI zu berücksichtigen, um die maximalen Gewährleistungsansprüchen sicherzu- stellen. Ferner sollte auch die Nachtragsbearbeitung als besondere Leistung verge- ben werden. Ich rate an, die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung getrennt zu verge- ben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Maßnahme wird nach Darstellung von -69- zu 70% gefördert. Um die Förderfä- higkeit nicht zu gefährden empfehle ich, die Wahl des Vergabeverfahrens mit -30- und dem Zuschussgeber abzustimmen. -69- beabsichtigt die Maßnahme im Rahmen nationaler Verfahren zu vergeben. Auch wenn die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt von der TU – Vergabe ausgeschrieben werden, sind nach §3 Abs.6 der Vergabeordnung (VgV) gleichartige Leistungen bei der Ermittlung des Auftragswertes zusammenzufassen. Demnach wird der Schwellenwert überschritten und eine europaweite Veröffentlichen notwendig. Die Brücke Liebigstraße verläuft über der Tunnelanlage Herkulesstraße. Ich gehe davon aus, dass der Ersatzneubau und die geplante Generalinstandsetzung des Tunnels in enger Abstimmung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralf Jülich ausgef.: H.Heck
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 18.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 4.6 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatz- neubau Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld 2591/2021 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 04.10.2021 AN/2110/2021 Ausschussvorsitzender Wahlen verweist auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt sowie auf die ergänzende Be- schlussfassung der BV Ehrenfeld (neue Ziffern 3, 4 und 5). RM Wahlen teilt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass Ziff. 3 und 4 der BV Ehrenfeld übernommen werden sollten; Ziff. 5 der BV Ehrenfeld möchte er durch den Änderungsantrag AN/2110/2021 ersetzen. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt auf Nachfrage des SB Dr. Beese aus, dass es bereits eine Planung zum Abbau der Lichtsignalanlage gebe. Da die Liebigstraße jedoch keine Hauptverkehrsstraße sei, wurden die Planungen mit der BV Ehrenfeld abgestimmt. Er könne anbieten, die Pla- nungen dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis vorzulegen. Vorsitzender Hammer lässt dementsprechend abstimmen. 1. Beschluss (mündlich geänderter Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/2110/2021, der Ziffer 5 der Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld ersetzt; ergänzt durch die Ziffern 3 und 4 der Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld): 2 Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrs- konzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneuge- staltung der Liebigstraße eingebettet. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirks- vertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative ein- geplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein mög- lichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen wer- den. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstel- lung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belau- fen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistun- gen). 2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022. 3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radver- kehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Ge- samtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. 4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Be- zirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorge- legt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2591/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.09.2021
- Erstellt
- 19.07.2021 11:34